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Inhaltsverzeichnis
Frank Hörnlein
Grundwerte für Europa? Einleitung
Die europäische Integration weitet sich sowohl auf immer mehr Staaten als
auch auf eine wachsende Zahl von Bereichen des politischen Lebens aus.
Daraus ergeben sich nicht nur technische Probleme der Organisation und der
institutionellen Struktur dieses Vergemeinschaftungsprojekts; zunehmend
drängen sich auch Fragen nach den gemeinsamen normativen Grundlagen dieses
Prozesses in den Blickpunkt.
Dies geschieht nicht zufällig gerade im Anschluss an eine neue
Vertiefungsphase, in der sich neben der Europäischen (Wirtschafts-)
Gemeinschaft die Europäische Union etabliert hat.1 Letztere erfordert eine
Verbreiterung des europäischen Blickwinkels über den ökonomischen Horizont
hinaus: Wenn beispielsweise die gemeinsame Demokratiefähigkeit der Union zur
Diskussion steht, muss auch über gemeinsame Werte verhandelt werden. Denn
gemeinschaftliche Demokratiefähigkeit setzt womöglich ein hoch entwickeltes
Niveau an Konsens und vorpolitischen Gemeinsamkeiten voraus. Auch die
Erweiterung Europas bringt angesichts ethnischer und kultureller Konflikte
in einigen Staaten Mittel- und Osteuropas zusätzliche Unsicherheit darüber,
ob ein europäischer Grundwertekonsens überhaupt möglich ist (vgl. Griffith
1998). Sowohl die zukünftige Erweiterung als auch die aktuelle Vertiefung
der europäischen Integration bieten demnach Anlässe, Fragen nach gemeinsamen
europäischen Werten nachdrücklich zu stellen.
Auch wenn man die neueren Integrationsschritte2 nicht auf einen gemeinsamen
europäischen Staat gerichtet begreift, stellen sich bei dem angestrebten
Verflechtungsgrad genauso wie im klassischen Nationalstaat zwei grundlegende
Fragen, die hier näher untersucht werden sollen:
Lässt sich unter den Staaten eine gemeinsame normative Grundlage für eine
Vergemeinschaftung feststellen; gibt es gemeinsame Grundwerte, die benannt
und vermittelt werden können?
Ist für den Bestand und die Fortentwicklung der Europäischen Union ein
Konsens über Grundwerte überhaupt notwendig?
Existiert ein gemeinschaftlicher Konsens über Grundwerte?
Zunächst könnte diese erste Frage mit dem Verweis auf eine fehlende
kulturelle Gemeinschaft in der Europäischen Union verneint werden: Wenn es
kein europäisches Volk gibt, kann es auch keinen umfassenden Wertekonsens
geben. Denn zu diesem Konsens würde gehören, dass sich die Völker in
gemeinsamen politischen Entscheidungen dazu bekennen. Dies ist bestenfalls
mittelbar der Fall, und ist auch nicht anders zu erwarten, wenn man die
Unterschiedlichkeit der europäischen Politiktraditionen berücksichtigt:
differierende historische Entwicklungen haben nicht nur zu verschiedenen
politischen Prozeduren und Stilen, sondern auch zu verschiedenen
Anforderungen an Politik geführt.
Kann es beispielsweise auf dem Gebiet der sozialen Gerechtigkeit einen
Grundkonsens zwischen den europäischen Staatsvölkern geben? Nicht nur die
nationalen Wirtschaftsideologien differieren immer noch erheblich. Auch die
akzeptierte Spanne der Verteilung des Volkseinkommens in den Einzelstaaten
ist so fundamental unterschiedlich, dass eine europaweite Einigung hierüber
langfristig unwahrscheinlich erscheint.
Kann weiterhin Europa in Zukunft eine gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik realisieren? Es erscheint ausgeschlossen, dass die Atom-
und Ex-Kolonialmächte Frankreich und Großbritannien mit bündnispolitisch
neutralen Staaten wie Österreich und Schweden das gleiche Verständnis von
Frieden und Sicherheit teilen.
Trotzdem wird das Vorhandensein eines solchen Konsenses immer wieder
behauptet.
Das strapazierte christlich-abendländische Kulturerbe
Das Festhalten an dem simplen, auf europäischem Parkett beliebten Verweis
auf das gemeinsame "christlich-abendländische Kulturerbe" und der Bezug auf
die Französische Revolution als europäisches Fanal der neuzeitlichen
Grundwerte wirken gegenüber den komplexen faktischen Differenzen allerdings
oberflächlich.3 Die Rhetorik suggeriert das Vorhandensein einer
einheitlichen europäischen Wertebasis. Ihre Urheber täten jedoch besser
daran, sich offensiv zu ihrem normativen Hintergrund - um nicht zu sagen zu
ihrem Wunschdenken - zu bekennen. Dies gilt insbesondere in
Auseinandersetzung mit den beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen
Staaten: Diese stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, ihre politische
Zuverlässigkeit gegenüber einem vermeintlich homogenen "Club" unter Beweis
stellen zu müssen, bevor sie gleichberechtigte Mitglieder werden können. Wer
hierbei jedoch faktische Differenzen zwischen den alten Mitgliedstaaten
bewusst verdeckt, muss damit rechnen, von außen auf diese hingewiesen zu
werden. Der daraus entstehende Glaubwürdigkeitsverlust kann dem Dialog mit
den Aufnahmekandidaten nur schaden. Wer es in einem so sensiblen Bereich mit
der politischen Wahrheit nicht so genau nimmt, kann auch nicht mit der
Ehrlichkeit seiner Verhandlungspartner rechnen.
Zugegeben: Wer es bei der Betrachtung der Grundsätze von "Freiheit,
Gleichheit, Brüderlichkeit" belässt und sich ausschließlich an der
europäischen Verfassungsnorm orientiert, gewinnt tatsächlich den Eindruck,
Europa stünde auf diesem Boden gemeinsamer Grundwerte. Hier muss jedoch
berücksichtigt werden, dass die terminologischen Gemeinsamkeiten geeignet
sind, faktische Unterschiede zu überdecken. Bei genauerem Hinsehen führt der
Vergleich der einzelnen Verfassungen der Mitgliedstaaten zu einem eher
unbefriedigenden Ergebnis: Es ist zwar ein gemeinsamer Kern an Grundwerten
in ihnen enthalten, aber deren Interpretationen und Ausdifferenzierungen in
einzelne konkrete Grundrechte sind in sehr unterschiedliche Richtungen
entwickelt. Das hält jedoch einzelne Autoren nicht davon ab, sehr
optimistische Einschätzungen und entsprechend positive Erwartungen an eine
zukünftige gemeinsame europäische Verfassung zu formulieren (siehe z.B.
Kimmel 1992, S. 48f.). Um prüfen zu können, ob dieser Optimismus berechtigt
sein könnte, empfiehlt sich eine kurze Betrachtung des gemeinsamen
europäischen Rechtsbestands.
Konsens durch gemeinsames europäisches Recht?
Eingedenk der insgesamt förderlichen Rolle der Rechtsetzung für den
Integrationsprozess wird gerne auf die konsensbildende Funktion des
europäischen Primärrechts hingewiesen. Ein Blick auf die verschiedenen
Verträge lehrt, dass die Definition von Grundwerten und damit verbundenen
Grundrechten immer noch als Domäne der Nationalstaaten anzusehen ist. Dieser
Umstand findet auch seinen Ausdruck in den multilateralen Abkommen, die die
europäischen Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg miteinander geschlossen
haben. Diese teilen sich im wesentlichen in zwei Gruppen auf: Die einen
haben eine verhältnismäßig hohe formale Bindungswirkung für die Staaten,
beinhalten aber keinen expliziten Bezug zu gemeinsamen Grundwerten; die
anderen haben umgekehrt keine effektiv bindende und sanktionsfähige Wirkung
für die Staaten, nehmen aber ausdrücklich auf Grundwerte und Grundrechte
Bezug. Zur ersten Gruppe gehören u.a. die Verträge zur Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft; zur zweiten Gruppe zählen z.B. die "Europäische
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom 4. 11.
1950 und die im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa (KSZE) am 21. 11. 1990 unterzeichnete "Charta von Paris für ein neues
Europa".
Zwischen diesen beiden Polen steht in neuerer Zeit der Vertrag über die
Europäische Union (EUV). Als Fixierung des letzten "großen"
Integrationsschrittes stellt er in Bezug auf unsere Fragestellung allerdings
immer noch keinen wirklichen Fortschritt dar: Zwar bestätigt der EUV im 3.
Erwägungsgrund der Präambel und in den Art. 6 und 30 der Fassung von
Amsterdam das Bekenntnis der Vertragsstaaten zu den Grundsätzen der
Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit. Die rechtliche Bindungswirkung
des EUV ist jedoch anerkanntermaßen unterentwickelt. Dies ist auch eine
Begründung dafür, warum bei dem bisherigen europäischen Vertragswerk kaum
die Rede von einer europäischen Verfassung sein kann. Ansonsten belegen
diese Verträge wiederum, dass Europa zwar eine gemeinsame Wertgrundlage
propagiert, diese jedoch augenscheinlich überhaupt keinen eigenständigen
Motivationsfaktor für seine Integration darstellt.
Grundwerte als Waffe im Kalten Krieg
Auch die Verfassungswirklichkeit wurde lange Zeit in zu rosigen Farben
gemalt. In der EWG-Welt konnten Ereignisse nicht intensiv und kontrovers
diskutiert werden, die Zweifel an der westlich-europäischen
Wertegemeinschaft genährt hätten. Um der europäischen - und ganz besonders
der atlantischen - Harmonie willen wurden Menschenrechtsverletzungen häufig
mit "Andere Länder, andere Sitten." abgehandelt. Sie wurden mit
grenzübergreifendem Kopfschütteln quittiert und schnell zu den Akten gelegt,
um zum harmonischen Teil der Tagesordnung zurückkehren zu können.
Grundwerte, Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Durchsetzung und deren
Verletzung waren bis 1989 ausschließlich Gegenstand der Auseinandersetzung
mit dem Blockgegner.
Seit den 70er Jahren sind jedoch allmähliche Veränderungen zu beobachten:
Auch über den KSZE-Prozess hinaus haben Fragen der Grundwerte und
Grundordnungen der (zukünftigen) Mitgliedstaaten der Gemeinschaft politisch
an Gewicht gewonnen. Zudem wurden diese Themen nicht mehr nur als eine
Angelegenheit von Staaten, sondern stärker von Gesellschaften betrachtet.
Dies deutete sich gegenüber dem Bündnispartner USA bereits in den späten
60er Jahren im Protest gegen den Vietnam-Krieg an. Auf EG-Ebene zeigte sich
der gewachsene Stellenwert von Grundwerten und demokratischen Spielregeln im
Umgang mit Griechenland, Portugal und Spanien. Der Zugang zur Gemeinschaft
wurde ihnen für den Zeitpunkt versprochen, zu dem sie ihre diktatorischen
Regime überwunden und demokratische Institutionen installiert haben würden.4
Dieses Versprechen wurde aus politischen Motiven heraus eingelöst, auch wenn
dies ökonomisch erwartungsgemäß einen Rückschritt bedeutete, den die
Gemeinschaftsstrukturen bis heute nicht völlig überwunden haben. Der
Grundsatz blieb bis in die aktuelle Erweiterungsrunde hinein in den
Beitrittsverhandlungen und den Stellungnahmen der EG/EU bestehen (vgl.
Agenda 2000, passim): Ohne das Bekenntnis zum westlichen Grundwertekanon und
die Umsetzung von innerstaatlicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist
der Zugang zur Mitgliedschaft in EG und EU versperrt. Dies führt die zähe
Debatte um den Beitritt der Türkei jedem Betrachter vor Augen.5
Negative Gemeinsamkeiten
Zusätzliche europäische Gemeinsamkeiten deuten sich interessanterweise
gerade dort an, wo Grundwerte und Grundrechte verletzt werden.
Offensichtlich gibt es hier einige Übereinstimmungen zwischen den
Mitgliedstaaten: Es ist eben nur ein Teil der Wahrheit, dass sich alle zur
Wahrung der Grundwerte, -rechte und -freiheiten bekennen; die meisten haben
auch ähnliche Probleme mit deren Achtung: Korruption,
Gefangenenmisshandlung, staatliche Einschränkungen der Grundrechte von
Personen ohne formales Aufenthaltsrecht, soziale Ausgrenzung und sogar
Ausschreitungen gegen Asylbewerber und Arbeitsmigranten - dies sind
anerkanntermaßen Probleme, die in den meisten europäischen Ländern
anzutreffen sind.
Gleichermaßen augenfällig wird ein diffuser gemeinschaftlicher Wertekonsens
bei der Reaktion auf die Infragestellung eben dieses Konsenses durch
rechtsextremistische und nationalistische Gruppen und Parteien, die
ihrerseits inzwischen europäische Netzwerke aufgebaut haben. Hierbei kommt
es nicht darauf an, ob die europäischen Reaktionen auf die Karrieren von
LePen in Frankreich, Schönhuber in Deutschland, Fini in Italien und Haider
in Österreich6 alle gleich gewesen sind. Das Gegenteil ist der Fall: Im
"Europa vor Haider" hat sich die "europäische Öffentlichkeit" bei weitem
nicht zu so dramatischen Reaktionen hinreißen lassen, wie angesichts der
Regierungsbeteiligung der "Freiheitlichen Partei Österreichs", obwohl das
politische Potential hinter den rechten Bewegungen in Italien, Deutschland,
Frankreich und anderen Staaten nicht geringer zu schätzen ist. Worauf es
jedoch ankommt, ist die Tatsache, dass die europäische Bewertung der
einzelnen Fälle jeweils relativ einhellig war. Bei Jörg Haider scheint sich
die Gemeinschaft ohne bedeutsame Abweichungen darauf verständigt zu haben,
dass es sich nun um "europäische Innenpolitik" handelt, und dementsprechend
zumindest energische Rhetorik und rituelle Ausschließung geboten ist. Bei
optimistischer Interpretation könnte man die europäische Aufregung über die
Regierungsbeteiligung der FPÖ auch als ein Indiz für ein verbessertes
Grundwertebewusstsein in Europa ansehen, insbesondere, wenn man die eher
flauen Reaktionen auf die vorhergehenden Fälle bedenkt. Pessimisten würden
dem entgegenhalten, dass diese europäischen Reaktionen nicht mehr sind, als
der Ausdruck von Furcht vor einer Vorbildwirkung für die rechtsextremen
Bewegungen in den eigenen Ländern - und letzten Endes nur eine populistische
Reaktion auf eine populistische Aktion.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es Ansätze für einen
Grundwertekonsens in Europa gibt. Dieser ist jedoch noch so wenig
ausgeprägt, dass er keine ernstzunehmende Bindungswirkung für die politische
Realität entfalten kann. Diese Tatsache kann man zu Recht beklagen, muss
sich jedoch auch die Frage stellen, ob der formulierte Anspruch an die
Gemeinsamkeiten der Europäer vielleicht übertrieben hoch ist.
Ist ein Konsens über Grundwerte notwendig?
Auf den ersten Blick scheint festzustehen: Ein gesamteuropäischer Konsens
über Grundwerte kann der Integration zunächst nur dienlich sein (vgl.
Groeben/Mestmäcker 1972, S. 138). Bei der nüchternen Betrachtung der
kulturellen und politischen Heterogenität Europas stellt sich jedoch die
Frage, in welchem Umfang ein solcher Konsens realisiert sein muss, um zu
stabilen gesamteuropäischen politischen Verhältnissen beizutragen. Denn der
Weg zu einem solchen Konsens ist möglicherweise lang und schwierig. Der
Beantwortung der Frage nach dem notwendigen Umfang des Konsenses kann man
sich u.a. durch einen Vergleich mit den USA nähern.
Ein Blick über die Grenzen
Die politische Entwicklung in den USA lehrt uns regelmäßig, dass ein
umfassender Grundkonsens über Werte für den dauerhaften Zusammenhalt eines
Staates nicht grundsätzlich erforderlich ist. Wer hier zuerst an die
öffentliche Auseinandersetzung um die "Clinton-Lewinsky-Affäre" und das
Amtsenthebungsverfahren gegen den amerikanischen Präsidenten denkt, hat ein
erstes, aber nicht das beste Indiz für diese These gefunden. Gegenüber
diesem öffentlichen Showdown zwischen dem konservativen und dem liberalen
Amerika wiegen die anhaltenden offensichtlichen Wertedifferenzen zwischen
Befürwortern und Gegnern der Abtreibung und der Todesstrafe für die
US-amerikanische Gesellschaft sicherlich weit schwerer. Denn diese Debatten
setzen bei nichts Geringerem als dem Recht auf Leben an und werden
dementsprechend intensiv und kontrovers geführt. Dies ist ein Beleg dafür,
dass eine Gesellschaft Grundkonflikte ihrer Mitglieder geraume Zeit - wenn
nicht sogar dauerhaft - aushalten kann, ohne zu zerbrechen. Und das liegt
sicherlich nicht daran, dass diese Differenz zwischen allen Bürgerinnen und
Bürgern resignativ toleriert wird. Die Aggressivität, mit der sich jeweils
die beiden - gut organisierten - gesellschaftlichen Gruppen gegenüberstehen,
macht klar, dass es zwischen ihnen eigentlich keine Vermittlungsmöglichkeit
und keinen Kompromiss geben kann. Trotzdem kommen nur sehr wenige Amerikaner
auf die Idee, den Zusammenhalt des politischen Systems, in dem dies alles
stattfindet, in Frage zu stellen.
In Europa lässt sich demgegenüber ein immer weiter gehender Konsens über die
regulierte Zulassung der Abtreibung und die Ablehnung der Todesstrafe
beobachten. Spätestens in den 70er Jahren haben die einzelnen Staaten des
vereinten Europas das Recht auf fundamentale Eingriffe in die Menschenwürde
(für Friedenszeiten) verneint: In allen Staaten der EU ist die Todesstrafe
abgeschafft.
Trotzdem kann die eingangs gestellte Frage nicht unter Verweis auf die USA
rundweg verneint werden. Die heutigen USA sind auch im Bereich der
Grundwerte das Ergebnis eines seit langem abgeschlossenen historischen
Prozesses, der unter spezifischen Bedingungen stattgefunden hat. Die EU ist
dagegen immer noch ein politisches System im Werden. Als die USA entstanden,
war die wirksame und wenig hinterfragte Wertgrundlage ihrer Schöpfer das
Christentum, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen. Die
Säkularisierung westlicher Gesellschaften ist im Rahmen des allgemein
beobachtbaren Wertewandels allerdings inzwischen sehr weit fortgeschritten.
Das Christentum steht bei der Entstehung und Entwicklung der EG/EU
bestenfalls noch mittelbar als gemeinsame Wertgrundlage zur Verfügung.
Dies legt den Schluss nahe, dass es bei der europäischen Integration einer
stärkeren Orientierung an gemeinsamen Werten bedarf, ein gewisses Maß an
Differenzen jedoch durchaus verkraftbar ist. Konkret bedeutet dies, dass der
Wandel von der wirtschaftlichen zur politischen Gemeinschaft von intensiven
Anstrengungen begleitet sein sollte, die gemeinsame Wertgrundlage zu
schaffen, beziehungsweise zu erweitern.
Bilanz
Es kann also festgehalten werden, dass die Gemeinschaft der europäischen
Staaten in ihren historischen und politischen Traditionen den Kern für einen
gemeinsamen Grundwertebestand besitzt. Momentan geht dieser über grobe
begriffliche Gemeinsamkeiten allerdings kaum hinaus. Für die Zukunft ist
jedoch zu erwarten, dass zumindest die Diskussion über die gemeinsamen
Wertgrundlagen der europäischen Völker deutlich ausführlicher wird. Die
Vertiefung der Integration in Richtung auf eine gemeinsame Demokratie7 - und
ganz besonders die Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa - erfordern
zwangsläufig eine intensivere Auseinandersetzung mit diesen Grundlagen. So
wie die Vertiefung auch weiterhin Fundamentalkritik aus dem Innern
provozieren wird, führt die Erweiterung zum dem Zwang, bestimmte Normen zu
setzen und gegenüber potentiellen Mitgliedern durchzuhalten.
Der Blick auf die USA lehrt jedoch, dass heterogene Gesellschaften durchaus
auch geraume Zeit in der Lage sind, grundlegende Konflikte zwischen großen
Gruppen zu moderieren. Dies setzt jedoch einen verhältnismäßig stabilen
institutionellen Rahmen und ein gewisses Maß von Liberalität voraus. Europa
bringt diese Voraussetzungen erst zum Teil mit und erfüllt als politisches
System sicherlich noch nicht alle Anforderungen an eine pluralistische
Demokratie. Man sollte allerdings von dieser Gemeinschaft auch nicht die
schnelle und einfache Lösung von Problemen erwarten, die die Nationalstaaten
in mehreren Jahrhunderten zuvor nicht gelöst haben.
Anmerkungen 1 Dabei sollte jedoch nicht der Eindruck
entstehen, die Frage nach dem Gewicht gemeinsamer europäischer Werte würde
sich erst in der neuesten Integrationsphase stellen; Deutsch u.a. sind ihr
aus gutem Grunde bereits zu Beginn der europäischen Integrationsbemühungen
nachgegangen (Deutsch u.a. 1957, S. 123f.).
2 Damit ist insbesondere der Vertrag von Maastricht und die allmählich
fortschreitende Demokratisierung zentraler europäischer Organisationen
gemeint.
3 Interessanterweise wird bei der Französischen Revolution gerne
geflissentlich ignoriert, dass sie ja auch gegen bestimmte, auch weiterhin
existente Werte gerichtet war.
4 An dieser Stelle kann und soll jedoch nicht diskutiert werden, inwieweit
ökonomische oder andere politische Argumente zur Aufnahme dieser Staaten
geführt haben. Fest steht, dass ihre Demokratisierung ausdrücklich als eine
wesentliche Voraussetzung für ihre Integration formuliert wurde.
5 Das hindert die Gemeinschaft allerdings nicht daran, sehr weitgehende
Assoziationsabkommen mit "ausgesperrten" Staaten zu schließen.
6 Die im Literaturverzeichnis aufgelisteten Artikel aus der Wochenzeitung
"Die Zeit" geben die Diskussion um den "Fall Haider" und die damit
verbundenen europäischen Reaktionen exemplarisch wieder.
7 Der oben bereits angeführte Mangel an Homogenität der europäischen
Gesellschaften, der auch eine gemeinsame Demokratiefähigkeit verhindert
(vgl. Höreth 1998, S. 81) weist – als Ursache oder als Wirkung – wiederum
auf einen gleichzeitigen Mangel an gemeinsamen Werten hin.
Literatur
Agenda 2000 – Eine stärkere und erweiterte Union. Hrsg.: Amt
für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Luxemburg 1997
Brettschneider, Frank/Ahlstich, Katja/Zügel, Bettina: Materialien zu
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Deutsch, K.W./Burrell, Sidney A./Kann, Robert A. et al: Political Community
and the North Atlantic Area – International Organizations in the Light of
Historical Experience. Princeton (N.J.) 1957
Griffiths, Stephan Iwan: Nationalism and ethnic conflict: threats of
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Groeben, Hans von/Mestmäcker, Ernst-Joachim: Ziele und Methoden der
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Hargreaves, Alec G. (Hrsg.): Racism, ethnicity and politics in comtemporary
Europe. Aldershot, Hants (u.a.) 1995
Höreth, Marcus: Warum sich das vereinte Europa mit der Demokratie schwer
tut. In: Politik und Gesellschaft. Heft 1/1998, S. 78-89
Hörnlein, Frank: Leitbilder im Zielsystem der europäischen Integration.
Diss., einger.an der Universität Magdeburg. 1999 (unveröff.)
Judt, Tony: Taube Ohren und leere Rhetorik. In: Die Zeit, 23.3.2000, S.
10-11
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Staatszielbestimmungen und Verfassungsstrukturen. In: Gabriel, Oscar W.
(Hrsg.): Die EG-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikinhalte.
Opladen 1992, S. 23-49
Kimmel, Adolf (Bearb.): Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten. München
1987
Klingst, Martin: Europa und der Fall Haider. In: Die Zeit, 24.2.2000, S. 7
Köcher, Renate (Hrsg.): Wertewandel in Deutschland und Frankreich: nationale
Unterschiede und europäische Gemeinsamkeiten. Opladen 1998
Macho, Thomas: Haider und die Zukunft. In: Die Zeit, 9.3.2000, S. 46
Nass, Matthias: Bann über Österreich? Wo die Freiheit in Gefahr ist, muss
sich Europa einmischen. In: Die Zeit, 10.2.2000, S. 1
Neumann, Franz: Grundwerte. In: Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Handlexikon zur
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Perger, Werner A.: Der Komprimator. In: Die Zeit, 17.2.2000, S. 11
Perger, Werner A.: Die Moros und der Pöbel. In. Die Zeit, 9.3.2000, S. 8
Sommer, Theo: Bann über Österreich? Europa leistet sich aus moralischen
Gründen eine große Heuchelei. In: Die Zeit, 10.2.2000, S. 1
Valentino, Paolo: Streit um ein ZEIT-Interview. In: Die Zeit, 24.2.2000, S.
8
Vannahme, Joachim Fritz: Jeder summt seine Melodie. In: Die Zeit, 10.2.2000,
S. 10
Wernicke, Christian: Herzogs Experiment. In: Die Zeit, 16.3.2000, S. 6
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