Der Kopftuchstreit 2003 (Archiv)

Das muslimische Kopftuch ist umstritten: Einige sehen in dieser Bekleidung ein Symbol für die Unterdrückung der Frau, die anderen einen Ausdruck individueller Frömmigkeit. Die Motive muslimischer Frauen, ein Kopftuch zu tragen, können unterschiedlicher Art sein. Für viele ist die Verhüllung des Kopfes eine selbstverständliche Tradition, die nicht hinterfragt wird. Andere legen sich das Kopftuch als bewusstes Zeichen des Glaubens an.

Am Beispiel „Kopftuch für Lehrerinnen“ entbrannte ein noch immer währender Rechtsstreit. Der Fall der Fereshta Ludin in Baden-Württemberg ist das bekannteste Beispiel; dagegen darf eine Lehrerin mit Kopftuch seit 2000 in Lüneburg in Niedersachen unterrichten. Die 1972 in Afghanistan geborene und 1995 eingebürgerte Fereshta Ludin, die gegen das Land durch die Instanzen gezogen war, beruft sich dagegen auf ihre Religionsfreiheit.

Namhafte Gelehrte wie der ägyptische Religionsminister Dr. Hamdi Zakzouk erkennen keinen Schleier- bzw. Kopftuchzwang in der Religion. Die islamischen Organisationen in Deutschland sehen aber das Kopftuch als religiöse Pflicht an, mit der einzigen Ausnahme der größten, rein türkisch-staatlichen Organisation DITIB, weil in der Türkei Parlamentarierinnen und Lehrerinnen bzw. Hochschullehrerinnen sowie Angestellten im öffentlichen Dienst das Tragen des Kopftuchs verboten ist.

Die beiden Koranverse, die bis heute zur Begründung der Verschleierung dienen, gebieten tatsächlich eine züchtige Verhüllung, nicht aber den Schleier. Sure 33:59 wendet sich an Mohammed:
"O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Töchtern der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das bewirkt eher, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und dass sie nicht belästigt werden."
Sure 24:30 trägt ihm ein Keuschheitsgebot für die männlichen Gläubigen auf:
"Sprich zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren. Das ist lauterer für sie."

Der folgende Vers gebietet dasselbe für die Frauen, erweitert es aber:
"... und ihren Schmuck nicht offen zeigen mit Ausnahme dessen, was (ohnehin) sichtbar ist, und ihren Schal über ihren Halsausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, nur ihren Ehegatten, ihren Vätern, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen Trieb (mehr) haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten. Sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit man gewahr wird, welchen Schmuck sie verborgen tragen!" (Gemeint sind sicher klirrende Fußringe).

Eine heftige Debatte löste auch der damalige Bundespräsident Johannes Rau in seinem Neujahrsinterview im ZDF aus. Gefragt nach seiner Meinung im so genannten Kopftuchstreit sprach sich Rau sich für eine Gleichbehandlung aller Religionen aus. "Wenn das Kopftuch als Glaubensbekenntnis, als missionarische Textile, gilt, dann muss das genauso gelten für die Mönchskutte, für das Kruzifix". Vor allem aus der Union und von den Kirchen aber auch von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hagelte es darauf scharfe Kritik.

Bundespräsident Johannes Rau im Interview

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Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil

Im emotionsgeladenen Kopftuchstreit hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) am 24.09.2003 in Karlsruhe ein Urteil verkündet.
Auf die in der mündlichen Verhandlung gestellte Frage: "Wie viel fremde Religiosität verträgt unsere Gesellschaft?", gab das Gericht keine klare Antwort. Mehr noch, im Konflikt um die moslemische Lehrerin Fereshta Ludin, die nun noch immer nicht weiß, ob und wann sie jemals in Baden-Württemberg unterrichten darf, offenbarte das Gericht seine eigene Zerrissenheit. Mit der Mehrheit von fünf gegen drei Stimmen fällten die Richter ein Alles-ist-möglich-Urteil: Kopftücher in Schulen dürfen erlaubt, aber auch verboten werden, ganz so wie die einzelnen Bundesländer es wollen. Moslemischen Lehrerinnen in Deutschland darf das Tragen von Kopftüchern im Schulunterricht ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht verboten werden.
Angesichts des Kopftuch-Urteils des BVG will die Mehrzahl der Bundesländer die Entscheidung zunächst eingehend prüfen, ehe über gesetzliche Konsequenzen entschieden wird.

Die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan (CDU) kündigte an, die Gerichts-Entscheidung eingehend zu prüfen. «Danach wird der Landtag entscheiden, ob es in Baden-Württemberg zu einer solchen gesetzlichen Regelung kommen wird».
 
Bundesverfassungsgericht: Urteil des Zweiten Senats vom 24. September 2003
Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
Netzeitung.de: Lehrerin gewinnt Kopftuchstreit in Karlsruhe
Spiegel: Kopftuchstreit landet bald wieder in Karlsruhe
tagesschau: Der Streit ums Kopftuch

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Baden-Württemberg verabschiedet Kopftuchverbot

Nur einen Monat nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland den Entwurf für ein neues Gesetz vorgelegt: Lehrerinnen ist damit das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten.

Im Schulgesetz des Landes soll künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden. Doch christliche oder jüdische Symbole sollen nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden - auch Nonnen dürfen weiterhin in ihrer Ordenstracht unterrichten. "Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam", sagte Kultusministerin Annette Schavan (CDU) bei der Vorstellung des Entwurfs. Ausnahmen sollen für den Religionsunterricht gelten. Auch Referendarinnen dürfen künftig noch ein Kopftuch tragen, da der Staat ein Ausbildungsmonopol für Lehrer hat, Kopftuchträgerinnen aber nicht von einer Ausbildung ausgeschlossen werden sollen.

Die Landesverfassung von Baden-Württemberg formuliere klar den Erziehungsauftrag auf der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte (Art. 12, 15 und 16). Der Gesetzesentwurf werde so dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ebenso gerecht wie den Grundüberzeugungen der Landesverfassung, so Ministerpräsident Erwin Teufel abschließend.
Dem widersprach die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck (Grüne). Der Gesetzentwurf setze ein integrationspolitisch problematisches Signal. Beck sagte: "Die Regelung, die muslimische religiöse Symbole aus der Schule fern halten will, christliche oder jüdische aber zulässt, ignoriert den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz."

Der baden-württembergische Ministerrat hat am 13.01.2004 einstimmig einem Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot zugestimmt. Künftig sollen Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg äußere Bekundungen untersagt werden, welche die Neutralität des Landes oder den Schulfrieden gefährden oder stören, vor allem aber grundlegende Verfassungsrechte missachten könnten.

Als erstes Bundesland hat Baden-Württemberg am 02.04.2004 ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verabschiedet. Die Abgeordneten der CDU/FDP-Koalition sowie die SPD stimmten nahezu geschlossen für eine entsprechenden Änderung des Landesschulgesetzes. Das Kopftuch einer Lehrerin habe in der Schule auf Grund seiner Mehrdeutigkeit und der damit verbundenen politischen Bedeutung im Sinne des politischen Islamismus keinen Platz, begründete Kultusministerin Schavan das von der Landesregierung eingebrachte Gesetz. Das Grundgesetz verlangt die Gleichbehandlung aller Religionen. Damit hätten möglicherweise auch Mönchsgewänder und das christliche Kreuz aus den Klassenzimmern verbannt werden müssen. Daher sieht die Kompromissformel von CDU, FDP und SPD vor, diejenigen traditionellen christlichen Symbole vom Verbot auszunehmen, die von der Landesverfassung geschützt sind.

Abgelehnt hat der Landtag den Gesetzentwurf der Grünen, wonach das Tragen des Kopftuchs als politisches Symbol im Einzelfall verboten werden kann, die Entscheidung darüber jedoch zunächst bei den Schulen liegen sollte. Ein solches Verfahren bringe den Schulfrieden nicht nach vorne, kritisierte Dieter Kleinmann (FDP). Auch für Peter Wintruff (SPD) ist eine Einzelfalllösung «nicht vernünftig und gerecht». Wintruff sieht das Kopftuch als Zeichen für Geschlechtertrennung, es diene der Unterordnung der Frau und stehe für die Ungleichbehandlung von Mann und Frau. «Das Tragen des Kopftuchs ist mit der Ausübung des Lehrerberufs an öffentlichen Schulen unvereinbar», sagte der Vorsitzende des Schulausschusses.

Kultusministerin Schavan reagierte erleichtert und zufrieden auf den klaren Mehrheitsbeschluss des Landtags zum Kopftuchverbot. Das Parlament habe auf hohem Niveau debattiert. «Wir haben es uns nicht leicht gemacht», sagte Schavan.

Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes blieben dennoch Zweifel. Der Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann erklärte, ein Entwurf, der das Gleichbehandlungsgebot verletzt und von einer individuellen Beurteilung absieht, sei nicht grundgesetzkonform. Dagegen mutmaßte der Abgeordnete Georg Wacker (CDU), dieses Gesetz habe große Chancen, vor dem Verfassungsgericht zu bestehen

Auch Niedersachsen bekommt ein Kopftuch-Gesetz. Bildungsminister Bernd Busemann (CDU) stellte seinen Gesetzentwurf am 13.01. in Hannover vor. Danach dürfen muslimische Lehrerinnen an niedersächsischen Schulen künftig weder ein Kopftuch tragen, noch andere religiöse Symbole zeigen.
In Berlin einigte sich die rot-rote Koalition auf ein komplettes Verbot sichtbarer religiöser Symbole in der Regel für alle Staatsdiener. Für Polizisten, Richter, Strafvollzugsbeamte oder Lehrer sind demnach Kopftuch, Kreuz oder jüdische Kipa im Dienst künftig tabu. Nur so, glaubt man in der Bundeshauptstadt, würden die Religionen gleich behandelt
 
netzeitung.de: Stuttgarter Landtag für Kopftuch-Verbot
Spiegel: Südländer werfen Bumerang
sueddeutsche.de: Baden-Württemberg beschließt Kopftuchverbot
rp-online: Kopftuch-Verbot: Baden-Württemberg legt Gesetz vor

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Kopftuchverbot

Fereshta Ludin hat den Streit um das Kopftuchverbot verloren. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Juni 2004 die Klage der Frau zurückgewiesen. Zugleich bestätigten die Richter das neue Schulgesetz von Baden-Württemberg als verfassungsgemäß. Wie das Gericht mitteilte, entspricht das Landesgesetz den jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und ist eine ausreichende Rechtsgrundlage. Im Mittelpunkt des Verfahrens in Leipzig stand das Gesetz aus Baden-Württemberg. Der Stuttgarter Landtag hatte im April bundesweit als erster eine entsprechende Änderung im Schulgesetz verabschiedet. Danach ist es muslimischen Lehrerinnen verboten, an öffentlichen Schulen mit Kopftuch zu unterrichten.
Weiter heißt es im Urteil (AZ: BVerwG 2 C 45.03), das Landesgesetz enthalte trotz der Erwähnung "christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" keine Bevorzugung christlicher Religionen. Das allgemeine Verbot, "in der Schule durch Bekleidung politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundungen abzugeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören oder zu gefährden", trifft nach Überzeugung des Gerichts alle Konfessionen und Weltanschauungen gleichermaßen.

Kopftuchstreit Urteil des Bundesverfassungsgerichts 27.01.2015

Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist.

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 14/2015 vom 13. März 2015

 

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Kopftuchstreit in Frankreich - Laizitätsgesetz

Frankreich wird das Kopftuch nicht nur für Lehrerinnen sondern auch für Schülerinnen an französischen Schulen verbieten.
Das französische Parlament hat mit großer Mehrheit für das umstrittene Verbot islamischer Kopftücher an französischen Schulen gestimmt. Von 530 anwesenden Volksvertretern stimmten in Paris 494 dafür und 36 dagegen. Auch die oppositionellen Sozialisten sprachen sich für das Verbot «auffälliger religiöser Symbole» an öffentlichen Schulen aus. Das von Staatspräsident Jacques Chirac unterstützte Verbot in Frankreich soll sowohl für das islamische Kopftuch, für größere Kreuze und das jüdische Käppchen (Kippa) gelten. Anfang März wird der Text vom Senat beraten und dann abschließend von der Nationalversammlung verabschiedet.
 
tagesschau: Frankreich verbannt Kopftücher aus Schulen

Weiter Informationen der LpB

LpB Zeitschrift PUU 1/99: Grundgesetz im Profil
Kopftuch-Streit: Historische, internationale und rechtliche Aspekte
Der Kopftuch-Streit und das Grundgesetz
Kopftuch-Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit
LPB Zeitschrift BIS 4/01: Islam in Deutschland
LPB Zeitschrift BIS 4/01: Das Kopftuch als Symbol - Die Stellung der Frau im Islam

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