Pogrome im Südwesten

Terror gegen jüdisches Leben in Baden, Württemberg und Hohenzollern

Im gesamten Deutschen Reich, auch in Baden, Württemberg und Hohenzollern, brannten in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 die Synagogen, Betsäle und Geschäfte. Von den 151 Synagogen, die es damals auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg gab, wurden 60 niedergebrannt, 77 wurden demoliert und geplündert, 15 überlebten vergleichsweise unbeschadet.

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Historikerin Schönhagen zu den Vorgängen am 9. November 1938

Die Historikerin Prof. Dr. Benigna Schönhagen schildert die Vorgänge vom 9. November 1938, eingebettet in die Geschichte der Vernichtung der jüdischen Gemeinden in der NS-Zeit.

Der folgende Ausschnitt ist ihrem Beitrag aus den Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs Band 45 entnommen: „Entrechtet – verfolgt – vernichtet. NS-Geschichte und Erinnerungskultur im deutschen Südwesten“ , herausgegeben von Peter Steinbach, Thomas Stöckle, Sibylle Thelen, Reinhold Weber, Stuttgart, 2016 (Download als PDF):

Die Vernichtung der jüdischen Gemeinden in der NS-Zeit

Beispiel Laupheim im Kontext der Gedenkstätten in Baden-Württemberg

Das Jahr 1938 brachte einen weiteren Radikalisierungsschub in der deutschen Judenpolitik. Mit einem Bündel an neuen Gesetzen nahm der NS-Staat Juden endgültig ihre wirtschaftliche Existenz. Sie mussten ihr Vermögen anmelden, ihre Pässe wurden gekennzeichnet und im Oktober bekamen sie mitgeteilt, dass sie vom nächsten Jahr an die Zwangsnamen „Sara“ bzw. „Israel“ zu führen hatten.31

Die Verfolgung kulminierte im Pogrom vom November 1938. Auch in der Laupheimer Zeitung war der zentral gelenkten Aktion als Reaktion auf das Attentat des jungen Herschel Grynszpan einen Angehörigen der deutschen Botschaft in Paris eine tagelange Hetze gegen das „Weltjudentum“ vorausgegangen. Wie in vielen anderen Orten im Deutschen Reich waren es Auswärtige, in diesem Fall SA-Männer aus Ulm, die in den frühen Morgenstunden des 10. November die Synagoge in Brand steckten.32

Einige Ortsansässige beteiligten sich bereitwillig. Wie andernorts auch, durfte die Feuerwehr nicht löschen, sondern nur die umliegenden Häuser von Nichtjuden schützen.

Das traditionsreiche Laupheimer Gotteshaus der Juden wurde niedergebrannt wie 59 weitere der 151 damals im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg genutzten Synagogen. 77 Synagogen wurden schwer demoliert und geplündert, nur 15 überstanden den Pogrom unzerstört.33

Äußerst selten setzten sich Einzelne gegen die Zerstörung zur Wehr wie es in Esslingen, Sontheim und Mühringen geschah. Meist holten andere Parteimitglieder in den folgenden Tagen die Brandsetzung nach. In Laupheim sollen nur wenige mit der Sachbeschädigung einverstanden gewesen sein, doch hatte auch niemand die Zivilcourage, sich laut zu äußern. Auch der Pfarrer erwähnte am darauffolgenden Sonntag die ungeheuerlichen Vorgänge mit keinem Wort.

Die Fotos von der abgebrannten Synagoge zeigen nicht wenige Schaulustige. Zwei Glocken und einige Kultgegenstände wurden aus dem Schutt der zerstörten Synagoge in Sicherheit gebracht. Sie befinden sich heute im örtlichen Museum zur Geschichte von Christen und Juden im Schloss Großlaupheim. Alle anderen Ritualgegenstände, Torarollen und Gebetbücher sind verbrannt. Zu Plünderungen und Demolierungen von Wohnungen und Geschäften ist es in Laupheim aber nicht gekommen.

Noch in der Nacht holten Nationalsozialisten die jüdischen Männer aus ihren Wohnungen und trieben sie durch die Stadt, zuerst zur brennenden Synagoge, wo sie mit „Turnübungen“ erniedrigt wurden, dann zum Rathaus und schließlich zum Amtsgefängnis. Dort mussten sie unversorgt die Nacht verbringen.

Anderntags wurden 17 von ihnen, darunter der langjährige Stadtrat Max Bergmann und die beiden anderen Teilhaber der Haarfabrik Bergmann, auf offenem Lastwagen unter höhnischen Zurufen der Zuschauer durch die Stadt gefahren und in das Konzentrationslager Dachau gebracht. Sigmund M. Laupheimer ist dort zu Tode geprügelt worden, die anderen kehrten erst nach mehreren Wochen zurück – viele krank, alle total entkräftet und traumatisiert.34 Der ungehemmte Gewaltausbruch, dem die Polizei tatenlos zusah, hatte auch den letzten noch in Laupheim lebenden Juden klar gemacht, dass sie in ihrer Heimatstadt, in der ihnen schon alle Existenzmöglichkeiten genommen worden waren, nun ihres Lebens nicht mehr sicher waren. Verzweifelt suchten sie nach Möglichkeiten, das Land zu verlassen. Wer aus dem KZ Dachau zurückkam, hatte sich zudem verpflichten müssen, so schnell wie möglich auszuwandern. Doch wie die Konferenz von Evian, bei der im Sommer 1938 mehr als 30 Staaten ergebnislos über eine Verbesserung von Auswanderungsmöglichkeiten für Juden berieten, gezeigt hatte, war kein Land ernsthaft an den jüdischen Flüchtlingen interessiert.35

Quellen

31 Siehe Josef Walk (Hrsg.): Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat. Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien – Inhalt und Bedeutung, Heidelberg 1996.

32 Vgl. Die Nacht als die Synagogen brannten. Texte und Materialien zum Novemberpogrom 1938, bearb. von Myrah Adams, Benigna Schönhagen und Thomas Stöckle, hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1990.

33 Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 29/1 Staatsanwaltschaft Ravensburg T 1 Nr. 6890 (Laupheimer Synagogenbrandprozess); Konrad Pflug: Ehemalige Synagogen als Gedenkstätten, in: Gedächtnis aus Stein. Die Synagoge in Kippenheim 1852–2002, hrsg. im Auftrag des Fördervereins Ehemalige Synagoge Kippenheim e. V. von Uwe Schillinger, Heidelberg/Ubstadt-Weiher/Basel 2002, S. 291–309; Die Nacht als die Synagogen brannten (wie Anm. 32), S. 15–21. Dort auch zum Folgenden. Die 15 Synagogen, die den Pogrom überstanden, sind: Adelsheim-Sennfeld, Bopfingen-Oberdorf, Eppingen, Freudental, Haigerloch, Hechingen, Hemsbach, Hirschberg-Leutershausen, Kippenheim, Obersulm-Affaltrach, Rexingen, Rottenburg-Baisingen, Sulzburg, Wallhausen-Michelbach und Werbach-Wenkheim.

34 John H. Bergmann: Die Bergmanns aus Laupheim (wie Anm. 2), S. 92; Gedenkbuch (wie Anm. 18), S. 342 sowie zahlreiche andere Biografien dort.

35 Siehe Magnus Brechtken: „Madagaskar für die Juden“. Antisemitische Idee und politische Praxis 1885–1945, München 1997.

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Historikerin Fritsche zu den Auswirkungen der Ereignisse 1938

Die Historikerin Dr. Christiane Fritsche untersucht die Auswirkungen des „Schicksalsjahrs“ 1938, das wie ein Katalysator für die weitere finanzielle Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung wirkte.

Der Ausschnitt entstammt ihrem Kapitel „,Arisiert‘ und ,wiedergutgemacht‘“, ebenfalls aus den Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs Band 45 entnommen: „Entrechtet – verfolgt – vernichtet. NS-Geschichte und Erinnerungskultur im deutschen Südwesten“, herausgegeben von Peter Steinbach, Thomas Stöckle, Sibylle Thelen, Reinhold Weber, Stuttgart, 2016 (Download als PDF):

„Arisiert“ und „wiedergutgemacht“

Die Ausplünderung der Juden im "Dritten Reich" und Entschädigungsversuche nach 1945 in Mannheim

In der Geschichtswissenschaft gilt das Jahr 1938 als „Schicksalsjahr“39 für die „Arisierung“ in Deutschland, denn vor allem die Reichspogromnacht war ein wichtiger Katalysator für die weitere finanzielle Ausplünderung der Juden und ihre endgültige Verdrängung aus der Wirtschaft. Doch schon vor Herbst 1938 schlug das NS-Regime eine härtere Gangart ein. So mussten Juden nach der im April 1938 erlassenen „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ detaillierte Vermögensverzeichnisse anfertigen,40 anhand derer sich der Fiskus einen Überblick über das, so hieß es im Reichswirtschaftsministerium, „greifbare Vermögen“41 machen konnte.

Gleichzeitig wurde die „Arisierung“  von Firmen Regeln unterworfen. Verkäufe von jüdischen Betrieben wurden nun genehmigungspflichtig. In Baden musste das dortige Finanz- und Wirtschaftsministerium grünes Licht für die „Entjudung“ von Firmen geben. In den folgenden Monaten griff es immer wieder zu Lasten der jüdischen Verkäufer in die „Arisierungen“ ein.42

Parallel zur weiteren „Arisierung“ von Firmen erließ die NS-Regierung ab Sommer 1938 weitere Berufsverbote unter anderem für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.43

Am 25. Juli 1938 verloren zudem mit der 4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz bis auf wenige Ausnahmen alle jüdischen Ärzte ihre Approbation.44

Vor dem Nichts stand damit auch der Mannheimer Arzt Julius Strauss. Er hatte sich 1901 in der Quadratestadt als Kinderarzt niedergelassen. Weil es außer ihm nur wenige andere auf Kinder spezialisierte Mediziner gab, besaß er bald schon die „größte lokale Praxis“45 auf diesem Gebiet.

1933 durfte Strauss zwar weiter praktizieren, doch traf ihn der Boykott gegen jüdische Ärzte empfindlich. Sein Jahreseinkommen sank von rund 11 800 Reichsmark im Jahr 1932 auf etwa 7200 Reichsmark 1933, und er gab, um zusätzlich etwas Geld zu verdienen, Kurse in Säuglingspflege.46 Im Sommer 1938 verlor er seine Existenzgrundlage. Bis zu seiner Deportation im Herbst 1940 nach Gurs47 wird Julius Strauss, um sich und seine Frau Lily über Wasser zu halten, von seinen Ersparnissen gelebt haben.

„Tausende von Scherben auf den Bürgersteigen“48 sah Luise Neureuter, wie sie in den 1980er Jahren berichtete, als sie am 10. November 1938 mit der Straßenbahn durch Mannheims Innenstadt fuhr. Wie überall im Deutschen Reich hinterließen SA-Männer und NSDAP-Mitglieder auch hier nach der Reichspogromnacht eine Spur der Verwüstung.

Heute schätzt man, dass deutschlandweit mehr als 1400 Synagogen und Betstuben zerstört wurden, etwa 400 Juden wurden ermordet und rund 30 000 in Konzentrationslager verschleppt.49 Doch die braunen Horden zertrümmerten nicht nur Gotteshäuser, sondern sie zerstörten auch Privatbesitz und stahlen, was sie tragen konnten. Sie plünderten Geschäfte und nahmen die Waren sowie oft auch Bargeld mit.

Besonders schwer traf es Kaufleute, die unmittelbar vor der „Arisierung“ ihres Betriebs standen, wie Adolf Engel in Mannheim. Er hatte bereits einen Käufer für sein Textilgeschäft Geschw. Strauss gefunden,50 doch nun wurde am 10. November 1938 seine komplette Ladeneinrichtung zertrümmert, ja selbst das Schutzgitter vor den Schaufenstern herausgerissen und das Warenlager „bis auf das letzte Stück abtransportiert“.51 Zwar erhielt Engel später Teile seiner Stoffe zurück, doch waren sie allesamt „stark angeschmutzt, zerdrückt, schadhaft“52 und dürften ihm beim Verkauf kaum noch etwas eingebracht haben. Einem Trümmerfeld glichen auch viele Privatwohnungen in Mannheim.

Überall in der Stadt zerhackten SA- und NSDAP-Männer Möbel, zerrissen Bücher und Bilder, zerschlugen Porzellan.53 Den Wert dieser Gegenstände wird man wohl niemals beziffern können. Fest steht nur, dass zahlreiche jüdische Familien am Abend des 10. November 1938 in den Scherben ihrer bürgerlichen Existenz standen. Ellen Wohlgemuth aus der Mannheimer Dürerstraße musste sich, weil in ihrer Wohnung nicht eine einzige Tasse heil geblieben war, Geschirr von ihren Nachbarn leihen.54

Noch während in Mannheim und überall im Deutschen Reich SA-Männer Wohnungen zertrümmerten und jüdische Geschäfte zerstörten, stellte die NSRegierung in Berlin die Weichen für die endgültige Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft. So legte die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben am 12. November 1938 fest, dass Juden ab dem 1. Januar 1939 keine Einzelhandelsverkaufsstellen, Versandgeschäfte, Bestellkontore und selbständigen Handwerksbetriebe mehr führen durften.55

Alle jüdischen Einzelhandelsgeschäfte sollten nun aufgelöst und nur Läden, die unbedingt für die Versorgung der Bevölkerung gebraucht wurden, in „arische“ Hände überführt werden. Noch einen Schritt weiter ging die Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938.56 Denn nun konnten jüdische Firmeninhaber gezwungen werden, ihren Betrieb innerhalb einer bestimmten Frist zu veräußern oder abzuwickeln. Reichsweit wurden im Winter 1938/39 also die letzten jüdischen Betriebe „arisiert“.

Quellen

39 Axel Drecoll: Die Rolle der Finanzverwaltung bei der wirtschaftlichen Verfolgung in München, Nürnberg und Unterfranken, in: ders./Hans Günter Hockerts/ Christiane Kuller/Tobias Winstel (Hrsg.): Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern. Ein Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München in Kooperation mit der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München 2004, S. 39–54, hier S. 51.

40 "Vgl. Beauftragter für den Vierjahresplan/Reichsministerium des Inneren: Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, 26.4.1938, in: RGBl I 1938, S. 414.

41 Krüger, Reichswirtschaftsministerium, an Landesregierungen u. a., betr. Anmeldung des Vermögens von Juden (vertraulich!), 21.11.1938, in: GLA Ka, 237, Nr. 40500.

42 Vgl. Christiane Fritsche: Ausgeplündert (wie Anm. 7), S. 216–261. Im Frühjahr 2014 ist das breit angelegte Forschungsprojekt Geschichte der Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus unter der Leitung von Wolfram Pyta (Universität Stuttgart) und Edgar Wolfrum (Universität Heidelberg) angelaufen, das sicherlich weitere Erkenntnisse zur Rolle des badischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums im „Dritten Reich“ und seiner Beteiligung an der „Arisierung“ liefern wird.

43 Vgl. Christiane Fritsche: Ausgeplündert (wie Anm. 7), S. 264–276.

44 Vgl. 4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, 25.7.1938, in: RGBl I 1938, S. 969.

45 Bruno Lamm: Schaden im beruflichen Fortkommen, 5.12.1961, in: GLA Ka, 480, EK 12439.

46 Vgl. ebd. und Bezirksärztekammer Nordbaden an Landesamt für Wiedergutmachung, betr. Entschädigungssache nach Dr. med. Julius Strauss, hier: Schaden im beruflichen Fortkommen, 27.4.1962, in: GLA Ka, 480, EK 12439.

47 Vgl. Allied High Commission for Germany: Certificate of Incarceration, 2.12.1954, in: GLA Ka, 480, EK 12439. Julius Strauss meldete sich, als seine Frau 1942 nach Auschwitz deportiert wurde, freiwillig als Transportarzt. Beide kamen vermutlich in Auschwitz um. Vgl. ebd. und StadtA MAISG, D 44 Erhebungsbögen Judenschicksale."

48 Louise Neureuter: Eine Erinnerung an die Reichskristallnacht, 1984, in: StadtA MA-ISG, D 1 Jüdische Geschichte, Zugang 16/1967, Nr. 172, Bl. 73. Vgl. auch Christiane Fritsche: „ … war die Zerstörung so vollkommen, daß weder ein Stuhl, noch ein Glas, noch eine Tasse oder ein Teller mehr heil und gebrauchsfähig war“: Die Reichspogromnacht in Mannheim, in: Mannheimer Geschichtsblätter 27 (2014), S. 23–38.

49 Vgl. Meier Schwarz: Die „Kristallnacht“-Lüge, online verfügbar unter: www.zukunft-brauchterinnerung.de/holocaust/ausschreitungen-und-judenpolitik-seit-1935/176.html, Zugriff am 13.6.2014.

50 Mitte Oktober 1938 einigten sich Adolf Engel und sein Kompagnon Hermann Hofmann mit Walter Lang über den Verkauf des Textilgeschäfts, vgl. Walter Lang an Reichstreuhänder der Arbeit Karlsruhe, betr. Erwerb eines nichtarischen Betriebs, 17.10.1938, in: GLA Ka, Abt. 237, Zugang 19/1967, Nr. 1810.

51 Adolf Engel an Gestapo, betr. die bei den Kundgebungen am 10. November eingetretenen Schäden im Warenlager der Firma Geschwister Strauss, dahier P 5,11, 7.12.1938, in: GLA Ka, Abt. 237, Zugang 19/1967, Nr. 1810; Kopie in: StadtA MA-ISG, D 1 Jüdische Geschichte, Zugang 16/1967, Nr. 195, Bl. 71.

52 Ebd. 53 Dabei wurden in Mannheim auch Kunstgegenstände massenhaft zerstört und nicht, wie etwa in München, in Museen geschafft. So zerrissen SA-Leute unter anderem eine umfangreiche Edvard-Munch-Sammlung im Haus des Verlegers Heinrich Gütermann, vgl. Christiane Fritsche: Ausgeplündert (wie Anm. 7), S. 288–290.

53 Dabei wurden in Mannheim auch Kunstgegenstände massenhaft uerstört und nicht, wie etwa in München, in Museen geschafft. So zerrissen SA-Leute unter anderem eine umfangreiche Edvard-Munch-Sammlung im Haus des Verlegers Heinrich Gütermann, vgl. Christiane Fritsche: Ausgeplündert (wie Anm. 7), S. 288-290.

54 So gab in den 1960er Jahren eine Nachbarin von Ellen Wohlgemuth zu Protokoll, vgl. Polizeipräsidium Kriminalpolizei Mannheim: Auf Vorladung erscheint die verh. Hausfrau Anna Scherz, 15.6.1961, in: GLA Ka, 480, EK 12289, Nr. 1.

55 Vgl. Beauftragter für den Vierjahresplan: Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, 12.11.1938, in: RGBl I 1938, S. 1580.

56 Vgl. Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens, 3.12.1938, in: RGBl I 1938, S. 1709.

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Entrechtet - verfolgt - vernichtet.

Landeskundliche Reihe Bd. 45: Entrechtet - verfolgt - vernichtet. NS-Geschichte und Erinnerungskultur im deutschen Südwesten. Hrsg.: Peter Steinbach, Thomas Stöckle, Sibylle Thelen, Reinhold Weber, Stuttgart 2016
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