Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erlassen. Wir feiern dieses Jahr 68-jähriges Jubiläum. Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz seit nun mehr als sechs Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie - anfänglich nur für den Westen, seit 1990 für ganz Deutschland.
Doch was steht im Grundgesetz? Und warum ist es so wichtig?
Wir nutzen täglich die Freiheiten, die es uns gibt: Das Grundgesetz, auch GG abgekürzt, ist die freiheitlichste Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz bildet die Basis unserer Demokratie. Weil wir in einer Demokratie leben, ist es wichtig, dass es ein Gesetz gibt, das das Verhältnis der Menschen zum Staat regelt. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Staat sich für das Wohl der Menschen einsetzt und nichts tut, was ihnen schadet.
Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz von allen: Weil das Gesetz für den Staat klare Regeln aufstellt und festlegt, was er darf und was nicht, vertrauen die Menschen dem Staat die Regelung ihres Zusammenlebens an. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen sind im Grundgesetz festgelegt.
Das Grundgesetz besteht aus 148 sogenannten Artikeln, die der Bundestag hier auflistet.
An der Spitze des Grundgesetzes stehen der Mensch und seine Rechte, die sogenannten Grundrechte. Artikel 1 des Grundgesetzes macht deutlich: Der Staat ist für die Menschen da, nicht die Menschen für den Staat.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Art. 1 GG
Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes enthalten die Grundrechte. Diese legen fest, was der Staat im Umgang mit den Menschen darf und was nicht. In den Grundrechten ist zum Beispiel geregelt, dass der Staat alle Menschen gleich behandeln muss und dass jeder seine Meinung frei äußern darf.
Die weiteren Artikel regeln unter anderem die Struktur des Staates. So gibt es zum Beispiel einen Absatz über Bund und Länder (Art. 20-37), die Institutionen wie den Bundestag oder den Bundesrat (Art. 38-69) oder die Rechtssprechung (Art. 92-104).
Faksimile der Urkunde der Unterzeichnung des Grundgesetzes durch den parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949
1. Juli 1948
Am 1. Juli 1948 gaben die Militärgouverneure der der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder den Auftrag, eine Verfassung ausarbeiten zu lassen.
8. Mai 1949:
Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, beschlossen und von den Alliierten genehmigt.
18. Mai 1949:
Die Landtage in Baden und Württemberg-Baden nehmen das GG an.
21. Mai 1949:
Der Landtag von Württemberg-Hohenzollern nimmt das GG an.
23. Mai 1949: Verkündung und Inkrafttreten des Grundgesetzes
Nach neun Monaten Arbeit wird das Grundgesetz auf der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates und die elf Ministerpräsidenten unterschreiben die Originalausfertigung. Das Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet.
Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist es seit mehr als sechs Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie - anfänglich nur für den Westen, seit 1990 für ganz Deutschland. Seit 1949 ist das Grundgesetz 60 Mal geändert worden, trotzdem ist sein Grundcharakter unverändert.
Ja. Die Änderung des Grundgesetzes regelt Artikel 79 GG. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist jeweils mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich.
Die sogenannte "Ewigkeitsklausel", der Artikel 79 Absatz 3 GG, schützt jedoch davor, dass das Wesen des Grundgesetzes verändert werden kann. Es ist unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich.
![]() | Das Grundgesetz Zeitschrift "Der Bürger im Staat", 1/2009 Das 60-jährige Bestehen des Grundgesetzes ist Anlass und Grund genug, sich mit der Entstehungsgeschichte, den verfassungspolitischen Weichenstellungen und der Entwicklung ausgewählter zentraler Verfassungsprinzipien eingehender zu befassen. Wie wenige andere Verfassungen ist das Grundgesetz auf eine vitale Demokratie geeicht und zugleich darauf, die politische Macht aufzuteilen statt zu konzentrieren, die Staatsgewalten zu zügeln und die Grundrechte der Bürger zu schützen. Dass die Bundesrepublik eine historisch einzigartig lange Epoche von 60 Jahren Frieden und Demokratie durchleben konnte, ist auch ein Verdienst ihrer Verfassung. Download als PDF (1,3 MB) |
![]() | Grundgesetz/LV |
![]() | Voll in Ordnung – unsere Grundrechte Die Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren "Voll in Ordnung – unsere Grundrechte", so heißt die gemeinsam mit dem Verlag Herder entwickelte Veröffentlichung der Landeszentrale. Erstmals liegt damit eine Fibel zu den Grundrechten für Kinder im Grundschulalter vor. Mit unterhaltsamen Geschichten rund um Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit vermittelt die Autorin Christine Merz anschaulich Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes und ihre Bedeutung. Ein Glossar erklärt wichtige Begriffe altersgerecht. Nicht als klassisches Schulbuch, sondern als Lesebuch zum Nachschlagen konzipiert, eignet sich die Fibel für den Unterricht in der dritten und vierten Klasse, aber auch zur selbstständigen oder durch die Eltern begleiteten Lektüre. www.grundrechtefibel.de |
![]() | Die vier Mütter des Grundgesetzes Ein Glücksfall für die Demokratie Faltblatt über die vier Frauen, die bei der Entstehung des Grundgesetzes maßgeblich für die Gleichheit von Frauen und Männern mitgewirkt haben. Die Mütter des Grundgesetzes: Dr. Elisabeth Selbert, geb. Rohde , 1896-1986, SPD, Friederike ( Frieda) Nadig, 1897- 1970. SPD, Dr. Helene Weber, 1881-1962, CDU, Helene Wessel, 1898- 1969, Zentrum Download (PDF 0,4 MB) |
![]() | Demokratische Traditionen. |
![]()
| Grundgesetz im Profil |
Online-Spiel |
Grundrechte Jogging |
Links |
|
LeMO-Video: Verabschiedung des Grundgesetzes - Historischer Mitschnitt aus der Wochenschau: Der Ausschnitt aus der Wochenschau "Welt im Film" berichtet über die Arbeit des Parlamentarischen Rates in Bonn. Er verabschiedet am 8. Mai 1949 das Grundgesetz und beschließt die neue Nationalflagge. Verabschiedung des Grundgesetzes, 1949 (Real-Video) |
In diesem Erklärvideo erklären wir in einfacher Sprache die ersten sechs Artikel des Deutschen Grundgesetzes.
(Quelle: YouTube, Erklaervideos.com, Veröffentlicht am 27.11.2015)
In Stuttgart wird es am 23. Mai 2017 ab 11:55 Uhr auf dem Schlossplatz für ca. eine Stunde eine „Öffentliche Mittagspause“ geben. Auch die LpB ist mit Angeboten und Materialien vertreten.
mehr Informationen