Regelsatz ALG II (2022)

Arbeitslosengeld II - Hartz IV - Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Leistungsberechtigte Personen erhalten den sogenannten Regelsatz. 

Den Bürgergeld-Regelsatz ab 1. Januar 2023 finden Sie hier

Nach oben

Wer erhält den Hartz-IV-Regelsatz?

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

Nach oben

Wie hoch war der Hartz-IV-Regelsatz 2022?

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

 

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet?

Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. 

Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.

Quelle: Bundesregierung

Nach oben

Wie ändert sich der Regelsatz 2023 mit dem Bürgergeld?

Das Bürgergeld löste zum 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ab. 

Mehr Infos: Aktuelle Meldungen zu Hartz IV

Bürgergeld-Regelsatz 2023

Wie setzte sich der Hartz-IV-Regelsatz zusammen?

Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt. Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarfin % von der RLin € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke34,70%155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur9,76%43,82 €
Post und Telekommunikation8,94%40,15 €
Bekleidung, Schuhe8,30%37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung8,48%38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände6,09%27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen7,97%35,77 €
Verkehr8,97%40,27 €
Gesundheitspflege3,82%17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen2,62%11,73 €
Bildung0,36%1,62 €
Summe100 %449,00 €

Gesetzesgrundlagen

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ab dem Jahr 2021 (Regelbedarfsermittlungsgesetz - RBEG)

Bundesgesetzblatt: Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 - RBSFV 2022): Die Regelbedarfsstufen nach § 8 Absatz 1 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes werden zum 1. Januar 2022 um 0,76 Prozent erhöht und die Ergebnisse nach § 28 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf volle Euro gerundet. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 - RBSFV 2022

Nach oben

Zusätzlich zu den Regelsätzen und zu Wohn- und Heizkosten wird beim ALG II noch gewährt:

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Hartz-IV-Empfänger wurden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), bei der sie zuletzt versichert waren, pflichtversichert. Sie hatten vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehörten auch die Familienangehörigen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Privat Krankenversicherte blieben dies auch. Das Jobcenter zahlte dann einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag. Auch die Pflegeversicherung wurde beim Bezug von Hartz IV vom Jobcenter übernommen.

Seit Anfang 2011 galt die Zeit des Arbeitslosengeld II-Bezugs nicht mehr als Pflichtversicherungszeit. Rentenbeiträge führten die Hartz-IV-Träger seitdem für die Betroffenen nicht mehr ab. Vorher wurden monatlich Beiträge in Höhe von 40,80 Euro in die Rentenkasse eingezahlt.

Sozialgeld

für Kinder (altersabhängig) oder für den Lebenspartner des Beziehers von ALG II, sofern dieser nicht erwerbsfähig war. Kindergeld galt als Einkommen des Kindes und wurde in die Berechnung des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes einbezogen. Die Regelleistungen für Kinder waren aber höher als das Kindergeld.

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (GEZ)

Die Empfänger von Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II konnten sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Sozialticket

Das Sozialticket ermöglicht Personen, die Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen, ermäßigt Bus und Bahn zu benutzen. Nicht alle Kommunen bieten ein Sozialticket an. Das Sozialticket muss beantragt werden. Je nach Stadt kostet das Ticket durchschnittlich zwischen 25 und 35 Euro und ist nicht übertragbar. Viele Städte bieten als Alternative ein generelles Bürgerticket an. Damit ist auch Besuch von Museen, Ausstellungen oder Theatervorstellungen ermäßigt.

Bildungspaket

  • Mehraufwendungen für Mittagessen: Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege.
  • Lernförderung: Bedürftige Kinder konnten Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden konnte. Voraussetzung war insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigten und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestanden.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Bedürftige Kinder sollten in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür stand monatlich ein Betrag von insgesamt bis zu 15 Euro zur Verfügung, zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente.
  • Persönlicher Schulbedarf: Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wurden den Schülerinnen und Schülern einmal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: 156 Euro.
  • Ausflüge: Zudem wurden die Kosten ein- und mehrtägiger Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege übernommen (z. B. für Klassenfahrten).
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besuchte, hatte oft einen weiten Schulweg. Fielen deswegen Aufwendungen für Schülerbeförderung an und wurden sie nicht anderweitig abgedeckt, wurden diese Ausgaben übernommen, auch wenn die Schülerfahrkarte privat nutzbar war.

Zuschüsse für Schwangere

Schwangere hatten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.

Einmalige Zuschüsse

für beispielsweise Babyerstausstattung, Gründung eines Haushalts oder der Versorgung mit orthopädischen Schuhen.

Menschen mit Behinderung

Für voll erwerbsgeminderte Sozialgeldempfänger wurde ab Vollendung des 15. Lebensjahres ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn sie Inhaber eines Schwerbehinderten­ausweises mit dem Merkzeichen G waren. Für erwerbsfähige Menschen mit Behinderung wurde ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe) gewährt wurden.

Besuch der Tafeln

Gemäß ihrer Grundsätze helfen die Tafeln allen Menschen, die ihre Hilfe benötigen. Das sind arme oder von Armut bedrohte Menschen, die im Vergleich zu ihren Mitmenschen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben. Die über 900 Tafeln in Deutschland retten überschüssige, qualitativ einwandfreie Lebensmittel und verteilen diese an Menschen, die in Not sind. Eine Vielzahl Unternehmen oder auch Privatpersonen unterstützen die Tafeln mit Spenden. Grundsätzlich konnten beim Bezug von Hartz 4 die Tafeln besucht und die entsprechenden Angebote wahrgenommen werden. Die Hilfebedürftigkeit musste vor Ort nachgewiesen werden. Dazu diente beispielsweise der Hartz-4-Bescheid. Bei der Anmeldung wird eine Kundenkarte und eine feste „Lebensmittel-Abholzeit“ zugeteilt. Man konnte dann einmal wöchentlich zur zugeteilten Zeit Lebensmittel erhalten. Für die Lebensmittel ist eine Schutzgebühr zu entrichten.

Nach oben

Einschränkungen

Bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld II wurde auch das Vermögen berücksichtigt. Nach Abzug der Freibeträge konnte es komplett auf die ALG II Leistungen angerechnet werden. Bezog der Hilfebedürftige Einkommen, beispielsweise durch einen Minijob, wurde auch dieses nach Abzug vom Freibetrag angerechnet.

Der Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr war nicht zweckgebunden und stand jedem volljährigen Hartz-IV-Empfänger sowie dessen Partner oder Partnerin in der Bedarfsgemeinschaft zu. Allerdings war dieser Vermögensfreibetrag in der Höhe begrenzt, wobei sich die Grenze nach dem Geburtsjahr des ALG II Beziehers staffelte. Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren wurden, erhielten einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je vollendetem Lebensjahr. Bei Minderjährigen galt ein fester Grundfreibetrag auf das Vermögen von 3.100 Euro.

Zusätzlich sieht das Gesetz (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) zum Grundfreibetrag einen Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person vor für notwendige Anschaffungen.

Nicht anrechenbares Vermögen – Schonvermögen: Das Schonvermögen wird nicht auf das Vermögen angerechnet. Zum Schonvermögen zählt:

  • angemessener Hausrat
  • angemessenes Kraftfahrzeug
  • selbstgenutztes Wohneigentum, abhängig von der Größe
  • Altersvorsorgevermögen bei Befreiung zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • staatlich geförderte Altersvorsorge – Riester-Rente
  • Freibeträge für sonstiges Vermögen der Altersvorsorge. Hier muss zwingend, z..B. in der Versicherungspolice, vermerkt sein, dass eine Verwertung des Vermögens vor Eintritt in den Ruhestand unwiderruflich ausgeschlossen ist. Der Freibetrag beläuft sich auf 750 Euro je Lebensjahr.
     

Miete: Fiel die Miete zu hoch aus und hatten ALG-2-Empfänger keine Möglichkeit, diese zu senken, wurden nicht mehr die kompletten Mietkosten übernommen. In einem solchen Fall wurde dem Hartz-IV-Empfänger nur noch ein Mietzuschuss gewährt. Kosten für Unterkunft und Heizung mussten sich laut § 22 SGB II in einem „angemessenen“ Rahmen bewegen.

Nach oben

Nach oben

Gesetzliche Grundlage

§ 1 SGB II Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende

(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass

  1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
  2. die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
  3. geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
  4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
  5. behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
  6. Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.

(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur

  1. Beratung,
  2. Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
  3. Sicherung des Lebensunterhalts.
     

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nach oben

Nach oben

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unseren Websites Cookies. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, eine komfortable Nutzung diese Website zu ermöglichen. Einige Cookies werden ggf. für den Abruf eingebetteter Dienste und Inhalte Dritter (z.B. YouTube) von den jeweiligen Anbietern vorausgesetzt und von diesen gesetzt. Gegebenenfalls werden in diesen Fällen auch personenbezogene Informationen an Dritte übertragen. Bitte entscheiden Sie, welche Kategorien Sie zulassen möchten.