Bis zum 1. Oktober 2025 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2025.
In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung und Digitalisierung an Gedenkstätten inklusive digitaler Lernangebote;
- Vorrang haben zudem Projekte, die der Inklusion und Barrierefreiheit dienen;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56
erika.riegg@lpb.bwl.de
christina.schneider@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.