Wahl des Bundespräsidenten 2017 (Archiv)

Der frühere Außenminister und SPD-Politiker Frank-Walter Steinmeier ist am 12. Februar 2017 zum neuen Bundespräsidenten Deutschlands gewählt worden. Am 19. März 2017 wird er den amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck ablösen, der aus Altersgründen keine zweite Amtszeit mehr antreten wollte. Am 22. März 2017 wurde Steinmeier in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes vereidigt.

Bei der geheimen Abstimmung in der Bundesversammlung erhielt Frank-Walter Steinmeier 931 von 1239 gültigen Stimmen. Der 61-Jährige war von den Parteien CDU/CSU und SPD nominiert worden, die in der Bundesversammlung über 924 Sitze und somit über die absolute Mehrheit verfügt haben

In unserem Dossier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Wahl des neuen Bundespräsidenten und zu seiner Rolle an der Spitze der Bundesrepublik.

Weitere Wahlergebnisse

Der Kölner Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge, Kandidat der Linken, erhielt 128 Stimmen; die Linke verfügte in der Bundesversammlung über 95 Sitze.

Für den stellvertretenden AfD-Bundesvorsitzenden Albrecht Glaser, den Kandidaten der AfD, stimmten 42 Delegierte (die AfD verfügte in der Bundesversammlung über 35 Stimmen).

Der Jurist und Fernsehdarsteller Alexander Hold, Kandidat der Freien Wähler, erhielt 25 Stimmen (die Freien Wähler verfügten über elf Stimmen).

Engelbert Sonneborn, der Vater des Satirikers Martin Sonneborn, der von der Piratenpartei nominiert worden war, erhielt zehn Stimmen.

103 Mitglieder der Bundesversammlung enthielten sich, 14 Stimmen waren ungültig.

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1. Was sagte Frank-Walter Steinmeier nach seiner Wahl?

In seiner kurzen Ansprache nach Annahme der Wahl sprach Steinmeier über die Bedeutung von "Mut" für Deutschland. Er erinnerte an die Worte einer jungen tunesischen Demokratie-Aktivistin, die über die Deutschen gesagt habe: "Ihr macht mir Mut." Es sei wunderbar, dass Deutschland "für viele in der Welt ein Anker der Hoffnung geworden ist", sagte Steinmeier vor den Delegierten der Bundesversammlung. "Wir machen anderen Mut, nicht weil alles gut ist, sondern weil wir gezeigt haben, dass es besser werden kann!"

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2. Warum wurde ein neuer Bundespräsident gewählt?

Die Amtszeit von Bundespräsident Joachim Gauck endet am 18. März 2017. Für eine weitere Amtszeit tritt er nicht an. In einer Erklärung begründete der heute 76-jährige Gauck seinen Entschluss damit, dass er nicht für die für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren vorauszusetzende „Energie und Vitalität" garantieren könne. Gauck war 2012 nach dem überraschenden Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff von der CDU, der CSU, der SPD, der FDP und von den Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsamer Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen worden.

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3. Wer hat den neuen Bundespräsidenten gewählt?

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt, die nur zu diesem Zweck im Berliner Reichstag zusammenkommt. Die Bundesversammlung besteht laut Grundgesetz aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden müssen: je größer also eine Landtagsfraktion ist, umso mehr Delegierte kann sie in die Bundesversammlung entsenden. Die paritätische Beteiligung der Länderparlamente soll bewirken, dass das Staatsoberhaupt die Bundesrepublik mit ihrer Gliederung in Bund und Länder repräsentiert.

Aktuell hat der deutsche Bundestag 630 Mitglieder/-innen, deshalb stellen auch die Landtage 630 Wahlleute für die Bundesversammlung. Insgesamt hatte die Bundesversammlung am 12. Februar 2017 deshalb 1260 Mitglieder/-innen. Um gewählt zu werden, musste ein Kandidat die einfache Mehrheit von 631 Stimmen auf sich vereinigen.

mehr zur Zusammensetzung der Bundesversammlung 2017

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4. Wer kann Bundespräsident/-in werden?

Theoretisch kann jede/r Deutsche, der oder die das 40. Lebensjahr vollendet hat, zum Bundespräsidenten gewählt werden. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. In der Praxis einigen sich die Fraktionen in der Bundesversammlung schon im Voraus auf bestimmte Bewerber/-innen.

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5. Wer kandidierte 2017 als neuer Bundespräsident?

Frank-Walter Steinmeier

Leben und beruflicher Werdegang

Frank-Walter Steinmeier kam am 5. Januar 1956 in Detmold im Kreis Lippe auf die Welt. Nach dem Abitur 1974 absolvierte er seinen Wehrdienst und studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft an der Justus Liebig- Universität in Gießen.

1991 begann Steinmeier bei der Niedersächsischen Staatskanzlei zu arbeiten, zunächst als Medienreferent, dann als Leiter des persönlichen Büros des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder. Schließlich stand er der Abteilung für Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung und -Planung vor. Von 1996 bis 1998 war Steinmeier Staatssekretär und Leiter der Niedersächsischen Staatskanzlei. 1998 wurde er Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragter für die Nachrichtendienste und 1999 auch Chef des Bundeskanzleramtes.

Während der großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD hatte Steinmeier 2005 bis 2009 das Amt des Außenministern inne. 2007 bis 2009 war er außerdem Vizekanzler. Seit 2009 ist Steinmeier ach Mitglied des Deutschen Bundestages. 2013 wurde der heute 60-Jährige erneut zum Bundesminister des Auswärtigen ernannt, wieder in der Großen Koalition zwischen CDU/CSU und SPD.

Privatleben

Frank-Walter Steinmeier ist verheiratet und hat eine Tochter.

Politisches Engagement

1975 trat Steinmeier in die SPD ein. Dort machte er an der Seite des SPD-Ministerpräsidenten und späteren Kanzler Gerhard Schröder Karriere. 2007 wurde Steinmeier SPD-Parteichef, 2009 ernannten ihn die Sozialdemokraten zum Kanzlerkandidat. Die Wahl im Herbst 2009 verlor die SPD allerdings.

Präsidentenwahl

Die große Koalition schlug Steinmeier am 14. November 2016 auf Vorschlag von Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) als gemeinsamen Kandidaten von CDU/CSU und SPD für das Bundespräsidentenamt vor. Rechnerisch unterstützen Steinmeier 76 Prozent der Delegierten der Bundesversammlung.

persönliche Homepage von Frank-Walter Steinmeier

Zeit Online über die Nominierung Steinmeiers

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Christoph Butterwegge

Leben und beruflicher Werdegang

Christoph Butterwegge wurde am 26. Januar 1951 in Albersloh (Krs. Münster/Westfalen) geboren.

1970 machte er Abitur am Dortmunder Max-Planck-Gymnasium und studierte bis 1978 an der Ruhr-Universität Bochum (Sozialwissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie und Philosophie). 1980 promovierte er zum Doktor der Politikwissenschaften an der Universität Bremen. 1990 habilitierte er im Fach Politikwissenschaft.

Als Dozent lehrte Butterwegge an der Akademie für Arbeit und Politik sowie an der Forschungs- und Bildungsstätte für die Geschichte der Arbeiterbewegung im Lande Bremen. Es folgten weitere Lehraufträge an den Universitäten Bremen, Münster und Duisburg, der Pädagogischen Hochschule Erfurt sowie den Fachhochschulen Bremen, Fulda und Magdeburg.

Von 1998 bis Oktober 2016 war Butterwegge Professor für Politikwissenschaft an der Kölner Universität. Er verfasste zahlreiche Bücher, darunter "Armut in einem reichen Land."

Privatleben

Butterwegge ist verheiratet, hat zwei kleine Kinder und lebt mit seiner Familie in Köln.

Politisches Engagement

1970 trat Butterwegge in die SPD ein. Als die SPD im Herbst 2005 eine große Koalition mit der Union einging, trat er dann wegen der „Agenda 2010" und der sogenannten Hartz-Gesetze aus. Seitdem ist Butterwegge parteilos.

Präsidentenwahl

Am 21. November 2016 ernannte die Linke Butterwegge zu ihrem Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl. Die zuständigen Gremien der Partei stellten den 65-Jährigen einstimmig auf. Butterwegge sagte bei seiner Nominierung, ihm komme es darauf an, auf die soziale Spaltung zwischen Arm und Reich hinzuweisen, aus der politische Zerrissenheit resultiere. Ihr wolle er eine "Agenda der Solidarität" entgegensetzen. Rechnerisch unterstützen Butterwegge 8 Prozent der Delegierten der Bundesversammlung.

persönliche Homepage von Christoph Butterwegge

Interview im Klever Wochenblatt mit Butterwegge

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Albrecht Glaser

Leben und beruflicher Werdegang

Albrecht Glaser wurde am 8. Januar 1942 in Worms geboren. Sein Abitur legte er am humanistischen Gymnasium 1963 in Worms ab. Anschließend studierte er Rechts-, Staats- und Verwaltungswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Tübingen und Speyer, Geschichte in Kassel und Volkswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. Dem schloss er eine Ausbildung zum Höheren Dienst in der Finanzverwaltung im Bundesfinanzministerium an.

1973 bis 1975 war Glaser Rektorassistent an der Universität Heidelberg, von 1975 bis 1979 Regierungsrat in der Finanzverwaltung und Dozent an der Fachhochschule für Finanzen Baden-Württemberg. 1979 bis 1987 war er Bürgermeister in zwei Städten in Baden-Württemberg und 1988 bis 1995 erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen. 1995 bis 2001 übte er das Amt des Stadtkämmerers der Stadt Frankfurt am Main aus. 2001 bis 2007 agierte er als Geschäftsführer einer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft. Glaser war Mitglied in zahlreichen Ausschuss- und Aufsichtsräten.

Privatleben

Der Pensionär Albrecht Glaser ist verheiratet und hat vier Kinder.

Politisches Engagement

Glaser war 24 Jahre hauptamtlicher Kommunal- und Landespolitiker. 1970 trat er der CDU bei. Gut 40 Jahre später verließ er die Partei und schloss sich der 2013 neu gegründeten AfD an. Seit 2015 ist er Vorstandssprecher der AfD Hessen. Auf dem Bundesparteitag in Essen im Juli 2015 wählten ihn die Delegierten zu einem von drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden.

Präsidentenwahl

Beim AfD-Bundesparteiprogrammtag 2016 wurde Glaser als Kandidat für die Bundespräsidentschaft vorgestellt. Dabei ist Glaser die zweite Wahl der Partei. Eigentlich sollte der deutlich bekanntere Parteivize Alexander Gauland zur Bundespräsidentenwahl antreten. Der jedoch verzichtete aus Altersgründen. Rechnerisch unterstützen Glaser 3 Prozent der Delegierten der Bundesversammlung.

Wikipedia: Albrecht Glaser

Porträt über Albrecht Glaser in der "Welt"

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Alexander Hold

Leben und beruflicher Werdegang

Alexander Hold wurde am 11. März 1962 in Kempten im Allgäu geboren. Nach dem Abitur am Carl-von- Linde Gymnasium in Kempten leistete er seinen Dienst bei der Bundeswehr. Bis 1989 studierte er Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften und Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Bis 1992 war er als Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk München tätig. Bis 1997 wirkte er als Staatsanwalt in Kempten.

Am 1. März 1997 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Anschließend war er bis 2001 Richter am Landgericht Kempten und danach Richter am Amtsgericht Kempten.

2001 übernahm Hold die Moderation der Sat.1- Gerichtsshow „Richter Alexander Hold", die 2013 eingestellt wurde. 2003 war der Jurist in der Gerichtsshow "Schuldig? - Schicksale vor Gericht" zu sehen. Derzeit unterhält er die Kolumne "Hold hat recht" mit Rechtstipps für Verbraucher im "Sat.1-Frühstücksfernsehen".

Privatleben

Alexander Hold ist geschieden und Vater von zwei Kindern.

Politisches Engagement

Am 2. März 2008 wurde Hold in den Kemptener Stadtrat gewählt, seit 2014 leitet er dort die Fraktion der Freien Wähler. Seit September 2013 sitzt er auch für die Freien Wähler im Bezirkstag im Schwaben.

Präsidentenwahl

Am 20. Juli 2016 nominierten die Freien Wähler Hold zum Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Hold sagte bei seiner Nominierung, er sehe sich als seriösen Gegenkandidaten zu Frank-Walter Steinmeier. Rechnerisch unterstützen Hold 1 Prozent der Delegierten der Bundesversammlung.

Wikipedia: Alexander Hold

Augsburger Allgemeine: TV-Richter Alexander Hold will weiter als Bundespräsident antreten

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6. Wie läuft die Bundespräsidentenwahl genau ab?

Am 12. Februar 2017 werden im Plenarsaal des Berliner Reichstages die 1.260 Delegierten der Bundesversammlung zusammenkommen - als die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den 630 Mitglieder/-innen des Bundestages kommen ebenfalls 630 Delegierte aus den Landtagen. Bei den Ländervertreter/-innen handelt es sich häufig um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten. Dadurch soll der repräsentative Charakter der Bundesversammlung gestärkt werden.

Den Vorsitz der Bundesversammlung hat der Bundestagspräsident inne. Er ist sowohl für die Festlegung von Zeit und Ort der Bundesversammlung, als auch weitgehend für deren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung zuständig.

Die Delegierten stimmen geheim und ohne vorherige Aussprache über die Kandidatenvorschläge ab, die vorher beim Bundestagspräsidenten eingereicht worden sind. Im ersten und zweiten Wahlgang muss der Kandidat die absolute Mehrheit, also mindestens 50 Prozent der Stimmen, erreichen - am 12. Februar 2017 waren das 631 Stimmen. Im dritten Wahlgang genügt eine relative Mehrheit - es gewinnt also der Kandidat, der mehr Stimmen als jeder andere hat. Frank-Walter Steinmeier erreichte bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (mit 931 Stimmen)

(Im Jahr 2010 wurde der niedersächsische CDU-Ministerpräsident Christian Wulff tatsächlich erst im  dritten Wahlgang zum Bundespräsidenten gewählt: obwohl CDU/CSU und FDP, die Wulff nominiert hatten, in der Bundesversammlung die absolute Mehrheit besaßen, erreichte der CDU-Politiker im ersten Wahlgang nur 48,2 Prozent und im zweiten Wahlgang 49,4 Prozent der Stimmen.)

Die Bundesversammlung hat ihre Aufgabe erfüllt, sobald ein neuer Bundespräsident gewählt ist. Der Präsident des Bundestages, der die Versammlung leitet, erklärt sie für beendet, wenn der siegreiche Kandidat seine Wahl angenommen hat. Nach dem Gesetz stehen dem neu gewählten Bundespräsidenten dafür zwei Tage Bedenkzeit zu. Bislang haben aber alle die Wahl sofort angenommen.

Deutscher Bundestag (pdf-Broschüre, 2015): Die Bundesversammlung - Die Wahl des Bundespräsidenten

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7. Wer hatte in der Bundesversammlung die Mehrheit?

Der Bundesversammlung am 12. Februar 2017 haben alle 630 Mitglieder/-innen des Bundestages angehört. Außerdem entsandten die Landtage 630 weitere Delegierte. Wie viele Delegierte ein Bundesland schicken darf, hängt von der Bevölkerungszahl ab: Baden-Württemberg mit 9,4 Millionen Einwohner/-innen schickt 80 Delegierte, das Saarland mit 0,9 Millionen Einwohner/-innen nur acht Delegierte. Wie viele Delegierte die einzelnen Parteien in den Landtagen vorschlagen dürfen, hängt von den Fraktionsstärken ab.

Bei der Bundesversammmlung stellte die Union (CDU/CSU) 43 Prozent der Delegierten stellen (540 von 1260 Delegierten), die SPD etwa 30 Prozent (384 Delegierte), die Grünen 12 Prozent (147 Delegierte), die Linke 8 Prozent (95 Delegierte), die FDP 3 Prozent (33 Delegierte), die AfD ebenfalls 3 Prozent (35 Delegierte), die Piraten 1 Prozent (11 Delegierte) und übrige Parteien ebenfalls etwa 1 Prozent (12 Delegierte).

Zusammensetzung der 16. Bundesversammlung (12. Februar 2017)

alle ParteienCDU/CSUSPDGrüneLinkeFDPAfDPiratenSonstige
Delegierte: Gesamtsumme12605403841479536351112
Delegierte des Bundestages63031019363 64----
Delegierte der Landtage630230191843136351112
Bundeslandalle Parteienvorgeschlagen von der Partei
CDU/CSUSPDGrüneLinkeFDPAfDPiratenSonstige
Baden-Württemberg802312 26-8 11--
Bayern9755239----Freie Wähler: 10
Berlin26565424--
Brandenburg215814 -2-Brandenburger Vereinigte Bürger-bewegungen/ Freie Wähler: 1
Bremen5121-1---
Hamburg1327221---
Hessen452015522- --
Mecklenburg-Vorpommern1335-2-3--
Niedersachsen6325239-6- - -
Nordrhein-Westfalen135405717-12- 9 -
Rheinland-Pfalz3111122-24- -
Saarland843- 1--- -
Sachsen341652 7-4- -
Sachsen-Anhalt18621 3-6- -
Schleswig-Holstein23783-2-2Südschleswigscher Wählerverband: 1
Thüringen18731 6-1- -

Quellen: Bundesinnenministerium, Wahlrechtsportal wahlrecht.de, Baden-Württemberg: Pressemitteilung Landtag, Rheinland-Pfalz: SWR, Schleswig-Holstein:  Pressemitteilung Landtag, Berlin: Spiegel Online,  Brandenburg: Pressemitteilung Landtag,

 

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Rechtsgrundlage: Bundespräsidentenwahl im Grundgesetz

Grundgesetz: Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54)

Artikel 54 [Wahl]

(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt.
Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

(3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.

(4) Die Bundesversammlung tritt spätesten dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem Präsidenten des Bundestages einberufen.

(5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des Bundestages.

(6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

(7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 55 [Unvereinbarkeiten]
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.

(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

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8. Was sagt der Bundespräsident bei seiner Vereidigung?

Wenn ein neuer Bundespräsident sein Amt antritt, wird er bei einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat vereidigt. Diese Sitzungen fanden bis 1989 im Plenarsaal des Bundestages in Bonn statt, seit 1994 wird der neue Bundespräsident im Plenarsaal des Berliner Reichstages vereidigt. Frank-Walter Steinmeier wurde am 22. März 2017 in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes vereidigt.

Der Amtseid lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Quelle: Grundgesetz, Artikel 56).

Falls ein Bundespräsident eine zweite Amtszeit antritt, erfolgt üblicherweise keine erneute Vereidigung.

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9. Warum wird der Bundespräsident nicht direkt gewählt?

Dass der deutsche Bundespräsident nicht direkt vom Volk gewählt wird und hauptsächlich repräsentative Funktionen innehat, hängt mit historischen Erfahrungen zusammen. In der Weimarer Republik, die von 1918 bis 1933 bestand, wurde der Reichspräsident direkt gewählt und hatte dadurch eine Legitimation, die ihn vom Reichstag unabhängig machte. Der Reichspräsident war außerdem mit "umfangreichen Befugnissen" ausgestattet und stellte eine Art "Ersatzkaiser" dar (Quelle: bundespraesident.de). Diese Macht nutzte Reichspräsident Paul von Hinderburg gegen Ende der Weimarer Republik "in unheilvoller Weise" (indem er u.a. den Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannte).

Die Verfassungsväter und -mütter des Grundgesetzes entschieden deshalb nach 1945, den Bundespräsidenten indirekt wählen zu lassen (über die Bundesversammlung). Seine Aufgaben wurden in erster Linie auf repräsentative und integrative Aufgaben begrenzt.

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10. Welche regulären Aufgaben hat der Bundespräsident?

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und steht protokollarisch an der Spitze des Staates. Eine Gemeinsamkeit aller bisherigen Bundespräsidenten bestand im Versuch, durch wegweisende Reden gesellschaftliche Impulse zu geben.

Viele wichtige Aufgaben kann der Bundespräsident nicht im Alleingang, sondern nur im Zusammenwirken mit anderen politischen Organen wahrnehmen:

So schlägt der Bundespräsident nach Bundestagswahlen dem Bundestag einen Kandidaten zur Wahl zum Bundeskanzler vor; "faktisch kann er sich aber nur für die Kandidatin oder den Kandidaten der Partei oder der Koalition entscheiden, die siegreich aus den Bundestagswahlen hervorgegangen ist" (Karl-Rudolf Korte, Quelle: bpb.de)

Bei der Ernennung von Ministern muss der Bundespräsident dem Vorschlag des Bundeskanzlers folgen. Auch bei der Ernennung von Bundesrichtern, Bundesbeamten und Offizieren folgt der Bundespräsident den Vorschlägen der Regierung oder anderer Verfassungsorgane.

Zu den klassischen Aufgaben des Bundespräsidenten zählen außerdem:

- die Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen (durch sein öffentliches Auftreten bei staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, durch Reden, durch Besuche in Ländern und Gemeinden, durch Staatsbesuche im Ausland und den Empfang ausländischer Staatsgäste),

- die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, der Abschluss von Verträgen mit auswärtigen Staaten, die Beglaubigung (Bestellung) der deutschen diplomatischen Vertreter und der Empfang (Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben) der ausländischen Diplomaten. (Quelle: bundespraesident.de)

- das Begnadigungsrecht in Fällen, wo das Urteil von einem Bundesgericht gefällt wurde (bsp. Staatsschutzdelike wie Terrorismus und Spionage).

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11. Welche Krisen-Aufgaben hat der Bundespräsident?

Im politischen Leben der Bundesrepublik können besondere Situationen auftreten, in denen der Bundespräsident eine besondere Rolle spielt.

- Bundeskanzler scheitert bei Vertrauensabstimmung: wenn der Bundeskanzler bei einer Vertrauensabstimmung im Bundestag keine Mehrheit mehr findet, kann der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und Neuwahlen ausrufen. Dieser Fall ist in der Geschichte der Bundesrepublik bislang dreimal aufgetreten: 1972 stellte Willy Brandt (SPD) einen Antrag auf Neuwahlen, 1982 Helmut Kohl (CDU) und 2005 Gerhard Schröder (SPD) (Quelle: Horst Pötsch, bpb.de).

- Bedenken, ob ein Gesetz dem Grundgesetz entspricht: wenn ein Bundespräsident Zweifel daran hat, ob ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz verfassungsmäßig ist, dann kann er seine Unterschrift verweigern. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das bislang achtmal vorgekommen. Die Gründe dafür waren unterschiedlich: beispielsweise war der amtierende Bundespräsident der Ansicht, dass die Zustimmung des Bundesrates fehle, dass das Gesetz dem Grundgesetz widerspreche oder der Bundestag seine Kompetenzen überschreite (Quelle: Die Welt).

- gescheiterte Bundeskanzlerwahl: wenn ein Kanzlerkandidat bei seiner Wahl im Bundestag auch im dritten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit erhält, kann der Bundespräsident ihn zum Kanzler einer Minderheitenregierung ernennen oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen. Seit Bestehen der Bundesrepublik ist dieser Fall noch nie eingetreten.

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12. Wo liegt der Amtssitz des Bundespräsidenten?

Nach der Umsetzung des "Hauptstadtbeschlusses" des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 nimmt der Bundespräsident seine Tätigkeit von Berlin aus wahr. Seit Beginn des Jahres 1994 ist das Schloss Bellevue in Berlin der erste Amtssitz des Bundespräsidenten. Inmitten des Tiergartens, direkt am Spreeufer, unweit von Siegessäule, Bundestag und Brandenburger Tor liegt es im Zentrum der Hauptstadt Berlin. Der Neubau des Bundespräsidialamtes entstand am Rande des "Englischen Gartens", etwa 200 Meter südlich des Schlosses Bellevue.

Geschichte des Gebäudes:
Nach den Plänen des Architekten Michael Philipp Daniel Boumann entstand die dreiflügelige klassizistische Schlossanlage für den Prinzregenten Ferdinand von Preußen in den Jahren 1785 bis 1790. Noch vor dem Bau des Schlosses nahm der Schlosspark mit seiner Bellevueallee Gestalt an. Mit ihm entstand einer der ersten Landschaftsgärten in Preußen, der noch heute das Bild des Schlosses Bellevue prägt. Seinen Besitzer wechselte das wunderschön gelegene Schloss im Herzen Berlins danach mehrfach. Unter anderem beherbergte es eine Zeitlang das "Museum für Völkerkunde", bevor es 1938 zum "Reichsgästehaus" umgestaltet wurde.

Im zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude schwere Schäden, wurde aber in den Jahren 1955 bis 1959 als Berliner Domizil des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik Deutschland wieder aufgebaut, da man damals noch davon ausging, das Berlin bald wieder Hauptstadt eines ungeteilten Deutschlands sein werde (Quelle: bundespraesident.de).

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13. Wer sind die bisherigen Bundespräsidenten?

Theodor HeussFDP1949 - 1959Biografie
Heinrich LübkeCDU1959 - 1969 Biografie
Gustav W. HeinemannSPD1969 - 1974Biografie
Walter ScheelFDP1974 - 1979Biografie
Karl CarstensCDU1979 - 1984Biografie
Richard von WeizsäckerCDU1984 - 1994Biografie
Roman HerzogCDU1994 - 1999Biografie
Johannes RauSPD1999 - 2004Biografie
Horst KöhlerCDU2004 - 2010Biografie
Christian WulffCDU2010 - 2012Biografie
Joachim Gauck -2012 - 2017 Biografie

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14. Wo finde ich weitere Informationen?

www.bundespraesident.de

zur Wahl:

Zu den bisherigen Amtsinhabern:

Medien

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15. Erklärvideo zur Bundespräsidentenwahl 2017

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