Dossier

Hate Speech - Hass im Netz

Im echten (analogen) Leben sind wir eher selten offenen Beleidigungen oder Hass ausgesetzt. Im Internet hingegen lesen wir deutlich häufiger wütende, hasserfüllte Kommentare, Snaps, Tweets und Posts - gegen uns oder gegen andere. Für diesen Hass im Netz gibt es den Begriff „Hate Speech“.

Vor allem jungen Menschen ist das Phänomen Hate Speech schon einmal im Internet begegnet. Das macht die jährliche forsa-Umfrage im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW deutlich. Von den 14- bis 24-jährigen Befragten kennen nur wenige ein Internet ohne Hass(kommentare). Je jünger die Befragten sind, desto mehr Hassrede nehmen sie wahr. Und: Hass im Netz führt zum Rückzug aus demokratischen Diskursen, so das Ergebnis einer weiteren aktuellen Studie.

Was ist Hate Speech? Gegen wen richtet sich Hate Speech? Welche Rolle spielt das Internet? Welche Gesetze gibt es gegen Hass im Netz und was kann jede einzelne Person dagegen tun? Darüber informiert dieses Dossier.

Nach oben

Was ist Hate Speech?

Hate Speech ist ein Begriff aus dem Englischen. Er bezeichnet Hassreden, die Nutzerinnen und Nutzer im Internet und in sozialen Netzwerken posten, liken und rechtfertigen.

Es gibt keine einheitliche wissenschaftliche Definition des Begriffs. Manche Formen von Hate Speech sind deutlich zu erkennen, andere Hassreden treten unterschwellig auf, beispielsweise auf Grund der sexuellen Orientierung, und sind nicht immer leicht zu identifizieren. 

Gegen wen richtet sich Hate Speech?

Hasspostings enthalten Äußerungen, die Einzelne oder Gruppen diskriminieren, zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, Religion, ihrer sozialen Zugehörigkeit, wegen einer Behinderung oder wegen ihres Geschlechts. Ziel der sogenannten Hater ist es, Hass auszudrücken und zu verbreiten und Gruppen oder einzelne Personen abzuwerten. Die Täter versuchen, Gruppen oder Einzelne als weniger wert darzustellen.

Der Fachbegriff dafür ist Diskriminierung. Bei Diskriminierung werden einzelne Personen oder Personengruppen anders als der Rest der Bevölkerung behandelt und dadurch benachteiligt bzw. schlechtergestellt.

Hasskommentare normalisieren häufig Diskriminierung, bilden eine „Wir“ und eine „Ihr“-Gruppe oder nutzen manchmal Verschwörungstheorien. Welche Elemente Hate Speech kennzeichnet, hat die Amadeu-Antonio-Stiftung hier aufgelistet.

Nach oben

Zahlen und Fakten zu Hate Speech

  • Fast jede zweite Person (49 %) wurde schon einmal online beleidigt. Besonders häufig betroffen sind junge Frauen (30 Prozent), Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund (30 Prozent) und Personen mit homosexueller (28 Prozent) oder bisexueller Orientierung (36 Prozent)

    Ergebnisse der Studie "Lauter Hass - Leiser Rückzug" (2024)

  • Der Großteil (89 %) stimmt zu, dass Hass im Netz in den letzten Jahren zugenommen hat.

    Ergebnisse der Studie "Lauter Hass - Leiser Rückzug" (2024)

  • Ein Viertel (25 %) der Befragten wurde mit körperlicher Gewalt und 13 % mit sexualisierter Gewalt konfrontiert. Fast jede zweite junge Frau (42 %) erhielt bereits ungefragt ein Nacktfoto.

    Ergebnisse der Studie "Lauter Hass - Leiser Rückzug" (2024)

  • Hass im Netz führt zum Rückzug aus demokratischen Diskursen. Mehr als die Hälfte der Befragten bekennt sich aus Angst im Netz seltener zur eigenen politischen Meinung (57 %) und beteiligt sich seltener an Diskussionen (55 %).

    Ergebnisse der Studie "Lauter Hass - Leiser Rückzug" (2024)

  • „Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht“ heißt die Studie des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz von 2024. Es handelt sich um die erste umfassende und bundesweite Erhebung zu Hass im Netz seit 2019.

Welche Formen von Hate Speech gibt es?

Welche Rolle spielt das Internet?

Das Internet ist die Plattform für Hate Speech. Im Netz hat Hate Speech eine große Reichweite und verbreitet sich schnell. Die Eindämmung von Hasskommentaren ist dadurch schwierig und diskriminierende, hasserfüllte Äußerungen sind für jeden zugänglich.

Vor allem in sozialen Medien begegnet uns Hate Speech häufig. Dort kann sich Hass besonders gut verbreiten. Ein Grund dafür ist, dass Nutzerinnen und Nutzer anonym agieren können. Auch die Empfehlungsalgorithmen der sozialen Medien spielen eine große Rolle sowie die gesteigerte Sichtbarkeit von Debatten. Auf Facebook und Co. erhalten vor allem negative, emotional aufgeladene und polarisierende Inhalte Aufmerksamkeit. (Quelle)

Das führt zu folgenden Problemen:

Verzerrtes Bild von der Verbreitung von Hass
Ziel ist es, mit Hass-Kampagnen in Kommentarspalten den Eindruck zu erwecken, die Hetze stelle ein verbreitetes Meinungsbild dar, das also die Debatte eine gesellschaftliche Stimmung abbilde. Die reale Meinung der Mehrheit kommt oft nicht zum Ausdruck, denn die Meinung einer kleinen Minderheit stellt sich durch die einfache Verbreitung im Netz als Meinung der Mehrheit dar.

Anonymität im Netz
Wer Hassreden verbreitet, kann dank falscher Profile sehr einfach anonym bleiben und von mehreren Accounts gleichzeitig schreiben. Eine rechtliche Verfolgung der Täter wird dadurch erschwert. Eine Untersuchung des Londoner Institute for Strategic Dialogue auf Grundlage von Hunderten Diskussionen unter Facebook-Beiträgen von Nachrichten-Seiten zeigt: Die Hälfte der Likes bei Hasskommentaren auf Facebook gehen auf nur fünf Prozent der Accounts zurück. 

Enthemmterer Hass
Im realen Leben sieht jemand, der andere beleidigt und diskriminiert, die Reaktion des Opfers. Anders ist das im Netz: Der Täter wird nicht direkt mit der Reaktion des Opfers konfrontiert und muss keine direkte kritische Reaktion der Umwelt fürchten. Das enthemmt das Verhalten der Hassredner und die psychische Hetze kann noch extremere Formen annehmen.

Vorgehen gegen Hate Speech auf Social-Media-Plattformen

Social-Media-Plattformen müssen gemeldete Beiträge prüfen und von der Plattform entfernen, wenn diese digitale Gewalt enthalten. Dazu sind Social-Media-Plattformen wie Twitter, Facebook oder YouTube nach dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet. Auch weitere Gesetze nehmen die Verantwortlichen der Plattformen mehr in die Pflicht, gegen Hate Speech vorzugehen.  Gesetze gegen Hate Speech

Die Plattformen müssen ihr Vorgehen im Kampf gegen Hate Speech in sogenannten Transparenz-Berichten regelmäßig veröffentlichen. Eine Analyse dazu hat die Plattform Hateaid veröffentlicht. Diese zeigt: Facebook, TikTok und Co. entfernen nur einen kleinen Teil der gemeldeten Beiträge. 

Nach oben

Zeitraum Januar bis Juni 2023

Plattform Anzahl eingegangener Beschwerden gelöschte/gesperrte Beiträge Prozentualer Anteil
Instagram 99.825 10.474 8,9%
Facebook 124.597 16.328 13,1%
TikTok 202.747 24.615 12,14%
Twitter (X) 1.101.456 267.421 24,28 %

Quelle: Transparenzberichte (Zeitraum Januar bis Juni 2023): Tiktok Facebook Instagram Twitter

Folgen von Hate Speech

Folgen für die Opfer

Hass im Netz, das sind doch nur Worte, oder? Nein. Worte sind ein Mittel, um Menschen auszugrenzen. Je hilfloser man sich dabei fühlt, je größer diese Bedrohung im Netz ist, desto schwieriger können wir es verarbeiten. Hass ist nicht folgenlos. Betroffene leiden häufig unter den Auswirkungen, die Hass haben kann. Dazu gehören unter anderem ein geringes Selbstbewusstsein, eine geminderte Leistungsfähigkeit, Ess- oder Schlafstörungen und im Extremfall Selbstmordgedanken.

Wie kann ich als Betroffener oder als Betroffene mit Hate Speech umgehen? Wer selbst Opfer von Hass im Netz ist oder diesem begegnet, kann den Kommentar oder Post melden oder eventuell selbst löschen. Wie man auf Hate Speech auch rechtlich reagieren kann, haben wir hier aufgelistet.

Grundsätzlich hilft ein Austausch mit anderen Betroffenen, auch sollte das soziale Umfeld miteinbezogen werden. Rede mit deinen Eltern, Freunden oder anderen Vertrauenspersonen darüber, was dir im Netz begegnet. 

Folgen für die Täter

Hasspostings bleiben allerdings auch für die Täter nicht folgenlos. Wenn andere Nutzerinnen und Nutzer ihre Texte melden, müssen Sie mit Löschen ihres Textes oder Profils, Strafanzeigen, Geldstrafen oder in extremen Fällen sogar Haftstrafen rechnen.

Daher ist es wichtig, Hate Speech auf den Plattformen zu melden oder bei einem Gesetzesverstoß der Polizei anzuzeigen. Welche Schritte man dabei beachten sollte, haben wir hier aufgelistet. 
 

Rückzug aus demokratischen Diskursen

Viele ziehen sich angesichts von Beleidigungen, Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen aus dem öffentlichen Diskurs im Netz zurück. Das ist das Ergebnis der Studie „Lauter Hass – leiser Rückzug“ des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz. Die Studie wurde 2023 in Auftrag gegeben. 

Dieser Rückzug hat Folgen für die Meinungsvielfalt: Mehr als die Hälfte aller Befragten gab an, sich deshalb seltener im Internet zur eigenen politischen Meinung (57 Prozent) zu bekennen, sich seltener an Diskussionen (55 Prozent) zu beteiligen und Beiträge bewusst vorsichtiger zu formulieren (53 %)

Zudem befürchten 82 Prozent der Befragten, dass Hass im Netz die Vielfalt im Internet gefährdet.

Was kann ich gegen Hate Speech tun?

Von Counterspeech bis zur Anzeige

Immer weniger Menschen ignorieren Hasskommentare. Vor allem junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren melden diese überdurchschnittlich oft bei den entsprechenden Portalen und kontern Hassrede, so die  forsa-Umfrage im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW (LfM). Und: Fast alle Befragten finden Hasskommentare im Netz feige - Gleichgültigkeit gegenüber dem Hass ist immer seltener eine Option. (Quelle)

  • 1) Counterspeech! Gegenrede!

    Hass sollte nie unkommentiert stehen bleiben. Lehne diskriminierende Aussagen klar ab. Noch besser wirkt Counterspeech bzw. Gegenrede, wenn du klar benennst, warum die Aussage diskriminierend ist oder die Fakten falsch sind. Zurückweisen, Enttarnen, Argumentieren. Wenn man nicht weiß, wie man reagieren soll, gibt es Tipps und Hilfe.

    Zum Beispiel:

    Online-Trainings und Community von love-storm.de
    Tipps und Memes von no-hate-speech.de
    Hashtags wie #ichbinhier oder #organisierteliebe, um um Unterstützung zu bitten.

  • 2) Melden!

    Auf Social-Media Plattformen kann jeder einen Post, einen Kommentar oder ein Profil „melden". Damit wird dem Seitenbetreiber gesagt, dass er den Inhalt des gemeldeten Posts überprüfen muss. Meist dauert das wenige Stunden oder maximal wenige Tage. YouTube, Facebook und Co. löschen eher einzelne Kommentar oder Posts als ein ganzes Profil, das vorher noch nicht durch Hetze aufgefallen ist.

    Inhalte, die offensichtlich zu Hass und Gewalt aufrufen, können anonym auf speziellen Internetportalen gemeldet werden, etwa bei  der Meldestelle Respect! oder bei Hass im Netz. Bei der Anlaufstelle Initiative Toleranz im Netz können sich Betroffene schnell und unkompliziert informieren.

    Eine Übersicht von Meldestellen listet das Bundeskriminalamt auf. 

  • 3) Dokumentieren!

    Dokumentiere Hass im Netz immer, indem du einen Screenshot machst, dir die URL des Beitrags und den Namen des Profils speicherst. Das erleichtert es zum Beispiel, bei einer Anzeige einen bereits gelöschten Kommentar zu bewerten.

    • 4) Anzeigen!

      Nicht jede Hassrede ist eine Straftat. Verschiedene Äußerungen, die hier aufgelistet sind, sind strafrechtlich relevant.

      Eine Strafanzeige kann jeder mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen. Es gibt auch die Möglichkeit, anonym Anzeige zu erstatten. Dann kann der Täter die Daten den Anzeigenden nicht einsehen. Aber dafür bekommt man auch nicht mitgeteilt, wie das Verfahren ausging. Wichtig ist, niemanden ohne guten Grund oder sogar böswillig anzuzeigen, dann kann man sich selbst strafbar machen. Aber ebenso wichtig ist, dass Täter die rechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen. Wer sich unsicher ist, ob der Fall strafrechtlich relevant ist, kann damit auch bei der Polizei vorbei gehen und sich eine Einschätzung holen.

      Eine Möglichkeit, Hinweise an die Polizei in Baden-Württemberg abzugeben, ist die Internetwache.

      • Und ein letzter Tipp: Die Eltern nicht vergessen!

        Falls der Täter selbst noch jung ist: Ein Brief oder eine Mail an die Eltern mit einem Screenshot, was ihr Kind im Netz von sich gibt, hilft manchmal Wunder.

      Weitere Strategien gegen Hate Speech hat die Bundeszentrale für politische Bildung zusammengestellt.
      Der Helpdesk der neuen Medienmacher bietet konkrete Hilfe beim Umgang mit Hass im Netz. 

      Nach oben

      Gesetze gegen Hate Speech

      2017: Netzwerkdurchsetzungsgesetz  

      Der Bundestag hat ein Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken erlassen, das 2017 in Kraft trat: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Das Gesetz zwingt Betreiber gewinnorientierter sozialer Netzwerke - dazu gehören Internetunternehmen wie Facebook, Twitter, Instagram oder Youtube - dazu, gemeldete mutmaßlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. Dabei geht es um Strafrecht: Volksverhetzung, terroristische Inhalte, aber auch um Beleidigungen. Über die Löschungen müssen die Unternehmen halbjährlich öffentlich Bericht erstatten. Bei Nichtbeachtung drohen den Unternehmen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Seit Februar 2022 sind die Betreiber sozialer Netzwerke nicht nur dazu verpflichtet, Hassdelikte zu löschen, sondern diese auch beim Bundeskriminalamt zu melden (Quelle).

      2021: Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität

      2021 trat in Deutschland ein neues Gesetzpaket gegen Hass und Hetze in Kraft. Dadurch wurde das Strafgesetzbuch teilweise erweitert und verschärft. Außerdem sind Soziale Netzwerke durch das Gesetz verpflichtet, strafbare Posts nicht nur zu löschen. Soziale Netzwerke müssen seit Februar 2022 solche Posts als Beweiszwecke sichern und in besonders schweren Fällen dem Bundeskriminalamt melden. Sofern die sozialen Netzwerke ihre Pflichten verletzten, kann Beschwerde beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. (Quelle)

      2024: Digital Service Act

      Auch der Digital Service Act nimmt seit Februar 2024 Plattformen mehr in die Pflicht: Mit dem Gesetz über digitale Dienste wird erstmals eine europäisch einheitliche Grundlage geschaffen, die klare Regeln zum Beispiel zum Prüfen und Löschen von Beiträgen enthält. Auch die Grundrechte von Nutzerinnen und Nutzern im Internet werden umfassender geschützt. Das Gesetz sieht bei Verstößen empfindliche Geldbußen vor (Quelle).
       

      Freie Meinungsäußerung und die Grenze

      Im Artikel 5 unseres Grundgesetzes steht unter anderem, dass jede Person das Recht hat, ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Aber man darf nicht alles sagen!

      Was darf man nicht sagen? Unser Recht auf eine freie Meinungsäußerung hat seine Grenzen, und zwar „in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze sowie den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre". Beleidigungen, Lügen über eine Person oder Diskriminierung einer Person oder einer ganzen Gruppe von Menschen sind nicht erlaubt und nicht von unserem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

      Nicht jede Hassrede ist strafrechtlich relevant. Es gibt unter anderem folgende Gesetze:

      Außerdem kann ein Opfer jemanden direkt wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung anzeigen: 

      Das  No Hate Speech Movement listet Gesetze gegen Hate Speech mit Beispielen auf.

      Nach oben

      Nach oben

      Angebote der LpB BW zum Thema

      E-Learning-Kurs: Mit Herz gegen Hate Speech!

      Sensibilisierung für einen fairen Umgang miteinander
      Was ist Hate Speech überhaupt und wie kann man damit umgehen? Es lohnt sich, mit der Schülerin Mia den Online-Kursraum „Mit Herz gegen hate speech!“ zu entdecken. Der Kursraum ist offen zugänglich und für die Nutzung ab Klasse 7 geeignet.

      zum Kursraum
      weitere Infos

      Zeitschrift: Wehrhafte Demokratie

      Politik & Unterricht (2021)

      Das aktuelle Heft setzt sich mit extremistischen und demokratiefeindlichen Entwicklungen in Deutschland auseinander. „Politik & Unterricht“ enthält zudem Materialien für den Unterricht, darunter eine Einheit zu Lovestorm gegen Hass im Netz und zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

      Bestellen/Download
      Zusatzmaterialien

      Zeitschrift: Digital ist besser?

      Politik & Unterricht (2019)

      Mit dem Megatrend Digitalisierung und seinen Begleiterscheinungen setzt sich die Zeitschrift auseinander. Das Heft hilft mit umfangreichen Materialien dabei, Schülerinnen und Schüler für die Herausforderungen der Digitalisierung zu sensibilisieren und die digitale Informationskompetenz zu stärken.

      Bestellen und Download

      Heft: Hate Speech. Gegen Hass im Internet

      mach's klar! (2016)

      Was genau versteht man unter „Hate Speech“, welche Rolle spielt dabei das Internet und was kann man dagegen tun? Das erklärt die Unterrichtshilfe in einfacher Sprache auf vier Seiten.

      Bestellen
      Download (PDF)

      Gaming-Workshop: Computerspiel Minetest

      Hate Speech und Diskriminierung

      In diesem Gaming-Workshop für Jugendgruppen wird das Phänomen Hate Speech im Computerspiel Minetest erkundet. In einer eigens für diesen Workshop gebauten Welt, mit verschiedenen Orten und Stationen beschäftigen wir uns damit, wie Hate Speech funktioniert, was Diskriminierung bedeutet und was wir dagegen tun können.

      Handreichung zum Computerspiel Minetest
      Information und Anmeldung

      Nach oben

       

       

      Linksammlung

      Quellen & weitere Infos

      Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung

      bpb-Dossier zu Hate Speech

      Kostenlose PDF-Broschüren zu Hate Speech

      Studien

      • JIM-Studie
        Wie stark sind Jugendlich mit Hass im Netz konfrontiert? Das erfahren Sie auch in der JIM-Studie. Seit 1998 wird mit ihr im jährlichen Turnus eine Basisstudie zum Medienumgang der Zwölf- bis 19-Jährigen durchgeführt. Neben einer aktuellen Standortbestimmung sollen die Daten zur Erarbeitung von Strategien und Ansatzpunkten für neue Konzepte in den Bereichen Bildung, Kultur und Arbeit dienen.
        JIM-Studie
         
      • "#Hass im Netz. Der schleichende Angriff auf unsere Demokratie"
        Eine bundesweite repräsentative Untersuchung zum Thema Hate Speech im Auftrag von Campact e.V., durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut YouGov und ausgewertet vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) im April und Mai 2019. 
        Studie #Hass im Netz
         
      • Forsa Befragung zur Wahrnehmung von Hassrede
        Bereits seit 2016 erhebt forsa im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW in einer jährlichen Umfrage die Wahrnehmung von Hassrede im Netz. Die Ergebnisse bestätigen über die Jahre den Eindruck, dass es hier einen Handlungsbedarf gibt. 
        Forsa-Studie
         
      • "Lauter Hass – leiser Rückzug. Wie Hass im Netz den demokratischen Diskurs bedroht"
        Bei Studie des Kompetenznetzwerks gegen Hass im Netz von 2024 handelt es sich um die erste umfassende und bundesweite Erhebung zu Hass im Netz seit 2019.
        Studie "Lauter Hass – leiser Rückzug“

      Nach oben

      Autor: Internetredaktion LpB BW | Letzte Aktualisierung: März 2024.

      Cookieeinstellungen
      X

      Wir verwenden Cookies

      Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.