Klimaschutz in Deutschland


Auch in Deutschland steigen die Temperaturen. Das vergangene Jahr hat den bisherigen Wärmerekord der deutschen Wettergeschichte im Jahr 2000 knapp verfehlt. Damit entfallen von den sechs wärmsten Jahren seit Beginn der regelmäßigen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1901 - nämlich 2000, 2007, 1994, 1934, 2002 und 2006 - vier auf das neue Jahrtausend. Mit durchschnittlich 4,8 Grad erlebten die Deutschen den mildesten Januar seit Beginn der flächendeckenden Wetteraufzeichnungen. Neue Rekorde bei Temperatur, Trockenheit und Sonnenscheindauer folgten im April: Die Durchschnittstemperatur kletterte bei 289 Stunden Sonnenschein auf 11,6 Grad - das sind 4,2 Grad mehr als das langjährige Mittel, zugleich war es extrem trocken. Es folgte ein nasser Sommer und ein durchschnittlicher Herbst.

Deutschland hat beim Klimaschutz-Index 2008 der Nichtregierungsorganisation Germanwatch unter 56 Ländern den zweiten Platz hinter Schweden belegt. Gegenüber dem Vorjahr machte Deutschland zwei Plätze gut. Als eines der wenigen Länder ist Deutschland der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls weitgehend nachgekommen, den CO2-Ausstoß bis 2012 um 21 Prozent gegenüber den Werten von 1990 zu reduzieren. Die Bundesrepublik hatte das Abkommen im Jahr 2002 ratifiziert.

Die EU verpflichtet sich auf dem EU-Gipfel am 9. März in Brüssel, bis 2020 den Ausstoß der Treibhausgase um "mindestens 20 Prozent" abzubauen. Die EU will im Durchschnitt bis 2020 ein Fünftel der Energie klimafreundlich aus Wasser- und Windkraft sowie Sonne und Biomasse gewinnen. Mit dem Beschluss setzte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Zielvorstellung durch, die EU im Klimaschutz weltweit zum Vorreiter zu machen. Derzeit liegt der EU-weite Anteil erneuerbarer Energien lediglich bei 6,4 Prozent.

Erstes Maßnahmen-Paket des Bundeskabinetts zum Klimaschutz
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm

Das Bundeskabinett hat am 5. Dezember 2007 und der Bundestag am 6. Juni 2008 das bisher größte Maßnahmen-Paket zum Klimaschutz beschlossen. Das Paket besteht aus 14 Gesetzen und Verordnungen und sieben weiteren Maßnahmen, die erst im kommenden Mai formal beschlossen werden können. Damit wird Deutschland dem ehrgeizigen Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, sehr nahe kommen. Das Kabinett hat zusätzlich vereinbart, bis spätestens 21. Mai 2008 ein weiteres Paket von energie- und klimapolitischen Maßnahmen zu beschließen, um sie dem Bundesrat noch vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten.
Dazu setzt die Regierung in Neubauten auf die Pflicht, einen bestimmten Anteil Ökowärme einzuplanen. Für Altbauten wurde eine solche Pflicht verworfen. Stattdessen stockt die Regierung das Zuschussprogramm für Ökoheizungen ab 2009 um 150 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro auf. Mindestens die Hälfte des deutschen Stroms soll 2020 aus erneuerbaren Quellen oder Kraft-Wärme-Kopplung-Kraftwerken kommen. Die seit 2005 angekündigte CO2-bezogene Kfz-Steuer soll erst im Mai 2008 unter Dach und Fach sein, ebenso wie die Kennzeichnung sparsamer Autos und die neue Staffelung der Lkw-Maut nach Emissionen. Eines ist klar: Das Klimaschutzprogramm wird es nicht zum Nulltarif geben. Der Staat und alle Bürgerinnen und Bürger werden Milliarden Euro dafür aufbringen müssen. Auto fahren, Häuser (um-)bauen, Strom und Miete, das alles wird teurer. Mittelfristig wird das Energiesparen bei steigenden Energiepreisen auch für Entlastungen sorgen. Das Wichtigste ist aber der Klimaschutz, zu dem Deutschland seinen angemessenen Beitrag liefern muss.

  1. Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes: Um Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12 % auf ca. 25 % verdoppelt werden.

  2. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Liberalisierung des Messwesens: Durch die Liberalisierung der Strommessung sollen innovative Verfahren der Messung sowie lastabhängige, zeitvariable Tarife ermöglicht und gefördert werden. Hierdurch können Verbraucher Energiekosten sparen und die Effizienz der Nutzung des Kraftwerksparks wird verbessert.

  3. Bericht und Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV): Zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich werden ab 2009 die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % verschärft. In einem zweiten Schritt bis 2012 sollen die Effizienzanforderungen nochmals bis zur gleichen Größenordnung angehoben werden. Hierzu hat das Bundeskabinett Eckpunkte beschlossen.

  4. Saubere Kraftwerke: Durch die 37. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) werden ambitionierte Standards für den Stickoxidausstoß neuer Kraftwerke festgelegt. Damit werden neue Kraftwerke nicht nur effizienter, sondern auch sauberer als alte.

  5. Leitlinien zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen: Energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen werden durch die bevorzugte Beschaffung gefördert. Darüber hinaus wird Geld für Strom und Brennstoffe gespart.

  6. Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG): Der Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit ca. 12 % soll auf 25-30 % im Jahre 2020 erhöht werden.

  7. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll bis 2020 auf 14% steigen. Hierzu werden im Wärmegesetz Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten festgelegt und das Förderprogramm im Bestand von 130 Mio. 2005 auf bis zu 350 Mio. EUR im Jahr 2008 und bis zu 500 Mio. EUR ab dem Jahr 2009 aufgestockt.

  8. Novelle Gasnetzzugangsverordnung: Die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung soll dafür sorgen dass Biogas verstärkt in das Erdgasnetz eingespeist werden kann. Bis 2030 ist ein Anteil von 10% Biogas möglich. Biogas wird damit breit verfügbar und muss nicht mehr hauptsächlich am Ort der Herstellung genutzt werden.

  9. Novelle Biokraftstoffquotengesetz: Der Anteil der Biokraftstoffe soll ausgebaut und ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Die Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes führt dazu, dass der Anteil der Biokraftstoffe bis 2020 auf etwa 17% steigen wird.

  10. Nachhaltigkeitsverordnung: Durch die Nachhaltigkeitsverordnung wird sichergestellt, dass bei der Erzeugung von Biomasse für Biokraftstoffe Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und Mindestanforderungen zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden.

  11. Kraftstoffqualitätsverordnung: Mit der Neufassung der Kraftstoffqualitätsverordnung werden die Beimischungsgrenzen von Bioethanol in Ottokraftstoffen von bisher 5 Volumenprozent auf 10 Volumenprozent und von Biodiesel im Dieselkraftstoff von bisher 5 Volumenprozent auf 7 Volumenprozent erhöht.

  12. Hydrierungsverordnung: Durch Zulassung von biogenen Ölen, die gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen in einem raffinerietechnischen Prozess hydriert werden, wird die Einhaltung der erhöhten Beimischungsquoten zukünftig deutlich erleichtert.

  13. Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis: Die KfZ-Steuer wird im Mai 2008 so novelliert, dass der Steuerbezug in Zukunft bei Neufahrzeugen die Emissionen des Fahrzeugs sind statt wie bisher der Hubraum.

  14. Chemikalienklimaschutzverordnung: Durch diese Verordnung werden die Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen durch Vorschriften zu Dichtheit und Kennzeichnung der Anlagen und zu Rückgewinnung und Rücknahme der eingesetzten Kältemittel verringert.

BMU: Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (PDF)

Nach oben

Zweites Klimaschutzpaket

Am 18. Juni 2008 hat das Bundeskabinett das zweite Klimaschutzpaket geschnürt. Die Bundesregierung setzt auf intelligente Steuerung der Energie – und auf Anreize zum Energiesparen: mit der LKW-Maut, anspruchsvollen Energiestandards für Wohngebäude, verbrauchsorientierter Heizkostenabrechnung und modernen Stromnetzen. Dafür verabschiedete das Bundeskabinett den zweiten Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms. Der zweite Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung (IEKP) setzt zur CO2-Reduktion an zwei Stellen an. Erstens muss Energie noch effizienter eingesetzt werden. Zweitens sollen die erneuerbaren Energien im Versorgungsmix eine größere Rolle spielen als bisher.

Das zweite Klimapaket im Einzelnen:

  • Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze setzt bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze. Der ist erforderlich, weil immer mehr erneuerbare Energie eingespeist wird. Zudem wächst der grenzüberschreitende Stromhandel. Zahlreiche Kraftwerksneubauten tun ein Übriges.
  • Neu- und Umbauten von Wohngebäuden müssen künftig um etwa 30 Prozent energieeffizienter sein. So sieht es das neu gefasste Energieeinsparungsgesetz und die dazugehörige Energieeinsparverordnung vor. Werden die geltenden Energiesparvorschriften nicht beachtet, drohen künftig Bußgelder. Bauunternehmen werden dem Bauherren gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn sie sie nicht beachten.
  • Stromfressende Nachtstromspeicherheizungen sollen langfristig außer Betrieb gehen.
  • Die neu gefasste Heizkostenabrechnungsverordnung sorgt dafür, dass der tatsächliche Verbrauch künftig stärker zu Buche schlägt: und zwar mit 70 statt wie bisher 50 Prozent. Die sonstigen Betriebskosten fließen künftig mit nur noch 30 Prozent ein. Damit könnten Mieterinnen und Mieter ihre Warmmiete in höherem Maße selbst gestalten.
  • Für Verbrauchsmessungen von Strom und Gas wird der Markt geöffnet. So genannten "intelligenten Zählern" soll die Zukunft gehören. Sie zeigen den Verbraucherinnen und Verbrauchern Preisvorteile auf – und wo und wann sie noch Energie sparen können.
  • Neue Lkw-Maut-Tarife geben Anreize, schadstoffarme Lastwagen anzuschaffen – beziehungsweise alte mit Partikelminderungssystemen nachzurüsten. Die errechneten Mehreinnahmen von 850 Millionen Euro jährlich sollen "eins zu eins" in die Straßenbauinvestitionen fließen.
  • Die Kfz-Steuer für Neuwagen soll sich ab 2010 am CO2-Ausstoß orientieren. Das gibt Anreiz, hocheffiziente Antriebe mit weniger Schadstoffemissionen zu entwickeln. Hierzu wurden erste Eckpunkte beschlossen. Steuerliche Einzelheiten arbeiten nun die zuständigen Ministerien aus.
CO2-Emissionen in Gg / in Prozent (Quelle: Umweltbundesamt)

Nach oben

Im Kyoto-Protokoll von 1997 - unterzeichnet in der japanischen Stadt Kyoto - wurde vereinbart, dass die Industriestaaten ihren Ausstoß an Treibhausgasen bis 2012 um insgesamt 5 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verringern. Entwicklungsländer haben das Abkommen ebenfalls unterzeichnet, sind aber von den Verpflichtungen befreit. Der UN-Klimagipfel in Montreal hat sich auf eine Fortschreibung des Kyoto-Protokolls geeinigt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens im Februar 2005 hatten insgesamt 141 Staaten das Protokoll ratifiziert. Bedingung für das Inkrafttreten war, dass mindestens 55 Staaten dabei sind, die zusammen für mindestens 55 Prozent des globalen Kohlendioxid-Ausstoßes zeichnen. Mit dem Beitritt Russlands zum Protokoll im Herbst 2004 war dieses Ziel erreicht. Für die Zeit nach 2012 sollten weitere Vereinbarungen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen ausgehandelt werden. Die USA als größter CO2-Emittent hatten unter Präsident Bill Clinton das Kyoto-Protokoll zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Die gegenwärtige Regierung unter George W. Bush beabsichtigt nicht, das Protokoll zu ratifizieren.

Kyoto-Protokoll (PDF deutsch)

Foto: Mühr, LMZ-BW

Als eines der wenigen Länder ist Deutschland dieser Verpflichtung weitgehend nachgekommen. Die Bundesrepublik hatte das Abkommen im Jahr 2002 ratifiziert. Der deutsche Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß liegt derzeit bei etwa 3,5 Prozent. Im Kyoto-Protokoll wurde vereinbart, dass Deutschland seine Emissionen bis 2012 um 21 Prozent verringern wird. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind davon derzeit schon etwa 17,2 Prozent erreicht. Insbesondere die Energiewirtschaft und die Industrie konnten die CO2-Emissionen senken, aufgrund der Zunahme  stiegen die Emissionen beim Verkehr seit 1990 um 15 Prozent, allein der Straßengüterverkehr nahm in Deutschland zwischen 1991 und 2000 um über 40 Prozent zu, bis 2015 wird eine weitere Steigerung um 65 Prozent erwartet.

Mit einem Ausstoß von 885 Millionen Tonnen CO2 (2004) steht Deutschland in Europa insgesamt an der Spitze. Pro Kopf umgerechnet erreicht Deutschland allerdings einen Platz im Mittelfeld.

CO2 Ausstoß in Deutschland (2004)

Energiewirtschaft
363.824.000 t

41,07 %
Industrie 
180.179.000 t

20,34 %
Haushalte
115.624.000 t

13,05 %
Gewerbe, Handel, Dienstleistung
53.384.000 t

6,03 %
Verkehr
171.186.000 t

19,32 %  
Militär    
1.656.000 t 

0,19%
Summe
885.000.000 t

Von den 885 Million Tonnen entfallen 41 Prozent auf die Energiewirtschaft (z.B. Kraftwerke), 20,3 Prozent auf die Industrie, 13 Prozent auf die Haushalte (z.B. Heizung), 6 Prozent auf Gewerbe und 19 Prozent auf den Verkehr.

In den Mittelpunkt der Diskussion in Deutschland ist der Verkehr und insbesondere der PKW-Verkehr geraten. Den größten Anteil Am CO2-Ausstoß haben die PKW mit 109 Millionen Tonne gefolgt von den LKW mit 50 Millionen Tonnen und dem Flugverkehr mit 19 Millionen Tonnen. Die Bahn liegt nur bei rund 8 Millionen Tonnen. Mit rund 70 Prozent Anteil an der Verkehrsleistung dominiert der LKW auf der Straße das Güteraufkommen in Deutschland. Weit abgeschlagen folgen Schiene (15,5%) und Binnenschifffahrt (11,3%).

Der CO2-Ausstoß in Gramm pro Personenkilometer beträgt 

  • beim Flugzeug: 157 Gramm 
  • beim PKW: 147 Gramm 
  • beim Nahverkehr (Bahn): 100 Gramm
  • beim Linienbus: 78 Gramm
  • beim Fernverkehr (Bahn): 54 Gramm
  • beim Reisebus: 33 Gramm 

Diskussion um CO2-Ausstoß bei PKW

Verkehr, Foto: Sven Grenzemann, Landesmedienzentrum BW
Foto: Sven Grenzemann, LMZ BW

Obwohl es bei allen Energieverbrauchern noch großes Einsparpotential gibt, z.B. moderne Heizungsanlagen, Wärmedämmung bei Häusern, Energiegewinnung durch Solaranlagen, Biomasse usw. ist erneut die Automobilindustrie in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Nicht ganz unschuldig an der einsetzenden Diskussion ist die Autoindustrie selbst. Wie schon in den 80er Jahren beim Katalysator für Benziner und beim Rußpartikelfilter in den letzten Jahren hatte sich die deutsche Autoindustrie auch beim CO2-Ausstoß von Neuwagen nicht an die Spitze der technischen Entwicklung gestellt. Die Autobauer hatten sich freiwillig verpflichtet, den CO2-Ausstoß der Neuwagen bis 2008 auf durchschnittlich 140 Gramm CO2 pro Kilometer zu beschränken. Dieses Ziel wurde glatt verfehlt. Momentan liegt der Schnitt aller verkaufter Neuwagen laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 172 Gramm CO2. Nachgefragt waren auf dem Markt immer größere, schwerere und PS-starke Fahrzeuge.
Verbrauch und CO2-Ausstoß verhalten sich proportional. Beim Verbrennen von einem Liter Kraftstoff entstehen rund 2,3 Kilogramm CO2. Verbraucht also ein Auto 8 Liter Benzin auf 100 Kilometer, stößt es 18,4 Kilogramm CO2 aus, ein Diesel mit 8 Liter Verbrauch sogar 20,8 Kilogramm.

Nach dem jetzt beschlossenen Kompromiss soll die europäische Autoindustrie den durchschnittlichen CO2-Ausstoß von Neuwagen bis 2012 auf 130 Gramm pro Kilometer reduzieren. Weitere zehn Gramm sollen unter anderem über die Einrechnung von Biokraftstoffen eingespart werden. Hersteller vom Premiumfahrzeugen wie Audi, BMW, Mercedes und Porsche werden selbst die 130 Gramm mit der bisherigen Technik bei ihren Spitzenmodellen nicht erreichen können.

Für den Klimaschutz fordert der Vehrkehrsclub Deutschland (VCD) auch ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Laut einer neuen Forsa-Umfrage sprächen sich 60 Prozent der Deutschen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus, um den Ausstoß von Kohlendioxid zu verringern. Dieser könne durch eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um zehn Prozent reduziert werden. Darüber hinaus würden durch ein Tempolimit Motoren und zum Beispiel Reifen kleiner und damit leichter. So könnten zusätzlich bis zu 30 Prozent an CO2 eingespart werden. Bundesverkehrminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lehnt ein allgemeines Tempolimit weiter ab. Tempo 100 auf deutschen Autobahnen würde den CO2-Ausstoß nur um 0,6 Prozent senken. Bei Tempo 120 würde der Kohlendioxidausstoß laut einer Untersuchung des Umweltbundesamts nur um 0,3 Prozent verringert. Schon jetzt gibt es auf 6000 der 12.200 Autobahnkilometer dauerhaft oder zeitweilig Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Solange allerdings die Nachfrage nach Spritsparern gering bleibt - der 3-Liter Lupo von Volkswagen und der A2 von Audi waren (Verkaufs-)Flops - wird sich auch aufgrund der steigenden KFZ-Zahlen am CO2-Ausstoß nichts ändern. Selbst der hoch gelobte Hybrid Toyota Prius konnte 2006 nur 4000 mal in Deutschland verkauft werden.
Eine einfache Steuerungsmöglichkeit wird von der Politik nicht ins Auge gefasst: Die Abschaffung der KFZ-Steuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Mineralölsteuer. Wer einen Spritschlucker fährt, zahlt wesentlich mehr als ein Spritsparer. Vielfahrer zahlen mehr als Wenigfahrer. Der bürokratisch Aufwand wäre wesentlich geringer wie momentan. Erschwerend kommt hinzu, dass die KFZ-Steuer eine Ländersteuer ist, die Mineralölsteuer ist eine Bundessteuer. Vorerst soll die KFZ-Steuer auf eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Steuer geändert werden.
Der jetzt noch vorhandene Tanktourismus erschwert natürlich diese Lösung, die Spritsteuern müssten europaweit angeglichen werden. Im Kampf gegen Tanktourismus und Klimawandel will die EU-Kommission das "Billigtanken" von Lastwagen eindämmen und dafür die Diesel-Steuer nach oben schrauben. Die EU-weit gültige Mindestsatz soll 2012 um 19 Prozent auf 359 Euro je 1000 Liter klettern. Der Vorschlag umfasst offiziell nur gewerblich genutzten Diesel-Kraftstoff. Langfristig geht es auch um Diesel und bleifreies Benzin für Privatverbraucher, denn die Mindestsätze dafür dürfen nicht unter denen des gewerblichen Diesels liegen. Alle 27 EU-Staaten müssten dem Vorschlag zustimmen. Es wird jedoch mit Widerstand gegen die Regelungen aus Ländern mit niedrigeren Dieselsteuern gerechnet, die derzeit vom Tanktourismus ausländischer Lkw-Fahrer profitieren. Der von der Kommission vorgeschlagenen Regelung müssten alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen. Der Entwurf der Kommission sieht deshalb bereits zahlreiche Sonderregelungen und Übergangszeiten vor.

Nach oben


 

COP17

 
COP17

UN Climate Change Conference 2011 Durban South Africa
www.cop17-cmp7durban.com

 
 
 
 
 

Weltklimarat

 
 
 
 
 
 

 

Klimarahmen-
konvention UN

http://unfccc.int/

 
 
 
 
 

COP 16

 
COP 16

UN Climate Change
Conference 2010
Cancún Méxiko

http://cc2010.mx/en/

 
 
 
 
 

COP15

 
COP15

UN Climate Change
Conference 2009
Copenhagen

http://en.cop15.dk

 
 
 
 
 

COP13

 
COP13

UN Climate Change
Conference Bali 2007

Cop13

 
 
 
 
 

politische-bildung.de

 
politische-bildung.de

Web-Angebot der BAG
Politische Bildung Online
www.politische-bildung.de

 
 
 
 

© 2012 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de