Umstrittene Trauerrede für Hans Filbinger (Archiv)

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther H. Oettinger hat auf den massiven öffentlichen Druck reagiert und die strittigen Passagen der Trauerrede für Ministerpräsident a. D. Hans Filbinger zurückgenommen. Es war nur ein kleiner Satz, er hatte aber große Auswirkungen. Anlässlich des Staatsakts für den verstorbenen Ministerpräsidenten hatte Ministerpräsident Oettinger in Freiburg gesagt: "Anders als in einigen Nachrufen zu lesen, gilt es festzuhalten: Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes."

Ministerpräsident Oettinger hat nun auf den massiven öffentlichen Druck reagiert und die strittigen Passagen der Trauerrede für Ministerpräsident a. D. Hans Filbinger zurückgenommen. Kritiker werfen Oettinger eine Verharmlosung von Filbingers Zeit als Marinerichter vor. Die Reaktionen auf die umstrittene Trauerrede gehen von Zustimmung durch Teile der CDU bis hin zur Forderung des Rücktritts durch den Zentralrat der Juden in Deutschland.

1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung "Die Zeit" Filbingers Mitwirkung an Todesurteilen bei Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Hochhuth prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort von den "furchtbaren Juristen". Filbinger verteidigte sich unter anderem damit, dass er damals weisungsgebunden gehandelt habe. Nachdem Filbinger sich in einer Pressekonferenz zunächst nur an ein Todesurteil erinnern konnte, wurden weitere Fälle bekannt. Am 7. August 1978 musste Filbinger als Ministerpräsident zurücktreten, am 30. August wurde Lothar Späth zum Ministerpräsidenten gewählt.

Zehn Tage nach seinem Tod hatten rund 700 Menschen am 11. April Abschied von Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Filbinger im Freiburger Münster genommen.

Mit seiner Trauerrede wollte Günther H. Oettinger eigentlich das Lebenswerk Hans Filbingers für Baden-Württemberg würdigen. Oettinger rechtfertigte sich, dass die Rede in erster Linie an die Familie des Verstorbenen und an die Trauergemeinde, darunter eine große Zahl von langjährigen Freunden und Weggefährten, gerichtet gewesen sei. Es gehöre in unserem Kulturkreis zu den üblichen und angemessenen Gepflogenheiten einer Traueransprache, Verdienste und das Lebenswerk des Verstorbenen positiv zu würdigen und ihm die schwierigen Phasen seines Lebens - ohne sie zu verschweigen - nicht nachzutragen.

Nach der ersten der massiven Kritik an seiner Rede erklärte Oettinger in "Radio Regenbogen" am Tag nach der Rede: "Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint und die bleibt so stehen." Er habe viel Zustimmung und Lob erhalten. Der Vorwurf der "Geschichtsklitterung" sei falsch. "Ich habe aber jetzt nicht die Absicht, einen Tag nach der Trauerfeier diese Kampagne von Rot und Grün aufzugreifen, sondern die Würde des Toten zu wahren", sagte der CDU-Politiker. Er sei bei der Trauerfeier auf das Lebenswerk und den Lebensweg des Gestorbenen eingegangen. "Dies tut man dann ernsthaft und würdig, alles andere wäre dem Anlass, aber auch der Persönlichkeit nicht gemäß", sagte er.

Am 14. April hat Günther Oettinger auf die Kritik an seiner Rede über Hans Filbinger öffentlich reagiert: Er habe die Nazi-Zeit nicht relativieren wollen. In einem offenen Brief sprach Oettinger von "Missverständnissen" im Zusammenhang mit seiner Trauerrede für den kürzlich verstorbenen Filbinger. Zugleich wies er Kritik zurück, er habe mit der Würdigung seines CDU-Amtsvorgängers die Nazi-Zeit relativieren wollen. "Ein solcher Eindruck war von mir in keiner Weise gewollt. Soweit Missverständnisse in dieser Hinsicht entstanden sind, bedauere ich dies ausdrücklich", betonte Oettinger.

Offener Brief von Ministerpräsident Günther H. Oettinger vom 14. April 2007 an die Kritikerinnen und Kritiker seiner Trauerrede zu Hans Filbinger [PDF, 20.7 KB]

Nach weiteren Rücktrittsforderungen erklärte Oettinger gegenüber der "Bild"-Zeitung, die am 16. April erschien: "Es war nie meine Absicht, die Verfolgten und die Opfer zu verletzen. Sollte das geschehen sein, tut es mir leid. Und dafür entschuldige ich mich auch. Die Öffentlichkeit hat meine Rede anders wahrgenommen, als ich sie vor den versammelten Trauernden gemeint habe. Dies bedaure ich und würde heute eine andere Formulierung wählen."

Interview mit Ministerpräsident Günther H. Oettinger in der BILD-Zeitung vom 16. April 2007 [PDF, 8.5 KB]

Am 16. April distanzierte sich Oettinger dann doch von der umstrittenen Passage seiner Trauerrede, Filbinger sei ein Gegner des NS-Regimes gewesen: Vor einer CDU-Präsidiumssitzung sagte Oettinger in Berlin: "Ich halte meine Formulierung nicht aufrecht. Und ich bin deswegen hier, um mein Bedauern auszudrücken." Oettinger war kurzfristig entgegen seiner ursprünglichen Planungen zu der Präsidiumssitzung nach Berlin gereist. Er entschuldigte sich auch bei den Angehörigen und Opfern des Nationalsozialismus. "Es war mir ernst und es ist mir ernst." Oettinger fügte in seinem kurzen Statement hinzu: "Ich glaube, dass damit alles gesagt worden ist."

CDU-Chefin Angela Merkel sagte mit Blick auf die Aussage Oettingers: "Ich erwarte jetzt, dass die Entschuldigung gehört wird." Damit werde ermöglicht, dass über die Perspektiven der Opfer und der Verfolgten gesprochen werde. Dies liege ihr sehr am Herzen, sagte Merkel. Sie bezeichnete die Entschuldigung Oettingers als "wichtigen und notwendigen Schritt". Deutschland könne seine Zukunft nur gestalten, wenn es Verantwortung für seine Vergangenheit übernehme.

Der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hält die Diskussion über die Trauerrede für beendet. Oettinger habe "sehr eindeutig seine Aussagen zurückgenommen und vollständig korrigiert", sagte Beck. "Ich respektiere das." Beck warnte die Union davor, am äußersten rechten Rand des politischen Spektrums zu fischen. "Wir haben gesehen, wie schnell man stürzen kann", sagte er. Solche Debatten schadeten Deutschland und dem Ansehen Deutschlands in der Welt.

Bei einem Treffen mit den Spitzen des Zentralrats der Juden in Deutschland am 19. April hat sich Oettinger erneut von den umstrittenen Passage seiner Trauerrede distanziert. Oettinger hatte nach heftiger Kritik an seiner Rede das Gesprächsangebot unterbreitet. Der Zentralrat habe Oettingers Erklärung akzeptiert. Die Vorsitzende des Zentralrats, Charlotte Knobloch, bezeichnete das Treffen als sehr konstruktiv. "Der Herr Ministerpräsident hat sich noch einmal von seiner Rede distanziert, und wir haben das zur Kenntnis genommen", sagte Knobloch. Rücktrittsforderungen des Zentralrats seien gegenstandslos geworden, bekräftigte Knobloch.

Zwei Wochen nach seiner heftig kritisierten Trauerrede auf Hans Filbinger hat sich Ministerpräsident Günther Oettinger erneut auch vor den Abgeordneten des Landtags entschuldigt. Er halte die Formulierung, der ehemalige Ministerpräsident Filbinger sei "ein Gegner des NS-Regimes" gewesen, nicht aufrecht und bitte darum, seine Entschuldigung zu akzeptieren, sagte Oettinger. Er habe Filbinger bei der Trauerfeier am 1. April im Freiburger Münster "mit guten Gefühlen" verabschieden wollen. Dies sei die Ursache für „eine falsche Aussage“ gewesen, und nicht, wie vielfach unterstellt, politisches Kalkül: "Altnazis wie Neonazis sind nicht das Ziel unserer Politik. Wir, die CDU in Baden-Württemberg, fischen nicht am rechten Rand". Das gelte gerade auch für seine Person.
Mit deutlichen Worten griff SPD-Landeschefin Ute Vogt den Regierungschef an. Sie habe "keinen Zweifel" an Oettingers demokratischer Gesinnung, sagte Vogt. Die Gedenkrede sei gekennzeichnet von "beispielloser Geschichtsvergessenheit", die nicht mit einer einfachen Entschuldigung abgetan werden könne. "Aber ich habe großen Zweifel daran, dass Sie für Ihr Amt den richtigen inneren Kompass haben". Sie bezweifle daher, dass Oettinger die Richtung eines ganzen Landes bestimmen könne.
Auch der Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann forderte die CDU auf, ihr Geschichtsbild zu klären und nicht einfach zur Tagesordnung überzugehen.
FDP-Fraktionschef Ulrich Noll forderte ein Ende der Diskussion: "Nach der Distanzierung muss Schluss sein mit der Debatte über einen Rücktritt."

Reaktionen

Pro

Unterstützung für seinen Trauerrede bekam Günther H. Oettinger vom früheren baden-württembergischen Kultus- und Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder (CDU). "Die Rede von Ministerpräsident Oettinger war ausgewogen und wurde der Persönlichkeit des Verstorbenen gerecht", sagte er "Spiegel-Online". Die Kritik daran könne er nicht nachvollziehen. CDU-Landtagsfraktionschef Stefan Mappus nannte die Rede "eine gute, ausgewogene und dem gesamten Leben von Professor Filbinger angemessene Würdigung". Er bat darum, Rücksicht auf die Familie des Verstorbenen zu nehmen und die "reflexartige" Diskussion zu beenden.

"Die Wirkung für die "christlich-konservative Seele" sei nicht zu unterschätzen. Für unsere Anhängerschaft hat er einen ganz, ganz großen Schritt getan. Er hat ein Tor aufgestoßen. Das wird ein Großer", sagte CDU- Landesgruppenchef und Bundestagsabgeordneter Georg Brunnhuber dem "Focus". Oettinger habe mit seiner Rede die "Meisterprüfung" abgelegt.
(Einen Tag, nachdem sich der baden-württembergische Ministerpräsident deutlich von seiner Rede distanzierte, zog Brunnhuber nach. "Ich schließe mich inhaltlich voll der Entschuldigung Oettingers an", sagte er am 17. April gegenüber der Heidenheimer Zeitung).

Auch Baden-Württembergs CDU-Innenminister Heribert Rech nahm Oettinger in Schutz. Oettinger habe, geprägt durch seine Bekanntschaft mit dem Ex-Ministerpräsidenten, seine Ansprache vor allem an die Familie Filbinger gerichtet, sagte Rech am 13. April im SWR. Ähnlich äußerte sich der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl im Magazin "Focus": "Es war eine Trauerrede, die an die Familie gerichtet ist, und kein historisches Seminar."

Contra

Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ am 13. April erklären, sie habe mit Oettinger telefoniert und ihm gesagt, "dass ich mir gewünscht hätte, dass neben der Würdigung der großen Lebensleistung von Ministerpräsident Hans Filbinger auch die kritischen Fragen im Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus zur Sprache gekommen wären". Sie hätte sich dies "insbesondere im Blick auf die Gefühle der Opfer und Betroffenen" gewünscht.

SPD-Chef Kurt Beck warf Oettinger vor, bewusst den Versuch unternommen zu haben, im rechtsextremen Spektrum Zustimmung zu finden. "Das was da gesagt worden ist, ist unverantwortlich, unzutreffend, schadet Deutschland und schadet letztendlich dem Ansehen der Demokratie", sagte Beck am Sonntag dem ZDF. Oettinger müsse das "in Ordnung bringen und die CDU muss dafür sorgen, dass er es in Ordnung bringt", forderte Beck.

FDP-Chef Guido Westerwelle forderte die Union zur klaren Distanzierung von jedem Versuch auf, die NS-Vergangenheit Filbingers zu beschönigen. "Ich hoffe, dass die Union in dieser Frage bei sich selbst schnell Klarheit schafft." Oettinger sei "gut beraten", die Kritik von Bundeskanzlerin Angela Merkel ernst zu nehmen.

Fritz Kuhn, Fraktionschef der Grünen im Bundestag, forderte Oettinger auf, seine umstrittenen Äußerungen in der Trauerfeier für Filbinger zurückzunehmen. Kuhn sagte der "Berliner Zeitung": "Günther Oettinger betätigt sich als Geschichtsverdreher." Der Ministerpräsident verharmlose sowohl die Urteile des ehemaligen Marinerichters Filbinger als auch die Tatsache, dass Filbinger seine Taten nicht verarbeitet habe. "Herr Oettinger muss seine Äußerungen zurücknehmen", sagte Kuhn, der jahrelang Fraktionschef im Stuttgarter Landtag war.

Charlotte Knobloch, Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland erklärte in München: "Wir können heute nicht mehr ernsthaft darüber diskutieren, ob Filbinger das NS-Regime mitgetragen hat oder nicht. Selbstverständlich hat er es mitgetragen. Angesichts dieser Tatsache klingen die verharmlosenden Worte des baden-württembergischen Ministerpräsidenten mehr als absurd: Filbinger als Gegner des NS-Regimes zu bezeichnen, ist eine gefährliche und für die Überlebenden verletzende Perversion der historischen Realität." Von einem politischen Repräsentanten Deutschlands könne und müsse mehr Einfühlungsvermögen und historisches Verantwortungsbewusstsein erwartet werden.

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Der "Fall" Hans Filbinger

Hans Filbinger wurde am 15. September 1913 in Mannheim geboren. Am 1. April 2007 verstarb Hans Filbinger in seinem Haus in Günterstal.

Er studierte Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an den Universitäten Freiburg und München. Der Wehrsportverband der Freiburger Universität, dessen Mitglied der Jurastudent 1933 wurde, ist 1934 nach der Röhm-Revolte in die allgemeine SA überführt worden. 1937 trat er der NSDAP bei. Mit der Dissertation "Die Schranken der Mehrheitsherrschaft im Aktien- und Konzernrecht" promovierte er 1939 zum Dr. jur. Danach war er Assistent, später Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg. 1940 legte er die Große Juristische Staatsprüfung ab.
Im August 1940 wurde Filbinger zur Marine eingezogen und nach fast dreijähriger Soldatenzeit zur Militärjustiz kommandiert. Seine Bemühungen, durch Meldung zur U-Boot-Waffe bei der Truppe zu bleiben, schlugen fehl.
Später wurde er, inzwischen Offizier, zur Kriegsgerichtsbarkeit kommandiert und war von 1943 an als Marinehilfskriegsgerichtsrat bei Marinegerichten der Nord- und Ostsee tätig.
1944 amtierte Filbinger als Marinestabsrichter im norwegischen Kirkene, danach in Tromsö. Von Januar 1945 bis zur Kapitulation am 8. Mai 1945 ist Filbinger bei dem Marinegericht Oslofjord in Oslo tätig gewesen, danach weiterhin im Auftrag der Briten in verschiedenen Internierungslagern in Norwegen.

1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung "Die Zeit" Filbingers Mitwirkung an Todesurteilen bei Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Hochhuth prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort vom "furchtbaren Juristen". Filbinger verteidigte sich damit, dass er damals weisungsgebunden gehandelt habe. Nachdem Filbinger sich in einer Pressekonferenz zunächst nur an ein Todesurteil erinnern konnte, wurden weitere Fälle bekannt. Im Zuge seiner Verteidigung sprach er gegenüber drei Journalisten des "Spiegel" den schwerwiegenden Satz aus, der hernach zum geflügelten Wort werden sollte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.“ Damit brachte er das Fass zum Überlaufen. Ließ dieser Satz doch moralische Distanzierung von der NS-Zeit vermissen. Als er merkte, dass seine eigene Partei ihm die Gefolgschaft versagte, musste Filbinger am 7. August 1978 zurücktreten, am 30. August wurde Lothar Späth zum Ministerpräsidenten gewählt. Filbinger scheiterte letztendlich daran, wie er mit diesen historischen Fakten in einer politisch sensibilisierten Öffentlichkeit umging, so der Historiker Wolfram Wette.

Der Publizist Günther Gillessen blickt in seinem Aufsatz "Der Fall Filbinger - Ein Rückblick auf die Kampagne und die historischen Fakten" auf Filbingers Tätigkeit als Marinerichter und seinen Rücktritt von 1978 zurück (Auszüge): Dokumentiert ist, dass der Oberfähnrich z. See Dr. jur. Hans Filbinger im Frühjahr 1943 gegen seinen erklärten Willen als Stabsrichter zur Militärjustiz der Marine kommandiert wurde und dass er sich diesem Auftrag durch freiwillige Meldung zur U-Boot-Waffe zu entziehen suchte.
Erwiesen ist auch, dass er als Heranwachsender aktiv in dem katholischen Jugendbund "Neudeutschland" gewesen und als Student in Freiburg Kreisen verbunden war, die zum religiösen, konservativen und freiheitlichen Umfeld (unter anderen Walter Eucken) der Widerstandsbewegung des 20. Juli gehörten. Zwei der 1945 ermordeten Verschwörer, beides Militärjuristen, nämlich der Chef des Heeresgerichtswesens, Karl Sack, und der Völkerrechtsreferent im Oberkommando der Marine, Berthold Graf von Stauffenberg, ein Bruder des Attentäters vom 20. Juli, hatten den Marinestabsrichter Filbinger ohne dessen Wissen dem Stadtkommandanten von Berlin, Paul von Hase, für eine Verwendung nach gelungenem Putsch empfohlen mit der Bemerkung, auf Filbingers "antinationalsozialistische Grundsatztreue und Loyalität" könne man sich jederzeit verlassen.
In sechs Fällen von über 230 Militärstrafsachen unter Mitwirkung Filbingers, die der Militärhistoriker Heinz Hürten zählte, ging es um Tod und Leben. In dreien von ihnen war Filbinger Vertreter der Anklage, in einem vierten konnte er als Verfahrens-Unbeteiligter die Bestätigung eines Todesurteils verhindern, und in zwei anderen Verfahren war er Richter. In zwei dieser sechs Fälle rettete er Gegner des Regimes vor dem Todesurteil. Die beiden einzigen Todesurteile in absentia, die Filbinger als Richter zu verantworten hatte, waren folgenlos, da es den zwei Deserteuren rechtzeitig gelang, sich dem Zugriff der Wehrmacht zu entziehen.
Das Todesurteil gegen den Matrosen Walter Gröger stand 1978 im Mittelpunkt der Auseinandersetzung. Gröger hatte 1943 versucht, mit Hilfe seiner norwegischen Freundin, zu desertieren. Nach seiner Festnahme zog sich sein Fall bis ins Frühjahr 1945 hin. Zunächst sollte er nur zu einer achtjährigen Haftstrafe und dem Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt werden, im Verlaufe des Verfahrens aber wurde die Todesstrafe verlangt. Filbinger wurde nachweislich erst in der Schlussphase mit dem Fall betraut. Von höherer Stelle, dem Flottenchef, war zu diesem Zeitpunkt die Todesstrafe bereits gefordert worden, Filbinger beantragte sie schließlich als Ankläger. Als "Leitender Offizier" beaufsichtigte er dann am 16. März 1945 die Hinrichtung des 22-Jährigen.
Franz Neubauer weist in seinem Buch "Das öffentliche Fehlurteil", 1990 Ansichten von Kritikern zurück, Filbinger hätte Widerspruch gegen die Weisung des Flottenchefs einlegen können; aber die Weisung war nicht gesetzwidrig ergangen. Oder: Filbinger hätte um Gnade bitten können. Doch das war dem Anklagevertreter nach der Gnadenordnung verwehrt. Nur der Verteidiger konnte den Gerichtsherrn (Generale und Admirale) um Gnade bitten. Immerhin waren bei Verurteilungen zum Tode die Richter verpflichtet, in verschlossenen Umschlägen dem Gerichtsherrn Gründe für einen Gnadenerweis darzustellen. Am Ende war es nicht der Flottenchef, sondern der Oberbefehlshaber der Marine Admiral Dönitz, der den Begnadigungsantrag des Verteidigers für Gröger ablehnte und die Vollstreckung verfügte. Als die Akte am 15. März 1945 in Oslo eintraf, ordnete Filbinger die Vollstreckung für den nächsten Tag an. Man hat ihm später vorgeworfen, er habe damit nicht einmal bis zum Ende der Frist, dem dritten Tage, abgewartet. Dass Filbinger sich selbst zum Leitenden Offizier der Vollstreckung einsetzte, ist ihm als Sadismus ausgelegt worden. Nur - der Staatsanwalt war damals verpflichtet die Vollstreckung zu beaufsichtigen. Es galt in der Justiz als ungehörig, wenn derjenige Staatsanwalt, der die Todesstrafe beantragt hatte, einen anderen mit der Aufsicht über die Hinrichtung beauftragte.

Der Freiburger Historiker Wolfram Wette ist anderer Meinung: "Es ist kein einziger Fall bekannt, dass ein Militärrichter oder -ankläger, der den Vorgaben des Gerichtsherrn nicht folgte, persönlich gemaßregelt worden wäre. Aber der Handlungsspielraum wurde von dem Konformisten Filbinger weder gesucht, noch genutzt", schrieb er in einer Abhandlung.
Auch der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt betont, zwar seien Richter in der Nazi-Zeit nicht ganz weisungsfrei gewesen, es habe aber Juristen gegeben, die sich dennoch gegen ein Todesurteil ausgesprochen hätten. "Und sie sind nicht gemaßregelt worden". Die zwei Todesurteile, die Filbinger als Richter im April 1945 gegen zwei Deserteure selbst sprach, nannte er "Phantomurteile" - da den Soldaten ja die Flucht gelungen war.

Der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt vertritt die Auffassung, dass Filbinger die Todesstrafe nicht hätte fordern müssen, er habe trotzdem in dem Verfahren mitgespielt. Das war gut gewesen, um seine Position als Marine-Oberstabsrichter zu sichern. Aus anderen Fällen sei bekannt, dass es keinen Zwang dazu gab. Filbinger hätte nicht einmal ein Disziplinarverfahren fürchten müssen, hätte er sich anders entschieden. Allerdings gab nur wenige Juristen, die sich widersetzten. Alle Urteile mussten so genannte Gerichtsherren bestätigen oder verwerfen. Diese Posten hatten Generale und Admirale inne. Juristen konnten trotzdem gegen deren Willen handeln. Das Marinegericht der Wehrmachtskommandantur Wien hatte zum Beispiel einen Fahnenflüchtigen zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Gerichtsherr war der Marinebefehlshaber in Westfrankreich, der das Urteil aufhob und die Todesstrafe forderte. Ein neues Gericht wiederholte das Verfahren und verhängte 15 Jahre Zuchthaus. Erst als Admiral Dönitz persönlich eingriff, hat das Gericht im vierten Verfahren die Todesstrafe verhängt.

Eine wichtige Rolle spielte 1978 auch der Fall des Marinesoldaten Kurt Olaf Petzold: Noch in britischer Gefangenschaft verurteilte Filbinger am 29. Mai - das Deutsche Reich hatte am 8. Mai bedingungslos kapituliert - den Soldaten Kurt Petzold wegen "Gesinnungsverfalls" zu sechs Monaten Gefängnis. Dieser hatte angetrunken seinen Batteriechef als "Nazihund" beschimpft und sich das Hakenkreuz von der Uniform gerissen. Der Krieg war vorbei, aber die Briten hatten in ihren Kriegsgefangenenlagern in Norwegen die Organisation der Wehrmacht aufrechterhalten. So waren Filbinger und seine Beisitzer noch monatelang nach der Kapitulation gehalten, im Status eines deutschen "Feldkriegsgerichts" im britischen Lager nach deutschem Militärrecht Recht zu sprechen. Die Briten hatten diese Feldgerichte in Norwegen nach Kriegsende zur Aufrechterhaltung der Disziplin in den Gefangenenlagern weiterbestehen lassen. Wolfram Wette bilanzierte: "Filbinger war kein Sand im Getriebe, sondern Öl. Er hat sich in der Rolle des Militärrichters genauso verhalten, wie es die militärische und politische Obrigkeit von ihm erwartete".

Links

Ansprache von Ministerpräsident Günther H. Oettinger anlässlich des Staatsakts zum Tod von Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Filbinger am 11. April 2007 im Freiburger Münster (PDF, 57 KB))
      
Offener Brief von Ministerpräsident Günther H. Oettinger vom 14. April 2007 an die Kritikerinnen und Kritiker seiner Trauerrede zu Hans Filbinger [PDF, 20.7 KB]
      
Interview mit Ministerpräsident Günther H. Oettinger in der BILD-Zeitung vom 16. April 2007 [PDF, 8.5 KB]
      
Zeit vom 3.5.2007: Über Tote keine Lügen
      
FAZ-NET Spezial: Umstrittene Trauerrede
      
FAZ-NET vom 16.4.2007: Hochhuth und das Urteil
Von Patrick Bahners
      
Bundeszentrale für politische Bildung: Erinnerung an NS-Vergangenheit

Zur Diskussion

KAS: Günther Gillessen
Der Fall Filbinger
Ein Rückblick auf die Kampagne und die historischen Fakten
(PDF)
in: Die Politische Meinung, Monatszeitschrift zu Fragen der Zeit, 408, November 2003, S. 67-74
Günther Gillessen ist Publizist. Seit 1958 war er als politischer Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung  tätig. Ab 1978 hatte er eine neu geschaffene Professur für Pressejournalismus an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne und war dort Leiter des Journalistischen Seminars. 1994 wurde er emeritiert.
      
Wolfram Wette: Vortrag zu der Veranstaltung „Was Unrecht war, kann nicht Recht sein!“
am Sonntag, 14. September 2003 (Kurzfassung)
Wolfram Wette ist Historiker. In den Jahren 1971-1995 arbeitete er am Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) in Freiburg im Breisgau. Seit 1998 ist Dr. Wette als Professor für Neueste Geschichte am Historischen Seminar der Universität Freiburg im Breisgau tätig. Zudem ist er einer der Mitbegründer und mehrfacher Sprecher des Arbeitskreises für Historische Friedensforschung.
      
Welt Online: Filbinger und die Fakten
      
Rainer Blasius "Hans Filbingers Tätigkeit als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg"
FAZ 13. April 2007 Seite 2
      
www.hans-filbinger.de
(Domaininhaber: Studienzentrum Weikersheim e.V. Deutschland morgen)
       
LpB-Spezial: <link _blank intern>Nachruf: Hans Filbinger ist tot

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