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KLIMASCHUTZ
IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Auch Baden-Württemberg ist vom Klimawandel
betroffen: Hier hat sich die Jahresmitteltemperatur zwischen 1951
und 2000 um 1,5 Grad erhöht. Die Frosttage haben im Mittel um 30
Tage pro Jahr abgenommen, die Sommertage hingegen um 20 Tage pro
Jahr zugenommen. Die Anzahl der Tage mit Starkniederschlägen hat
sich um elf Tage pro Jahr erhöht. Es ist notwendig den Ausstoß an
Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid (CO2), deutlich zu
verringern. Diese zentrale umweltpolitische Herausforderung setzt
den schonenden Umgang mit den fossilen Energieträgern Kohle, Erdöl
und Erdgas und damit den Aufbau einer CO2-armen Energieversorgung
voraus.
Im Zeitraum von 1990 bis 2003 sind die absoluten
CO2-Emissionen in Baden-Württemberg bei jährlichen, vorrangig
witterungsbedingten Schwankungen im Mittel mit rund 78 Mio. Tonnen
etwa konstant geblieben. Im Jahr 2003 betrugen die
energiebedingten CO2-Emisssionen 77,6 Mio. Tonnen
(Berechnungsstand: November 2005). Im langjährigen Verlauf ist
damit keine Tendenzumkehr hin zu niedrigeren absoluten
CO2-Emissionen erkennbar. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen,
dass die Bevölkerung in Baden-Württemberg zwischen 1990 und 2002
um 8,5% auf 10,66 Mio. Einwohner zunahm. Der Anteil
Baden-Württembergs an den bundesweiten CO2-Emissionen liegt mit
8,9% unter dem Anteilswert bei der Einwohnerzahl (13,5%).
Auch der Anteil des Landes am Primärenergieverbrauch Deutschlands ist
mit 11,3% geringer als der Anteil am
Bruttoinlandsprodukt. Die energiebedingten Pro-Kopf-Emissionen in
Baden-Württemberg konnten seit 1990 mit 7 bis 8 Tonnen pro
Jahr nicht verringert werden (2003: 7,3 Tonnen). Vor allem wegen des hohen
Kernenergieanteils bei der Energieerzeugung und aufgrund der Energieproduktivität ist diese
Kennzahl niedriger als im Bund (10,2 Tonnen).
Der Anteil des Energiesektors (Strom- und
Fernwärmeerzeugung) hat seit Mitte der 90er Jahre aufgrund des
steigenden Stromverbrauchs in Industrie und Gewerbe sowie in den
Haushalten zugenommen (Anteil an den CO2-Emissionen 2003: 25,4%).
Im Sektor Haushalte und Kleinverbrauch (Gewerbe, Handel,
Dienstleistungen) ist nach einem Anstieg in der zweiten Hälfte der
90er Jahre seit 2000 ein leichter Rückgang zu beobachten (2003:
27,7%). Bei den industriellen Feuerungsanlagen ist ein deutlicher
Rückgang der Emissionen um rund ein Viertel seit Mitte der 90er
Jahre auf 17,0% im Jahr 2003 eingetreten, der vor allem auf den
verminderten Einsatz fossiler Energieträger und die Substitution
von Heizöl durch Erdgas zurückzuführen ist. Die CO2-Emissionen des
Verkehrs, insbesondere des Straßenverkehrs, haben von 1990 bis
1999 um rund fünf Prozentpunkte zugenommen. Seither ist ein
leichter Rückgang zu verzeichnen (2003: 30,0%). Die Gesamtzunahme
der Verkehrsemissionen entspricht der Entwicklung auf Bundesebene.

Ohne zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen würden die
CO2-Emissionen in Baden-Württemberg von 74,9 Mio. Tonnen im Jahr
2000 auf etwas über 80 Mio. Tonnen in 2010 zunehmen. Der Anteil
der Stromerzeugung und der Haushalte an diesen Emissionen steigt,
während sich der Anteil des Verkehrs, der Industrie und des
Kleinverbrauchs verringert. Damit würden die Vorgaben von Kyoto
(Reduzierung der Treibhausgase bis 2012 um insgesamt 5,2 Prozent
gegenüber dem Stand von 1990) verfehlt werden.
Die wesentlichen klimapolitischen und
energiepolitischen Rahmenbedingungen werden auf europäischer und
auf nationaler Ebene festgelegt. Die Bundesländer können
bundespolitische Entscheidungen im Bundesrat mitgestalten und
entsprechende politische und gesetzliche Initiativen auf
Bundesebene sowie auf europäischer Ebene einbringen. Darüber
hinaus haben die Länder einen Gestaltungsspielraum auf
Landesebene, der vor allem durch eigene Förderprogramme, durch
Kooperationen mit Kommunen, Bürgern, Verbänden und der Wirtschaft,
durch Beratungs- und Informationsangebote, durch Bildungsprojekte
und durch eine gezielte Forschungsförderung genutzt werden kann.
Eigene gesetzliche Vorgaben sind – mit wenigen Ausnahmen wie z. B.
die vorgesehene Änderung der Gemeindeordnung, mit der den
Gemeinden die Möglichkeit des Anschlusszwangs an Wärmenetze
eröffnet werden soll – hingegen kaum möglich.

Klimaschutzkonzept 2010
Die Klimaschutzziele der Landesregierung, die
hauptsächlich im Klimaschutzkonzept 2010 enthalten sind,
berücksichtigen die Rahmenbedingungen der nationalen und
internationalen Klimaschutzpolitik. Maßgeblich ist zum einen die
zur Erfüllung des Kyoto-Protokolls eingegangene Verpflichtung der
EU, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2012 um 8
Prozent zu senken (anteilige Minderungspflicht für Deutschland:
minus 21 Prozent). Die europäischen Staats- und Regierungschefs
haben im März 2007 vereinbart, die CO2-Emissionen der EU-27
zwischen 1990 und 2020 einseitig um 20 Prozent zu reduzieren. Das
europäische Minderungsziel beträgt sogar 30 Prozent, wenn sich
andere Industriestaaten zu eigenen Reduzierungen verpflichten.
Darüber hinaus soll die Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 in der
EU um 20 Prozent gesteigert werden.
Diese Zielsetzungen dienen als Leitlinien für die
Klimaschutzpolitik des Landes, die folgende Ziele für
Baden-Württemberg verfolgt:
-
Unterstützung der auf Deutschland entfallenen
Kyoto-Verpflichtung
-
Minderung der CO2-Emissionen im Land um 2 bis 4
Mio. Jahrestonnen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 durch
eigene Minderungsmaßnahmen
-
In Baden-Württemberg soll die Energieproduktivität
im Mittel um 2 Prozent pro Jahr gesteigert werden. Damit ist eine
deutliche Reduzierung des Pro-Kopf-Energieverbrauchs bis zum Jahr
2020 verbunden.
-
Senkung der CO2-Emissionen der landeseigenen
Liegenschaften zwischen 2000 und 2010 um weitere 10 Prozent auf
450.000 Tonnen pro Jahr.
Die Landesregierung hat schon im Jahr 2005 das
Klimaschutzkonzept „Klimaschutz 2010 - Konzept für
Baden-Württemberg“ verabschiedet. Die Schwerpunkte der in dem
Konzept vorgestellten Klimaschutzmaßnahmen auf Landesebene
konzentrieren sich auf die Bereiche Gebäudesanierung,
umweltfreundliche Mobilität, Energieeffizienz in Industrie,
Gewerbe und Haushalten, Energieeinsparung in Landesgebäuden,
kommunaler Klimaschutz, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie
Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Schwerpunkte werden durch
Maßnahmen in den Sektoren Land- und Forstwirtschaft sowie
Abfallwirtschaft und in zentralen Querschnittsbereichen wie
Kommunikation und Bildung sowie Energieforschung ergänzt.
Das Klimaschutzkonzept enthält auf Landesebene
umsetzbare Minderungsmaßnahmen, schlägt politische Initiativen des
Landes vor und betont sowohl die Bedeutung einer nachhaltigen
Energieversorgung als auch die Notwendigkeit eines wirksamen
internationalen Klimaschutzes. Die Landesregierung hält am Ziel
der Verdoppelung der erneuerbaren Energien bis 2010 fest. Das
Klimaschutzkonzept identifiziert Minderungsmaßnahmen in den
genannten Schwerpunktbereichen mit einem Volumen von 2 Mio. bis 4
Mio. Tonnen CO2 pro Jahr im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012.
Ein positives Beispiel stellt das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus”
dar, das fortgeführt wird. Die Förderung orientiert sich nicht an
bestimmten Technologien, sondern an der konkreten Reduktion des
CO2-Ausstoßes und ist des- halb besonders effizient. Bislang
konnte mit Zuschüssen von 25 Mio.€ das Sechsfache an Investitionen
im Gebäudebereich (145 Mio.€) ausgelöst werden. Dies gilt auch für
andere Förderprogramme wie den Bioenergiewettbewerb und die
Programme "Heizen und Wärmenetze mit regenerativen Energien"
und "Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien".
Die Schwerpunkte für Klimaschutzmaßnahmen
auf
Landesebene konzentrieren sich auf die Bereiche
-
energetische Modernisierung von Gebäuden,
-
umweltfreundliche Mobilität,
-
Energieeffizienz in Industrie, Gewerbe und
Haushalten,
-
Energieeinsparung in Landesgebäuden,
-
kommunaler Klimaschutz,
-
Ausbau der erneuerbaren Energien
-
sowie Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung.
Diese Schwerpunkte werden durch Maßnahmen in den
Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung Ländlicher Raum
sowie Abfallwirtschaft und in zentralen Querschnittsbereichen wie
Kommunikation und (Umwelt-)Bildung sowie Energieforschung ergänzt.

Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen, die für zentrale Bereiche des Klimaschutzes von
besonderer Bedeutung sind:
-
Nutzung der Standortvorteile bei der Geothermie
durch die Förderung von Einzelprojekten der tiefen Geothermie und
durch Auflegung eines Förderprogrammes für Erdwärmesonden,
-
Verbesserung der Energieeffizienz im gewerblichen
und privaten Bereich,
-
Verstärkung der Vorbildfunktion des Landes durch
gezielte Maßnahmen bei den Landesliegenschaften und durch
Einführung eines Emissionsausgleichs bei Flugreisen (für
Landesbedienstete),
-
Vorschläge für ein effizienteres Fördersystem bei
erneuerbaren Energien und für die Weiterentwicklung des
Emissionshandels
-
Der "Energietag Baden-Württemberg" wird 2008
zum zweiten Mal durchgeführt.
-
Internationale Kooperationen zur Durchführung
technischer Projekte und Modellvorhaben in Partnerländern,
-
Nutzung der Instrumente der Agrarpolitik und
Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums im Rahmen des
EU-Biomasse-Aktionsplans.
-
Maßnahmen bei Gebäuden:
Etwa ein Drittel der CO2-Emissionen wird durch die Beheizung von
Gebäuden und die Warmwasserbereitung verursacht. Der Anteil des
Gebäudebestands ist im Vergleich zum Neubaubereich erheblich
größer und verfügt über ein deutlich schlechteres energetisches
Niveau. Allein die über 20 Jahre alten Gebäude verursachen über
90% des Energieverbrauchs aller Gebäude. Deshalb stehen vor allem
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden (Altbauten) im
Mittelpunkt. Hier können sowohl bei privaten Wohngebäuden als auch
bei Gebäuden aus den Sektoren Industrie und Kleinverbrauch
Einsparungen von 40% bis 50% erreicht werden. Eine Verringerung
des Energiebedarfs für die Beheizung von Gebäuden kann
insbesondere durch eine verbesserte Wärmedämmung (baulicher
Wärmeschutz) sowie durch effiziente Anlagentechnik erreicht
werden. Energetische Modernisierungsmaßnahmen (baulicher
Wärmeschutz, Erneuerung der Heizungsanlage) sind im allgemeinen
besonders wirtschaftlich, wenn ohnehin Instandhaltungsmaßnahmen
notwendig sind.
Das Aktionspaket "Anreize zur energetischen
Gebäudesanierung" sieht deshalb vor, dass die drei zentralen
Programme des Landes im Bereich der Altbausanierung
- Zukunft Altbau, Energiesparprogramm Altbau und EnergieSparCheck
- fortgesetzt und ausgeweitet werden. Für neu zu errichtende
Gebäude erhebt die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit
Inkrafttreten zum 1. Februar 2002 aus energiesparrechtlicher Sicht
die bisherige Niedrigenergiebauweise zum Standard. Für Neubauten,
für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt wird gilt ein
Pflichtanteil von mindestens 20 % des jährlichen Wärmebedarfs, der
aus erneuerbarer Energien erzeugt werden muss.
-
Maßnahmen Stromverbrauch in Privathaushalten:
Der Stromverbrauch in den baden-württembergischen Haushalten ist
bis 1996 kontinuierlich angestiegen, danach ist ein leichter
Rückgang festzustellen. Während die Geräteausstattung zugenommen
hat, konnte der spezifische Stromverbrauch von so gut wie allen
Haushaltsgeräten durch technische Maßnahmen abgesenkt werden. Das
Land setzt sich auf Bundesebene dafür einsetzen, die Kennzeichnung
von Elektrogeräten zeitnah an den jeweils aktuellen technischen
Stand anzupassen und auf weitere Gerätegruppen auszuweiten.
-
Maßnahmen im Verkehr:
Rund
31 % (2004 rund 32 Mi. t/a) von insgesamt 74,8 Mio. t/a (2005) der
in Baden-Württemberg emittierten CO2-Emissionen sind dem
Verkehrssektor zuzurechnen. Die spezifischen CO2-Emissionen pro gefahrenem Kilometer sind seit
1987 vor allem bei Pkw mit Otto-Motoren spürbar gesunken. Der
Einsatz Kraftstoff sparender Technologien konnte den Anstieg bei
Fahrzeugbestand und Kilometerleistung in der Vergangenheit
allerdings nicht kompensieren. Das Land setzt sich für den Einsatz
von intelligenten Verkehrsleitsystemen und die gezielte Anordnung
von örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf stark belasteten
Autobahnabschnitten ein. Mit einer besonderen Dynamik ist
weiterhin
im Luftverkehr zu rechnen, der nach verschiedenen Prognosen eine
Steigerungsrate von 5% pro Jahr aufweist. Mit seinem Aktionspaket „
Umweltfreundliche Mobilität” will das Land gezielt die Verlagerung
eines möglichst großen Teils des Verkehrszuwachses auf CO2-ärmere
Verkehrssysteme unterstützen und den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) weiter stärken. Weitere Schwerpunkte
sind der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen sowie Überlegungen
zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den CO2-Emissionshandel
(alternativ zur Kerosinbesteuerung), für eine CO2-orientierte
Weiterentwicklung der Kfz-Steuer und für eine Erweiterung der
Lkw-Maut auf alle Nutzergruppen.
-
Maßnahmen in der Energiewirtschaft:
Der Strombedarf sollte auch zukünftig weitgehend durch
Erzeugungskapazitäten in Baden-Württemberg abgedeckt werden. Eine
größere Abhängigkeit von Stromimporten und eine damit verbundene
Verlagerung von Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen sollte
vermieden werden. Mittelfristig, d.h. innerhalb der nächsten 20
Jahre, benötigt der Energiestandort Baden-Württemberg weiterhin
einen ausgewogenen Energiemix aus Kernkraft, fossilen
Energieträgern (mit modernen Technologien) sowie erneuerbaren
Energien. Der Energieverbrauch muss insgesamt durch eine deutliche
Verbesserung der Energieeffizienz gesenkt werden. Die
Landesregierung setzt sich für eine Verlängerung der Laufzeiten
ein. Baden-Württemberg strebt auch eine Verstärkung dezentraler,
effizienter Strukturen in der Energieversorgung an. Dies schließt
den verstärkten Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung, von
Nahwärmenetzen sowie von innovativen Technologien wie z. B.
stationären Brennstoffzellen ein. Das Land wird sich in diesem
Zusammenhang für eine effizientere und verbesserte Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung auf Bundesebene einsetzen. Das Aktionspaket „Energieeffizienz
in Industrie und Gewerbe” sieht vor, dass das Förderprogramm
„Klimaschutz-Plus”, das bislang auf die effiziente
Energieanwendung in Gebäuden zielt, im Rahmen von Modellprojekten
zukünftig auch zur Optimierung typischer Prozesse und
Querschnittstechniken (z. B. Druckluft, elektrische Antriebe und
Pumpen) im industriellen und gewerblichen Bereich beiträgt.
-
Maßnahmen in den Kommunen:
Den Kommunen kommt aufgrund ihrer Vorbildfunktion sowie aufgrund
ihrer Bürgernähe eine besondere Rolle im Klimaschutz zu. Mit dem
Aktionspaket „ Kommunaler Klimaschutz” wird das Land die
Kommunen auch weiterhin bei ihrem Engagement für den Klimaschutz
unterstützen. Das umfangreiche Beratungsprogramm des Landes wird
fortgeführt. Dazu zählen neben den vielfältigen Projekt-,
Informations- und Beratungsangeboten der Klimaschutz- und
Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) auch die
Fortbildungsangebote der Akademie für Natur- und Umweltschutz.
-
Maßnahmen in der Abfallwirtschaft:
Die Landesregierung wird im Rahmen ihrer Abfallpolitik weiterhin
den Bereichen Vermeidung und Verwertung – auch unter dem Aspekt
des Klimaschutzes – Priorität einräumen. Der Schwerpunkt der
Maßnahmen des Landes liegt dabei auf der energetisch optimierten
Abfallnutzung. Bis zum Jahr 2005 soll der Beitrag der thermischen
Abfallbehandlung zur Deckung des Primärenergiebedarfs und zur
Verminderung der CO2-Emissionen weiter ansteigen. Dabei sollen
weitestgehend das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung genutzt und die
Wirkungsgrade erhöht werden. Gemäß dem Deponierungsverbot für
unbehandelte Abfälle sollen rund 1,1 Mio. Tonnen Restabfälle
zusätzlich verbrannt oder vergärt werden.
-
Maßnahmen bei erneuerbaren Energien.
Das Land strebt an, bis zum Jahr 2010 den Anteil erneuerbarer
Energien am Primärenergieverbrauch (von 2,4% auf 4,8%) und an der
Stromerzeugung (von 6 % auf 11,5%) gegenüber dem Jahr 1997 zu
verdoppeln. Allein durch die dezentrale Nutzung von Biomasse
(einschließlich Holz) sollen bis 2010 2,5% des
Primärenergieverbrauchs im Land gedeckt werden. Der Anteil der
erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung lag bei rund zwölf
Prozent im Jahr 2006. 2005 haben erneuerbare Energien wie Wasserkraft,
Biomasse, Sonnenenergie und Windkraft einen Anteil von noch knapp zehn
Prozent erreicht. Bis zum Jahr 2020 soll bereits jede fünfte
Kilowattstunde Strom im Land aus klimafreundlichen Energiequellen
gedeckt werden.
Mit dem "Erneuerbare Wärme-Gesetz" will die Landesregierung
im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer
Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einführen.
Das Gesetz regelt die Einführung einer Nutzungspflicht für
erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden. Für
Neubauten, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt
wird gilt ein Pflichtanteil von mindestens 20 % des jährlichen
Wärmebedarfs. Bei Wohngebäuden im Bestand gilt ein Pflichtanteil
von mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs ab dem 1. Januar
2010, wenn die Heizanlage ausgetauscht wird. Die Pflicht kann auch
durch besseren Wärmeschutz oder den Einsatz von Holzbrennstoffen (Pellets)
erfüllt werden.
-
Maßnahmen Energieforschung:
Der Energieforschung kommt eine Schlüsselstellung für die
Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung, für die
Erreichung der Klimaschutzziele und für die Zukunft des
Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg zu. Die Landesregierung
unterstützt gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung die
Einrichtung eines Forschungsverbundes "Fossile Kraftwerke für
das 21. Jahrhundert". Das Land will die Forschung zur Nutzung
der erneuerbaren Energien intensivieren.
Links:

Aktuelle Zahlen - Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

Landtag von Baden-Württemberg - Drucksachen

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