"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So hieß es im Grundgesetz von Anfang an. Seit 1994 hat der Gesetzgeber einen weiteren Satz angefügt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dieser Verfassungsänderung folgten Gleichstellungsgesetze in den Bundesländern, so 1995 auch in Baden-Württemberg. Ein Jahr später wurden an den Schulen und in den Dienststellen des Landes Frauenvertreterinnen gewählt.
Dennoch ist es mit gesetzlichen Regelungen allein nicht getan. Anstrengungen im Bildungsbereich sind von ähnlicher Bedeutung. Das Projekt "Unsere Stadt braucht Frauen" stellt unter Beweis, daß sich Anstrengungen im Bereich der Frauenbildungsarbeit lohnen. Das Potential an Frauen, die "in der Stadt gebraucht" werden, ist noch längst nicht erschöpft. Ein ermutigender Anfang, der hier eindrucksvoll dokumentiert wird, ist gemacht.
Ich danke herzlich der Leiterin unseres Frauenreferates, Frau Christine Herfel und ihrer Mitarbeiterin Doris Kirschenlohr für ihre engagierte Arbeit und Frau Claudia Saupe, die sich besonders um die redaktionelle Arbeit und die graphische Gestaltung dieser Dokumentation gekümmert hat.
Siegfried Schiele
Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg