Joachim Gauck ist neuer Bundespräsident (Archiv)
Einen Monat nach dem überraschenden Rücktritt von Christian Wulff hat die Bundesversammlung am 18. März 2012 einen neuen Bundespräsidenten gewählt. Erwartungsgemäß wurde Joachim Gauck, der gemeinsame Kandidat von Union, SPD, FDP und Grünen schon im ersten Wahlgang mit großer Mehrheit der Stimmen gewählt. Gauck erhielt 991 von 1.228 gültigem Stimmen, Beate Klarsfeld, die Kandidatin der Linken kam auf 126 Stimmen, der Kandidat der rechtsextremen NPD Olaf Rose auf drei Stimmen. 108 Delegierte der Bundesversammlung enthielten sich.
Um 14.21 Uhr gab Bundestagspräsident Norbert Lammert das Ergebnis bekannt. Joachim Gauck, der ehemalige Pastor, DDR-Bürgerrechtler und frühere Chef der Stasi-Unterlagenbehörde ist damit der 11. Bundespräsident des Landes. Gauck ist damit der erste parteilose Bundespräsident – und der erste, der aus der früheren DDR stammt.
Trotz der breiten Mehrheit versagten Gauck mindestens 103 Delegierte aus dem eigenen Lager von Union, FDP, SPD und Grünen die Stimme. Beate Klarsfeld erhielt mindestens drei zusätzliche Stimmen von Vertretern anderer Parteien.
Die Erwartungen an Gauck sind nach zwei gescheiterten Präsidentschaften groß. Er räumte ein, „ganz sicher nicht alle Erwartungen erfüllen zu können“, die in den kommenden fünf Jahren an ihn gerichtet würden. Er wolle sich nun auf neue Themen, Probleme und Personen einstellen.
Joachim Gauck nahm die Wahl an und sagte in seiner Rede vor der Bundesversammlung:
"Was für ein schöner Sonntag!
Es war der 18. März heute vor genau 22 Jahren und wir hatten gewählt. Wir, das waren Millionen Ostdeutsche, die nach 56-jähriger Herrschaft von Diktatoren endlich Bürger sein durften. Zum ersten Mal in meinem Leben im Alter von 50 Jahren durfte ich in freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmen, wer künftig regieren soll.
Die Menschen, die damals zur Wahl strömten, lebten noch im Nachhall der friedlichen Revolution, als wir 'das Volk' waren und dann die Mauern fielen. Ich selber hatte als Sprecher des Neuen Forums in Rostock daran mitwirken dürfen. Wir waren schon frei von Unterdrückung. Jetzt schickten wir uns an, Freiheit zu etwas und für etwas zu erlernen. Nie werde ich diese Wahl vergessen, niemals. Weder die über 90 Prozent der Wahlbeteiligung, noch meine eigene innere Bewegung. Ich wusste, diese meine Heimatstadt und dieses graue, gedemütigte Land - wir würden jetzt Europa sein.
In jenem Moment war da in mir neben der Freude ein sicheres Wissen - ich werde niemals, niemals eine Wahl versäumen. Ich hatte einfach zu lange auf das Glück der Mitwirkung warten müssen, als dass ich die Ohnmacht der Untertanen je vergessen könnte. 'Ich wünschte mir ein Bürger zu sein, nichts weiter, aber auch nichts weniger als das' - so hat ein deutscher Demokratielehrer - es war Dolf Sternberger, seine politische Haltung einmal definiert.
Ich habe am 18. März 1990 genau denselben Wunsch gespürt. Und ich habe damals gefühlsmäßig bejaht, was ich mir erst später theoretisch erarbeitet habe , dass aus dem Glück der Befreiung die Pflicht, aber auch das Glück der Verantwortung erwachsen muss. Und dass wir Freiheit in der Tiefe erst verstehen, wenn wir eben dies bejaht und ins Leben umgesetzt haben. Heute nun haben Sie, die Wahlfrauen und -männer, einen Präsidenten gewählt, der sich selbst nicht denken kann ohne diese Freiheit, und der sich sein Land nicht vorstellen mag und kann ohne die Praxis der Verantwortung.
Ich nehme diesen Auftrag an mit der unendlichen Dankbarkeit einer Person, die nach den langen Irrwegen durch politische Wüsten des 20. Jahrhunderts endlich und unerwartet Heimat wiedergefunden hat und der in den letzten 20 Jahren das Glück der Mitgestaltung einer demokratischen Gesellschaft erfahren durfte. Deshalb: Was für ein schöner Sonntag dieser 18. März auch für mich. Ermutigend und beglückend ist es für mich auch zu sehen, wie viele im Land sich in der letzten Zeit eingebracht haben und auch mich ermutigt haben, diese Kandidatur anzunehmen.
Es sind Menschen ganz unterschiedlicher Generationen und Professionen, Menschen, die schon lange und Menschen, die erst seit kurzem in diesem Land leben. Das gibt mir Hoffnung auf eine Annäherung zwischen den Regierenden und der Bevölkerung, an der ich nach meinen Möglichkeiten unbedingt mitwirken werde. Ganz sicher werde ich nicht alle Erwartungen, die an meine Person und meine Präsidentschaft gerichtet wurden, erfüllen können. Aber eins kann ich versprechen: Dass ich mit all meinen Kräften und meinem Herzen Ja sage zu der Verantwortung, die sie mir heute übertragen haben.
Denn was ich als Bürger anderen Menschen als Pflicht und als Verheißung beschreibe, muss selbstverständlich auch Gültigkeit haben für mich als Bundespräsidenten. Das heißt auch, dass ich mich neu auf Themen, Probleme und Personen einlassen werde, auf eine Auseinandersetzung auch mit Fragen, die uns heute in Europa und in der Welt bewegen. Ich danke Ihnen, den Mitgliedern der Bundesversammlung, für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Sie, die sie hier gewählt haben, sind ja nicht nur Deputierte, sondern sie sind auch - das ist mir voll bewusst - Vertreter einer lebendigen Bürgergesellschaft."
Dankesworte vom neu gewählten Bundespräsidenten
Antrittsrede von Joachim Gauck als Bundespräsident am 23. März 2012
Am 19. März wurde Gauck in sein Amt eingeführt. Der 11. Bundespräsident Deutschlands wurde am Freitag, 23. März 2012 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt. Im Anschluss hielt er seine erste programmatische Rede als Staatsoberhaupt. Darin rief er dazu auf, in der Krise mehr Europa zu wagen. Gerade in der Krise heiße es: "Wir müssen mehr Europa wagen", sagte das Staatsoberhaupt. Scharf verurteilte er den Rechtsextremismus. "Euer Hass ist unser Ansporn", sagte er. Zum Schluss zitierte Gauck Mahatma Gandhi: "Nur ein Mensch mit Selbstvertrauen kann Fortschritte machen". Dieses Prinzip gelte auch für Länder. Die Deutschen hätten gezeigt, dass sie in der Lage sind, nicht "den Ängsten zu folgen".
Video: phoenix
Erste Nominierung von Joachim Gauck 2010
Gauck war schon 2010 Kandidat für das höchste Amt im Staat - damals aufgestellt von SPD und Grünen. Schon zu diesem Zeitpunkt erhielt er viel Zuspruch und in der Bundesversammlung Stimmen der Koalitionsparteien Union und FDP. Erst im dritten Wahlgang erreichte deren eigentlicher Kandidat Christian Wulff (CDU) die notwendige Anzahl an Stimmen.
Nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff am 17. Februar 2012 hat Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert, wie vom Grundgesetz vorgesehen, die 15. Bundesversammlung auf Sonntag, 18. März 2012, ins Reichstagsgebäude nach Berlin einberufen. Die Bundesversammlung tritt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit des Bundespräsidenten spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Der 18. März 2012ist der letzten Tag des vom Grundgesetz vorgegebenen Zeitrahmens.
Bis zur Wahl des neuen Bundespräsidenten übernimmt der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer als turnusmäßiger Präsident des Bundesrates die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten.
Joachim Gauck soll neuer Bundespräsident werden
Am 19. Februar, zwei Tage nach Wulffs Rücktritt, einigten sich alle im Bundestag vertretenen Parteien außer der Linkspartei auf einen Nachfolgekandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Joachim Gauck, der ehemalige DDR-Bürgerrechtler, Pastor und frühere Chef der Stasi-Unterlagenbehörde, soll das höchste Amt im Staat übernehmen.
Dieses Ergebnis gaben die Parteivorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin bekannt. Der Einigung war eine schwierige Kandidatensuche vorausgegangen. Die Parteien waren sich zwar einig, dass ein gemeinsamer Kandidat der Würde des Amtes zuträglich wäre, konnten sich aber nur schwer auf einen solchen verständigen. Im Laufe des Wochenendes schrumpfte die Liste der möglichen Kandidaten, da mehrere von ihnen erklärten, nicht kandidieren zu wollen, andere waren nicht konsensfähig.
Joachim Gauck war gleich nach Wulffs Rücktritt als möglicher Kandidat genannt worden. SPD, Grüne und FDP hatten sich erneut für Gauck ausgesprochen. Die Union lehnte ihn allerdings zunächst ab. Nach schwierigen Diskussionen innerhalb der schwarz-gelben Koalition gab die Union ihren Widerstand gegen ihn am Sonntagabend auf.
Joachim Gauck war selbst von seiner Nominierung überrascht worden, nahm sie aber an. Bei der Pressekonferenz erklärte er seine Vorstellung seines zukünftigen Amtes: "Mir (ist) am Wichtigsten, dass die Menschen in diesem Land wieder lernen, dass sie in einem guten Land leben, das sie lieben können. Weil es ihnen die wunderbaren Möglichkeiten gibt, in einem erfüllten Leben Freiheit zu etwas und für etwas zu leben. Und diese Haltung nennen wir Verantwortung. Und dass Menschen auf den unterschiedlichsten Ebenen beruflich oder politisch wieder neu Vertrauen gewinnen müssen darin, dass sie Kräfte haben, die wir bei unseren Vorfahren gesehen haben, die uns aus Krisen herausgeführt haben. Und die wir uns selber manchmal nicht mehr zutrauen. Das ist für mich mit Händen zu greifen." Zum Abschluss seiner Erklärung bat Gauck "die ersten Fehler gütig zu verzeihen und von mir nicht zu erwarten, dass ich ein Supermann und ein fehlerloser Mensch bin. Aber - wie wir alle wissen - kann man ganz gute Dinge auch machen, wenn man nicht von Engeln umgeben ist, sondern von Menschen."
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärte bei der gemeinsamen Pressekonferenz im Kanzleramt: „Nach intensiven Überlegungen und Abwägungen verschiedener Vorschläge und möglicher Persönlichkeiten sind wir heute zu dem Ergebnis gekommen: Dieser gemeinsame Kandidat ist der Bürgerrechtler und frühere Chef der Stasi-Unterlagenbehörde Joachim Gauck.“ Im Anschluss sprach die Kanzlerin Gauck ihr Vertrauen aus: „Ich bin sicher, dieser Mann kann uns wichtige Impulse geben für die Herausforderung unserer Zeit und der Zukunft, die Globalisierung, die europäische und internationale Staatsschuldenkrise, die Energiewende, die innere und äußere Sicherheit und nicht zuletzt das immer wieder neu zu schaffende Vertrauen in die Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung.“
SPD-Vorsitzender Sigmar Gabriel betonte, dass er die Bemühungen einen gemeinsamen Kandidaten zu finden sehr schätze. Über den Kandidaten Joachim Gauck sagte er: „Er gehört zu denjenigen, die um die Schwierigkeiten der parlamentarischen Demokratie, der Parteien und der Institutionen wissen, den Kontakt und das Vertrauen der Bevölkerung zu erringen. (...) Ich glaube, er wird helfen, diese Kluft zwischen Bevölkerung und den Institutionen der Demokratie und den Parteien auch wieder zu schließen.“
Claudia Roth, die Vorsitzende der Grünen, erklärte: "Joachim Gauck ist jemand, der der Demokratie wieder Glanz verleihen kann, der die Demokratie als etwas ganz Modernes darstellen kann. Und gerade in Zeiten von rechtsterroristischen Netzwerken glaube ich, ist es um so wichtiger, dass mit Joachim Gauck jemand Präsident werden kann in unserem Land, der Demokratie als das Erreichbare und das Notwendige für das Zusammenleben attraktiv machen kann."
Philipp Rösler, Vizekanzler und FDP-Vorsitzender, erklärte: "Es ist in der Tat ein guter Anfang, dass wir parteiübergreifend einen so guten Kandidaten gefunden haben für das Amt des Bundespräsidenten." Er sei sich sicher, dass Joachim Gauck der richtige Kandidat sei, um "dem höchsten Staatsamt (...) wieder die Autorität zu verleihen."
Beate Klarsfeld - Kandidatin der Linken
Beate Klarsfeld, 73, die Journalistin und Nazi-Jägerin ist die Kandidatin der Linken für die Wahl des Bundespräsidenten. "Beate Klarsfeld steht für Mut, Antifaschismus, Gerechtigkeit und für das Aufbegehren gegen die Herrschenden Verhältnisse" sagten die Linksparteichefs Gesine Lötzsch und Klaus Ernst zur Nominierung Klarsfelds. Ernst betonte, Klarsfeld solle keine Kandidatin der Linken sein, sondern eine Alternative für "alle Demokratinnen und Demokraten, die nicht Herrn Gauck wählen wollen". Mit Klarsfeld als Gegenkandidatin erhofft sich die Linke vor allem einen Achtungserfolg: "Wir sind uns sicher, dass Beate Klarsfeld mehr als die 125 Stimmen, die die Wahlfrauen und Wahlmänner der Linken in der Bundesversammlung haben, erreichen wird", sagte Ernst.
Beate Klarsfeld äußerte "große Befriedigung" über ihre Nominierung. Es sei für sie "eine große Ehre" und "eine Würdigung" ihrer Arbeit. Sie rechne nun auch mit Stimmen aus dem Lager von CDU/CSU. "Ich bin froh über die Entscheidung der LINKEN, mich als ihre Kandidatin für die Wahl des Bundespräsidenten aufzustellen", sagte sie. "Sie wissen, dass mein Mann Serge und ich es uns zur Lebensaufgabe gemacht haben, über die Gräueltaten der Nazis aufzuklären, die Täter einer gerechten Strafe zuzuführen und die heranwachsenden Generationen darüber zu informieren. Ich wollte und ich will immer eine Brücke zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk bauen. Ich setze mich ein, für die Völkerverständigung und sehe mich immer auf der Seite der Opfer."
Berühmt wurde die in Paris lebende Wahlfranzösin durch eine Ohrfeige. 1968 schlug sie Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger auf einem CDU-Parteitag wegen seiner NSDAP-Vergangenheit ins Gesicht und beschimpfte ihn als Nazi. Der Schlag symbolisiert die Lebensaufgabe, die sie sich gewählt hat: den Kampf gegen das Vergessen und unbehelligte Nazi-Verbrecher. Später bemühte sie sich zusammen mit ihrem Mann Serge Klarsfeld um die Auslieferung von Nazi-Verbrechern wie den ehemaligen Gestapo-Chef von Lyon, Klaus Barbie. 1971 versuchten die Klarsfelds , den früheren Pariser Gestapochef Kurt Lischka zu entführen, was jedoch misslang.
Chancen, erste deutsche Bundespräsidentin zu werden, hat Beate Klarsfeld wohl nicht. Der Präsidentschaftskandidat von Union, FDP, SPD und Grünen, Joachim Gauck, kann schon im ersten Wahlgang mit einer überwältigenden Mehrheit rechnen.
Olaf Rose - Kandidat der NPD
Die NPD, die mit drei Wahlmännern in der Bundesversammlung vertreten sein wird, nominierte am 5. März den Historiker Olaf Rose, Autor geschichtsrevisionistischer Schriften und ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes der NPD. Er berät seit 2007 die Landtagsfraktion der rechtsextremen Partei in Sachsen und beschäftigte sich hier insbesondere mit den Themen Innenpolitik, Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Medien. Seit 2009 ist er Mitglied des Stadrats in Pirna.
Die Präsidentschaftskandidaten 2012
Foto: Tohma, Lizenz: CC BY-SA 1.2 | Joachim Gauck |
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Die Bundespräsidentenwahl
Die Bundesversammlung
Die Bundesversammlung ist mit aktuell 1.240 Delegierten die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den Bundespräsidenten beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet - wie in diesem Fall - vorzeitig. Die letzte und 14. Bundesversammlung fand nach dem Rücktritt von Bundespräsident Horst Köhler am 30. Juni 2010 statt.
Die Bundesversammlung besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Danach würde eine zum jetzigen Zeitpunkt einberufene Versammlung insgesamt 1.240 Mitglieder umfassen (620 Bundestagsabgeordnete und 620 von den Landesparlamenten bestimmte Mitglieder). Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen.
Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert. Wer die Länder in der Bundesversammlung vertritt, legen die Landtage fest. Bei den Ländervertretern handelt es sich häufig um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten. Dadurch soll der repräsentative Charakter der Bundesversammlung gestärkt werden.
Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er ist sowohl für die Festlegung von Zeit und Ort der Bundesversammlung, als auch weitgehend für deren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und die organisatorischen Vorbereitungen wie Bereitstellung der Sitzungsunterlagen für die Mitglieder, Druck der Stimmkarten, Aufstellung eines Sitzplanes, Verzeichnis der Mitglieder, Anmietung von Sitzungsräumen für die Fraktionen und vieles andere, was einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Tagung gewährleistet. Da die Bundesversammlung keine eigene Tagungsstätte besitzt und wegen der großen Zahl ihrer Mitglieder nicht im Plenarsaal des Bundestages tagen konnte, fanden die Tagungen der Bundesversammlung in der Zeit von 1974-1989 im Großen Saal der Bonner Beethovenhalle statt.
Die Wahl
Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche gewählt werden, der das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. In der Praxis einigen sich die Fraktionen schon im Voraus auf bestimmte Bewerber. Die Vorschläge müssen beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden.
Die Wahl des Bundespräsidenten findet geheim und ohne vorherige Aussprache statt. Die Parteien dringen natürlich darauf, dass sich "ihre" Abgeordneten an die Fraktionsbeschlüsse halten. Vor allem wenn es auf jede Stimme ankam, hat sich gezeigt, dass sich die Fraktionen bzw. Koalitionen im großen und ganzen auf ihre Abgeordneten verlassen konnten. Bei einer geheimen Wahl wie dieser sind Abweichungen jedoch immer möglich.
Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält. Für den zweiten oder dritten Wahlgang können auch neue Wahlvorschläge unterbreitet werden.
Ende der Versammlung
Eidesleistung und Amtsantritt des gewählten Präsidenten
Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein Präsident gewählt ist. Der Präsident des Bundestages, der die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem Gewählten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu. Bisher hat kein Gewählter davon Gebrauch gemacht.
Amtseid
Wenn der Gewählte nicht bloß in seinem Amt bestätigt wird, sondern dieses Amt neu antritt, muss er entsprechend Artikel 56 des Grundgesetzes bei seinem Amtsantritt einen Amtseid ablegen. Dazu beruft der Bundestagspräsident den Deutschen Bundestag und den Bundesrat zu einer gemeinsamen Sitzung ein.
Nur aus diesem Anlass versammeln sich beide Häuser in einem Saal - bis 1989 im Plenarsaal des Bundestages in Bonn, 1994 zum ersten Mal in Berlin im Plenarsaal des Bundestages im ehemaligen Reichstagsgebäude -, um zusammen Zeugen zu sein, wenn das neue Staatsoberhaupt den folgenden Amtseid schwört:
Artikel 56 [Amtseid]
(1) Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
Die Wahl des Bundespräsidenten ist in Artikel 54 des Grundgesetzes geregelt:
Artikel 54 [Wahl]
(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
(4) Die Bundesversammlung tritt spätesten dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.
(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages.
(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Artikel 55 [Unvereinbarkeiten]
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Das Amt des Bundespräsidenten
Aufgaben
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundespräsident hat zwar eindeutig weniger Befugnisse als etwa die Präsidenten Frankreichs oder der USA (deshalb wird er auch nicht direkt vom Volk gewählt), seine Aufgaben gehen aber über rein repräsentative Funktionen hinaus.
Unter anderem wirkt der Bundespräsident bei der Regierungsbildung und Gesetzgebung mit. Er schlägt dem Bundestag einen Kanzler zur Wahl vor und ernennt ihn. Zudem ernennt und entlässt der Präsident Minister, Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere. Die Tatsache, dass der Präsident Gesetze vor ihrer Verabschiedung unterzeichnen muss, eröffnet ihm zumindest geringfügig die Möglichkeit zur Einflussnahme.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Bundespräsidenten besteht in der völkerrechtlichen Vertretung Deutschlands nach außen, etwa durch Staatsbesuche. Außerdem werden völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten im Namen des Präsidenten geschlossen und ihm obliegt das Recht Begnadigungen auszusprechen. Eine Gemeinsamkeit aller bisherigen Bundespräsidenten bestand im Versuch durch ihr Wort und beispielhaftes Verhalten gesellschaftliche Impulse zu geben und Einfluss zu nehmen.
Alle Tätigkeiten auf diesem Gebiet, vor allem die Bestimmung der Staatssymbole, die Erfüllung von Repräsentationspflichten, die Übernahme von Schirmherrschaften und Ansprachen, die Anordnung von Staatsakten und Staatsbegräbnissen lassen sich unter dem Begriff der Staatspflege zusammenfassen. Das ist ein sehr weiter Bereich, für den vielfach keine rechtlichen Vorgaben existieren.
Die Amtszeit des Staatsoberhauptes beträgt fünf Jahre, nur eine Wiederwahl ist möglich.
Voraussetzungen
Um Bundespräsident werden zu können, muss man von mindestens einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass nur deutsche Staatsbürger Bundespräsident werden können, die mindestens 40 Jahre alt und berechtigt sind, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Amtszeit des Bundespräsidenten beginnt am 1. Juli des Jahres, in dem die Bundesversammlung zusammentritt. Spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit muss neu gewählt werden. Seit 30 Jahren findet die Bundesversammlung regelmäßig am 23. Mai statt, dem Tag, an dem der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 in Bonn das Grundgesetz verkündet hatte.
Der Bundespräsident darf weder einer gesetzgebenden Körperschaft noch der Regierung des Bundes oder eines Landes angehören (Art. 55 Abs. 1 GG). Unvereinbar mit seinem Amt ist auch die Ausübung jedes anderen besoldeten Amtes, Gewerbes und Berufes. Der Leitung und dem Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens darf der Bundespräsident ebenfalls nicht angehören (Art. 55 Abs. 2 GG).
Zusammensetzung der 15. Bundesversammlung
Stand: März 2012
Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitglieder, die die Länderparlamente zur 15. Bundesversammlung zu wählen haben, festgestellt und damit über die Zusammensetzung der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten am 18. März 2012 entschieden. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bis zum 6. März 2012 gewählt werden müssen.
Die Mitgliederzahl des 17. Deutschen Bundestages beträgt 620.
Nach Berechnungen des Portals wahlrecht.de hätte die Bundesversammlung nach derzeitigem Stand folgende Zusammensetzung, wenn in den Landtagen strikt nach Fraktionen gewählt würde:
Die Union wäre mit 487–490 Vertretern rechnerisch die stärkste Kraft. Die SPD würde 328–329 Delegierte stellen, die Grünen 146–147, die FDP 136, die Linke 124–125 und die sonstigen Parteien 16 Delegierte.
I. Von den Landtagen gewählte Mitglieder der Bundesversammlung | |||||||
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Bundesländer | Mitglieder - von den Landtagen gewählt | vorgeschlagen von | |||||
CDU/CSU | SPD | Grüne | FDP | Linke | Sonstige | ||
Baden-Württemberg | 79 | 35 | 20 | 20 | 4 | - | - |
Bayern | 95 | 47 | 21 | 9 | 8 | - | 10 (FW) |
Berlin | 25 | 7 | 8 | 5 | - | 3 | 2 (PIR) |
Brandenburg | 20 | 5 | 7 | 1 | 1 | 6 | - |
Bremen | 5 | 1 | 3 | 1 | - | 0 | - |
Hamburg | 13 | 3 | 7 | 1 | 1 | 1 | - |
Hessen | 45 | 18 | 11 | 6 | 8 | 2 | - |
Mecklenburg-Vorpommern | 13 | 3 | 5 | 1 | - | 3 | 1 (NPD) |
Niedersachsen | 61 | 28 | 19 | 5 | 5 | 4 | - |
Nordrhein-Westfalen | 133 | 49 | 50 | 17 | 9 | 8 | - |
Rheinland-Pfalz | 31 | 13 | 13 | 5 | - | - | - |
Saarland | 8 | 4 | 2 | 0 | 0 | 2 | - |
Sachsen | 33 | 14 | 4 | 3 | 3 | 7 | 2 (NPD) |
Sachsen-Anhalt | 19 | 8 | 5 | 1 | - | 5 | - |
Schleswig-Holstein | 22 | 8 | 6 | 3 | 3 | 1 | 1 (SSW) |
Thüringen | 18 | 6 | 4 | 1 | 1 | 6 | - |
Gesamt | 620 | 249 | 185 | 79 | 43 | 48 | 16 |
II. Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder des Bundestags sind | |||||||
Gesamt | CDU/CSU | SPD | Grüne | FDP | Linke | Sonstige | |
620 | 237 | 146 | 68 | 93 | 76 | 0 | |
III. Mitglieder der Bundesversammlung insgesamt | |||||||
Gesamt | CDU/CSU | SPD | Grüne | FDP | Linke | Sonstige | |
1240 | 486 | 331 | 147 | 136 | 124 | 16 |
Bisherige Bundespräsidenten mit Parteizugehörigkeit und Amtszeit
Theodor Heuss | FDP | 1949 - 1959 |
Heinrich Lübke | CDU | 1959 - 1969 |
Gustav W. Heinemann | SPD | 1969 - 1974 |
Walter Scheel | FDP | 1974 - 1979 |
Karl Carstens | CDU | 1979 - 1984 |
Richard von Weizsäcker | CDU | 1984 - 1994 |
Roman Herzog | CDU | 1994 - 1999 |
Johannes Rau | SPD | 1999 - 2004 |
Horst Köhler | CDU | 2004 - 2010 |
Christian Wulff | CDU | 2010 - 2012 |
Joachim Gauck | - | seit dem 18. März 2012 |
bundespraesident.de: Die deutschen Bundespräsidenten
DHM: Theodor Heuss
DHM: Heinrich Lübke
DHM: Gustav W. Heinemann
DHM: Walter Scheel
DHM: Karl Carstens
DHM: Richard von Weizsäcker
DHM: Roman Herzog
DHM: Johannes Rau
DHM: Horst Köhler
DHM: Christian Wulff
DHM: Joachim Gauck
Amtssitz des Bundespräsidenten - Schloss Bellevue
Nach der Umsetzung des "Hauptstadtbeschlusses" des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nimmt der Bundespräsident seine Tätigkeit von Berlin aus wahr.
Seit Beginn des Jahres 1994 ist das Schloss Bellevue in Berlin der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Inmitten des Tiergartens, direkt am Spreeufer, unweit von Siegessäule, Bundestag und Brandenburger Tor liegt es im Zentrum der Hauptstadt Berlin.
Der Neubau des Bundespräsidialamtes entstand am Rande des "Englischen Gartens", etwa 200 Meter südlich des Schlosses Bellevue
Adresse:
Schloss Bellevue
Spreeweg 1
10557 Berlin
Geschichte des Gebäudes:
Nach den Plänen des Architekten Michael Philipp Daniel Boumann entstand die dreiflügelige klassizistische Schlossanlage für den Prinzregenten Ferdinand von Preußen in den Jahren 1785 bis 1790.
Noch vor dem Bau des Schlosses nahm der Schlosspark mit seiner Bellevueallee Gestalt an. Mit ihm entstand einer der ersten Landschaftsgärten in Preußen, der noch heute das Bild des Schlosses Bellevue prägt. Seinen Besitzer wechselte das wunderschön gelegene Schloss im Herzen Berlins danach mehrfach. Unter anderem beherbergte es eine Zeitlang das "Museum für Völkerkunde", bevor es 1938 zum "Reichsgästehaus" umgestaltet wurde.
Im zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude schwere Schäden, wurde aber in den Jahren 1955 bis 1959 als Berliner Domizil des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut, da man damals noch davon ausging, das Berlin bald wieder Hauptstadt eines ungeteilten Deutschlands sein werde.
- bundespraesident.de: Schloss Bellevue
Links
zur Wahl:
- bundestag.de: Wahl des Bundespräsidenten
- Bundespräsident - Bundeszentrale für politische Bildung:
Erklärt werden die Struktur und die Geschichte des Amtes, die Funktionen des Bundespräsidenten und die Anforderungen an das Amt. Kurze Informationen gibt es auch zu den bisherigen Amtsinhabern. - Wahlrecht.de: Bundespräsidentenwahl
- Wikipedia: Wahl des deutschen Bundespräsidenten 2012
Unterricht Links
- lehrer-online: Wahl des Bundespräsidenten 2009
Medien
- FAZ-Thema: Joachim Gauck
- heute.de: Gauck auf dem Weg ins Schloss Bellevue
- Spiegel Online: Joachim Gauck
- Spiegel Online: Beate Klarsfeld
- Sueddeutsche Zeitung: Joachim Gauck - Präsident für Freiheit
- tagesschau: Joachim Gauck - vom Pastor zum Präsidenten
- Zeit Online: Bundespräsident