Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten. Hier heißt es: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen". Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. 300 Frauen kandidieren. 37 Frauen werden schließlich gewählt.