Dossier

60 Jahre Élysée-Vertrag

Aus ehemaligen Feinden sollten Freunde werden – das war das Ziel des Élysée-Vertrags von 1963. Keine Selbstverständlichkeit nur 18 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle im Pariser Élysée-Palast eine „Gemeinsame Erklärung“ und den „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ – kurz Élysée-Vertrag.

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Wer schloss wann den Élysée-Vertrag ab?
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten ihn Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle.

Warum wurde der Vertrag geschlossen?
Lange Zeit waren Deutschland und Frankreich verfeindet. 1871 wurde nach dem Deutsch-Französischen Krieg zum Beispiel das deutsche Kaiserreich in einem für Frankreich demütigenden Akt in Versailles proklamiert. Zwischen 1914 und 1918/19 sowie zwischen 1939 und 1945 führten beide Völker verheerende Kriege mit Millionen Toten. Eine Versöhnung zwischen Deutschland und Frankreich schien nach 1945 vielen Zeitgenossen unvorstellbar, doch der Vertrag sollte die Aussöhnung zwischen den Völkern offiziell besiegeln.

Warum ist der Vertrag so bedeutsam?
Der Élysée-Vertrag legte den Grundstein für die Freundschaft zwischen den beiden Ländern Deutschland und Frankreich und damit für den dauerhaften Frieden in Europa.

Was steht im Vertrag?
Neben regelmäßigen Treffen von Regierungsvertretern fordert der Vertrag unter anderem Absprachen für eine möglichst gemeinsame Außen-, Europa- und Verteidigungspolitik. Auch die Gesellschaft und die Jugend sollen z. B. durch Sprachunterricht miteinander in Austausch kommen.

Der Jahrhundertvertrag

Ende der „Erbfeindschaft“

Frankreich und Deutschland – es gibt in der Europäischen Union (EU) keine zwei Mitgliedstaaten, die für den europäischen Integrationsprozess derart wichtig waren und es auch zukünftig sein werden. Das Besondere dieser Beziehung erklärt sich durch die Aussöhnung zweier lange Zeit verfeindeter Länder nach 1945. Ein wesentliches institutionelles Fundament der deutsch-französischen Partnerschaft ist der Élysée-Vertrag von 1963, der einen qualitativen Sprung in der Annäherung beider Staaten darstellte und die nach dem Zweiten Weltkrieg begonnene Aussöhnung „krönte“.

Charles de Gaulle und Konrad Adenauer versicherten sich in dem heute auch als Jahrhundertvertrag gewerteten Abkommen ihrer gegenseitigen Überzeugung, „dass die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine jahrhundertealte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Völker zueinander von Grund auf neugestaltet“. Hintergrund des Abkommens war die Erkenntnis auf beiden Seiten, dass nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland ein vereintes und damit friedliches Europa zu erreichen sei.

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Inhalt des Vertrags

Was legt der Élysée-Vertrag fest?

Im Élysée-Vertrag sind die Hauptziele der deutsch-französischen Zusammenarbeit und die institutionellen Regeln für deren Umsetzung festgelegt. Ursprünglich war das Dokument vom 22. Januar 1963 nicht als Vertrag geplant gewesen. Es sollte lediglich eine einfache schriftliche Auflistung der Bereiche sein, in denen die beiden Länder zukünftig zusammenarbeiten wollten.

Deshalb handelt es sich in erster Linie um ein Rahmendokument, das in vielen Punkten auf spätere Vereinbarungen verweist. Die gemeinsame Erklärung, die gleichzeitig unterzeichnet wurde, sollte dem Vertrag zusätzlich einen politischen Ton geben.

 

Der Vertrag enthält drei Kernvereinbarungen:

  1. Festgelegt wurde ein verbindlicher Konsultationsmechanismus, der auf höchster Ebene zwischen Präsident und Kanzler wie auch auf der Ebene der Minister und leitenden Ministerialbeamten gilt und der Zusammenarbeit einen Automatismus verleihen soll. Vereinbart wurde, dass die Staats- und Regierungschefs sich mindestens zweimal jährlich treffen, die Außenminister mindestens alle drei Monate, Direktoren anderer Ministerien monatlich.
     
  2. Außerdem verpflichtet der Vertrag die Regierungen beider Länder dazu, sich in allen wichtigen Fragen der Außen-, Europa- und Verteidigungspolitik abzusprechen und wenn möglich zu einer gemeinsamen Haltung zu gelangen.
     
  3. Weiter wurde beschlossen, sich gemeinsam den Erziehungs- und Jugendfragen zu widmen, um so eine Brücke für die Zukunft zwischen beiden Ländern zu schlagen. Ein konkretes Ergebnis dieses Beschlusses war die Schaffung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) im Juli 1963. Das Jugendwerk ermöglicht seitdem jedes Jahr Treffen zwischen Jugendlichen beider Völker. Seit seiner Gründung hat das DFJW rund acht Millionen jungen Deutschen und Franzosen die Teilnahme an etwa 300.000 Austauschprogrammen ermöglicht.

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Der Élysée-Vertrag im Wortlaut

I. Organisation

Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich.

 

Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Außenministerien, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, allmonatlich abwechselnd in Bonn und Paris zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.

 

Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugendfragen statt. Sie beeinträchtigen in keiner Weise die Tätigkeit der bereits bestehenden Organe - Deutsch-Französische Kulturkommission, Ständige Gruppe der Generalstäbe -, deren Tätigkeit vielmehr erweitert wird. Die Außenminister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

a) Der Verteidigungs- und der Armeeminister treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen. Ferner trifft sich der französische Erziehungsminister in den gleichen Zeitabständen mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite benannt wird, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.

 

b) Die Generalstabschefs beider Staaten treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen; im Verhinderungsfalle werden sie durch ihre verantwortlichen Vertreter ersetzt.

 

c) Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen oder sein Vertreter trifft sich wenigstens einmal alle zwei Monate mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport.

 

In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. In dieser Kommission, der Vertreter aller beteiligten Ministerien angehören, führt ein hoher Beamter des Außenministeriums den Vorsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu erstatten. Die Kommission hat ferner die Aufgabe, zweckmäßige Anregungen für die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit und dessen etwaige Ausdehnung auf neue Gebiete zu geben.

II. Programm

A. Auswärtige Angelegenheiten

Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter anderem folgende Gegenstände:

 

Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit;

 

Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich;

 

Angelegenheiten, die in der Nordatlantikvertragsorganisation und in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere im Europarat, in der Westeuropäischen Union, in der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen.

 

Die auf dem Gebiet des Informationswesens bereits bestehende Zusammenarbeit wird zwischen den beteiligten Dienststellen in Bonn und Paris und zwischen den Vertretungen in Drittstaaten fortgeführt und ausgebaut.

 

Hinsichtlich der Entwicklungshilfe stellen die beiden Regierungen ihre Programme einander systematisch gegenüber, um dauernd eine enge Koordinierung durchzuführen. Sie prüfen die Möglichkeit, Vorhaben gemeinsam in Angriff zu nehmen. Da sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite mehrere Ministerien für diese Angelegenheit zuständig sind, wird es die Sache der beiden Außenministerien sein, die praktischen Grundlagen dieser Zusammenarbeit gemeinsam festzulegen.

 

Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Marktes in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.

 

B. Verteidigung

I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:

 

Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet.

 

Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt; er betrifft insbesondere die Lehrkräfte und Schüler der Generalstabsschulen; der Austausch kann sich auf die zeitweilige Abordnung ganzer Einheiten erstrecken. Zur Erleichterung dieses Austausches werden beide Seiten um den praktischen Sprachunterricht für das in Betracht kommende Personal bemüht sein.

 

Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren.

 

Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.

 

II. Die Regierungen prüfen die Voraussetzungen, unter denen eine deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes hergestellt werden kann.

 

 

C. Erziehungs- und Jugendfragen

Auf dem Gebiet des Erziehungswesens und der Jugendfragen werden die Vorschläge, die in den französischen und deutschen Memoranden vom 19. September und 8. November 1962 enthalten sind, nach dem oben erwähnten Verfahren einer Prüfung unterzogen.

 

Auf dem Gebiet des Erziehungswesens richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:

 

a) Sprachunterricht

 

Die beiden Regierungen erkennen die wesentliche Bedeutung an, die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutsch-französische Zusammenarbeit zukommt. Zu diesem Zweck werden sie sich bemühen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der deutschen Schüler, die Französisch lernen, und die der französischen Schüler, die Deutsch lernen, zu erhöhen.

 

Die Bundesregierung wird in Verbindung mit den Länderregierungen, die hierfür zuständig sind, prüfen, wie es möglich ist, eine Regelung einzuführen, die es gestattet, dieses Ziel zu erreichen. Es erscheint angebracht, an allen Hochschulen in Deutschland einen für alle Studierenden zugänglichen praktischen Unterricht in der französischen Sprache und in Frankreich einen solchen in der deutschen Sprache einzurichten.

 

b) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome

 

Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, die Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.

 

c) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung

 

Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander aus, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.

 

Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut.

 

Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein deutsch-französischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.

III. Schlussbestimmungen

In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.

Die beiden Regierungen werden die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit laufend unterrichtet halten.

Dieser Vertrag gilt mit Ausnahme der die Verteidigung betreffenden Bestimmungen auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.

Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen.

Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, daß die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

GESCHEHEN zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland:

ADENAUER

Der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland:

SCHRÖDER

Der Präsident der Französischen Republik:

DE GAULLE

Der französische Premierminister:

POMPIDOU

Der französische Außenminister

COUVE DE MURVILLE

Text: Französische Botschaft in Berlin, zuletzt abgerufen: 4. September 2019.

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Bedeutung und Folgen des Vertrags

Der Élysée-Vertrag gilt heute als das Fundament der engen deutsch-französischen Freundschaft. Eine bemerkenswerte Entwicklung, lag doch ein Jahrhundert voller Feindschaft und schrecklicher Kriege hinter Deutschland und Frankreich. Als „Erbfeindschaft“ wurde die Beziehung beider Länder zueinander bezeichnet. Die „verlorenen Provinzen“, wie das Elsass und die Mosel-Region, der Erste Weltkrieg und der Versailler Vertrag, der Zweite Weltkrieg und die folgende Besatzungszeit standen zwischen den beiden Ländern.
Weitere Informationen

Und doch gelang nach dem Zweiten Weltkrieg die Aussöhnung, für die der Élysée-Vertrag ein Meilenstein war. In Bezug auf die Einigung Europas gilt der Élysée-Vertrag heute auch als „Getriebe“ im häufig zitierten „deutsch-französischen Motor“. Der Élysée-Vertrag hat die Entwicklung einer Freundschaft zwischen Franzosen und Deutschen ermöglicht und bleibt die politische, rechtliche und symbolische Grundlage für eine beispielhafte Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten.

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Wie kam es zum Vertrag?

Zustande kamen der Élysée-Vertrag und die darin beschriebene Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich keine 18 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nur dank jahrelanger Vorarbeit.

Dem Abkommen ging eine Reihe wichtiger Annährungsschritte zwischen den beiden Nachbarländern voraus, wie der Schuman-Plan des französischen Außenministers von 1950, der in die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 1951 mündete, oder der Saarvertrag (Vertrag von Luxemburg), der 1956 zu einer einvernehmlichen Lösung über den Verbleib des Saarlandes in der Bundesrepublik führte.

Die Aussöhnung zwischen beiden Ländern konnte nur dank außergewöhnlicher Persönlichkeiten auf beiden Seiten gelingen, die diesen Weg konsequent vorantrieben: auf der deutschen Seite Bundeskanzler Konrad Adenauer, ein erklärter Gegner des Nationalsozialismus, und auf der französischen Seite Präsident Charles de Gaulle, der an der Befreiung Frankreichs von den Nationalsozialisten entscheidend beteiligt gewesen war. Der Élysée-Vertrag entsprang dem gemeinsamen Willen dieser beiden Staatsmänner zur deutsch-französischen Aussöhnung und Freundschaft.
LpB: Lebenslauf Charles de Gaulle

Im Vorfeld der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags hatten die beiden Staatsmänner der jeweils anderen Rheinseite einen offiziellen Besuch abgestattet, in der Absicht, die Menschen für ihr Anliegen zu gewinnen und ein neues Verständnis füreinander aufzubauen. Bundeskanzler Adenauer besuchte während seiner Frankreichreise vom 2. bis 8. Juli 1962 mehrere geschichtsträchtige Städte. Bei seinem Gegenbesuch vom 4. bis 9. September 1962 macht Staatspräsident Charles de Gaulle eine Rundreise durch Deutschland, zu deren Abschluss er seine Rede an die deutsche Jugend in Ludwigsburg hielt.

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Vertrag von Aachen 2019

Emmanuel Macron und Angela Merkel haben den deutsch-französischen Vertrag am 22. Januar 2019 erneuert. Der Vertrag von Aachen knüpft an den Élysée-Vertrag von 1963 an. Der neue Vertrag ist ein Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa.

Beide Staaten wollen ihre Zusammenarbeit in der Europapolitik vertiefen. Sie setzen sich für eine wirksame und starke gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein; sie stärken und vertiefen die Wirtschafts- und Währungsunion. Ein Deutsch-Französisches Zukunftswerk soll als Dialogforum und Schnittstelle zwischen Politik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft für neue Herausforderungen oder Regelungsbedarfe gemeinsame Antworten entwickeln.

Vertrag von Aachen

Auch die Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz legt einen starken Schwerpunkt auf die deutsch-französischen Beziehungen. Hier ist die Rede von einer neuen Dynamik in den deutsch-französischen Beziehungen und von einer gemeinsamen Weiterentwicklung der EU, auch wenn es zu einzelnen Fragen wie etwa zur Nutzung der Kernenergie unterschiedliche Ansichten gibt. Vor allem aber geht es darum, Europa außen- und weltpolitisch in der Zusammenarbeit mit den USA und in der Haltung zu Russland und China zu stärken.

  • Aachener Vertrag, Artikel 2

    Beide Staaten halten vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen ab und bemühen sich so, gemeinsame Standpunkte herzustellen. (...)

  • Artikel 4

    (3) Beide Staaten verpflichten sich, die Zusammenarbeit zwischen ihren Streitkräften mit Blick auf eine gemeinsame Kultur und gemeinsame Einsätze weiter zu verstärken. (...)  

  • Artikel 18

    (...) Sie stellen die Berücksichtigung des Klimaschutzes in allen Politikbereichen sicher, unter anderem durch regelmäßigen, sektorübergreifenden Austausch zwischen den Regierungen in Schlüsselbereichen. 

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Linksammlung

Quellen & weitere Infos

Bürger & Staat

Frankreich

Wie funktioniert das politische System in Frankreich und wie eng ist die deutsch-französische Beziehung? Diesen Fragen geht das Heft der Reihe „Bürger und Staat“ nach.

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Links

Bundeszentrale für politische Bildung: 60 Jahre Élysée-Vertrag

Deutsch-französische Zusammenarbeit:

Deutsch-Französisches Jugendwerk (Homepage)
Deutsch-Französische Kulturrat

Hintergrundinformationen:

Entstehungsgeschichte/politischer Hintergrund des Vertrags:
Edgar Wolfrum: DER ELYSEE-VERTRAG (PDF)

Deutsches Historisches Museum: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit

Wikipedia: Élysée-Vertrag

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