Abbildung -Lernort Kommune

Lernort Kommune

Schule und kommunale Jugendbeteiligung

Handreichung  "Lernort Kommune"

Zum 1. Dezember 2015 hat der Landtag in der Gemeindeordnung unter anderem den § 41a geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen wurden deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind. Über die geeigneten Beteiligungsverfahren entscheiden die Kommunen jedoch selbst. Viele haben bereits ihre passgenauen Formate gefunden, andere stehen noch am Anfang. Diese Handreichung richtet sich an die, die auf eben dieser Suche sind. Sie erkundet und dokumentiert insbesondere offene und projektbezogene Formate, die mit besonderem Blick auf lokale Gegebenheiten und im Kooperationsgeschehen von Schulen und Gemeinden entwickelt wurden. Sie versucht auszuloten, wo durch das Zusammenwirken schulischer Demokratiebildungsarbeit und kommunaler Jugendbeteiligungsangebote Synergien und neue Bildungsperspektiven entstehen können und welches dabei die Gelingensfaktoren sind. Mit der Handreichung wollen wir alle in Schule und Gemeinde bei der Entwicklung von Jugendbeteiligungsformaten ermutigen und unterstützen.


INHALT:

  1. Vorwort
     
  2. Jugendbeteiligung weiterdenken: Was ist das Ziel?
    a) Politische Bildung und Jugendbeteiligung
    b) Demokratiebildung im Bildungsplan der Schulen in Baden-Württemberg
    c) Einbindung der SMV
     
  3. Gemeinsam Jugendbeteiligung gestalten
    a) Sechs Module für Schule und Gemeinde
    b) Mögliche Varianten der Beteiligungs- und Arbeitsformate – eine Auswahl
     
  4. Das Pilotprojet
    a) Das „Gundelfinger Modell“
    b) Das „Waldkircher Modell“
    c) Das „Ettenheimer Modell“
    d) Evaluation der Pilotprojekte in Gundelfingen und Waldkirch
    e) Ein Umsetzungsvorschlag  
    f) Ein weiteres Projekt: Die beruflichen Schulen Emmendingen
     
  5. Standort- und konzeptübergreifende Erkenntnisse und Empfehlungen
     
  6. Integration der Ergebnisse in Form von Leitlinien
     
  7. Anhang

LpB
Stuttgart 2020 , 78 Seiten
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