Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland
12. November 1918

Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg, der Frauen das Wahlrecht zuspricht.
Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und wählen und gewählt werden.
Mehr als 100 Jahre sind seitdem vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht damals und heute?
Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland
„Ich fordere, dass Frauen bei denjenigen Gesetzen, welche sie selbst betreffen, eine Stimme haben. Ich fordere diese Stimme für sie auch da, wo es gilt, Vertreter des ganzen Volkes zu wählen – denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes.“
Louise Otto-Peters (1819–1895)
Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland
Zum historischen Hintergrund
Nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, wurde in der November-Revolution von 1918 die Monarchie abgelöst und im Deutschen Reich der Weg für eine Republik geebnet. Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte.
Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland folgte wenige Tage später, am 12. November 1918 mit dem Aufruf „An das Deutsche Volk" des Rats der Volksbeauftragten. Dieses sechsköpfige Gremium bestand aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Ebert (MSPD) und Hugo Haase (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.
Entscheidender Schritt: Der Aufruf an das deutsche Volk
Einen Tag nach dem der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch tatsächlich beendet war, wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf „An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. Dieser Aufruf markiert in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung.
Am Ende der Erklärung findet sich die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".
Hintergrund: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

Der Weg zum Frauenwahlrecht
Das Wahlrecht für Frauen ist in Deutschland wie auch in anderen Staaten nicht einfach vom Himmel gefallen. Das Wahlrecht musste von Frauen mindestens genauso ersehnt, eingefordert und erkämpft werden wie das Wahlrecht für die männlichen Bürger. Doch der Weg zum Wahlrecht war für Frauen deutlich länger und steiniger.

Die ersten Wahlen für und mit Frauen
Als „Startschuss" für die erste deutsche Demokratie trat nach der Einführung der Republik in Deutschland am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz in Kraft. Es sah das allgemeine, gleiche und geheime aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen vor.

Die ersten Reden weiblicher Abgeordneter im deutschen Parlament
Als erste Frau überhaupt ergriff Marianne Weber (Deutsche Demokratische Partei), Ehefrau des Soziologen Max Weber, in einem deutschen Parlament das Wort. Bei der konstituierenden Sitzung der verfassunggebenden Versammlung der Republik Baden am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus wandte sie sich an ihre männlichen Kollegen:
Die Wegbereiterinnen des Frauenwahlrechts in Deutschland
In Deutschland kämpfte um 1900 besonders die SPD für das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch engagierte Frauen außerhalb des sozialdemokratischen Spektrums setzten sich vehement für das Frauenwahlrecht ein, waren sie doch unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit von diesem Recht komplett ausgeschlossen. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte teilweise nur ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.
Das Wahlrecht auch für Frauen, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine „natürliche" Bestimmung für den privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit erkämpft werden, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Aufbau eines demokratischen westdeutschen Staates setzte die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde.
Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst mehr als 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts oft immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.
Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten hat sich über die Jahre hinweg zwar deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag seit 202 lediglich bei 32,4 Prozent.

Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten.
Porträts engagierter früherer Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg.
Das Postkarten-Set porträtiert eine Auswahl der ersten badischen und württembergischen Parlamentarierinnen. Sie engagierten sich für die Mädchen- und Frauenrechte, stritten für Arbeiterinnenrechte oder waren in der kommunalen Armenfürsorge aktiv. Sie wurden zu „Wegbereiterinnen der Demokratie".
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Einführung des uneingeschränkten Wahlrechts für Frauen in Europa

| Jahr | Land |
| 1894 | Erstes Land weltweit: Südaustralien gewährt Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht* |
| 1906 | Finnland führt als erstes europäisches Land das Wahlrecht für Frauen ein |
| 1913 | Norwegen |
| 1915 | Dänemark und Island |
| 1918 | Deutschland, Österreich, Polen, Russland |
| 1919 | Belgien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande |
| 1921 | Schweden |
| 1928 | Vereinigtes Königreich und Irland |
| 1930 | Türkei |
| 1933 | Spanien |
| 1944 | Bulgarien |
| 1945 | Frankreich, Jugoslawien |
| 1946 | Italien |
| 1948 | Belgien |
| 1949 | Griechenland |
| 1960 | Zypern |
| 1962 | Monaco |
| 1971 | Schweiz (auf Bundesebene) |
| 1984 | Liechtenstein |
* Die neuseeländischen Ureinwohner:innen (Maori) erhielten erst 1962 das Wahlrecht.
Wie viele Frauen sind in der Politik in Deutschland?
Landtag in Baden-Württemberg
Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Anteil von 29,2 Prozent. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht. Trotzdem ist der Landtag von Baden-Württemberg das einzige deutsche Landesparlament, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde.
Der Spitzenreiter Hamburg kommt dagegen mit 44,7 Prozent Mandatsträgerinnen (Stand 2025) in der dortigen Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung.
Dossier: Frauen in den Länderparlamenten
Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab den 1990er Jahren wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen in manchen Landesparlamenten jedoch wieder rückläufig.
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Wie viele Frauen sind im Deutschen Bundestag?
Der Frauenanteil im 21. Bundestag liegt Stand Februar 2025 bei 32,4 Prozent, wie es die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigt. Demnach sitzen im aktuellen Bundestag 426 Männer und 204 Frauen. In der 20. Wahlperiode lag der Anteil weiblicher Abgeordneter etwas höher bei 34,8 Prozent.
Der Anteil von Politikerinnen unter den Abgeordenten unterscheidet sich zwischen den Fraktionen deutlich. Während bei Bündnis 90/Die Grünen über die Häfte der Abgeordneten weiblich sind (61,2 Prozent), sind nur 11,8 Porzent der AfD Abgeordneten weiblich. Damit ist der Frauenanteil bei den Grünen im Vergleich zur vorigen Wahlperiode weiter gestiegen (2021: 58,5 Prozent) und bei der AfD (13,3 Prozent) leicht gesunken.
In welcher Fraktion sind die meisten Frauen?
Wie viele Frauen sitzen im Europäischen Parlament?

Für die aktuelle Legislaturperiode 2024 bis 2029 sind 720 Mandate im Europäischen Parlament vorgesehen. Mit 38,5 Prozent Parlamentarierinnen ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im EU-Parlament erstmals seit 45 Jahren gesunken (2019: 40,4 Prozent). Der leichte Rückgang ist mit den stärkeren Ergebnissen von rechten und konservativen Parteien zu erklären. Ähnlich wie im Bundestag hat auch im Europäischen Parlament die Grüne/EFA-Fraktion mit 50,9 Prozent die meisten weiblichen Abgeordneten.
Anteil der Frauen im Europäischen Parlament (EuroNews, Juli 2024)
Unterrichtseinheit zur Geschichte des Frauenwahlrechts

Die Geburtsstunde der Demokratie vor gut 100 Jahren wäre keine gewesen, wenn sie Frauen ausgeschlossen hätte: 1918 erhielten Frauen in Deutschland endlich das Wahlrecht. Welche Frauen den Weg dahin bereiteten und wie es mit der Gleichberechtigung heute aussieht, können Lehrkräfte mit diesen Unterrichtsmaterialien vermitteln.
Linksammlung
Weiterführende Informationen
Wahlen
Geschichte des Frauenwahlrechts
- Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Frauenwahlrecht
- Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Frauenbewegung
- Digitales Deutsches Frauenarchiv: Geschichte des Frauenwahlrechts in Deutschland
- Bundestag: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht
- Planet-wissen: Geschichte des Frauenwahlrechts
- Digitales Deutsches Frauenarchiv: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) ist ein interaktives Fachportal zur Geschichte der Frauenbewegungen in Deutschland. Es lädt dazu ein, Themen, Akteurinnen und Netzwerke der Frauenbewegungen aus zwei Jahrhunderten kennenzulernen.
Jubiläen zum Frauenwahlrecht
- Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz: 90 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
- deutschlandfunk.de: 100 Jahre Frauenwahlrecht in Großbritannien
- Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin: Die Jubiläumskampagne "100 Jahre Frauenwahlrecht"
- Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht. Frauen wählen, Frauen zählen!" Grußwort zur Abschlussveranstaltung (Dienstag, 12.11.2019 im Stadtpalais Stuttgart) Download als PDF (Beate Dörr, LpB)
Weiterführende Links
Fachbereich Frauen und Politik. Letzte Aktualisierung: Internetredaktion LpB BW, Oktober 2025.
