Arbeitslosengeld II - Hartz IV
Im Januar 2005 trat Hartz IV in Kraft - ein Gesetz, das die Republik veränderte: Erstmals wurde ein kompletter Zweig des traditionellen Sozialstaats - die aus Steuermitteln finanzierte Arbeitslosenhilfe - abgeschafft. Viele Langzeitarbeitslose bekommen weniger Geld vom Staat. Dafür sollte aber die Betreuung der Arbeitssuchenden stark verbessert werden. Kerngedanke der Hartz-Reformen ist es, Arbeitslose zu aktivieren und zu vermitteln, anstelle sie möglichst lange zu alimentieren. Das Begriffspaar "Fördern und Fordern" wurde zum Synonym für eine neue Sozialpolitik. Kaum eine Reform ist so umstritten wie die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Viele Menschen, die noch einen Job haben, sind alarmiert: Sie fürchten sich vor dem sozialen Abstieg, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Sind die Befürchtungen berechtigt?
Die Zeiten stabiler, auf lange Dauer angelegter Arbeitsverhältnisse sind für viele Menschen vorbei. Viel häufiger als früher verlieren auch jene ihren Job, die gut ausgebildet sind und Berufserfahrung vorweisen können. Sie finden aber meist eine neue Stelle, bevor sie nach mindestens einem Jahr Arbeitslosigkeit tatsächlich im Arbeitslosengeld II landen. Hartz IV trifft vor allem Menschen, die aufgrund ihrer geringen Qualifikation schon vorher zu kämpfen hatten - etwa weil die Globalisierung den Wettbewerb verschärft hat und ihre Jobs wegrationalisiert wurden. Hartz IV trifft diejenigen, deren Einkommen ohne Unterstützung zum Leben nicht ausreicht. Mit Mini-, Midi- und Teilzeitjobs sind Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Lage, wenigstens einen Teil des Lebensunterhalts selbst zu verdienen. Das Grundproblem ist, dass es immer weniger ausreichend bezahlte Jobs gibt, die nur geringe Qualifikationen verlangen. Der Arbeitsmarkt bietet zu wenig Platz für alle.
Aktuelle Diskussion - Das Lohnabstandsgebot
Der Lohnabstand von Haushalten mit niedrigem Erwerbseinkommen und Beziehern von Hartz IV befindet sich aktuell heftig in der Diskussion, die vom FDP-Parteivorsitzenden und Vizekanzler Guido Westerwelle angestoßen wurde. In Deutschland scheine es "nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet", so Westerwelle. Mit seinen Äußerungen wie "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein. An einem solchen Denken kann Deutschland scheitern" und "Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, wenn man sagt, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus" provozierte er die Nation.
Treffen diese Aussagen wirklich zu? Das Arbeitsministerium stellt dazu fest, dass sich bei Berücksichtigung aller Transferleistungen das Haushaltseinkommen von Leistungsbeziehern "durch das Erzielen von Einkommen" erhöht. Somit habe ein Beschäftigter immer ein höheres Einkommen als derjenige, der nicht arbeite.
Wer in Deutschland arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht auch aus einer im März 2010 vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Als völlig haltlos kritisiert der Verband die Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Der Verband wirft den Kritikern eines zu geringen Lohnabstandes vor, auf dubiose Rechenbeispiele zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag ignoriert.
Anhand von 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland weist der Verband nach, dass für Hartz IV-Bezieher selbst bei niedrigsten Löhnen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Die Berechnungen zeigen, dass z.B. eine Senkung der Einkommensteuer die Situation von Geringverdienern in keiner Weise verbessern würde, da sie keine oder kaum Steuern zahlen. Stattdessen sind höhere Löhne durch einen Mindestlohn und mehr gezielte Verbesserungen z.B. beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag sowie vor allem eine Auseinandersetzung mit dem wachsenden Niedriglohnsektor erforderlich.
Nach den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist selbst bei Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Wohngeld, das Kindergeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen. Selbst den "Aufstockern" - die Erwerbstätigen, die ergänzende SGB II-Leistungen erhalten - bleiben bis zu 280 bzw. 310 Euro mehr als einem vergleichbaren Haushalt, der ausschließlich auf Hartz IV angewiesen ist.
- Paritätischer Wohlfahrtsverband
Die Expertise „Damit sich Arbeit lohnt.
Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II“
Bildung und Qualifikation schützt vor Arbeitslosigkeit
Eine gute Qualifikation schützt vor dauerhafter Arbeitslosigkeit. Gerade einmal 0,3 Prozent der Empfänger von Arbeitslosengeld II verdienten bei ihrem letzten Arbeitgeber mehr als 3.000 Euro brutto im Monat. Der Anteil der Arbeitslosen, die über eine gute Ausbildung verfügen, ist in den vergangenen Jahren nicht gestiegen. Lediglich einer von 30 Hartz-IV-Empfängern hat studiert. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) hervor. Die Zahlen stammen zwar aus dem Jahr 2007, weil jüngere Daten noch nicht vorliegen, trotz der Zeitverzögerung seien die Zahlen aber ein verlässlicher Indikator urteilt das Institut.
- Hartz IV trifft vor allem Geringverdiener. Laut IZA hatten 80 Prozent der Betroffenen bei ihrer letzten Anstellung weniger als 1.000 Euro brutto im Monat verdient. 1,4 Millionen Geringverdiener, darunter 740.000 mit Minijobs, können häufig von den in vielen Branchen gezahlten Löhnen nicht mehr leben oder arbeiten nur Teilzeit. Diese Löhne werden ergänzend mit Hartz IV aufgestockt.
- Hartz IV trifft auch überdurchschnittlich häufig Menschen aus Migrantenfamilien. Diese beziehen doppelt so häufig Hartz IV wie Deutsche ohne Migrationshintergrund. Migranten haben zudem mit etwa 27 Prozent ein doppelt so hohes Risiko unter die Armutsgrenze zu fallen wie die Gesamtbevölkerung. Die Gründe sind vielfältig: Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, werden in der Bundesrepublik oftmals nicht anerkannt, es fehlen die notwendigen Sprachkenntnisse, Migranten sind geringer qualifiziert, sie verfügen über eine schlechtere formale schulische und berufliche Bildung und sind doppelt so häufig als Arbeiter und Arbeiterinnen tätig wie diejenigen ohne Migrationshintergrund.
- Hartz IV trifft vor allem Alleinerziehende. Zwei von fünf Alleinerziehenden in Deutschland sind auf Arbeitslosengeld II angewiesen, so viele wie in keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Damit sind Alleinerziehende viermal so häufig betroffen wie Paare mit minderjährigen Kindern. Rund 660.000 Alleinerziehende beziehen in Deutschland die Grundsicherung, 95 Prozent davon sind Frauen. Das berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Wenn alleinstehende Mütter überhaupt Arbeit finden, ist sie oft schlecht bezahlt. Dies zeigt eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Alleinerziehende haben dem DGB zufolge nicht nur wegen unzureichender Kinderbetreuung schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt. Sie werden oft auch in unsichere Mini- und Teilzeitjobs abgedrängt. Nur die Hälfte der Alleinerziehenden hat es im Laufe von zweieinhalb Jahren geschafft, aus dem Hartz-IV-Bezug herauszukommen.
Dabei sind die Mütter durchaus bestrebt, frühzeitig wieder arbeiten zu gehen. Obwohl sie erst wieder in den Beruf zurück müssen, wenn ihr Kind drei Jahre alt ist, sei jede zweite Hartz-IV-Empfängerin mit Kleinkind arbeitssuchend gemeldet. Ein Mittel gegen Hartz IV, ist in maßgeblicher Weise ein verbessertes Angebot zur Kinderbetreuung.
- Hartz IV trifft vor allem Kinder. Hartz IV stellt für sie ein erhebliches Armutsrisiko dar. Die Kinderarmut in Deutschland nimmt seit Jahren drastisch zu, in Berlin lebt schon jedes fünfte Kind von Transferleistungen, bundesweit sind rund 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren davon betroffen.
Dass Kinderarmut eines der drängendsten Probleme der heutigen Zeit ist, darüber herrscht in der Politik wie selten Einigkeit. Nicht aber darüber, wie man sie effektiv bekämpfen kann.
Zwar hat jetzt das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht genügen, dabei muss jedoch allen klar sein, dass mehr Geld allein das Problem der Kinderarmut in Hartz-IV-Haushalten nicht beseitigt. Der Staat kann nicht sicherstellen, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Ihnen wäre am meisten geholfen, wenn der Staat sein Angebot an ganztägigen Betreuungsmöglichkeiten in Kitas und Schulen ausbaut. Dort kann er ihnen etwa gezielt Gratismahlzeiten zukommen lassen und ihre Fähigkeiten fördern.
Wer sozialen Aufstieg ermöglichen will, kommt an Bildung nicht vorbei. Dabei versagt aber das deutsche Bildungssystem. In kaum einem anderen Land werden Kinder von sozial Schwachen so benachteiligt, wie in Deutschland, fast nirgendwo ist der Aufstieg von unten so beschwerlich. Die Pisa-Studien zeigen, dass in keinem anderen vergleichbaren Staat der Welt der Schulerfolg so stark von Einkommen und Vorbildung der Eltern abhängig ist wie in Deutschland. Die Kinder brauchen eine bessere Bildung. Denn viel zu oft bleiben sie in ihren schulischen Leistungen unter ihren Möglichkeiten.
Sicher, auch im Hartz-IV-System gibt es Verweigerung und Betrug, wie in allen anderen Bereichen. Dem aber tragen die bestehenden Hartz-IV-Gesetze Rechnung, nach denen ein Leistungsanspruch genau überprüft wird und ein ganzer Katalog von Sanktionen vorgesehen ist. Bei Leistungsbetrug müssen sie eben angewandt werden.
Der Kreislauf der Abhängigkeit von Transferleistungen kann durchbrochen werden. Woran es mangelt, sind bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, ist ein gerechtes und leistungsfähiges Bildungssystem und ist die individuelle Betreuung, Förderung und Qualifikation der Leistungsempfänger.
Zur Wahrheit gehört es aber auch, dass es hunderttausende Langzeitarbeitslose gibt, die auf Dauer keine Aussicht auf eine feste Stelle haben: Weil sie keine Berufsausbildung haben, weil sie kaum deutsch sprechen, weil sie krank sind und weil sie vermeintlich zu alt sind.
Es gibt einen öffentlich geförderten dritten Arbeitsmarkt für gemeinnützige Jobs. Diese Jobs dürfen aber keine reguläre Beschäftigung verdrängen. Im Februar 2010 registrierte die Bundesagentur hier 292.000 Stellen. 245.000 waren davon sogenannte Ein-Euro-Jobs. Diese waren ursprünglich dazu gedacht, Menschen wieder an Arbeit zu gewöhnen und sind auf ein Jahr befristet. Den gemeinnützigen Arbeitsmarkt mit permanenten Jobs für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose zu erweitern ist allerdings schwierig und kostet viel Geld. Mit Schnee schippen, Straßen reinigen und Büchern in Altenheimen vorlesen ist es eben nicht getan. Von gemeinnützigen Tätigkeiten und Ein-Euro-Jobs geht die Gefahr aus, dass sie Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt vernichten. Dies bestätigt auch der Bundesrechnungshof in einem Bericht im Mai 2006: Fast ein Viertel der genehmigten Ein-Euro-Jobs sind nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich und nicht wettbewerbsneutral gewesen.
Der Arbeitsmarkt
Der konjunkturelle Abschwung hat im Januar 2010 den Arbeitsmarkt voll erreicht. Die Zahl der Arbeitslosen hat sich von Dezember auf Januar um 342.000 erhöht. Die offizielle Anzahl der Arbeitslosen liegt im Januar bei 3,6 Millionen. Gegenüber dem Vorjahresmonat sind 130.000 Arbeitslose hinzugekommen. Mit 40 Millionen Erwerbstätigen arbeiteten 150.000 Menschen weniger als noch vor einem Jahr. Zusätzlich gingen im Dezember Anzeigen für 220.000 Kurzarbeiter ein. Im laufenden Jahr rechnet die Bundesagentur durch die Wirtschaftskrise mit mehr Arbeitslosen.
Allerdings wird die Statistik jeden Monat bereinigt. Im Januar nahmen 1.540.000 Personen an Fördermaßnahmen teil, die kurzfristig allein durch die Teilnahme gesamtwirtschaftlich die Arbeitslosenzahl reduzieren. Wer an einer Maßnahme teilnimmt, wird nicht als arbeitslos gezählt. Im Dezember befanden sich 271.600 Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3 SGB II, davon 84 Prozent in "Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante", dem sogenannten Ein-Euro-Job. Ältere erwerbsfähige Arbeitslose (58 Jahre und älter), die mindestens ein Jahr Leistungen aus der Grundsicherung bezogen haben, gelten auch nicht mehr als arbeitslos, wenn ihnen in diesem Zeitraum kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsangebot gemacht wurde. Darüber hinaus werden Arbeitslose, die sich nicht beim Arbeitsamt melden (die so genannte stille Reserve), weil sie z.B. keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben wie ehemalige Selbständige, ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Die tatsächliche Arbeitslosenquote dürfte also weitaus höher liegen, als die von der Arbeitsagentur ausgewiesene.
Arbeitslosengeld II wurde im Januar an insgesamt 4,9 Millionen Menschen ausgezahlt. Nach den aktuellsten Auswertungen waren 43 Prozent der ALG II- Empfänger arbeitslos gemeldet. 57 Prozent waren nicht arbeitslos gemeldet: Zunächst erwerbstätige Leistungsbezieher, deren Einkommen nicht ausreicht, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dazu kommen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die dem Arbeitsmarkt aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen: Weil sie noch zur Schule gehen, in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder wegen besonderer Umstände (zum Beispiel Kinderbetreuung) dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Im Januar erhielten nach einer vorläufigen Hochrechnung 1.378.000 Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ohne Arbeitslosengeld für Weiterbildung).
Insgesamt bekamen damit 6.177.000 Menschen Lohnersatzleistungen nach dem SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, fünf Prozent mehr als vor einem Jahr.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag im November 2009 nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 27,7 Millionen, gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang von 146.000. Davon entfällt die Hälfte auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen.
Aufgrund der Krise wurden vor allem Zeitarbeiter entlassen bzw. ihre Verträge nicht verlängert. Um wenigstens ihre Stammbelegschaft nicht entlassen zu müssen, stiegen viele Unternehmen auf Kurzarbeit um. So gab es im September 2009 (neuere Zahlen liegen nicht vor) über eine Million Kurzarbeiter. Im Dezember gingen auch wegen der einsetzenden Saisonkurzarbeit neue Anzeigen für 224.000 Kurzarbeiter ein.
Das gemeldete Stellenangebot hat im Januar um 4.000 auf 457.000 abgenommen. Die tatsächliche Zahl der offenen Stellen dürfte nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei über 800.000 liegen, da nicht alle freie Stellen der Arbeitsagentur gemeldet werden.
Der Personalbedarf in manchen Bereichen, vor allem in technischen Berufen, ist aus dem Kreis der als arbeitslos registrierten Menschen nicht mehr zu decken, da 40 Prozent der Arbeitslosen nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und daher für die vakanten Stellen zumindest kurzfristig nicht in Betracht kommen. Etwa eine halbe Million Mitarbeiter wurden dem IAB zufolge z.B. im dritten Quartal 2008 von unternehmensnahen Dienstleistern, Banken und Versicherungen gesucht.
Längerfristig wird es eine Entlastung der Arbeitslosigkeit durch ein rückläufiges Arbeitskräfteangebot geben. Der demografische Faktor macht sich langsam bemerkbar.
BA Monatsbericht: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland
Hartz-IV-Regelsätze 2009
Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Mehrbedarfe für Schwangere, Behinderte und für kostenaufwändige Ernährung wird durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Am 1. Juli 2008 wurden die Regelleistungen in den neuen Bundesländern schon auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Die Bruttorente wurde zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent erhöht. In Ostdeutschland wurden die Rente um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Weil das ALG II an die Rentenversicherung gekoppelt ist, hat sich dieses um 8 Euro im Monat erhöht.
Neu eingeführt wird eine Kinder-Stufe für die 6- bis 13-Jährigen: Sie bekommen ab Juli 2009 70 Prozent es Regelsatzes, das sind 251 Euro (+ 40 Euro) mehr pro Monat.
Am meisten profitieren Familien mit Kindern von der Erhöhung des Regelsatzes. Während Alleinstehende nur 8 Euro mehr bekommen, hat eine Familie mit zwei Kindern etwa 100 Euro mehr zur Verfügung.
Seit dem 1. Juli 2009 gelten in Deutschland damit folgende einheitliche Regelsätze (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia).
- 359 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
- 323 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
- 287 Euro für Kinder ab 14 Jahre und sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft. Den gleichen Betrag bekommt ein 14-jähriges Kind (Sozialgeld).
- 251 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre
- 215 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).
Zudem gibt es noch das sogenannte Schulstarterpaket: Am Anfang jedes Schuljahr gibt es einen 100-Euro-Bonus pro Kind.
Die Regelleistung ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Alltagsbedürfnisse.
Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind:
- Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der Regelleistung.
- Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
- in Höhe von 36 vom Hundert der Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
- in Höhe von 12 vom Hundert der Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelleistung. - Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der Regelleistung.
- Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.
- Wikipedia: Ausführliche Darstellung
Zeitschrift Der Bürger im Staat 4/2003
Der Sozialstaat in der Diskussion
Der deutsche Sozialstaat steht unter Reformdruck. Tief greifende soziale, wirtschaftliche und politische Veränderungen stellen die Sozialpolitik in einen neuen Handlungsrahmen. Die Beiträge in diesem Heft sollen zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen und Fakten vermitteln, die für das Verständnis der aktuellen Reformdebatte wichtig sind ...mehr
Internationaler Vergleich
Die finanzielle Absicherung von Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren oder über längere Zeit arbeitslos sind, ist in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Ländern durchschnittlich, im europäischen Vergleich jedoch eher gering. Dies geht aus einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hervor, die im Februar 2010 vorgestellt wurde.
Familien mit Kindern und Alleinerziehende sind im internationalen Vergleich besser gestellt als Singles oder Paare ohne Kinder. Gleichzeitig bietet das deutsche Transfersystem Haushalten mit Kindern nur wenig finanzielle Anreize, um eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung aufzunehmen.
In Deutschland erhält ein alleinstehender Durchschnittsverdiener nach Verlust des Arbeitsplatzes 60 Prozent seines Nettolohns. Deutschland rangiert damit leicht über dem OECD-Schnitt. Den höchsten Lohnersatz erhält ein Single mit Durchschnittsverdienst in Luxemburg, Portugal, den Niederlanden und der Schweiz. Auch bei Alleinerziehenden und Familien mit zuvor nur einem Erwerbstätigen liegt der Lohnersatz mit 70 Prozent bzw. 72 Prozent des letzten Nettoeinkommens leicht über dem OECD-Schnitt.
Bei Geringverdienern liegt das Arbeitslosengeld von 60 Prozent im unteren Drittel der OECD-Länder. Geringverdiener mit Kindern, die ihren Arbeitsplatz verlieren sind dagegen im OECD-Vergleich durchschnittlich abgesichert.
Bei Langzeitarbeitslosen sind in Deutschland Singles oder kinderlose Paare im internationalen Vergleich schlechter gestellt als Alleinerziehende oder Familien mit Kindern. Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener erhält nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit 36 Prozent seiner ehemaligen Netto-Bezüge als Transfers. Deutschland steht damit auf Platz 14 unter den 29 OECD-Ländern, für die diese Daten vorliegen und nur knapp über dem OECD-Schnitt. Die höchsten Ersatzleistungen für Alleinstehende werden hier in den Niederlanden, Dänemark und Irland gezahlt.
Ein Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern und nicht erwerbstätigem Ehepartner erhält in Deutschland nach fünf Jahren Arbeitslosigkeit 63 Prozent seines ehemaligen Nettoeinkommens. Das ist deutlich mehr als der OECD-Schnitt von 55 Prozent. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern erhält 61 Prozent des letzten Verdienstes, im OECD-Schnitt sind es 49 Prozent. Hier werden in den Niederlanden, Dänemark und Australien die höchsten Transfers gewährt.
Während die Transfers für kinderlose Langzeitarbeitslose und Mehrverdienerhaushalten im Zuge der Hartz-Reformen deutlich zurückgegangen sind, hat es in den vergangen Jahren für Alleinerziehende und erwerbslose Paare mit Kindern kaum Veränderungen bei den Lohnersatzleistungen gegeben. Trotzdem ist das Armutsrisiko dieser Gruppe bei Langzeitarbeitslosigkeit im internationalen Vergleich sehr hoch.
Trotz der Hartz-Reformen haben Langzeitarbeitslose nach wie vor vergleichsweise wenig finanzielle Anreize, eine gering bezahlte, aber existenzsichernde Beschäftigung anzunehmen. So muss ein Alleinerziehender oder verheirateter Alleinverdiener mit zwei Kindern Einkommen von mehr als 60 Prozent des Durchschnittslohns erzielen, ehe das Nettoeinkommen (ohne weitere Sozialtransfers) über dem liegt, was ihm an ALG II zusteht. In Frankreich steigt das Nettoeinkommen bei Arbeitsaufnahme schon ab dem ersten Euro stetig an. In Schweden liegt die Schwelle bei 20 Prozent des Durchschnittslohns, in der Schweiz bei 50 Prozent des Durchschnittslohns. In Irland liegt für Alleinerziehende ab einer bestimmten Wochenarbeitszeit das Nettoeinkommen sogar über dem Bruttolohn.
Anreize zur Arbeitsaufnahme, etwa in Form von Freibeträgen im ALG II oder Minijobs, sind vor allem auf geringfügige Beschäftigung konzentriert. Gleichzeitig unterliegen regulär beschäftigte Personen schon bei einem geringen Verdienst zwar einer geringen Steuer-, aber einer im Verhältnis erheblichen Abgabenbelastung. Das führt dazu, dass viele Geringverdiener netto nur unwesentlich mehr oder gar weniger verdienen als wenn sie Hartz IV bezögen. Rechnet man aber Unterstützungsleistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld hinzu, stellen sie sich immer besser wie ALG II-Empfänger. Einige OECD-Länder kombinieren eine relativ großzügige finanzielle Absicherung mit einem hohen finanziellen Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Damit könnte in Deutschland eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für existenzsichernde Erwerbseinkommen die Anreize zur Aufnahme von nicht-geringfügiger Beschäftigung verstärken.
Die OECD-Berechnungen zu Sozialtransfers und Gesamteinkommen bei Erwerbstätigkeit beruhen auf Angaben der zuständigen Ministerien in den Mitgliedsländern. Sie enthalten alle finanziellen Leistungen, die den jeweiligen Haushaltstypen zustehen.
- USA
Arbeitslose müssen sich beeilen, etwas Neues zu finden: "Unemployment Benefits" werden nur maximal ein halbes Jahr lang gezahlt. Ihre Höhe schwankt je nach Bundesstaat und vorherigem Einkommen zwischen 133 und 303 Euro pro Woche. Wer dann keinen neuen Job hat und nicht auf eigenes Vermögen zurückgreifen kann, ist auf die magere Sozialhilfe, größtenteils in Form von Lebensmittelgutscheinen, angewiesen. Sozialhilfe gibt es (maximal fünf Jahre in der gesamten Lebenszeit) für alle, die weniger als 467 Euro im Monat verdienen.
- Großbritannien
Wer in Großbritannien seinen Job verliert, ist deutlich schlechter gestellt als in Deutschland. Auch hier können Arbeitslose nur für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld beziehen. Wer über 25 Jahre alt ist, bekommt als Single wöchentlich 72 Euro, Jüngere erhalten nur 58 Euro. Anschließend gibt es Sozialhilfe in gleicher Höhe, auf die allerdings Ersparnisse und anderer Besitz angerechnet werden: Für jeweils 350 Euro Vermögen werden oberhalb eines Freibetrages von 4.200 Euro rund 1,40 Euro von der wöchentlichen Zahlung abgezogen. Je nach Bedürftigkeit gibt es noch Zuschüsse für Wohnung, Kleidung und andere Grundbedürfnisse.
- Dänemark
Erwerbslose Dänen erhalten in der Regel ein Jahr lang Arbeitslosengeld - maximal 370 Euro pro Woche. Danach müssen sie an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, sofern sie keinen Job haben und weiter Leistungen (maximal weitere dreieinhalb Jahre) beziehen wollen. Ansonsten gibt es die um 20 bis 40 Prozent geringere Sozialhilfe. Gegen sie wird allerdings das gesamte Vermögen bis auf einen Freibetrag von 1.342 Euro pro Person aufgerechnet.
- Schweden
Das Arbeitslosengeld der Schweden zahlt Arbeitslosen im Normalfall bis zu 45 Wochen Geld - abhängig von der Versicherungsdauer. Nominell erhalten beschäftigungslose Schweden weiterhin 80 Prozent ihres letzten Lohns an Arbeitslosengeld, doch seit eine Bemessungsobergrenze von rund 1800 Euro eingeführt wurde, müssen viele von ihnen im Durchschnitt mit gut der Hälfte des letzten Lohns auskommen. Wer danach noch arbeitslos ist, fällt in die Sozialhilfe. Alleinstehende bekommen monatlich 261 Euro zuzüglich Wohngeld. In der Regel muss Vermögen vorher aufgebraucht worden sein.
- Frankreich
Der Leistungskatalog der Arbeitslosenversicherung ähnelt den alten deutschen Bestimmungen: Zwischen vier und 36 Monate lang werden rund 60 Prozent des letzten Gehalts gezahlt. Um einen Anreiz zur Annahme eines Jobs zu schaffen, verringert sich die Auszahlung in viermonatigen Intervallen um jeweils etwa 15 Prozent, bis zu einer Untergrenze von rund 480 Euro. Langzeitarbeitslose erhalten unbegrenzt Arbeitslosenhilfe in Höhe von knapp 400 Euro im Monat. Frankreich rechnet Einkünfte aller Art auf den Mindestsicherungsbetrag (411,70 Euro für Singles und 617,55 Euro für Haushalte) an, abgesehen von so genannten "Spezialleistungen für spezifische Bedürfnisse".
- Griechenland
Besonders schwer haben es Hilfsbedürftige in Griechenland: Dort gibt es kein Mindestsicherungssystem.
tagesschau: Ausländische Journalisten zu Hartz IV
Weiterführende Links:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) - FAZ.NET: Hartz IV Debatte
- FAZ.NET: Hartz IV - die größte Kürzung von Sozialleistungen seit 1949
- stern: Hartz IV und die Folgen
- Spiegel: Arbeitsmarkt
- sueddeutsche.de: Umbau des Sozialstaats
- sueddeutsche.de: Hartz IV
- tagesschau: Die Hartz-Reformen
- tagesschau: Die Existenzfrage namens Hartz IV
- yahoo: Nachrichten vom Arbeitsmarkt
- ZDFheute: Streitthema Hartz IV




