Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt. Die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale erfolgen im Einvernehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht der Direktion der Landeszentrale entgegen und hat das Recht, bei der Direktion jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 14. Sitzung am 7. Oktober 2021 der Wahl von nachfolgend genannten Abgeordneten in das Kuratorium zugestimmt und das Einvernehmen zur Berufung von sieben sachverständigen Persönlichkeiten hergestellt. Die Präsidentin des Landtags hat diese Abgeordneten und die sieben sachverständigen Persönlichkeiten in das Kuratorium berufen. Am 21. Juni 2023 wurde Nicolas Alt vom Landsjungendring Baden-Württemberg e. V. für ein ausgeschiedenes Mitglied nachberufen.

Am 23. November 2021 fand im Haus des Landtags von Baden-Württemberg die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Landeszentrale statt. Dabei wurde der Abgeordnete Thomas Poreski (Bündnis 90/Die Grünen) zum Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde der Abgeordnete Dr. Alexander Becker (CDU) gewählt.


Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg


Sachverständige Persönlichkeiten


An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Direktor / die Direktorin der Landeszentrale, dessen / deren Stellvertretung sowie Vertretungen der Landtagsverwaltung, des Staatsministeriums und des Kultusministeriums mit beratender Stimme teil.

Landtag

  • Christine Werner, Landtagsdirektorin
  • Ministerialrätin Christina Arendt, Leiterin des Referates „Protokoll, Besucherdienst“

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

  • Ministerialrat Dr. Carsten Rabe, Leiter des Referates „Jugend“

Staatsministerium

  • Leitender Ministerialrat Tilo Berner, Leiter des Referats „Grundsatz und Strategie“
  • Regierungsdirektorin Stéphanie Barth, Referat  „Wissenschaft, Forschung und Kunst, Erinnerungskultur“

 

Landeszentrale für politische Bildung

  • Sibylle Thelen, Direktorin
  • Prof. Dr. Reinhold Weber, stellvertretender Direktor  

Aus der Bekanntmachung des Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung vom 25. Januar 1972; geändert am 27 Januar 1972, 18. Juni 1984, 5. September 1988, 30. April 1990, 20. März 2013:

§4

(1) Die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt. Die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale erfolgen im Einvernehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht des Direktors / der Direktorin der Landeszentrale (§ 5) entgegen und hat das Recht, beim Direktor / bei der Direktorin jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.

(2) Das Kuratorium besteht aus 24 Mitgliedern.

(3) Der Präsident / die Präsidentin des Landtags beruft auf Vorschlag des Landtags siebzehn Mitglieder des Landtags und im Einvernehmen mit dem Landtag aus Vorschlagslisten der Träger der politischen Bildungsarbeit sieben sachverständige Persönlichkeiten jeweils für die Dauer einer Wahlperiode.

(4) An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Direktor / die Direktorin der Landeszentrale, dessen / deren Stellvertretung sowie Vertretungen der Landtagsverwaltung,  des Staatsministeriums, des Kultusministeriums und ein Vertreter / eine Vertreterin des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung mit beratender Stimme teil. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Persönlichkeiten zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzugezogen werden; dabei ist den in den einzelnen Landesteilen bestehenden Belangen Rechnung zu tragen.

(5) Die Beschlüsse des Kuratoriums werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Das Kuratorium ist beschlußfähig, wenn mindestens dreizehn seiner Mitglieder, und zwar neun Landtagsabgeordnete und vier sachverständige Persönlichkeiten anwesend sind.

(6) Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode einen Vorsitzenden  / eine Vorsitzende und einen Stellvertreter / eine Stellvertreterin. Es gibt sich im übrigen eine Geschäftsordnung.

Nach oben

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.