Der Beutelsbacher Konsens

im Wortlaut

Der Beutelsbacher Konsens gilt heute als das normative Fundament der politischen Bildung in Deutschland. Er wurde 1976 auf Initiative der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg erarbeitet. Seine drei Grundsätze – Verzicht auf Überwältigung, Herstellung von Kontroversität, Befähigung zur demokratischen Teilhabe – haben sich in der schulischen Bildung und darüber hinaus etabliert. Sie regen dazu an, die Gestaltung von Bildungsangeboten kritisch zu reflektieren. 

So lautet der Beutelsbacher Konsens

I. Überwältigungsverbot

Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der „Gewinnung eines selbständigen Urteils“ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der – rundum akzeptierten – Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers.

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2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen

Diese Forderung ist mit der vorgenannten aufs engste verknüpft, denn wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrer jeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind.

Bei der Konstatierung dieses zweiten Grundprinzips wird deutlich, warum der persönliche Standpunkt des Lehrers, seine wissenschaftstheoretische Herkunft und seine politische Meinung verhältnismäßig uninteressant werden. Um ein bereits genanntes Beispiel erneut aufzugreifen: Sein Demokratieverständnis stellt kein Problem dar, denn auch dem entgegenstehende andere Ansichten kommen ja zum Zuge.

3. Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,

sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen. Eine solche Zielsetzung schließt in sehr starkem Maße die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich – etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer – erhobene Vorwurf einer „Rückkehr zur Formalität“, um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-, sondern nach einem Minimalkonsens geht.

Quelle: Hans-Georg Wehling (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch, in: Siegfried Schiele/Herbert Schneider (Hrsg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung, Stuttgart, S. 179 f.

Der Beutelsbacher Konsens in Leichter Sprache

Das ist ein Text in Leichter Sprache. 
In diesem Text erklären wir: 
Das ist der Beutelsbacher Konsens.

Der Beutelsbacher Konsens ist ein Text.
Genauer gesagt: eine Vereinbarung.
Das Wort Konsens bedeutet:
Menschen sind sich über eine Sache einig.
In der Vereinbarung geht es um
politische Bildung.
Zum Beispiel: So erklären Lehrer in Schulen Politik und
politische Themen.

Die Vereinbarung gibt es seit 1976.
Die Vereinbarung entstand in Beutelsbach
in Baden-Württemberg.
Dort haben Fachleute aus dem Bereich Bildung
darüber geredet:
So soll politische Bildung sein.

Zu der Vereinbarung gehören 3 wichtige Punkte. 
Diese Punkte erklären wir hier genauer:

Punkt 1:
Man darf die Schüler nicht überwältigen.

Dieser Punkt bedeutet:
Es gibt ein Verbot:
Lehrer dürfen Schülern nicht ihre eigene
Meinung aufdrücken.
Schüler sollen sich selbst ihre Meinung bilden. 

Punkt 2:
Man kann unterschiedliche Meinungen über ein Thema haben. 
Viele Themen haben 2 Seiten. 
Manchmal gibt es 2 Seiten in der Politik.
Manchmal gibt es 2 Seiten in der Wissenschaft.
Aber: Im Unterricht muss man 
beide Seiten zeigen.

Dieser Punkt bedeutet: 
Manchmal gibt es 2 oder mehr wichtige Infos 
zu einem Thema.
Diese Infos sind manchmal Gegensätze.
Wichtig ist:
Lehrer erklären alle Infos.
So sehen die Schüler alle Seiten 
von einer Sache.

Dieser Punkt bedeutet auch:
Die Meinung vom Lehrer ist egal. 
Er muss alle Infos zu einer Sache erklären. 
Auch Meinungen,
die gegen seine Meinung sind.

Punkt 3:
Schüler prüfen Politik und eigene Interessen selbst. 
Lehrer sorgen dafür, 
dass die Schüler das können. 

Dieser Punkt bedeutet: 
Die Schüler bilden sich ihre eigene Meinung über Politik selbst.
Lehrer unterstützen die Schüler dabei. 
Lehrer helfen Schülern: 
So findet ihr eure eigene Meinung. 
Lehrer zeigen: 
Das könnt ihr tun, 
damit eure politische Meinung Einfluss hat.

Text in Leichter Sprache vom Zentrum für Inklusion Weinheim, 2026; Illustrationen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.; Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. Text als PDF.

Der Beutelsbacher Konsens in anderen Sprachen

Letzte Aktualisierung: Januar 2026, Internetredaktion LpB BW

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