Frauen in den Länderparlamenten

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab Mitte der 1980er-Jahre überstieg der Anteil von Parlamentarierinnen in den Landtagen und Parlamenten der Stadtstaaten die Zehnprozentmarke.
Rund um die deutsche Wiedervereinigung im Jahr 1990 wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter auf durchschnittlich 20 Prozent und entwickelte sich anschließend in fast allen Landtagen und Bürgerschaften kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen allerdings in vielen Landesparlamenten wieder rückläufig.
Frauen in Länderparlamenten – ein mühsamer Weg
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
In Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wird die Gleichberechtigung von Männern und Frauen als Grundrecht und Verfassungsziel definiert. Wie sieht es in den Länderparlamenten der Bundesrepublik Deutschland – speziell dem Landtag von Baden-Württemberg – mit der gleichberechtigten Beteiligung der Geschlechter aus?
Mitte der 1990er-Jahre waren Frauen in Berlin und in den östlichen Bundesländern stärker in den Landtagen repräsentiert als in den westlichen. Bis zum Jahr 2004 pendelte sich der Frauenanteil in deutschen Länderparlamenten schließlich auf durchschnittlich 30 Prozent ein. In Baden-Württemberg wurde diese Marke erst mit der Wahl 2026 geknackt.
Nicht nur die Zahl weiblicher Abgeordneter in den Länderparlamenten wuchs in den letzten Jahren, auch in die Landesregierungen wurden deutlich mehr Ministerinnen berufen. Erste Spitzenreiter waren hier Berlin, wo 1989 acht von 13 Senatsposten mit Frauen besetzt wurden; in Hessen gingen 1991 fünf der zehn Ministerien in weibliche Hände.
1993 wurde Heide Simonis (SPD) zur ersten Ministerpräsidentin in der Geschichte der Bundesrepublik gewählt. Sie führte bis 2004 die Regierungsgeschäfte in Schleswig-Holstein.
2009 kam in Thüringen mit Christine Lieberknecht (CDU) eine zweite Frau in das Amt der Ministerpräsidentin. Sie regierte das ostdeutsche Bundesland bis 2014.
2010 wurde Hannelore Kraft (SPD) zur Ministerpräsidentin in Nordrhein-Westfalen gewählt und 2012 im Amt bestätigt. Sie blieb bis 2017 Regierungschefin des bevölkerungsreichsten Bundeslandes.
Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) trat im August 2011 im Saarland die Nachfolge von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) an und gewann 2012 die Landtagswahlen. Damit war sie in Deutschland die vierte Ministerpräsidentin. Nach der saarländischen Landtagswahl 2017 wurde Kramp-Karrenbauer erneut als Ministerpräsidentin bestätigt. Aufgrund ihrer Wahl zur Bundesvorsitzenden der CDU im Dezember 2018 legte sie ihr Amt als Ministerpräsidentin nieder.
Bei den saarländischen Landtagswahlen am 27. März 2022 erzielte die Spitzenkandidatin Anke Rehlinger(SPD) die absolute Mehrheit. Sie ist damit die zweite Ministerpräsidentin in der Geschichte des Saarlandes.
In Rheinland-Pfalz übernahm die damalige Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) im Jahr 2013 von ihrem Vorgänger Kurt Beck das Amt der Ministerpräsidentin. Bei den Landtagswahlen im März 2016 und März 2021 wurde sie in diesem Amt bestätigt. Im Juli 2024 trat Malu Dreyer aus gesundheitlichen Gründen vom Amt der Regierungschefin zurück.
Manuela Schwesig (SPD) wurde im Sommer 2017 zur Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Sie trat damals die Nachfolge von Erwin Sellering an, der auf Grund einer Erkrankung vom Regierungsamt zurückgetreten war. Bei den Landtagswahlen am 26. September 2021 wurde Schwesig im Amt bestätigt.
Im Land Berlin wurde nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus vom 26 September 2021 Franziska Giffey (SPD) zur Regierenden Bürgermeisterin gewählt. Nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof diese Wahl wegen massiver Unregelmäßigkeiten jedoch für ungültig erklärte, wurde am 12. Februar 2023 erneut gewählt. Die SPD verlor dabei nicht nur die Position als stärkste Partei, sondern auch das Amt der Regierenden Bürgermeisterin an die CDU. Sie stellt seit dem 27. April 2023 mit Kai Wegner den Landeschef im Stadtstaat Berlin.
In der über 70jährigen Geschichte Baden-Württembergs gab es noch keine Ministerpräsidentin. Das derzeitige grün-schwarze Kabinett ist jedoch mit sechs Landesministerinnen und sechs Landesministern geschlechterparitätisch besetzt. Bei den Staatssekretär:innen bzw. auf Staatsratsebene liegt der Frauenanteil aktuell bei 43%.
Repräsentanz von Frauen in den Landtagen
Seit mehr als 100 Jahren haben Frauen in Deutschland das Wahlrecht, seit bald 75 Jahren ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz verankert.
Trotz aller Fortschritte bei der Gleichberechtigung hinkt die Zahl weiblicher Abgeordneter weiterhin deutlich hinter dem Anteil von Frauen an der Gesamtbevölkerung her. Hätten Frauen in der Politik den Platz, der ihrem Bevölkerungsanteil entspricht, wären mindestens 50 Prozent der Abgeordneten im Bundestag, in den Länderparlamenten und in den kommunalen Gremien weiblich.
Eine solche paritätische Sitzverteilung findet sich in der Bundesrepublik allerdings lediglich in einigen wenigen Gemeinderäten. In den Parlamenten auf Landes- oder Bundesebene wird nirgends eine geschlechtergerechte Verteilung der Mandate erreicht.
Frauenanteil in den Länderparlamenten
(Stand März 2026)
| Bundesland | Abgeordnete gesamt | Abgeordnete Frauen | Frauenanteil in Prozent | |
|---|---|---|---|---|
| Hamburg | 121 | 59 | 48,8 | |
| Bremen | 87 | 37 | 42,5 | |
| Schleswig-Holstein | 69 | 26 | 37,7 | |
| Berlin | 159 | 60 | 37,7 | |
| Saarland | 51 | 19 | 37,3 | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 79 | 29 | 36,7 | |
| Niedersachsen | 146 | 50 | 34,2 | |
| Nordrhein-Westfalen | 195 | 66 | 33,8 | |
| Baden-Württemberg | 157 | 53 | 33,8 | |
| Thüringen | 88 | 27 | 30,7 | |
| Rheinland-Pfalz | 101 | 32 | 31,7 | |
| Hessen | 133 | 42 | 31,6 | |
| Brandenburg | 88 | 25 | 28,4 | |
| Sachsen-Anhalt | 97 | 27 | 27,8 | |
| Sachsen | 120 | 33 | 27,5 | |
| Bayern | 203 | 50 | 24,6 |
Baden-Württemberg: Lange Jahre unter den Schlusslichtern

Über viele Jahre bildete der Landtag von Baden-Württemberg beim Frauenanteil das Schlusslicht unter den deutschen Landesparlamenten. Auch nach den Landtagswahlen im März 2016 hing die rote Laterne noch in Stuttgart: Direkt nach der Wahl war nur knapp ein Viertel der gewählten südwestdeutschen Landtagsabgeordneten weiblich – oder anders ausgedrückt: 108 der 143 Abgeordneten waren Männer. Aufgrund von Veränderungen in der Zusammensetzung des Landtags stieg die Zahl der Frauen im baden-württembergischen Parlament durch Nachrückerinnen bis Januar 2021 auf 26,6 Prozent.
Baden-Württemberg hat damit erstmals die langjährige Schlusslichtposition bei der Repräsentanz von Frauen im Landesparlament abgegeben.
Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Frauenanteil von 29,2 Prozent. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag mit der Wahl 2021 damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht. In der Zwischenzeit sind weitere Frauen nachgerückt (Stand: September 2024), so dass nun mit 31,8 Prozent Frauenanteil die Marke von 30 Prozent wurde damit erstmals überschritten. Der bundesweite Spitzenreiter Hamburg kommt allerdings mit 48,8 Prozent Mandatsträgerinnen in der Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung, wenn es um männlich und weibliche Abgeordnete geht.
Historische Entwicklung: Frauen im Landtag Baden-Württemberg
Im neuen Landtag von Baden-Württemberg sind 53 Frauen vertreten. Damit liegt der Frauenanteil bei 33,8 Prozent und so hoch wie noch nie in Baden-Württemberg. Im Vergleich zur letzten Wahl ist der Frauenanteil um 4,6 Prozentpunkte gestiegen. Wobei durch Nachrückungen der Frauenanteil zum Ende der Legislatur Anfang 2026 schon bei über 30 Prozent lag.
Dass in Baden-Württemberg nur so verhältnismäßig wenige Frauen im Landtag vertreten sind, ist nach Ansicht vieler Fachleute kein Zufall, sondern strukturell bedingt. Das bis zur Wahl 2021 geltende baden-württembergische Landtagswahlsystem ist im Ländervergleich durch eine Besonderheit einzigartig: Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt nur über eine Stimme. Diese geht direkt an den Kandidaten oder die Kandidatin des Wahlkreises. Nachdem die Direktmandate für die 70 Wahlkreise auf diese Weise vergeben worden sind, bleiben noch 50 weitere Sitze im Landtag zu besetzen. Diese werden unter den zunächst „unterlegenen“ Kandidierenden der Wahlkreise verteilt, geordnet nach Regierungsbezirk und Partei. Vergeben werden diese Mandate nach dem prozentualen Anteil der Wählerstimmen: Zuerst kommt zum Zug, wer prozentual gesehen den höchsten Anteil an den Stimmenzahlen aller Bewerber und Bewerberinnen in den Wahlkreisen innerhalb eines Regierungsbezirks erringen konnte.
Die Einzelheiten des Wahlrechts sind komplex, aber die Konsequenzen umso klarer: Für viele Fachleute fehlt eine Landesliste – und das benachteiligt Frauen. Landesweite Listen können nämlich quotiert werden, etwa nach dem Reißverschlussprinzip: Auf jeden männlichen Bewerber folgt eine Bewerberin – oder umgekehrt.
Wichtige Interessengruppen wie der Landesfrauenrat Baden-Württemberg forderten daher teilweise schon seit mehreren Jahrzehnten eine Reform des Landtagswahlrechts. Im Koalitionsvertrag 2011 versprach die grün-rote Landesregierung, zu überprüfen, wie das Landtagswahlrecht geschlechtergerecht gestaltet werden könne. Dieses Vorhaben wurde in der Legislaturperiode 2011 bis 2016 jedoch nicht umgesetzt. Das bestehende Landtagswahlrecht blieb unangetastet.
Nach jahrelangem Ringen und drei Anläufen hat der Landtag von Baden-Württemberg am 6. April 2022 mit der nötigen Zweidrittelmehrheit die Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Bie der Landtagswahl im März 2026 kam das neue Wahlrecht zum ersten Mal zur Anwendung. Junge Menschen haben nun bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg bereits ab einem Alter von 16 Jahren das aktive Stimmrecht. Neben der Absenkung des Mindestalters beim Wahlrecht entschied eine Mehrheit des Landtags zudem die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts: Künftig haben die Bürger:innen bei der baden-württembergischen Landtagswahl wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen.
Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg und andere Organisationen der Zivilgesellschaft haben die Reform des Landtagswahlrechts unmittelbar nach deren Verabschiedung begrüßt. Mit dem Zweistimmenwahlrecht und geschlossener Landesliste habe nun auch das Land Baden-Württemberg „endlich ein modernes Wahlrecht. Mit diesem historischen Erfolg ist der Weg frei für ‚Mehr Frauen in die Parlamente‘.“ (Landesfrauenrat Baden-Württemberg: Pressemitteilung vom 7.4.2022)
Nach der Wahl ist die Ernüchterung jedoch groß. Ende der letzten Wahlperiode (2021-2026) war durch Neubesetzungen einzelner Mandate der Frauenanteil bereits über 30 Prozent gestiegen. Nach der Wahl liegt er bei 33,8 Prozent: So hoch wie noch nie, aber eben auch kaum höher als zuvor.
Mehrere Dinge sind beim Blick auf den Frauenanteil im Landtag bemerkenswert: So lautete ein Argument für die Wahlrechtsreform, dass dadurch unterrepräsentierte Gruppen leichter in den Landtag einziehen könnten. Zu diesen Gruppen zählten beispielsweise Frauen.
Tatsächlich ist der paritätische Frauenanteil in der SPD-Fraktion eine Folge davon, dass die Partei ihre Landesliste abwechselnd mit Männern und Frauen besetzt hatte.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion dagegen ziehen ebenfalls fast ausschließlich über die Landesliste ins Parlament ein. Allerdings waren unter den insgesamt 60 Personen auf der AfD-Landesliste nur sieben Frauen. Die Partei lehnt Quotierungen nach Geschlecht auf sämtlichen Ebenen des politischen Betriebs ab.
Die CDU dagegen hatte auf ihrer Landesliste sogar mehr Frauen (40) als Männer (35) nominiert. Allerdings ziehen sämtliche CDU-Abgeordneten per Wahlkreissieg in den Landtag ein. Dadurch greift die Landesliste nicht.
Spannend bei den Grünen wiederum ist, dass die Partei ihre Landesliste zwar auch paritätisch besetzt hatte – allerdings zieht knapp ein Viertel der Grünen-Abgeordneten über den Wahlkreis in den Landtag ein, und davon wiederum hauptsächlich Frauen. Dennoch ist das Geschlechterverhältnis in der Fraktion ausgeglichen.
Parität: 50 Prozent Frauen im Landtag
Vorreiter Brandenburg und Thüringen sind gescheitert

Um die Repräsentanz von Frauen im Parlament zu erhöhen und Frauen den Weg in die Politik zu erleichtern, verabschiedete der brandenburgische Landtag im Februar 2019 das sogenannte „Paritätsgesetz“.
Bei zukünftigen Landtagswahlen in Brandenburg wären die Parteien demnach verpflichtet, auf ihren Landeslisten gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen: Die Plätze auf diesen sogenannten „quotierten Landeslisten“ sollten abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden. Brandenburg wäre damit das erste Bundesland mit einem Parité-Gesetz für den Landtag gewesen.
Im Juli 2019 verabschiedete der Landtag in Thüringen ein ähnliches Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und zur Einführung der paritätischen Quotierung.
In beiden Bundesländern klagten Parteien mit sehr niedrigen Frauenanteilen gegen das Paritätsgesetz. Im Juli 2020 gab der Thüringer Verfassungsgerichtshof einer Klage der AfD statt und erklärte das Paritätsgesetz für nichtig. Im Oktober 2020 kippte das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg das Gesetz nach einer Klage von AfD, NPD und Piratenpartei. Zur Begründung hieß es, die Gesetze seien im Kern nicht mit dem Grundsatz der Freiheit und Gleichheit der Wahl vereinbar. Es sei verfassungswidrig, Parteien die paritätische Besetzung von Listen mit Männern und Frauen vorzuschreiben.
Befürworterinnen und Befürworter eines Paritätsgesetzes protestierten in beiden Bundesländern gegen diese Argumentation und die juristischen Entscheidungen. In Thüringen legte die Prozessvertreterin der Landesregierung im Namen von 500 Personen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses entschied im Januar 2022, die Beschwerde aufgrund mangelhafter Begründung nicht anzunehmen.
zum Thema
Quellen und weitere Infos
- Geschlechtergerechte Repräsentation in historischer und internationaler Perspektive, aus: Politik und Zeitgeschichte (APuZ) 42/2018, „Frauen wählen“, von Gabriele Abels u. a.
- Die Gründe der Unterrepräsentation von Frauen in der Politik, aus: Politik und Zeitgeschichte (APuZ 24-25/2008), „50 Jahre Frauen in der Politik: späte Erfolge, aber nicht am Ziel“, von Beate Hoecker
- frauen-macht-politik.de: Informationen des Helene-Weber-Kollegs rund um das Thema Parität zwischen Männern und Frauen in der Politik
- Stastistisches Landesamt BW: Pressemitteilung: „Frauenanteil in Parlamenten: Auch nach 100 Jahren noch Nachholbedarf in Baden-Württemberg“, 5. März 2019
- Übersichtstabelle des Stastistischen Landesamts zur Präsenz von Frauen und Männern in den Parlamenten
- Landtag-bw.de: Interaktive Sitzordnung im Plenarsaal des Landtags von Baden-Württemberg. Mit dem Filterkriterium „Weibliche Abgeordnete“ wird sichtbar, in welcher Fraktion wie viele Frauen ein Mandat haben.
- Broschüre: Checkheft Chancengleichheit zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg. Die Publikation der Landeszentrale für politische Bildung und des Landesfrauenrats Baden-Württemberg kann als Prüfstein für Kandidierende zu Fragen der Gleichstellung verwendet werden.
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg: „Parität in den Landtag: Wir bleiben dran – Landtagswahlrecht reformieren!“, Januar 2018
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg: Internationaler Frauentag 2020 #DIEHÄLFTE, Pressemitteilung des Landesfrauenrats vom 4. März 2020
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg: „Wer nicht Teil der Lösung sein will, ist Teil des Problems. Landesfrauenrat sieht Vertrauen in den Koalitionsvertrag beschädigt – seit mehr als 25 Jahren kämpft der LFR für ein neues Landtagswahlrecht und wieder ist die Reform gescheitert!“, Pressemitteilung, 24. April 2018
- Landesfrauenrat Baden-Württemberg: „Den Landtag in Bewegung bringen – Wahlrechtsreform jetzt!“, Pressemitteilung, 9. März 2018
- Broschüre „100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre Unterrepräsentanz von Frauen“ (PDF), Landesfrauenrat Baden-Württemberg, November 2018
- Wahlrecht.de: Internetangebot zum Thema Wahlen, Wahlrecht und Wahlverfahren, hier zum Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg
4. Atlas zur Gleichstellung
4. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
Hrsg: Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juli 2020
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Geburtsstunde des Frauenwahlrechts
12. November 1918
Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der Aufruf an das Deutsche Volk vom Rat der Volksbeauftragten, der Frauen das Wahlrecht zuspricht. Mehr als 100 Jahre sind seither vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht, was ist bis heute keine Selbstverständlichkeit?
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25. November: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Jede vierte Frau erlebt Gewalt in einer Partnerschaft
Jede vierte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt erlebt. Gewalt gegen Frauen ist kein Phänomen anderer Kontinente, anderer Kulturen oder vergangener Zeiten. Es ist traurige Wirklichkeit für viel zu viele Frauen mitten in unserer Gesellschaft, in diesem Land, hier und jetzt.
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Autorinnen: Beate Dörr, Julia Bezold, Annick Poirot. Redaktionelle Überarbeitung: LpB BW Internetredaktion (Stand: März 2026)



