50 Jahre Römische Verträge

Quelle: Europäische Union, 1995-2011
Quelle: Europäische Union, 1995-2011

Vor 50 Jahren, am 25. März 1957, unterzeichneten die Regierungen der sechs Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg die Römischen Verträge. Sie gelten als "Geburtsurkunde" der Europäischen Union. Beim Jubiläums-Gipfel zum 50. Geburtstag der EU haben sich die 27 Staats- und Regierungschefs am 26. März in der "Berliner Erklärung" verpflichtet, bis 2009 einen neuen Vertrag über die politischen Spielregeln in Kraft zu setzen.

Welche Tragweite die Unterschrift von Bundeskanzler Konrad Adenauers damals für die wirtschaftliche und politische Entwicklung Deutschlands hatte, daran sollte immer wieder erinnert werden. Deutschland gehört zu den Grundpfeilern der europäischen Integration, und es fügt sich, dass es gerade die Bundesregierung ist, die zum Jubiläum im März 2007 die EU-Ratspräsidentschaft innehat.

Vor 50 Jahren haben Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg eine einzigartige Partnerschaft begonnen: Mit der Unterzeichnung der "Römischen Verträge" legten sie am 25. März 1957 den Grundstein für die Europäische Union (EU). Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet, weshalb beide Verträge gemeinsam als die "Verträge von Rom" bzw. als die "Römischen Verträge" bezeichnet werden. Die Römischen Verträge sind die "Gründungsdokumente" der heutigen Europäischen Union (EU). Nur zwölf Jahre nach der Kapitulation und acht Jahre nach seiner Gründung war Deutschland als gleichwertiges Mitglied in die europäische Staatengemeinschaft aufgenommen worden.

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union - Römische Verträge (1957)
(Text in der ursprünglichen Fassung vom 25. März 1957 mit Anmerkungen zu den jeweiligen Änderungen bis zum Vertrag von Amsterdam)
Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft.

25 March 1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge, © European Community, 2007
Foto: European Community, 2007

Die Römischen Verträge markieren 1957 den Beginn der politischen Integration Europas und zeigen auch bereits die Richtung an, in die sich die EU später entwickeln soll. Sie sind die Antwort auf das Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahre 1954 und setzen die Politik fort, die mit der Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) begonnen wurde. Die sechs Mitgliedstaaten der EGKS geben erstmals - wenn damals auch in einem begrenzten Bereich - nationale Souveränitätsrechte ab. Und sie formulieren Ziele, die weit über das hinausreichen, was damals erreichbar war.

Bereits 1946 hatte der britische Premierminister Winston Churchill in seiner Züricher Rede vom 19. September zur Errichtung der "Vereinigten Staaten von Europa" aufgerufen und die Bedeutung des deutsch-französischen Verhältnisses für die Entwicklung Europas betont. Nach dem Zweiten Weltkrieg weckte die Europa-Bewegung Begeisterung und erhielt starken Auftrieb. Der Europarat - nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat - war das erste Gremium, in dem sich 1949 zehn europäische Staaten mit dem Ziel zusammenschlossen, für den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten einzutreten.

Die Überlegungen zu einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion) waren von dem Gedanken geprägt, die mächtige, kriegsentscheidende Schlüsselindustrie Kohle und Stahl vor allem in Deutschland zu kontrollieren. Der Plan zur Montanunion stammt von dem französischen Unternehmer und Politiker Jean Monnet. Die Erinnerung an die Berliner Blockade 1948/1949 war noch frisch. Die Machtblöcke in West und Ost standen im "Kalten Krieg". Robert Schuman, der französische Außenminister, übernahm den Plan. Er schlug vor, die Gesamtheit der französischen und deutschen Stahl- und Kohleproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Diese EGKS sollte für die Beteiligung anderer Länder offen sein. Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Staaten griffen den Plan auf, so dass schon am 18. April 1951 ein Vertrag unterzeichnet werden konnte. Mit der EGKS wurden eine „Hohe Behörde“, die "Gemeinsame Versammlung" (Vorläufer des Europäischen Parlaments), der "(besondere) Ministerrat" und ein "Gerichtshof" ins Leben gerufen. Sie dienten 1957 als Vorbilder für die Organe der anderen europäischen Gemeinschaften.

Die sechs Gründerstaaten strebten im Rahmen der EWG vor allem eine Zollunion an, die Handelshemmnisse abbauen und einen gemeinsamen Außenzoll ermöglichen sollte. Im EWG-Vertrag fanden sich bereits weit reichende Vorstellungen zur Handels- und Agrarpolitik. Der Vertrag nannte als Ziele der neuen Gemeinschaft "die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und die schrittweise Annäherung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, eine beständige und ausgewogene Wirtschaftsausweitung, eine größere Stabilität, eine beschleunigte Hebung der Lebenshaltung und engere Beziehungen zwischen den Staaten." Der Euratom-Vertrag wiederum legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest.

Die Römischen Verträge gelten in der Fassung des Vertrages von Nizza fort und sind noch immer die Basis der EU. Mit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien zum 1. Januar 2007 ist die EU auf 27 Mitgliedstaaten gewachsen und zählt nun rund 490 Millionen Bürgerinnen und Bürger.

Quelle: Europäische Union, 1995-2011
Quelle: Europäische Union, 1995-2011

Was wäre denn, wenn es dieses Europa, wenn es die Römischen Verträge von 1957 nie gegeben hätte? Es gäbe den Euro nicht. Dafür gäbe es noch die Schublade mit den gesammelten Münzen und den inzwischen abgelaufenen Banknoten aus den Sommerurlauben der letzten 20 Jahre, es gäbe wahrscheinlich häufige Währungsturbulenzen, wohl mehr Inflation und eine höhere Staatsverschuldung. Wenn es die Europäische Union (EU) nicht gäbe, hätten wir auch den Binnenmarkt nicht, sondern eine Fülle von Hemmnissen, über die jeder Produzent von Waren und Dienstleistungen klagen würde. Vieles wäre vermutlich teurer wegen der höheren Kosten und des Aufwandes im Handel, aber das würden wir oft nicht bemerken wegen der Schwankungen der zahlreichen Währungen. Es gäbe auch die Freizügigkeit der Menschen nicht, die offenen Grenzen, das Niederlassungsrecht innerhalb der EU-Staaten. Und eventuell gäbe es den Frieden nicht, in dem wir seit damals leben. Aus ehemaligen Feinden sind Freunde geworden.

Wenn es die Römischen Verträge nie gegeben hätte, gäbe es auch keine Handelsmacht EU. Jedes Land würde für sich mit anderen Ländern der Welt verhandeln. Jährlich exportieren deutsche Unternehmen Waren im Wert von mehr als 500 Milliarden Euro in andere EU-Staaten. Das entspricht knapp zwei Dritteln aller Exporte. Ohne Europa hätte es den Aufstieg Norditaliens, das Wirtschaftswunder in Irland und Spanien oder die wirtschaftliche Wende Finnlands nicht gegeben. Ohne den Binnenmarkt hätten die Europäer auch dessen Wachstumseffekte nicht ernten können. Vielleicht wäre nicht einmal die demokratische Stabilität im Süden Europas zu halten gewesen, wenn sich die damals jungen Demokratien Griechenland, Portugal und Spanien nicht hätten einordnen und festhalten können in ein System des ständigen Interessenausgleichs, der gemeinsamen Politik und des für alle geltenden Rechts.

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EU-Jubiläumsgipfel - Berliner Erklärung

Berliner Erklärung Foto: Auswärtiges Amt
Foto: Auswärtiges Amt

Beim Jubiläums-Gipfel zum 50. Geburtstag der EU haben sich die 27 Staats- und Regierungschefs am 26. März in der "Berliner Erklärung" verpflichtet, bis 2009 einen neuen Vertrag über die politischen Spielregeln in Kraft zu setzen. In einer feierlichen Zeremonie hatten die Staats- und Regierungschefs der Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 50 Jahren gedacht.
Gemeinsam mit EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und dem Präsidenten des EU-Parlamentes, Hans-Gert Pöttering, unterzeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel stellvertretend für die Staats- und Regierungschefs zu den Klängen von Beethovens 9. Symphonie die dreiseitige Deklaration.
Mit der Erklärung vollzog die EU die Wende in der fast zweijährigen Verfassungskrise. Mit einem klaren Nein zur EU-Verfassung hatten die Franzosen in einer Volksabstimmung am 29. Mai 2005 der Einigung Europas einen schweren Rückschlag versetzt. Nach Frankreich hatte sich auch die Niederlande als zweites Gründungsmitglied der EU am 1. Juni gegen die EU-Verfassung ausgesprochen. Daraufhin hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union auf eine Auszeit im Ratifizierungsprozess für die Verfassung verständigt
Jetzt nimmt die EU einen neuen Anlauf. Zum 50. Gründungsjubiläum der Europäischen Union haben die Staats- und Regierungschefs die "Berliner Erklärung" verabschiedet. Das Dokument umreißt die Entstehung und die Werte der Europäischen Union. Gleichzeitig werden die künftigen Ziele und Herausforderungen der EU benannt: das europäische Lebensmodell zu stärken und global Verantwortung zu übernehmen.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht nun vor der Aufgabe, in den kommenden drei Monaten einen Fahrplan für den Verfassungsprozess vorzulegen. "Ein Scheitern wäre ein historischen Versäumnis", mahnte Merkel, die bei den EU-Staats- und Regierungschefs um Unterstützung warb. "Die innere Ordnung muss der neuen Größe mit 27 Mitgliedstaaten anpasst werden." Beim EU-Gipfel im Juni in Brüssel will Merkel die EU auf konkrete Schritte verpflichten.

Bundesregierung: Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel beim Festakt zur Feier des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der "Römischen Verträge"

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Die Berliner Erklärung

"Europa war über Jahrhunderte eine Idee, eine Hoffnung auf Frieden und Verständigung. Diese Hoffnung hat sich erfüllt. Die europäische Einigung hat uns Frieden und Wohlstand ermöglicht. Sie hat Gemeinsamkeit gestiftet und Gegensätze überwunden. Jedes Mitglied hat geholfen, Europa zu einigen und Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Der Freiheitsliebe der Menschen in Mittel- und Osteuropa verdanken wir, dass heute Europas unnatürliche Teilung endgültig überwunden ist. Wir haben mit der europäischen Einigung unsere Lehren aus blutigen Auseinandersetzungen und leidvoller Geschichte gezogen. Wir leben heute miteinander, wie es nie zuvor möglich war.

Wir Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind zu unserem Glück vereint.

I.

Wir verwirklichen in der Europäischen Union unsere gemeinsamen Ideale: Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Seine Würde ist unantastbar. Seine Rechte sind unveräußerlich. Frauen und Männer sind gleichberechtigt.

Wir streben nach Frieden und Freiheit, nach Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, nach gegenseitigem Respekt und Verantwortung, nach Wohlstand und Sicherheit, nach Toleranz und Teilhabe, Gerechtigkeit und Solidarität.

Wir leben und wirken in der Europäischen Union auf eine einzigartige Weise zusammen. Dies drückt sich aus in dem demokratischen Miteinander von Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen. Die Europäische Union gründet sich auf Gleichberechtigung und solidarisches Miteinander. So ermöglichen wir einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen den Mitgliedstaaten.

Wir wahren in der Europäischen Union die Eigenständigkeit und die vielfältigen Traditionen ihrer Mitglieder. Die offenen Grenzen und die lebendige Vielfalt der Sprachen, Kulturen und Regionen bereichern uns. Viele Ziele können wir nicht einzeln, sondern nur gemeinsam erreichen. Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Kommunen teilen sich die Aufgaben.

II.

Wir stehen vor großen Herausforderungen, die nicht an nationalen Grenzen halt machen. Die Europäische Union ist unsere Antwort darauf. Nur gemeinsam können wir unser europäisches Gesellschaftsideal auch in Zukunft bewahren zum Wohl aller Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Dieses europäische Modell vereint wirtschaftlichen Erfolg und soziale Verantwortung. Der Gemeinsame Markt und der Euro machen uns stark. So können wir die zunehmende weltweite Verflechtung der Wirtschaft und immer weiter wachsenden Wettbewerb auf den internationalen Märkten nach unseren Wertvorstellungen gestalten. Europas Reichtum liegt im Wissen und Können seiner Menschen; dies ist der Schlüssel zu Wachstum, Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt.

Wir werden den Terrorismus, die organisierte Kriminalität und die illegale Einwanderung gemeinsam bekämpfen. Die Freiheits- und Bürgerrechte werden wir dabei auch im Kampf gegen ihre Gegner verteidigen. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen nie wieder eine Chance haben.

Wir setzen uns dafür ein, dass Konflikte in der Welt friedlich gelöst und Menschen nicht Opfer von Krieg, Terrorismus oder Gewalt werden. Die Europäische Union will Freiheit und Entwicklung in der Welt fördern. Wir wollen Armut, Hunger und Krankheiten zurückdrängen. Dabei wollen wir auch weiter eine führende Rolle einnehmen.

Wir wollen in der Energiepolitik und beim Klimaschutz gemeinsam vorangehen und unseren Beitrag leisten, um die globale Bedrohung des Klimawandels abzuwenden.


III.

Die Europäische Union lebt auch in Zukunft von ihrer Offenheit und dem Willen ihrer Mitglieder, zugleich gemeinsam die innere Entwicklung der Europäischen Union zu festigen. Die Europäische Union wird auch weiterhin Demokratie, Stabilität und Wohlstand jenseits ihrer Grenzen fördern.

Mit der europäischen Einigung ist ein Traum früherer Generationen Wirklichkeit geworden. Unsere Geschichte mahnt uns, dieses Glück für künftige Generationen zu schützen. Dafür müssen wir die politische Gestalt Europas immer wieder zeitgemäß erneuern. Deshalb sind wir heute, 50 Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge, in dem Ziel geeint, die Europäische Union bis zu den Wahlen zum Europäischen Parlament 2009 auf eine erneuerte gemeinsame Grundlage zu stellen.

Denn wir wissen: Europa ist unsere gemeinsame Zukunft."

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Das Europa der 27

Grafik: 50 Jahre Römische Verträge

Themenheft der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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Verträge

Vertrag zur Gründung der Europäischen Union - Römische Verträge (1957)
(Text in der ursprünglichen Fassung vom 25. März 1957 mit Anmerkungen zu den jeweiligen Änderungen bis zum Vertrag von Amsterdam)
Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft.
In Rom unterzeichnen die sechs EGKS-Staaten die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die Römischen Verträge bekannt geworden sind.
       
Vertrag über die Europäische Union - Vertrag von Maastricht (1992)
       
Vertrag von Amsterdam zur Revision der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht (1997)

Vertrag von Nizza (PDF)
zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte. (2001)
Mit dem Vertrag von Nizza bereitet sich die Europäische Union für die Aufnahme der Beitrittsländer vor. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatten sich in Nizza im Jahre 2000 auf einen tragfähigen Kompromiss geeignet, der die Integrationsfähigkeit in der Union auch während der kommenden Erweiterungsphase erhält und die Legitimität ihrer Entscheidungen stärkt.

Institutionen

Europäische Gemeinschaft
offizielle Website der EU, stellt sich vor mit Nachrichten, Tätigkeitsberichten, Institutionen, ABC, Amtlichen Dokumenten und Informationsquellen sowie internationalen Seiten

 Das Europäische Parlament  - Deutsche Seiten. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern

Das Europäische Parlament - Internationale Seiten

Der Rat der Europäischen Union
. Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.

Die Europäische Kommission. Sie vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.

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Informationen der Landeszentrale

Das LpB-Europaportal
Projekttag EuropaDas Jahr 2007 ist ein besonderes Jahr für die Europäische Union und für Deutschland. So steht das Jahr im Zeichen des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge und Deutschland übernimmt im 1. Halbjahr 2007 für sechs Monate die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union.
Wir wollen Sie mit Unterrichtsentwürfen, Materialien, Dossiers und ausgewählten Links zum Thema Europa bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Projekte unterstützen. ...mehr

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Publikationen

bausteine-Europa sind wirBaustein: Europa sind wir! "Europa sind wir!"
Methoden für die schulische und außerschulische Arbeit

Der vorliegende Materialienband bietet sowohl bekannte Methoden der politischen Bildungsarbeit, die speziell für das Thema Europa adaptiert wurden, als auch neue Methoden, die im Rahmen der Juniorteam - Arbeit entwickelt wurden. Insgesamt liegt mit dieser Zusammenstellung ein bunter Strauß von Materialien und Modellen vor, wie Europa jugendgerecht vermittelt werden kann. Die Methoden sind dabei so konstruiert, dass sie an aktuelle Entwicklungen angepasst und damit problemlos auch weiterentwickelt werden können. (komplett online - PDF 1 MB)

Europäische IdentitätZeitschrift Deutschland & Europa

Heft 52 - 2006
Europäische Identität - Historische Wurzeln europäischer Identitätsfindung

(komplett online - PDF 1,7MB)





EU-quo vadisZeitschrift Deutschland und Europa

Heft 51 - 2006
EU - quo vadis? - Die Diskussion um die europäische Verfassung

(mit methodisch-didaktischem Zusatzmaterial als Online-Angebot)
(komplett online - PDF 1,7MB)

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Links

EU: Europa hat Geburtstag! 50 Jahre Europäische Union
EU: Die Geschichte der Europäischen Union
Europäischen Kommission: Themenheft 50 Jahre Römische Verträge
Von der Sechsergemeinschaft zu einer Union von 27 Mitgliedstaaten
Vor 50 Jahren unterzeichneten die Regierungen der sechs Gründerstaaten die Römischen Verträge. Darunter bereits die junge Bundesrepublik Deutschland. Nur zwölf Jahre nach der Kapitulation war der Verursacher des Zweiten Weltkrieges vollständig in die westliche Staatengemeinschaft integriert.
EU2007.de: 50 Jahre Römische Verträge
EIZ Niedersachsen: EUropa wird 50! Herzlichen Glückwunsch
Hier finden Sie interessante Publikationen sowie weiterführende Links und Grundlagen zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 2007 sowie zur Geschichte der heutigen Europäischen Union (EU)
Bundeszentrale für politische Bildung
Aus Politik und Zeitgeschichte 10/2007: 50 Jahre Römische Verträge

Medien:

FAZ: Projekt europa: 50 Jahre Römische Verträge
Spiegel: 50 Jahre Europäische Union
tagesschau: Europatour

Zeittafel: 50 Jahre Europäische Union

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