Warum der Beutelsbacher Konsens heute wichtiger denn je ist
Jubiläumsrede von LpB-Direktorin Sibylle Thelen in Weinstadt

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat beim Neujahrsempfang der Stadt Weinstadt am 11. Januar 2026 das Jubiläumsjahr „50 Jahre Beutelsbacher Konsens“ eröffnet. Der Anlass ist eng mit der Stadt verbunden: Im Weinstädter Teilort Beutelsbach wurde 1976 auf einer Fachtagung der Grundstein für den bis heute wegweisenden Konsens politischer Bildung gelegt.
Anlässlich des Jubiläums hielt LpB-Direktorin Sibylle Thelen eine Rede, in der sie die Entstehungsgeschichte ebenso wie die wachsende Bedeutung des Beutelsbacher Konsenses in der Gegenwart beleuchtete. Die Rede veröffentlichen wir auf dieser Seite in leicht überarbeiteter Fassung.
50 Jahre Beutelsbacher Konsens – „Demokratie lernen“ als Daueraufgabe. Wir alle können Beutelsbacher und Beutelsbacherinnen sein!

Demokratie wird heute auf eine Weise in Frage gestellt, wie das noch vor zehn, fünfzehn Jahren unvorstellbar gewesen wäre. Der Befund lautet: „Demokratie unter Druck“. Er beschreibt ein komplexes Bild: Autokratien weltweit, aber auch autoritäre, extremistische Kräfte in demokratischen Staaten fordern die Demokratie heraus. Auch in Deutschland.
Umso wichtiger ist, Wissen über Demokratie zu vermitteln, demokratiebezogene Kompetenzen zu fördern und demokratische Resilienz zu stärken. Das sind alles sehr gute Gründe, um bei einem Neujahrsempfang über politische Bildung zu sprechen.
Und es gibt darüber hinaus einen ganz besonderen Grund, dies ausgerechnet in Weinstadt zu tun. Nur hier fügen sich schwäbische Ortsgeschichte und deutsche Bildungsgeschichte zu einem gemeinsamen Kapitel Zeitgeschichte. Hier, in Weinstadt-Beutelsbach, wurden die Grundsätze formuliert, an denen sich politische Bildung in ganz Deutschland orientiert. Hier, im Birkenhaus von Landgut Burg, wurden diese Grundsätze für die pädagogische Praxis zu Kernaussagen verschmolzen – zum später sogenannten und längst allgemein bekannten Beutelsbacher Konsens. Hier, in dieser landschaftlichen Idylle, wurde auf Einladung unserer Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg der damalige bundesweite Expertenstreit unter den Didaktikern der politischen Bildung beigelegt, ja befriedet.
Die Tagung, auf die all das zurückgeht, fand vor fünfzig Jahren, nämlich am 19./20. November 1976 statt. Dieses Ereignis verbindet uns: Sie in Weinstadt und uns bei der Landeszentrale.
Und wenn ich das so sagen darf: Deshalb fühlen wir uns bei der LpB auch als Beutelsbacher, nämlich als eine besondere Spezies von Beutelsbachern, als politische Bildnerinnen und Bildner, die sich explizit auf den Beutelsbacher Konsens beziehen.
Mit diesem Neujahresempfang heute bei Ihnen in Weinstadt beginnt für uns bei der LpB ein Jubiläumsjahr. Wir – das sind rund 150 Mitarbeitende an sechs Standorten. Wir machen politische Bildung in Form von Veranstaltungen, Publikationen, digitalen Angeboten. Und wir sind dabei als staatliche Bildungseinrichtung breit vernetzt im Land – übrigens auch mit Partnerinnen und Partnern in Weinstadt, mit der Volkshochschule Unteres Remstal, mit dem Stadtarchiv, mit dem Württemberg-Haus in Beutelsbach und auch mit Schulen bei Ihnen vor Ort.
Das Jubiläum ist für uns ein Anlass zum Feiern. Es gibt auch Anstoß zu Fragen: Wie steht es um Wirkung und Aktualität des Beutelsbacher Konsenses? Was lehrt uns seine Geschichte? Jahrestage sind wie Seismographen. Sie machen Veränderungen bewusst. Erfahrungen werden im Licht der Gegenwart betrachtet. Dieser Spur folge ich auch in meinem Vortrag – mit folgenden Abschnitten:
- Erstens zur grundsätzlichen Bedeutung: Was besagt der Beutelsbacher Konsens?
- Zweitens zur Entstehungsgeschichte: Wie kam es zum Beutelsbacher Konsens?
- Drittens zur aktuellen Diskussion: Warum wird gerade jetzt (Demokratie unter Druck!) um den Beutelsbacher Konsens gerungen? Um was geht es wirklich?
- Lassen Sie uns zum Abschluss gemeinsam nach vorn blicken – und neugierig fragen: Beutelsbach sei Dank – mit welchen Potenzialen gehen wir ins neue Jahr, um „Demokratie lernen“ zu meistern?
1. Was besagt der Beutelsbacher Konsens?
Was also macht den Beutelsbacher Konsens so bedeutsam für die politische Bildung? In aller Kürze formuliert: Er beschreibt die Grundsätze der politischen Bildung in unserer Demokratie. Ziel der Bildungsangebote ist der Erwerb demokratiebezogener Kompetenzen, ist der Erwerb von Mündigkeit. Diesen Zielen ist der Beutelsbacher Konsens verpflichtet. Dabei hat er sich in der pädagogischen Praxis als hilfreiche Richtschnur erwiesen – in der schulischen Bildung und darüber hinaus längst auch und weithin für die Bildungsangebote einer für Deutschland charakteristischen pluralistischen Trägerlandschaft, etwa in der außerschulischen Jugendbildung und in der Erwachsenenbildung.
Mit drei Begriffen steckt der Beutelsbacher Konsens das weite Feld der politischen Bildung ab. Es sind Begriffe wie Leitplanken: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schüler- bzw. Handlungsorientierung. Den Rahmen für die Anwendung des Beutelsbacher Konsenses setzt dabei die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gelten die vom Bundesverfassungsgericht festgestellten „unentbehrlichen“ Grundprinzipien: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit.
Für uns als Einrichtung des Landes und für andere staatliche Bildungsträger, vor allem die Schulen, kommt noch etwas hinzu: der Auftrag zur Überparteilichkeit. Menschenwürde, Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit – und Überparteilichkeit: Auf dieser Grundlage machen wir unsere Bildungsangebote gemäß Beutelsbacher Konsenses.
Worum geht es bei den drei Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses im Einzelnen?
1. Überwältigungsverbot
2. Kontroversitätsgebot
3. Handlungs- und Schülerorientierung
Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Handlungsorientierung – das sind die drei Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses.
Aber sie stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie sind miteinander verbunden, sie bedingen einander: Kontroversität ist nur möglich, wo keine Überwältigung stattfindet. Und beides zusammen ist notwendig für die demokratische Willensbildung und Handlung. Auf diese Weise stärkt der Beutelsbacher Konsens die notwendige Kritik- und Konfliktfähigkeit, er gibt Orientierung und fördert zugleich Teilhabe und Beteiligung – und damit die Selbstwirksamkeit. Politische Bildung in diesem Sinne ist das Lebenselixier der freiheitlich-pluralistischen Demokratie. Anlass genug also, das Jubiläum zu feiern!
2. Wie kam es zum Beutelsbacher Konsens?
Wie also kam es zum Beutelsbacher Konsens? Mein Vortrag ist eine Art Anverwandlung seiner Geschichte. Auch unser institutionelles Gedächtnis will bewahrt werden – so wie Ihr kollektives städtisches Gedächtnis. Sie haben uns die Erfahrung eines 50-jährigen Jubiläums voraus. 1975 wurde Weinstadt durch den Zusammenschluss von Teilorten gebildet. Seit 1976 sind Sie zudem Stadt. Deshalb firmiert unsere Tagung im November 1976 in internen Protokollen zunächst als „Tagung in Weinstadt“.
Die Tagung fiel mitten hinein in politisch angespannte Zeiten. Weltweit waren die 1970er Jahre in Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur von Umbrüchen geprägt. Auch in der Bundesrepublik führten heftige Kontroversen zu Lagerbildung und Verhärtung, Veränderung und Fortschritt. Zwei Beispiele:
Stichwort Ostpolitik. Bundeskanzler Willy Brandt war mit der sozialliberalen Koalition angetreten, die Außenpolitik an die internationale Entspannung anzupassen. Mit den Ostverträgen und dem Grundlagenvertrag mit der DDR wurden neue Kapitel aufgeschlagen – und die Oder-Neiße-Grenze de facto anerkannt. Für die einen ein Fortschritt im Sinne „gutnachbarlicher Beziehungen“, für die anderen die „Legitimation eines Unrechtsregimes“.
Stichwort Ehe- und Familienrecht. Erst mit der Reform 1977 wurde die vollständige Gleichberechtigung von Mann und Frau erreicht. Der Ehemann ist seither nicht mehr „Haupt der Familie“. Er darf seiner Frau die Berufstätigkeit nicht mehr verbieten. Die Einigung erfolgte nach jahrelangem Streit in Politik und Gesellschaft. Die einen wollten eine Demokratisierung des Familienlebens, die anderen hingegen sahen traditionelle Familienwerte bedroht.
Die Reihe ließe sich fortsetzen – mit weiteren Konfliktthemen wie die Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre, wie den Streit über den Umgang mit der RAF oder über den sogenannten Abtreibungsparagraphen 218 im Strafgesetzbuch.
Auch die Bildungspolitik war in den 1970er Jahren heiß umkämpft. Beobachter sprachen sogar vom „bildungspolitischen Dauerkrieg“ zwischen den SPD- und CDU-regierten Ländern. In diese ideologisch aufgeladenen Kämpfe wurde auch die politische Bildung hineingezogen – und mit ihr ihre wissenschaftlichen Experten: Die einen wollten politische Bildung zum Instrument gesellschaftlicher Veränderung machen. Im Vordergrund stand Emanzipation. Die anderen zielten auf die Absicherung staatlicher Stabilität. Im Vordergrund stand die Bewahrung der Ordnung.
Empowerment und Herrschaftskritik auf der einen Seite, Sicherheitsdenken und konservatives Bewahren auf der anderen. Aber es ging um noch etwas. Es ging auch um die wissenschaftliche Deutungshoheit über die noch recht junge wissenschaftliche Disziplin der Didaktik der politischen Bildung. Das also war die Gemengelage, als Siegfried Schiele im Mai 1976 als neuer Direktor zur Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg kam.
Frisch im Amt nahm er Kontakt zu anderen Bildungsträgern auf – und geriet prompt mitten in die polarisierten Debatten. Doch mit diesem Lagerdenken wollte er sich nicht abfinden. So entwickelte er gemeinsam mit Prof. Dr. Herbert Schneider, seinem Vorgänger im Amt des LpB-Direktors, die Idee zur Tagung. Plan war: Vertreter der unterschiedlichen Lager ins Gespräch miteinander zu bringen. Das war mutig. Im Rückblick hat Siegfried Schiele das Vorhaben betont harmlos beschrieben:
„Also, ich habe immer gesagt: ,Für mich ist die frühere Formation der Fußballelf entscheidend: Linksaußen, Halblinks, Mittelstürmer, Halbrechts und Rechtsaußen, die müssen in etwa vertreten sein, dann ist es richtig.‘ (…) Wir waren uns schnell einig, wer das linke Lager vertreten kann: Rolf Schmiederer, das war ganz klar. Auf der rechten Seite wurden wir auch schnell fündig: Klaus Hornung. (…) Da haben wir noch Bernhard Sutor genommen. Dieter Grosser und Kurt Georg Fischer.“
Der Fußballvergleich, der die Didaktiker als Mannschaft auf dem Spielfeld positioniert, glättet die ideologische Schärfe – und ist bezeichnend für die konstruktive und zugleich gewiefte Herangehensweise unseres langjährigen, prägenden Direktors.
Und so trafen die Herren auf Landgut Burg in Weinstadt-Beutelsbach aufeinander.
Wenn Sie mich nun fragen, warum Beutelsbach? Was weiß man über Ablauf, Atmosphäre, Ambiente …? Gibt es womöglich Fotos? Dann kann ich nur antworten: Wir hatten noch kein eigenes Tagungshaus. Und darüber hinaus: Nichts dergleichen. Im Staatsarchiv Ludwigsburg haben wir immerhin das Tagungsprogramm von 1976 entdeckt. Sie sehen es hier: Es ist denkbar unauffällig formuliert. Nichts weist auf die künftige Bedeutung der Veranstaltung hin.
Die Erfolgsgeschichte des Beutelsbacher Konsenses bahnte sich erst allmählich an. Zunächst erschien ein Jahr später der Tagungsband unter dem Titel „Das Konsensproblem in der politischen Bildung“. Enthalten waren die Beiträge der Protagonisten und eine kluge, pointierte Zusammenfassung unter der Überschrift „Konsens á la Beutelsbach?“ – mit Fragezeichen wohlgemerkt. Verfasst von Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler, langjähriger Publikationsreferent der LpB, später Honorarprofessor der Universität Tübingen – eine prägende Persönlichkeit der Landeszentrale auch er.
Hans-Georg Wehling war es, der die drei Grundsätze formulierte. Ein gewagter Aufschlag. Und zugleich der Versuch eines Konsenses, der aber im weiteren Verlauf nie konsentiert wurde. Stattdessen erfolgte die Bestätigung der Ergebnisse vielmehr lautlos in der Praxis. Der Beutelsbacher Konsens begann sich zu bewähren und er setzte sich – wie Siegfried Schiele es später formulierte – langsam als „Marke“ durch.
Siegfried Schiele nahm den Diskussionsfaden nach einem ersten, nicht ganz so erfolgreichen Versuch einer Tagung zur „Familie als Vermittlerin von Normen und Werten“ im Jahr 1978 noch einmal zehn Jahre später auf. Wieder lud er ein nach Beutelsbach. Seither gibt es etwa alle zwei Jahre auf Einladung unserer Landeszentrale die sogenannten „Beutelsbacher Gespräche“ – auch wenn diese seit 1993 in unserem eigenen Tagungszentrum „Haus auf der Alb“ in Bad Urach stattfinden.
Das Programm wird auch weiterhin von „unseren Beutelsbachern“ erstellt – auf Siegfried Schiele folgte der Politikdidaktiker Siegfried Frech und auf ihn Robby Geyer. Themen gibt es jede Menge. Dieses Jahr, im Jubiläumsjahr, geht es bei den Gesprächen um „Kontinuitäten und Kontroversen“ und um die brisante Frage, wie mit strategischen Missdeutungen des Beutelsbacher Konsenses umzugehen ist. Damit komme ich zum dritten Abschnitt. Warum wird gerade jetzt um den Beutelsbacher Konsens gerungen? Um was geht es wirklich?
3. Warum wird gerade jetzt um den Beutelsbacher Konsens gerungen?
Der Begriff „Beutelsbacher Konsens“ machte eine steile Karriere. Seit den 2010er Jahren geht die Kurve nach oben. Die Auswertung beispielsweise des „Google Books Ngram Viewers“ bestätigt die allgemeine Beobachtung, dass sich die Debatte über den Beutelsbacher Konsens ausgeweitet hat und weiter ausweitet. Sie wird heute nicht mehr nur von Experten unter sich geführt. Vielmehr ist die Auseinandersetzung mit dem Beutelsbacher Konsens in Politik und Gesellschaft angekommen, sie ist Gegenstand öffentlicher Diskussionen, findet ihr Abbild in den Medien. „Spiegel“, „ZEIT“, „tagesschau.de“ – der Beutelsbacher Konsens ist ein Begriff.

Wie kommt das? Die Gründe hängen zusammen. Ich will sie mit einigen Stichworten umreißen:
- Erstens haben sie mit der Komplexität unserer Zeit zu tun. Globale Krisen, Flucht und Migration, sozialer Wandel, ökonomische Transformation … Sie kennen die Stichworte, oder auch die Wortschöpfung „Polykrise“. Die demokratische Meinungs- und Willensbildung ist eine konfliktträchtige Herausforderung!
- Zweitens stehen wir vor unbestreitbar schwierigen Lösungsfindungen. Dies verunsichert, macht Angst, schürt Ohnmachtsgefühle, verführt zu autoritärem Denken – einfache Wahrheiten, Verschwörungsnarrative geben scheinbaren Halt. Diese Reaktionsmuster zeigen sich quer durch die Gesellschaft. Auch an Schulen werden verstärkt radikale und extreme Aussagen registriert.
- Drittens: Vor diesem Hintergrund driften die Vorstellungen von Demokratie auseinander. Untersuchungen zeigen: Einerseits erfährt Demokratie grundsätzliche Zustimmung, andererseits sind auffällig viele Menschen unzufrieden mit der Umsetzung der Demokratie. Sie reagieren mit Skepsis und Ablehnung dort, wo Demokratie im Alltag konkret wird – etwa im Umgang mit Andersdenkenden oder Minderheiten.
Ganz klar: Wo die Vorstellungen von Demokratie und politischer Lösungsfindung auseinanderdriften, dort driften auch die Vorstellungen von politischer Bildung auseinander. Was heißt freie Meinungsäußerung? Wie viel Kontroversität darf sein, ja muss sein? Genau hier kommt in aktuellen Debatten der Beutelsbacher Konsens ins Spiel.
Man könnte – mit Blick auf die polarisierten 1970er Jahre – von einem Déjà-vu sprechen, denn auch heute setzen sich die politischen Konfliktlinien in den unterschiedlichen, womöglich sogar konträren Vorstellungen von politischer Bildung fort. Neu ist jedoch die Bezugnahme auf das Neutralitätsgebot. Daraus wird abgeleitet, Lehrkräfte selbst seien – so beispielhaft ein Zitat aus einem Wahlprogramm, – „unbedingt zu Neutralität verpflichtet“. Auf dieser Grundlage wird behauptet, Schülerinnen und Schüler müssten vor „Bevormundung“, vor „ideologisch übergriffigen Praktiken“, vor einer „Vereinnahmung der Schule für politisch-weltanschauliche Zwecke“ geschützt werden.
Unter Verweis auf eine solcherart verstandene Neutralität sind in den vergangenen Jahren Meldeportale im Internet geschaltet worden, zeitweise auch in Baden-Württemberg, damit Lehrkräfte angezeigt werden können, die angeblich gegen die Neutralität verstoßen.
Was ist dran an diesen weitreichenden Vorstellungen von Neutralität? Diese Frage muss dringend öffentlich diskutiert werden. Es gilt, den Begriff zu schärfen. Und es gilt, Rollen zu klären. Denn Neutralität richtet sich als Verpflichtung zur Überparteilichkeit an unterschiedliche Akteure, in unterschiedlichen Funktionen, in unterschiedlichen Kontexten.
Und natürlich gilt: Staat, Regierungen, Amtsträger – sie unterliegen einem Neutralitätsgebot im Sinne von parteipolitischer Neutralität, also von Überparteilichkeit, das sich aus dem Grundgesetz ableitet: Dort ist verankert, dass sich die politische Willensbildung vom Volk hin zu den Staatsorganen vollzieht – nicht in umgekehrter Richtung. Denn dem Volk darf keine politische Meinung vorgegeben werden, siehe Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz.
Verankert ist dort zudem, dass Parteien an der Meinungs- und Willensbildung mitwirken. Dieses sogenannte Parteienprivileg darf von Staat, Regierungen oder Amtsträgern nicht missachtet werden, siehe Artikel 21 Absatz 1 Grundgesetz.
Demokratieprinzip und Parteienprivileg – beides ist also gesetzt. Beides gilt jedoch bei der gleichzeitigen und expliziten Verpflichtung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu vertreten und zu verteidigen, Stichwort Verfassungstreuepflicht. Auch das Prinzip der wehrhaften Demokratie ist also gesetzt.
Auf genau diesem Spannungsfeld bewegen sich Lehrkräfte und Aktive der politischen Bildung in ihrer täglichen Arbeit. Die Schule als staatliche Institution – oder unsere LpB – darf nicht parteipolitisch wirken. Auch hier gründet die Verpflichtung zur Überparteilichkeit auf Demokratieprinzip und Parteienprivileg. Aber Schule ist kein wertneutraler Ort. Vielmehr ist Schule der Ort, an dem junge Menschen an die Grund- und Menschenrechte, an Demokratie herangeführt werden.
Lehrende sind diesen Zielen verpflichtet. Sie stehen in der Verantwortung, junge Menschen im Geiste unserer Verfassung zu erziehen – siehe Grundgesetz, siehe Landesverfassung, siehe Schulgesetz. Das heißt, sie müssen eingreifen, wenn Grund- und Menschenrechte verletzt werden. Sie müssen politische Kontroversen thematisieren, und sie müssen extremistische Positionen klar benennen und begründet zurückweisen – und dabei dennoch pädagogisch im Kontakt bleiben.
Zugegeben, das ist keine leichte Aufgabe. Respekt vor allen, die sich dieser Aufgabe stellen! Mit Kompetenz, mit Verantwortung, mit pädagogischer Leidenschaft. Umso dringender ist es, den ständigen Beschwörungen eines verzerrten Neutralitätsbegriffs Klarheit entgegenzusetzen. Es braucht Grundrechteklarheit – kein Geraune. Es braucht aber auch Klarheit in Sachen Rückhalt und Unterstützung für Lehrkräfte und Aktive der politischen Bildung. Es braucht Austausch, Fortbildung, ggf. Schutz und Hilfe. Dies alles ist notwendig, um Lehrende vor Verunsicherung zu schützen. Und um das Vertrauen in unser Bildungssystem zu bewahren.
Klarheit in Sachen Neutralität heißt auch, deutlich zu differenzieren:
- Parteipolitische Neutralität ist nicht gleichzusetzen mit Werteneutralität.
- Überparteilichkeit ist sehr wohl vereinbar mit dem Eintreten für die Grundrechte.
- Parteiergreifen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.
Im Ringen um diese Differenzierung wird der unverhandelbare Kern der freiheitlich-pluralistischen Demokratie sichtbar und begreiflich. Und es zeigt sich womöglich sogar, auf welche Weise sich das Verständnis von Demokratie weiterentwickeln kann.
Die Fragen können deshalb nicht grundsätzlich genug gestellt werden:
- Wird politische Bildung im Sinne der freiheitlichen-pluralistischen Demokratie interpretiert? Oder im Sinne eines autoritären Weltbilds?
- Erfolgt die Grund- und Menschenrechtserziehung unter den Vorzeichen von Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit? Oder werden diese Prinzipien in Frage gestellt?
- Und auch diese Frage ist für mein Verständnis von zentraler Bedeutung: Worauf baut historisch-politische Bildung auf? Auf ein Verständnis kollektiver Verantwortung für die Menschheitsverbrechen der NS-Diktatur? Oder auf „Schlussstrich“ und „180-Grad-Wende“ in der Erinnerungskultur?
Der Beutelsbacher Konsens hilft, das demokratische Koordinatensystem im Umgang mit aktuellen Herausforderungen zu justieren. Er hilft, Kontroversen (pädagogisch) zu bearbeiten. Und er gibt Orientierung.

All das zeigt: Auch fünfzig Jahre nach der Tagung im Birkenhaus auf Landgut Burg ist es wichtig, über den Beutelsbacher Konsens und seine Grundsätze zu diskutieren. Es geht darum, zu lernen, Kontroversen auszuhalten, Konflikte lösungsorientiert auszutragen, Kompromisse zu erarbeiten und zu akzeptieren.
Die Wirkungsgeschichte zeigt: Hier hat der Beutelsbacher Konsens in der politischen Bildung wichtige Impulse gesetzt. Er hat zu Lernprozessen beigetragen und somit gesellschaftliche Demokratisierung vorangebracht. Und er ist umgekehrt selbst in Auslegung und Anwendung von diesen Veränderungen geprägt. In dieser entwicklungsorientierten Wechselbeziehung, in dieser Dialektik, liegt sein Potenzial, auch angesichts aktueller Herausforderungen, dass beispielsweise die von Algorithmen getriebenen Sozialen Medien die eigene Meinung verstärken und Kontroversität somit verhindern. Oder auch angesichts der Herausforderung, dass sich der Umgang mit Fakten, mit wissenschaftlicher Forschung, mit journalistischen Recherchen verändert hat. Ebenfalls ein Problem für Kontroversität.
Diese Herausforderungen zeigen, wie wichtig Medienbildung und insbesondere auch politische Medienbildung ist. Es lohnt sich deshalb, den Beutelsbacher Konsens über die politische Bildung hinauszudenken. Er formuliert hilfreiche Grundsätze auch für guten Journalismus, der Nachricht und Kommentar trennt, der die Gegenseite hört und Ausgewogenheit zum Ziel hat, der sich in den Dienst der Meinungsbildung seiner Rezipienten stellt. Der Beutelsbacher Konsens formuliert auch hilfreiche Grundsätze für die Kommunikation über seriöse Wissenschaft und ganz allgemein für den verantwortungsbewussten demokratischen Diskurs, ob in der Schule, in der politischen Bildung, in Familie und Gesellschaft, am Arbeitsplatz oder im Ehrenamt.
Kurz gesagt: Der Beutelsbacher Konsens gibt Werkzeuge zur Auseinandersetzung mit der Realität an die Hand. Er ist so etwas wie ein erkenntnisförderndes Strukturprinzip im demokratischen Kontext. Der Beutelsbacher Konsens gibt uns allen Gestaltungsmöglichkeiten – Gestaltungsmotivation und Gestaltungsmut im Sinne gelebter Demokratie!
Demokratie lernen ist eine Daueraufgabe. Sie zu leisten, ist möglich. Daraus ziehe ich meine Zuversicht. Meine Vision für das neue Jahr lautet deshalb: Wir alle können Beutelsbacher und Beutelsbacherinnen sein! Besser noch: Wir alle sind Beutelsbacher oder auch Beutelsbacher:innen!
Text: LpB-Direktorin Sibylle Thelen | Stand: Januar 2026
