Abbildung -Die vier Mütter des Grundgesetzes
Frauen

Die vier Mütter des Grundgesetzes

Ein Glücksfall für die Demokratie

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ - ohne das Engagement der vier „Mütter des Grundgesetzes“ hätte es Artikel 3, 2 geschafft. Das Faltblatt „Die vier Mütter des Grundgesetzes – ein Glücksfall für die Demokratie“ aktualisiert und in neuem Design erschienen, porträtiert die vier Parlamentarierinnen, die 1949 dafür kämpften, dass die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert wurde – vor allem Elisabeth Selbert als wichtigste Streiterin für dieses Grundrecht. Kurze Hintergrundinformationen zeichnen die Etappen von der Verankerung von Art. 3,2 im Grundgesetz bis zum Stand der Gleichberechtigung im Jahr 2019 nach.
 

Die Mütter des Grundgesetzes:

  • Dr. Elisabeth Selbert, geb. Rohde , 1896-1986, SPD
  • Friederike ( Frieda) Nadig, 1897- 1970. SPD
  • Dr. Helene Weber, 1881-1962, CDU
  • Helene Wessel , 1898- 1969, Zentrum

GG Art. 3 Abs. 2:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

LpB
Stuttgart 2019
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