| 10 Jahre 1991- 2001 Bericht über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099 |
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Bericht über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099 |
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Sabine Schlager, 1996-2001 Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Kreisrätin im Landkreis Tübingen Ich wage einen Blick ins nächste Jahrtausend und berichte über eine Bundestagsdebatte im Jahr 2099 Wir haben heute eine Besonderheit in der Parlamentsgeschichte erlebt: Zum ersten mal wurde ein
Gruppenantrag beraten, den alle Männer aller Fraktionen unterzeichnet haben. Der Antrag fordert die Streichung eines Satzes in der Verfassung der Bundesrepublik, der vor etwa 100 Jahren, genau gesagt im Jahr 1994 als Ergänzung des §3 Absatz 2 eingefügt wurde. Der Satz ”Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ erhielt 1994 den Zusatz: “Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Das Datum, das unter dem Antrag steht, nämlich der erste April, ließ Raum für Spekulationen, ob es vielleicht ein Scherz war. Aber die Ernsthaftigkeit der Debatte machte dann doch deutlich, wie wichtig es den Herren Abgeordneten war, endlich klarzustellen, dass wir nicht mehr im letzten Jahrtausend leben. Überraschenderweise griff sogar die Bundeskanzlerin in die Debatte ein. Sie erläuterte in ihrer gewohnt sachlichen Art, warum sie dem Antrag zustimmen will. ”Der Grundgesetzartikel stammt aus einer Zeit”, erläuterte sie, ”die nur noch unsere Großeltern kennen und die wir uns heute nur noch ganz schwer vorstellen können: Schon die Sprache verriet, wie sehr damals das öffentliche Leben auf Männer zugeschnitten war. Frauen mussten sich angesprochen fühlen, wenn von Bürgern, Politikern, Managern oder Rektoren die Rede war. Frauen verrichteten zwar zwei Drittel der insgesamt geleisteten Arbeit, verfügten aber nur über ein Drittel des Einkommens. Selbst für gleichwertige Tätigkeiten wurden sie schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Frauen mussten in den meisten Fällen wählen zwischen Kindern und Karriere. Denn Führungspositionen in Teilzeit waren die Ausnahme und nicht die Regel.
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