Bekenntnis zum Grundgesetz in Zeiten der Pandemie

Zur Abwägung zwischen Freiheitsrechten und Gesundheitsschutz

Erklärung des Landesnetzwerks Politische Bildung Baden-Württemberg zum 23. Mai 2020

Damals, vor 71 Jahren ...
begründeten die Väter und Mütter des Grundgesetzes unsere demokratische Ordnung. Ihr Verfassungswerk markiert die Abkehr von der nationalsozialistischen Herrschaft, einer Herrschaft der Willkür, des Terrors und der Gewalt. An seinen Anfang setzten sie daher die Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde.

Seit 1949
legt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten und anderen Normen eine stabile Basis für unser demokratisches Zusammenleben. Es schützt die Freiheiten der Einzelnen und begründet staatliche Pflichten. Alle Eingriffe in Rechte sind parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterworfen.

Heute, 71 Jahre später
erleben wir in Corona-Zeiten schwierige Monate einer in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Einschränkung von Grundrechten. Wir wissen, wie kompliziert und doch wichtig es ist, diese Freiheiten in verantwortungsbewusster und wissenschaftlich fundierter Auseinandersetzung mit der Pandemie Stück für Stück sicherzustellen.

Weiterhin gilt,
dass das Grundgesetz unser aller Freiheit verbrieft. Aber es setzt die Freiheit des Einzelnen nicht absolut. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie in die Freiheit und Unversehrtheit anderer eingreift. Dieser Freiheitsbegriff fordert zu ständiger Abwägung auf; führt zu parlamentarisch legitimierten Vereinbarungen und Regeln; baut auf Verantwortung und darauf, dass sich alle unter Wahrung der Minderheitenrechte an Mehrheitsentscheidungen halten. Dies ist ein Grundprinzip unserer Demokratie.

Auch jetzt gilt:
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind durch Grundrechte auf die Würde des Menschen verpflichtet. Deshalb gilt auch während der Pandemie die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit und der Rechtsweg zur gerichtlichen Prüfung der derzeitigen Einschränkung von Freiheitsrechten.

Es ist aber nicht akzeptabel, dass die vermeintliche Verteidigung der Verfassung mit Lüge und Hass ausgetragen wird. Ebenso wenig kann hingenommen werden, dass bei Demonstrationen für das Grundgesetz das Grundgesetz durch Worte und Handlungen mit Füßen getreten wird.

Wer mit extremistischen Kräften Seite an Seite demonstriert, vertieft die Spaltung der Gesellschaft. Wer die Regeln zum Schutz der Gesundheit nicht einhält, gefährdet andere und verhöhnt den Rechtsstaat. Wer Verschwörungsmythen verbreitet, Ressentiments schürt und andere zu Sündenböcken erklärt, hat nicht verstanden, welche Botschaft uns das Grundgesetz vermittelt:

Das Grundgesetz ist eine Botschaft der Menschenwürde, der Freiheit und Toleranz!
Es vertraut auf die Vernunft und Verantwortung von Bürgerinnen und Bürgern, diese Botschaft mit Leben zu füllen!
Bewahren wir den Geist unserer Verfassung!

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Das Landesnetzwerk Politische Bildung Baden-Württemberg
Mitgliedsorganisationen:

Der Erklärung hat sich zudem angeschlossen:


In dem Bündnis Landesnetzwerk Politische Bildung Baden-Württemberg engagieren sich 19 politische, gesellschaftliche und kirchliche Einrichtungen der Politischen Bildung in Baden-Württemberg. Sie bieten Information und Orientierung in einer zunehmend komplexen Welt. Sie ermöglichen den notwendigen öffentlichen Diskurs und ermutigen zu politischem und bürgerschaftlichem Engagement. Sie stärken die Demokratie.

In den „Zehn Thesen zur Politischen Bildung in Baden-Württemberg – Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten“ haben die Mitgliedsorganisationen Grundsätze formuliert, die sie als Landesnetzwerk verbindet.
Download Zehn Thesen

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