Abbildung -Beteiligungs-Dings: Der Light-Faden 3.3 - nur als PDF (Barrierefrei)
Beteiligungs-Dings. Der Light-Faden

Beteiligungs-Dings: Der Light-Faden 3.3 - nur als PDF (Barrierefrei)

Wahlrecht für alle?
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die Kommunalwahlen 2024 in Baden-Württemberg
Ausgabe 3.3 – April 2024


 

Baden-Württemberg hat über 40 Jahre Erfahrung mit Jugendbeteiligung. Fachkräfte, Bürgermeister:innen und Verwaltungsangestellte haben verschiedenste Wege und Ansätze ausprobiert, Beteiligungsformen ins Leben gerufen und wieder eingestellt. Manches hat sich bewährt, anderes hat kaum einen Sommer überstanden und vieles wird immer wieder verändert, umgewandelt, angepasst. 


Nahezu alle, die auf kommunaler Ebene arbeiten, kennen den § 41a GemO BW, der seit 2015 zur Beteiligung junger Menschen in Städten und Gemeinden verpflichtet. Und doch sind nicht alle Fragen beantwortet. Anstelle eines dicken Handbuches gibt die Landeszentrale für politische Bildung BW einen Infobrief heraus, der die Themenbereiche portioniert und leicht verdaulich aufbereitet. Hier finden Sie Interviews, weiterführende Links, nützliche Tipps aus der Praxis und die eine oder andere Antwort. Alle Ausgaben finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Jugend und Politik: www.lpb-bw.de/beteiligungs-dings-light-faden


Thema der aktuellen Ausgabe:
Wahlrecht für alle? – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
(Teil 3)

Der aktuelle Infobrief aus der Reihe „Beteiligungs-Dings. Light-Faden“ beschäftigt sich erneut mit dem Wahlrecht bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg 2024. Diesmal:
Menschen mit Behinderung, Wohnungslose, Inhaftierte – Das Wahlrecht wird demoktatischer.


In der öffentlichen Wahrnehmung liegt der Fokus der Wahlrechtsreform von 2023 in Baden-Württemberg auf der Absenkung des passiven Wahlalters. Allerdings gibt es bei der Kommunalwahl 2024 weitere Wähler:innengruppen, die neu hinzukommen. Zum ersten Mal dürfen auch Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, bzw. die auf rechtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, und Inhaftierte, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, ihre Stimme abgeben. Besondere Hürden beim Wählen haben aber auch Menschen, die kaum lesen und schreiben können oder Sehbehinderte.


Wie nehmen diese Menschen ihr Wahlrecht wahr? Worin bestehen die Herausforderungen? Und wie denken sie über Politik und Wahlen? Das haben wir Betroffene und Vertreter:innen aus den entsprechenden Institutionen und Verbänden gefragt.

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LpB
Stuttgart 2024 , 10 Seiten
Der Artikel ist nicht lieferbar.
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