Zuwanderungspolitik (Archiv)

Das Verwirrspiel im endlosen Streit um die Zuwanderung ist vorbei. Regierung und Opposition haben in einem Spitzengespräch im Bundeskanzleramt am 25. Mai 2004 einen Durchbruch bei der Zuwanderung erzielt. Nach fast drei Jahren Ringen um ein gemeinsames Zuwanderungsgesetz haben sich die Koalition und die Union auf einen Kompromiss verständigt. "Wir haben eine politische Einigung erzielt", sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder nach dem Spitzentreffen mit den Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Edmund Stoiber.

Am 17. Juni haben Innenminister Otto Schily (SPD),  der saarländische Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) und der bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) eine Einigung über die Gesetzesform erzielt. Spätestens am 30. Juni soll der Beschluss im Vermittlungsausschuss fallen, bis zum 9. Juli soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, also Anfang 2005, soll es in Kraft treten.
Schily sagte, es handele sich um ein "wichtiges Reformvorhaben", das auf einer "breiten politischen Basis" stehe. Für die Arbeitsmigration seien "brauchbare Instrumente" gefunden worden. Zukünftig soll es eine erleichterte Zuwanderung vor allem für hochqualifizierte Arbeitskräfte und Selbstständige geben. Schily bezeichnete die Regelung für die humanitäre Zuwanderung als "gut". So wird die EU-weite Richtlinie zum Flüchtlingsschutz umgesetzt, wonach nicht-staatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung berücksichtigt wird.
Auch bei den Sicherheitsfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, betonte Schily. Beabsichtigt ist unter anderem, dass zukünftig die Ausweisung terrorverdächtiger Ausländer auf der Grundlage einer "tatsachengestützen Gefahrenprognosen" angeordnet werden kann.
Die Integration von Ausländern würde systematischer geregelt, kündigte Schily an. So habe der Bund ein "großzügiges Angebot" gemacht und übernehme die "gesamten Kosten" der Integrationskurse für Neuzuwanderer.

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Mehr als sieben Millionen Ausländer leben gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland, das sind knapp 9% der Gesamtbevölkerung. In Baden-Württemberg macht ihr Anteil sogar 12% aus.

Die Deutschen werden immer älter, da die Lebenserwartung steigt. Und die Deutschen werden weniger, denn die Kinderzahlen sind niedrig wie nie zuvor. In den nächsten Jahrzehnten wird die Zahl der Menschen im Erwerbsalter sinken. 2030 wird es mehr 70-Jährige als 40-Jährige geben. Die Erwartungen sind hoch: Die Jüngeren sollen mehr Güter und Dienstleistungen produzieren, die Renten finanzieren und damit die Älteren versorgen. Da dies nur schwer möglich ist, steigt der Bedarf an qualifizierten Zuwanderern, die sich auf Dauer bei uns niederlassen. Muss Deutschland also ein Einwanderungsland werden?

"Deutschland braucht Zuwanderinnen und Zuwanderer." Mit dieser  Feststellung beginnt der Bericht der Zuwanderungskommission, die unter der Leitung von Prof. Dr. Rita Süssmuth getagt und im Sommer 2001 ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Weiter heißt es in der Einleitung zum Abschlussbericht: "Faktisch ist Deutschland seit langem ein Einwanderungsland."

Zuwanderung muss aber auch von einer Mehrheit der Einheimischen akzeptiert werden und Zuwanderer müssen sich in unser politisches und kulturelles System integrieren lassen.

Der erste Schritt dazu ist ein zukunftsweisendes Zuwanderungsgesetz. Es soll klar regeln, wer auf Zeit und wer auf Dauer zu uns kommen darf.
Mit der Veröffentlichung des Süssmuth-Berichts ist die Debatte über die Neuregelung der Einwanderung nach Deutschland in die entscheidende Phase gegangen. Die Bundesregierung lobte das Konzept als gute Grundlage für eine Zuwanderungsregelung und appellierte an die Kompromissbereitschaft der Opposition. Einhellig begrüßt wurden die Vorschläge von Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen.
Die Union lehnte das Papier dagegen als Verhandlungsbasis ab. Der Süssmuth-Bericht setze einseitig auf Erweiterung der Einwanderung. Im Zentrum einer Gesamtregelung müsse aber die Begrenzung des Zuzugs von Ausländern stehen, da Deutschland nicht unbeschränkt aufnahmefähig sei. Nun sind Regierung, Bundestag und Bundesrat am Zug.
Bundesinnenminister Otto Schily legte am 03. August 2001 einen Gesetzentwurf vor. Die Union hat einen Einwanderungskonsens auf Grundlage des Gesetzentwurfs ausgeschlossen. In seiner jetzigen Form sei das Konzept nicht zustimmungsfähig, da es den Zuzug von Ausländern erweitere statt begrenze, erklärten die Zuwanderungsexperten von CDU und CSU. Insbesondere die geplante Ausweitung des "kleinen Asylrechts" sowie die Festlegung des Nachzugsalters für Kinder auf 14 sind für die CDU so nicht akzeptabel. Die CSU kündigte an, die Frage im Bundestagswahlkampf 2002 zum Thema zu machen.
Die Koalitionsparteien sowie FDP und PDS übten scharfe Kritik an der ablehnenden Haltung. Schily äußerte sich zuversichtlich, dass es trotzdem zu einer Einigung kommen wird.
Anfang März 2002 sollte der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden. Die Entscheidung darüber, ob noch vor der Bundestagswahl im September ein Gesetz zu Stande kommen wird, fiel aber erst anschließend im Bundesrat. Schily und die Koalitionsfraktionen setzten dabei weiter vor allem auf die große Koalition in Brandenburg.
Die rot-grüne Koalition legte ein neues Kompromissangebot vor, um damit der Union entgegenzukommen. Das Nachzugsalter für Kinder von Ausländern soll auf zwölf statt, wie bisher geplant, auf 14 Jahre festgesetzt werden. In der Präambel des Gesetzes wird das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung deutlicher hervorgehoben als bisher. Bei der Arbeitsmigration soll die Orientierung am Bedarf stärker betont werden. Schließlich wird im Streit über die geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung präzisiert, dass kein neuer Asylgrund geschaffen, sondern der Status der Flüchtlinge verbessert werden soll.
Dennoch waren vor der abschließenden Lesung im Bundestag alle Konsensbemühungen der Koalition gescheitert. Die Union hatte auch das jüngste Kompromissangebot abgelehnt. Auch die Wirtschaft und das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nation (UNHCR), Gewerkschaften und Kirchen konnten die Union nicht umstimmen.
Nach einem heftigen Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition hat der Bundestag das Zuwanderungsgesetz der Regierung am 01.03.2002 verabschiedet. 321 Abgeordnete stimmten dafür, 225 dagegen, 41 enthielten sich.

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In einem heftig umstrittenen Votum hat der Bundesrat das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Koalition am 22.03.2002 verabschiedet.
Bundespräsident Johannes Rau hat das umstrittene Zuwanderungsgesetz am 20.07.2002 unterzeichnet. Raus Unterschrift erfolgte zu einem symbolträchtigen Datum, dem Weltflüchtlingstag des Uno-Hilfswerks UNHCR. Zugleich beklagte er die Inszenierung im Bundesrat, die "dem Ansehen von Staat und Politik" Schaden zugefügt habe. Eine endgültige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht hält er für "wünschenswert".

Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz tritt nicht zum Januar 2003 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht gab am 18.12.2002 der Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt. Die Karlsruher Richter beanstandeten das Zustandekommen des Gesetzes im Bundesrat. Das Land Brandenburg habe nicht einheitlich abgestimmt, wie es das Grundgesetz vorschreibe. Zwei Richterinnen gaben aber abweichende Meinungen zu Protokoll.

Das von der Bundesregierung geplante Zuwanderungsgesetz hat im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die unionsgeführten Länder haben den Gesetzentwurf erwartungsgemäß zum zweiten Mal abgelehnt. Er entsprach inhaltlich unverändert dem vom Bundesverfassungsgericht gekippten Gesetz aus der vergangenen Legislaturperiode. Dennoch scheint ein Kompromiss zwischen den Unions-Ländern und der rot-grünen Regierungskoalition näher gerückt zu sein, der nun im Vermittlungsausschuss beider Kammern gesucht werden muss.

Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 20. Juni 2002 (BGBl I S. 1946) ist wegen seiner förmlichen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz nichtig

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Kirchen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und Kommunen haben einhellig an Bundestag und Bundesrat appelliert, nun schnell einen Konsens zur Zuwanderung zu finden.

Der Entwurf für das von der Regierungskoalition geplante Zuwanderungsgesetz ist am 09.05.2003 zum zweiten Mal vom Bundestag verabschiedet worden. Dafür stimmten SPD und Grüne, CDU/CSU und PDS votierten dagegen; die FDP enthielt sich der Stimme. Die Vorlage war von der Regierungskoalition unverändert neu eingebracht worden, nachdem das Bundesverfassungsgerecht im vergangenen Jahr das umstrittene Votum des Bundesrats für das Gesetz für ungültig erklärt hatte. Redner der Union kündigten erneut ein Nein im Bundesrat an. Sie warnten vor einer erheblichen Ausweitung von Zuwanderung, wenn die Koalitionspläne umgesetzt werden sollten. Erwartet wird, dass die Entscheidung darüber, ob ein neues Gesetz zustande kommt, anschließend im Vermittlungsausschuss fällt.

Koalition und Opposition haben ihre Verhandlungen über ein neues Zuwanderungsgesetz auch 2004 fortgesetzt. Inzwischen gibt es bei diesen Gesprächsrunden deutliche Annäherungen.
Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte: «Bei der Arbeitsmigration ist die Einigung greifbar nahe.» Rot-Grüne habe sich nicht nur bei einer Regelung für höchst Qualifizierte bewegt, sondern auch bei den Fachkräften. Und jetzt sei Rot-Grün auch zu Zugeständnissen beim Anwerbestopp bereit.

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Einigung beim Zuwanderungsgesetz

Der Durchbruch für ein neues Zuwanderungsgesetz brachte dann ein Spitzengespräch. Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Vorsitzenden von CDU und CSU Angela Merkel und Edmund Stoiber konnten dann am 25. Mai eine politische Einigung erzielen. Es werde aller Voraussicht nach ein modernes Zuwanderungsrecht geben, sagte der Bundeskanzler nach den Sondierungsgesprächen mit den Spitzen der Opposition am 25. Mai. Dadurch werde unter Berücksichtigung eines generellen Anwerbestopps eine Steuerung der Zuwanderung entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ermöglicht.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verständigte sich am 17. Juni mit dem saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) und dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) auf die letzten Details des gemeinsamen Entwurfs.

Vermittlungsausschuss, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, eine breite Mehrheit gilt allerdings als sicher.

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Kernpunkte der Einigung beim Zuwanderungsgesetz

  • Arbeitsmigration

Zum einen soll das Regelverfahren des Arbeitsmarktzugangs flexibilisiert werden. Angesichts der Internationalisierung der Wirtschaft brauche man in einem modernen Zuwanderungsrecht Möglichkeiten, um für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte einen Daueraufenthalt von Anfang an zu gewähren. Ähnliches gelte für ausländische Studienabsolventen. Auch für die Zuwanderung von Selbständigen, die positive Auswirkungen auf die Wirtschaftskraft in Deutschland haben, wird es Regelungen geben.

  • Kompromiss bei der humanitären Aufnahme

Durch den gefundenen Konsens werde der Aufenthaltsstatus für Menschen verbessert, die wegen ihres Geschlechts staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung erleiden.

  • Kompromiss bei der Integration

Im Aufenthaltsrecht solle es erstmals einen Anspruch auf staatliche Integrationsangebote wie Sprachkurse geben. Die Kosten hierfür wird der Bund übernehmen. Es wird aber auch einen angemessenen Sanktionenkatalog für diejenigen entwerfen, die sich diesem Integrationsangebot entziehen.

  • Sicherheitsbereich

Die größten Schwierigkeiten für eine Einigung beim Zuwanderungsgesetz lagen bei den Forderungen im Bereich der Inneren Sicherheit. Im Spitzengespräch wurden zusätzliche Maßnahmen festgelegt

  1. Abschiebungsanordnung aufgrund einer tatsachengestützten Gefahrenprognose. Dafür wird der Rechtsweg bis ins Bundesverwaltungsgericht geöffnet
  2. Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder vor der Einbürgerung
  3. Verpflichtung des Ausländers im Einbürgerungsverfahren zur Offenlegung von Vorstrafen, die aus einem rechtsstaatlichen Verfahren herrühren
  4. Ermessensausweisung für so genannte geistige Brandstifter
  5. Neuer zwingender Ausweisungsgrund für Schleuser, die zu einer Mindeststrafe von einem Jahr verurteilt wurden.
  6. Politische Zusage zur Einführung einer Warndatei auf europäischer Ebene bis 2006. Sollte diese Datei bis dahin nicht kommen, werde sie auf nationaler Ebene in Deutschland eingeführt.

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Links:

Bundesgesetzblatt: Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung (PDF)
FAZ: SPD und Union "im Grundsatz" einig über Gesetz
tagesschau: Zuwanderungspoker beendet

Bundesministerium des Innern:
BMI: Bericht der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung"
Asyl und Ausländer - Informationen des BMI
(PDF)
             
Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen
       
News:
Süddeutsche Zeitung Online: Zuwanderung
tagesschau: Einigung auf Zuwanderungsgesetz
Yahoo-Spezial: Zuwanderungspolitik
              
Informationen
Sozialwiss. Institut der Humboldt-Universität Berlin
Zuwanderungsrecht in Deutschland

Politische Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung: Migration
Überblick über die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen der sogenannten "Süßmuth-Kommission", eine Zusammenstellung der Positionen von Parteien und Verbänden zur künftigen Zu- und Einwanderungspolitik, Sammlung weiter führender Links zu interessanten Adressen in der Zu- und Einwanderungsdiskussion, Archiv mit einer Auswahl der wichtigsten Dokumente.

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Literatur

Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg
MigrationLandeszentrale für politische Bildung
Zeitschrift DEUTSCHLAND & EUROPA
Heft 45 / 2002

Migration
Glaubensflüchtlinge: Waldenser
Schwabenzüge nach Russland, Polen und in die Donauländer
Auswanderung nach Nordamerika im 18. und 19. Jahrhundert
Zweiter Weltkrieg - erzwungene Migration: NS-Umsiedlungsaktion
Neue Heimat für die Vertriebenen
Migration nach Deutschland: Gastarbeiter 1955 - 2000  - Migration heute


Landeszentrale für politische Bildung

Islam in DeutschlandZeitschrift DER BÜRGER IM STAAT
Heft 4 / 2001

Islam in Deutschland
Was ist Islam
Sind Islam und Demokratie vereinbar
Muslime in Deutschland
Islamischer Religionsunterricht


Landeszentrale für politische Bildung
Türken bei unsZeitschrift POLITIK & UNTERRICHT
Heft 3  / 2000

Türken bei uns
Ihre Heimat
Migration
Integration

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Streit über das Bundesrats-Votum zum Zuwanderungsgesetz

Der vom Wahlkampf bestimmte Streit über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat hat zu einem Verfassungsstreit geführt.
22.03.2002: Bundesratspräsident Klaus Wowereit ruft das Land Brandenburg zur Abstimmung auf. Sozialminister Alwin Ziele stimmt mit "Ja". Innenminister Schönbohm antwortet mit "Nein". Wowereit: "Damit stelle ich fest, dass das Land Brandenburg nicht einheitlich abgestimmt hat. Ich verweise auf Artikel 51, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz. Danach können Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich frage Herrn Ministerpräsident Stolpe, wie das Land Brandenburg abstimmt." Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD): "Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich somit Ja." Schönbohm: "Sie kennen meine Auffassung, Herr Präsident."
Wowereit: "Damit stelle ich fest, das das Land Brandenburg mit Ja abgestimmt hat."

Das Grundgesetz und auch die Geschäftsordnung des Bundesrates schweigen zu der Frage, ob aus der uneinheitlichen Abstimmung der Schluss gezogen werden muss, Brandenburgs vier Stimmen im Bundesrat seien ungültig. Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts finden sich dazu keine Aussagen.

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Artikel 51 des Grundgesetzes besagt:
(3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.

Den Fall eines gesplitteten Votums eines Landes gab es nach Angaben des Bundesrats erst einmal in der Geschichte der Länderkammer. Im Dezember 1949 stimmten zwei Minister einer großen Koalition in Nordrhein-Westfalen unterschiedlich. Der damalige Ministerpräsident Karl Arnold (CDU) votierte dann mit Ja. Sein Votum wurde als Stimmabgabe des Landes akzeptiert.

Nach dem Eklat im Bundesrat droht das Wahlkampfthema Zuwanderung vor dem Bundesverfassungsgericht zu landen. CDU und CSU wollen den "Verfassungsbruch" in Karlsruhe rückgängig machen, wenn Bundespräsident Rau das Zuwanderungsgesetz unterschreibt.

Der weitere Weg des Zuwanderungsgesetzes: Der Bundespräsident  lässt prüfen, ob das Gesetz formell und inhaltlich mit der Verfassung vereinbar ist. Dies kann - je nach rechtlicher Komplexität - bis zu mehreren Wochen dauern. Sieht der Bundespräsident keine Probleme, unterzeichnet er die Urschrift. Damit kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt erscheinen und zum vorgesehenen Termin in Kraft treten.
Erhebt der Bundespräsident dagegen Einwände, teilt er den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit, dass er sich nicht im Stande sieht, das Gesetz zu unterschreiben. Dann geht die Urschrift zurück ans Kanzleramt. Die Regierung muss dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Spiegel Online: Union fordert Veto des Bundespräsidenten
Bundesrat

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