50 Jahre Landesverfassung Baden-Württemberg
Nach dem 50-jährigen Landesjubiläum 2002 wappnete sich Baden-Württemberg für einen weiteren historischen Helden.
Am 11. November 1953, im vierten Jahr der Bundesrepublik, wurde die Landesverfassung von Baden-Württemberg Verfassungsgebenden Landesversammlung mit 102 Stimmen gegen fünf Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen angenommen.
Seit dieser Zeit zeigt sich das Basispapier des Landes in bester Verfassung und erheblich standfester, als damals noch gedacht.

Das Original der baden-württembergischen Landesverfassung wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrt. Neben der schlichten Ausfertigung vom 11./16. November 1953 stellte man für die Landesausstellung 1955 - auf Wunsch des Archivs - eine aufwändige, in Pergament gebundene Verfassungsurkunde her, die vom Präsidenten der Verfassungsgebenden Versammlung und den Mitgliedern der vorläufigen Regierung nachträglich unterzeichnet wurde.
Die Landesverfassung von Baden-Württemberg war – wenn man von der des Saarlandes absieht – bis zum Tag der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die jüngste unter den Landesverfassungen der Bundesrepublik. Sie wurde erst am 11. November 1953, im vierten Jahr der Bundesrepublik, mit 102 Stimmen gegen fünf Nein- Stimmen und sieben Enthaltungen angenommen. Am 19. November 1953, Punkt 9 Uhr, trat sie in Kraft. Aus diesem Anlass fand im Großen Haus des Württembergischen Staatstheaters ein feierlicher Staatsakt statt.
Entstehungsgeschichte
Die Verfassungsberatungen hatten sich nach der Konstituierung der Verfassungsgebenden Landesversammlung im März 1952 zunächst äußerst schwierig gestaltet. Dem Verfassungsausschuss lagen zwei Beratungsentwürfe vor: der eine von der Regierungskoalition aus SPD, FDP/DVP und BHE, der andere von der CDU-Opposition. Die beiden Entwürfe unterschieden sich zum Teil sehr stark voneinander. So wollten die Regierungsparteien unter anderem eine parlamentarische Demokratie nach Bonner Vorbild, jedoch mit einer durch das Kollegialprinzip abgeschwächten Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten. Die CDU dagegen hatte vorgeschlagen, einen Senat als Zweite Kammer einzurichten und den Staatspräsidenten vom Volk wählen zu lassen. Strittig waren auch Fragen, die die Bereiche Religion, Erziehung und Unterricht betrafen. Die Beratungen gestalteten sich erst nach dem Rücktritt der Regierung Reinhold Maiers im Herbst 1953 und der Bildung einer Großen Koalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE mit dem Ministerpräsidenten Gebhard Müller einfacher. Die Koalitionspartner hatten sich schon vor der Regierungsbildung über die besonders strittigen Fragen verständigt. Die CDU hatte sich mit ihrem Vorschlag zur Staatsorganisation nicht durchsetzen können, und in der umstrittenen Schulfrage hatte man einen Kompromiss gefunden: In den ehemaligen Ländern Württemberg-Baden und (Süd-) Baden blieb die christliche Gemeinschaftsschule als alleinige Schulform bestehen, während in Südwürttemberg- Hohenzollern das Nebeneinander von Bekenntnisschule und christlicher Gemeinschaftsschule aufrechterhalten blieb.
Große Gestaltungsfreiheit des Verfassungsgebers
Das Grundgesetz der Bundesrepublik schreibt in Art. 28 den Bundesländern für ihre Verfassungen nur wenige Grundsätze vor. Alles andere ist der Gestaltungsfreiheit des Verfassungsgebers in den Ländern selbst überlassen. Tatsächlich unterscheiden sich die Landesverfassungen, auch in der Wahl der Regierung, deren Abberufung, der Richtlinienkompetenz und den Funktionen des Staatsoberhaupts, zum Teil erheblich. Abweichend vom Grundgesetz enthält die Verfassung Baden-Württembergs auch unmittelbare Mitwirkungsrechte (Parlamentsauflösung durch Volksabstimmung, Art. 43,2 LV; Volksgesetzgebung, Art. 59 und 60 LV).

Unsere Verfassung tritt in Kraft. Titelseite der Stuttgarter Nachrichten
vom 19. November 1953. Foto: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Verfassungsänderungen
Verfassungen sind zwar auf Dauer angelegt, doch müssen sie auch offen für Veränderungen sein. Das Recht auf Verfassungsänderung hat der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit – er hat allerdings bislang nur selten davon Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde der Text 18 mal geändert. Die Veränderungen betrafen vor allem den schulischen Bereich (Abschaffung der öffentlichen Bekenntnisschulen) und die Staatsorganisation. Das Verhältnis von Parlament und Regierung ist im Bereich des Petitionsrechts, bei den Befugnissen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, auf dem Gebiet der Finanzkontrolle und in den Notstandskompetenzen neu bestimmt worden, wobei jeweils die Entscheidungs- und Kontrollrechte des Parlaments gestärkt worden sind.
- 1974 wurde das Volksgesetzgebungsverfahren, d.h. die Gesetzesinitiative des Volkes mit der Möglichkeit einer nachfolgenden Volksabstimmung, in die Landesverfassung aufgenommen.
- 1975 wurde sie an das Staatsnotstandsrecht des Grundgesetzes angepasst.
- 1976, wurde der Umweltschutz in der Landesverfassung verankert.
- 1995 wurde die Wahlperiode des Landtag auf fünf Jahre verlängert und das kommunale Wahlrecht für EU-Bürger.
- 2000 wurde der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen.
Vorspruch Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben.
Festakt
Mit einem Festakt wurde am 11.11.2003 in Stuttgart der Verabschiedung der Landesverfassung vor 50 Jahren gedacht. Ministerpräsident Erwin Teufel würdigte die Verfassung als „das wichtigste politische Fundament unseres Landes“. Durch sie sei Baden-Württemberg auch eine geistig-kulturelle Orientierung mit auf den Weg gegeben worden. Demokratie, Rechts- und Sozialstaat seien aber nicht selbstverständlich, sondern müssten täglich erarbeitet und mit Leben erfüllt werden. „Sie müssen sich ständig bewähren und immer neuen Herausforderungen standhalten.“
50 Jahre Landesverfassung Baden-Württemberg
Ein besonderes Jubiläum ist willkommener Anlass zur einer besonderen Veranstaltung: „50 Jahre Landesverfassung Baden-Württemberg“ wurden am 19. November 2003 im Brackenheimer Bürgerzentrum gefeiert. Den Festvortrag hielt die damalige Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Corinna Werwigk-Hertneck.

