Der Weg zur deutschen Einheit

Nach dem Mauerfall rückt die deutsche Einheit in greifbare Nähe. Die Rufe der DDR-Bürgerinnen und Bürger nach einem vereinten Deutschland werden immer lauter. Das SED-Regime kommt nicht umhin, sich dem Druck zu beugen. Mit internationaler Hilfe und der Politik der Bundesrepublik soll Deutschland wieder zusammen wachsen. Diese Seite gibt einen Überblick über den Weg zur Deutschen Einheit.

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Was geschah nach dem Mauerfall?

Am 28.11.1989 formuliert der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag zehn Schritte zur Wiedervereinigung Deutschlands. Darunter fallen Sofortmaßnahmen humanitärer Art, umfassende Wirtschaftshilfe, der Ausbau der Zusammenarbeit beider Staaten, eine Vertragsgemeinschaft, die Schaffung konföderativer Strukturen, die Einbettung des deutschen Einigungsprozesses in die gesamteuropäischen Strukturen, der Beitritt reformorientierter Ostblockstaaten zur Europäischen Gemeinschaft, die Beschleunigung des KSZE-Prozesses, die Abrüstung und Rüstungskontrolle und die Einheit Deutschlands.

Die Regierung der DDR wollte von einer deutschen Wiedervereinigung erst einmal nichts wissen. Allerdings konnte auch sie die Augen nicht vor der katastrophalen wirtschaftlichen und politischen Lage in der DDR verschließen.

Die Bevölkerung setzte bei der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 ein deutliches Zeichen. Die „Allianz für Deutschland“, bestehend aus der Ost-CDU, dem Demokratischen Aufbruch (DA) und der Deutschen Sozialen Union (DSU) erhielt 48 Prozent der Wählerstimmen. Die SPD wurde zweitstärkste Kraft mit 21,9 Prozent der Stimmen. Die zur PDS umbenannte SED kam auf nur noch 16,4 Prozent. Der „Bund Freier Demokraten“, das liberale Wahlbündnis der drei Parteien Deutsche Forumpartei (DFP), Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDP) und Freie Demokratische Partei (F.D.P) erhielt 5,3 Prozent der Stimmen. Der Tag markierte das Ende der SED-Herrschaft und war ein wichtiger Schritt zur Wiedervereinigung.

Die Bundesrepublik und die DDR unterzeichneten in der Folge zwei Staatsverträge, die die innenpolitische Wiedervereinigung regelten:

Die außenpolitischen Aspekte regelte der Zwei-plus-Vier-Vertrag.

Am 3. Oktober 1990 trat die deutsche Wiedervereinigung schließlich in Kraft.

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Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion

Am 18. Mai 1990 unterzeichnen die Finanzminister der beiden deutschen Staaten Theodor Waigel und Walter Romberg den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Mit dem sogenannten Staatsvertrag übernimmt die DDR zum Stichtag am 1. Juli 1990 große Teile der Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik. Auch in der DDR gilt nur noch die D-Mark als Zahlungsmittel.

Löhne, Gehälter, Renten, Mieten und andere wiederkehrende Zahlungen werden 1:1 umgestellt. Bei Bargeld und Bankguthaben sind die Regelungen komplizierter. Kinder unter 14 Jahren können bis zu 2.000 DDR-Mark im Verhältnis 1:1 umtauschen, 15 bis 59-Jährige bis zu 4.000 DDR-Mark, wer älter ist, 6.000 DDR-Mark. Darüber hinausgehende Beträge werden im Verhältnis 2:1 umgestellt.

Mit der Übernahme des wirtschafts- und sozialpolitischen Systems der Bundesrepublik und der Einführung der D-Mark als alleinigem Zahlungsmittel ist die wirtschaftliche Eingliederung der DDR in die Bundesrepublik praktisch vollzogen.

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Der Einigungsvertrag

Am 31. August 1990 unterzeichneten die beiden Verhandlungsführer Innenminister Wolfgang Schäuble und DDR-Staatssekretär Günther Krause den „Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland über die Herstellung der Einheit Deutschlands“, kurz Einigungsvertrag.


Was ist der Einigungsvertrag?

Dieser Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beinhaltet und regelt die Auflösung der DDR, ihren Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland und besiegelt damit die deutsche Einheit. Mit dem Einigungsvertrag endete ein einmaliger Prozess: Ein Staat löste sich friedlich und demokratisch selbst auf. DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière bezeichnete den von beiden deutschen Regierungen ausgehandelten Vertrag im Anschluss als einen „Erfolg für die Demokratie“.

Der Einigungsvertrag im Wortlaut

 

Was steht im Einigungsvertrag?

Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland wurden viele Veränderungen notwendig, die der Vertrag beschreibt. Dazu gehören unter anderem beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes, die Rechtsangleichung und die Neuordnung der Öffentlichen Verwaltung und des Öffentlichen Vermögens.

In neun Kapiteln und 45 Artikeln regelt das Vertragswerk auf rund 1.000 Seiten die Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Der Einigungsvertrag enthält sechs Änderungen des Grundgesetzes und regelt detailliert die mit dem Beitritt verbundenen Rechtsfragen. Sein Inhalt ist geltendes Bundesrecht. 

  • "... ausgehend von dem Wunsch der Menschen in beiden Teilen Deutschlands, gemeinsam in Frieden und Freiheit in einem rechtsstaatlich geordneten, demokratischen und sozialen Bundesstaat zu leben, ..." 

    Eingangsformel des Einigungsvertrags

  • "... in dankbarem Respekt vor denen, die auf friedliche Weise der Freiheit zum Durchbruch verholfen haben, die an der Aufgabe der Herstellung der Einheit Deutschlands unbeirrt festgehalten haben und sie vollenden, ..." 

    Eingangsformel des Einigungsvertrags

  • " ... in dem Bestreben, durch die deutsche Einheit einen Beitrag zur Einigung Europas und zum Aufbau einer europäischen Friedensordnung zu leisten, in der Grenzen nicht mehr trennen und die allen europäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben gewährleistet, ..."

    Eingangsformel des Einigungsvertrags

  • Art 1 Länder

    (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland. 

  • Art 2 Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit

    (1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. (...)

    (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.

Wie entstand der Vertrag?

Am 6. Juli 1990 begannen in Ost-Berlin die Verhandlungen über den Einigungsvertrag (2. Staatsvertrag) zum Beitritt der DDR auf Grundlage des Artikels 23 des Grundgesetzes. Nach langen Diskussionen über den Beitrittstermin beschloss die Volkskammer in einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit 294 von 400 Stimmen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. 

Folgen: neues Bundesgebiet, neue Bundesländer

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde damit auf das bisherige Gebiet der DDR ausgedehnt. Aus den 14 DDR-Bezirken entstanden die fünf neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebildet. Das neue Land Berlin bildeten die 23 Bezirke von Berlin, das zugleich als Hauptstadt des vereinten Deutschlands bestimmt wurde. Die Bundesrepublik übernahm das DDR-Vermögen und haftete für die Schulden.

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Zwei-plus-Vier-Vertrag

In den „Zwei-plus-Vier-Gesprächen“ beraten die vier Außenminister der Sowjetunion, der USA, Frankreichs und Großbritanniens mit ihren zwei deutschen Kollegen das Verfahren und die Konsequenzen des Zusammenschlusses der beiden Staaten.

Der 2+4-Vertrag regelt die außenpolitische Komponente des Vereinigungsprozesses. Der Vertrag vom 12. September 1990 stellt die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her. Er regelte in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kommt damit einer Art Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten gleich. Im Einzelnen werden festgelegt:

  1. Die endgültigen mitteleuropäischen Grenzen und damit das Staatsgebiet des vereinten Deutschlands mit der Erklärung, dass Deutschland keine Gebietsansprüche an andere Staaten stellt.
  2. Die Personalstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Personen mit der Erklärung, dass Deutschland auf die Herstellung, die Verfügung über und den Besitz von ABC-Waffen sowie auf das Führen von Angriffskriegen verzichtet.
  3. Eine Vereinbarung über den Abzug der sowjetischen Truppen aus Ostdeutschland bis 1994 und das Recht, Bündnissen anzugehören.

Am 20. September 1990 stimmen die beiden deutschen Parlamente Volkskammer und Bundestag dem Einigungsvertrag zu: die Abgeordneten der Volkskammer mit 299 von 380 Stimmen, die des Bundestags mit 442 von 492 Stimmen. Am folgenden Tag stimmte der Bundesrat dem Vertragswerk einstimmig zu. Der Einigungsvertrag wurde durch den Bundespräsidenten am 23. September 1990 ratifiziert.

Die UNESCO hat am 25. Mai 2011 den Zwei-plus-Vier-Vertrag und 14 weitere Dokumente zum Bau und Fall der Berliner Mauer in das  Weltdokumentenerbe Memory of the World aufgenommen.

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Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990

Am 3. Oktober 1990 wird die Wiedervereinigung vollzogen. Mit ihr endet nicht nur die 40-jährige Teilung Deutschlands. Mit dem Einigungsvertrags trat die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. In vielen Städten Deutschlands feiern die Menschen mit Freudenfesten den Tag der Deutschen Einheit. Anlässlich der Feierlichkeiten wird um Mitternacht die Fahne der Einheit vor dem Deutschen Reichstagsgebäude gehisst, wo sie seither ununterbrochen weht. Der 3. Oktober wird zum künftigen deutschen Nationalfeiertag bestimmt.

Schon im November 1990 fanden die ersten gesamtdeutschen Bundestagswahlen statt. Helmut Kohl wurde erster gesamtdeutscher Bundeskanzler. Er stand einer aus CDU und FDP gebildeten Regierungskoalition vor.

Der Deutsche Bundestag entschied am 20. Juni 1991 im sogenannten Hauptstadtbeschluss, dass Berlin als Bundeshauptstadt auch Sitz des Bundestages und der Bundesregierung werden sollte. Viele wichtige Bundesinstitutionen siedelten an die Spree über. Zentrales Bauwerk der neuen Bundeshauptstadt ist das restaurierte und mit einer Kuppel versehene Reichstagsgebäude. Es beheimatet den Deutschen Bundestag, der dort am 19. April 1999 seine erste Sitzung abhielt.

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DDR im Unterricht

Hintergrundinformationen und Unterrichtsmaterialien

Was sollten Schüler:innen über die DDR wissen? Wo findet man Unterrichtsmaterial oder Kontakte zu Zeitzeugen? Welche Fortbildungen können Lehrer:innen zur DDR besuchen? Das LpB-Portal „DDR im Unterricht“ weist auf geeignete Publikationen und Ansprechpartner hin.
www.ddr-im-unterricht.de

Dossier: Tag der deutschen Einheit

Vereintes Deutschland: 1990 wurde die DDR formal als Staat aufgelöst und der Bundesrepublik angegliedert. Damit war nach 45 Jahren der Trennung die staatliche Einheit Deutschlands wiederhergestellt. 
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Letzte Aktualisierung: August 2023, Internetredaktion der LpB BW

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