OB-Wahl Karlsruhe 2020

Archiv-Dossier: Frank Mentrup bleibt Oberbürgermeister in Karlsruhe

Der amtierende Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup (SPD) hat die Karlsruher OB-Wahl am Sonntag, 6. Dezember 2020, gewonnen. Der Amtsinhaber setzte sich mit 52,6 Prozent der Stimmen gegen fünf Mitbewerberinnen und -bewerber durch. 

Frank Mentrup konnte schon im ersten Wahlgang 52,6 Prozent der Stimmen erzielen. Der Kandidat der CDU/FDP Sven Weigt erreichte 25,4 Prozent, die Kandidatin der FW/Für Karlsruhe, Petra Lorenz, kam auf 8,7 Prozent, der unabhängige Kandidat Marc Nehlig auf 6,4 Prozent der Stimmen. Paul Schmidt von der AfD liegt bei 4,1 Prozent, die Kandidatin von Die Partei, Vanessa Schulz, erzielte 2,8 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 41 Prozent (2012: 42 Prozent).

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Kurz & knapp: Wissenswertes über die Wahl zum Oberbürgermeister

  • Amtsinhaber Dr. Frank Mentrup (SPD) hat die Karlsruher Oberbürgermeisterwahl am 6. Dezember 2020 im ersten Wahlgang gewonnen. Er erzielte die notwendige absolute Mehrheit von 52,6 Prozent der Stimmen. Zum vorläufigen amtlichen Wahlergebnis

  • Sechs der insgesamt elf Bewerbungen hatte der Gemeindewahlausschuss der Stadt zur Wahl zugelassen.
     
  • 233.000 Karlsruher Bürgerinnen und Bürger waren wahlberechtigt.

  • Der derzeitige Oberbürgermeister von Karlsruhe ist Dr. Frank Mentrup. Er geht somit in seine zweite Amtszeit. Er wurde bereits am 16. Dezember 2012 mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt, unterstützt von SPD, den Grünen, der Karlsruher Liste (KAL) sowie der Piratenpartei. Am 1. März 2013 trat er sein Amt an.

  • Der (Ober-)Bürgermeister ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und leitet die Stadtverwaltung. Außerdem repräsentiert er die Kommune nach außen.

  • In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten (ab 20.000 Einwohnern) führt die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeisterin bzw. Oberbürgermeister.

  • Gewählt wird jeweils auf acht Jahre. 

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Das vorläufige amtliche Wahlergebnis

Frank Mentrup (SPD) gewinnt mit 52,55 Prozent der abgegebenen Stimmen die Karlsruher OB-Wahl. Sven Weigt (Kandidat der CDU und FDP) erreicht 25,36 Prozent der Stimmen. Es folgen: Petra Lorenz (Freie Wähler/Für Karlsruhe) mit 8,71 Prozent, Marc Nehlig (parteilos) mit 6,37 Prozent, Dr. Paul Schmidt (AfD) mit 4,11 Prozent und Vanessa Schulz (Die Partei) mit 2,79 Prozent. 

Die Wahlbeteiligung lag bei 41,4 Prozent.

 Zu den Wahlergebnissen 

ka-news.de, bnn.de und swr.de haben live über die Wahl berichtet.

 

Wie ist das Wahlergebnis zu bewerten?

Der alte und der neue Oberbürgermeister zeigte sich am Abend erleichtert, als deutlich wurde, dass er bereits im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit erzielen würde. Mentrup galt zwar als eindeutiger Favorit. So hatte beispielsweise der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider im Vorfeld wenig Überraschungen bei der Wahl erwartet: Sechs Bewerberinnen und Bewerber stünden zur Auswahl, darunter ein angesehener Amtsinhaber, der erneut antrete und die Unterstützung der SPD und der Grünen habe. "Die Chancen sind also gut für Frank Mentrup", sagte der Professor der Universität Hohenheim in einem Interview (Quelle: bnn.de). Doch dass es dem Amtsinhaber gelänge, gleich im ersten Wahlgang zu gewinnen, galt keineswegs als gesichert. Der SWR lieferte zwei Kommentare dazu: "Warum ein zweiter Wahlgang notwendig sein wird" und "Das schafft der Amtsinhaber Mentrup".

Nun hat es Frank Mentrup geschafft und kann Karlsruhe weitere acht Jahre als Oberbürgermeister regieren. Mit 52,6 Prozent der Stimmen lag er leicht unter dem Ergebnis von 2012 (55,3 Prozent). Die drittgrößte Stadt Baden-Württembergs wird nun noch stärker als in der Vergangenheit von einer grün-roten Politik geprägt werden. Denn die Grünen sind seit der letzten Kommunalwahl stärkste Kraft im Gemeinderat und konnten viele ihrer Themen in Mentrups Wahlprogramm platzieren.

Die Kandidaten der CDU/FDP, Sven Weigt, und der AfD, Dr. Paul Schmidt, zeigten sich über ihre jeweiligen Wahlergebnisse etwas enttäuscht. Sie hatten sich mehr Wählerstimmen erhofft. Petra Lorenz, die Kandidatin der Freien Wähler/Für Karlsruhe, ist mit ihrem Wahlergebnis zufrieden und nimmt vieles aus dem Wahlkampf für ihre Arbeit als Gemeinderätin mit. Einen Achtungserfolg erzielte der 26-jährige Marc Nehlig (parteilos), der bisher politisch noch nicht in Erscheinung getreten war und auf dem vierten Platz hinter Mentrup, Weigt und Lorenz landete. Insgesamt bewerteten alle Kandidierenden die Wahl als fair.

Weitere Quellen: SWR.de bnn.de ka-news.de

 

Wie hoch war die Wahlbeteiligung?

Mit 41,4 Prozent lag die Wahlbeteiligung etwas niedriger als im Jahr 2012 (42,2 Prozent). Von 231.335 Wahlberechtigten haben 95.777 Personen ihre Stimmen abgegeben. Viele werteten dies als überraschend niedrige Wahlbeteiligung. Doch die Wahlleiterin Edith Wiegelmann-Uhlig zeigte sich zufrieden, da eine solche Wahlbeteiligung für eine Oberbürgermeisterwahl, bei der der Amtsinhaber wieder antritt, nichts Ungewöhnliches sei. Aufgrund der Corona-Pandemie war der Anteil der Briefwähler*innen besonders hoch.

Der Amtsinhaber Mentrup konnte insbesondere in den Bezirken der Innenstadt sehr hohe Ergebnisse erzielen, während er in den Randbezirken weniger stark war, wenngleich er in allen Stadtteilen die meisten Stimmen holte.
Wahlergebnisse nach Stadtteilen

Quellen: SWR.de bnn.de ka-news.de

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Wer waren die Kandidatinnen und Kandidaten?

Sechs Kandidatinnen und Kandidaten traten zur Wahl am 6. Dezember an. Insgesamt hatten elf Personen ihre Bewerbung eingereicht. Davon zogen zwei Frauen ihre Bewerbung zurück, drei Bewerber erfüllten die notwendigen formalen Voraussetzungen nicht. Das baden-württembergische Kommunalwahlgesetz schreibt vor, dass bei der Bürgermeisterwahl Unterstützerunterschriften vorgelegt werden müssen. Für Karlsruhe sind das 250 Unterschriften von Personen, die in Karlsruhe wahlberechtigt sind.

Zur Übersicht der Kandidierenden


 

"Kandidat-O-Mat" geht an den Start

Wen wählen? Erstmals hilft das Online-Angebot "Kandidat-O-Mat" in Karlsruhe bei der Wahlentscheidung. Die Landeszentrale für politische Bildung und der SWR bieten den digitalen Service zur Orientierung an. Der Kandidat-O-Mat steht zum Kandidaten-Check zur Verfügung.

www.kandidatomat.de

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Was sind die Aufgaben des Karlsruher Stadtoberhaupts?

Die (Ober-)Bürgermeisterin bzw. der (Ober-)Bürgermeister als Gemeindeoberhaupt vereinigt in seiner bzw. ihrer Position gleichzeitig drei Funktionen:

  • als stimmberechtigte/-r Vorsitzende/-r des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse,
  • als Chef/-in einer zugeschnittenen Verwaltung mit rund 5.000 Beschäftigten,
  • als Repräsentant/-in der Gemeinde nach außen.

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten (ab 20.000 Einwohnern) führt die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister/-in. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hauptamtlich tätig. Auch in kleineren Gemeinden mit 500 bis 2.000 Einwohner kann dies durch die Hauptsatzung festgelegt werden.

Was verdient ein OB in Baden-Württemberg?

Das hängt unter anderem von der Einwohnerzahl und dem Aufwand ab. Die höchste Besoldungsgruppe "B 11" (ca. 14.600 Euro) gibt es ab 500.000 Einwohnern. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ist daher in die Beamtenbesoldungsgruppe "B 10" eingestuft (ca. 14.100 Euro). Geregelt wird das im Landeskommunalbesoldungsgesetz (LKomBesG).

Warum gibt es in Karlsruhe neben dem Oberbürgermeister noch weitere Bürgermeister?

In größeren Städten wird die Arbeit der Verwaltung auf mehrere Dezernate verteilt. An deren Spitze steht jeweils ein/-e vom Gemeinderat eingesetzte/-r Dezernent/-in bzw. , der/die zusätzlich den Titel Bürgermeister/-in tragen kann.

Gibt es mehrere Bürgermeister, dann ist einer als Erster Bürgermeister die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters. In größeren Städten mit mehreren Bürgermeistern werden die einzelnen Positionen häufig nach Parteienproporz abgesprochen und dann entsprechend gewählt.

In Karlsruhe gibt es neben dem aktuellen Oberbürgermeister Mentrup noch fünf weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die für spezielle Themenbereiche, sogenannte Dezernate, zuständig sind.

Hintergrund: Die bisherigen Stadtoberhäupter Karlsruhes seit 1945

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben acht Oberbürgermeister die Geschicke der Stadt Karlsruhe geprägt:

  • 1945: Josef Heinrich (kommissarisch)
  • 1945–1946: Dr. Hermann Veit (SPD)
  • 1947–1952: Friedrich Töpper (SPD)
  • 1952–1970: Günther Klotz (SPD)
  • 1970–1986: Otto Dullenkopf (CDU)
  • 1986–1998: Gerhard Seiler (CDU)
  • 1998–2013: Heinz Fenrich (CDU)
  • seit 2013: Dr. Frank Mentrup

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Eine Rarität: die (Ober-)Bürgermeisterin

  • Unter den etwa 1.100 (Ober-)Bürgermeister/-innen in Baden-Württemberg sind nur etwa 80 weiblich. Das sind gerade einmal rund 8 Prozent (Stand 2020).
  • Frauen stellen sich seltener zur Wahl als Männer. Ihr Anteil unter den Bewerbern liegt bei etwa 9 Prozent.
  • Nur 7,3 Prozent der Bürgermeisterwahlen zwischen 2010 und 2017 wurden von einer Frau gewonnen.
  • Bis Beate Weber (SPD) in Heidelberg 1990 zur Oberbürgermeisterin gewählt wurde, hatte es im Land nur Männer in dieser Position gegeben. Sie wurde 1998 im Amt bestätigt, 2006 trat sie nicht mehr zur Wahl an.
  • Folgende sechs Oberbürgermeisterinnen sind aktuell im Amt:
    • Margret Mergen (CDU) in Baden-Baden
    • Cornelia Petzold-Schick (parteilos) in Bruchsal
    • Gabriele Zull (Freie Wähler) in Fellbach
    • Ursula Keck (CDU) in Kornwestheim
    • Dorothee Eisenlohr (parteilos) in Schramberg
    • Petra Becker (parteilos) in Stutensee

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Die starke Stellung des Gemeindeoberhaupts in Baden-Württemberg

Eigentlich ist der von den baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeinderat "Hauptorgan der Gemeinde". So steht es in der Gemeindeordnung (§ 24 Abs. 1 Satz 1). Er beschließt kommunale Rechtsvorschriften, kontrolliert Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister und Verwaltung, stellt Gemeindepersonal ein und befindet über Steuerhebesätze und Ausgaben. Doch die kommunale Wirklichkeit sieht oft anders aus: Zentraler Akteur auf der kommunalpolitischen Bühne ist das Gemeindeoberhaupt, die (Ober-)Bürgermeisterin bzw. der (Ober-)Bürgermeister. Die besten Voraussetzungen für diese starke Position schafft die Süddeutsche Ratsverfassung, das kommunale Verfassungssystem in Baden-Württemberg. 

So ist das Gemeindeoberhaupt als einziges Mitglied des Gemeinderats in allen drei Phasen des kommunalen Geschehens entscheidend mit dabei: 

  • in der Phase der Entscheidungsvorbereitung
  • in der Phase der Vorbereitung und rechtsgültigen Entscheidung im Gemeinderat
  • in der Phase der Entscheidungsausführung

Außerdem hat die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister das Recht, "in dringenden Angelegenheiten (...), deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann", an Stelle des Gemeinderats zu entscheiden (§ 43,4 GemO). Üblicherweise legt der Gemeinderat eine gewisse Summe fest, bis zu der die/der Bürgermeister/-in über eine Maßnahme entscheiden kann.

Die Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern sowie die Tatsache, dass die Amtszeit unabhängig von der des Gemeinderates ist (der Gemeinderat wird für fünf Jahre gewählt), unterstreicht die starke Stellung der Rathauschefin bzw. des Rathauschefs.

 

Hintergrund: Die "höhere Weihe" der Direktwahl

Unabhängig von der Gemeindegröße wird die Stellung der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters als sehr stark eingeschätzt. Dieser Gestaltungsspielraum ergibt sich nicht nur aus den oben aufgeführten Kompetenzen, sondern auch aus der Direktwahl durch das Volk.

Dieses "Plebiszit" verleiht der Amtsinhaberin bzw. dem Amtsinhaber im allgemeinen Verständnis eine "höhere Weihe". Die Direktwahl bedeutet nicht nur ein Mehr an bürgerlichen Beteiligungsmöglichkeiten, sondern sie verstärkt auch die Durchsetzungskraft der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters, die als gewählte Repräsentantin bzw. als gewählter Repräsentant des Volkes vor den Rat treten und beanspruchen kann, ihre/seine Vorstellungen unter Berufung auf den Volkswillen durchzusetzen.

Gleichzeitig wird sie/er von der Bevölkerung als Ausgleich gegenüber dem Gemeinderat angesehen. Und auch wenn sie/er selbst einer Partei angehört (etwa die Hälfte), versucht die Person über den Parteien zu stehen und ausgleichend zu wirken. Deshalb ergänzen sich Volkswahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und getrennte Wahl des Gemeinderats.

Außerdem ist die Volkswahl für die/den Bürgermeister*in Verpflichtung, sich auch um Probleme einzelner Bürger*innen zu kümmern, und überhaupt um alles, was sich im Gebiet seiner Kommune ereignet. Dies bietet einen Anreiz für starke, durchsetzungsfähige Persönlichkeiten.

Erweist die Person sich dann noch als guter "Innen-, Außen- und Finanzminister", kann es sein, dass sie bei der Wiederwahl eine Traummehrheit von 90 Prozent und mehr bekommt.

Machtfülle schafft der baden-württembergischen Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister auch ihre/seine Präsenz als Polit-Profi. Die Gemeinderäte als Teilzeitpolitiker*innen geraten da bisweilen in die schwächere Position. Bei den wachsenden Aufgaben der Städte und Gemeinden sind zunehmend aber kommunale Mandatsträger*innen mit Fach- und Verwaltungskompetenz gefragt.

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Wie wird man (Ober-)Bürgermeister/-in? Kandidatur und Wahl

Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger

Das Stadtoberhaupt wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Dies eröffnet zum einen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerschaft und stärkt zum anderen die Position der bzw. des Gewählten. Die Wahl folgt den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Im Durchschnitt lag die Wahlbeteiligung bei Bürgermeisterwahlen in Baden-Württemberg in den Jahren 2010 bis 2017 bei 44,4 Prozent. 

Rückblick: Wahlbeteiligung bei der Karlsruher OB-Wahl 2012 und 2006

Bei der Karlsruher OB-Wahl am 12. Dezember 2012 waren sieben Kandidaten angetreten. Dr. Frank Mentrup gewann die Wahl im ersten Wahlgang mit 55,3 Prozent der abgegebenen Stimmen vor Ingo Wellenreuther (unterstützt von der CDU) mit 35,4 Prozent. Wahlberechtigt waren rund 218.000 Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,2 Prozent.

Bei der OB-Wahl im Jahr 2006 waren sechs Kandidaten und eine Kandidatin angetreten. Im ersten Wahlgang wurde Heinz Fenrich mit 55,5 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. Auf dem zweiten Platz landete die von der SPD unterstützte Kandidatin Ute Müllerschön mit 24,9 Prozent der Stimmen. Wahlberechtigt waren rund 207.000 Karlsruher Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 30,3 Prozent.


Wer im Amt ist, bleibt es meist auch

Die Amtszeit einer Bürgermeisterin bzw. eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg ist auf acht Jahre angelegt, eine Wiederwahl ist möglich, auch eine mehrmalige, sofern die Kandidatin bzw. der Kandidat nicht älter als 68 Jahre ist.

Von den 1.088 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die zwischen 2010 und 2017 eine Wahl gewonnen haben, sind nur etwa 42 Prozent neu im Amt. Es traten durchschnittlich 2,6 Kandidierende pro Stelle an, wobei das Interesse einer Kandidatur in größeren Gemeinden höher ist. Auch bewerben sich neue Kandidierende tendenziell lieber auf Stellen, bei denen die Amtsinhaberin bzw. der Amtsinhaber nicht nochmals zur Wahl antritt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Amtsinhaber bei nochmaliger Kandidatur abgewählt wird, gilt als eher gering (etwa bei einem von 12 Fällen). Eine vorzeitige Abwahl des Gemeindeoberhaupts ist rechtlich nicht möglich. 

Gestaltungsspielraum, Machtfülle und Wahlmodus haben erheblichen Einfluss darauf, wer Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister werden will und es auch tatsächlich wird. Das ist das Ergebnis politikwissenschaftlicher Untersuchungen. Die Machtfülle übt eine erhebliche Anziehungskraft auf starke und qualifizierte Persönlichkeiten aus. Und tatsächlich ist ihre Chance, gewählt zu werden, groß.

 

Wer kann als OB kandidieren?

Wählbar sind Deutsche und EU-Bürger/-innen, die in der Bundesrepublik wohnen und zwischen 25 und 68 Jahre alt sind. Eine bestimmte Qualifikation ist nicht vorgeschrieben. Oft kandidieren jedoch gelernte Verwaltungsfachleute.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss jede Bewerberin und jeder Bewerber folgende Unterlagen einreichen:

  • 250 Unterstützungsunterschriften von Karlsruher Wahlberechtigten (§ 10 Abs. 3 KomWG),
  • eine Wählbarkeitsbescheinigung,
  • eine eidesstattliche Versicherung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • bei EU-Bürger/-innen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaats besitzen und dort ihre Wählbarkeit nicht verloren haben (§10 Abs. 4 KomWG).

Der Gemeindewahlausschuß beschließt über die Zulassung der Bewerbungen spätestens am 16. Tag, für die Neuwahl nach § 45 Abs. 2 der Gemeindeordnung spätestens am 9. Tag vor dem Wahltag.

In Deutschland werden eher Bewerberinnen und Bewerber von außerhalb der Gemeinde bevorzugt. Zumeist stammen sie nicht aus dem betreffenden Ort, aber aus der Region. Wählerinnen und Wähler gehen davon aus, dass auswärtige Bewerberinnen und Bewerber weniger lokale Abhängigkeiten haben. Das bedeutet auch, dass sie zu den Parteien Distanz halten. Mehr als die Hälfte der Bürgermeisterinnen bzw. der Bürgermeister (59 Prozent) ist parteilos, während von den parteigebundenen fast drei Viertel ein Parteibuch der CDU haben.

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Wer ist bei der OB-Wahl wahlberechtigt?

Das aktive Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei kommunalen Wahlen sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag

  • 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Kommune haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.

Personen sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn sie

  • das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben,
  • ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine besorgen können und eine Betreuerin bzw. einen Betreuer für alle Angelegenheiten (Vollbetreuung) bestellt wurde.
     

Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede bzw. jeder nur einmal wählt. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde. Wahlberechtigte werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen – es sei denn, sie sind erst kürzlich eingebürgert worden oder sie sind EU-Bürgerin oder -Bürger. In diesem Fall muss sich die Person auf eigene Initiative bei der Stadt melden und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Die rund 233.000 Wahlberechtigten in Karlsruhe erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diejenigen, die bis zum 15. November keine Benachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich in jedem Fall ab Montag, 16. November, mit dem Wahlamt unter den Telefonnummern 0721/133-1250 in Verbindung setzen.

Wer am Wahltag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, kann seine Stimme im Vorfeld per Briefwahl abgeben. Die Stadt Karlsruhe wird die Aufteilung der Wahlbezirke für die Oberbürgermeisterwahl infolge der Corona-Pandemie verändern. Am 6. Dezember 2020 wird es daher weniger Urnenwahlbezirke als bei den Wahlen zuvor geben, dafür gibt es mehr Briefwahlbezirke. Das Wahlamt richtet zur OB-Wahl im kompletten Karlsruher Stadtgebiet 80 statt bisher 188 Urnenwahlbezirke ein und erhöht dafür die Anzahl der Briefwahlbezirke von 70 auf 90. Die Wahlräume der Urnenwahlbezirke verteilen sich dann auf 61 Wahlgebäude. Die vermehrte Briefwahl soll dazu beitragen, am Wahlsonntag Warteschlangen vor den Wahlgebäuden und damit ein erhöhtes Infektionsrisiko zu vermeiden, so die Stadtverwaltung.

Trotz aller Schutzmaßnahmen empfiehlt das Wahlamt den wahlberechtigten Karlsruhern die Briefwahl. Die notwendigen Unterlagen zur Briefwahl können Bürgerinnen und Bürger nach dem Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung von zuhause aus beantragen.

Außerdem können die Anträge bei Vorliegen der Wahlbenachrichtigung auch per Online-Antrag gestellt werden: Unter www.karlsruhe.de gibt es einen Link, der über eine verschlüsselte SSL-Verbindung einen Briefwahlantrag zur Oberbürgermeisterwahl ermöglicht. Hierzu ist unter anderem die Angabe des auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlbezirks sowie der Wählernummer erforderlich.

Antragstellende erhalten ihre Briefwahlunterlagen per Post erst ab Mittwoch, 18. November.

Quelle: Stadt Karlsruhe

Wahlgrundsätze

Landesamt für Statistik: Fakten zur Bürgermeisterwahl

Das Landesamt für Statistik liefert Daten, Fakten sowie eine Analyse zu den (Ober-)Bürgermeister*innen-Wahlen in Baden-Württemberg zwischen den Jahren 2010 und 2017.

Statistisches Monatsheft 2/2019: Teil 1 Grundsätze und Entwicklungen 
Statistisches Monatsheft 3/2019: Teil 2 Fortsetzung der Analyse

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Überblick: Die OB-Wahl Karlsruhe

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Letzte Aktualisierung: 7.12.2020, Internetredaktion LpB BW

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