Ghettolager in Osteuropa
Eine Einführung
I.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden im gesamten von Deutschland
besetzten Osteuropa jüdische Ghettos eingerichtet. Nach dem Überfall
Deutschlands auf Polen im September 1939 und auf die Sowjetunion im Juni
1941 wurde die jüdische Bevölkerung unter Anwendung von Zwang
abgesondert, konzentriert und in Zwangsquartieren interniert, die
entweder als „Ghettos" oder als „Jüdische Wohnquartiere" bezeichnet
wurden.
Mit der Eroberung Osteuropas kamen zwei Hauptmomente, die als Kernstücke
der nationalsozialistischen Ideologie verstanden werden können, zum
Tragen: Einerseits die Vorstellung von der Eroberung von „Lebensraum im
Osten", andererseits ein virulenter Antisemitismus und
Antibolschewismus, die den Hauptfeind Deutschlands im sogenannten
„jüdischen Bolschewismus" zu erkennen glaubten. Daneben verweist die
Tatsache, daß neben den jüdischen auch die slawischen Bevölkerungen der
osteuropäischen Staaten als minderwertige Rasse abgestempelt wurden, auf
den Zusammenhang zwischen rassenantisemitischen und rassistischen
Vorstellungen allgemein. Auch die „slawische Rasse", der eine
zahlenmäßige Dezimierung zugedacht war, wurde zum Objekt
nationalsozialistischer Vernichtungspolitik. Sowohl der vom
SS/SD-Komplex und der Wehrmacht als Vernichtungskrieg geführte „Krieg im
Osten", als auch der vom Reichssicherheits-Hauptsamt im Mai 1942
vorgelegte „Generalplan Ost" belegen dies.
Jedoch behielt der Antisemitismus des nationalsozialistischen
(Besatzungs-) Regimes Priorität, als nur er sich, allerdings sukzessive,
zu einer umfassenden Vernichtungspolitik steigerte, der den
„nationalsozialistischen Mord an den Juden deswegen einzigartig
[machte], weil noch nie zuvor ein Staat mit der Autorität seines Führers
beschlossen und angekündigt hatte, eine bestimmte Menschengruppe
einschließlich der Alten, der Frauen und der Kinder und der Säuglinge
möglichst restlos zu töten, und diesen Beschluß mit allen nur möglichen
staatlichen Machtmitteln in die Tat umsetzte"1.
Zu Beginn der nationalsozialistischen Ghettoisierungspolitik war jedoch
ein konkreter Beschluß, alle europäischen Juden zu ermorden, noch nicht
gefaßt. Ein solcher kristallisierte sich erst in der zweiten Hälfte des
Jahres 1941 heraus. Viel mehr besteht, was die Errichtung der ersten
Ghettos angeht, ein enger Zusammenhang mit Plänen eines gigantischen
Bevölkerungstransfers, beziehungsweise des Scheiterns desselben. Daneben
darf die gesamte Politik der Umsiedlung und Ghettoisierung wie der
späteren Ermordung und Vernichtung nicht losgelöst vom allgemeinen
Kriegsverlauf gesehen werden. Es war kein Zufall, daß nach dem schnellen
Sieg über Polen das erste große Ghetto, Lodz, mit über 160.000 Menschen
in dem an das Deutsche Reich angegliederten Wartheland errichtet wurde.
Die Abschließung des Ghettos erfolgte im April 1940, nachdem eine
schnelle systematische Deportation der jüdischen Bevölkerung „nach
Osten", ins Generalgouvernement beziehungsweise in den Distrikt Lublin
an der sowjetischen Demarkationslinie, gescheitert war. Zu jeder Zeit
aber waren die Ghettos als „Übergangszustand" gedacht, niemals als
permanente Institution.
Die Lebensumstände ihrer unfreiwilligen Bewohner, die aus den besetzten
osteuropäischen Ländern stammten, später aber auch aus dem Reich,
Österreich, dem Protektorat und Westeuropa kamen, waren von der
NS-Besatzungsmacht und den von ihr eingesetzten Ghettoverwaltungen
festgelegt und reglementiert.
Ein allgemeiner Befehl zur Errichtung von jüdischen Ghettos wurde weder
in den ins Reich eingegliederten Gebieten noch im Generalgouvenement
oder den eroberten baltischen und sowjetischen Gebieten erlassen. Dies
hatte zur Folge, das die Ghettolager sich in ihrem
Entstehungszusammenhang beträchtlich unterschieden _ angefangen vom
Zeitpunkt ihres Entstehens, bis hin zu den sie initiierenden NS-Stellen.
Oftmals ging die Initiative von regionalen und örtlichen Trägern der
Besatzungsherrschaft aus. Des weiteren variierten sie in ihren
Existenzbedingungen und damit auch in den Lebensbedingungen und
_umständen ihrer jüdischen Insassen. Auch die Methoden der Isolierung,
Abriegelung und Bewachung der Ghettolager waren äußerst unterschiedlich,
so existierten in der Anfangsphase noch „offene" Ghettos parallel zu
vollständig abgeriegelten also „geschlossenen", unbewachte neben
bewachten, sowie solche die von Zaun, bzw. Stacheldraht oder aber einer
Mauer umgeben waren. Höchst unterschiedlich waren auch der Zeitpunkt und
die Art der Auflösung bzw. „Liquidierung" der Ghettolager. Die ersten
Ghettos wurden bereits im Jahr 1940 wieder aufgelöst, das Ghetto Lodz
hingegen existierte bis zum Juni 1944.
II.
Nachweisbar ist die Einrichtung von Ghettolagern erstmals im von
Deutschland besetzten Polen. Allein auf dem Gebiet des heutigen Polen
entstanden Ghettos in nahezu 400 großen und mittleren Städten.
Beim Beginn des Zweiten Weltkrieges war Polen neben der Sowjetunion das
europäische Land mit den meisten jüdischen Einwohnern. Die jüdische
Bevölkerung betrug knapp 3,5 Millionen Einwohner. Von diesen kamen im
September 1939 rund 2,3 Millionen unter die Herrschaft der
nationalsozialistischen deutschen Besatzungsmacht. Die anderen 1,1
Millionen polnischen Juden lebten zunächst bis 1941 in den von der
Sowjetunion annektierten Gebieten - in Ostgalizien, in Wolhynien, in
West-Weißrußland und Polnisch-Litauen.
Vor ihrer Ghettosierung lebten die Juden in städtischen Industriezentren
wie Lodz und Warschau, in Provinzhauptstädten wie Krakau, Kielce, Radom,
Lwow und Lublin. Sie lebten in Hunderten von Kreisstädten, Tausenden von
kleinen Ortschaften und Dörfern; eine Aufstellung nennt insgesamt über
16.000 Orte. Durch den Einmarsch und den Beginn der Ghettoisierung wurde
dieser jüdische Siedlungsraum radikal umgestaltet und zerstört. Ghettos
entstanden sowohl in dem ins Reichsgebiet eingegliederten Westpolen, wie
dem Reichsgau Wartheland, als auch dem Generalgouvernement, das in vier
Distrikten aufgeteilte Zentralpolen.
Am 21. September 1939 richtete Reinhard Heydrich, der Chef der Gestapo
und der Sicherheitspolizei, Anweisungen an die Führer der Einsatzgruppen
im besetzten Polen:
„Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in
technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.[...] Als erste
Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden
vom Lande in die größeren Städte. Sie ist mit Beschleunigung
durchzuführen. [...] Dabei ist zu beachten, daß nur solche Städte als
Konzentrierungspunkte bestimmt werden, die entweder
Eisenbahnknotenpunkte sind oder zum mindesten an Eisenbahnstrecken
liegen. [...] In jeder jüdischen Gemeinde ist ein jüdischer Ältestenrat
aufzustellen, der, soweit möglich, aus den zurückgebliebenen maßgebenden
Persönlichkeiten und Rabbinern zu bilden ist. [...] Er ist im Sinne des
Wortes vollverantwortlich zu machen für die exakte und termingemäße
Durchführung aller ergangenen oder noch ergehenden Weisungen. [...] Die
Judenräte haben eine behelfsmäßige Zählung der Juden - möglichst
gegliedert nach Geschlecht [...] und nach den hauptsächlichsten
Berufsschichten - in ihren örtlichen Bereichen vorzunehmen und das
Ergebnis in kürzester Frist zu melden. [...] Die Konzentrierung der
Juden in Städten wird wahrscheinlich aus allgemein
sicherheitspolizeilichen Gründen Anordnungen in diesen Städten bedingen,
daß den Juden bestimmte Stadtviertel überhaupt verboten werden, daß sie
- stets jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Notwendigkeiten - z. B. das Ghetto nicht verlassen, zu einer bestimmten
Abendstunde nicht mehr ausgehen dürfen, usw."
Ambivalent ist bis heute die Bewertung der „Judenräte" geblieben, die im
zweiten Teil von Heydrichs Anweisung Erwähnung finden. Ihre Einrichtung
wurde durch eine Generalgouvernements-Verordnung vom 28. November 1939
verbindlich angeordnet. Alle jüdischen Gemeinden bis zu 10.000
Mitgliedern hatten einen 12köpfigen, alle Gemeinden mit mehr als 10.000
Mitgliedern einen 24köpfigen Judenrat zu benennen. Das Urteil der
Zeitgenossen wie der Nachwelt schwankt in der Einschätzung ihres
Handelns und ihrer Möglichkeiten zwischen „Kollaboration und
Widerstand". Als direkte Befehlsempfänger der deutschen Ghettoverwaltung
lag an ihnen „die Weitergabe deutscher Weisungen und Anordnungen [...],
der Einsatz jüdischer Polizeikräfte zur Durchsetzung deutscher Befehle,
die Auslieferung jüdischer Vermögenswerte, jüdischer Arbeitskräfte und
jüdischer Menschenleben an den deutschen Feind. In Ausübung ihrer
traditionellen Funktion unternahmen die Judenräte bis zuletzt
verzweifelte Versuche, das Leiden zu verringern und dem Massensterben in
den Ghettos Einhalt zu gebieten. [...] So war es der jüdischen Führung
beschieden, ihre Gemeinde zugleich zu retten und zu vernichten _ sie
rettete die einen Juden und vernichtete die anderen; sie verschaffte den
Juden für den Augenblick Rettung, um sie im nächsten Augenblick der
Vernichtung anheimzugeben. Einige Führer weigerten sich, auf diese Weise
Macht auszuüben, andere ließen sich von dieser Macht verführen."2
Im Oktober 1939 begann die Zwangsumsiedlung der jüdischen Bevölkerung
Polens in die Ghettolager. Dem gingen überall die Kennzeichnung der
Menschen, die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit, der Entzug aller
ökonomischen Grundlagen und die Erfassung zur Zwangsarbeit voraus.
Insgesamt 399 solcher Stadtviertel, die ab Oktober 1939 bis Oktober 1942
in Polen (heutige Grenzen) zu Ghettos erklärt wurden, können
nachgewiesen werden. Für 316 Orte ist der Beginn der Ghettoisierung
bekannt. Von Oktober bis Dezember 1939 waren in sechs, von Januar bis
Dezember 1940 in 85, im Laufe des Jahres 1941 in 132 und Januar bis
November 1942 in 93 „Konzentrationsorten" bestimmte Stadtviertel zu
Ghettos erklärt worden. 12 der im November 1942 gebildeten Ghettolager
waren sogenannte Rest-Ghettos, die geschaffen wurden, nachdem bereits
die Mehrzahl der jüdischen Bevölkerung ermordet war. In diesen
Rest-Ghettos wurden junge als „arbeitsfähig" selektierte Frauen und
Männer konzentriert.
Das erste jüdische Ghetto in Piotrków Trybunalski datiert vom Oktober
1939. Das Ghetto von Lodz, Polens zweitgrößter Stadt, wurde am 30. April
1940 abgeriegelt. Das Ghetto von Warschau, das größte im besetzten
Europa, wurde im November 1940 eingezäunt. Darin lebten im März 1941
445.000 Menschen, beinahe genau so viele wie zum Zeitpunkt der
nationalsozialistischen Machtübernahme _ 1933 _ im gesamten Deutschen
Reich. In Lublin und Krakau wurden die Ghettos im März 1941
eingerichtet. Im April folgten Radom, Kielce und Tschenstochau als
weitere der großen Städte im Generalgouvernement. Ende 1941 war rund 60
Prozent der jüdischen Bevölkerung Polens in 223 Ghettos zwangsweise
isoliert. Sie durften sie einzig zum Zweck der Zwangsarbeit verlassen.
Das letzte große Ghetto im Generalgouvernement in Lemberg wurde erst im
August 1942 errichtet. Ein Ziel der nationalsozialistischen Machthaber
war es, die Häftlinge der kleineren Ghettolager in größere, zentraler
gelegene Ghettolager zu deportieren. Von hier aus ging der Weg dann
weiter in die Zwangsarbeitslager oder in die Vernichtungslager. Aus
insgesamt 166 Ghettolagern wurden die Ghettohäftlinge in andere Ghettos
verschleppt.
„Die Frauen, Männer und Kinder, die bei den Selektionen in den
Ghettolagern als „nichtarbeitsfähig" klassifiziert worden waren, wurden
ab Herbst 1941 in die extra für diesen Zweck erbauten Vernichtungslager
verschleppt und dort umgebracht. Die Massentötungen in der
„Gaswagenstation" Chelmno begannen am 8. Dezember 1941. Die
„unproduktiven" Bewohner von 38 Ghettolagern aus dem Wartheland wurden
in das Todeslager Chelmno deportiert. Ab dem 16. März 1942 begannen
unter dem Decknamen „Aktion Reinhard" die Deportationen nach Belzec.
Insgesamt konnten Deportationen aus 66 polnischen Ghettolagern nach
Belzec festgestellt werden. Seit Anfang Mai 1942 wurden die Bewohner von
23 Ghettolagern in das Todeslager Sobibor, und seit August 1942 wurden
die Insassen von 119 polnischen Ghettolagern in das Todeslager Treblinka
deportiert und dort ermordet. Bereits ab dem 1. Juni 1942 wurden Frauen,
Männer und Kinder aus Ghettos in den Gaskammern von Auschwitz-Birkenau
ermordet. Insgesamt konnten Deportationen aus 33 Ghettolagern in das
Todes- und Konzentrationslager Auschwitz festgestellt werden. Die
nationalsozialistischen Ghettolager in Polen hatten eine maximale
»Lebensdauer« von 15 Monaten. Von 392 der insgesamt 399 Ghettolager in
Polen ist das Liquidierungsdatum bekannt."3
Mit dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 und
der Eroberung ihrer westlichen Teile gerieten über 5 Millionen weitere
Juden unter deutsche Herrschaft. Dazu zählten die ungefähr 2 Millionen
Juden in den 1939 und 1940 von der UdSSR annektierten ostpolnischen
Gebieten, den baltischen Staaten sowie Bessarabien und der nördlichen
Bukowina. Das Hauptsiedlungsgebiet der über 3 Millionen sowjetischen
Juden, als „jüdische Ansiedlungsrayons" bezeichnet, waren die
Weißrussische, die Ukrainische und die Russische Sowjetrepublik.
Während das ostpolnische Galizien als fünfter Distrikt dem
Generalgouvernement und der Bezirk Bialystok an Ostpreußen angegliedert
wurden, faßte man die baltischen Länder, Estland, Lettland und Litauen,
sowie Weißrußland, zum „Reichskommissariat Ostland" zusammen; die
Ukraine wurde ebenfalls zum „Reichskommissariat" erklärt.
Nach der deutschen Invasion der Sowjetunion wurden Ghettos in den
besetzten sowjetischen Gebieten eingerichtet. Ende August 1941 befahl
die Militärverwaltung in der Ukraine die Errichtung von Ghettos in Orten
mit einem relativ hohen jüdischen Bevölkerungsanteil, vor allem in den
Großstädten. In den sowjetischen Gebieten gingen der Errichtung von
Ghettos Massaker der Einsatzgruppen und anderer mobiler Einheiten
voraus. Das größte Ghetto auf sowjetischem Gebiet bestand in Minsk, der
Hauptstadt von Weißrußland, in dem rund 100.000 Menschen lebten.
In Ost-Galizien wurden 31 Orte zu nationalsozialistischen Ghettos
erklärt, in Litauen mehr als 30 Orte. Am Beispiel des größten
litauischen Ghettos, Kaunas, läßt sich die NS-Ghettoisierungspolitik
nach dem Überfall auf die Sowjetunion, die sich von der in Polen
grundlegend unterschied, nachvollziehen. Die erste Phase zwischen Juni
und August 1941 war gekennzeichnet durch Pogrome gegen die jüdische
Bevölkerung und endete mit der Errichtung eines Ghettos. Die zweite
Phase von September bis Oktober brachte die Ermordung von ungefähr einem
Drittel der ghettoisierten Juden. Zwangsarbeit, zu der die 17.000
überlebenden Juden herangezogen wurden, charakterisierte eine dritte
Phase zwischen November 1941 und Herbst 1943. Durch den aus deutscher
Sicht langandauernden Krieg entstand eine widersprüchliche Spannung
zwischen „Vernichtung" und „Arbeit". Nachdem zuerst jüdische Männer und
Kommunisten Opfer der Massenerschießungen wurden, weiteten sich diese
auch auf Frauen und Kinder aus. Der unerwartete Kriegsverlauf und das
Massensterben der sowjetischen Kriegsgefagenen in den Lagern der
Wehrmacht verhinderte zunächst die Durchführung einer umfassenden
deutschen Vernichtungspolitik. „Arbeitsfähigkeit" in einer relativ
weiten Auslegung, wurde zum entscheidenden Selektionskriterium. Ab
Herbst 1941 gingen die beiden wesentlichen Funktionen des Ghettos, zum
einen als Konzentrierungsmaßnahme im Prozeß der „Endlösung", und zum
zweiten als abgesichertes Arbeitskräftereservoir, ineinander über. Dies
bedeutete jedoch nur einen vorübergehenden Zeitgewinn und Aufschub. Die
vierte und letzte Phase brachte ab Herbst 1943 die Umwandlung des
Ghettos in ein Konzentrationslager und im Juni 1944 die endgültige
Zerstörung des ehemaligen Ghettos.
In Lettland wurden drei Orte zu nationalsozialistischen Ghettos erklärt.
Das größte Ghettolager war in der ersten Augustwoche 1941 in Riga
errichtet worden. Fast 30.000 jüdische Frauen, Männer und Kinder waren
hier eingesperrt worden. Bis Anfang Dezember 1941 waren bereits etwa
25.000 Menschen ermordet. Das Ghetto wurde aufgeteilt: Im kleineren Teil
blieben rund 5000 lettische und litauische Juden, in den leerstehenden
größeren Teil wurden ab Dezember 1941 Juden „aus dem Reich" gebracht.
Das Ghetto in Riga wurde am 15. März 1943 zum Konzentrations-Hauptlager
mit insgesamt 28 Außenkommandos umfunktioniert. Nach dem derzeitigen
Stand der Forschung war kein Ort in Estland zum Ghetto erklärt worden.
Estland hatte bei Kriegsbeginn 1941 rund 4.500 jüdische Einwohner, von
denen rund 2500 in die UdSSR flüchten konnten. Diejenigen, die sich bei
der Ankunft der deutschen Truppen noch im Land befanden, wurden sofort
festgenommen und ermordet oder in Lager eingesperrt. Am 15. September
wurde in Vaivara bei Reval, der Hauptstadt von Estland, ein
Konzentrations-Hauptlager mit 23 Außenkommandos eröffnet. Ca. 20.000
Gefangene, zumeist Frauen und Männer aus den Ghettolagern in Vilna und
Kaunas, wurden in diese Lager verschleppt. Wie viele Orte in den
besetzten und annektierten Gebieten in Weißrußland und der Ukraine zu
nationalsozialistischen Ghettos erklärt wurden, ist bis heute nicht
bekannt.
Mehrere der nationalsozialistischen Ghettos wurden, nachdem die
einheimische jüdische Bevölkerung bis auf wenige als „arbeitsfähig"
selektierte Frauen und Männer umgebracht worden war, zu
Deportationszielen für Juden aus Deutschland, Österreich und der
Tschechoslowakei. So die Ghettos in Minsk in Weiß
rußland, Riga in Lettland und Kaunas in Litauen. Im Herbst 1941 war
durch die Wehrmacht ein Stadtteil von Minsk zum nationalsozialistischen
Ghetto erklärt worden. Die einheimische jüdische Bevölkerung, die die
Massenerschießungen im Gefolge der deutschen Eroberung überlebt hatte,
wurde gezwungen, in das Ghetto einzuziehen. Bereits kurze Zeit später,
am 6. und am 20. November 1941, wurden 19.000 Frauen, Männer und Kinder
aus dem Ghetto getrieben und ermordet. Das Ghetto wurde für die
Transporte aus dem „Westen", die genau zu diesem Zeitpunkt in Minsk
eintrafen, „frei gemacht". Zwischen November 1941 und Oktober 1942
gelangten mehr als 35.000 Juden aus Deutschland und dem Protektorat
Böhmen und Mähren in das Ghetto von Minsk. Die Massenermordung der
restlichen „nichtarbeitsfähigen" einheimischen jüdischen Bevölkerung
begann Ende Juli 1942 durch die in Weißrußland „operierende"
Einsatzgruppe B. Durch den Einsatz von Gaswagen und Deportationen in das
Vernichtungslager Sobibor wurden alle Ghettobewohner bis auf 6.000
russische und 300 bis 400 deutsche Juden ermordet. Das Ghetto wurde im
Oktober 1943 aufgelöst.
III.
Unzweifelhaft gehörten die Politik der Ghettoisierung in Osteuropa und
die Deportationen west- und mitteleuropäischer Juden in die entstandenen
Ghettos, zum historischen Gesamtkomplex der „Endlösung der Judenfrage"
und der Ermordung der europäischen Juden.
Trotz der Analogie des Vorgehens in den Gebieten Polens und der
Sowjetunion bestehen, und das hat die Historiographie deutlich
herausgearbeitet, beträchtliche Unterschiede zwischen dem Vorgehen der
NS-Stellen ab September 1939 einerseits und dem in den ab 1941 eroberten
Gebieten andererseits. Es gibt keinen Nachweis, daß die Ghettos mit dem
Ziel und der Intention der physischen Vernichtung der Juden errichtet
wurden. Mit anderen Worten: vor oder zum Zeitpunkt der Errichtung der
ersten Ghettos 1939/40, war weder von Hitler noch von anderen NS-Stellen
ein Entschluß gefaßt worden, eine „Endlösung der Judenfrage" im Sinne
der Vernichtung der europäischen Juden, in die Tat umzusetzen. Hingegen
war in den besetzten Gebieten der Sowjetunion die Ghettoisierung bereits
unmittelbar mit dem Vollzug der „Endlösung" verknüpft. Ihr gingen
Massenerschießungen durch die Einsatzgruppen der SS, der
Sicherheitspolizei und des SD voraus oder mit ihr einher.
Der Charakter und die vielfältigen Funktionen, die die Ghettos besaßen,
und die ihren Bewohnern oder besser gesagt Insassen, da sie doch
Gefängnissen ähnelten, nicht immer erkennbar waren, sollen im folgenden
noch einmal systematisch aufgeschlüsselt werden:
- Die Ghettos dienten der gewaltsamen Isolierung und Konzentrierung
der Juden und damit der Kontrolle über sie.
- Die Ghettos waren Zwischenstationen für gewaltige
Bevölkerungstransfers und schließlich Zwischenstationen für Millionen
von Menschen auf dem Weg zu den Erschießungsgruben oder in die
Vernichtungslager zuerst von Chelmno, dann der sogenannten „Aktion
Reinhard" (Belzec, Sobibor, Treblinka), später auch Majdanek und
Auschwitz-Birkenau, letzteres Symbol für die industrialisierte
Vernichtung von Menschen überhaupt.
- Die Ghettos waren Orte der Demütigung und der ökonomischen
Ausplünderung. Der Akt der totalen Beraubung kann als Bestandteil der
Ghettobildung verstanden werden. Neben die Beschlagnahmung von
Vermögenswerten traten Zwangsverpflichtungen von jüdischen
Arbeitskräften für Arbeit innerhalb und außerhalb der Ghettos. Die
Tatsache, daß die Ghettolager als Arbeitskräftereservoir dienten,
nährte zusammen mit der aus Tarnungs- und Effizienzgründen
eingerichteten jüdischen Selbstverwaltung (Judenrat und Ghettopolizei)
die Illusion einer zweckrationalen, an wirtschaftlicher Produktivität
ausgerichteten Judenpolitik.
- Die Ghettos waren in retrospektiver Betrachtung bereits Teil der
Ermordung der europäischen Juden, als ein nicht geringer Prozentsatz
der ghettoisierten jüdischen Bevölkerung in den Ghettos den Tod fand;
in den osteuropäischen Ghettolagern befanden sich neben polnischen,
baltischen und sowjetischen Juden auch solche aus dem Deutschen Reich,
Österreich, dem „Protektorat" und Westeuropa. Nach neuesten
Schätzungen kamen 750.000 Menschen ums Leben. Die Gründe waren in
erster Linie die von den deutschen Ghettoverwaltungen geschaffenen
erbärmlichen Lebensumstände, Hunger, Seuchen und unmenschliche
Arbeitsbedingungen. Daneben verloren viele Juden ihr Leben im Verlauf
von Aufständen, wie zum Beispiel dem Warschauer Ghettoaufstand im
April 1943, die von den Deutschen militärisch niedergeschlagen wurden.
Die Auflösung der betreffenden Ghettos erfolgte oftmals durch
Massenerschießungen.
„Die Ghettos bildeten eine Etappe in der Geschichte des Holocaust, sie
waren bei allem Leid und Elend, bei allen Tragödien, die sich dort
abspielten, noch nicht die Hauptschauplätze des Völkermords. Sie waren
in den Jahren 1940 bis 1943 Wartesäle der Vernichtung, Vorhöfe der
Hölle, Zwischenstationen für die Lager, in die die Menschen zum Zwecke
ihrer Ermordung deportiert wurden."4
Thomas Stöckle
1 Eberhard Jäckel: Die elende Praxis der Untersteller. München 1987,
S. 118.
2 Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Frankfurt/M.
1990, S. 228.
3 Gudrun Schwarz: Die nationalsozialistischen Lager. Frankfurt/M.
1996, S. 134f.
4 Wolfgang Benz: Holocaust. München 1997, S. 49.
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