Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung


Landtag Baden-Württemberg  (Homepage des Landtags)
Der Ministerpräsident beruft auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags  ...

Winfried Mack, CDU MdL -  Vorsitzender des Kuratoriums
Christine Rudolph, SPD MdL - Stellv. Vorsitzende des Kuratorium


... und im Einvernehmen mit dem Landtag aus Vorschlagslisten der Träger der politischen Bildungsarbeit sieben sachverständige Persönlichkeiten ...


An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Direktor der Landeszentrale, dessen Stellvertreter sowie Vertreter des Staatsministeriums, des Kultusministeriums und ein Vertreter des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung mit beratender Stimme teil.  
    
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

  • Hauptkonservator Dr. Carsten Rabe   

Staatsministerium

  • Staatssekretär Hubert Wicker
  • MD Günter Benz
  • MR Dr. Michael Pope

        
Landeszentrale für politische Bildung

  • Lothar Frick, Dirketor
  • Karl-Ulrich Templ, stellvert. Direktor  
  • Sabina Wilhelm, Referentin des Direktors


Aus der Bekanntmachung der Landesregierung von Baden-Württemberg über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung vom 25. Januar 1972; geändert am 27 Januar 1972, 18. Juni 1984, 5. September 1988, 30. April 1990:

(1) Die Überparteilichkeit der Arbeit der Landeszentrale wird durch ein Kuratorium sichergestellt. Die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Landeszentrale erfolgen im Einvernehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht des Direktors der Landeszentrale (§ 5) entgegen und hat das Recht, beim Direktor jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen.

(2) Das Kuratorium besteht aus 24 Mitgliedern.

(3) Der Ministerpräsident beruft auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags und im Einvernehmen mit dem Landtag aus Vorschlagslisten der Träger der politischen Bildungsarbeit sieben sachverständige Persönlichkeiten jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode.

(4) An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern der Direktor der Landeszentrale, dessen Stellvertreter sowie Vertreter des Staatsministeriums, des Kultusministeriums und ein Vertreter des Landeskuratoriums für Erwachsenenbildung mit beratender Stimme teil. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Persönlichkeiten zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzugezogen werden; dabei ist den in den. einzelnen Landesteilen bestehenden Belangen Rechnung zu tragen.

(5) Die Beschlüsse des Kuratoriums werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Das Kuratorium ist beschlußfähig, wenn mindestens dreizehn seiner Mitglieder, und zwar neun Landtagsabgeordnete und vier sachverständige Persönlichkeiten anwesend sind.

(6) Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Es gibt sich im übrigen eine Geschäftsordnung.

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Geschäftsbericht 2009

 
Geschäftsbericht 2009

„2009 – Wählen gehen“ – so heißt unser Motto für dieses Jahr und so lautet auch der Titel unseres Geschäftsberichts 2009, den Sie hoffentlich mit Interesse lesen werden.
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