Menschenrechte in Deutschland

Hierzulande ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stark in den Köpfen der Menschen verankert und besitzt aufgrund der deutschen Geschichte einen speziellen Stellenwert.

Deutlich wird dies im Grundgesetz, Artikel 1-20 sind den Grundrechten gewidmet und Artikel 79 (3), welcher sich mit der Änderung des Grundgesetzes befasst, verbietet ausdrücklich eine Änderung was die niedergelegten Grundsätze in den Artikeln 1-20 angeht.

Deutschland hat alle zentralen Übereinkommen der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte unterzeichnet. Weltweit trägt Deutschland mit Projekten und Initiativen dazu bei, dass der Schutz der Menschenrechte gewahrt wird.

Doch auch hierzulande werden die Menschrechte – 60 Jahre nach ihrem Beschluß in der UN-Vollversammlung – verletzt, prangert die deutsche Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International an. Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Anti-Terror-Kampf machte Amnesty auch deutschen Behörden. „Deutschland habe auch eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverletzungen im Anti-Terror-Kampf: Es hat erlaubt, dass die CIA deutsches Territorium für Verschleppungsflüge nutzt.“ Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus würden nach wie vor ihre wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vorenthalten. Diese Migrantinnen und Migranten sind der erhöhten Gefahr ausgesetzt, Opfer von Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu werden.

So wurde Deutschland zwei Menschenrechtsverletzungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgeworfen. Im ersten Fall werden ledige Väter beim Sorgerecht in Deutschland diskriminiert. Unverheiratete Väter - anders als verheiratete – können nämlich in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen, also auch nicht gerichtlich einklagen. Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht. Diese Schlechterstellung gegenüber verheirateten oder geschiedenen Vätern sei so der Gerichtshof ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, darum muss die Bundesregierung die Gesetze nun korrigieren.
Im zweiten Fall erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die rückwirkende Sicherungsverwahrung als menschenrechtswidrig. Seit 1998 ist in Deutschland unbegrenzte Sicherungsverwahrung möglich. Eine rückwirkend dürfe aber nicht verhängt werden. Der Kläger hätte eigentlich spätestens 2001 freikommen müssen. Er wurde allerdings als immer noch gefährlich eingestuft, weshalb eine unbegrenzte Sicherungsverwahrung rückwürgend verhängt wurde. Das sei ein Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“, da zum Zeitpunkt der Verurteilung 1986 die Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre begrenzt war, befand der in Straßburg. In Deutschland sind dem Gerichtshof zufolge etwa 70 Häftlinge in einer ähnlichen Situation. Die Bundesregierung will allerdings erst nach einer endgültigen Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs über juristische Folgen entscheiden.

Auch das US-Außenministerium kritisiert in seinem Jahresbericht Menschrechtsverletzungen in Deutschland. Als Verstöße wurden vor allem Ausländerfeindlichkeit, Antisemitismus und die Diskriminierung religiöser Minderheiten wie Muslime und Scientologen genannt. Generell erkannte der Bericht aber an, dass die Menschenrechte in Deutschland staatlicherseits respektiert werden.

Fremdenfeindlichkeit ist immer noch ein Problem in Deutschland. 2009 haben rechtsextreme Einstellungen allerdings abgenommen, so lautet das Ergebnis einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Antidemokratische Tendenzen, übertriebener Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit sind 2009 bundesweit schwächer ausgeprägt als noch vor zwei, vier oder sechs Jahren. Doch ist antisemitisches und autoritäres Gedankengut immer noch weit verbreitet und nimmt im Osten der Republik zum Teil entgegen dem bundesweiten Trend weiter zu.

Viele deutsche Unternehmen geraten wegen schlechter Arbeitsbedingungen oder Umweltverschmutzung insbesondere in ihren ausländischen Werken in Erklärungsnot. Ob Kinderarbeit in Asien oder das giftige Abfackeln von Gas in Afrika - immer wieder sind deutsche Firmen in Skandale verwickelt.

Bessere Qualifikationsabschlüsse junger Frauen zahlen sich nicht in gleichen Beschäftigungs- und Einkommenschancen aus. Zwar sind Frauen weiterhin auf dem Vormarsch auf den Erwerbsmärkten, doch von Gleichheit kann noch lange nicht die Rede sein. Die Mehrzahl der Frauen bleibt in flexibler, prekärer, schlecht bezahlter und Teilzeitbeschäftigung hängen.
Das Einkommen von Frauen liegt in Deutschland bei ungefähr gleicher Tätigkeit und gleicher Arbeitszeit um 12 Prozent unter dem von Männern. Damit nimmt Deutschland mit Österreich und Großbritannien unter den EU-Staaten einen der letzten Rangplätze im Hinblick auf die Angleichung der Einkommen von Frauen und Männern ein.
Dass Frauen in den Chefetagen eher selten sind, zeigt sich bei den "Top-Führungskräften" noch stärker. Im März 2004 stuften sich hochgerechnet 819.000 Personen als Erwerbstätige in Positionen mit umfassenden Führungsaufgaben ein. Dazu zählen z.B. Direktorinnen und Direktoren, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. An dieser Gruppe hatten Frauen einen Anteil von nur 21 Prozent. Entscheidungsträger in Unternehmen und Behörden in Deutschland sind immer noch überwiegend männlich. Dagegen sind 60 Prozent der "working poor" weiblich.

Zeitschrift Der Bürger im Staat 1/2 2005 - Menschenrechte
Ernüchternde Ergebnisse zweier repräsentativer Studien
Menschenrechte in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Handlungsbereitschaft



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1. Das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
 
Weiterführende Links:
Deutsches Institut für Menschenrechte


 

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2. Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

Seit 1998 gibt es im Deutschen Bundestag einen Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, mit der Einrichtung dieses Gremiums hat dass Parlament den Stellenwert deutlich gemacht, den es der Menschenrechtspolitik einräumt. Bis dahin gab es lediglich einen „Unterausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe“, der ausschließlich gutachtlich zu menschenrechtsrelevanten Themen gegenüber dem Auswärtigen Ausschuss Stellung nahm. Die Kompetenzen des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe wurden erweitert, bis hin zu innenpolitischen Themen.
 
Weiterführende Links:
Bundestagsausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe 


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PUU

 
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Menschenrechte:
Rechte für dich - Rechte für alle!


Zeitschrift "Politik im Unterricht", Heft 2 2005

 
 
 
 
 

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Menschenrechte

Zeitschrift "Der Bürger im Staat", Heft 1/2 2005 

 
 
 
 
 

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