Flüchtlinge und Schutzsuchende in Deutschland

  • 1,9 Millionen Geflüchtete lebten Ende 2022 in Deutschland.

    Mediendienst Integration

  • 244.132 Menschen beantragten 2022 in Deutschland Asyl.

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Immer mehr Menschen werden weltweit vertrieben und fliehen vor Gewalt, staatlicher Verfolgung, Kriegen oder Diskriminierung. Weitere Fluchtursachen sind Armut, Hunger oder Naturkatastrophen. Nach Angaben der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz UNHCR waren 2022 weltweit rund 103 Millionen Menschen auf der Flucht, ein Höchststand seit Beginn der Aufzeichnungen.

In Deutschland lebten Ende 2021 rund 1,94 Millionen Schutzsuchende. Dazu zählen laut Statistischem Bundesamt alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe in Deutschland aufhalten. (Quelle)

Wie soll Deutschland mit Vertriebenen, Geflüchteten und Schutzsuchenden umgehen? Welche Entscheidungen hat die Politik getroffen? Und was bedeuten die Begriffe „Flüchtling“ und „Asylbewerber“ eigentlich konkret? Dieses Dossier gibt einen Überblick über das Thema Flucht und Vertreibung.

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Was sind „Flucht“ und „Asyl“?

Warum sagen wir „Schutzsuchende“ und nicht „Flüchtlinge“?

Ausländerinnen und Ausländer, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, kurz gesagt alle geflüchteten Menschen, sind Schutzsuchende. Die Begriffe Flüchtling, Asylbewerber oder Asylberechtigter beschreiben im Ausländer- und Asylrecht nur bestimmte Gruppen der Schutzsuchenden.

Es gibt:

  • Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus (= Asylbewerber/-in)
    Sie durchlaufen ein Asylverfahren und über ihren Asylantrag wurde noch nicht entschieden.  
     
  • Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus (= Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte)
    Ihr Asylverfahren ist entschieden und sie dürfen für immer oder für eine bestimme Zeit in Deutschland bleiben.
     
  • Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus
    Ihr Antrag auf Asyl wurde abgelehnt oder sie müssen Deutschland aus anderen Gründen verlassen. Sie sind ausreisepflichtig.

Asyl und Asylrecht

Asylrecht

Asyl bedeutet ganz allgemein Schutz vor Gefahr und Verfolgung. Wer Asyl gewährt, nimmt jemanden auf, der Schutz sucht. Menschen, die vor politischer Verfolgung flüchten, können in anderen Ländern um Asyl bitten. Asyl ist ein Menschenrecht, es steht in Artikel 14 der UN-Menschenrechtscharta:

 

„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.“

Dieses Recht auf Schutz vor Verfolgung gewähren viele demokratische Staaten durch ihre Verfassung. Das Asylrecht steht auch im deutschen Grundgesetz. Es schützt das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte von Personen, die aus dem Ausland kommen und politisch verfolgt werden: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, Art 16a Abs. 1, Grundgesetz.

Politische Verfolgung nennt man die Ausgrenzung eines Menschen wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugungen oder anderer unveränderlicher Merkmale, zum Beispiel seiner ethnischen Zugehörigkeit. 


Asylverfahren

Menschen, die sich auf das Asylrecht berufen, müssen in einem Verfahren beweisen, dass sie die Bedingungen zur Anerkennung als Asylberechtigte erfüllen. Dieses Verfahren kann Monate dauern. Personen, über deren Asylantrag in Deutschland entschieden wurde,

  1. sind asylberechtigt; oder
  2. bekommen Flüchtlingsschutz („anerkannter Flüchtling“); oder
  3. bekommen subsidiären Schutz; oder
  4. dürfen aufgrund eines Abschiebungsverbots bleiben; oder
  5. bekommen eine Ablehnung und müssen das Land verlassen.

Gründe für eine Asylberechtigung sind zum Beispiel Bürgerkrieg, Diskriminierung, Krieg oder staatliche Verfolgung. Im Asylverfahren abgelehnt werden Menschen, die aus Armut oder aufgrund von Naturkatastrophen aus ihrem Heimatland vertrieben werden.
 

Schutzberechtigte und Asylbewerber/-innen

Schutzberechtigte sowie Bleibeberechtigte sind laut BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Personen

  • mit Asylberechtigung;
  • mit Flüchtlingsschutz („anerkannter Flüchtling“);
  • mit subsidiären Schutz;
  • die aufgrund eines Abschiebungsverbots bleiben dürfen.

Asylbewerber/-innen oder Asylsuchende sind laut BAMF Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind. Der Begriff „Asylant“ ist nicht mehr üblich.

Weitere Informationen:
Deutscher Bundestag: Kategorien des asylrechtlichen Schutzes
Mediendienst Integration: Asyl in Deutschland

Fall 1: Asylberechtigung

Eine Asylberechtigung bekommen Menschen, die politisch verfolgt werden oder denen eine Menschenrechtsverletzung droht, wenn sie zurückkehren. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, dürfen hier arbeiten und ihre Familie nachholen.

Zum Gesetz
BAMF: Weitere Informationen

Fall 2: Flüchtlingsschutz

Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung. Er greift, wenn ein Mensch nicht durch den Staat verfolgt wird, sondern zum Beispiel durch andere Menschen oder kriegerische Gruppen („nichtstaatliche Akteure“). Menschen mit Flüchtlingsschutz dürfen drei Jahre in Deutschland bleiben, ihre Familie nachholen und arbeiten.

Fall 3: Subsidiärer Schutz

Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn ein Mensch keinen Flüchtlingsschutz anerkannt bekommt, der Person aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Sie ist dann schutzberechtigt.

Personen mit subsidiärem Schutz bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, bei Verlängerung jeweils zwei weitere Jahre. Sie dürfen in Deutschland arbeiten, aber ihre Familie nicht zu sich holen. 

Zum Gesetz
BAMF: Weitere Infos

Fall 4: Abschiebungsverbot

Das Abschiebungsverbot ist die letzte Prüfung. Manche Schutzsuchenden sind weder asylberechtigt noch fallen sie unter den Flüchtlingsschutz oder sind subsidiär schutzberechtigt. Trotzdem dürfen sie vorerst in Deutschland bleiben und werden nicht abgeschoben – zum Beispiel, wenn sie krank sind.

Wenn ein Abschiebungsverbot festgestellt wird, darf die Person ein Jahr bleiben; eine Verlängerung ist möglich.

zum Gesetz
BAMF: Weitere Informationen

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Flüchtling

Der Begriff Flüchtling hat verschiedene Bedeutungen:

  1. Wenn es um das deutsche Asylrecht geht, dann ist ein Flüchtling eine Person, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten hat, also ein anerkannter Flüchtling istDer Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung.
     
  2. Das englische Wort „refugee“ bedeutet übersetzt ebenfalls Flüchtling und wird häufig breiter verwendet, nämlich allgemein für vertriebene Personen auf der Flucht innerhalb und außerhalb ihres Heimatlandes, unabhängig von einem Asylverfahren. Binnenflüchtlinge, also Menschen, die vertrieben werden, aber innerhalb ihrer Landesgrenzen bleiben, zählen zum Beispiel beim UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR dazu.
     
  3. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert Flüchtling unter anderem als Person, die mit der „begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet“ und in ihrem Land keinen Schutz bekommt.

Je nach Kontext verwendet man das Wort Flüchtling unterschiedlich. Insbesondere bei Statistiken sollte man darauf achten, wie der Begriff definiert ist. 

Flüchtling: Definition des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR

Das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR (UN Refugee Agency) zählt bei ihren Statistiken alle Menschen zu Flüchtlingen, 

  • die nach dem Übereinkommen von 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) über den Status von Flüchtlingen anerkannt sind;
  • die unter das Protokoll von 1967 oder die OAU-Konvention von 1969 (die die spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika regelt) fallen;
  • die gemäß dem UNHCR-Statut anerkannt sind;
  • denen ergänzende Schutzformen gewährt wurden oder diejenigen, die vorübergehenden Schutz genießen.
  • Seit 2007 umfasst die Flüchtlingsbevölkerung auch Menschen in einer flüchtlingsähnlichen Situation.

Englischer Originaltext:

Refugees include individuals recognised under the 1951 Convention relating to the Status of Refugees; its 1967 Protocol; the 1969 OAU Convention Governing the Specific Aspects of Refugee Problems in Africa; those recognised in accordance with the UNHCR Statute; individuals granted complementary forms of protection; or those enjoying temporary protection. Since 2007, the refugee population also includes people in a refugee-like situation.

Quellen:  UNHCR    UNHCR: Global Trends 2021

Was sind Wirtschaftsflüchtlinge?

Verlassen Menschen ihre Heimat, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, gelten sie als Wirtschaftsflüchtlinge. Deshalb wird immer stärker zwischen Kriegsflüchtlingen (vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan) und Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlingen (vor allem aus den Staaten des Westbalkans, also Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Albanien und Mazedonien) unterschieden. Während Bürgerkriegsflüchtlinge zurzeit mit einer Anerkennung in Deutschland rechnen können, sollen Armutsflüchtlinge möglichst schnell wieder zur Ausreise veranlasst werden.

Befürworter der Abschiebungen argumentieren, dass Deutschland seine Kapazitäten für die Aufnahme wirklich schutzbedürftiger Menschen brauche. Kritiker halten dagegen, dass bestimmte Gruppen auf dem Balkan, beispielsweise Roma und Sinti, diskriminiert würden und deshalb ebenfalls auf Schutz angewiesen seien.

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Was sind sichere Herkunftsstaaten?

Wer aus einem Land kommt, in dem stabile rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen, hat in Deutschland in der Regel kein Recht auf Asyl oder eine Anerkennung als Flüchtling. Nur in einzelnen Fällen erkennt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, dass jemand in seiner Heimat politischer Verfolgung ausgesetzt ist.

In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:

  • die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Ghana
  • Kosovo
  • Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
  • Montenegro
  • Senegal
  • Serbien

Quelle: bamf.de

Wie funktioniert das Dublin-Verfahren?

Auch Asylbewerber, die aus einem unsicherer Herkunftsland wie Syrien, Afghanistan oder Somalia kommen, haben nicht unbedingt ein Recht auf Aufnahme in Deutschland. Auf europäischer Ebene wurde bereits in den 90er Jahren festgelegt, dass das Asylverfahren in dem EU-Land durchgeführt werden muss, das die Flüchtlinge zuerst betreten haben (Dublin-Verfahren).

Deutschland wendet das Dublin-Verfahren aktuell für alle Herkunftsländer und alle Mitgliedstaaten (außer Griechenland) an. Das gilt auch für syrische Staatangehörige. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüft in jedem Einzelfall, ob Deutschland zuständig ist und ob der Asylbewerber in den anderen EU-Mitgliedstaat zurückgeschickt werden kann.

Streng genommen müsste Deutschland die meisten Flüchtlinge in die Länder zurückschicken, über die sie Deutschland erreicht haben. Nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO kann allerdings jeder Staat beschließen, die Zuständigkeit freiwillig zu übernehmen, auch wenn eigentlich ein anderer Staat zuständig wäre. Dies ist das sogenannte Selbsteintrittsrecht. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von zehntausenden Syrern in Deutschland war die Dublin-Verordnung und damit ein EU-Gesetz.

Weitere Infos:  unhcr.org

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Wie viele Menschen sind aus der Ukraine nach Deutschland geflohen?

Im deutschen Ausländerzentralregister (AZR) sind zwischen Ende Februar und Januar 2023 rund 1,04 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine registriert worden – rund 70 Prozent von ihnen sind Frauen, etwa 36 Prozent Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Da es jedoch keine festen Grenzkontrollen gibt, dürfte die Zahl deutlich höher liegen. Allerdings gehen auch viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit wieder zurück in ihre Heimat (Quelle).

Der russische Präsident Putin hat im Februar 2022 einen Angriffskrieg auf die Ukraine gestartet, was zu einem sprunghaften Anstieg der Flüchtlingszahlen weltweit geführt hat. Fast 17 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben zwischenzeitlich das Land verlassen, rund 7,9 Millionen Menschen aus der Ukraine sind mittlerweile in europäischen Staaten als Flüchtling registriert worden. Fast sieben Millionen Menschen suchen als Binnenvertriebene innerhalb des Landes Schutz vor dem Krieg (Stand: September 2022). Der Großteil von ihnen sind Frauen und Kinder (Quelle: UNO Flüchtlingshilfe).

Ukraine-Krieg 2022

Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 24. Februar 2022 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet. News, Chronik, Hintergründe und Analysen finden Sie in unserem Dossier.

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Wie viele Schutzsuchende leben in Deutschland? Wie sind sie verteilt?

Rund 1,9 Millionen Schutzsuchende waren 2022 im Ausländerzentralregister (AZR) in Deutschland registriert. Dazu zählen laut Statistischem Bundesamt alle Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. 

Die Zahl der vor Krieg und Verfolgung Schutz suchender Menschen ist erneut gestiegen, allerdings schwächt sich der Zuwachs insgesamt ab. 2015 hatte der Zuzug Schutzsuchender Deutschland unvorbereitet getroffen.

Ein Beispiel für eine Schutzsuchende ist Elahe Saji, 44-jährige Schneiderin und Asylbewerberin aus dem Iran. Sie arbeitet in der Mimycri-Werkstatt in Berlin. Das gemeinnützige Start-up recycelt Materialien von Flüchtlingsbooten, um daraus Modeaccessoires zu machen und beschäftigt dafür Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Sie möchte das Bewusstsein für die Todesfälle von Flüchtlingen auf See schärfen. 2022 starben über 1.900 Menschen bei der Überquerung des Mittelmeers, so die UNO Flüchtlingshilfe.  

Schutzsuchende und ihr Status

1.936.350 Schutzsuchende lebten Ende 2021 in Deutschland.

  • Rund 1,4 Millionen davon haben ihr Asylverfahren bereits hinter sich und dürfen entweder befristet oder unbefristet bleiben. Der Anteil der befristet anerkannten Schutzsuchenden ist seit 2015 deutlich gestiegen und liegt bei 80 Prozent.
  • Bei 238.945 Personen ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Ihr Schutzstatus ist daher offen.
  • 246.030 Menschen leben hier, obwohl entschieden wurde, dass sie nicht schutzbedürftig und damit ausreisepflichtig sind. 
  • Seit 2015 kommen immer weniger neue Schutzsuchende nach Deutschland. Im Jahr 2020 registrierte das Ausländerzentralregister (AZR) 68.000 eingereiste und 41.000 ausgereiste Schutzsuchende. Damit stieg die Zahl der registrierten Schutzsuchenden im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent beziehungsweise 18.000 Personen. Diese Entwicklung dürfte auch auf die Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zurückgehen.

Schutzsuchende 2021: Die Zahlen im Überblick

Schutzsuchende nach Schutzstatus am 31.12.2021

  Bevölkerung Ausländische Bevölkerung darunter Schutzsuchende davon nach Schutzstatus    
        offen anerkannt abgelehnt
Deutschland 83.237.124 11.817.790 1.936.350 238.945 1.451.375 246.030
Baden-Württemberg 11.124.642 1.885.925 216.675 28.670 153.150 34.850

Quellen: Destatis & Ausländerzentralregister (AZR).  Destatis: Schutzsuchende nach Länder. 

Innerhalb Deutschlands sind Geflüchtete ungleich verteilt

Die rund 1,9 Millionen Schutzsuchenden sind im Bundesgebiet nicht gleichmäßig verteilt. In den westlichen Bundesländern ist der Anteil der Geflüchteten an der Bevölkerung höher als in den östlichen.

Was bedeutet das? Der Anteil drückt aus, wie viele Schutzsuchende sich unter 100 Menschen befinden. Ein hoher Anteil sagt aus, dass viele Geflüchtete dort mit der einheimischen Bevölkerung zusammenleben.

Während sie in Ostdeutschland zum Großteil ein bis 1,5 Prozent der dort lebenden Bevölkerung ausmachen, stellen sie in den meisten westlichen Bundesländern zwei bis drei Prozent der Bevölkerung. In den Regionen um Hannover, Köln, Duisburg und Dortmund sind es über drei Prozent der Bevölkerung.

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Verteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer im Jahr 2021

Die Asylbegehrenden werden unter Anwendung des sogenannten Königsteiner Schlüssels auf die Bundesländer verteilt. Dieser setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder zusammen. Dem Königsteiner Schlüssel für das jeweilige Haushaltsjahr liegen das Steueraufkommen und die Bevölkerungszahl des jeweiligen Vorvorjahres zugrunde. 

Bundesland Asylerstanträge 2021 in % (gerundet) Quote nach Königsteiner Schlüssel
Baden-Württemberg 11,5 % 13 %
Bayern 13,6 % 15,6 %
Berlin 6,5 % 5,2 %
Brandenburg 2,7 % 3,0 %
Bremen 1,1 % 1,0 %
Hamburg 2,9 % 2,6%
Hessen 9,0 % 7,4 %
Mecklenburg-Vorpommern 1,9 % 2,0 %
Niedersachsen 10,4 % 9,4 %
Nordrhein-Westfalen 20,0 % 21,1 %
Rheinland-Pfalz 5,3 % 4,8 %
Saarland 1,8 % 1,2 %
Sachsen 4,9 % 5,0 %
Sachsen-Anhalt 2,8 % 2,7 %
Schleswig-Holstein 3,1 % 3,4 %
Thüringen 2,5 % 2,6 %
Unbekannt 0,2 %  
Insgesamt 100% 100 %

Quelle: BAMF

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Mehr Schutzsuchende in Deutschland geboren

Seit 2015 hat sich die Zahl in Deutschland geborener Schutzsuchender deutlich erhöht und hat sich im Vergleich zu den fünf Jahren vor 2015 mehr als versechsfacht. Das hat das Statistische Bundesamt aus dem Ausländerzentralregister errechnet. Von 2015 bis 2019 kamen jährlich im Durchschnitt 27.200 Kinder in Deutschland als Schutzsuchende zur Welt.

Der sprunghafte Anstieg an neugeborenen Schutzsuchenden hängt laut Bundesamt direkt mit der erhöhten Zuwanderung von zumeist jungen Schutzsuchenden zwischen 2014 und 2016 zusammen, teilt das Bundesamt weiter mit. Insgesamt wurden von Anfang 2010 bis Ende 2019 rund 158.000 neugeborene Schutzsuchende registriert. Sie hatten zumeist die syrische (33 %), irakische (11 %), afghanische (10 %) oder nigerianische (6 %) Staatsangehörigkeit.

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Wer beantragt in Deutschland Asyl?

Insgesamt 244.132 Menschen haben 2022 in Deutschland Asyl beantragt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 27,9 Prozent, so die Asylzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

  • Knapp 68 Prozent der Asylbewerber 2022 waren männlich. (Quelle: Statista)
  • Rund 18 Prozent waren Kinder  unter 4 Jahre.
  • 217.774 Anträge waren Erstanträge.
  • Über 50 Prozent der Flüchtlinge kamen 2022 aus drei Ländern: Syrien (70.976), Afghanistan (36.358) und Türkei (23.938). 
  • Über 228.673 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2022 entschieden. 

Asylanträge (2015-2021)

2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
441.899 722.370 198.317 161.931 142.509 102.581 148.233

Wer stellt Asylanträge? Staatsangehörigkeit (2015-2021)

  2015 2016 2017 2018 2019 2020 & 2021
1. Syrien Syrien Syrien Syrien Syrien Syrien
2. Albanien Afghanistan Irak Irak Irak Afghanistan
3. Kosovo Irak Afghanistan Iran Türkei Irak

Wie viele dürfen bleiben?

Im Jahr 2022 gab es insgesamt 228.673 Entscheidungen über Asylanträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), davon

  • 21,6 Prozent (49.330)  Ablehnungen
  • 17,9 Prozent (40.911)  Rechtsstellung als Flüchtling
  • 22,3 Prozent (50.880)  Formelle Entscheidungen
  • 25,2 Prozent (57.532) Gewährung von subsidiärem Schutz
  • 13,1 Prozent (30.020)  Feststellung eines Abschiebungsverbotes
  • 0,8 Prozent (1.937)  Anerkennung als Asylberechtigte

 

Bei formellen Entscheidungen ist meist aus fest definierten Gründen bereits klar, dass die Person nicht bleiben kann oder nicht schutzbedürftig ist. Es sind Entscheidungen, bei denen eine Person ihr Asylvorbringen nicht machen darf oder dieses nicht geprüft wird, da die Bundesrepublik nicht zuständig ist (Dublinverfahren – ein anderer EU-Mitgliedstaat ist zuständig). Das ist auch der Fall, wenn Asylanträge zurückgezogen werden oder ein Antrag auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens abgelehnt wird. 

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Wer muss Deutschland verlassen?

Wessen Antrag auf Asyl in Deutschland nicht anerkannt worden ist, muss Deutschland binnen 30 Tagen verlassen. Wird der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, beträgt die Ausreisefrist nur eine Woche. Verlassen sie Deutschland nicht freiwillig, werden sie abgeschoben – das ist die Rechtslage. Allerdings bleiben viele Menschen trotz negativem Asylbescheid in Deutschland und erhalten eine sogenannte Duldung. Eine freiwillige Rückkehr ist jederzeit möglich.
 

Geduldete in Deutschland

Duldung heißt, dass Ausreisepflichtige vorübergehend in Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können. Ihre Abschiebung wird zwar pausiert, grundsätzlich müssen sie Deutschland aber verlassen. Die Dauer der Duldung wird von der zuständigen Ausländerbehörde festgelegt.

Wie viele Geduldete leben hier?

Ende 2022 lebten 248.129 Geduldete in Deutschland (2021: 241.255). (Quelle)


Wann kann eine Duldung erteilt werden?

  • Wenn ein Flüchtling keinen Pass besitzt. Das ist der häufigste Grund.
  • Wenn die geflüchtete Person mit einer anderen geduldeten Person eng verwandt ist.
  • Wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger.
  • Wenn politische Interessen der Bundesrepublik Deutschland gegen die Abschiebung sprechen.
  • Wenn die geflüchtete Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann.
  • Wenn die Lage im Heimatland eine Rückkehr nicht zulässt.
  • Wenn das Heimatland den Flüchtling nicht aufnimmt.
  • Weitere Fakten und Zahlen beim Mediendienst Integration.


Dürfen „Langzeitgeduldete“ bleiben?

Seit 2015 können „Langzeitgeduldete“ ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten,

  • wenn sie „nachhaltig integriert“ sind, das heißt, wenn sie schon länger in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst verdienen. Bei Alleinstehenden müssen es mehr als acht Jahre sein, bei Familien mit minderjährigen Kindern mehr als sechs Jahre;
  • wenn sie Jugendliche und Heranwachsende (14–21 Jahre) sind, die vier Jahre in der Bundesrepublik gelebt oder hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Auch ihre Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner/-innen können dann ein Bleiberecht bekommen.
     

Abschiebung und freiwillige Ausreise

2022 wurden fast 12.000 Menschen abgeschoben, davon wurden 4.000 Personen im Zuge der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Die Zahl der Abschiebungen ist im Vergleich zum Vorjahr um circa 9 Prozent gestiegen.

Rund 7.000 Menschen haben das Land 2022 mithilfe der Förderprogramme REAG/GARP (REAG – Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany, GARP – Government Assisted Repatriation Programme) freiwillig verlassen. Auch darüber hinaus bieten die Behörden diverse Rückkehrprogramme an. (Quelle)

2020 gab es rund 13.400 „Ausreiseentscheidungen“ und etwa 24.500 Ausreisen von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Die Zahl der abgelehnten Asylsuchenden, die freiwillig Deutschland verlassen, ist damit inzwischen höher als die Zahl derjenigen, die durch eine Ablehnung „ausreisepflichtig“ werden

Wie viele Menschen werden an den Grenzen abgewiesen?

In der ersten Jahreshälfte 2022 kam es zu 9.000 Zurückweisungen und 1.600 Zurückschiebungen. Eine Zurückweisung ist, wenn Ausländerinnen und Ausländer an der Überquerung der Grenze durch Grenzbehörden gehindert werden. Eine Zurückschiebung geschieht, wenn Ausländer:innen bereits unerlaubt die Grenze überschritten haben. 2020 waren es 19.690 Zurückweisungen und 2.883 Zurückschiebungen.

Quelle: mediendienst-integration.de

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Ist Deutschland besonders stark belastet?

Wie stark ist Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern durch Geflüchtete belastet? Dazu kann man unterschiedliche Zahlen heranziehen.

Welche Länder nehmen am meisten Flüchtlinge auf?

In absoluten Zahlen gehört Deutschland zu den Ländern, in denen 2021 laut UNHCR die meisten Flüchtlinge lebten. Deutschland nimmt im weltweiten Vergleich daher viele Vertriebene und Geflüchtete auf. Nach wie vor lebten Ende 2021 die meisten Geflüchteten (72 Prozent) aber in den direkten Nachbarstaaten ihrer Heimatländer.

  1. Türkei: 3,8 Millionen
  2. Kolumbien: 1,8 Millionen
  3. Pakistan: 1,5 Millionen
  4. Uganda: 1,5 Millionen
  5. Deutschland: 1,3 Millionen

Welche Länder nehmen im Verhältnis zur Bevölkerung am meisten Flüchtlinge auf?

Die absoluten Zahlen sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, wenn man herausfinden möchte, wie stark ein Land durch die Aufnahme Schutzsuchender belastet ist. Denn Deutschland ist wirtschaftlich stark und hier leben bereits viele Menschen. Deutschland kann einfacher Menschen aufnehmen als zum Beispiel der Libanon. Dort leben zwar weniger Flüchtlinge als in Deutschland, aber im Libanon leben grundsätzlich viel weniger Menschen. Auf 1000 Libanesen kommen viel mehr Flüchtlinge als auf 1000 Deutsche. Um die Länder besser zu vergleichen, muss man daher die Aufnahmezahlen ins Verhältnis zu ihrer Bevölkerung setzen. 

Libanon hat 2021 die meisten Flüchtlinge je Einwohner aufgenommen, nämlich einen Flüchtling je acht Libanesen, gefolgt von Jordanien (1:14) und der Türkei (1:23). Im Vergleich zur Einwohnerschaft beherbergt der Inselstaat Aruba die größte Zahl geflohener Venezolaner:innen, nämlich 1:6, gefolgt von Curaçao mit 1:10 (Quelle). 

Ist Deutschland besonders stark belastet?

Deutschland hat zwar viele Vertriebene aufgenommen, aber Länder wie der Libanon sind stärker belastet, da auf jeden Einwohner und jede Einwohnerin im Verhältnis mehr Flüchtlinge kommen.

Wie stark sind die Bundesländer belastet?

Wie viele Schutzsuchende jedes Bundesland aufnimmt, bestimmt der sogenannte Königsteiner Schlüssel. Er berücksichtigt zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel wird jedes Jahr neu berechnet. Für 2020 besagt die Berechnung, dass Baden-Württemberg 13 Prozent der Flüchtlinge aufnehmen muss. Das Land steht damit auf Platz 3 hinter Nordrhein-Westfalen (21,1 %) und Bayern (15,6 %).

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Welche Leistungen erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber?

Bekommen Geflüchtete mehr Geld als deutsche Arbeitslose?

Nein, maximal gleich viel. Die Details hängen jedoch vom Status der schutzsuchenden Person ab.

  • Asylberechtigte, also zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, dürfen grundsätzlich arbeiten.
  • Wer jedoch keinen Job findet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt. Arbeitslose Asylberechtigte erhalten also weder mehr noch weniger als bedürftige Deutsche.
  • Wessen Status noch geprüft wird, ist Asylbewerberin bzw. Asylbewerber. Wieviel Geld diese Menschen bekommen, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). 

 

Geld oder Gegenstand?

Asylbewerber:innen, also Personen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bekommen die Dinge, die sie brauchen, entweder

  • materiell als sogenannte Sachleistung, zum Beispiel Essen in einer Essensausgabe einer Unterkunft. Insbesondere zu Beginn des Asylverfahrens, wenn sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, erhalten sie vorrangig Sachleistungen. 
  • finanziell als Geldleistung, wenn sie zum Beispiel in Wohnungen untergebracht sind.

Außerdem unterscheidet das Gesetz zwischen dem notwendigen Bedarf, zu dem Kleidung, Ernährung oder eine Unterkunft gehören, sowie dem notwendigen persönlichen Bedarf.


Neue AsylbLG-Leistungssätze: Wie viel Geld bekommt wer? 

So viel Geld steht einer Person zu, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bezieht. (Stand: Januar 2023, Bundesgesetzblatt)

Wer? (Bedarfsstufe) Notwendiger Bedarf Notwendiger persönlicher Bedarf Gesamt
Alleinstehend/-erziehend (1) 228€ 182€ 410€
Paar, je Person (2) 205€ 164€ 369€
Erwachsene unter 25 (3) 182€ 146€ 328€
Jugendliche zwischen 15 und 18 (4) 240€ 124€ 364€
Kinder zwischen 7 und 14 (5) 182€ 122€ 304€
Kinder bis 5 (6) 161€ 117€ 278€

Rückblick: Reform 2019

Das Asylbewerberleistungsrecht ist seit 2019 stärker an der Struktur der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende orientiert. Grob gesagt steht Erwachsenen nach der Reform 2019 nun weniger, Kindern etwas mehr Leistungen zu. 

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2012, dass die Leistungen für Asylsuchende regelmäßig an die Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes angepasst werden müssen. Der Versuch einer grundlegenden Neuregelung scheiterte 2016 im Bundesrat. Die damals geplante Kürzung der Leistungen für Flüchtlinge bekam keine Mehrheit. Den neuen Änderungen an der Höhe der Leistung stimmte der Bundesrat im Juni 2019. (Bundesregierung.de)

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Wie lange bekommen Asylbewerber diese Leistungen?

15 Monate. Wer 15 Monate in Deutschland war, bekommt Leistungen in Höhe der Sozialhilfe. Asylbewerber werden dann den Menschen gleichgestellt, die schon länger in Deutschland leben und Anspruch auf Sozialhilfe haben. Die Leistungen entsprechen dann denen der Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz-IV) oder denen der Rentner, die eine Grundsicherung beziehen. Wer sich in einer Ausbildung befindet oder ein Studium absolviert, muss nach 15 Monaten statt Sozialhilfe dann BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dies stand vielen Flüchtlingen bis zur Reform 2019 nicht offen und führte zu Ausbildungs- und Studienabbrüchen.

 

Sollten Geflüchtete nicht weniger bekommen?

Nein. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das Existenzminimum muss für jede Person gesichert werden, für Geflüchtete ebenso wie für deutsche Staatsangehörige.

 

Wie viele Asylbewerber:innen bekommen Leistungen?

Dei Zahl der Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten nimmt wieder zu. Nach dem Höchststand von 2015 gingen die Zahlen zunächst stetig zurück. 2021 stiegen sie erstmals wieder, um 4,3% im Vergleich zum Vorjahr.(Quelle: destatis)

Jahr Anzahl der Personen
2021 399.000
2020 375.000
2019 385.000
2018 411.000
2017 469.000
2016 728.000
2015 975.000

Welche Leistungen erhalten kranke Asylbewerber?

Seit dem 1. November 2015 können die einzelnen Bundesländer beschließen, eine Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen – die Vereinbarung ist Teil des Asylpakets. Damit sollen Flüchtlinge zum Arzt gehen können, die Kosten werden zunächst von den Krankenkassen und  dann von den Kommunen übernommen. Voraussichtlich werden aber nicht alle Behandlungen durch die Gesundheitskarte abgedeckt – beispielsweise keine aufwändigen zahnärztlichen Behandlungen.

Bis zum 1. November 2015 wurden Arztbesuche Asylbewerbern in den meisten Bundesländern laut Asylbewerberleistungsgesetz nur dann erstattet, wenn diese „zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ nötig sind. Damit sollte verhindert werden, dass Asylbewerber für teure medizinische Behandlungen nach Deutschland kommen.

Viele kritisierten das bestehende System jedoch, weil über die Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung häufig medizinische Laien entschieden und teilweise auch gefährliche Notfälle nicht erkannt wurden. In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie in Bonn haben die Behörden die medizinische Betreuung von Flüchtlingen Krankenkassen übertragen. Asylbewerber/-innen können dort mit einer Gesundheitskarte zum Arzt gehen. Die Ausweitung dieser Regelung ist umstritten. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und Politiker der Grünen haben sich dafür ausgesprochen - auch der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Politiker der CSU argumentieren dagegen.

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Wie hoch sind die Kosten?

Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

4,2 Milliarden: So viel gab Deutschland 2020 für Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus, denen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustanden.  Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Damit setzte sich der Rückgang der Ausgaben für Asylbewerberleistungen fort. 

  • 78 Prozent der Ausgaben 2020 wurden für Regelleistungen erbracht, also für Grundleistungen (Sachleistungen, Wertgutscheine und Geldleistungen) und für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
  • 22 Prozent der Ausgaben entfielen auf besondere Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen, etwa bei Krankheit, Schwangerschaft oder Geburt gewährt werden.

Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Tsd. EUR)

Jahr Leistungsart      
  Hilfe zum Lebensunterhalt Grundleistungen Besondere Leistungen Ingesamt
2013 205.365 943.464 368.268 1.517.096
2014 204.498 1.606.577 590.473 2.401.549
2015 399.893 3.849.047 1.045.861 5.294.801
2016 889.298 6.755.420 1.771.120 9.415.839
2017 1.524.552 3.048.588 1.302.763 5.875.902
2018       4.866.726
2019 1.569.819 1.865.307 967.763 4.402.888
2020 1.483.554 1.797.455 913.549 4.194.558

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020.

2015, 2016: Spätere Buchung der Augaben, Statistik für 2015 ist untererfasst, für 2016 übererfasst.

Hintergrund: Wer zahlt was?

Wer zahlt was?

In Deutschland sind an der Betreuung der Flüchtlinge sowohl der Bund als auch die Länder und die Kommunen beteiligt. Das Grundgesetz weist die grundsätzliche Zuständigkeit und daran anknüpfend die Finanzierungsverantwortung für die Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern den Ländern zu.

  • Bund: Der Bund sorgt für die Abwicklung der Asylverfahren und das notwendige Personal dafür.
  • Länder: Sie müssen sogenannte Erstaufnahmeeinrichtungen bereitstellen.
  • Kommunen: Sie sorgen für die Unterbringung anerkannter Asylbewerber.

Bundesländer und Kommunen wünschten sich insgesamt mehr Hilfe vom Bund aus Berlin.

Archiv: Die Kosten 2015 bis 2017 im Detail

Im Jahr 2015 kamen 890.000 Menschen nach Deutschland. Nach Schätzungen verschiedener Behörden hatte das Kosten von etwa zehn Milliarden Euro verursacht. Für 2016 und 2017 wurden Kosten bis zu 50 Milliarden Euro veranschlagt. Darin enthalten sind die Ausgaben für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, Taschengeld sowie die Einstellung neuer Deutschlehrer in den zusätzlichen Schulklassen. Zum Vergleich: Die jährlichen Kosten für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) lagen 2014 bei etwa 34 Milliarden Euro (Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe 2015), der jährliche Zuschuss des Bundes zur Rentenversicherung bei mehr als 84 Milliarden Euro.

Am 6. September 2015 hatte sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Ausgaben des Bundes um drei Milliarden Euro zu erhöhen sowie Ländern und Kommunen weitere drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlingshilfe hatte Angela Merkel (CDU) ausgeschlossen.

Die Bundesregierung hat 2016 nach eigenen Angaben zur Bewältigung der Flüchtlingskrise rund 21,7 Milliarden Euro ausgegeben. Nach dem im Januar 2017 veröffentlichten Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums waren für 2017 weitere 21,3 Milliarden Euro dafür im Bundeshaushalt eingeplant. Alleine zur Bekämpfung von Fluchtursachen gab der Bund im vergangenen Jahr rund 7,1 Milliarden Euro aus: Unter anderem verdreifachte Deutschland dabei mit 1,4 Milliarden Euro seine Mittel für humanitäre Hilfe in Krisenregionen. Insgesamt erhielten Bundesländer und Kommunen 2016 5,5 Mrd. Euro vom Bund zur Entlastung von Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Über die tatsächlichen Kosten in den Bundesländern und Kommunen für die Integration gibt es keine belastbaren Zahlen. Wie hoch die Flüchtlingsausgaben der Länder sind, darüber liegen nur Schätzungen vor. Die Finanzminister der Länder rechnen für die Versorgung und Integration Asylsuchender mit zusätzlichen Kosten in Höhe von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich.

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Dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?

Wie viele Geflüchtete haben eine Arbeit gefunden?

Die Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt komme gut voran, so die Bundesagentur für Arbeit. Jede vierte Person mit einer Staatsangehörigkeit der acht wichtigsten Asylherkunftsländer hatte 2019 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit. 2016 war es noch etwa jeder Zehnte gewesen. 

Mit zunehmender Aufenthaltszeit kommen Geflüchtete auf dem Arbeitsmarkt an, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Zwischen 2013 und 2018 stieg die Zahl der Menschen mit Fluchthintergrund um 1,2 Millionen – fast jeder zweite von ihnen (49 Prozent) war fünf Jahre nach dem Zuzug erwerbstätig.

Doch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für viele noch immer nicht leicht. Unsichere Bleibeperspektiven und mangelnde Deutschkenntnisse erschweren vielerorts die Integration in Arbeit.
 

Wann dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Grundsätzlich dürfen Asylbewerber/-innen (Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge beantragt haben, deren Verfahren also noch läuft) und Geduldete (Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden können) arbeiten.

Einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben:

  • Asylbewerber/-innen nach drei Monaten, die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen,
  • Asylbewerber/-innen nach sechs Monaten mit minderjährigen Kindern,
  • Asylbewerber/-innen nach neun Monaten ohne minderjährige Kinder, trotz Verpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Geduldete nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, ansonsten nach drei Monaten.

Kein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht:

  • in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes,
  • für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung, sofern die entsprechenden Fristen nicht abgelaufen sind,
  • für Asylbewerber/-innen deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde,
  • für Geduldete, die das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben,
  • für Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben.

Arbeitserlaubnis:

  • Um arbeiten zu können, benötigen Asylbewerber/-innen und Geduldete eine Arbeitserlaubnis, die durch die örtliche Ausländerbehörde erteilt wird.
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung in der Regel zustimmen und die Bedingungen der Beschäftigung überprüfen.
  • Ausländerinnen und Ausländer können mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Ab dem 49. Monat ist keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr erforderlich; aber weiterhin die der Ausländerbehörde. Für bestimmte Beschäftigungen als Fachkräfte und bei Ausbildung gilt ein erleichterter Arbeitsmarktzugang ohne Zustimmung der BA.

Quelle: www.bmas.de

Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Auf dem Portal der Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de findet man einen Wegweiser zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in neun Sprachen.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bietet die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen.

Informationen zur Beratung über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vor Ort gibt es beim Fördergramm „Integration durch Qualifizierung“ unter www.netzwerk-iq.de.

Einen Leitfaden zur Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge bietet die Broschüre des Bundesarbeitsministeriums.

 

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Was denken Menschen in Deutschland über Migration?

Wie steht die Bevölkerung zu Flüchtlingen? Was denken Menschen in Deutschland über Migration? Gehört der Islam zu Deutschland? Hat die Flüchtlingsfrage Deutschland gespaltet? Zahlreiche Studien und Umfragen haben gezeigt, dass es viele unterschiedliche Einstellungen in der Bevölkerung Deutschlands gibt. Seit der Flüchtlingskrise von 2015 galt die Flüchtlingspolitik als besonders polarisierendes Thema. Mit den sinkenden Flüchtlingszahlen hat sich die Lage etwas entspannt, doch die Frage nach dem Umgang mit Flüchtenden, dem Umgang mit der Abschottung Europas und der Seenotrettung im Mittelmeer ist nach wie vor in der Diskussion. 

Die Bevölkerung ist sehr gespalten, was ihre Sicht auf die deutsche Gesellschaft angeht. Sie wurde aber nicht in zwei unversöhnliche Gruppen von vehementen Befürwortern und Gegnern in der Flüchtlingsfrage gespalten, darauf macht etwa eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2019 aufmerksam. Demnach positioniert sich die Hälfte der Befragten in einer Mitte: Sie ist offen für Einwanderung, sieht aber auch die Herausforderungen.

Die Umfrageergebnisse der Studie Einstellungen Gegenüber Nationaler Identität, Einwanderung und Flüchtlingen in Deutschland von 2017 legen nahe, dass die Mehrheit der Deutschen keine eindimensionale Meinung hinsichtlich der ankommenden Flüchtlinge hat. Eine Mehrheit der Befragten (69 Prozent) glaubt prinzipiell, dass Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland Schutz finden sollen. Gleichzeitig meint jedoch die Mehrheit auch, dass der Zuzug von Flüchtlingen begrenzt werden muss. 

In einer repräsentativen Studie der Bertelsmann-Stiftung von 2019 stimmte eine knappe Mehrheit (52 Prozent) der Befragten der Aussage zu, es gebe zu viel Einwanderung in Deutschland, 43 Prozent der Befragten lehnten diese Aussage ab. 

Das Integrationsklima in Deutschland wird insgesamt positiv eingeschätzt. Das zeigt die Befragung Integrationsbarometer 2020 des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Seit der ersten Erhebung 2015 wird das Integrationsklima weitestgehend stabil positiv wahrgenommen.

Gehört der Islam zu Deutschland? Mehr zu der Frage im Dossier Anwerbeabkommen Türkei.

Weitere Quelle: mediendienst-integration.de

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Was hat die Politik beschlossen?

2020: „Nationaler Aktionsplan Integration“

Die Bundesregierung hat einen „Nationalen Aktionsplan Integration“ (NAP-I) entwickelt. Der Plan orientiert sich an fünf Phasen der Zuwanderung und des Zusammenlebens, angefangen bei der „Vor-Integration“ im Herkunftsland bis zum Zusammenhalt in Deutschland (Fünf Phasen: Vor der Zuwanderung, Erstintegration, Eingliederung, Zusammenwachsen, Zusammenhalt).

Pro Phase werden unter Federführung der zuständigen Bundesministerien bis zu 24 Kernvorhaben gefasst. Insgesamt entwickeln die Beteiligten somit rund 120 konkrete Maßnahmen für eine gute Integration.

Die Ergebnisse des NAP-I-Prozesses wurden bzw. werden auf den Integrationsgipfeln der Bundeskanzlerin 2020 und 2021 präsentiert.

Phase 1: Potenzielle Einwandererinnen und Einwanderer sollen bereits in ihrem Heimatland auf das Leben in Deutschland vorbereitet werden. Mit den Maßnahmen sollen schon vor der Einwanderung Weichen für eine gelingende Integration gestellt werden. Konkret finanziert das Bundesentwicklungsministerium in zehn Partnerländern, darunter Afghanistan, Albanien und Marokko, Beratungszentren, die über Chancen und Voraussetzungen der Zuwanderung nach Deutschland informieren. Es geht um den Spracherwerb und Bildungsangebote sowie das Vermitteln realistischer Erwartungen an Deutschland.

Rückblick: 2019-2015

2019: Migrationspaket verabschiedet

Trotz scharfer Kritik hat der Bundestag am 7. Juni und der Bundesrat am 28. Juni 2019 dem Migrationspaket der Bundesregierung zugestimmt. Manche der darin enthaltenen Gesetze verschärfen das Asyl- und Aufenthaltsrecht, gleichzeitig wird die Einwanderung von Fachkräften erleichtert.

„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
Die Abschiebe- und Sicherungshaft wird durch das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ erleichtert. So dürfen Asylsuchende zukünftig bis zu 18 Monate und nicht wie geplant nur 6 Monate in zentralen Ankerzentren untergebracht werden. Die Bundesländer können Abschiebehäftlinge bis 2022 auch räumlich getrennt von den Strafgefangenen in Gefängnissen unterbringen. Abgelehnte Asylbewerber, die bei der Klärung ihrer Identität nicht behilflich sind, sollen bestraft werden. Dies geschieht durch einen neuen Status, der sie im Vergleich mit anderen Geduldeten rechtlich schlechter stellt. Für Personen, die ihre Passbeschaffungspflicht nicht erfüllen, wird eine Duldungskategorie "für Personen mit ungeklärter Identität" geschaffen. Betroffenen drohen Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbot und Bußgelder.

Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes
Die Kosten für Strom und Instandhaltung ihrer Wohnunterkünfte werden Flüchtlingen zukünftig als Sachleistung gewährt. Gekürzt werden die Leistungen für Menschen in Sammelunterkünften. Der Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und zu Integrations- und Sprachkursen wird aber erleichtert. Viele Verbesserungen gelten allerdings nur für Flüchtlinge, die vor dem 1. August 2019 nach Deutschland eingereist sind.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Eine Neuregelung, die dem Fachkräftemangel entgegen wirken soll, ermöglicht es allen qualifizierten Fachkräften aus einem Nicht-EU-Land zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Dazu entfällt die Beschränkung auf Engpassberufe. Die bisherige Vorrangprüfung, die Bundesbürger und EU-Ausländer bevorzugt, wird abgeschafft, kann aber wieder eingeführt werden. Sofern sie ausreichend Deutsch sprechen, dürfen Fachkräfte mit akademischer Ausbildung zur Arbeitssuche für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen. Dabei haben sie allerdings keinen Anspruch auf Sozialleistungen. 

Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes
Mit diesem Gesetz wird die Wohnsitzregelung entfristet, die 2016 mit dem Integrationsgesetz eingeführt wurde. Demnach kann anerkannten Flüchtlingen weiterhin der Wohnsitz vorgeschrieben werden. Dadurch soll die Bildung von Ghettos verhindert werden.
 

2019: Fachkommission zu Fluchtursachen

Im Juli 2019 berief das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Mitglieder der Fachkommission zu Fluchtursachen. Ziel der Fachkommission sei es, Empfehlungen zur Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration zu erarbeiten, gab der Bundestag bekannt. Neben Vorschlägen für eine Minderung der Fluchtursachen solle sie bis Ende 2020 der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag einen Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vorlegen.

(Quelle)

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2018: Der Streit um die Obergrenze

Der Streit um die Obergrenze

Auch 2018 dominierte der Streit über eine Obergrenze und den Familiennachzug die Koalitionsverhandlungen zu Beginn des Jahres. Union und SPD hatten sich nach langem Streit darauf geeinigt, dass die Zahl der jährlich nach Deutschland kommenden Flüchtlinge die Spanne von 180.000 bis 220.000 Menschen künftig nicht übersteigen solle.

Niemand soll weiterhin an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. „Das Grundrecht auf Asyl wird nicht angetastet.“

Neu in Deutschland ankommende Asylbewerber/-innen sollen nach dem Willen der Union künftig in speziellen Zentren für Ankunft, Entscheidung, Rückführung (Ankerzentren) bleiben, bis über ihre Verfahren entschieden ist. Falls Asylanträge abgelehnt werden, sollten die Betroffenen aus diesen Einrichtungen abgeschoben werden. Bislang gibt es die Ankerzentren für Migranten bislang nur in drei Bundesländern, davon sieben in Bayern.

Zudem vereinbarten die Koalition, dass es ein Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte geben soll. Diese Einwanderung müsse sich „am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientieren“.

2017: Verschärfung des Asylrechts

 

Verschärfung des Asylrechts 2017

Eine umstrittene Verschärfung des Asylrechts beschließt der Bundestag am 19. Mai 2017. Abgelehnte Asylbewerber dürfen künftig schneller und konsequenter aus Deutschland abgeschoben werden.

Aufenthaltsrecht
Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Abschiebungen
Die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird von vier auf zehn Tage verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige „Gefährder“, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden.

Auswertung von Handydaten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. Der Behörde wird auch erlaubt, sensible Daten aus Asylverfahren – etwa aus medizinischen Attesten – in besonderen Gefahrensituationen an andere Stellen weiterzugeben.

2016: Asylpaket II

Asylpaket II

Das lange umstrittene Asylpaket II war am 17. März 2016 in Kraft getreten. Zentraler Punkt war die Errichtung von bundesweit fünf Registrierzentren, um dort Asylverfahren für Flüchtlinge mit geringen Chancen auf Anerkennung zu beschleunigen. Zudem sollen Abschiebungen straffällig gewordener Ausländer erleichtert werden.

Beschleunigte Verfahren
Das Asylpaket II bestimmt Gruppen von Asylbewerbern, bei denen das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Folgeantragsteller sowie Asylbewerber, die beim Asylverfahren nicht mitwirken. Das wird beispielsweise angenommen, wenn sie über ihre Identität täuschen. Asylverfahren sollen innerhalb einer Woche durchgeführt werden. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. 
Für die Dauer des beschleunigten Verfahrens muss der Asylbewerber in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung wohnen. 

Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz
Seit dem 1. August 2018 können Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ihre Angehörigen in sehr geringem Umfang wieder nach Deutschland holen. Es sollen pro Monat 1.000 Angehörige aufgenommen werden. 
Der Familiennachzug war für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre bis August 2018 ausgesetzt. Subsidiär Schutzbedürftige sind jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen. 

Leistungen werden gekürzt
Die monatlichen Geldbeträge für den persönlichen Bedarf nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden gesenkt. Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten bedeutet dies eine Absenkung der monatlichen Leistung um zehn Euro.

Abbau von Abschiebungshindernissen
Es werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.

Ersatzdokumente beschaffen
Häufig kann eine Person nicht abgeschoben werden, weil sie keine Papiere hat. Für die Passersatzbeschaffung wird eine neue Organisation geschaffen.

Ausbildung
Asylbewerber, die eine Ausbildung machen, bekommen einen vorerst gesicherten Aufenthaltsstatus. Er garantiert, dass sie die Ausbildung abschließen und danach zwei Jahre arbeiten können.

Weitere sichere Herkunftsstaaten
Nach den Westbalkanstaaten sollen auch Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern würden dadurch beschleunigt.  Da Abschiebung Ländersache ist wurde diese Frage aus dem Asylpaket II ausgeklammert. Der Bundestag hat am 13. Mai 2016 mit großer Mehrheit für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt. In seiner Sitzung am 10. März 2017 lehnte der Bundesrat den Gesetzentwurf ab.

2015: Aufnahmeeinrichtungen

Aufnahme-Einrichtungen

Die Koalitionsparteien in Berlin haben sich am 5. November 2015 darauf geeinigt, fünf sogenannte „Aufnahme-Einrichtungen“ zu errichten. Dort sollen Asylbewerber/-innen aus sicheren Herkunftsstaaten untergebracht werden (d. h. in erster Linie aus den Ländern Bosnien-Herzegowina, Serbien, Kosovo, Montenegro, Albanien, Mazedonien sowie Ghana). Innerhalb von drei Wochen sollen die Asylanträge  erledigt werden. Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt nach dem Abschluss ihres Verfahrens in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Die Menschen in den „Aufnahme-Einrichtungen“ sollen nicht inhaftiert werden, sie sollen den entsprechenden Landkreis aber nicht verlassen dürfen.

Der neue Vorschlag tritt an die Stelle des Vorschlages, auf den sich CDU und CSU noch am 1. November 2015 geeinigt hatten. Dieser sah sogenannte „Transitzonen“ in Grenznähe vor. Dort sollte geprüft werden, ob jemand ein Recht auf Asyl in Deutschland hat – undzwar bevor er das Gebiet der Bundesrepublik betrat. Die SPD lehnte Transitzonen ab und forderte stattdessen die Einrichtung sogenannter „Einreisezentren“. Die nun geplanten „Aufnahme-Einrichungen“ stellen offensichtlich einen Kompromiss zwischen Transitzonen und Einreisezentren dar. 

2015: Asylpaket I

Asylpaket I

Sichere Herkunftsstaaten
Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gelten seit dem 1. November 2015 auch die Westbalkan-Länder AlbanienKosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Wenn Menschen aus diesen Ländern einen Asylantrag stellen, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dieser unbegründet ist. Das hatte der Bundesrat am 16. Oktober 2015 mit dem sogenannten „Asylpaket“ (offiziell: Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) beschlossen.

Abschiebungen
Menschen, die keine Chance haben, in Deutschland Asyl zu erhalten, sollen schneller abgeschoben werden. Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden, damit die Betroffenen nicht untertauchen können. In erster Linie richten sich diese Maßnahmen an Flüchtlinge vom West-Balkan, also Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (diese drei Staaten sind bereits früher zu sicheren Herkunfsländern erklärt worden) sowie Albanien, Kosovo und Montenegro.

Integration
Menschen, die hingegen gute Chancen haben, in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt zu werden (das sind in erster Linie Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und anderen Ländern), sollen schneller integriert werden können. Bereits nach drei Monaten sollen Fachkräfte als Leiharbeiter eigenes Geld verdienen können. Wer gute Chancen zu bleiben hat, soll bereits vor der offiziellen Anerkennung als Flüchtling einen Integrationskurs besuchen können.

Sachleistungen
In den ersten Monaten sollen Flüchtlinge so weit wie möglich Sachleistungen erhalten, damit Bargeldzahlungen nicht als Anreiz dienen, Asyl in Deutschland zu beantragen. Wird doch Geld ausgezahlt, soll dies nur noch für maximal einen Monat im Voraus möglich sein.

Finanzielle Beteiligung des Bundes
Künftig sollen die Kommunen 670 Euro pro Monat und aufgenommenem Flüchtling vom Bund erhalten. Das Geld dient der Unterbringung und Verpflegung der Asylbewerber und der Anstellung neuer Behörden-Mitarbeiter, Erzieher und Lehrer. Die Länder bekommen 500 Millionen Euro, um günstigen Wohnraum zu schaffen.

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Rückblick: Die Situation in Deutschland 2015 bis 2018

Zuzug Schutzsuchender stellte Deutschland auf die Probe

2015 bis 2018

Der Zuzug Schutzsuchender hatte Deutschland im Jahr 2015 unvorbereitet getroffen. Waren es 2014 noch 202 000 Asylanträge, so stiegen diese 2015 auf rund 475.000 und 2016 auf 745.000. Mit einer solchen Dimension hatte 2015 niemand gerechnet. In den Bundesländern, Städten und Gemeinden, die für die Unterbringung verantwortlich sind, fehlten zunächst vielerorts geeinigte Unterkünfte. Flüchtlinge mussten in Schulturnhallen, Zelten und Containern untergebracht werden.

Überfordertes BAMF

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für die Asylverfahren zuständig ist, häuften sich unterdessen Hunderttausende von Anträgen. Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 364.000, davon 337.000 als Erstanträge und 27.000 als Folgeanträge. Auf einen entsprechenden Termin mussten Flüchtlinge oft mehrere Monate warten. Die Zahl der Asylanträge war 2016 auf insgesamt 745.000 gestiegen, ein großer Teil der Antragsteller war bereits 2015 eingereist. Viele von ihnen konnten aber wegen der Überlastung des BAMF nicht sofort einen Antrag stellen.

Bis Ende Dezember 2016 wurden 695.000 Asylanträge vom BAMF entschieden. 62 Prozent der Asylanträge wurden positiv entschieden. Anfang Januar 2018 lagen noch 67.000 offene Anträge beim BAMF vor. Bei 22.000 handelt es sich um Altverfahren, bei 45.000 um Verfahren von Personen, die 2017 in die Bundesrepublik eingereist seien.

Die Situation 2015

Am 4. September 2015 trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Entscheidung, die die politische Debatte der nächsten Jahre bestimmen wird. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán  meldet sich im österreichischen Außenministerium. Die Situation in Ungarn sei nicht mehr unter Kontrolle. 1.000 Flüchtlinge seien zu Fuß auf dem Weg nach Österreich. Merkel spricht mit dem damaligen österreichischen Kanzler Werner Faymann. Faymann schlägt Merkel vor, die Menschen nicht aufzuhalten und im Verhältnis zehn zu eins auf die beiden Länder zu verteilen, um Gewalt und Zurückweisung an der Grenze zu vermeiden. Merkel stimmt sich daraufhin mit dem Koalitionspartner SPD ab. Den zweiten Koalitionspartner, den damaligen CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, erreicht Merkel in der Nacht nicht.

 

ZEIT ONLINE: Was geschah wirklich?
Ein Wochenende im September 2015: ZEIT und ZEIT ONLINE haben rekonstruiert, wie Tausende Flüchtlinge ins Land kamen.

Sehr schnell wird klar, dass sich rund 20.000 Menschen auf den Weg gemacht haben. Am Hauptbahnhof in München werden sie herzlich empfangen.

Seehofer bezeichnet die Entscheidung der Kanzlerin als "Fehler". Es ist der Beginn eines Streits zwischen der CDU und CSU, der mehrere Jahre anhalten wird. Für die kommenden Jahre schlägt die CSU eine "Obergrenze" von 200.000 Flüchtlinge pro Jahr vor. Erst Ende 2017 einigen sich die Parteien auf einen Korridor von 180.000 bis 220.000 Menschen pro Jahr.

Unglaublich war und bleibt die Hilfsbereitschaft, mit der die Flüchtlinge begrüßt und unterstützt wurden. Die Bilder vom Münchner Hauptbahnhof Anfang September, als tausende Bürgerinnen und Bürger die vertriebenen und geflüchteten Männer, Frauen und Kinder willkommen hießen und versorgten, gingen um die Welt.

Andererseits fragen sich die Menschen, ob und wie sich die Geflüchteten aus einem fremden Kulturkreis in Deutschland integrieren lassen.

Warum der Satz „Merkel hat die Grenzen geöffnet“ falsch ist

Der Vorwurf, Merkel habe die Grenzen geöffnet, ist falsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen innerhalb des sogenannten Schengen-Raums mehr gibt. 1985 hatten Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland das Schengen-Übereinkommen unterzeichnet, das den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten vorsieht. Seit 1995 ist dieses Abkommen in Kraft.

Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden. Die Bundesregierung argumentierte, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof 2017. Allerdings schloss die Bundesregierung die Grenze nicht und erklärte sich bereit, Tausende Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen. Am 13. September 2015 führte Deutschland an der deutsch-österreichischen Grenze Kontrollen ein.

Verfassungsblog.de:
Streit um die „Grenzöffnung“: Mehr Fragerechte und Klage­möglich­keiten für Abgeordnete?

 

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Unterrichtsmaterial & Publikationen der LpB BW

Flüchtlinge, Asyldebatte und Fremdenfeindlichkeit – die Themen der bei der LpB erschienenen Zeitschriften und Unterrichtsmaterialien könnten aktueller nicht sein. Die Zuwanderung und die damit verbundenen Diskussionen um Fremdenfeindlichkeit und Populismus sind nach wie vor in der Diskussion der öffentliche Meinung. Diese Diskussion muss sich selbstverständlich auch im Unterricht widerspiegeln. 

Europa in der „Flüchtlingskrise“

In der Asyl- und Migrationspolitik waren die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den letzten Jahren mit großen Herausforderungen konfrontiert. Wie steht es um eine gemeinsame europäische Flüchtlings- und Asylpolitik?

zum Dossier Europa in der "Flüchtlingskrise"

zu den Unterrichtsmaterialien Migration

Zeitschrift „Bürger & Staat“

Migration und Teilhabe
(Heft 3-2020)

bestellen / Download

Kursbuch „miteinander leben“

Unterrichtsmaterial für Orientierungs- und Sprachkurse
(9. Auflage, 2020)
mehr

„miteinander lernen“

Demokratiebildung in Vorbereitungsklassen

„Zusammenleben – ein Hasen-Cartoon“

Zielgruppe: Grundschule Klasse 3 und 4, SEK I Klasse 5

zum Download

Auf der Flucht: Ist das unser Problem?

Einfach verständliches Unterrichtsmaterial für Grundschulen und Sekundarstufe 1, 2015.

Vier Seiten informieren über die Fluchtzahlen weltweit, Gründe der Flucht und regen zur eigenen Urteilsbildung an. Begriffe wie politische Verfolgung, Asyl, Duldung oder Genfer Flüchtlingsabkommen erklärt ein Glossar.

Download

Leben in Deutschland

Basiswissen für Orientierungskurse mit Flüchtlingen. Alle Texte sind in einfacher Sprache verfasst und mit einer Vielzahl von Fotos und Zeichnungen kombiniert.
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Planspiel: Festung Europa

Asyl- und Flüchtlingspolitik in der EU. Ein Planspiel.
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Planspiel: Flüchtlinge willkommen?

Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in der Kommune. Ein Planspiel.
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LpB-Dossiers zum Thema Flucht und Migration

Dossiers zu aktuellen Themen

Flüchtlinge in Deutschland

Wie viele Schutzsuchende sind nach Deutschland geflohen? Welche Entscheidungen hat die Politik getroffen? Was bedeuten die Begriffe „Flüchtling“ und „Asylbewerber“ eigentlich?

Flüchtlinge in Deutschland

Flüchtlinge in BW

Wie viele Flüchtlinge leben in Baden-Württemberg? Wie viele kehren zurück oder werden abgeschoben? Wie viele haben eine Arbeit gefunden?

Flüchtlinge in Baden-Württemberg

Flucht nach Europa

Aufgrund der Covid-19-Pandemie gehen die Meldungen über die Situation der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen zurück. Die Lage erfordert jedoch weiterhin Aufmerksamkeit. 

Flucht Europa

Flucht weltweit

84 Millionen Menschen waren 2021 laut der internationalen Organisation für den Flüchtlingsschutz weltweit auf der Flucht. Zahlen und Fakten und aktuelle Krisenherde.

Flucht weltweit

Auf der Flucht vor dem Klima

Migration in Zeiten des Klimawandels und im Schatten von Corona: Was versteht man unter Umweltflüchtlingen? Wie viele sind es und woher kommen sie?

Flucht vor dem Klima

Migration und Corona

Die Corona-Krise hat die Lage vieler Migranten und Flüchtlinge weiter verschlechtert. Auch in Deutschland. Eine Studie von Prof. Dr. Karl-Heinz Meier-Braun.

Migration und Corona

Migration in Baden-Württemberg

Heute ist Baden-Württemberg ein vielfältiges und multikulturelles Land. Wie viele ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner leben hier? Wie viele Personen mit Migrationshintergrund? Und wie viele Musliminnen und Muslime?

Migration in Baden-Württemberg

Der Begriff „Migrations-hintergrund“

Seit 2005 erhebt das Statistische Bundesamt den „Migrations-hintergrund“ im Mikrozensus. Der Begriff ist allerdings nicht unumstritten und steht seit Langem in der Kritik. Eine Pro- und Kontra-Argumentation.

Begriff Migrationshintergrund

Geschichtsdossiers

Phase der Einwanderung in BW 1945-2020

Ein Überblick von 1945 bis 2020: Von Heimatvertriebenen, „Gastarbeitern“, Spätaussiedlern, Vietnamesischen Bootsflüchtlingen, Jüdischen Kontingent-flüchtlingen bis hin zu Asylbewerbern und „Flüchtlingskrisen“.

Phasen der Einwanderung BW

Einwanderungsland Baden-Württemberg

Am 5. August 1970 kam der 500.000ste „Gastarbeiter“ ins Land.  Im Rückblick gesehen, war Baden-Württemberg schon damals ein Einwanderungsland, wenngleich man lange die Augen vor dieser gesellschaftlichen Realität verschlossen hat.

Einwanderungsland BW

Flucht und Vertreibung Deutscher 1945–1950

Dieses Dossier stellt die Flucht und Vertreibung der deutschstämmigen Bevölkerung in den deutschen Ostgebieten in der Endphase des Zweiten Weltkriegs und in der unmittelbaren Nachkriegszeit in den Mittelpunkt. 

Flucht und Vertreibung 

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ist die erste bundesweite und öffentliche politische Willensbekundung der Vertriebenen am 5. August 1950 im Großen Kursaal in Bad Cannstatt.

Charta der Heimatvertriebenen

60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei

Das Anwerbeabkommen mit der Türkei kam am 30. Oktober 1961 zustande. Warum kam es zu der Vereinbarung? Wie war das Verhältnis zwischen „Gastarbeitern“ und Deutschen? Und wie sieht die Bilanz nach 60 Jahren Anwerbeabkommen aus?

Anwerbeabkommen Türkei

Auswanderung nach Übersee

Die Millionen von Deutschen, die vom 18. bis ins 20. Jahrhundert ihr Land aus unterschiedlichen Motiven verließen, haben kaum Spuren hinterlassen. Erst seit wenigen Jahren widmet sich das Deutsche Auswandererhaus in Bremerhaven der Spurensuche der deutschen Überseewanderung. 

Auswanderung nach Übersee

Ulm und Donauschwaben

Die entstandenen Beziehungen Baden- Württembergs und Ulms zu den Donauschwaben und deren besonderes Verhältnis zu der Stadt und dem Land sind das Ergebnis einer spezifischen Deutung von Migrationen der letzten rund 300 Jahre als Auswanderung in eine „neue Heimat“ und Rückkehr in die „alte Heimat“.

Ulm - Schwaben und Donauschwaben

Russlanddeutsche

Das Dossier zeigt die Geschichte der deutschen Siedler im Vielvölkerstaat Russland auf. Warum wanderten ihre Vorfahren ins Russische Reich ein, welche historische Ereignisse und Erfahrungen in der neuen Heimat haben sie geprägt und wieso kehren sie nach mehreren Generationen des Lebens fernab Deutschlands wieder zurück?

Russlanddeutsche

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Letzte Aktualisierung: Juni 2022, Internetredaktion LpB BW.

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