10 Jahre
Fachreferat Frauen

1991- 2001 
Eine Dokumentation

Bericht über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099



INHALT

Bericht über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099
(Sabine Schlager)



Sabine Schlager, 1996-2001 Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrätin im Landkreis Tübingen

Ich wage einen Blick ins nächste Jahrtausend und berichte über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099

Grundgesetzartikel 3 Absatz 2 ist verwirklicht

Wir haben heute eine Besonderheit in der Parlamentsgeschichte erlebt: Zum ersten mal wurde ein Gruppenantrag beraten, den alle Männer aller Fraktionen unterzeichnet haben. Der Antrag fordert die Streichung eines Satzes in der Verfassung der Bundesrepublik, der vor etwa 100 Jahren, genau gesagt im Jahr 1994 als Ergänzung des §3 Absatz 2 eingefügt wurde. Der Satz ”Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ erhielt 1994 den Zusatz: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” 
In der Begründung für den Antrag, diesen Zusatz wieder zu streichen, heißt es: ”Die Wirklichkeit ist offenkundig fortschrittlicher als unsere Verfassung.”

Das Datum, das unter dem Antrag steht, nämlich der erste April, ließ Raum für Spekulationen, ob es vielleicht ein Scherz war. Aber die Ernsthaftigkeit der Debatte machte dann doch deutlich, wie wichtig es den Herren Abgeordneten war, endlich klarzustellen, dass wir nicht mehr im letzten Jahrtausend leben.

Überraschenderweise griff sogar die Bundeskanzlerin in die Debatte ein. Sie erläuterte in ihrer gewohnt sachlichen Art, warum sie dem Antrag zustimmen will. ”Der Grundgesetzartikel stammt aus einer Zeit”, erläuterte sie, ”die nur noch unsere Großeltern kennen und die wir uns heute nur noch ganz schwer vorstellen können: Schon die Sprache verriet, wie sehr damals das öffentliche Leben auf Männer zugeschnitten war. Frauen mussten sich angesprochen fühlen, wenn von Bürgern, Politikern, Managern oder Rektoren die Rede war. Frauen verrichteten zwar zwei Drittel der insgesamt geleisteten Arbeit, verfügten aber nur über ein Drittel des Einkommens. Selbst für gleichwertige Tätigkeiten wurden sie schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Frauen mussten in den meisten Fällen wählen zwischen Kindern und Karriere. Denn Führungspositionen in Teilzeit waren die Ausnahme und nicht die Regel.
Als ungläubiges Staunen und Raunen durch den Saal ging, fügte die Bundeskanzlerin noch einige weitere Details aus jener Zeit an, als Frauen und Männer noch nicht gleichberechtigt waren: So hätten zum Beispiel Betriebskindergärten und familienfreundliche Arbeitszeiten damals Schlagzeilen gemacht und die Firmen seien für diese Selbstverständlichkeiten eigens ausgezeichnet worden. Kaum zu glauben sei die vielfach verbürgte Behauptung, nur 2% der Anträge auf Erziehungsurlaub seien von Vätern gestellt worden. Zum Schluss ihrer Ausführungen nannte die Kanzlerin den staunenden Abgeordneten noch die Zahlen, wie gering damals der Anteil der Frauen in den politischen Gremien war.
Nach dieser Rückblende herrschte große Einigkeit im Parlament: wir sind heute so weit von jenen finsteren Zeiten der Frauendiskriminierung entfernt, dass es nur stimmig ist, diesen anachronistischen Satz aus der Verfassung unseres Landes zu streichen.


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