Bürgerbeteiligung

Mach mit!

Demokratie lebt von Beteiligung. Politische Partizipation ist die Grundlage unserer Gesellschaft. Doch über Formen, Verfahren und Umfang von Beteiligung wird gestritten. Teile der Zivilgesellschaft fordern ergänzende Elemente. Ihrer Meinung nach reichen die üblichen parlamentarischen Prozesse politischer Entscheidungsfindung und Wahlen nur bedingt aus, um die Demokratie lebendig und „bürgernah“ zu gestalten, denn Beteiligung beinhaltet mehr als Wahlen.

Wie aber sollen diese Ergänzungen aussehen in den Kommunen, im Land, im Bund? Welche Formen für Beteiligungsverfahren und direkter Demokratie gibt es? Diese Seite stellt einige Beteiligungsverfahren sowie die Qualitätsansprüche an eine erfolgreiche Beteiligung vor.

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Was ist Bürgerbeteiligung?

Demokratie lebt von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. „Fridays for Future“, die Proteste gegen Stuttgart 21 oder vor einigen Jahren die Occupy-Bewegung: Alle diese Beispiele machen deutlich, dass das Interesse an Politik groß ist und die Menschen sie nicht den Politikern alleine überlassen wollen. Die Bürgerinnen und Bürger wollen sich direkt an der Politik beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Sie fordern mehr Beteiligung. Doch was ist unter „Beteiligung“ eigentlich zu verstehen?

Für demokratische Beteiligung gibt es viele Begriffe, zum Beispiel politische Mitwirkung oder Partizipation. Diese Seite verwendet den Begriff Beteiligung. 

Beteiligung

Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ bezeichnet die freiwillige und unentgeltliche Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen und die Möglichkeit, auf Sachentscheidungen Einfluss zu nehmen.
 

Für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern unterscheidet die OECD drei Stufen staatlicher Entscheidungsfindung:

  • Information über anstehende Entscheidungen und deren Grundlagen;
  • Beratung anstehender Entscheidungen mit Bürgerinnen und Bürgern;
  • Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger.
     

Drei inhaltliche Bereiche der politischen Beteiligung an der Demokratie lassen sich unterscheiden:

  • Mitbestimmung an repräsentativen Strukturen (z. B. Wahlen),
  • Mitbestimmung an direkten Sachfragen (z. B. Volksentscheid),
  • partizipative Formen der Beteiligung (z. B. Bürgerdialoge) .
     

Darüber hinaus gibt es zwei Formen oder Arten der Beteiligung:

  • Formal: Darunter fallen gesetzlich geregelte Verfahren der direkten Demokratie (z. B. Wahlen, Bürgerbegehren und Volksentscheide).
  • Informell: Damit sind dialogorientierte, beratende und freiere Verfahren gemeint, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger zur Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung zusammenfinden.

Die repräsentative Demokratie kann und soll nicht durch Verfahren der Bürgerbeteiligung ersetzt werden. Beteiligung ergänzt unsere repräsentative Demokratie vielmehr konstruktiv und fördert das demokratische Bewusstsein.

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Warum brauchen wir Beteiligung?

Löst Beteiligung die Probleme der Demokratie?
Unsere repräsentative Demokratie befindet sich in einem Wandel. Auf der einen Seite verlieren manche politischen Parteien an Mitgliedern und das politische System vermeintlich an Vertrauen, auf der anderen Seite werden von großen Teilen der Bevölkerung direkte Formen der Demokratie wie zum Beispiel Bürgerbegehren oder Volksentscheide, zumindest aber eine stärkere Beteiligung eingefordert.

  • So zeigte beispielsweise die repräsentative Umfrage der Friedrich-Ebert-Stiftung aus dem Jahr 2019, dass nur noch 47 Prozent der befragten Deutschen damit zufrieden sind, wie die Demokratie funktioniert – ein besorgniserregendes Ergebnis. Vier von fünf Befragten befürworteten allerdings die Idee, dass Bürgerinnen und Bürger den Bundestag mittels Volksinitiativen auffordern können, sich mit bestimmten Themen zu befassen. Auch befürwortete mehr als die Hälfte die Idee, dass zufällig ausgewählte Gruppen verschiedene Themen diskutieren und dem Bundestag dazu Vorschläge machen sollten. 
  • Nicht alle Studien stellen einen Vertrauensverlust in das demokratische System fest. Die Menschen in Deutschland haben laut EU-Barometer 2020 ein vergleichsweise hohes Vertrauen in die EU sowie in die nationale Regierung und das nationale Parlament. Doch auch die Ergebnisse dieser Umfrage deuten auf die positive Wirkung von Bürgerbeteiligung hin: So stimmten 2020 75 Prozent der Eurobarometer-Aussage zu, dass eine stärkere Einbindung der Bürger in die Entscheidungsprozesse ihre Motivation steigern würden, bei der nächsten EU-Wahl wählen zu gehen. 

 

Herausforderungen der Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung kann grundsätzlich eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung für politische Entscheidungen und das politische System im Allgemeinen fördern. Sie gibt Menschen unterschiedlichster Herkunft und politischer Überzeugung die Möglichkeit, Politik zu erleben und mitzugestalten – zumindest theoretisch.

Praktisch fühlen sich bildungsferne und sozial benachteiligte Gruppen von anderen Beteiligungsmöglichkeiten keineswegs gleich angesprochen wie beispielsweise von Wahlen. Mehr Beteiligung kann daher statt zu mehr Gerechtigkeit auch zu mehr Verzerrung führen,weil die Teilnahmebereitschaft an Beteiligungsverfahren umso höher und ausgeprägter ist, je höher der formale Bildungsgrad, das Einkommen, der berufliche Status und die persönliche Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie ist. Alter und Geschlecht spielen ebenfalls eine Rolle.

Gleichzeitig wächst in einer modernen Gesellschaft fast täglich die Notwendigkeit, etwa durch die Erneuerung der Infrastruktur im Energie-, Verkehrs- oder Schulwesen in den Alltag der Menschen einzugreifen. Deshalb reift auch bei den gewählten Repräsentanten die Einsicht: Nur wenn die Bürger merken, dass sie frühzeitig informiert, offen angehört und ihre Argumente verstanden werden, lässt sich eine höhere Identifikation, wenn nicht sogar die Verantwortungsübernahme für das Gemeinwohl erreichen. Voraussetzung und Grundlage für eine „Partizipationskompetenz“ der Bürgerinnen und Bürger ist dabei stets eine sachliche, die kontroversen Standpunkte der Beteiligten berücksichtigende politische Bildung.

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Formen der Beteiligung

Information, Beratung und Mitbestimmung

Welche Möglichkeiten gibt es?

Dass Bürgerinnen und Bürger über aktuelle politische Vorhaben informiert werden, sollte der Mindeststandard sein. Diese Rolle des Informationsübermittlers übernehmen nicht nur die Medien, sondern auch die Gremien selbst, indem sie beispielsweise Protokolle, Dokumente oder Informationen zu Gesetzesvorhaben freiwillig online stellen. Tun sie dies nicht, kann jeder Bürger und jede Bürgerin vom Informationsfreiheitsrecht Gebrauch machen. 

Informationsfreiheit

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist ein besonders wichtiges Recht in der Wissensgesellschaft. Nur wer Zugang zu Informationen hat, kann sich im Sinne von Artikel 5 unseres Grundgesetzes seine Meinung bilden und äußern.

  • Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Anspruch auf amtliche Informationen der Behörden des Bundes.
  • Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die auch ihre Landesbehörden zur Informationsfreiheit verpflichten. Details stehen im Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Wer von seinem Recht Gebrauch machen möchte, kann über die Plattform fragdenstaat.de seine Anfragen an die Behörden richten.

Bereits jetzt gibt es einige festgeschriebene Verfahren, wie Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei Bauvorhaben einbezogen werden müssen. Eine Übersicht:

Überblick

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fasste 2018 in einem Bericht die Stufen der Beteiligung in Deutschland zusammen:


Information der Bürgerinnen und Bürger über anstehende Entscheidungen:

  • Öffentlichkeit des Bundestages und der Länderparlamente (Veröffentlichung von Drucksachen und Protokollen, Parlamentsfernsehen, öffentlicher Stand der Petitionsverfahren, Weblogs usw.);
  • Auslegung von Planentwürfen (§ 3 Baugesetzbuch);
  • Informationsfreiheit: Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich über den bisherigen Sachstand bei Behörden zu informieren.


Beratung künftiger Entscheidungen mit Bürgerinnen und Bürgern:

  • Planungsverfahren (§ 3 Baugesetzbuch);
  • Anhörung von Verbänden im Gesetzgebungsverfahren durch Regierung und Parlament (z. B. § 47 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien; § 70 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages);
  • Kommunikation zwischen Bürgern und Abgeordneten (Art. 47 Grundgesetz – GG);
  • Petitionen (Art. 17 GG);
  • Umfragen.


Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger:

  • Wahlen (Art. 38 GG);
  • Volksgesetzgebung (Referenden) und kommunale Bürgerbegehren: Die Verfassungen aller Bundesländer sehen die Volksgesetzgebung vor; ebenso alle Gemeindeordnungen im Hinblick auf kommunale Bürgerbegehren. Auf Bundesebene gibt es bislang keine Volksgesetzgebung (Ausnahme: Art. 29, 118 f. GG – Neugliederung des Bundesgebiets).

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Formelle Beteiligungsarten

Formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zeichnet sich dadurch aus, dass sie formell, also beispielsweise per Gesetz, geregelt ist.

    Wahlen und repräsentative Demokratie

    Die meisten kennen mindestens eine Variante der formellen Beteiligung: die Wahl. Wer über 18 Jahre alt und wahlberechtigt ist, darf alle vier Jahre den Bundestag wählen. Mittels Wahlen werden außerdem beispielsweise Gemeinderäte, Kreistage und der Landtag des jeweiligen Bundeslands gewählt (teilweise auch schon mit Wahlrecht ab 16 Jahren). Im Rahmen der repräsentativen Demokratie sind Wahlen daher die wichtigste Form der politischen Beteiligung. Sie legitimieren die Parlamente und die Abgeordneten, stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen zu treffen.

    Wahlen haben einen großen Vorteil gegenüber anderen Beteiligungsformen: Wahlen sind am geringsten sozial verzerrt, während unkonventionelle Beteiligungsformen mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit von gebildeten Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen ausgeübt werden (Quelle). Das bedeutet: Immer noch sind Wahlen diejenige Form der politischen Partizipation, bei der die verschiedenen Bevölkerungsgruppen am ehesten teilnehmen und deren Ausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit die Bevölkerungsmeinung noch am besten repräsentiert. Eine weitere wichtige Form der konventionellen Beteiligung ist die Mitarbeit in Parteien.

    Weitere Informationen liefern die Wahlportale der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:

      Direkte Demokratie im Gesetz

      Seit den 1990er Jahren haben insbesondere Formen der direkten Demokratie an Bedeutung gewonnen. Art. 20, Abs. 2 des Grundgesetzes regelt, dass die Staatsgewalt durch das Volk in „Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Welche Möglichkeiten garantiert das Gesetz?

      Auf kommunaler Ebene existieren in der baden-württembergischen Gemeindeordnungen die Instrumente:

      Auf Landesebene sieht die Landesverfassung Baden-Württembergs folgende Beteiligungsmöglichkeiten vor:

      Auf Bundesebene garantiert das Grundgesetz:

      Formelle Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg

      Die Menschen in Baden-Württemberg haben in kommunalpolitischen Angelegenheiten bedeutenden Einfluss. So entscheiden die Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel unmittelbar, wer Bürgermeister:in wird. Diese Seite gibt einen Überblick über die Formen formeller Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene.

      zur Seite Forelle Bürgerbeteiligung

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      Informelle Beteiligung

      Bei informeller Beteiligung sollen Bürgerschaft und Entscheidungsträger frühzeitig im politischen Prozess ins Gespräch kommen, Argumente austauschen und zu einer gemeinschaftlichen Entscheidung finden. Beispiele für diesen Weg sind Bürgerräte, Bürgergutachten oder Konsensuskonferenzen. Als informelle Beteiligungsverfahren können wir solche Beteiligungsverfahren bezeichnen, die nicht vom Gesetz her festgeschrieben sind. In diesem Bereich können wir eine Vielzahl an verschiedenen Formen und Methoden entdecken. Untergliedern lassen sich diese in unkonventionelle und kooperative Formen sowie in den Bereich des bürgerschaftlichen Engagements. Darunter versteht man freiwilliges, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtetes, das Gemeinwohl fördernde Engagement, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Es besteht gleichzeitig aus sozialer und politischer Teilnahme.

      Informelle Beteiligung kann in vielen Formaten geschehen, zum Beispiel in Bürgerkonferenzen. Mehr zu: Informelle Beteiligung

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      Digitale Beteiligung: E-Partizipation

      E-Partizipation

      E-Partizipation ist der Überbegriff für digitale Verfahren, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. E-Partizipation ist also die digitale Weiterentwicklung von klassischen Formen der Beteiligung.

      Wie funktioniert E-Partizipation, welche Plattformen gibt es? Mehr dazu im Dossier Digitale Demokratie

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      Kinder- und Jugendbeteiligung

      Ein Sonderfall ist die in der Gemeindeordnung festgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg. Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es?
      zur Seite

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      Wie gelingt Beteiligung?

      Damit Beteiligungsverfahren ernst genommen werden und von den Menschen nicht nur als nachträgliche Legitimation von bereits gefällten Entscheidungen angesehen werden, müssen bei der Vorbereitung und Durchführung gewisse Qualitätsstandards gewahrt sein:

       

      Checkliste Beteiligung

      1. Anschlussfähigkeit und Einbettung in das politisch-administrative System
        Wenn das Beteiligungsverfahren nicht in die politisch-administrativen Abläufe integriert wird, so können auch die Ergebnisse nicht umgesetzt werden und das Beteiligungsverfahren verliert seine Zweckmäßigkeit.
         
      2. Von Nutzen und Relevanz müssen die Bürgerschaft und die politischen Entscheidungsträger überzeugt sein. 
         
      3. Professionelle Durchführung, z. B. von geschultem Fachpersonal.
         
      4. Kommunikation mit allen Beteiligten auf Augenhöhe.
         
      5. Auswahl eines geeigneten Verfahrens
        Ist das Verfahren geeignet für die Thematik / für die Teilnehmendenanzahl / die Dauer / für die vorgegebenen Kontextbedingungen?
         
      6. Transparenz
        • Das Ziel muss klar benannt worden sein.
        • Die Rahmenbedingungen müssen klar sein: Welche Gestaltungsspielräume gibt es? Wo liegen die Grenzen der Mitwirkung? Wo liegt die Entscheidungshoheit letztendlich?
        • Es muss Klarheit über die verschiedenen Interessen bestehen.
        • Warum wurde gerade dieses Partizipationsverfahren bzw. diese Methode gewählt? Welche Eigenheiten hat es? Ist es für diesen Fall gut geeignet?
        • Informationen müssen frei und umstandslos für alle Teilnehmenden sowie Außenstehende zugänglich sein.
           
      7. Rollenverteilung
        Es muss Klarheit darüber herrschen, wer welche Rolle hat: Wer moderiert? Wer entscheidet? Wer berät? Wer leitet?
         
      8. Feedback
        Im Nachhinein muss mindestens den Teilnehmenden rückgemeldet werden, welche ihrer Entscheidungen/Forderungen berücksichtigt wurden, welche nicht und warum.

      Es gibt also eine ganze Reihe von Punkten, die beachtet werden müssen, wenn das Beteiligungsverfahren ein Erfolg werden soll.

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      Beteiligung fördern – Angebote der LpB BW

      Abteilung 3: Demokratisches Engagement

      Die Abteilung „Demokratisches Engagement“ will Bürgerinnen und Bürger zur politischen Teilhabe befähigen. Ziel aller Fachbereiche ist es, die Demokratie mit Leben zu erfüllen. Bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sind dabei grundlegende Voraussetzungen. Unsere Angebote und Programme wenden sich an diejenigen, die sich engagieren wollen. Andere sollen sie zum bürgerschaftlichen und freiwilligen Engagement motivieren.

      zur Fachbereichsseite

      Weitere Informationen der LpB:

      • Volksabstimmung zu Stuttgart 21
        Die zweite landesweite Volksabstimmung in der Geschichte Baden-Württembergs wurde am 27. November 2011 durchgeführt. Ziel der Volksabstimmung war ein abschließendes und befriedendes Votum zu S21.
        mehr
      • Volksabstimmung in Baden-Württemberg
        Die Möglichkeiten direkter Demokratie in Baden-Württemberg
        mehr

       

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      Publikationen zum Thema

      Gefundene Artikel: 6

      Abbildung -MK 2011-3 Bürgerbeteiligung
      Mach´s klar

      MK 2011-3 Bürgerbeteiligung

      Mach´s klar! 3-2011: Bürgerbeteiligung

      Politik - Einfach erklärt

      LpB
      Stuttgart 2011 , 4 Seiten
      Der Artikel ist nicht lieferbar.
      Preis: kostenlos
      Download PDF 1,6 MB
      Abbildung -Handreichung leicht verständliche Seminare
      Lernmedium

      Handreichung leicht verständliche Seminare

      Handreichung für leicht verständliche Seminare zum Thema Beteiligung und Politik

      2. Auflage 2017

      LpB und Lebenshilfe BW
      Stuttgart 2016 , 39 Seiten
      Der Artikel ist lieferbar.
      Preis: kostenlos
      Download 5,7 MB
      Abbildung -D&E 84-2022 Demokratie in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen
      Deutschland & Europa

      D&E 84-2022 Demokratie in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen

      Herausforderung und Chancen

      Heft 84-2022

      LpB
      Stuttgart 2022 , 102 Seiten
      Der Artikel ist lieferbar.
      Preis: kostenlos

      8,6 MB (PDF, barrierefrei)Download 10,1 MB
      Abbildung -P&U 2021-4 Wehrhafte Demokratie
      Politik & Unterricht

      P&U 2021-4 Wehrhafte Demokratie

      LpB
      Stuttgart 2022 , 56 Seiten
      Der Artikel ist lieferbar.
      Preis: kostenlos

      Zusatzmaterialien (2,1 MB, PDF, barrierefrei)Download 11,6 MB (PDF, BARRIEREFREI)
      Abbildung -MK 50-2022 Demokratie – mal kurz erklärt!
      mach's klar

      MK 50-2022 Demokratie – mal kurz erklärt!

      Mach´s klar! 50-2022:
      Politik - Einfach erklärt

      LpB
      Stuttgart 2023 , 4 Seiten
      Der Artikel ist lieferbar.
      Preis: kostenlos

      Download 1,3 MB (PDF, barrierefrei)Download 1,3 MB
      Abbildung -Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)
      Lernmedium

      Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)

      Bestellungen sind nur aus Baden-Württemberg möglich

      Grundrechtefibel (Grundgesetz-Wissen) für Kinder...

      LpB, Herder
      Stuttgart 2022 , 128 Seiten
      Der Artikel ist lieferbar.
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      Download 2,8 MB

      Unterrichtsmaterialien

      Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

      In zunehmendem Maß sind in manchen Ländern Europas Demokratien in Gefahr. Die Angebote bieten Hintergrundinformationen, Materialien und didaktische Hinweise zum Thema „Demokratie und Rechststaatlichkeit" im Unterricht.
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      Persönlichkeiten der Demokratie

      Das Tagungszentrum der LpB ist ein gebauter Ort für Demokratie und Beteiligung. Dort hat jeder Raum eine Namenspatin oder einen Namenspaten. Dafür wurden 67 Frauen und Männer aus Baden-Württemberg ausgewählt, die sich in besonderer Weise für die Entwicklung der Demokratie und für Menschenrechte eingesetzt haben. 
      Persönlichkeiten der Demokratie

      Weitere Informationen

      Glossar – die wichtigsten Begriffe auf einen Blick

      Bürgerbegehren
      Die Wahlberechtigten sammeln Unterschriften für ihr Anliegen und beantragen die Durchführung eines Bürgerentscheids.

      Bürgerentscheid
      In einem Bürgerentscheid können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte wichtige Angelegenheit entscheiden.

      Bürgerinitiative
      Bürgerinitiativen sind Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Sie beschränken sich meist auf ein Thema und sind unabhängig von Parteien.

      Demonstration
      Wenn sich Menschen zu einer öffentlichen Versammlung treffen und auf ihre Meinungen und Forderungen aufmerksam machen, handelt es sich um eine Demonstration. Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Versammlungen unter freiem Himmel müssen aber bei der Polizei angemeldet werden.

      Direkte Demokratie
      Eine Form der Demokratie, in der die Bürgerinnen und Bürger selbst die politischen Entscheidungen fällen und dies nicht gewählten Vertretern überlassen. Beispiele für direkte Demokratie sind Volksentscheide und Volksabstimmungen.

      Nichtregierungsorganisation
      Eine nichtstaatliche Organisation, die gemeinsame Interessen verfolgt. Oft beschäftigen sich Nichtregierungsorganisationen mit umweltpolitischen oder sozialpolitischen Themen oder Menschenrechten. Alle können in einer Nichtregierungsorganisation mitmachen.

      Partei
      Eine Vereinigung von Menschen, die gemeinsame Interessen, Werte und politische Forderungen haben. Sie wollen in Wahlen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

      Politische Willensbildung
      In einer Demokratie gibt es viele Möglichkeiten, sich zu informieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. Parteien, unterschiedliche Interessengruppen, Bürgerinitiativen und viele andere Organisationen vertreten ihre politischen Standpunkte in der Öffentlichkeit. So können sich die Menschen eine politische Meinung bilden.

      Repräsentative Demokratie
      Form der Demokratie, in der die Bürger politische Entscheidungen nicht selbst treffen. Sie wählen Vertreter, die stellvertretend für sie entscheiden.


      Dieser Inhalt stammt aus dem Unterrichtsmaterial von „mach's klar“ zum Thema Bürgerbeteiligung (2011).

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      Hintergrund: Informationen zu „Bürgerbeteiligung“

      Hinweis: Der Text stammt aus dem Jahr 2014 und wird nicht mehr aktualisiert.


      Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ ist vielschichtig und wird sehr unterschiedlich definiert. Neben der am häufigsten bezeichneten instrumentellen Funktion von Partizipation gibt es auch noch andere, zum Beispiel die Identifizierung mit der sozialen oder politischen Gemeinschaft, in der man lebt. Ausgeschlossen ist damit zum Beispiel der Bereich der Berufspolitik. Jedoch ist auch diese Begriffsbestimmung noch so vage, dass der Begriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse und Verfahren verwendet wird.

      In den Bereichen der repräsentativen sowie der direkten Mitbestimmung bestehen formalisierte Prozesse, sie werden auch als „konventionelle“ oder „verfasste“ Formen der Mitwirkung bezeichnet. Gemeint sind im Allgemeinen Wahlen (Mitwirkung im Bereich der repräsentativen Demokratie) oder Abstimmungen (Verfahren der direkten Demokratie, wie Bürgerbegehren, Bürgerentscheid oder Volksentscheid). „Unkonventionelle“ oder „Nichtverfasste“ Verfahren sind alle weiteren Formen der Beteiligung, die sich außerhalb juristisch verbriefter und festgelegter Verfahren entwickelt haben, meist aus der Zivilgesellschaft heraus oder anhand eines thematischen Bedürfnisses geplant oder aufgrund eines Konflikts, manchmal auch spontan vor Ort. Diese manchmal auch informellen Verfahren beinhalten wiederum eine Vielzahl von Methoden und Verfahren: Dialogverfahren wie z.B. Runder Tisch, Planungszelle, Konsensuskonferenz oder Zukunftswerkstatt; die Teilnahme an Demonstrationen, Unterschriftensammlungen oder Flashmobs.

      Wie verbindlich die geschilderten Verfahren jeweils sind, ist unterschiedlich. Bindende Kraft im juristischen Sinne entfalten nur die konventionellen, gesetzlich „verfassten“ Verfahren wie Wahlen oder Abstimmungen. Ergebnisse aus dialogorientierten Verfahren können keinen automatischen Anspruch auf Umsetzung der Ergebnisse beanspruchen, jedoch besteht die Möglichkeit, dass ihre Ergebnisse je nach Entstehung (z.B. Einsatz durch Akzeptanz durch Verwaltung oder Selbstorganisation durch Bürgerinnen und Bürger) als bindend anerkannt werden.

      Unterschiedliche Vorstellungen darüber, was legitime Entscheidungen sind, führen hier oft zu unterschiedlichen Vorstellungen und Ansprüchen, insbesondere zwischen gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern und neuen Gruppierungen wie z.B. Bürgerinitiativen. Diese unterschiedlichen Vorstellungen über legitime Prozesse der Entscheidungsfindung und -umsetzung führen häufig zu tief greifenden Konflikten, die uns vor die Anforderung stellen, wie heute Dialogverfahren gestaltet werden können, die sowohl bindend sind als auch die inhaltlichen Mitgestaltungsansprüche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen. Dabei spielt die Art und Weise, wie die einzelnen Verfahren gestaltet, wie sie miteinander kombiniert und zu welchem Zeitpunkt sie durchgeführt werden, eine entscheidende Rolle. Dieser Wandel in der Zivilgesellschaft und im Mehrebenengefüge politischer Entscheidungsfindung wird in den westeuropäischen Gesellschaften bereits seit den 1950er Jahren beobachtet.

      Gesellschaftliche Veränderungen

      Die beschriebenen Veränderungen im Bereich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen haben ihre Ursachen einerseits in gesellschaftlichen Veränderungen und andererseits in Veränderungen auf individueller Ebene. Ein wichtiger Bereich umfasst die Veränderungen in den Grundorientierungen der Bürgerinnen und Bürger, in den Werten, die ihnen wichtig sind. Zentral sind hierbei die in den 1960er und 1970er Jahren festgestellten Wandlungen von sogenannten „Pflicht- und Akzeptanzwerten“ hin zu Werten der Selbstentfaltung und Mitgestaltung. Damit ist gemeint, dass die Orientierung an von außen gesetzten Normen zugunsten von individuellen Werten abgenommen hat. Während es in den 1960er Jahren zur staatsbürgerlichen Pflicht gehörte, wählen zu gehen, hat hier der Verpflichtungscharakter abgenommen zugunsten einer Orientierung, dass es akzeptiert ist, frei darüber zu entscheiden, ob man von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen möchte oder nicht. Die unmittelbare persönliche Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger gewinnt an Bedeutung für die Gestaltung des eigenen Lebens; auch die Bedürfnisse nach direkter Beteiligung an Sachfragen steigen. Verschiedene Wertorientierungen tragen bei zu einer Pluralisierung der Gesellschaft, die sich in einer Vielfalt an Lebensstilen, Lebensformen und Lebensgestaltung äußert.

      Parallel zu den Veränderungen der Wertorientierungen verändert sich seit einigen Jahrzehnten die Unterstützung verschiedener Elemente der Demokratie. Das Schlagwort „Politikverdrossenheit“ macht seit einigen Jahren die Runde. Zwar unterstützen rund 80 Prozent der Bevölkerung nach wie vor die „Demokratie als die beste Staatsform“, und auch das Interesse an Politik ist auf mittlerem Niveau – rund die Hälfte der Bevölkerung bekundet ein solches – stabil. Jedoch nimmt die Zufriedenheit mit den Ergebnissen der Demokratie kontinuierlich ab, vor allem aber das Vertrauen auf unterschiedlichen Ebenen: Besonders markant abnehmend ist das Vertrauen in Institutionen des politischen Lebens, wie z.B. Politikerinnen und Politiker, Parteien und Parlamente. Und auch das Wertesystem der Demokratie ist nicht mehr durch fast einhellige Unterstützung getragen.

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      Hintergrund: Wer nimmt an Beteiligungsverfahren teil?

      Hinweis: Der Text stammt aus dem Jahr 2014 und wird nicht mehr aktualisiert.


      Bildung und Beteiligung

      Neben gesellschaftlichen Veränderungen wird der Wandel in Bezug auf die politische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bis heute wesentlich beeinflusst durch das Bildungsniveau. Dieses hat die politischen Fähigkeiten, sich in demokratische Prozesse einzubringen, seit den 1950er Jahren enorm gesteigert. Durch den Anstieg des allgemeinen Bildungsniveaus und die damit verbunden Möglichkeiten des sozialen Aufstiegs bestehen auch die Voraussetzungen, sich an der politischen Meinungsbildung zu beteiligen und auch zu engagieren.

      Ein breites Angebot an verschiedenen Medien ermöglicht heute einen vielfältigen Zugriff auf politische Informationen unterschiedlicher Komplexität und Fülle. Politisches Interesse und Bildung führen zusammen zu einer hohen „Ansprechbarkeit“ für politische Themen (kognitive Mobilisierung). Bildung ist daher eine unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren demokratischer Systeme, die auf ausgebildete kompetente und mündige Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind.

      Persönliche Faktoren

      Neben gesellschaftlichen und sozioökonomischen Veränderungen wird das politische Teilhabeverhalten auch durch Veränderungen auf der individuellen Ebene beeinflusst. Einen zentralen Erklärungsansatz liefert das so genannte „Sozioökonomische Ressourcenmodell“: Demnach ist das Teilnahme umso höher und ausgeprägter, je höher Bildungsgrad, Einkommen und beruflicher Status sind. Mit dem Anstieg des Bildungs- und Wohlstandsniveaus in den 60er und 70er Jahren wurde auch das Niveau der Beteiligung positiv beeinflusst. Weitere Variablen, die die politische Beteiligung beeinflussen, sind Alter und Geschlecht.

      Des Weiteren sind sozialpsychologische Variablen zu nennen, die das Verhalten beeinflussen. Dazu zählen die Ebene der persönlichen Normen und Werte: Teile ich die Grundannahmen der Gewährleistung von Freiheit und Gleichheit, die das demokratische System verspricht? Ebenso ist der Grad des persönlichen politischen Interesses entscheidend für die Beteiligung an politischen Entscheidungen. Welche Form der politischen Beteiligung persönlich für wichtig gehalten wird und was überhaupt für „wichtig“ erachtet wird, spielt ebenso eine große Rolle. Die Kompetenz, die man sich selbst zuschreibt, das Kompetenzbewusstsein, stellt eine weitere Quelle für das Ausmaß und die Form der politischen Beteiligung dar. Und schließlich spielt die persönliche Zufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie eine Rolle.

      Hintergrund: Formelle Beteiligung

      Hinweis: Der Text stammt aus dem Jahr 2014 und wird nicht mehr aktualisiert.


       

      Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

      Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind die zwei Stufen eines Beteiligungsverfahrens. Die erste Stufe, das Bürgerbegehren, ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (zweite Stufe).

      Damit der Antrag auf einen Bürgerentscheid angenommen wird, muss er von einer bestimmten Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern in einem festgelegten Zeitraum unterschrieben werden. Es gibt neben dem Unterschriftenquorum noch weitere Beschränkungen. Die genauen Regeln hierbei variieren von Bundesland zu Bundesland und zum Teil sogar von Kommune zu Kommune.

      Wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt, so bedeutet dies, dass über die gestellte Sachfrage in freien, gleichen und geheimen Wahlen abgestimmt wird. Das Ergebnis der Abstimmung steht einem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.

      Eine besondere Form ist das kassierende Bürgerbegehren bei dem die Aufhebung eines Beschlusses der Kommunalvertretung erreicht werden soll.

      Volksbegehren, Volksentscheid und Volksabstimmung

      Wenn Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf der Landes- bzw. Bundesebene angewendet werden, so bezeichnet man sie als Volksbegehren und Volksentscheid. Die Regeln für die konkrete Umsetzung unterscheiden sich jedoch von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Bei der Volksabstimmung entscheiden die stimmberechtigten Staatsbürger über Sachfragen (im Unterschied zu Wahlen, die sich auf Personalentscheidungen beziehen).

      Petition

      Alle Menschen (egal welcher Staatsangehörigkeit, Volljährigkeit, ob selbst betroffen oder zugunsten Dritter) haben das sogenannte Petitionsrecht. Man kann entweder alleine oder in Gruppen eine Petition einreichen, entweder an den Bundestag oder an einen Landtag. Die Petition geht dort an den sogenannten Petitionsausschuss.
      Inhaltlich ist die Petition nicht festgelegt. Jede Person kann sie einreichen, wenn sie sich durch Entscheidungen von Ämtern und Behörden benachteiligt fühlt, auch wenn deren Entscheidung rechtlich eigentlich korrekt ist.
      Der Petitionssauschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse, um den Sachverhalt möglichst gut erfassen und klären zu können.

      Durchschnittlich ist jede fünfte Petition ganz oder teilweise erfolgreich.

      Für weitere Informationen siehe:
      Petition einreichen beim Landtag BW
      Petition einreichen beim Bundestag
      Petition einreichen beim EU-Parlament
      Plattform für Petitionen
      Statistik der eingereichten Petitionen auf Bundesebene

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      Letzte Aktualisierung: Oktober 2023, Internetredaktion LpB BW

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