
Landesverfassungen seit 1946 - 70 Jahre Landesverfassung
Zwischen 1945 und 1952 bestehen auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg drei Länder:
Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart,
Württemberg-Hohenzollern mit der Hauptstadt Tübingen und
(Süd-)Baden mit der Hauptstadt Freiburg.
Nach Diktatur und Krieg geben sich 1946/47 alle drei Länder demokratische Verfassungen. Sie verankern darin die Menschen und Grundrechte und haben damit Vorbildfunktion für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. In allen drei Landesverfassungen werden auch soziale Grundrechte sowie Leitlinien für eine Sozial und Wirtschaftsordnung formuliert.
INHALT
- Die Verfassung für Württemberg-Baden vom 28. November 1946
- Die Verfassung für Württemberg-Hohenzollern vom 20. Mai 1947
- Die Verfassung des Landes Baden vom 19. Mai 1947
- Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 19. November 1953
- Verfassungsänderungen seit 1953