Didaktische Reihe
Band 22

Werte in der politischen Bildung

 


Herausgeber:

Gotthard Breit
Siegfried Schiele

LpB, 2000, 464 S.



  Inhaltsverzeichnis

Frank Hörnlein

Grundwerte für Europa?

Einleitung

Die europäische Integration weitet sich sowohl auf immer mehr Staaten als auch auf eine wachsende Zahl von Bereichen des politischen Lebens aus. Daraus ergeben sich nicht nur technische Probleme der Organisation und der institutionellen Struktur dieses Vergemeinschaftungsprojekts; zunehmend drängen sich auch Fragen nach den gemeinsamen normativen Grundlagen dieses Prozesses in den Blickpunkt.

Dies geschieht nicht zufällig gerade im Anschluss an eine neue Vertiefungsphase, in der sich neben der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft die Europäische Union etabliert hat.1 Letztere erfordert eine Verbreiterung des europäischen Blickwinkels über den ökonomischen Horizont hinaus: Wenn beispielsweise die gemeinsame Demokratiefähigkeit der Union zur Diskussion steht, muss auch über gemeinsame Werte verhandelt werden. Denn gemeinschaftliche Demokratiefähigkeit setzt womöglich ein hoch entwickeltes Niveau an Konsens und vorpolitischen Gemeinsamkeiten voraus. Auch die Erweiterung Europas bringt angesichts ethnischer und kultureller Konflikte in einigen Staaten Mittel- und Osteuropas zusätzliche Unsicherheit darüber, ob ein europäischer Grundwertekonsens überhaupt möglich ist (vgl. Griffith 1998). Sowohl die zukünftige Erweiterung als auch die aktuelle Vertiefung der europäischen Integration bieten demnach Anlässe, Fragen nach gemeinsamen europäischen Werten nachdrücklich zu stellen.

Auch wenn man die neueren Integrationsschritte2 nicht auf einen gemeinsamen europäischen Staat gerichtet begreift, stellen sich bei dem angestrebten Verflechtungsgrad genauso wie im klassischen Nationalstaat zwei grundlegende Fragen, die hier näher untersucht werden sollen:

Lässt sich unter den Staaten eine gemeinsame normative Grundlage für eine Vergemeinschaftung feststellen; gibt es gemeinsame Grundwerte, die benannt und vermittelt werden können?
Ist für den Bestand und die Fortentwicklung der Europäischen Union ein Konsens über Grundwerte überhaupt notwendig?
Existiert ein gemeinschaftlicher Konsens über Grundwerte?

Zunächst könnte diese erste Frage mit dem Verweis auf eine fehlende kulturelle Gemeinschaft in der Europäischen Union verneint werden: Wenn es kein europäisches Volk gibt, kann es auch keinen umfassenden Wertekonsens geben. Denn zu diesem Konsens würde gehören, dass sich die Völker in gemeinsamen politischen Entscheidungen dazu bekennen. Dies ist bestenfalls mittelbar der Fall, und ist auch nicht anders zu erwarten, wenn man die Unterschiedlichkeit der europäischen Politiktraditionen berücksichtigt: differierende historische Entwicklungen haben nicht nur zu verschiedenen politischen Prozeduren und Stilen, sondern auch zu verschiedenen Anforderungen an Politik geführt.

Kann es beispielsweise auf dem Gebiet der sozialen Gerechtigkeit einen Grundkonsens zwischen den europäischen Staatsvölkern geben? Nicht nur die nationalen Wirtschaftsideologien differieren immer noch erheblich. Auch die akzeptierte Spanne der Verteilung des Volkseinkommens in den Einzelstaaten ist so fundamental unterschiedlich, dass eine europaweite Einigung hierüber langfristig unwahrscheinlich erscheint.

Kann weiterhin Europa in Zukunft eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik realisieren? Es erscheint ausgeschlossen, dass die Atom- und Ex-Kolonialmächte Frankreich und Großbritannien mit bündnispolitisch neutralen Staaten wie Österreich und Schweden das gleiche Verständnis von Frieden und Sicherheit teilen.

Trotzdem wird das Vorhandensein eines solchen Konsenses immer wieder behauptet.



Das strapazierte christlich-abendländische Kulturerbe

Das Festhalten an dem simplen, auf europäischem Parkett beliebten Verweis auf das gemeinsame "christlich-abendländische Kulturerbe" und der Bezug auf die Französische Revolution als europäisches Fanal der neuzeitlichen Grundwerte wirken gegenüber den komplexen faktischen Differenzen allerdings oberflächlich.3 Die Rhetorik suggeriert das Vorhandensein einer einheitlichen europäischen Wertebasis. Ihre Urheber täten jedoch besser daran, sich offensiv zu ihrem normativen Hintergrund - um nicht zu sagen zu ihrem Wunschdenken - zu bekennen. Dies gilt insbesondere in Auseinandersetzung mit den beitrittswilligen mittel- und osteuropäischen Staaten: Diese stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, ihre politische Zuverlässigkeit gegenüber einem vermeintlich homogenen "Club" unter Beweis stellen zu müssen, bevor sie gleichberechtigte Mitglieder werden können. Wer hierbei jedoch faktische Differenzen zwischen den alten Mitgliedstaaten bewusst verdeckt, muss damit rechnen, von außen auf diese hingewiesen zu werden. Der daraus entstehende Glaubwürdigkeitsverlust kann dem Dialog mit den Aufnahmekandidaten nur schaden. Wer es in einem so sensiblen Bereich mit der politischen Wahrheit nicht so genau nimmt, kann auch nicht mit der Ehrlichkeit seiner Verhandlungspartner rechnen.

Zugegeben: Wer es bei der Betrachtung der Grundsätze von "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" belässt und sich ausschließlich an der europäischen Verfassungsnorm orientiert, gewinnt tatsächlich den Eindruck, Europa stünde auf diesem Boden gemeinsamer Grundwerte. Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass die terminologischen Gemeinsamkeiten geeignet sind, faktische Unterschiede zu überdecken. Bei genauerem Hinsehen führt der Vergleich der einzelnen Verfassungen der Mitgliedstaaten zu einem eher unbefriedigenden Ergebnis: Es ist zwar ein gemeinsamer Kern an Grundwerten in ihnen enthalten, aber deren Interpretationen und Ausdifferenzierungen in einzelne konkrete Grundrechte sind in sehr unterschiedliche Richtungen entwickelt. Das hält jedoch einzelne Autoren nicht davon ab, sehr optimistische Einschätzungen und entsprechend positive Erwartungen an eine zukünftige gemeinsame europäische Verfassung zu formulieren (siehe z.B. Kimmel 1992, S. 48f.). Um prüfen zu können, ob dieser Optimismus berechtigt sein könnte, empfiehlt sich eine kurze Betrachtung des gemeinsamen europäischen Rechtsbestands.



Konsens durch gemeinsames europäisches Recht?

Eingedenk der insgesamt förderlichen Rolle der Rechtsetzung für den Integrationsprozess wird gerne auf die konsensbildende Funktion des europäischen Primärrechts hingewiesen. Ein Blick auf die verschiedenen Verträge lehrt, dass die Definition von Grundwerten und damit verbundenen Grundrechten immer noch als Domäne der Nationalstaaten anzusehen ist. Dieser Umstand findet auch seinen Ausdruck in den multilateralen Abkommen, die die europäischen Staaten seit dem Zweiten Weltkrieg miteinander geschlossen haben. Diese teilen sich im wesentlichen in zwei Gruppen auf: Die einen haben eine verhältnismäßig hohe formale Bindungswirkung für die Staaten, beinhalten aber keinen expliziten Bezug zu gemeinsamen Grundwerten; die anderen haben umgekehrt keine effektiv bindende und sanktionsfähige Wirkung für die Staaten, nehmen aber ausdrücklich auf Grundwerte und Grundrechte Bezug. Zur ersten Gruppe gehören u.a. die Verträge zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; zur zweiten Gruppe zählen z.B. die "Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" vom 4. 11. 1950 und die im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) am 21. 11. 1990 unterzeichnete "Charta von Paris für ein neues Europa".

Zwischen diesen beiden Polen steht in neuerer Zeit der Vertrag über die Europäische Union (EUV). Als Fixierung des letzten "großen" Integrationsschrittes stellt er in Bezug auf unsere Fragestellung allerdings immer noch keinen wirklichen Fortschritt dar: Zwar bestätigt der EUV im 3. Erwägungsgrund der Präambel und in den Art. 6 und 30 der Fassung von Amsterdam das Bekenntnis der Vertragsstaaten zu den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit. Die rechtliche Bindungswirkung des EUV ist jedoch anerkanntermaßen unterentwickelt. Dies ist auch eine Begründung dafür, warum bei dem bisherigen europäischen Vertragswerk kaum die Rede von einer europäischen Verfassung sein kann. Ansonsten belegen diese Verträge wiederum, dass Europa zwar eine gemeinsame Wertgrundlage propagiert, diese jedoch augenscheinlich überhaupt keinen eigenständigen Motivationsfaktor für seine Integration darstellt.



Grundwerte als Waffe im Kalten Krieg

Auch die Verfassungswirklichkeit wurde lange Zeit in zu rosigen Farben gemalt. In der EWG-Welt konnten Ereignisse nicht intensiv und kontrovers diskutiert werden, die Zweifel an der westlich-europäischen Wertegemeinschaft genährt hätten. Um der europäischen - und ganz besonders der atlantischen - Harmonie willen wurden Menschenrechtsverletzungen häufig mit "Andere Länder, andere Sitten." abgehandelt. Sie wurden mit grenzübergreifendem Kopfschütteln quittiert und schnell zu den Akten gelegt, um zum harmonischen Teil der Tagesordnung zurückkehren zu können. Grundwerte, Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Durchsetzung und deren Verletzung waren bis 1989 ausschließlich Gegenstand der Auseinandersetzung mit dem Blockgegner.

Seit den 70er Jahren sind jedoch allmähliche Veränderungen zu beobachten: Auch über den KSZE-Prozess hinaus haben Fragen der Grundwerte und Grundordnungen der (zukünftigen) Mitgliedstaaten der Gemeinschaft politisch an Gewicht gewonnen. Zudem wurden diese Themen nicht mehr nur als eine Angelegenheit von Staaten, sondern stärker von Gesellschaften betrachtet. Dies deutete sich gegenüber dem Bündnispartner USA bereits in den späten 60er Jahren im Protest gegen den Vietnam-Krieg an. Auf EG-Ebene zeigte sich der gewachsene Stellenwert von Grundwerten und demokratischen Spielregeln im Umgang mit Griechenland, Portugal und Spanien. Der Zugang zur Gemeinschaft wurde ihnen für den Zeitpunkt versprochen, zu dem sie ihre diktatorischen Regime überwunden und demokratische Institutionen installiert haben würden.4 Dieses Versprechen wurde aus politischen Motiven heraus eingelöst, auch wenn dies ökonomisch erwartungsgemäß einen Rückschritt bedeutete, den die Gemeinschaftsstrukturen bis heute nicht völlig überwunden haben. Der Grundsatz blieb bis in die aktuelle Erweiterungsrunde hinein in den Beitrittsverhandlungen und den Stellungnahmen der EG/EU bestehen (vgl. Agenda 2000, passim): Ohne das Bekenntnis zum westlichen Grundwertekanon und die Umsetzung von innerstaatlicher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist der Zugang zur Mitgliedschaft in EG und EU versperrt. Dies führt die zähe Debatte um den Beitritt der Türkei jedem Betrachter vor Augen.5



Negative Gemeinsamkeiten

Zusätzliche europäische Gemeinsamkeiten deuten sich interessanterweise gerade dort an, wo Grundwerte und Grundrechte verletzt werden. Offensichtlich gibt es hier einige Übereinstimmungen zwischen den Mitgliedstaaten: Es ist eben nur ein Teil der Wahrheit, dass sich alle zur Wahrung der Grundwerte, -rechte und -freiheiten bekennen; die meisten haben auch ähnliche Probleme mit deren Achtung: Korruption, Gefangenenmisshandlung, staatliche Einschränkungen der Grundrechte von Personen ohne formales Aufenthaltsrecht, soziale Ausgrenzung und sogar Ausschreitungen gegen Asylbewerber und Arbeitsmigranten - dies sind anerkanntermaßen Probleme, die in den meisten europäischen Ländern anzutreffen sind.

Gleichermaßen augenfällig wird ein diffuser gemeinschaftlicher Wertekonsens bei der Reaktion auf die Infragestellung eben dieses Konsenses durch rechtsextremistische und nationalistische Gruppen und Parteien, die ihrerseits inzwischen europäische Netzwerke aufgebaut haben. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die europäischen Reaktionen auf die Karrieren von LePen in Frankreich, Schönhuber in Deutschland, Fini in Italien und Haider in Österreich6 alle gleich gewesen sind. Das Gegenteil ist der Fall: Im "Europa vor Haider" hat sich die "europäische Öffentlichkeit" bei weitem nicht zu so dramatischen Reaktionen hinreißen lassen, wie angesichts der Regierungsbeteiligung der "Freiheitlichen Partei Österreichs", obwohl das politische Potential hinter den rechten Bewegungen in Italien, Deutschland, Frankreich und anderen Staaten nicht geringer zu schätzen ist. Worauf es jedoch ankommt, ist die Tatsache, dass die europäische Bewertung der einzelnen Fälle jeweils relativ einhellig war. Bei Jörg Haider scheint sich die Gemeinschaft ohne bedeutsame Abweichungen darauf verständigt zu haben, dass es sich nun um "europäische Innenpolitik" handelt, und dementsprechend zumindest energische Rhetorik und rituelle Ausschließung geboten ist. Bei optimistischer Interpretation könnte man die europäische Aufregung über die Regierungsbeteiligung der FPÖ auch als ein Indiz für ein verbessertes Grundwertebewusstsein in Europa ansehen, insbesondere, wenn man die eher flauen Reaktionen auf die vorhergehenden Fälle bedenkt. Pessimisten würden dem entgegenhalten, dass diese europäischen Reaktionen nicht mehr sind, als der Ausdruck von Furcht vor einer Vorbildwirkung für die rechtsextremen Bewegungen in den eigenen Ländern - und letzten Endes nur eine populistische Reaktion auf eine populistische Aktion.

Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass es Ansätze für einen Grundwertekonsens in Europa gibt. Dieser ist jedoch noch so wenig ausgeprägt, dass er keine ernstzunehmende Bindungswirkung für die politische Realität entfalten kann. Diese Tatsache kann man zu Recht beklagen, muss sich jedoch auch die Frage stellen, ob der formulierte Anspruch an die Gemeinsamkeiten der Europäer vielleicht übertrieben hoch ist.

Ist ein Konsens über Grundwerte notwendig?

Auf den ersten Blick scheint festzustehen: Ein gesamteuropäischer Konsens über Grundwerte kann der Integration zunächst nur dienlich sein (vgl. Groeben/Mestmäcker 1972, S. 138). Bei der nüchternen Betrachtung der kulturellen und politischen Heterogenität Europas stellt sich jedoch die Frage, in welchem Umfang ein solcher Konsens realisiert sein muss, um zu stabilen gesamteuropäischen politischen Verhältnissen beizutragen. Denn der Weg zu einem solchen Konsens ist möglicherweise lang und schwierig. Der Beantwortung der Frage nach dem notwendigen Umfang des Konsenses kann man sich u.a. durch einen Vergleich mit den USA nähern.



Ein Blick über die Grenzen

Die politische Entwicklung in den USA lehrt uns regelmäßig, dass ein umfassender Grundkonsens über Werte für den dauerhaften Zusammenhalt eines Staates nicht grundsätzlich erforderlich ist. Wer hier zuerst an die öffentliche Auseinandersetzung um die "Clinton-Lewinsky-Affäre" und das Amtsenthebungsverfahren gegen den amerikanischen Präsidenten denkt, hat ein erstes, aber nicht das beste Indiz für diese These gefunden. Gegenüber diesem öffentlichen Showdown zwischen dem konservativen und dem liberalen Amerika wiegen die anhaltenden offensichtlichen Wertedifferenzen zwischen Befürwortern und Gegnern der Abtreibung und der Todesstrafe für die US-amerikanische Gesellschaft sicherlich weit schwerer. Denn diese Debatten setzen bei nichts Geringerem als dem Recht auf Leben an und werden dementsprechend intensiv und kontrovers geführt. Dies ist ein Beleg dafür, dass eine Gesellschaft Grundkonflikte ihrer Mitglieder geraume Zeit - wenn nicht sogar dauerhaft - aushalten kann, ohne zu zerbrechen. Und das liegt sicherlich nicht daran, dass diese Differenz zwischen allen Bürgerinnen und Bürgern resignativ toleriert wird. Die Aggressivität, mit der sich jeweils die beiden - gut organisierten - gesellschaftlichen Gruppen gegenüberstehen, macht klar, dass es zwischen ihnen eigentlich keine Vermittlungsmöglichkeit und keinen Kompromiss geben kann. Trotzdem kommen nur sehr wenige Amerikaner auf die Idee, den Zusammenhalt des politischen Systems, in dem dies alles stattfindet, in Frage zu stellen.

In Europa lässt sich demgegenüber ein immer weiter gehender Konsens über die regulierte Zulassung der Abtreibung und die Ablehnung der Todesstrafe beobachten. Spätestens in den 70er Jahren haben die einzelnen Staaten des vereinten Europas das Recht auf fundamentale Eingriffe in die Menschenwürde (für Friedenszeiten) verneint: In allen Staaten der EU ist die Todesstrafe abgeschafft.

Trotzdem kann die eingangs gestellte Frage nicht unter Verweis auf die USA rundweg verneint werden. Die heutigen USA sind auch im Bereich der Grundwerte das Ergebnis eines seit langem abgeschlossenen historischen Prozesses, der unter spezifischen Bedingungen stattgefunden hat. Die EU ist dagegen immer noch ein politisches System im Werden. Als die USA entstanden, war die wirksame und wenig hinterfragte Wertgrundlage ihrer Schöpfer das Christentum, wenn auch in unterschiedlichen Ausprägungen. Die Säkularisierung westlicher Gesellschaften ist im Rahmen des allgemein beobachtbaren Wertewandels allerdings inzwischen sehr weit fortgeschritten. Das Christentum steht bei der Entstehung und Entwicklung der EG/EU bestenfalls noch mittelbar als gemeinsame Wertgrundlage zur Verfügung.

Dies legt den Schluss nahe, dass es bei der europäischen Integration einer stärkeren Orientierung an gemeinsamen Werten bedarf, ein gewisses Maß an Differenzen jedoch durchaus verkraftbar ist. Konkret bedeutet dies, dass der Wandel von der wirtschaftlichen zur politischen Gemeinschaft von intensiven Anstrengungen begleitet sein sollte, die gemeinsame Wertgrundlage zu schaffen, beziehungsweise zu erweitern.

Bilanz

Es kann also festgehalten werden, dass die Gemeinschaft der europäischen Staaten in ihren historischen und politischen Traditionen den Kern für einen gemeinsamen Grundwertebestand besitzt. Momentan geht dieser über grobe begriffliche Gemeinsamkeiten allerdings kaum hinaus. Für die Zukunft ist jedoch zu erwarten, dass zumindest die Diskussion über die gemeinsamen Wertgrundlagen der europäischen Völker deutlich ausführlicher wird. Die Vertiefung der Integration in Richtung auf eine gemeinsame Demokratie7 - und ganz besonders die Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa - erfordern zwangsläufig eine intensivere Auseinandersetzung mit diesen Grundlagen. So wie die Vertiefung auch weiterhin Fundamentalkritik aus dem Innern provozieren wird, führt die Erweiterung zum dem Zwang, bestimmte Normen zu setzen und gegenüber potentiellen Mitgliedern durchzuhalten.

Der Blick auf die USA lehrt jedoch, dass heterogene Gesellschaften durchaus auch geraume Zeit in der Lage sind, grundlegende Konflikte zwischen großen Gruppen zu moderieren. Dies setzt jedoch einen verhältnismäßig stabilen institutionellen Rahmen und ein gewisses Maß von Liberalität voraus. Europa bringt diese Voraussetzungen erst zum Teil mit und erfüllt als politisches System sicherlich noch nicht alle Anforderungen an eine pluralistische Demokratie. Man sollte allerdings von dieser Gemeinschaft auch nicht die schnelle und einfache Lösung von Problemen erwarten, die die Nationalstaaten in mehreren Jahrhunderten zuvor nicht gelöst haben.

Anmerkungen

1 Dabei sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, die Frage nach dem Gewicht gemeinsamer europäischer Werte würde sich erst in der neuesten Integrationsphase stellen; Deutsch u.a. sind ihr aus gutem Grunde bereits zu Beginn der europäischen Integrationsbemühungen nachgegangen (Deutsch u.a. 1957, S. 123f.).

2 Damit ist insbesondere der Vertrag von Maastricht und die allmählich fortschreitende Demokratisierung zentraler europäischer Organisationen gemeint.

3 Interessanterweise wird bei der Französischen Revolution gerne geflissentlich ignoriert, dass sie ja auch gegen bestimmte, auch weiterhin existente Werte gerichtet war.

4 An dieser Stelle kann und soll jedoch nicht diskutiert werden, inwieweit ökonomische oder andere politische Argumente zur Aufnahme dieser Staaten geführt haben. Fest steht, dass ihre Demokratisierung ausdrücklich als eine wesentliche Voraussetzung für ihre Integration formuliert wurde.

5 Das hindert die Gemeinschaft allerdings nicht daran, sehr weitgehende Assoziationsabkommen mit "ausgesperrten" Staaten zu schließen.

6 Die im Literaturverzeichnis aufgelisteten Artikel aus der Wochenzeitung "Die Zeit" geben die Diskussion um den "Fall Haider" und die damit verbundenen europäischen Reaktionen exemplarisch wieder.

7 Der oben bereits angeführte Mangel an Homogenität der europäischen Gesellschaften, der auch eine gemeinsame Demokratiefähigkeit verhindert (vgl. Höreth 1998, S. 81) weist – als Ursache oder als Wirkung – wiederum auf einen gleichzeitigen Mangel an gemeinsamen Werten hin.


Literatur

Agenda 2000 – Eine stärkere und erweiterte Union. Hrsg.: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union. Luxemburg 1997



Brettschneider, Frank/Ahlstich, Katja/Zügel, Bettina: Materialien zu Gesellschaft, Wirtschaft und Politik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. In: Gabriel, Oscar W. (Hrsg.): Die EG-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikinhalte. Opladen 1992, S. 433-625

Deutsch, K.W./Burrell, Sidney A./Kann, Robert A. et al: Political Community and the North Atlantic Area – International Organizations in the Light of Historical Experience. Princeton (N.J.) 1957

Griffiths, Stephan Iwan: Nationalism and ethnic conflict: threats of European security. Oxford 1998

Groeben, Hans von/Mestmäcker, Ernst-Joachim: Ziele und Methoden der europäischen Integration.. Frankfurt/M. 1972

Hargreaves, Alec G. (Hrsg.): Racism, ethnicity and politics in comtemporary Europe. Aldershot, Hants (u.a.) 1995

Höreth, Marcus: Warum sich das vereinte Europa mit der Demokratie schwer tut. In: Politik und Gesellschaft. Heft 1/1998, S. 78-89

Hörnlein, Frank: Leitbilder im Zielsystem der europäischen Integration. Diss., einger.an der Universität Magdeburg. 1999 (unveröff.)

Judt, Tony: Taube Ohren und leere Rhetorik. In: Die Zeit, 23.3.2000, S. 10-11

Kimmel, Adolf: Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen: Grundrechte, Staatszielbestimmungen und Verfassungsstrukturen. In: Gabriel, Oscar W. (Hrsg.): Die EG-Staaten im Vergleich: Strukturen, Prozesse, Politikinhalte. Opladen 1992, S. 23-49

Kimmel, Adolf (Bearb.): Die Verfassungen der EG-Mitgliedstaaten. München 1987

Klingst, Martin: Europa und der Fall Haider. In: Die Zeit, 24.2.2000, S. 7

Köcher, Renate (Hrsg.): Wertewandel in Deutschland und Frankreich: nationale Unterschiede und europäische Gemeinsamkeiten. Opladen 1998

Macho, Thomas: Haider und die Zukunft. In: Die Zeit, 9.3.2000, S. 46

Nass, Matthias: Bann über Österreich? Wo die Freiheit in Gefahr ist, muss sich Europa einmischen. In: Die Zeit, 10.2.2000, S. 1

Neumann, Franz: Grundwerte. In: Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Handlexikon zur Politikwissenschaft. Bonn 1986, S. 201-207

Neumann, Franz: Grundwerte. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik. München, Zürich, 4. Aufl. 1996, S. 230-240

Perger, Werner A.: Der Komprimator. In: Die Zeit, 17.2.2000, S. 11

Perger, Werner A.: Die Moros und der Pöbel. In. Die Zeit, 9.3.2000, S. 8

Sommer, Theo: Bann über Österreich? Europa leistet sich aus moralischen Gründen eine große Heuchelei. In: Die Zeit, 10.2.2000, S. 1

Valentino, Paolo: Streit um ein ZEIT-Interview. In: Die Zeit, 24.2.2000, S. 8

Vannahme, Joachim Fritz: Jeder summt seine Melodie. In: Die Zeit, 10.2.2000, S. 10

Wernicke, Christian: Herzogs Experiment. In: Die Zeit, 16.3.2000, S. 6
 


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