Dossier

Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

12. November 1918

Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg, der Frauen das Wahlrecht zuspricht.

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und wählen und gewählt werden.

Mehr als 100 Jahre sind seitdem vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht damals und heute? 

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Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

„Ich fordere, dass Frauen bei denjenigen Gesetzen, welche sie selbst betreffen, eine Stimme haben. Ich fordere diese Stimme für sie auch da, wo es gilt, Vertreter des ganzen Volkes zu wählen – denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes.“
Louise Otto-Peters (1819–1895)
Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland

Zum historischen Hintergrund

Nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, wurde in der November-Revolution von 1918 die Monarchie abgelöst und im Deutschen Reich der Weg für eine Republik geebnet. Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte.

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland folgte wenige Tage später, am 12. November 1918 mit dem  Aufruf „An das Deutsche Volk" des Rats der Volksbeauftragten. Dieses sechsköpfige Gremium bestand aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Ebert (MSPD) und Hugo Haase (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

Entscheidender Schritt: Der Aufruf an das deutsche Volk

Einen Tag nach dem der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch tatsächlich beendet war, wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf „An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. Dieser Aufruf markiert in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung.

Am Ende der Erklärung findet sich die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:


„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".


Hintergrund: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht


Die Wegbereiterinnen des Frauenwahlrechts in Deutschland

In Deutschland kämpfte um 1900 besonders die SPD für das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch engagierte Frauen außerhalb des sozialdemokratischen Spektrums setzten sich vehement für das Frauenwahlrecht ein, waren sie doch unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit von diesem Recht komplett ausgeschlossen. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte teilweise nur ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.

Das Wahlrecht auch für Frauen, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine „natürliche" Bestimmung für den privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit erkämpft werden, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Aufbau eines demokratischen westdeutschen Staates setzte die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde.

Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst mehr als 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts oft immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.

Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten hat sich über die Jahre hinweg zwar deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag seit 202 lediglich bei 32,4 Prozent.

  • Dr. Marie Baum (1874–1964)

    Mein sozialer Beruf klärte und weitete sich durch die Berührung mit Menschen, die in lebhafter Auseinandersetzung mit der Arbeiter- und Frauenfrage standen.

    (Maria Braum, Portrait im Alter. Foto: © Universitätsarchiv Heidelberg, Signatur: Pos I 00138)

     

     

     

     

     

     

  • Marianne Weber (1870 - 1954)

    Wir wollen unsere Töchter nicht bildungs- und ahnungslos in die Arme des Mannes werfen.

    (Marianne Weber, 1896. Foto: Ullstein Verlag, Postkarten Wegbegleiterinnen, LpB)

  • Mathilde Brückner (1868-1958)

    Gewissenhaft und gerecht, uneitel und uneigennütz müssen wir Frauen unsere politischen und sozialen Ziele verfolgen.

    (Mathilde Brückner, Foto: Vorlage Stadtarchiv Göppingen)

  • Luise Rist (1877-1955)

    Das Führungspersonal der CDU muss durch und durch selbst Demokratie und Christentum aktiv vertreten.

    (Luise Rist: Archiv des Katholischen Deutschen Frauenbundes e. V. Köln)

  • Clara Zetkin (1857-1933)


    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

    (Clara Zetkin (um 1892): Landesmedienzentrum Baden-Württemberg)

Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten.
Porträts engagierter früherer Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg.

Das Postkarten-Set porträtiert eine Auswahl der ersten badischen und württembergischen Parlamentarierinnen. Sie engagierten sich für die Mädchen- und Frauenrechte, stritten für Arbeiterinnenrechte oder waren in der kommunalen Armenfürsorge aktiv. Sie wurden zu „Wegbereiterinnen der Demokratie".
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Einführung des uneingeschränkten Wahlrechts für Frauen in Europa

JahrLand
1894Erstes Land weltweit: Südaustralien gewährt Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht*
1906Finnland führt als erstes europäisches Land das Wahlrecht für Frauen ein
1913Norwegen
1915Dänemark und Island
1918Deutschland, Österreich, Polen, Russland
1919Belgien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande
1921Schweden
1928Vereinigtes Königreich und Irland
1930Türkei
1933Spanien
1944Bulgarien
1945Frankreich, Jugoslawien
1946Italien
1948Belgien
1949Griechenland
1960Zypern
1962Monaco
1971Schweiz (auf Bundesebene)
1984Liechtenstein

 * Die neuseeländischen Ureinwohner:innen (Maori) erhielten erst 1962 das Wahlrecht.

Wie viele Frauen sind in der Politik in Deutschland?

Landtag in Baden-Württemberg

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Anteil von 29,2 Prozent. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht. Trotzdem ist der Landtag von Baden-Württemberg das einzige deutsche Landesparlament, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde.

Der Spitzenreiter Hamburg kommt dagegen mit 44,7 Prozent Mandatsträgerinnen (Stand 2025) in der dortigen Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung. 

Dossier: Frauen in den Länderparlamenten

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab den 1990er Jahren wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen in manchen Landesparlamenten jedoch wieder rückläufig.
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Wie viele Frauen sind im Deutschen Bundestag?

Der Frauenanteil im 21. Bundestag liegt Stand Februar 2025 bei 32,4 Prozent, wie es die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigt. Demnach sitzen im aktuellen Bundestag 426 Männer und 204 Frauen. In der 20. Wahlperiode lag der Anteil weiblicher Abgeordneter etwas höher bei 34,8 Prozent. 

Der Anteil von Politikerinnen unter den Abgeordenten unterscheidet sich zwischen den Fraktionen deutlich. Während bei Bündnis 90/Die Grünen über die Häfte der Abgeordneten weiblich sind (61,2 Prozent), sind nur 11,8 Porzent der AfD Abgeordneten weiblich. Damit ist der Frauenanteil bei den Grünen im Vergleich zur vorigen Wahlperiode weiter gestiegen (2021: 58,5 Prozent) und bei der AfD (13,3 Prozent) leicht gesunken.

In welcher Fraktion sind die meisten Frauen?

Wie viele Frauen sitzen im Europäischen Parlament?

Für die aktuelle Legislaturperiode 2024 bis 2029 sind 720 Mandate im Europäischen Parlament vorgesehen. Mit 38,5 Prozent Parlamentarierinnen ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im EU-Parlament erstmals seit 45 Jahren gesunken (2019: 40,4 Prozent). Der leichte Rückgang ist mit den stärkeren Ergebnissen von rechten und konservativen Parteien zu erklären. Ähnlich wie im Bundestag hat auch im Europäischen Parlament die Grüne/EFA-Fraktion mit 50,9 Prozent die meisten weiblichen Abgeordneten.
Anteil der Frauen im Europäischen Parlament (EuroNews, Juli 2024)

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Unterrichtseinheit zur Geschichte des Frauenwahlrechts


Linksammlung

Weiterführende Informationen

Wahlen

Geschichte des Frauenwahlrechts

Jubiläen zum Frauenwahlrecht

Weiterführende Links

 

Fachbereich Frauen und Politik. Letzte Aktualisierung: Internetredaktion LpB BW, Oktober 2025.

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