Entstehung des Landes Baden-Württemberg

am 25. April 1952

Am 25. April 1952 wurde das Land Baden-Württemberg gegründet. Damit ist es – sieht man vom Sonderfall des Saarlandes ab – das jüngste der alten deutschen Länder der Bundesrepublik vor 1990. Es ist das einzige deutsche Land, bei dem die Bevölkerung erfolgreich über eine Neugliederung abstimmte – und es ist das einzige deutsche Land, zu dessen Gründung es eines eigenen Artikels im Grundgesetz bedurfte (Art. 118 GG).

Aus drei mach eins war die Devise: Aus den zwischen 1945 und 1952 bestehenden Vorgängerländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde in einem langwierigen und nicht ununmstrittenen Prozess ein neues Bundesland. Nach mehr als 70 Jahren ist der Strich im Namen zwischen Baden und Württemberg jedoch längst zum echten Bindestrich geworden, ohne dass die regionale Vielfalt des Landes eingeebnet worden wäre. Baden-Württemberg hat sich einen geachteten Platz in der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Landschaft Deutschlands und Europas erarbeitet.

Der eigentliche Gründungstag am 25. April 1952 selbst endete im Parlament jedoch im Tumult. Warum? Das erklärt dieses Dossier.

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Gründungstag 25. April 1952

„Es ist 12 Uhr 30 Minuten. […] Mit dieser Erklärung […] sind die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. […] Gott schütze das neue Bundesland!“

Reinhold Maier

Stuttgart, 25. April 1952: Auf der Tagesordnung der Verfassunggebenden Versammlung des noch namenlosen „südwestdeutschen Bundeslandes“ steht die Wahl des Ministerpräsidenten. Von 120 Stimmzetteln tragen 64 den Namen des Liberalen Reinhold Maier, 50 den des Christdemokraten Gebhard Müller. An jenem Freitag tritt Maier an das Rednerpult und präsentiert völlig überraschend die Ernennungsurkunden der Kabinettsmitglieder. Es sind Vertreter der DVP (FDP) sowie der SPD und der Vertriebenenpartei BHE. Die CDU als stärkste Fraktion ist ausgebootet. In einer denkwürdigen Minute zieht Reinhold Maier seine goldene Taschenuhr und ruft aus: „Es ist 12 Uhr 30 Minuten. (…) Mit dieser Erklärung (…) sind die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. (…) Gott schütze das neue Bundesland!“

Mit der Regierungsbildung war der Südweststaat Realität – gegründet in einer turbulenten Szene im Landesparlament. Es war ein „schwarzer Freitag“ für die CDU, die davon ausgegangen war, ihren Führungsanspruch und mit Gebhard Müller ihren „ehrlichen Makler“ zwischen Badenern und Württembergern als Regierungschef durchsetzen zu können.

Reinhold Maier hingegen hatte seinem Ruf als gewiefter Taktiker alle Ehre gemacht und in einem „Überrumpelungsmanöver“ – so seine Widersacher – die CDU ausgetrickst. Der erste Ministerpräsident des Südweststaates war ein Liberaler, der bis heute einzige Ministerpräsident der FDP in einem der deutschen Länder (abgesehen von Thomas Kemmerich, der 2020 für nur 25 Stunden als Ministerpräsdident im Freistaat Thüringen amtierte). Allerdings blieb Maier nur für anderthalb Jahre im Amt. In der Folgezeit stellte die CDU fast 60 Jahre lang den Regierungschef, bis 2011 Winfried Kretschmann Regierungschef wurde – als erster Ministerpräsident von Bündnis 90/Die Grünen in einem der deutschen Länder.

Im Sinne der Psychologie des Zusammenwachsens hatte Reinhold Maier an diesem 25. April 1952 Porzellan zerschlagen. Vor allem den katholischen Südbadenern galt er als Urbild „schwäbischer Annexionsgelüste“. Von einer „Brachialfusion“ war hier die Rede – zumindest mit Brachialvokabular wurde auf allen Seiten nicht gegeizt. Die Motive Maiers, die CDU als stärkste Fraktion in die Opposition zu schicken, waren vielfältiger, nicht zuletzt auch bundespolitischer Art. Denn in Bonn ging es um die Mehrheit im Bundesrat, wo Bundeskanzler Konrad Adenauer – auch deshalb kein Befürworter des Südweststaates – um die Zustimmung zur Westintegration der Bundesrepublik bangte.

„Modell deutscher Möglichkeiten“

Von einer komplikationsfreien Geburt des Landes kann also keine Rede sein. Dennoch hat sich die Neugliederung im Südwesten als „Glücksfall der Geschichte“ oder als „Modell deutscher Möglichkeiten“ (Theodor Heuss) erwiesen. Vieles spricht dafür, dass die kulturelle und historische Vielfalt des Südwestens keineswegs eine Hypothek für das Zusammenwachsen der Landesteile war, sondern geradezu eine Bedingung. Wäre es in den Jahren vor und nach 1952 darum gegangen, zwei große, in sich geschlossene Blöcke – Baden und Württemberg eben – zu verschmelzen, so wäre dies wohl schwieriger gewesen. So aber ging es darum, viele kleinere historische Traditionsbereiche aufeinander abzustimmen und ihnen dennoch ihre eigene Identität zu lassen.

Insofern garantiert die Vielfalt des Landes seine Einheit. Dennoch gilt zu betonen: Das neue Land Baden-Württemberg ist im Gefolge der Besatzungs- und Nachkriegszeit entstanden. Niemals zuvor hatte sein Gebiet eine Einheit gebildet. Es bedurfte zahlreicher Anstöße von innen und außen.

Ministerpräsident Reinhold Maier ruft Südweststaat aus

Mit einer denkwürdigen Erklärung rief Ministerpräsident Reinhold Maier (FDP/DVP) am 25. April 1952, am Rednerpult der Verfassunggebenden Versammlung in der Stuttgarter Heusteigstraße, den Südweststaat aus.

Transkript: „Meine sehr verehrten Abgeordneten, ..."

„Meine sehr verehrten Abgeordneten,

gemäß § 14, Absatz 4, Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der Vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten, festgestellt.

Mit dieser Erklärung sinngemäß § 11 des Zweiten Neugliederungsgesetzes werden die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. Meine Frauen und Männer: Gott schütze das neue Bundesland. Gott schütze die deutsche Bundesrepublik.“

Quelle Tondokument: Landesarchiv Baden-Württemberg

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Der Südwesten in der Besatzungszeit

Neu war die Idee nicht, Baden und Württemberg zu vereinen. Bereits zu Beginn der Weimarer Republik sowie im Zuge der Weltwirtschaftskrise 1929/30 hatten einige Politiker im Südwesten laut darüber nachgedacht. Auch Theodor Heuss, waschechter Württemberger und 1949 erster Bundespräsident Deutschlands, hatte 1919 in einer Rede in Stuttgart bereits den Zusammenschluss von Baden und Württemberg vorgeschlagen. 1963 schrieb er zum Südweststaat: „Denn es hat mir nach dem Abschluss der so wohltätigen Entwicklung einige Freude gemacht, dass ich als junger Kerl den ersten Signalstoß in die Trompete blies, mit den Staatsgründungen aus Napoleons Vorzimmern auf die legitimste Weise Schluss zu machen.”

Der eigentliche Anstoß zum Südweststaat ging dann jedoch von den westallierten Besatzungsmächten und ihrer territorialen Neugliederung des deutschen Südwestens aus: Das Gebiet im Südwesten war nach der bedingungslosen Kapitulation 1945 willkürlich und ohne Rücksicht auf geographische, soziale oder wirtschaftliche Verhältnisse dreigeteilt worden.

Die Aufteilung des Südwestens

Die beiden traditionsreichen Länder Baden und Württemberg sowie das preußische Hohenzollern hatten fast 150 Jahre Bestand gehabt. Den ersten Impuls zur Länderneugliederung im deutschen Südwesten setzten nun die alliierten Westmächte. Die Beteiligung Frankreichs als dritter westlicher Siegermacht (neben den USA und Großbritannien) kurz vor Kriegsende zwang zu territorialen Improvisationen im besetzten Westdeutschland. Nun wurden Baden und Württemberg in je einen nördlichen und einen südlichen Teil getrennt. Aus logistischen Gründen fixierte die US-Besatzungsmacht die Südgrenze ihrer Zone so, dass die Autobahn Karlsruhe–Stuttgart–Ulm in ihrer Hand blieb. Alle südlich dieser Linie liegenden Gebiete gehörten fortan zur französischen Besatzungszone. Die Zonengrenze war von den Amerikanern ohne Rücksicht auf die historischen Traditionen der Gebiete bestimmt worden. Sie ging mitten durch die alten Länder Baden und Württemberg.

Die stärker industrialisierten und dichter besiedelten nördlichen Gebiete der beiden alten Länder gehörten fortan zur US-Zone, die landwirtschaftlich geprägten südlichen Landesteile mit Hohenzollern zur französischen Zone, in der wiederum zwei neue Länder entstanden. So kam es zu insgesamt drei willkürlichen Verwaltungskonstrukten: Die Amerikaner schufen aus ihren Teilen das Land Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart. Innerhalb dieses Gebildes behielt der Landesbezirk Nordbaden allerdings eine weitgehende Verwaltungsautonomie. Die Franzosen schufen zwei Länder: südlich der künstlichen innerwürttembergischen Grenze, die ironisch als „Frontière de Dettenhausen“ bezeichnet wurde und bei Tübingen verlief, das Land Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen, westlich davon das Land (Süd-)Baden mit der Hauptstadt Freiburg. Alle drei „Besatzungskinder“ waren von der Bevölkerung nicht gewollt und sollten sich als Übergangskonstrukte erweisen.

Impuls zur Vereinigung

Der erste Impuls zur Vereinigung der Länder kam aus Stuttgart. Dort hatte im Herbst 1946 die Verfassunggebende Versammlung des Landes Württemberg-Baden einen entscheidenden Schritt in Richtung Südweststaat getan: In Artikel 107 der Landesverfassung wurde der Zusammenschluss der südwestdeutschen Gebiete bereits vorausgedacht. Im südbadischen Freiburg stieß dieser Impuls auf heftigen Protest. Der badische Staatspräsident Leo Wohleb behauptete, nur die Regierung in Freiburg besitze die Legitimation, im Namen des badischen Landes und Volkes zu sprechen.

Der nächste Anstoß zur Lösung des Problems kam von außen: Am 1. Juli 1948 erteilten die drei Militärgouverneure im westlichen Teil Deutschlands den Regierungschefs der Länder mit dem „Frankfurter Dokument Nr. 2“ den Auftrag, Vorschläge für eine Neugliederung der westdeutschen Länder zu erarbeiten. Nach Fläche und Einwohnerzahl sollten dabei möglichst ausgewogene Länder entstehen. Im Südwesten gab es jedoch ein fast unlösbares Problem: Die Regierungen von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wollten zusammen mit Baden ein Gesamtland bilden. Das aber lehnte Baden kategorisch ab.

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Südwestdeutsche Gipfeldiplomatie 1948

Im nun folgenden und bis 1952 währenden finessenreichen „Kampf um den Südweststaat“ bestimmten drei Protagonisten die Szenerie: Der (süd-)badische Regierungschef Leo Wohleb (CDU) verfolgte weiterhin den Anspruch, das alte Land Baden wiederherzustellen. Reinhold Maier (FDP/DVP), Ministerpräsident von  Württemberg-Baden, dachte nicht daran, Nordwürttemberg abzutrennen. Er verfolgte zielgerichtet die Fusion der drei Übergangsländer zu einem neuen vereinten Südweststaat. Dem Chef der Landesregierung von Württemberg-Hohenzollern, Gebhard Müller (CDU), kam dabei eine Vermittlerrolle zwischen den beiden Kontrahenten zu. Als Katholik, Oberschwabe und CDU-Politiker nahm er eine Scharnierfunktion zwischen dem katholischen Südbaden und dem mehrheitlich protestantischen Württemberg ein. Er wurde zum „gerechten Makler“ zwischen den widerstrebenden Interessen von Leo Wohleb und Reinhold Maier – und zu einem der Väter des neuen Südweststaates.

Treffen auf dem Hohenneuffen und „Vertrag von Karlsruhe“

In dieser Situation lud Ministerpräsident Reinhold Maier am 2. August 1948 die Regierungschefs, Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden der drei Länder zu einer ersten klärenden Besprechung auf den Hohenneuffen bei Nürtingen ein. Dabei kam man sich persönlich durchaus näher, aber die gegensätzlichen politischen Positionen traten dennoch klar in Erscheinung.

Die Südweststaatfrage nahm nun Tempo auf, vor allem aufgrund des Druckes der Alliierten und im Zusammenhang der Bemühungen des Parlamentarischen Rates in Bonn, der eine Verfassung für Westdeutschland erarbeiten sollte. Bereits am 10. August 1948 begannen Verhandlungen der drei südwestdeutschen Länderchefs in der alten badischen Landeshauptstadt Karlsruhe. Hier einigte man sich auf den „Karlsruher Vertrag“ vom 24. August 1948. Die Beteiligten kamen darin überein, die drei Nachkriegsländer zusammenzuschließen und den neuen Südweststaat zu bilden. Dieser sollte allerdings in vier Landesbezirke (Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern) mit weitgehenden Selbstverwaltungsbefugnissen gegliedert sein. Schon wenige Tage später aber vollzog Leo Wohleb eine Kehrtwende und erklärte den Vertrag für nicht verbindlich.

Weitere Treffen der Länderchefs

In den Mittelpunkt der Kontroverse rückten nun die Modalitäten einer Volksabstimmung über die Zukunft des Südwestens. Sie war nicht nur von den Alliierten vorgesehen, sondern auch von den Landesverfassungen vorgeschrieben. Umstritten war die Frage der Abstimmungsbezirke bzw. des Auszählungsmodus sowie die Formulierung der Frage, die der Bevölkerung vorgelegt werden sollte. Die südwestdeutschen „Gipfeldiplomaten“ trafen sich im September 1948 mehrmals, unter anderem im südbadischen Bühl und in Bebenhausen bei Tübingen. Zunächst konnte sich Leo Wohleb durchsetzen, der die Abstimmung von einem Mehrheitsvotum in zwei Abstimmungsbezirken (das alte Württemberg unter Einschluss Hohenzollern und das alte Baden) abhängig machte. Aber weder in dieser Frage noch in der Frage der Alternativen bei einer eventuellen Ablehnung konnte man sich einigen. Erneut war man in der Sackgasse.

Im April 1949 verkündeten die Alliierten, die Neugliederung im Südwesten werde komplett ausgesetzt, bis es einen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten gebe. Das erhöhte den Druck auf die südwestdeutschen Protagonisten enorm, zumal in Bonn der Abschluss der Verfassunggebung für Westdeutschland näherrückte.

Sonderregelung für den Südwesten: Art. 118 im Grundgesetz

In dieser kritischen Lage ergriffen Reinhold Maier und Gebhard Müller die Initiative, um den Kampf für den Südweststaat offenzuhalten. Ihr Ziel war die Einfügung eines Sonderartikels im Grundgesetz. Innerhalb weniger Tage gelang es ihnen, zusätzlich zu dem bereits in Art. 29 GG festgelegten komplizierten Verfahren zur Länderneugliederung in Art. 118 GG eine Sonderregelung für die Neugliederung im deutschen Südwesten unterzubringen. Darin heißt es:

Grundgesetz Art. 118
„Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg- Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muss.”

Der von Theodor Eschenburg, dem Stellvertretenden Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern, konzipierte Artikel wurde vom Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates ohne Aussprache am 6. Mai 1949 angenommen. Gewissermaßen in letzter Sekunde war damit Art. 118 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gekommen. Das war eine entscheidende Weichenstellung. Nachdem die Alliierten dem Grundgesetz zustimmten und im April 1950 eine Erklärung abgaben, dass Artikel 118 geltendes Recht sei, waren zwar die juristischen Weichen für die Neuregelung der südwestdeutschen Ländergrenzen gestellt, aber die politischen Probleme waren noch lange nicht gelöst.

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Südwestdeutsche Gipfeldiplomatie

  • 2. August 1948: Dreiländertreffen am historischen Ort auf dem Hohenneuffen. Vier der Vertreter: Viktor Renner (SPD), Leo Wohleb (CDU), Heinrich Köhler (CDU) und Reinhold Maier (FDP/DVP, von links).

    Foto: LMZ Baden-Württemberg

  • 15. April 1950: Südweststaat-Konferenz im Hotel Waldeck in Freudenstadt. Auf dem Foto zu sehen (sitzend von links): Viktor Renner (SPD), Gebhard Müller (CDU), Leo Wohleb (CDU), Reinhold Maier (FDP/DVP) und Hermann Veit (SPD).

    Foto: LMZ Baden-Württemberg

  • 12. Oktober 1950. Konferenz in Wildbad, u. a. mit Reinhold Maier (Württemberg-Baden), Edmund Kaufmann (Württemberg-Baden, Vertreter für Nordbaden), Gebhard Müller (Südwürttemberg-Hohenzollern) und Leo Wohleb (Südbaden, von links).

    Foto: LMZ Baden-Württemberg

Immer wieder in der Sackgasse

Während nach außen hin die Aktivitäten in der Südwestfrage zu erlahmen schienen, formierten sich nun aber im Hintergrund sowohl die Befürworter als auch die Gegner des Südweststaates neu. Bei einem von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen Treffen zwischen Reinhold Maier und Gebhard Müller in Schlattstall (Kreis Nürtingen) bot Maier dem Tübinger Regierungschef die Führungsrolle im Kampf um den Südweststaat an – und dabei auch eine Führungsposition im neuen Land. Beide Länder – Württemberg-Baden und Südwürttemberg-Hohenzollern – rückten nun enger zusammen und forcierten eine Lösung gemäß des Grundgesetzartikels 118. Vor allem im nordbadischen Landesteil, aber auch in Südbaden setzte nun eine wirkungsvolle Kampagne für den Südweststaat ein, die nicht zuletzt auch von Gewerkschaften, Wirtschaftskammern und kommunalen Vertretungen unterstützt wurde. Im Mittelpunkt stand hier die Vorstellung, dass ein gemeinsames südwestdeutsches Land erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen würde.

Auf der anderen Seite formierten sich auch die südbadischen Kräfte in einer „Arbeitsgemeinschaft der Badener“ gegen den Südweststaat. Sie argumentierten weniger zweckrational, sondern eher mit historischen Traditionen und einem emotionalen Heimatbegriff. Allerdings bekam man hier weniger Unterstützung aus der Wirtschaft, dafür aber vor allem aus katholischen Kirchenkreisen.

Die Treffen von Freudenstadt

Während SPD und FDP, nicht zuletzt auch aus einem gewissen antiklerikalen Effekt heraus, für den neuen Südweststaat eintraten, ging der Riss in der Frage der Neugliederung im Südwesten mitten durch die CDU. Vor allem Gebhard Müller war klar, dass er die innerparteilichen Gräben nur im Einvernehmen mit Leo Wohleb überbrücken konnte und damit die Modalitäten für die Südweststaatgründung nur im Kompromiss zu klären waren. Eine wichtige Rolle spielten dabei auch Bundespolitiker. Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) stand dem neuen Südweststaat zunächst skeptisch gegenüber, weil er von der Fusion der drei südwestdeutschen Länder den Verlust sicherer CDU-Stimmen im Bundesrat fürchtete. Ein Befürworter des Zusammenschlusses war wiederum der Bundestagsabgeordnete, spätere Ministerpräsident Baden-Württembergs und Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU).

In dieser Situation lud Gebhard Müller die CDU-Landesvorstände auf den 22. Oktober 1949 zu einem Treffen in Freudenstadt im Nordschwarzwald ein, unmittelbar an der alten Grenze zwischen Baden und Württemberg also. Nun kam Müller seinem Kontrahenten Wohleb entgegen: Er stimmte zu, dass bei einer Volksabstimmung nur die Alternativfrage Südweststaat einerseits oder Wiederherstellung der alten Länder andererseits gestellt werden solle. Das Ergebnis sollte durch getrennte Auszählung in den alten Ländern ermittelt werden. Dieser Lösung widersetzte sich jedoch bald schon die Regierung Württemberg-Badens. Reinhold Maier bestand auf einer Auszählung in den vier Bezirken Nord- und Südbaden sowie Nord- und Südwürttemberg mit Hohenzollern.

Probeabstimmung September 1950

Bei einem erneuten Treffen am 15. April 1950 in Freudenstadt machte Gebhard Müller den überraschenden Vorschlag, das Volk zunächst nur in einer Probeabstimmung zum Südweststaat zu befragen. Leo Wohleb und Reinhold Maier stimmten zu, weil beide glaubten, die Demoskopen auf ihrer Seite zu haben – und beide gewannen damit Zeit, um für Ihre Ziele zu werben.

Die probeweise Volksbefragung am 24. September 1950 war für die Anhänger des Südweststaates jedoch eine Enttäuschung: Zwar ergaben sich in den württembergischen Landesbezirken überwältigende Mehrheiten von deutlich über 90 Prozent für den Südweststaat, in den beiden badischen Bezirken zusammen aber eine hauchdünne Mehrheit von 16.614 Stimmen für die Wiederherstellung der alten Länder. Damit war die Südweststaatfrage erneut in einer Sackgasse gelandet. Nachdem auch weitere Gipfeltreffen in Wildbad (12. Oktober 1950) und Baden-Baden (7. November 1950) keine Annäherung der Standpunkte brachten, meldete Gebhard Müller am 28. November 1950 an Bundeskanzler Adenauer, eine Vereinbarung der Länder über eine Neugliederung in Südwestdeutschland sei gescheitert und damit nicht möglich. Damit blieb nur noch der zweite in Art. 118 GG vorgesehene Weg offen: der Weg über ein Bundesgesetz.

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Lösung der Südweststaatfrage über ein Bundesgesetz

Den Durchbruch in der Südweststaatfrage brachte schließlich ein Gesetzentwurf zur Neugliederung der Länder im Südwesten, der im Januar 1951 von mehreren CDU-Politikern unter der Führung von Kurt Georg Kiesinger in den Bundestag eingebracht wurde. Dort verabschiedeten die Abgeordneten im April 1951 das „Zweite Neugliederungsgesetz“: Der Südweststaat sollte demnach dann gebildet werden, wenn in dreien der vier Abstimmungsbezirke eine Mehrheit für den Zusammenschluss der Länder stimmte. Das neue Land Baden-Württemberg wurde also vom Bundestag aus gegründet, weil sich die Regierungschefs in den südwestdeutschen Ländern nicht einig geworden waren. Unterstützung hatte diese Vorgehensweise immer auch durch SPD und FDP gefunden.

Leo Wohleb protestierte allerdings heftig und versuchte zunächst über den Bundesrat und dann über das eben erst konstituierte Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Aufhebung des Neugliederungsgesetzes zu erreichen. Zunächst gelang es Wohleb, das Projekt zu verzögern, denn in seiner ersten Entscheidung überhaupt verfügte das Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Volksabstimmung. Verhindern konnte Wohleb den Südweststaat aber nicht: Am 23. Oktober 1951 bestätigte das höchste deutsche Gericht das „Zweite Neugliederungsgesetz“ als „im wesentlichen verfassungsgemäß“. Die Entscheidung war mit höchster Spannung erwartet worden und im Vorfeld hatte eine Mehrheit der beigezogenen Gutachter den badischen Rechtsstandpunkt unterstützt. Aber das Votum fiel schließlich bei einer Gleichheit von 6 zu 6 Richterstimmen für das Neugliederungsgesetz.

Der umstrittenste Punkt war dabei weiterhin der Abstimmungsmodus. Ausgetüftelt hatte ihn bereits im Winter 1949/50 der Weinheimer Industrielle und Bundestagsabgeordnete Richard Freudenberg (Hospitant der FDP-Fraktion). Demnach wurde das südwestdeutsche Abstimmungsgebiet in vier Bezirke unterteilt: Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden. Der Südweststaat sollte zustande kommen, wenn in dreien dieser Bezirke eine Mehrheit der Stimmberechtigten für ihn stimmen sollte. Die Umfragen und auch die Probeabstimmung vom 24. September 1950 zeigten aber, dass durch diesen Vier-Bezirke-Modus das Abstimmungsergebnis präjudiziert werden würde und damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde. Denn de facto würde Nordbaden den Ausschlag geben, während die Stimmen in Südbaden faktisch bedeutungslos wären.

Als Termin für die Volksabstimmung wurde der 9. Dezember 1951 anberaumt.

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Wahlkampf: Für und wider den Südweststaat

In den Wochen zwischen September und Dezember 1951 entbrannte ein heftiger Wahlkampf: auf der einen Seite die Altbadener, die die Herstellung der beiden alten Länder Baden und Württemberg forderten, auf der anderen Seite die Südweststaatanhänger, die für die Fusion der drei Länder warben.

Plakate für und gegen den Südweststaat

Die wichtigsten Argumente der Befürworter:

  • Mit einer Vereinigung des Südwestraums könne dessen Wirtschaftskraft wesentlich gestärkt werden.
  • Der Südweststaat würde eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung bedeuten, weil dann nicht mehr wie bisher drei Landtage, drei Regierungen und ein dreifacher Verwaltungsapparat nötig seien.
  • Drei kleine Länder hätten auf Bundesebene deutlich weniger Einfluss als ein geeintes und großes Land. Im Wahlkampf sagte Reinhold Maier: „Im Verband der deutschen Bundesrepublik haben wir so, wie die Dinge heute geregelt sind, also mit den drei Ländern, nichts zu sagen. Auch mit den wiederhergestellten zwei alten Ländern Württemberg und Baden hätten wir kaum etwas zu sagen (...). Nordrhein-Westfalen und Bayern haben die Bundesrepublik in der Hand. Alle übrigen Länder teilen sich die Brocken, welche von dieser beiden Herren Tische fallen.”

Die Altbadener wiederum argumentierten:

  • Die historischen Tradition der alten Länder spreche gegen eine Vereinigung.
  • Wirtschaftspolitik werde überwiegend auf Bundesebene und nicht auf der Ebene der Länder gemacht.
  • Überdies habe man mit zwei Ländern im Südwesten mehr Einfluss im Bundesrat.
  • Kleine Länder seien auch lebensfähig sowie näher an den Problemen der Menschen.
  • Und nicht zuletzt fürchtete man einen „württembergischen Imperialismus“, weil in dem neuen Südweststaat die badischen Interessen vom größeren Württemberg dominiert würden.

Die Volksabstimmung am 9. Dezember 1951

Nach einem heftigen Abstimmungskampf, in dem es nicht an kräftigen Worten fehlte, fiel dann am 9. Dezember 1951 die Entscheidung. Das Ergebnis entsprach im Wensentlichen dem der probeweisen Volksbefragung vom September 1951. Zwar erreichten die Altbadener in (Süd-)Baden 62,2 Prozent, doch in den drei anderen Bezirken Nordwürttemberg (93,5 %), Südwürttemberg-Hohenzollern (91,4 %) und Nordbaden (57,1 %) sprachen sich deutliche Mehrheiten für den Zusammenschluss aus. Auf das ganze Gebiet gesehen gab es eine Mehrheit von 69,7 Prozent für das Land Baden-Württemberg. Damit war der Südweststaat durch Pebiszit legitimiert.

Die regionalen Unterschiede bei den Abstimmungsergebnissen spiegeln dabei letztlich die historischen Traditionen des deutschen Südwestens wider. Überall dort, wo zu Beginn des 19. Jahrhunderts die „napoleonische Flurbereinigung“ alte Verflechtungen zerschnitten hatte, erlebten die Südweststaatanhänger Erfolge (z. B. Kreise Mosbach, Sinsheim, Überlingen). Auch in der ehemaligen Kurpfalz, wo durchaus noch antibadische Ressentiments wirksam waren, war die Mehrheit für das neue Land deutlich. In den protestantischen Kreisen Südbadens wie Lörrach oder Kehl, wo die Südweststaatanhänger relativ hohe Anteile erreichten, schlugen sich dagegen Traditionen des Kulturkampfes aus dem 19. Jahrhundert nieder. Auch im protestantischen Pforzheim, wo man wirtschaftlich sowieo eher nach Württemberg orientiert war, gab es eine deutliche Mehrheit für das neue Land. Auch die Werte in den württembergischen Kreisen sprechen in ihrer Deutlichkeit für sich.

Die altbadischen Hochburgen lagen demgegenüber im Gebiet der alten katholischen Markgrafschaft Baden-Baden und im Bereich der früheren Hochstifte Speyer und Straßburg (Kreise Bruchsal und Offenburg). Auch in Karlsruhe, wo man den Status- und Bedeutungsverlust als ehemalige Residenz- und Landeshauptstadt fürchtete, waren die Gegner der Neugründung stark vertreten.

Die Heimatvertriebenen als Zünglein an der Waage

Als „Zünglein an der Waage” bei dieser Volksabstimmung im Dezember 1951 gelten die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen, die seit 1945 in den Südwesten gekommen waren. Sie waren sowohl von Befürwortern als auch Gegnern des Südweststaates heftig umworben worden. Insgesamt hat sich eine Mehrheit unter ihnen für den Südweststaat entschieden, nicht zuletzt, weil sie natürlich ohne die historisch-traditionelle „Belastung” als Badener, Württemberger oder Hohenzollern abstimmten. Vielerorts stimmten die Flüchtlinge und Vertriebenen so ab, wie die Mehrheit der Bevölkerung in ihrer unmittelbaren Umgebung, was Historiker durchaus als Zeichen ihrer Integration werten.

„Morbus Badensis”

Mit der Abstimmungsniederlage wollte sich der Südbadener Leo Wohleb jedoch nicht abfinden: Er sprach von einer Vergewaltigung des badischen Volkes und von einem gekünstelten Abstimmungsmodus, der nichts anderes als ein Wahltrick sei. Drei Jahre später, 1954, glaubte er einen „Morbus Badensis” zu erkennen – er hatte die Sorge, diese schwelende Krankheit könne dem staatlichen Gemeinwesen Abbruch tun.

Inzwischen hatten sich die Altbadener im „Heimatbund Badenerland“ neu formiert. Sie versuchten nun, über den Grundgesetzartikel 29 im Rahmen einer Gesamtlösung des Neugliederungsproblems der Bundesrepublik das alte Land Baden wiederherzustellen. Versuche, ein neues Volksbegehren zu starten, scheiterten jedoch zunächst.

Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1956

Eine neue Situation trat am 30. Mai 1956 auf, als das Bundesverfassungsgericht auf eine Klage der Altbadener hin sein eigenes Urteil vom Oktober 1951 revidierte. Nur vier Jahre nach seiner Gründung stellte das höchste deutsche Gericht damit den jungen Südweststaat wieder zur Disposition. Die Richter argumentierten nun, bei der Abstimmung von 1951 hätte die zahlenmäßig stärkere Bevölkerung Württembergs die zahlenmäßig kleinere badische Bevölkerung majorisieren können. Damit sei das Selbstbestimmungsrecht der Badener verletzt worden. Der Wille der badischen Bevölkerung sei „durch die Besonderheit der politisch-geschichtlichen Entwicklung überspielt“ worden. Dem „Heimatbund Badenerland“ wurde das Recht eingeräumt, ein Volksbegehren gemäß Art. 29 des Grundgesetzes anzustreben.

Gewiss war das Urteil geeignet, das verletzte Rechtsempfinden der Altbadener zu heilen. Und tatsächlich wurde im September 1956 ein erfolgreiches Volksbegehren durchgeführt. Die badische Bevölkerung erwarb damit das Recht, in einer Volksabstimmung über die Landeszugehörigkeit abstimmen zu können. Dies warf aber neue Probleme auf: Zum einen wäre die Bevölkerung Württembergs und Hohenzollerns, die von dieser Frage ja auch betroffen war, von jeder Mitwirkung ausgeschlossen gewesen. Zum andern wurde eine Länderneugliederung politisch auf Bundesebene verhindert. Vor allem mit Blick auf die erstrebte deutsche Wiedervereinigung sah man die territoriale Neuordnung Westdeutschland nicht als vordringliche Aufgabe an.

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Erneute Volksabstimmung 1970

Erst 1970, also 14 Jahre später, als Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU) das junge Bindestrichland innerlich gefestigt glaubte, kam es zur endgültigen Lösung der „Badenfrage“. 18 Jahre nach der Gründung Baden-Württembergs setzte sich die Macht des Faktischen durch, als am 7. Juni 1970 die Bevölkerung im badischen Landesteil gefragt wurde, ob sie für den Fortbestand des jungen Landes Baden-Württemberg sei. Der Politologe Waldemar Besson nannte im SPIEGEL den Volksentscheid „eine der seltsamsten Abstimmungen [...] die es je in deutschen Landen gegeben hat“

62,5 Prozent der stimmberechtigten Badener:innen nahmen an der Volksabstimmung teil. Von ihnen stimmten 81,9 Prozent für den Fortbestand Baden-Württembergs. Das war ein deutliches Ja zum Bindestrichland Baden-Württemberg. Das „Altbadenertum" war schrittweise zum historischen Relikt geworden. Die Abstimmung war der Schlussstrich und die endgültige Legitimation der Südweststaatgründung.

 

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Das neue Land Baden-Württemberg

Die Verfassunggebende Versammlung des neuen Südweststaates war am 9. März 1952 gewählt worden. Die CDU war stärkste Partei mit 50 Mandaten, die SPD hatte 38, die FDP 23, der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) sechs und die Kommunisten vier Mandate. Mit der Gründung des Landes am 25. April 1952 wurde die Verfassunggebende Versammlung zum ersten Landtag Baden-Württembergs.

Ein Doppelname für das neue Bundesland

Mit dem Inkrafttreten der Landesverfassung bekam der Südweststaat am 19. November 1953 auch einen offiziellen Namen. Die Frage, wie das neue Land denn nun heißen solle, hatte Politik und Bevölkerung mehrere Monate lang beschäftigt. Zahlreiche Vorschläge wurden gemacht, Zeitungen veranstalteten Umfragen, honorige Professoren wurden zu Rate gezogen und Bürgerinnen und Bürger diskutierten in Leserbriefen.

Skurrile und humorvolle Vorschläge machten die Runde. Mit am höchsten wurden jedoch die historisch begründeten Namensformen „Schwaben“, „Staufen“, „Rheinschwaben“ und „Alemannien“ gehandelt. Gegen jeden dieser Vorschläge gab es allerdings Argumente. Keiner konnte letztlich die historische Vielfalt des Landes treffend in sich vereinen. Den Vorschlag „Baden-Württemberg“ fanden viele hingegen phantasielos. Am Ende standen sich bei der Namengebung zwei Gruppen gegenüber: Die einen lehnten einen Doppelnamen prinzipiell ab, weil das Land so nicht zur Einheit finden könne. Die anderen argumentierten für den Doppelnamen und mit der historischen Bedeutung der beiden alten Länder Baden und Württemberg.

Man wählte schließlich mit „Baden-Württemberg" den kleinsten gemeinsamen Nenner, wohl auch, weil man nicht erneut Öl auf die Wunden der Südweststaatgegner gießen wollte. Bei der Namengebung wurde Baden der Vortritt gelassen – zum einen, weil man das neue Land vom „Übergangsland” Württemberg-Baden unterscheiden wollte, und zum anderen auch, um die Badener, die sich mit dem Zusammenschluss so schwer getan hatten, versöhnlich zu stimmen.

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Zeitstrahl Entstehung Baden-Württembergs

1945 Teilung der alten Länder Baden und Württemberg durch die allierten Besatzungsmächte USA und Frankreich.
1946Gründung des Landes Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart.
1947Gründung des Landes Baden mit der Hauptstadt Freiburg und des Landes Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen.
1948Frankfurter Dokumente und Parlamentarischer Rat in Bonn.
Treffen der Regierungschefs der drei Übergangsländer auf dem Hohenneuffen ohne Einigung. Auch weitere Treffen der drei Länderchefs bleiben erfolglos.
1949Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai mit der Sonderregelung für einen Südweststaat in Art. 118.
1950 Probeabstimmung über den Zusammenschluss der drei Länder. Scheitern der Einigung über einen Südweststaat.
1951Entscheidung zum Südweststaat durch den Bundestag („Zweites Neugliederungsgesetz“).
Verfassungsklage der badischen Regierung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) scheitert.
9. Dezember: Volksabstimmung nach dem Vier-Bezirke-Modus mit einer Mehrheit für den Südweststaat.
1952März: Wahlen zur Verfassunggebenden Versammlung.
25. April: Gründung des neuen Südweststaates. Konstituierende Sitzung, Wahl des Ministerpräsidenten Reinhold Maier, Ernennung der Vorläufigen Landesregierung des noch namenlosen Südweststaates.
1953Inkrafttreten der Landesverfassung am 19. November. Der Südweststaat bekommt den Namen „Baden-Württemberg“.
1956Das Bundesverfassungsgericht revidiert sein Urteil von 1951 und räumt den Südweststaatgegnern in Baden die Möglichkeit zu einem Volksbegehren ein. Dieses ist erfolgreich, zu einer Volksabstimmung kommt es aber zunächst nicht.
1970Erneute Abstimmung im badischen Landesteil über den Verbleib im Land Baden-Württemberg. 81,9 Prozent der stimmberechtigten Badener sprechen sich für den Verbleib aus.

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Landesjubiläum

Baden-württembergische Erinnerungsorte

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Landeskundliche Reihe Bd. 48

LK 48 Baden und Württemberg 1918/19

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Externe Angebote und Materialien

Landesportal Baden-Württemberg: Entstehung des Südweststaats

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Landeskunde entdecken online (LEO BW): Die Entstehung Baden-Württembergs

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Autor: Prof. Dr. Reinhold Weber, LpB BW. Letzte Aktualisierung: April 2024

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