Arbeitslosengeld II - Hartz IV

Im Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft - ein Gesetz, das die Republik veränderte: Erstmals wurde ein kompletter Zweig des traditionellen Sozialstaats - die aus Steuermitteln finanzierte Arbeitslosenhilfe - abgeschafft. Viele Langzeitarbeitslose bekommen weniger Geld vom Staat. Dafür sollte aber die Betreuung der Arbeitssuchenden stark verbessert werden. Kerngedanke der Hartz-Reformen ist es, Arbeitslose zu aktivieren und zu vermitteln, anstelle sie möglichst lange zu alimentieren. Das Begriffspaar "Fördern und Fordern" wurde zum Synonym für eine neue Sozialpolitik. Kaum eine Reform versetzte die Menschen in solche Angst wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Viele Menschen, die noch einen Job haben, sind alarmiert: Sie fürchten sich vor dem sozialen Abstieg, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Sind die Befürchtungen berechtigt? 

Der konjunkturelle Abschwung hat im August 2009 den Arbeitsmarkt voll erreicht. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich von Juli auf August um 9.000 erhöht. Die offizielle Anzahl der Arbeitslosen liegt im August bei 3,47 Millionen.  Gegenüber dem Vorjahresmonat sind 275.000 Arbeitslose hinzugekommen. Mit 40 Millionen Erwerbstätigen arbeiteten 150.000 Menschen weniger als noch vor einem Jahr. Zusätzlich gingen im Juli Anzeigen für 170.000 Kurzarbeiter ein. Für den August werden weitere 110.000 bis 120.000 Anzeigen erwartet. Im kommenden Jahr rechnet die Bundesagentur durch den Konjunkturabschwung - zumindest im ersten Halbjahr - mit mehr Arbeitslosen.

Bundesagentur für Arbeit

Allerdings wird die Statistik jeden Monat bereinigt. Im August nahmen 1.488.000 Personen an Fördermaßnahmen teil, die kurzfristig allein durch die Teilnahme gesamtwirtschaftlich die Arbeitslosenzahl reduzieren. Wer an einer Maßnahme teilnimmt, wird nicht als arbeitslos gezählt. Im August befanden sich 332.600 Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II, davon 86 Prozent in "Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante", dem sogenannten Ein-Euro-Job. Weitere 11.300 Erwerbslose verfügten über eine ABM-Stelle. Bei 139.900 Personen wurde die Selbstständigkeit gefördert und 222.584 nahmen an einer Qualifizierungsmaßnahme teil. Ältere erwerbsfähige Arbeitslose (58 Jahre und älter), die mindestens ein Jahr Leistungen aus der Grundsicherung bezogen haben, gelten auch nicht mehr als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsangebot gemacht wurde. Darüber hinaus werden Arbeitslose, die sich nicht beim Arbeitsamt melden (die so genannte stille Reserve), weil sie z.B. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben wie ehemalige Selbständige, ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Die tatsächliche Arbeitslosenquote dürfte also weitaus höher liegen, als die von der Arbeitsagentur ausgewiesene.

Arbeitslosengeld II wurde im August an insgesamt 4.909.000 Millionen Menschen ausgezahlt. Nach den aktuellsten Auswertungen waren im April 2009 45  Prozent der ALG II- Empfänger arbeitslos gemeldet. 55 Prozent waren nicht arbeitslos gemeldet: Weil sie noch zur Schule gehen, in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder wegen besonderer Umstände (zum Beispiel Kinderbetreuung) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Arbeitslosengeld II ergänzend zum Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis bezogen im April rund 1.307.000 Menschen, so genannte Aufstocker, deren Einkommen aus Niedriglöhnen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Dabei wird unterschieden zwischen 744.000 Leistungsbeziehern mit einem monatlichen Gehalt unter 400 Euro, 244.000 Menschen mit einem Einkommen zwischen 400 und 800 Euro und 319.000 mit einem Einkommen über 800 Euro.

Im Juni 2009 erhielten nach einer vorläufigen Hochrechnung 1.088.245 Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ohne Arbeitslosengeld für Weiterbildung).

Insgesamt bekamen damit 5.957.000 Menschen Lohnersatzleistungen nach dem SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, 219.000 weniger als vor einem Jahr.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im Juni 2009 nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 27,42 Millionen, gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang von 36.000. Davon entfällt die Hälfte auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Nach einer ersten Schätzung hat die sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung um rund 250.000 abgenommen, während die Teilzeitbeschäftigung um rund 210.000 zugenommen hat. Nicht saisonbereinigt gab es im August insgesamt 486.000 offene Stellen, von denen 87 Prozent sofort zu besetzen waren. Von allen gemeldeten Stellen waren 56 Prozent oder 272.000 ungeförderte Stellen für "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, das waren 30 Prozent weniger als vor einem Jahr.

Aufgrund der Krise wurden vor allem Zeitarbeiter entlassen bzw. ihre Verträge nicht verlängert. Um wenigstens ihre Stammbelegschaft nicht entlassen zu müssen, stiegen viele Unternehmen auf Kurzarbeit um. So gab es im März 2009 1.258.895 Kurzarbeiter, das entspricht einem Zuwachs von 709,5% im Vorgleich zum Vorjahresmonat.

Die tatsächliche Zahl der offenen Stellen dürfte nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei 897.000 liegen, da nicht alle freie Stellen der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Der Personalbedarf in manchen Bereichen, vor allem in technischen Berufen, ist aus dem Kreis der als arbeitslos registrierten Menschen nicht mehr zu decken, da 40 Prozent der Arbeitslosen nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und daher für die vakanten Stellen zumindest kurzfristig nicht in Betracht kommen. Etwa eine halbe Million Mitarbeiter werden dem IAB zufolge im dritten Quartal 2008 von unternehmensnahen Dienstleistern, Banken und Versicherungen gesucht, die ja vor kurzem kräftig Personal abgebaut haben.
Längerfristig wird es eine Entlastung der Arbeitslosigkeit durch ein rückläufiges Arbeitskräfteangebot geben. Der demografische Faktor macht sich langsam bemerkbar.

BA Monatsbericht: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland



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Aktuelle Meldungen zu den Hartz-Gesetzen

Fünf Jahre Hartz IV

Der Ausstieg aus Hartz IV gelingt nach Einschätzung des Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) immer noch relativ selten. Rund drei Viertel der Hilfeempfänger bezögen Arbeitslosengeld II mindestens 12 Monate durchgehend. Von denen, die den Ausstieg schafften, findet nur die Hälfte einen neuen Arbeitsplatz. 14 Prozent nehmen eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium auf, 6 gingen in Rente.

Schafft ein Hartz IV-Empfänger den Sprung zurück ins Arbeitsleben, sind seine Arbeitsbedingungen meist schlechter als im Job vorher. Die Hälfte der Stellen sind nur befristet, 29 Prozent arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau. Jeder zweite ehemalige "Hartz-IV"-Empfänger verdient zunächst weniger als 7,76 EUR brutto in der Stunde.  

Jüngere AG II-Empfänger mit abgeschlossener Ausbildung finden leichter einen neuen Job. Laut IAB-Studie sind 88 Prozent der Hartz IV-Bezieher nur schwer vermittelbar. Zu ihnen zählen Menschen ohne Ausbildung, aber auch Ältere. Verlierer der Reform sind alleinerziehende Frauen, die trotz Ausbildung länger ALG II beziehen als kinderlose Hartz IV-Empfängerinnen, was mit fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusammenhängt.

Dennoch zieht das IAB nach fünf Jahren eine positive Bilanz zu der Arbeitsmarktreform Hartz IV. „Alles in allem wirkt Hartz IV positiv. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen“, sagte IAB-Direktor Joachim Möller in Berlin. „An einigen Stellen hakt es aber noch. Vor allem sind Defizite im Betreuungsprozess festzustellen.“ So seien die von den Vermittlern ausgewählten Förderinstrumente häufig ungeeignet.

Bisher habe die Zahl der Hartz-IV-Empfänger trotz Wirtschaftskrise kaum zugenommen. Im neuen Jahr sei aber zu erwarten, dass mehr Personen als bisher nach dem Auslaufen ihrer Arbeitslosengeldansprüche zu Hartz-IV-Empfängern würden.
Die Studie, für die 10.000 Hartz-IV-Empfänger befragt wurden, zeigt, dass Ein-Euro-Jobber signifikant zufriedener sind, als Menschen, die nur von Arbeitslosengeld II leben.
Alarmierender ist allerdings die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Empfänger. Diese stieg innerhalb eines Jahres um 18 Prozent.

IAB: Fünf Jahre SGB II - Eine IAB-Bilanz

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Jeder dritte beanstandete Hartz-IV-Bescheid korrigiert

Im vergangenen Jahr war mehr als jedes dritte Widerspruchsverfahren gegen einen Hartz-IV-Bescheid erfolgreich. Von Januar bis einschließlich November 2009 mussten insgesamt 766.000 Widersprüche bearbeitet werden. In 206.000 Fällen wurde dem Widerspruch der Betroffenen ganz stattgegeben. In weiteren 73.200 Fällen hatten die Hartz-IV-Empfänger mit ihrem Widerspruch teilweise Erfolg.

Das für Grundsicherung zuständige BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt führte die hohe Zahl falscher Bescheide im Gespräch mit "Report Mainz" auf die schwierige Personalsituation in den für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zurück: "Wir haben erhebliche Qualifikationsdefizite, die noch verschärft werden durch eine hohe Personalfluktuation in unseren Arbeitsgemeinschaften."
Geschäftsführer von ARGEn und Jobcentern beklagten, dass sie über zu wenig ausgebildetes Personal für das Ausstellen der Bescheide verfügten. Aus- und Fortbildung sei nicht im erforderlichen Umfang vorgesehen und bei der täglichen Arbeitsbelastung kaum möglich.

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Hartz-IV-Regelsätze 2009

Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Mehraufwand für Schwangere, Behinderte und für kostenaufwändige Ernährung wird durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Am 1. Juli 2008 wurden die Regelleistungen in den neuen Bundesländern schon auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Die Bruttorente wurde zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent erhöht. In Ostdeutschland werden die Rente um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Weil das ALG II an die Rentenversicherung gekoppelt ist, hat sich dieses um 8 Euro im Monat erhöht.
Neu eingeführt wird eine Kinder-Stufe für die 6- bis 13-Jährigen: Sie bekommen ab Juli 2009 70 Prozent es Regelsatzes, das sind 251 Euro (+ 40 Euro) mehr pro Monat.
Am meisten profitieren Familien mit Kindern von der Erhöhung des Regelsatzes. Während Alleinstehende nur 8 Euro mehr bekommen, wird eine Familie mit zwei Kindern etwa 100 Euro mehr zur Verfügung haben.

Seit dem 1. Juli 2009 gelten in Deutschland damit  folgende einheitliche Regelsätze (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia).

  • 359 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
  • 323 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
  • 287 Euro für Kinder ab 14 Jahre und sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft. Den gleichen Betrag bekommt ein 14-jähriges Kind (Sozialgeld).
  • 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre
  • 215 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).

Zudem gibt es noch das sogenannte Schulstarterpaket: Am Anfang jedes Schuljahr gibt es einen 100-Euro-Bonus pro Kind.

Die Regelleistung ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Alltagsbedürfnisse.

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Hartz-IV-Satz für Kinder ist laut Bundessozialgericht verfassungswidrig

Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren sind nach Ansicht des Bundessozialgerichts verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe es versäumt, den genauen Bedarf dieser Kinder zu ermitteln und zu definieren. Die Kinder würden sowohl gegenüber ihren Eltern als auch gegenüber den Kindern von Sozialhilfeempfängern benachteiligt, hieß es zu dem Beschluss. Neben einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz machte der 14. Senat des BSG auch eine Verletzung der Menschenwürde und des Sozialstaatsprinzips geltend. Die Kürzung auf 60 Prozent von der Regelleistung für Erwachsene verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sei vom Gesetzgeber nicht ausreichend begründet und verstoße damit gegen das Grundgesetz (Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 14/11b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R).

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Klassenfahrten werden gezahlt

Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 13. November 2008 in Kassel. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das BSG.
Die Kosten seien in voller Höhe zu übernehmen, sofern die Fahrt den schulrechtlichen Bestimmungen entspricht, urteilten die Kasseler Richter. Im Vergleich zu anderen Ausgaben habe der Gesetzgeber Klassenfahrten gezielt bevorzugt, um eine Ausgrenzung der Kinder zu verhindern.

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Knapp die Hälfte aller Leistungsbezieher nicht als arbeitslos registriert

Von den 2007 durchschnittlich 6,348 Millionen Beziehern von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sind laut Bundesregierung 3,135 Millionen (49 Prozent) nicht in der Arbeitslosenstatistik registriert. Dagegen seien insgesamt 3,213 Millionen (51 Prozent) arbeitslos gemeldet gewesen, schreibt die Regierung am 26. März in ihrer Antwort (16/8458) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8131).

Außer den Leistungsempfängern habe es noch 686.000 Arbeitslose gegeben, die keine Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Von allen Arbeitslosen hätten 82 Prozent Leistungen erhalten. Von den durchschnittlich 1,092 Millionen ALG-I-Empfängern im Jahr 2007 seien 26 Prozent nicht in der Arbeitslosenstatistik aufgetaucht, schreibt die Regierung.

  • 225.000 der ALG-I-Bezieher fielen unter die so genannte 58er-Regel,
  • 25.000 der nicht als arbeitslos geführten Personen hätten an einer Trainingsmaßnahme teilgenommen,
  • 26.000 seien arbeitsunfähig erkrankt und
  • 16.000 seien vermindert leistungsfähig gewesen.

Kriterien für die Aufnahme in die Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit seien die Arbeitslosmeldung, die Beschäftigungslosigkeit und die Verfügbarkeit. Danach würden etwa Personen, die arbeitsunfähig erkrankt oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, nicht als arbeitslos gezählt, "weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen".

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren von den im Jahr 2007 durchschnittlich 5,329 Millionen ALG II-Empfängern 2,473 Millionen (46 Prozent) als arbeitslos registriert und 2,856 Millionen (54 Prozent) nicht als arbeitslos registriert. Eine Zuordnung zu bestimmten Gruppen sei bisher statistisch nur annäherungsweise möglich. Zur Gruppe der erwerbstätigen Hilfebedürftigen ("Aufstocker") mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 400 Euro zählten demnach 524.000 Personen.

Der Gruppe der "Ein-Euro-Jobber" und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen wurden demnach 418.000 der als nicht arbeitslos registrierten ALG-II-Bezieher zugeordnet. Ferner seien 484.000 unter-20-jährige und 312.000 über-58-jährige ALG-II-Empfänger statistisch nicht als arbeitslos geführt worden.

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Klageflut vor Sozialgerichten

Immer mehr Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger legen Beschwerde gegen Bescheide der Arbeitsverwaltung ein. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, wurden 2007 775.000 Widerspruchsverfahren gegen ALG II-Bescheide bearbeitet, 175.000 mehr als 2006. Gleichzeitig stieg die Anzahl der abgelehnten Widersprüche um 106.000 auf 406.000. In elf Prozent der Fälle wurde der Widerspruch von den Antragstellern zurückgezogen oder eine gütliche Einigung erzielt. 40 Prozent der Widersprüche bestanden laut Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) zurecht.

Nach Angaben des Bundessozialgerichts (BSG) sind im vergangenen Jahr die Klagen im Zusammenhang mit Hartz IV vor den Sozialgerichten stark angestiegen. Das hat eine Umfrage des Bundessozialgerichts (BSG) unter allen deutschen Sozialgerichten ergeben. Danach ist die Zahl der Klagen zu Fragen des vor drei Jahren eingeführten Arbeitslosengeldes II in der ersten Instanz um 38 Prozent auf insgesamt 136.600 Verfahren geklettert. Zusammen mit den Verfahren aus dem Sozialhilferecht ist die Zahl der Verfahren um 32 Prozent auf insgesamt  154.000 gestiegen. Jeder dritte Fall vor dem Bundessozialgericht steht im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktreform. Nach zehn Fällen im Jahr 2005 und 206 im darauf folgenden Jahr gingen im vergangenen Jahr 361 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden in Kassel ein.

Nach Angaben des DGB bezogen sich die meisten Widersprüche auf Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und die Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Anrechnung von anderen Einkommen. Bei den Klagen gibt es ein deutliches Nordost-Südwest-Gefälle: In Berlin/Brandenburg gab es in der ersten Instanz 25.594 Fälle. In Bayern und Baden-Württemberg sind es zusammen nur 18.481.

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Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften mit Verfassung nicht vereinbar

Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Zuständig sind in den meisten Fällen Arbeitsgemeinschaften von der  Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Argen bezeichnet. Jetzt muss die Hartz-IV-Verwaltung komplett neu geregelt werden.
Die organisatorische Umsetzung der Hartz IV-Gesetze verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am 20. Dezember die Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig.
Die Arbeitsgemeinschaften verletzen die Gemeindeverbände in ihrem Recht auf eigenständige Aufgabenerledigung, hieß es in der Begründung.

Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften sind mit der Verfassung nicht vereinbar. Die Arbeitsgemeinschaften sind als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur und kommunalen Trägern nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen. Besondere Gründe, die ausnahmsweise die gemeinschaftliche Aufgabenwahrnehmung in den Arbeitsgemeinschaften rechtfertigen könnten, existieren nicht. Zudem widerspricht die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, die Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, längstens bis zum 31. Dezember 2010, bleibt die Norm jedoch anwendbar. Dem Gesetzgeber muss für eine Neuregelung, die das Ziel einer Bündelung des Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt, ein der Größe der Umstrukturierungsaufgabe angemessener Zeitraum belassen werden.

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 20. Dezember 2007

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Arbeitslosengeld II: Deutlich mehr Verlierer als Gewinner

Laut einer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) am 12. Dezember 2007 veröffentlichten Studie hat die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II bei mehr als der Hälfte der Betroffenen zu Einkommenseinbußen geführt. Der Anteil der von der Reform betroffenen Leistungsbezieher, die als einkommensarm gelten, sei deutlich gestiegen: von gut der Hälfte im Jahr 2004 auf zwei Drittel 2005.

Vor allem Haushalte ohne minderjährige Kinder haben weniger Geld zur Verfügung. Einkommensverluste erlitten vor allem Arbeitslosengeld-II-Haushalte in Ostdeutschland, da aufgrund der dort höheren Frauenerwerbstätigkeit öfter das Einkommen des Partners angerechnet wird. Das Durchschnittseinkommen von früheren Arbeitslosenhilfe-Empfängern sei dort von 10.390 auf 8.840 Euro gesunken. Alleinerziehende schnitten dagegen vergleichsweise gut ab: Etwa ein Drittel wurde durch die Hartz-IV-Reform finanziell besser gestellt.

Auf Grundlage der Daten des sozio-ökonomischen Panels, die eine erste Analyse der Auswirkungen der Reform auf das Einkommen aller betroffenen Gruppen ermöglichen, hatten die Wirtschaftsforscher die Gewinner und Verlierer des Hartz-IV-Reform ermittelt.

DIW: Arbeitslosengeld II: Deutlich mehr Verlierer als Gewinner

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Keine Zwangsverrentung mit 58

Die so genannte 58er-Regelung läuft Ende 2007 aus. Danach mussten ältere Arbeitslose bislang erst in Rente gehen, wenn sie dies abschlagsfrei tun konnten. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen nun auch künftig nicht fürchten, im Alter von 58 Jahren in Frührente geschickt zu werden. Union und SPD haben einen Kompromiss im Streit um die Zwangsverrentung älterer ALG-II-Empfänger erzielt.

ALG-II-Empfänger können nun erst ab dem 63. Lebensjahr auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn dies keine unzumutbare Härte mit sich bringt. ALG-II-Bezieher können sich ab 58 Jahren als "nicht mehr arbeitssuchend" bei der Arbeitsagentur melden und trotzdem die staatlichen Zahlungen erhalten, wenn ihnen nicht innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Sie tauchen dann in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr als Arbeitslose auf.

Nach der alten Vorruhestandsregelung durften ältere Arbeitslose ab 58 Jahren wählen, ob sie aktiv gefördert werden wollten um Arbeit zu finden, oder ob sie lieber ohne Rentenabschläge in Vorruhestand gehen wollten. Für die bisherigen Bezieher von ALG II ändert sich nichts.

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Bezugdauer Arbeitslosengeld I für Ältere wird verlängert

Die Agenda 2010 kürzte das Arbeitslosengeld von maximal 32 Monaten auf 12 Monate bzw. auf 18 Monate für über 55-Jährige. Anschließend erhalten arbeitsfähige Erwerbslose nur noch Arbeitslosengeld II. Wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden, wird Vermögen angerechnet. Vor der Hartz-Reform gingen die Älteren häufig freiwillig in den Vorruhestand. Bei 32 Monaten Arbeitslosengeld, danach einer zeitlich unbegrenzten, wenn auch niedrigeren Arbeitslosenhilfe (auch hier wurde schon das Vermögen angerechnet), einer eventuellen Abfindung und anschließender Rente vor Augen gingen sie sogar massenhaft in den Vorruhestand. Firmen rationalisierten so zu Lasten der Solidargemeinschaft. Die Hartz-Reformen haben zudem das Verhalten der Arbeitslosen verändert: Gerade die Älteren suchen jetzt früher einen Job und sind eher bereit, eine schlechter bezahlte Stelle anzunehmen.

Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD verständigte sich am 12. November 2007 darauf, Älteren schon bald wieder länger Arbeitslosengeld zu zahlen und dies kostenneutral für die Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 beträgt die Bezugsdauer:

  • Für über 50-Jährige wird das ALG 1 künftig 15 Monate lang gezahlt,
  • ab 55 Jahren 18 Monate und ab
  • 58 Jahren 24 Monate.

Die entsprechenden Vorversicherungszeiten würden noch festgelegt. Wer länger ALG I beziehe, soll von der Bundesagentur entweder eine konkrete Beschäftigung angeboten bekommen oder einen Eingliederungsschein erhalten. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll nach dem Willen der Regierungsparteien an 1. Januar 2008 von zurzeit 4,4 auf 3,3 Prozent gesenkt werden. Die zusätzlichen Kosten für die ALG I-Verlängerung von 1 Milliarde Euro sollen durch einen Rückgriff auf Eingliederungsmittel bei der Bundesagentur für Arbeit von rund 500 Millionen Euro aufgefangen werden. Weitere 270 Mio. Euro kämen aus Einsparungen beim ALG II durch die längere Bezugsdauer beim ALG I, die der Bund an die Bundesagentur weitergebe.

Die Runde verständigte sich zusätzlich darauf, für Empfänger von ALG II zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Anstrengungen intensiviert werden, ALG-II-Empfänger schneller wieder in Beschäftigung zu bringen. Zudem soll der Bund 200 Millionen Euro aufbringen, um Kinder aus sozial schwachen Familien besser zu unterstützen.

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Höchststand bei Hartz IV-Empfängern

Der Deutsche Landkreistag (DLT) gießt Wasser in den Wein der Arbeitsagentur, indem sein Präsident Hans Jörg Duppré in Pressemitteilungen vom 31. Juli moniert: "Die Zahl der Menschen, die von Hartz-IV-Leistungen abhängig sind, hat einen absoluten Höchststand erreicht." Demnach stieg die Zahl der Hilfeempfänger im April 2007 auf rund 7,4 Millionen. In der aktuellen Arbeitslosenstatistik sind hingegen lediglich rund 2,5 Millionen Menschen erfasst. Der Grund: In die Arbeitslosenstatistik finden nur die Langzeitarbeitslosen Eingang. Ein-Euro-Jobber mit mehr als 15 Wochenstunden oder Kranke fänden sich hingegen nicht in der Statistik wieder, obwohl auch sie vom ALG II abhängig seien, so der DLT-Vorsitzende. Gleiches gelte für Erwerbstätige im Niedriglohnbereich, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen seien. Die hohe Zahl an Hilfsbedürftigen, insbesondere die der ehemaligen nicht arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher, entwickele sich gegenläufig zur sinkenden Langzeitarbeitslosigkeit und nehme beständig zu. "Das muss nachdenklich machen", so Druppé.

Die Zeit: Höchststand Hartz-IV-Empfänger

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Langzeitarbeitslose profitieren von Konjunktur

Von der aktuellen Belebung auf dem Arbeitsmarkt profitieren zusehends Langzeitarbeitslose: So vermeldete die Presseagentur Reuters am 26. Juli, dass in der ersten Jahreshälfte 2007 nahezu 400.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Job am ersten Arbeitsmarkt gefunden hätten. Das seien 15 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2006. Für viele ist der Sprung aus Hartz IV allerdings nicht von Dauer: Etwa 23 Prozent der Leistungsbezieher, die das System verließen, kehrten innerhalb von drei Monaten in den Leistungsbezug zurück.
Die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen hat sich verbessert und liegt nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei rund 48 Prozent und damit über dem europäischen Durchschnitt. Es werden deutlich weniger ältere Mitarbeiter entlassen als in den vergangenen Jahren. Die Arbeitslosenquote dieser Altersgruppe ist mit rund 12 Prozent zwar immer noch hoch, aber im Vergleich zu 2006 sichtbar zurückgegangen. Für Ältere ist es immer noch schwierig, einen neuen Job zu finden.

Der Focus: Langzeitarbeitslose profitieren

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ALG II teurer als geplant

Derweil kommt den Bund das Arbeitslosengeld II (ALG II) dieses Jahr wie schon in den vergangenen Jahren nach Einschätzung des Arbeitministeriums teurer zu stehen als geplant. Statt der veranschlagten 21,4 Milliarden Euro liege die Summe voraussichtlich bei etwa 23 Milliarden Euro, so Arbeitsstaatssekretär Rudolf Anzinger. Für den gesamten Bereich Hartz IV sind im Jahr 2007 knapp 36 Milliarden Euro vorgesehen. In diesen Ausgaben sind die Kosten der Unterkunft, das Arbeitslosengeld II sowie die Eingliederungshilfen enthalten, mit denen die Jobsuchenden wieder fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden sollen. Das ALG II allein schlug in den ersten sechs Monaten von 2007 mit etwa 11,8 Milliarden Euro zu Buche. Im vergangenen Jahr hatte der Bund noch 26,4 Milliarden Euro für das ALG II ausgegeben, etwa zwei Milliarden Euro mehr als geplant.

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Forderung nach Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze

Angesichts der steigenden Lebensmittelpreise fordern Verbände und Politiker eine Hartz-IV-Erhöhung. So meint der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Bundesregierung müsse die Leitungen bei Hartz IV um mindestens 20 Prozent anheben, um die Existenz der Bezieher zu sichern. Der DGB fordert einen Ausgleich für Langzeitarbeitslose.
SPD-Politiker Ottmar Schreiner monierte in der Bild-Zeitung vom 31. Juli, Hartz IV sei nicht mehr existenzsichernd, weil es keinen Anpassungsmechanismus gebe, der sich an den Lebenshaltungskosten orientiere. Stattdessen orientieren sich die Hartz-IV-Regelsätze derzeit an der Entwicklung des Rentenwert. Der Grüne Sozialexperte Markus Kurth äußerte sich wie folgt: „Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent zeigen deutlich, dass der Hartz-IV-Regelsatz erhöht werden muss.“
Auch die Grünen-Politikerin Karin Göring-Eckhardt mahnt ein Umdenken an. So gehöre vor allem der Regelsatz für Kinder auf den Prüfstand. Aus ihrer Sicht sollten Kinder eine eigenständige Existenzsicherung bekommen und dazu Gutschein, etwa für den Besuch von Musikschulen oder Sportvereinen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla jedoch wies die Forderungen als absurd zurück. Das Arbeitslosengeld II könne sich nicht an einzelnen Produkten orientieren, die gerade teurer würden. Er wies darauf hin, dass die Höhe der Hartz-IV-Leistungen ohnehin alle zwei Jahre überprüft werde. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat angesichts der zahlreichen Forderungen nach einer Erhöhung des Hartz-IV-Satzes eine Überprüfung der Leistungen für Arbeitslose angekündigt. Ab dem 1. Juli 2007 wird der einheitliche Regelsatz um 2 Euro auf 347 Euro erhöht.

Der Spiegel: Hartz-IV-Erhöhung

In diesen Kontext passt auch eine dpa-Meldung vom 1. August: Demnach kommt das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) der Uni Bonn zu dem Schluss, dass das ALG II nicht ausreiche, um Jugendliche ausgewogen ernähren zu können. Selbst beim Einkauf in einem Discounter müsse man pro Tag durchschnittlich 4,68 Euro ausgeben. Der Gesetzgeber sehe bei 14- bis 18-Jährigen jedoch nur 3,42 Euro vor. Für Hartz-IV-Kinder unter 14 Jahren sind täglich sogar nur 2,71 Euro zum satt werden vorgesehen - ihnen stehen nur 60 Prozent des Regelsatzes für Nahrungsmittel zu. Bei der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze wird von nur drei Mahlzeiten am Tag ausgegangen.



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Kritik an Hartz IV

Teile des Paketes verfehlten ihre Wirkung

Trotz der erfreulichen Nachrichten der jüngeren Vergangenheit bleiben die Hartz-Reformen problematisch: Zwei Millionen weniger Arbeitslose - das war ursprünglich das Ziel der Hartz-Reformen in Deutschland. Doch große Teile des Paketes verfehlten ihre Wirkung - und die Kosten explodierten bislang. Millionen Menschen sind immer noch ohne Arbeit. Auch mit Hartz IV konnten Langzeitarbeitslose bislang nicht effektiver vermittelt werden. Da sich Kommunen und Arbeitsagenturen um die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger kümmern, kam es von Anfang an zu einem undurchschaubaren Kompetenzgerangel. Jetzt muss die Hartz-IV-Verwaltung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts komplett neu geregelt werden.

Wie groß das Problem Arbeitslosigkeit wirklich ist, hat Hartz IV allerdings klar gemacht: Hunderttausende Menschen, die früher in der Sozialhilfe versteckt wurden, werden jetzt als das ausgewiesen, was sie sind: Als Menschen ohne Job.

Nach drei Jahren Hartz IV zeigte sich, dass das Fordern - also im Wesentlichen das Kürzen von Leistungen als Anreiz zur Eigeninitiative - funktioniert, das Fördern hat indes immer noch nicht das von der Politik versprochene Ausmaß erreicht. Für die Vermittlungstätigkeit stehen wegen des enormen Verwaltungsaufwands und des noch nicht abgeschlossenen Umbaus der Bundesagentur für Arbeit weit weniger Mitarbeiter zur Verfügung als geplant. Bis Ende März 2005 sollte mit jedem der gut 250.000 jugendlichen ALG-II-Empfänger eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass jedem Jugendlichen unter 25 eine Lehrstelle, ein Praktikum oder eine andere berufsvorbereitende Maßnahme angeboten werden sollte. Das Ziel wurde jedoch bis heute verfehlt. Ein "Fallmanager" in den Jobcentern sollte laut Gesetz für 75 Jugendliche oder 150 Langzeitarbeitslose zuständig sein - der angestrebte Vermittlungsschlüssel ist in den meisten Jobcentern aber noch nicht realisiert. Immer mehr Menschen erhalten zwar ALG II, doch ein großer Teil von ihnen wartet vergeblich auf eine bessere Betreuung, so der traurige Befund.

Der Bundesrechnungshof, der bis März 2006 an 90 Orten in Deutschland Schwerpunktprüfungen durchgeführt hat, weist auf die vielfältigen Probleme hin: Demnach mussten ein Drittel der ALG II Bezieher mehr als ein halbes Jahr lang warten, bis sie mit ihren Betreuern über künftige Arbeitsmöglichkeiten ein erstes strategisches Gespräch geführt haben. Bei etwa der Hälfte aller Ein-Euro-Jobs wissen die Betreuer nicht, welche Tätigkeiten ihre Schützlinge am Ende überhaupt ausüben. Und bei mehr als der Hälfte der überprüften Fälle hat die Behörde private Vermögensverhältnisse oder Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen nicht ausreichend kontrolliert.

tagesschau: Kommunen kreativ bei Arbeitslosengeld II?
ZDFheute: Kaum noch Sozialhilfeempfänger in den Städten

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Forschungsinstitute stellen den Hartz-Reformen ein negatives Zeugnis aus

Große Teile der Hartz-Reformen verfehlen ihr Ziel, die Arbeitslosigkeit zu senken. Einzelne Teile wirken sogar kontraproduktiv. Das ist das Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluierung der Reformpakete Hartz I bis III durch eine Reihe von Forschungsinstituten im Auftrag der Bundesregierung. Besonders schlecht kommen die Personal-Service-Agenturen (PSA) weg, die einst als Herzstück der Reformen galten. Der Einsatz in einer PSA verlängert im Vergleich zur Kontrollgruppe die durchschnittliche Arbeitslosigkeit um fast einen Monat, gleichzeitig liegen die monatlichen Kosten weit über den ansonsten entstandenen Transferleistungen.
Auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) führten zu einer längeren Verweildauer in der Arbeitslosigkeit. Sie verschlechterten die Chancen der Teilnehmer für eine dauerhafte Rückkehr in den normalen Arbeitsmarkt. Die Zahl der ABM ist allerdings stark zurückgegangen.
Für die meisten Bausteine von Hartz I bis III konnten die Forscher keine Verbesserung der Qualität der Arbeitsvermittlung feststellen. Dass die Reformen die Arbeitslosigkeit der Betroffenen verkürzt hätten, sei ebenfalls nicht erkennbar. So seien zum Beispiel die Vermittlungsgutscheine kein geeignetes Instrument, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern. Die Einführung der Mini-Jobs habe zwar für einen Boom der geringfügigen Beschäftigung gesorgt, doch die Arbeitslosen hätten davon nicht profitiert. Besser fällt das Urteil für die Existenzgründer-Förderung aus. Vor allem das Überbrückungsgeld, aber auch die Ich-AG erweisen sich als erfolgreiche Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Das Arbeitsmarktinstrument Ich-AG war allerdings bis zum 30. Juni 2006 befristet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) war nicht Bestandteil der Untersuchungen.

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Sozialforschung (IAB) belegt in einer weiteren Studie, dass sich für mehr als jeden zweiten Bezieher des neuen Arbeitslosengeld II (57 Prozent) die Einkommenssituation seit Jahresbeginn verschlechtert hat. Darunter sind vor allem ältere Menschen, die lange gearbeitet, zuletzt gut verdient haben und somit einen hohen Anspruch bei der Arbeitslosenhilfe hatten. Verlierer-Haushalte mussten im Schnitt Einbußen in Höhe von 20 Prozent hinnehmen. Knapp jeder fünfte ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe (17 Prozent) bekommt seit Jahresanfang überhaupt kein Geld mehr. Dabei handelt es sich in aller Regel um Menschen, die in Beziehungen leben und deren Partner nach den zum Jahresanfang in Kraft getretenen Regeln zu viel verdient. Vor allem Paare ohne Kinder haben den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II  eingebüßt. Von den bisherigen Arbeitslosenhilfe-Beziehern haben nur 63 Prozent der Paare ohne Kinder nach der Reform Anspruch auf das ALG II, bei den Alleinstehenden sind es dagegen 93 Prozent. Die Studie belegt, dass bei neun Prozent der Bedarfsgemeinschaften den Betroffenen die staatliche steuerfinanzierte Unterstützung gestrichen wurde, weil sie zu viel Besitz oberhalb der Freigrenzen haben.
Auf der anderen Seite profitieren 43 Prozent der ALG II-Bezieher von Hartz IV: Sie bekommen heute mehr Geld vom Staat als vor Hartz IV. Dabei handelt es sich vor allem um Menschen, deren ehemalige Arbeitslosenhilfe unter dem Sozialhilfeniveau lag. Diese Gruppe hätte bereits vor Hartz IV Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe gehabt, ihn aber nicht eingefordert. Diese Haushalte  bekommen mit Hartz IV im Schnitt elf Prozent mehr Unterstützung als vor der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Für Personen, die zuvor Sozialhilfeempfänger waren, sind die finanziellen Auswirkungen der Reform relativ gering.

IAB: Verlierer, aber auch Gewinner beim Arbeitslosengeld II (PDF)
tagesschau: Hartz IV - die verfehlte Reform?

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Auch Hartz-IV-Ombudsrat übt Kritik an Reform

Der Hartz-IV-Ombudsrat hat die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen als dringend reformbedürftig angemahnt. Das Organisationschaos in den örtlichen Arbeitsgemeinschaften sei das größte Problem der Arbeitsmarktreform. Der Rat hatte am 23. Juni seinen Abschlußbericht Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) übergeben.
Der Ombudsrat war Ende 2004 zur Beobachtung der Hartz-IV-Reformen eingesetzt worden. Mitglieder sind die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann (SPD), der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und der ehemalige Vorsitzende IG Bergbau, Chemie und Energie, Hermann Rappe (SPD). Seine Amtszeit endet nun.
Dabei verteidigte der Ombudsrat, der zwei Jahre lang über 70.000 Eingaben und Beschwerden auswertete, die Reform im Grundsatz. In der Kritik stehen vor allem die Arbeitsgemeinschaften der Arbeitsagenturen mit den Kommunen. Sie seien "ein bürokratisches Monster". Die Verantwortung für die Organisationsmängel schrieb der Rat dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu. Union und SPD hatten sich im Dezember 2003 nicht auf ein einheitliches System der Verwaltung verständigt. Auf Drängen der Union gibt es 69 Optionskommunen, die in Alleinregie Langzeitarbeitslose betreuen. In 345 Arbeitsgemeinschaften bilden Agenturen für Arbeit und Kommunen einen Verbund. In 19 Kommunen nehmen beide ihre Aufgaben getrennt wahr.
Die Debatte um Leistungsmissbrauch sei zudem überzogen, erklärten der Ombudsrat. Es gebe nicht mehr Missbrauch als bei anderen Leistungs- oder Abgabegesetzen auch. Die explodierenden Kosten beim Arbeitslosengeld II (ALG II) seien so nur teilweise zu erklären. Vielmehr habe die Reform mehr Menschen den Zugang zum Grundsicherungssystem ermöglicht. Das ALG II sei mit 345 Euro im Monat außerdem nicht zu hoch bemessen.
Der Ombudsrat kritisiert erneut, dass auch eineinhalb Jahre nach Einführung des Arbeitslosengeldes II, noch keine besser verständlichen Bescheide entwickelt worden sind. Solange die Bescheide in einer Sprache abgefasst sind, die für die Mehrheit der Betroffenen schwer verständlich ist, dürfen daraus resultierende falsche Interpretationen nicht allein zu Lasten der Betroffenen gehen.

Derweil wehren sich die von der Reform Betroffenen: Die Zahl der Verfahren vor den Sozialgerichten sind 2007 um 42 Prozent auf 100.000 gestiegen, 2005 waren es noch rund 65.000 gewesen. Die Hartz-Gesetze haben für viel Bürokratie gesorgt. Nicht nur die Hartz-IV-Empfänger, auch die Behörden haben Probleme mit den ständigen Veränderungen und Erweiterungen. Den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Kommunen und Landkreisen passieren noch viele Fehler - oft auf Kosten der Betroffenen. Es gibt mehrere Gründe für die Hartz-Klagen. So werden beispielsweise Arbeitslosengeld-II-Empfänger als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, obwohl sie gar keine sind. Anlass zur Verärgerung sind häufig auch die Unterkunfts- und Heizungskosten. Die Kommunen legen dazu Richtsätze fest in deren Umfang sie dann auch nur zahlen. Leben die Arbeitslosengeld-II-Empfänger in einer Wohnung, wo Miet- und Heizkosten über diesem Richtsatz liegen, müssten diese umziehen oder klagen. Um die Klagewelle noch bearbeiten zu können, mussten die Sozialgerichte bereits mit Neueinstellungen reagieren. Wer eine Sozial- und Sozialrechtsberatung sucht, findet Hilfe z.B. bei Arbeitslosenintiativen.

Die registrierten Arbeitslosen vermitteln allerdings nur einen Ausschnitt der gesamten Arbeitsmarktproblematik. In der Statistik tauchen nämlich nur diejenigen auf, die sich arbeitslos melden. Personen, die einen Arbeitsplatz suchen, sich aber z.B. wegen fehlender Leistungsansprüche nicht an die Agenturen wenden, werden nicht berücksichtigt. Nicht als arbeitslos erfasst werden außerdem jene Arbeitslosen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen, derzeit 1,5 Millionen Menschen. Dazu zählen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen und die "Ein-Euro-Jobs". Schüler, die nach dem Schulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten, werden sie, soweit sie sich nur arbeitslos melden, um den Eltern Kindergeldansprüche zu sichern, seit 2003 nicht mehr in der Arbeitslosenquote berücksichtigt. Auch ältere Arbeitslose ab 58 Jahren, die nicht mehr der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, oder Personen in geförderter Altersteilzeit tauchen in der Arbeitslosenstatistik nicht auf. So dürfte die Gesamtzahl der Arbeitslosen bei sieben Millionen liegen.



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Kosten Hartz IV in 2005 - 2007

Zehn Euro Schein

Wie geplant war Hartz IV am 1. Januar 2005 angelaufen. Allerdings zeigte sich, dass weit mehr Berechtigte Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatten als 2004 noch angenommen wurde. Demnach haben bundesweit 3,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften Anspruch auf die Unterstützung, die damalige Bundesregierung war aber nur von 2,6 Millionen ausgegangen. Damit ist Hartz IV weitaus teurer geworden als geplant. Die Bundesregierung hatte die ursprünglich im Bundeshaushalt 2005 vorgesehenen Mittel für das Arbeitslosengeld II schon Ende Juli ausgegeben. Für 2005 wurden Mehrkosten von rund 10 Milliarden Euro aufgewendet. Experten erklärten dies vor allem damit, dass die Zahl der Bedürftigen zu niedrig geschätzt wurde. Das Ministerium hatte mit Sozialhilfe-Daten von 2002 operiert und den starken Anstieg aus 2003/2004 nicht einkalkuliert.
Im Jahr 2004 stellte der damalige Finanzminister Eichel 18,7 Milliarden Euro an Steuermitteln für die bisherige Arbeitslosenhilfe zur Verfügung. Die Sozialhilfe schlug mit insgesamt 9,95 Milliarden Euro zu Buche. Fest steht: Die Staatsausgaben stiegen trotz gesunkener Leistungen für den Einzelnen. Ein Grund ist die gestiegene Arbeitslosigkeit.
2006 überstiegen die Kosten der Hartz-IV-Reform die Haushaltsplanungen des Bundes um insgesamt etwa 500 Millionen Euro. Demnach betrugen die Mehrkosten für das Arbeitslosengeld II (ALG II) zwei Milliarden Euro. Die Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose sowie die Verwaltung waren zusammen eine halbe Milliarde teurer als geplant. Zwei Milliarden Euro weniger ausgegeben wurden dagegen für Fördermaßnahmen zur Eingliederung Erwerbsloser.
Die ALG-II-Ausgaben schlugen 2006 mit 26,4 Milliarden Euro zu Buche, geplant waren 24,4 Milliarden Euro. Im laufenden Jahr sind für das ALG II nur 21,4 Milliarden Euro veranschlagt. Auch 2007 werden die eingeplanten Mittel nicht ausreichen.
Die Zuschüsse des Bundes zu den Unterkunfts- und Heizkosten der ALG-II-Empfänger lagen bei 4,0 Milliarden Euro und damit um 400 Millionen Euro über dem Ansatz im Bundesetat. Die Verwaltung kostete 3,6 Milliarden statt der geplanten 3,5 Milliarden Euro.

Die Mittel für Eingliederungsleistungen wurden dagegen nicht voll ausgeschöpft und blieben mit 4,47 Milliarden um zwei Milliarden Euro unter den Planzahlen. Für 2007 sind 6,5 Milliarden geplant, von denen aber 5,5 Milliarden Euro bereits verteilt sind.

Insgesamt stieg die Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften. Menschen, die bisher weder Anspruch auf Arbeitlosen- oder Sozialhilfe hatten, haben jetzt die Möglichkeit, ALG II zu beantragen. So können bisher Studentinnen und Studenten nach Abschluss oder Abbruch ihres Studiums ALG II beantragen, wenn sie der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen und einen eigenen Haushalt führen. Bisher waren die Eltern unterstützungspflichtig. Dies wurde nun wieder eingeschränkt. Als Auszugsgründe gelten künftig nur noch "schwierige" Familienverhältnisse. Wer unter 25 sowie erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, braucht seit dem 1. April 2006 bei einem Umzug eine Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 2a SGB II). Ohne diese Zusicherung werden keine Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Auch die Erstausstattung der Wohnung wird bei einem Auszug ohne Genehmigung nicht übernommen. Die Regelung gilt für den erstmaligen Auszug aus dem Elternhaus genauso wie für sich anschließende Umzüge. Sie bedeutet aber nicht, dass Jugendliche gezwungen werden, wieder in den elterlichen Haushalt zurückzukehren. Es ist aber möglich, dass Jugendliche nach einer Prüfung im Einzelfall wieder auf die elterliche Wohnung verwiesen werden. Seit dem 1. Juli 2006 gibt es nur noch 276 Euro ALG II.

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Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft bzw. Haushaltsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft aller in einem Haushalt lebender Personen.
Dabei zählen zu einer Bedarfsgemeinschaft:

  • Erwerbsfähige Hilfebedürftige
  • Im Haushalt lebende Eltern
  • Alleinerziehende von Minderjährigen
  • Partner (Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft)
  • Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben. Sie zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.

Der Gesetzgeber geht dabei auch bei Haushaltsgemeinschaften von Verwandten und Verschwägerten davon aus, dass die anderen Haushaltsmitglieder einen Arbeitslosengeld II-Antragssteller unterstützen. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn der erwachsene Sohn mit den Eltern in einer Wohnung lebt. Dabei ist das Entscheidende, ob der Alltag gemeinsam bestritten wird. Der Antragssteller hat die Beweispflicht, er kann die Vermutung der Agentur für Arbeit aber widerlegen.

Streit gab es weiterhin darüber, ob die Kommunen zu Unrecht arbeitsunfähige Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig eingestuft haben, um Kosten auf den Bund abzuwälzen. Für das Arbeitslosengeld II muss der Bund aufkommen, die Kosten für Sozialhilfeempfänger tragen hingegen die Kommunen. Die Kommunen waren allerdings bereits im vergangenen Jahr im Vermittlungsausschuss von einem Anteil von etwa 90 Prozent erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger ausgegangen, während das Wirtschaftsministerium von 75 Prozent ausgegangen war. Durch den Systemwechsel gelten schon Personen, die täglich drei Stunden arbeiten können, als erwerbsfähig. Deshalb wurden auch Suchtkranke und Behinderte in das System aufgenommen.

Regelsatz 345 Euro ist verfassungskonform

345 Euro im Monat zum Leben - dieser Regelsatz des Arbeitslosengeldes II verstößt nicht gegen das Grundgesetz. So hatte es das Sozialgericht Berlin Anfang August 2005 entschieden und damit die Klage einer 55-jährigen Berlinerin abgelehnt. Die Klägerin hatte geltend gemacht, dass der Regelsatz gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Menschenwürde und der Sozialstaatlichkeit verstießen. Das Gericht räumte ein, dass der Regelsatz knapp bemessen sei, sah jedoch mit dessen Festsetzung keinen Verstoß gegen diese beiden Prinzipien. Endgültig ist dieser Richterspruch noch nicht, eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen.

Das Bundessozialgericht hat am 23. November 2006 die Klage einer Arbeitslosengeld-II-Empfängerin abgewiesen, die die Unterstützung für zu gering hielt. Der Regelsatz ist verfassungskonform. Nach Auffassung des Senats ist es nicht verfassungswidrig, dass die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt worden ist. Es sei grundsätzlich zulässig, den Lebensbedarf nicht individuell, sondern für alle Leistungsempfänger einheitlich festzusetzen. Der Regelsatz gilt in gleicher Höhe auch für die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung für alte Menschen. Wie das BSG nun entschied, durfte die frühere Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt werden. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers, der auch die Höhe der Leistung umfasse. (Az: B 11b AS 1/06 R)



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Reformen an Hartz IV

Angela Merkel

Änderungen Hartz IV 2006

Umfangreiche Korrektur von Hartz IV

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte angekündigt, bis zum Herbst 2006 die Hartz-IV-Regelungen umfassend zu überarbeiten. Es müsse alles auf den Prüfstand. Der erste Schritt sei das Fortentwicklungsgesetz von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD), mit dem Missbrauch beim Arbeitslosengeld II eingedämmt werden solle. "Es wird in einem zweiten Schritt eine grundlegende Überholung geben, sagte sie am 29. April 2006 in Berlin. Allerdings schließt es Merkel aus, Regelleistungen zu kürzen. "Den Menschen, denen ich kein Angebot machen kann, jetzt zu sagen, aber ich kürze euch mal den Regelsatz, das empfände ich nicht als den Weg, den ich gehen möchte, um den Anreiz 'fordern und fördern' wirklich zu verstärken". Grundsätzlich sei die Hartz-IV-Reform mit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe richtig gewesen. Nur werde das Prinzip des Forderns und Förderns noch nicht überall flächendeckend umgesetzt. Das Fördern müsse künftig an Bedeutung gewinnen. Auch müsse zur Regel werden, dass jemand, der arbeitet, mehr habe, als wenn er nicht arbeite.
Die Bundesregierung will die Regeln für den Bezug des Arbeitslosengeldes II verschärfen und damit über eine Milliarde Euro einsparen. Die Kosten für Hartz IV lagen in den ersten drei Monaten 2006 deutlich höher als im Vorjahr. Das Bundeskabinett billigte am 3. Mai 2006 einen Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zur Fortentwicklung der Hartz-IV-Reform (SGB-II-Fortentwicklungsgesetz). In namentlicher Abstimmung sprachen sich im Bundestag am 1. Juli 393 Abgeordnete von Union und SPD für die Neuregelung aus. Es gab 150 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen.
Die mit mehr als 50 Änderungen umfangreichste Korrektur der Hartz IV-Gesetze seit Inkrafttreten Anfang 2005 soll vor allem durch die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs dem Bund Einsparungen von jährlich 1,2 Milliarden und den Gemeinden von 300 Millionen Euro bringen. Die Neuregelungen gelten ab 1. August 2006.
Die Spitzenverbände der Städte, Gemeinden und Landkreise begrüßten das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Es müsse aber um weitere Sparmaßnahmen ergänzt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sprach von neuen Zumutungen für Arbeitslose, da das Hauptproblem die fehlenden Arbeitsplätze seien.

Die wichtigsten Änderungen - SGB-II-Fortentwicklungsgesetz:

  • Sofortangebote

Jedem, der ohne vorherigen Leistungsbezug einen Erstantrag auf ALG II stellt, soll sofort eine Arbeit oder eine Qualifizierung angeboten werden. Die Regierung schätzt, dass jeder Zehnte der 750.000 Antragsteller abgeschreckt wird und so künftig 280 Mio. Euro eingespart werden können.

  • Sanktionen

Bei Ablehnung einer angebotenen Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme wird das ALG II für drei Monate um 30 Prozent gesenkt, bei wiederholter Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres Kürzung um weitere 30 Prozent, diesmal einschließlich des Mehrbedarfs, Unterkunftskosten und einmaligen Leistungen. Weigert sich ein Bezieher von ALG II dreimal in einem Jahr ohne guten Grund, ein Jobangebot anzunehmen, können ihm die kompletten Leistungen gestrichen werden.

  • Datenabgleich

Künftig sollen auch private Call-Center im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen dürfen. Erhoffte Ersparnis: bis zu 300 Millionen Euro. Der Datenaustausch zwischen den Behörden wird erleichtert. So sind künftig Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben.

  • Außen- und Prüfdienste

Die Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenturen sollen Außen- und Prüfdienste einrichten und Missbrauchsfälle aufdecken.

  • Eheähnliche Gemeinschaften

Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast. Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass es keine Lebensgemeinschaft ist und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen. Von Amts wegen gehen die Behörden künftig von einer Gemeinschaft unter anderem dann aus, wenn man mindestens ein Jahr zusammenlebt oder Kinder im Haushalt versorgt werden. Die Betroffenen können diese Vermutung widerlegen (Beweislastumkehr).

  • Vermögensfreibeträge

Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt.

Erste Änderungen Hartz IV 2005

Kindergeld

Das Kindergeld für volljährige Kinder wird nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet, wenn das Kindergeld an das Kind weitergeleitet wird. Außerdem darf das Kind nicht im Haushalt des Arbeitslosengeld-II-Empfängers leben. Mit der Neuregelung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft trat, setzt die Regierung Empfehlungen des Hartz-IV-Ombudsrates um. Der Bundesrat musste der Verordnung nicht zustimmen. Auch Einnahmen aus Erwerbstätigkeit von Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen anrechnungsfrei bleiben, wenn sie nicht mehr als 100 Euro monatlich betragen.

Änderung bei Einkommensfreibeträgen

Seit dem 1. Oktober 2005 gelten neue Einkommensfreibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II. So werden die Freibeträge nunmehr aus dem Brutto- und nicht mehr aus dem Nettoeinkommen errechnet.

  • Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag).
  • Beträgt das monatliche Bruttoeinkommen mehr als 400 Euro, können anstelle des Grundfreibetrages individuelle Abzüge (angemessene Werbungskosten, geförderte Altersvorsorgebeiträge, Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen in angemessener Höhe und Fahrkosten) berücksichtigt werden, wenn diese den pauschalen Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigen. Die tatsächlichen Aufwendungen müssen nachgewiesen werden.
  • Hinzu kommen noch weitere Freibeträge. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 % des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens anrechnungsfrei. Das heißt, 80 % des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro werden auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
  • Darüber hinaus wird der Pauschalbetrag für die Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz von derzeit 6 Cent pro Entfernungskilometer auf 20 Cent erhöht, wenn die Strecke mit einem PKW zurückgelegt wird und die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann.

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Zuständigkeit

Die neue Leistung wird aus einer Hand erbracht. Das Sozialgesetzbuch II sieht vor, dass in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger (in der Regel kreisfreie Städte und Landkreise) in Arbeitsgemeinschaften bei der Eingliederung und der Erbringung der Geldleistung zusammenarbeiten.

DIE KOMMUNALEN TRÄGER sind zuständig für

  • die Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • die Kinderbetreuungsleistungen,
  • die Schuldner- und Suchtberatung,
  • die psychosoziale Betreuung und
  • die Übernahme von besonderen einmaligen Zahlungen (etwa die Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung oder Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten).

DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das sind insbesondere

  • alle Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (wie z. B. Beratung, Vermittlung, Beschäftigungsförderung und der beruflichen Weiterbildung,
  • die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und besonderen einmaligen Bedarf,
  • der befristete Zuschlag nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Verlängerung der Übergangsfrist?


Hoffnung gibt es für ältere Arbeitslose: Sie sollen Arbeitslosengeld gestaffelt länger als ein Jahr bekommen. Die geplante Neuregelung betrifft alle Arbeitnehmer über 45 Jahre, die vor dem 31. Januar 2008 ihre Stellen verlieren. Sie wurde bereits am 17. Juni 2005 vom Parlament im Eilverfahren verabschiedet. Die in den Arbeitsmarktreformen vorgesehene Übergangsfrist soll um zwei Jahre verlängert werden. Dies wird weitere Mehrkosten von 5 Milliarden Euro verursachen.
Beim Arbeitslosengeld gilt bisher ein Stufenmodell je nach Alter des Arbeitslosen. Nach der Hartz-Arbeitsmarktreform sollten ursprünglich ab 1. Februar 2006 alle unter 55-Jährigen nur noch zwölf Monate Arbeitslosengeld erhalten, die über 55-Jährigen 18 Monate. Derzeit können ältere Arbeitslose noch bis zu 32 Monaten Arbeitslosengeld bekommen.
Die Union lehnt eine Änderung ab. Der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Singhammer vertrat die Auffassung, die Schleuse für Frühverrentungen werde wieder geöffnet. CDU-Generalsekretär Volker Kauder meinte, Schnellschüsse kämen nicht in Frage. Von den Gewerkschaften kam Zustimmung. Bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit vor allem bei den Älteren sei es zutiefst ungerecht, die Dauer des Arbeitslosengeldes I für sie drastisch zu kürzen, sagte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt kritisierte die Pläne heftig. Das Vorhaben bedeute "einen Salto rückwärts in die Frühverrentungspolitik", verursache Milliardenkosten und vernichte Arbeitsplätze.
Falls der unionsdominierte Bundesrat die geplante Neuregelung ablehnt, kann die Koalition das Vorhaben mit ihrer "Kanzlermehrheit" trotzdem durchsetzen.

tagesschau: Ältere sollen länger Arbeitslosengeld bekommen
ZDFheute: Bundestag beschließt länger ALG I für Ältere



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Hartz IV - Arbeitlosengeld II

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Enttäuschung, Empörung und Angst vor Armut trieb die Menschen im Sommer 2004 in vielen Städten der Republik auf die Straße, ihr Unmut hieß "Hartz IV", ihre Forderungen war Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität. Die faktische Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bedeutet eine Zäsur im deutschen Sozialwesen. Bislang orientiert sich die unbefristet gezahlte Arbeitslosenhilfe am früheren Einkommen. Künftig steigen viele, die ihren Job verlieren, schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit schrittweise fast auf Sozialhilfeniveau ab, egal, was sie früher verdienten. Und diese Zahlung erhält nur, wer zuvor sein Erspartes verbraucht - auch wenn es da zahlreiche Ausnahmen und Freibeträge gibt. Die protestierenden Menschen treibt auch erhebliche Unwissenheit auf die Straße. Schuld daran ist nicht zuletzt die Bundesregierung, die die grundlegendste Sozialreform seit langem in Gang setzte, ohne rechtzeitig über deren Inhalt und Sinn zu informieren.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) ist der Kernpunkt im "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz IV). Die im Bundestag und Bundesrat von Regierung und Opposition bereits beschlossene, gleichwohl heftig umstrittene Neuregelung, trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

BMWA: www.arbeitmarktreform.de

Das deutsche System der Sozialversicherungen ist bereits vor über hundert Jahren vom Staat aufgebaut worden. Der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck versuchte sowohl mit Verboten, den  Sozialistengesetzen von 1878 (Verbot der damaligen sozialdemokratischen Partei), als auch mit sozialen Zugeständnissen, der erstarkenden sozialistischen Arbeiterbewegung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Bereits 1883 wurde die Krankenversicherung, ein Jahr später die Unfallversicherung und 1889 die Invalidenversicherung (Arbeiterrentenversicherung) eingeführt.
Das Prinzip war recht einfach: Arbeitnehmer und Unternehmen sind per Gesetz verpflichtet, einen bestimmten Betrag in eine Kasse zu zahlen, Bedürftige erhalten dann z.B. im Krankheitsfall die notwendige medizinische Unterstützung, im Falle der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld.
Angespart wird bei diesem System nichts. Einnahmen werden für sofort für laufende Ausgaben verwendet.
Dieses so genannte Solidaritätsprinzip funktionierte in den letzten einhundert Jahren mehr oder weniger gut. Doch durch grundlegende gesellschaftliche Entwicklungen insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten kam dieses System immer weiter in Schwierigkeiten. Zunächst verschob sich die nach dem Alter geordnete Bevölkerungsverteilung, die so genannte Alterspyramide, immer weiter zugunsten der älteren, nicht mehr arbeitenden Menschen. Damit steigen zunehmend die Ausgaben der Rentenversicherer.
Verschärft wurden die Probleme durch die steigende Arbeitslosigkeit. Beispielsweise wirken sich die Absenkung der Bemessungsgrenzen für Bezieher von Entgeltersatzleistungen (ALG I und ALG II) in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit enormen Mindereinnahmen aus. Das heißt, dass immer weniger Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen in die Sozialversicherung das System finanzieren. Nur noch 26 Millionen von 82 Millionen Menschen in Deutschland sind  sozialversicherungspflichtig beschäftigt (2004). Sie tragen die Hauptlast des Sozialversicherungssystems.
Die steigenden Aufwendungen für die sozialen Sicherungssysteme können auch nicht durch zusätzliche allgemeine Steuern - die Kassen sind leer - ausgeglichen werden. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um zwei Punkte auf dann 4,5 Prozent gesenkt werden.  Schon jetzt ist der Etat für Gesundheit und Soziales mit einem Anteil von 33 Prozent der mit Abstand größte Einzelplan des Bundeshaushalts, der ein Gesamtvolumen von 248 Milliarden Euro hat. Die großen Ausgabenblöcke sind die Zuschüsse zur Rentenversicherung mit 77 Milliarden Euro und die Arbeitslosenhilfe mit 13,3 Milliarden Euro.

Bundestag: Wo geht das Geld hin?

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Sozialstaat

Zeitschrift Der Bürger im Staat 4/2003
Der Sozialstaat in der Diskussion
Der deutsche Sozialstaat steht unter Reformdruck. Tief greifende soziale, wirtschaftliche und politische Veränderungen stellen die Sozialpolitik in einen neuen Handlungsrahmen. Die Beiträge in diesem Heft sollen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und Fakten vermitteln, die für das Verständnis der aktuellen Reformdebatte wichtig sind ...mehr

Was bedeuten ALG I und ALG II?

Betroffen von Hartz IV sind die Menschen, die zur Zeit Arbeitslosen- oder Sozialhilfe beziehen, also mindestens zwölf Monate arbeitslos und bedürftig sind, sowie jene, die künftig aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes I herausfallen.Das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine befristet gewährte Versicherungsleistung, die Arbeitnehmer bei Verlust ihres Arbeitsplatzes vor dem völligen Einkommensausfall schützen soll. Ziel ist nicht die Daueralimentation, sondern die möglichst rasche Rückkehr ins Berufsleben. Das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II ist dagegen als Fürsorgeleistung das unterste Auffangnetz der Solidargemeinschaft für all jene, die nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. ...mehr

800.000 bis 900.000 der zwischenzeitlich 2,8 Millionen Sozialhilfeempfänger galten als erwerbsfähig und erhalten statt der Sozialhilfe das neue Arbeitslosengeld II. Erwerbsfähig sind alle, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. In Westdeutschland sind 43% der ALG-II-Bezieher vormalige Sozialhilfebezieher. In Ostdeutschland ist der Anteil dieser an den zukünftigen ALG-II-Bezieher niedriger. Aber: Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es hier fast genauso viel Sozialhilfeempfänger – Tendenz steigend. Die nicht erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erhalten das neue Sozialgeld, das etwa der Sozialhilfe entspricht. Außerdem erhalten die 2,6 Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe das neue Arbeitslosengeld II, sofern sie erwerbsfähig sind.Die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige wurden zum steuerfinanzierten Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Der Regelsatz beträgt für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im gesamten Deutschland  347 Euro monatlich (seit dem 1. Juli 2007) - Wohngeld, Heizung und sonstige Zulagen nicht eingeschlossen. Ein (Ehe-)Paar erhält zwei Mal 90 Prozent der jeweiligen Summe, also 624 Euro. Für Kinder und sonstige Mitglieder der so genannten Bedarfsgemeinschaft gibt es noch einmal zwischen 60 und 80 Prozent des Grundbetrags, d.h. für Kinder unter 15 Jahren 208 Euro, für Kinder ab 15 Jahre 278 Euro.Alle fünf Jahre soll dieser Betrag entsprechend der Rentensteigerung angeglichen werden. Verwandte ersten Grades (Eltern und Kinder) sollen nicht zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Unterhaltspflichtig in diesem Fall sollen künftig nicht nur Ehe-, sondern auch Lebenspartner sein, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.

tagesschau: Arbeitslosengeld II - Beispielrechnungen im Überblick

Das Arbeitslosengeld gab es bisher maximal 32 Monate, das neue Arbeitslosengeld I ab 2006 nur noch 12 Monate. Personen, die mindestens 50 Jahre alt sind, erhalten Arbeitslosengeld I für 15 Monate, ältere noch länger.

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Bezugsdauer ALG I

Regelung ab 2006: Jeweils in den letzten 3 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt:

  • 12 Monate = 6 Monate Bezugsdauer ALG I
  • 16 Monate = 8 Monate Bezugsdauer ALG I
  • 20 Monate = 10 Monate Bezugsdauer ALG I
  • 24 Monate = 12 Monate Bezugsdauer ALG I

Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD verständigte sich am 12. November 2007 darauf, Älteren wieder länger Arbeitslosengeld zu zahlen und dies kostenneutral für die Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.

  • 15 Monate - für über 50-Jährige
  • 18 Monate - für über 55-Jährige
  • 24 Monate - für über 58-Jährige

Gelten soll die verlängerte Bezugsdauer rückwirkend ab dem 1. Januar 2008, da die Neuregelung noch keine Rechtskraft hat.

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Die Reform sieht für Langzeitarbeitslosen und erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger erstmals eine einheitliche, steuerfinanzierte Grundsicherung vor.  Durch die Hartz-IV-Reform sollen sie "gefördert und gefordert" werden.

  • Ziel ist, Arbeitslose besser zu beraten und zu betreuen und schneller in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Dazu soll beitragen, dass sich künftig ein Vermittler, der Fallmanager, statt derzeit um 700 nur noch um 75 Arbeitslose kümmern soll. Von diesem Verhältnis ist man aber noch weit entfernt.
  • Jeder Arbeitsuchende schließt mit dem Fallmanager für sechs Monate eine Eingliederungsvereinbarung ab. Falls die Arbeitsvermittlung innerhalb dieser Zeit nicht gelingt, werden andere Maßnahmen (Trainingsmaßnahmen, Weiterbildung…) angeboten.
  • Die JobCenter berücksichtigen die persönlichen Lebensumstände der Arbeitslosen. Zu ihren Leistungen können beispielsweise auch Schuldnerberatungen oder Kinderbetreuung gehören.
  • Kein Arbeitsuchender muss mehr zum Sozialamt. Die JobCenter sind zentrale Serviceeinrichtungen für alle arbeitsuchenden Arbeitnehmer, also auch für 900.000 erwerbsfähige bisherige Sozialhilfeempfänger, die heute weitgehend von den Möglichkeiten aktiver Arbeitsförderung ausgeschlossen sind.
  • Jeder erwerbsfähige Arbeitsuchende – auch diejenigen, die bislang ausschließlich Sozialhilfe bekommen haben – erhält die Leistungen, die für seine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.
  • Wer jünger als 25 Jahre ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, soll künftig unverzüglich in Arbeit oder Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt werden.
  • Wer durch eine - wenn auch nicht bedarfsdeckende - Erwerbstätigkeit selbst etwas verdient, kann davon mehr behalten als bisher in der Sozialhilfe.
  • Neu ab dem 1.1.2005 ist auch die Möglichkeit eines Lohnzuschusses ("Einstiegsgeld"). Die Leistung können erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten, wenn sie eine Arbeit annehmen, deren Bezahlung zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht.

Für Bezieher von Arbeitslosenhilfe - insbesondere für ehemals gut verdienende - bringt die Reform finanzielle Einbußen: Die Leistungen werden innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist auf Sozialhilfeniveau abgeschmolzen. Dieses wurde allerdings durch Pauschalbeträge leicht angehoben. Viele Vorschriften, die jetzt Schlagzeilen machen, gelten für Sozialhilfeempfänger bereits seit langem:

  • Wenn bestimmte Freigrenzen überschritten werden, wird Vermögen - wie bei der bisherigen Sozialhilfe - angerechnet. Von einigen Ausnahmen abgesehen, zählen dazu alle verwertbaren Vermögensgegenstände. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Alter des Arbeitslosen und dessen Partner. Der Freibetrag erhöht sich pro Lebensjahr um 200 Euro. Er beträgt mindestens 4100 Euro, höchstens jedoch 13.000 Euro pro Person. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein anderer Freibetrag: Hier beträgt der Grundfreibetrag 520 Euro pro vollendetem Lebensjahr, höchstens jedoch 33.800 Euro pro Person.
  • Bei der Berechnung des ALG II werden stärker als bisher auch Einkommen und Vermögen eines Lebenspartners herangezogen. Etwa 500.000 Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden daher vorerst kein ALG II erhalten.
  • Für die private Altersvorsorge gibt es einen besonderen Freibetrag in Höhe von 200 Euro pro vollendetem Lebensjahr jeweils für den Arbeitslosen und seinen Partner. Dieser Freibetrag ist aber an eine hohe Hürde gekoppelt: Den Freibetrag gibt es nur, wenn vertraglich festgelegt ist, dass man bis zum Rentenalter nicht an die Rücklage herankommt. Herkömmliche Lebensversicherungen erfüllen diese Bedingung nicht. Produkte der Riester-Rente sind grundsätzlich geschützt. Sie werden in keinem Fall in die Vermögensanrechnung einbezogen.

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Regelsatz ALG II (ab 1. Juli 2009)

  • 359 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
  • 323 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
  • 287 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. Lebensjahres sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen
  • 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre
  • 215 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).

Die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten vom 1. Juli 2009 an leicht erhöhte Bezüge. Sie wurden im Zuge der Rentenerhöhung um 2,5 Prozent angehoben. Der Anstieg der Hartz-IV-Bezüge ist an die Entwicklung der Renten gekoppelt. Mit der Erhöhung steigt der Regelsatz des Arbeitslosengelds II von monatlich 251 Euro auf 359 Euro.

Zusätzlich zu den Regelsätzen und zu Wohn- und Heizkosten wird beim ALG II noch gewährt:

  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Sozialgeld für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig ist. Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Die Regelleistungen für Kinder sind aber höher als das Kindergeld.
  • Zuschüsse für Schwangere und Behinderte.
  • Einmalige Zuschüsse wie für Mobiliar oder zu Klassenfahrten von schulpflichtigen Kindern.
  • Einmalige Zuschüsse für Babyerstausstattung.
  • Schulstarterpaket: Am Anfang jedes Schuljahr gibt es einen 100-Euro-Bonus pro Kind.

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Wichtige Stichworte:

  • Zumutbarkeit

Die Zumutbarkeit regelt die Pflicht zur Arbeitsaufnahme. Grundgedanke ist: Wer Hilfe erhält, muss selber alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung so schnell wie möglich zu beenden. In der sozialen Grundsicherung für Erwerbsfähige gibt es - wie in der Arbeitslosenhilfe - keinen Berufsschutz. Für sie ist deshalb generell jede Arbeit zumutbar.
Langzeitarbeitslose sollen ab Januar 2005 verpflichtet werden, nahezu jeden Job anzunehmen - auch Minijobs. Um Lohndumping zu verhindern, sollte sich der Verdienst nach ortsüblichen Löhnen und Gehältern richten. Aber auch eine Bezahlung unterhalb dieser Grenzen gilt als zumutbar. Wer Jobangebote ablehnt, muss Kürzungen beim Arbeitslosengeld von 30 Prozent hinnehmen. Arbeitsunwilligen Jugendlichen bis 25 Jahren kann die Leistung für drei Monate komplett gestrichen werden. Dafür soll es aber ergänzende Sachleistungen geben. Um den Übergang zum Arbeitslosengeld II für bisherige Empfänger abzumildern, wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt, der nach einem Jahr halbiert wird. Zudem ist ein Kinderzuschuss geplant.

  • Angemessene Wohnung

In der Regel ist durch die kommunalen Träger in einer so genannten "Richtlinie" bestimmt, welche Kosten angemessen sind. In einer Großstadt wird oft eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land akzeptiert.
Als Richtwerte für angemessenen Wohnraum werden ca. 45-50 m2 für eine Person, zwei Personen ca. 60 m2 oder zwei Wohnräume, drei Personen ca. 75 m2 oder drei Wohnräume, vier Personen ca. 85-90 m2 oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 m2 oder ein Wohnraum mehr angesetzt.
Allerdings gibt es auch viele kommunale Träger, die die Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit heranziehen; in diesen Fällen sind Höchstmieten oder Quadratmeterpreise bestimmt. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an Ihren örtlichen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

  • Vermögensanrechnung

Vorhandenes Vermögen wird oberhalb bestimmter Freigrenzen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenzen liegen bei 200 Euro pro Lebensjahr. So bleiben bei einem 50-Jährigen 10.000 Euro unangetastet. Der Mindestfreibetrag liegt bei 4.100 Euro, der Höchstfreibetrag bei 13.000 Euro. Für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient, bleibt ein zusätzlicher Betrag von 200 Euro pro Lebensjahr geschützt.  Verschont bleiben auch Betriebsrenten, die Riester-Rente oder weitere gesetzliche Förderungen zur Rente sowie selbst genutztes Wohneigentum. Zum Vermögen zählt nahezu alles, was verwertet, also zu Geld gemacht werden kann, wie Bargeld, Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Aktien, Fonds, Immobilien, Grundstücke, Zweitauto.

  • Hinzuverdienst

Künftig kann mehr hinzuverdient werden als bisher in der Sozialhilfe. Freibeträge sorgen dafür, dass ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 1500 Euro jeder erarbeitete Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

  • Altersvorsorge

Während die Riester-Rente oder Ansprüche auf Betriebsrenten nicht angerechnet werden, ist Vermögen zur Altersvorsorge, etwa eine Lebensversicherung, nur zum Teil geschützt. Der Freibetrag liegt auch hier bei 200 Euro je vollendetem Lebensjahr des Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch bei jeweils 13.000 Euro.
Diese Grenzen gelten nur, wenn vertraglich festgelegt ist, dass das Geld erst mit Beginn des Ruhestands ausgezahlt wird. Viele Politiker halten die Freigrenzen für zu gering und fordern eine Anhebung. Wer bisher nichts gespart hat, wird vom Staat alimentiert, wessen Altervorsorge über dem Freibetrag liegt muss diesen zur Finanzierung seines Lebensunterhalts beisteuern. Liegt der Rückkaufwert der Lebensversicherung jedoch um mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beiträge, ist es dem Arbeitslosen nicht zuzumuten, die Versicherung aufzulösen.

  • Ausbildungsversicherungen

Das Sozialgeld für Kinder wird beim Arbeitslosengeld II nur gewährt, wenn das Vermögen des Kindes unter der Freigrenze liegt.
Sie beträgt für Kinder 4850 Euro. Für die Kinder abgeschlossene Ausbildungsversicherungen über dieser Grenze müssten dann aufgelöst werden. Auch hier wären eine Erhöhung der Freigrenze oder Ausnahmen für Verträge denkbar, bei denen das Sparen eindeutig der Bildung der Kinder dienen soll.

  • Unterhaltsrückgriff

Das Einkommen des Partners/Ehegatten, der im Haushalt lebt, wird herangezogen. Unterhaltsrückgriff ist auch gegenüber dem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten möglich.
Eltern, deren volljährige Kinder langzeitarbeitslos sind, werden nur in wenigen Fällen herangezogen. Minderjährige Hilfeempfänger, die jünger als 25 Jahre sind, müssen von den Eltern unterstützt werden, wenn die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Eltern sind auch unterhaltspflichtig, wenn sie von ihren erwerbsfähigen Kindern auf Unterhalt verklagt wurden. Volljährige Kinder, deren Eltern ALG II beziehen, sind nicht unterhaltspflichtig.

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Sozialhilfe

2003 wurde das Sozialhilferecht grundlegend reformiert und als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert (SGB XII). Es trat zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Die Änderung des Sozialhilferechts steht in engem Zusammenhang mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur neuen Leistung Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II ist Bestandteil des als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II).
Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben seit dem 01.01.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungsleistungen für dauerhaft Erwerbsunfähige enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz) niedergelegt.
Ist die Leistungsfähigkeit auf Dauer auf weniger als 3 Stunden eingeschränkt und ist das 18. Lebensjahr vollendet, so besteht Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und) bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Ist das 65. Lebensjahres vollendet, so besteht (ebenfalls) ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung) nach dem SGB XII.
Für die grundlegende Sozialhilfe, d.h. die Hilfe zum Lebensunterhalt sind die Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte zuständig.
Die Ausgaben für Sozialhilfe sind im vergangenen Jahr um vier Prozent auf 18,3 Milliarden Euro gestiegen. „Je Einwohner wurden in Deutschland 2006 für die Sozialhilfe rechnerisch 222 Euro ausgegeben“, erklärte das Statistische Bundesamt am Donnerstag
Die höchsten Ausgaben je Einwohner hatten die drei Stadtstaaten Bremen mit 363 Euro, Hamburg mit 346 Euro und Berlin mit 331 Euro. Am wenigsten Sozialhilfe wurde im Schnitt in Bayern gezahlt: 162 Euro pro Kopf.
Rund die Hälfte des Geldes ging dabei an behinderte Menschen, auch an alte Mesnchen wurde mehr ausgezahlt.
Um den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung sicherzustellen, wurden zwölf Prozent mehr ausgeschüttet als ein Jahr zuvor. Insgesamt waren es 3,1 Milliarden Euro. Menschen, die im täglichen Leben auf fremde Hilfe angewiesen sind, wurden mit 2,6 Milliarden unterstützt.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
(Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)

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Ein-Euro-Jobs

Das Ziel von Hartz IV ist unter anderem, mehr Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Im Zuge der Ein-Euro-Jobs sollen Arbeitslose ihre Arbeitskraft für gemeinnützige Tätigkeiten einsetzen. mehr

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58er Regelung

Ältere Arbeitnehmer weisen im Vergleich zu jüngeren Erwerbsgruppen eine weit unterdurchschnittliche Beschäftigung auf: In Deutschland sind nur 40 Prozent der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig. Bei den 25- bis 54-Jährigen liegt die Erwerbstätigenquote bei 80 Prozent, also doppelt so hoch.

Bei der 58er Regelung handelt es sich um Regelungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 428 SGB III) und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (65 Abs. 4 SGB II). Danach können 58-Jährige und ältere Personen Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II beziehen, ohne sich den Vermittlungsbemühungen des jeweils zuständigen Leistungsträgers zur Verfügung zu stellen und sich selbst um die Beendigung der Arbeitslosigkeit bemühen zu müssen. Die alte 58er-Regelung läuft Ende 2007 aus. Danach mussten ältere Arbeitslose bislang erst in Rente gehen, wenn sie dies abschlagsfrei tun konnten.

Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen nun auch künftig nicht fürchten, im Alter von 58 Jahren in Frührente geschickt zu werden. Union und SPD haben einen Kompromiss im Streit um die Zwangsverrentung älterer ALG-II-Empfänger erzielt.

ALG-II-Empfänger können nun erst ab dem 63. Lebensjahr auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn dies keine unzumutbare Härte mit sich bringt. ALG-II-Bezieher können sich ab 58 Jahren als "nicht mehr arbeitssuchend" bei der Arbeitsagentur melden und trotzdem die staatlichen Zahlungen erhalten, wenn ihnen nicht innerhalb von 12 Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Sie tauchen dann in der Arbeitslosenstatistik nicht mehr als Arbeitslose auf. Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann.

Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Damit bleibe zumindest Frauen und Behinderten ein lebenslanger Abschlag auf die Rente von bis zu 18 Prozent erspart. Der Abschlag beträgt künftig maximal 7,2 Prozent.

Die 58er-Regelung war im Zuge der Arbeitsmarktreformen unter Gerhard Schröder als Übergangsregelung – aufgrund der damals sehr schwierigen Arbeitsmarktlage – eingeführt worden. Die Regelung sieht vor, dass kaum noch vermittelbare Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen müssen, gleichwohl aber bis zur Rente ohne Abschläge Arbeitslosengeld oder -hilfe erhalten, eine Art subventionierter Vorruhestand. Paragraph 428 des Sozialgesetzbuches III (SGB III) macht diese Regelung möglich. Mit der Vereinbarung wurden in den vergangenen Monaten die Arbeitslosenstatistik "bereinigt" und die Arbeitsvermittler entlastet. Wer die Regelung unterzeichnet hat, wird nicht mehr als arbeitslos gezählt, aber auch nicht mehr über die Arbeitsagenturen gefördert. Von Januar 2005 an sollen die 164.000 Betroffenen, die bis dahin Arbeitslosenhilfe beziehen, aber nur noch das niedrigere Arbeitslosengeld II erhalten.

Nach Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit beantragten die meisten Menschen lieber Rente als Arbeitslosengeld II (ALG II), weil die Altersbezüge häufig höher seien.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband schätzt, dass weitere 229 000 Empfänger von Arbeitslosengeld hinzukommen. Die Bundesagentur bestätigte, dass die Unterzeichner der "58er-Regelung" mit Einbußen zu rechnen haben. Eine Sprecherin wies aber darauf hin, dass die Betroffenen die Vereinbarung rückgängig machen könnten.

Eingeführt worden war die "58er-Regel" noch zur Zeit der CDU/FDP-Koalition. Wer im 58. Lebensjahr seinen Job verlor, bekam fast drei Jahre Arbeitslosengeld und konnte sich mit 60 in den Vorruhestand verabschieden - mit Garantie auf volle Rente. Im Gegenzug mußen sie sich verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen, ab dem sie eine Rente ohne Abschläge erhalten können. Die Regierung vertraute darauf, dass Unternehmer die frei werdenden Stellen durch Jüngere besetzen. Viele Firmen jedoch missbrauchten den Mechanismus, um auf Kosten der Allgemeinheit ihr Personal abzubauen. Die Belebung auf dem Arbeitsmarkt blieb aus.

Bisher nahmen jährlich 300.000 ALG I-Empfänger die "58er-Regelung" in Anspruch. Die Regierung hat diese Regelung seit 1986 stets verlängert, weil sie auch der Politik Vorteile bietet: Die Älteren bekommen zwar weiter Bezüge, fallen aber aus der Statistik. Vorerst läuft zum 31. Dezember 2007 aus.



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Montagsdemonstrationen und politische Debatte - Heißer Sommer 2004

Gegen Sozialabbau und das Hartz-IV-Gesetz demonstrierten im Sommer 2004 zehntausende Menschen in Deutschland. In Anlehnung an den Herbst 1989 laufen die Proteste unter dem Namen "Montagsdemonstration".
Die Proteste gegen die Arbeitsmarktreformen sind allerdings inzwischen abgeebbt. Neben der Kritik an der rot-grünen Regierung wurde eine sozial gerechte Politik mit Berücksichtigung von Härtefällen gefordert. Auf Plakaten war zu lesen: "Mein Sparbuch bekommt ihr nicht" und "Hartz IV gleich Not und Armut". 

Internationaler Vergleich

Auch mit Hartz IV bleibt Deutschland im internationalen Vergleich in punkto "Soziale Sicherheit" weit oben.

tagesschau: Ausländische Journalisten zu Hartz I

  • USA
    Arbeitslose müssen sich beeilen, etwas Neues zu finden: "Unemployment Benefits" werden nur maximal ein halbes Jahr lang gezahlt. Ihre Höhe schwankt je nach Bundesstaat und vorherigem Einkommen zwischen 5 und 760 Dollar pro Woche. Wer dann keinen neuen Job hat und nicht auf eigenes Vermögen zurückgreifen kann, ist auf die magere Sozialhilfe, größtenteils in Form von Lebensmittelgutscheinen, angewiesen.
  • Großbritannien
    Auch hier können Arbeitslose nur für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld beziehen. Wer über 25 Jahre alt ist, bekommt als Single wöchentlich 71 Euro, Jüngere erhalten nur 56 Euro. Anschließend gibt es Sozialhilfe in gleicher Höhe, auf die allerdings Ersparnisse und anderer Besitz angerechnet werden: Für jeweils 350 Euro Vermögen werden oberhalb eines Freibetrages von 4.200 Euro rund 1,40 Euro von der wöchentlichen Zahlung abgezogen. Je nach Bedürftigkeit gibt es noch Zuschüsse für Wohnung, Kleidung und andere Grundbedürfnisse.
  • Dänemark
    Erwerbslose Dänen erhalten in der Regel ein Jahr lang Arbeitslosengeld - maximal 370 Euro pro Woche. Danach müssen sie an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, sofern sie keinen Job haben und weiter Leistungen (maximal weitere dreieinhalb Jahre) beziehen wollen. Ansonsten gibt es die um 20 bis 40 Prozent geringere Sozialhilfe. Gegen sie wird allerdings das gesamte Vermögen bis auf einen Freibetrag von 1.342 Euro pro Person aufgerechnet.
  • Schweden
    Das Arbeitslosengeld der Schweden zahlt Arbeitslosen im Normalfall bis zu 60 Wochen Geld - abhängig von der Versicherungsdauer. Die Beträge liegen je nach vorherigem Einkommen zwischen 125 und 305 Euro pro Woche. Wer danach noch arbeitslos ist, fällt in die Sozialhilfe. Alleinstehende bekommen monatlich 305 Euro zuzüglich Wohngeld. In der Regel muss Vermögen vorher aufgebraucht worden sein.


  • Frankreich
    Der Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung ähnelt den derzeit noch gültigen deutschen Bestimmungen: Zwischen vier und 60 Monate lang werden rund 60 Prozent des letzten Gehalts gezahlt. Um einen Anreiz zur Annahme eines Jobs zu schaffen, verringert sich die Auszahlung in viermonatigen Intervallen um jeweils etwa 15 Prozent, bis zu einer Untergrenze von rund 480 Euro. Langzeitarbeitslose erhalten unbegrenzt Arbeitslosenhilfe in Höhe von knapp 400 Euro im Monat. Frankreich rechnet Einkünfte aller Art auf den Mindestsicherungsbetrag (411,70 Euro für Singles und 617,55 Euro für Haushalte) an, abgesehen von so genannten "Spezialleistungen für spezifische Bedürfnisse".
  • Griechenland
    Besonders schwer haben es Hilfsbedürftige in Griechenland: Dort gibt es kein Mindestsicherungssystem.

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Die Hartz-Gesetze

Peter Hartz

Im August 2002 hatte VW-Manager Peter Hartz seinen ehrgeizigen Plan vorgelegt. Seitdem hat sich die Lage am Arbeitsmarkt noch verschlechtert. Nach rund vier Millionen 2002 meldeten sich im Januar 2006 über 5 Millionen Arbeitslose bei den Arbeitsvermittlern. Die von Hartz angekündigte Halbierung der Arbeitslosigkeit bis August 2005 war aussichtslos

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