Oktober 2013

Christine Teusch (1888-1968) – Politikerin der ersten Stunde im Nachkriegsdeutschland

Im Oktober 2013 jährt sich zum 125. Mal der Geburtstag von Christine Teusch, die 1919 als eine der ersten Frauen in die Nationalversammlung gewählt wurde. Von 1947 bis 1954 war sie Kultusministerin in Nordrhein-Westfalen. Obwohl die Sozialdemokratin Martha Fuchs bereits 1946 einige Monate lang Kultusministerin im (damals noch existierenden) Land Braunschweig gewesen war, wird häufig von Christine Teusch als erste deutsche Ministerin gesprochen.

Tief im katholischen Glauben verwurzelt

Am 11.10.1888 in eine alteingesessene Kaufmannsfamilie in Köln-Ehrenfeld geboren, erhält Christine Teusch eine streng katholische Schulbildung im Lyzeum der Schwestern vom armen Jesus und der Königin-Luise-Schule. Diese Erziehung prägt sie tief. Christliche Traditionen und Werte dienen Teusch während ihres von vielen  politischen Umwälzungen geprägten Lebens stets als Richtschnur. Ihre politischen Einstellungen wie auch ihr Frauenbild zeichnen sich daher durch große Beständigkeit und eine konservative Grundhaltung aus.

Wie viele bürgerliche Frauen der damaligen Zeit absolviert Christine Teusch zunächst die Ausbildung zur Lehrerin und Oberlehrerin und unterrichtet von 1910 bis 1913. In  jenem Jahr besteht sie außerdem als eine der ersten Frauen überhaupt die Rektorenprüfung.

Der Erste Weltkrieg bringt ihr die praktische Sozialarbeit und das katholische Verbands- und Vereinswesens näher: 1915 wird Christine Teusch Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen des Bezirks Köln.

1917 leitet sie im Rahmen der (Kriegs-)Dienstverpflichtung die Nebenstelle für Frauenarbeit bei der Militärverwaltung in Essen. Dort kontrolliert sie die Arbeitsverhältnisse von rund 50.000 Frauen in den Rüstungsfabriken und überwacht die soziale Fürsorge für die Arbeiterinnen. Noch zu Kriegszeiten wird Teusch Verbandssekretärin des Frauendezernats in der Kölner Zentrale des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften. Hier organisiert sie Schulungen, Tagungen und die Veröffentlichung von Informationsschriften.

So kommt  Teusch in Kontakt mit führenden Persönlichkeiten der katholischen Frauenbewegung und findet zudem Zugang zur politischen Sphäre. Ihr Leben lang engagiert sie sich für die Belange von Frauen; so etwa von 1923 bis 1965 als Vorsitzende des Deutschen Nationalverbands der Katholischen Mädchenschutzvereine. Mit diesem Einsatz leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung der katholischen Sozialarbeit.


Christine Teusch Foto: Konrad-Adenauer-Stiftung

Parlamentarierin und Sozialpolitikerin in der Weimarer Republik

Zur Politik im engeren Sinne stößt Christine Teusch mit dem Ende des Ersten Weltkriegs: Unmittelbar nach Einführung des Frauenwahlrechts wird sie 1919 mit 30 Jahren als jüngstes Mitglied in die verfassungsgebende Nationalversammlung der Weimarer Republik gewählt. Damit gehört Teusch zu den ersten Frauen, die in Deutschland in ein Parlament gewählt wurden – und dies obwohl sie ursprünglich Einwände gegen die Einführung des Frauenwahlrechts gehabt hatte, weil sie vorab eine gründliche staatsbürgerliche Aufklärung von Frauen für notwendig hielt.

Teuschs Zeit als Reichstagsabgeordnete der katholischen Zentrumspartei erstreckt sich über die gesamte erste deutsche Republik. 1920 wird sie, die sich dem linken, gewerkschaftlichen Flügel der Zentrumspartei zuordnete, in den Fraktionsvorsitz gewählt. Sie etabliert sich als engagierte Sozialpolitikerin und ist zeitweilig stellvertretende Vorsitzende des Sozialpolitischen Ausschusses im  Reichstag. Darüber hinaus arbeitet sie im Unterausschuss für Beamtengelegenheiten sowie im Reichsausschuss der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenenfürsorge. In den letzten Jahren der Weimarer Republik gehört Christine Teusch als Schriftführerin dem Reichstagspräsidium an.

Im Jahr 1925 geht es im Reichstag in der sogenannten Zölibatsdebatte um die Frage, inwiefern der Lehrerinnenberuf mit der Ehe zu vereinbaren sei. Obgleich Christine Teusch der Meinung war, dass „die Verbindung von Mutterschaft und Beruf als Regel nicht zu billigen ist" (Quelle: Christine Teusch MdR „Die verheirateten weiblichen Beamten. Siehe nachfolgenden Kasten), vernetzt sie sich mit Frauen anderer Fraktionen und setzt sich aus verfassungsrechtlichen Gründen für die Rechte verheirateter Beamtinnen ein. Letztlich kann in den 1920er Jahren nur der Anspruch verheirateter Beamtinnen auf eine Abfindungssumme durchgesetzt werden, wenn diese sich aus dem Dienst zurückzogen. Für Teusch besonders enttäuschend, war die Regelung, dass verheirateten Beamtinnen weiterhin gekündigt werden konnte, wenn sie wirtschaftlich über ihre Ehemänner abgesichert waren.

"Das Problem der verheirateten Beamtin darf aber nicht allein vom Standpunkt des Mannes, sondern auch vom Standpunkt derer aus, die die vielen erwerbstätigen ledigen Frauen sehen (zwei Millionen Frauenüberschuss in Deutschland!!) gewertet werden. Es muß die Frau als Staatsbürgerin zum Wiederaufbau nicht nur der Wirtschaft und der Verwaltung, sondern des gesamten deutschen Volkes in ihrer Bestimmung für Heim und Familie dabei erkannt, ihr aber auch unter einer angebrachten Berücksichtigung aller jetzigen schweren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse geholfen werden."



(Christine Teusch MdR: „Die verheirateten weiblichen Beamten. Zur Neuregelung ihres Dienstverhältnisses“ in: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen, 38. Jahrgang, Nr. 1, 3. Januar 1926 )


"Innere Emigration" während des Dritten Reichs

Mit der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Januar 1933 endet Christine Teuschs politisches Wirken zunächst abrupt. Stimmte sie bei einer Probeabstimmung zu Hitlers Ermächtigungsgesetz noch dagegen, beugt sie sich bei der tatsächlichen Abstimmung  der Fraktionsmehrheit. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Reichstag wendet sie sich wieder ihrem ursprünglichen Beruf als Lehrerin zu, wird aber bereits 1936, im Alter von 48 Jahren vorgeblich aufgrund gesundheitlicher Probleme in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ihr sozialkaritatives Engagement setzt Teusch in der Mädchenschutzarbeit fort.

In den Jahren des Nationalsozialismus steht Christine Teusch dem katholischen Widerstand, besonders dem sogenannten „Kölner Kreis“, nahe und hält Kontakt zu Freunden aus der katholischen Gewerkschaftsarbeit. Wahrscheinlich auch aus diesem Grund wird sie immer wieder von der Gestapo verhört und unter Druck gesetzt; mehrere Hausdurchsuchungen finden statt. 1944/45 wird Teusch von der Gestapo in Schutzhaft genommen und im Frühjahr 1945 entgeht sie nur knapp dem Tod.


Christine-Teusch-Briefmarke 1986 aus der Briefmarken-Serie „Bekannte deutsche Frauen“

Kulturpolitisches Engagement direkt nach dem Zweiten Weltkrieg

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wendet sich das Blatt für Christine Teusch erneut. Als eine der politisch nicht belasteten, erfahrenen „Weimarer Frauen“ die während des Dritten Reiches in die "innere Emigration" gegangen war, ist  sie in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei der britischen Besatzung sehr gefragt.

Bereits 1945 schließt sie sich der neugegründeten – und im Gegensatz zur Zentrumspartei überkonfessionellen Christlich-Demokratischen Union (CDU) an. War Teusch während der Weimarer Republik noch der Ansicht gewesen, dass konfessionelle Unterschiede für eine gemeinsame christliche Partei zu groß seien, ist sie nun von der Richtigkeit einer beide Konfessionen umspannenden Partei überzeugt. Auch hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hat sich ihre Position gewandelt: Hatte sie in den 1920er Jahren lediglich gleiche Rechte für Frauen im staatsbürgerlichen Sinne befürwortet, ist sie jetzt für eine vollständige Gleichstellung im politischen, öffentlichen und privatrechtlichen Sinne.

Noch vor den ersten Wahlen im neu gegründeten Bundesland Nordrhein-Westfalen übernimmt Teusch wichtige politische Ämter. So wird sie in den Kölner Stadtrat und den beratenden Provinzialrat der Nordrhein-Provinz berufen und ist Vorstandsmitglied der rheinischen Landespartei sowie Mitglied im CDU-Zonenausschuss in der britischen Besatzungszone.

Teusch wendet sich der Kulturpolitik zu und macht sich hier schnell einen Namen. 1946 wird sie Vorsitzende des Kulturausschusses des zunächst ernannten Landtags, 1947 dann des ersten demokratisch gewählten Landtags von Nordrhein-Westfalen. Bis 1966 bleibt Christine Teusch Abgeordnete und fällt im Landtag als stets frei sprechende Rednerin und gewitzte Zwischenruferin auf. Dank ihrer herausragenden Stellung innerhalb der nordrhein-westfälischen CDU-Frauenvereinigung wird Christine Teusch zudem Mitglied des CDU-Bundesvorstandes.

Von besonderer – auch bundesdeutscher – Bedeutung ist Christine Teusch aber aufgrund ihrer Tätigkeit als Kultusministerin Nordrhein-Westfalens in den Jahren 1947 bis 1954. Ihre Kandidatur für das Ministeramt und ihre Ernennung im Dezember 1947 wurden sowohl in der katholischen Kirche als auch in Teilen ihrer eigenen Partei massiv kritisiert. Trotz intensiver Bemühungen hatte sich die CDU jedoch nicht auf einen männlichen Kandidaten einigen können. Konrad Adenauer, damals CDU-Fraktionsführer im nordrhein-westfälischen Landtag, vertrat die Ansicht, Teusch sei den „mit dem Amt eines Kulturministers verbundenen starken seelischen Beanspruchungen“(Zitiert nach: Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik, Bonn 1989, S. 216) nicht gewachsen.  Zudem führt der deutlich ältere Adenauer mögliche gesundheitliche Probleme Teuschs ins Feld. Entscheidend für die ablehnende Haltung vieler war sicher Christine Teuschs Geschlecht.

Von kirchlicher Seite wurde dann auch explizit bezweifelt, ob eine Frau einem solch verantwortungsvollen Regierungsamt gewachsen sei. Der damalige Ministerpräsident Arnold warnt Christine Teusch, man wünsche keine „Weiberwirtschaft“. Tatsächlich aber zeigt sich „Frau Minister“, wie Teusch sich nennen lässt, den Herausforderungen eher gewachsen als ihre männlichen Vorgänger, die jeweils nur für wenige Monate oder gar Wochen im Amt geblieben waren.

Als Hauptaufgaben in ihrer Zeit als Kultusministerin bezeichnet Teusch die Pflege des freien demokratischen Geistes, die Wahrung der christlichen Tradition und die Schaffung von Bildungsmöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten. Ihre bildungspolitischen Initiativen prägten die nordrhein-westfälischen Bildungslandschaft weit über ihre Amtszeit hinaus.

Christine Teusch in den Medien
Anhand der medialen Darstellungen Christine Teuschs während ihrer langen politischen Karriere  lässt sich nachvollziehen, wie sich das Verhältnis der Presse zu Politikerinnen über die Jahrzehnte gewandelt hat: Während der Weimarer Republik berichteten Zeitungen von Teusch als „sympathische[r] Erscheinung mit seelenvollen Augen und zarten weißen Wangen“ oder als „fleischgewordene[r] Sanftmut“.
Während ihrer Zeit als Kultusministerin Nordrhein-Westfalens hingegen wird sie dargestellt als „… ein beliebtes Objekt der Karikaturisten, aber auch eine Freundin der Presse; und sie hat die Lacher stets auf ihrer Seite, wenn sie, hochgeschlossen und mit weißem Bördchen, die respektvoll aufstehende Düsseldorfer Pressekonferenz mit "Setzen!" begrüßt.“

(Zitiert nach: Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik, Bonn 1989, S. 222)

 

Hauptanliegen der Ministerin: ein konfessionell geprägtes Schulwesen

Den Forderungen der katholischen Kirche entsprechend engagiert sich Christine Teusch für ein konfessionell geprägtes Schulwesen. 1950 kann sie dies in den schulpolitischen Passagen  der nordrhein-westfälischen Landesverfassung gegen starke Widerstände von Liberalen und Linken zunächst durchsetzen: Verankert werden Bekenntnisschulen und das Elternrecht, in dem die letztliche Entscheidungsmacht der Eltern in Erziehungsfragen festgelegt wird. Da dies besonders auch für die religiöse Erziehung der Kinder gelten sollte, leitet sich für Teusch daraus das Recht von Eltern ab, eine konfessionelle Volksschule einzufordern. Ergebnis waren unzählige konfessionell unterschiedliche Zwergschulen im Land.

Hintergrund der Bemühungen Teuschs um ein konfessionell geprägtes Schulsystem ist ihre feste Überzeugung, dass „[n]icht Umsturz der bestehenden Ordnung Heilung des kranken […] Staats- und Gesellschaftsleben bringen [kann], sondern alleine die Wiederherstellung der Christentums.“ (Zitiert nach: Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik, Bonn 1989, S. 223)

Die Rückkehr zu christlichen Traditionen und Werten sollte eine Wieder-holung des Dritten Reichs in Zukunft unmöglich machen.
Trotz ihrer stark christlich geprägten Schulpolitik hat Teusch in ihrer Kirche und dem konservativen Flügel der CDU keinen leichten Stand: Strebten jene etwa ausschließlich humanistische Gymnasien an, setzte Teusch zusätzlich auch die Einrichtung neusprachlicher und na-turwissenschaftlicher Gymnasien durch.

Während Christine Teuschs Zeit im Ministerium werden auch Abendgymnasien und Volkshochschulen, d.h. der „Zweite Bildungsweg“, wie auch kleinere Klassengrößen entwickelt und gefördert. Kindern aller Bevölkerungsschichten sollte eine gute Ausbildung und durch Begabtenförderung anschließend der Besuch einer Universität ermöglicht werden. Um den Wiederaufbau und die Neugründung von Universitäten und Hochschulen bemüht sich Teusch mit beträchtlichen finanziellen Zuwendungen, wenn es auch noch nicht zur vielfach geforderten grundlegenden Hochschulreform reicht.

Teuschs Hochschulpolitik gilt damals als „Ruhmesblatt in der Geschichte des deutschen Wiederaufbaus“. Ihre Verdienste um die akademische Bildung schlugen sich auch in der Gründung  noch heute bedeutender Institutionen wie der Studienstiftung des Deutschen Volkes, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes und der Forschungsgemeinschaft der deutschen Wissenschaft nieder.

1953/54 steht Christine Teusch als Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, dem bundesweit wichtigsten kulturpolitischen Organ, vor.

Mädchenbildung zwischen Förderung und „Pudding-Abitur“

Ein besonderes Anliegen der Kultusministerin Christine Teusch ist die Frauen- und Mädchenbildung. Als Katholikin und Konservative heißt dies für sie allerdings nicht zwangsläufig die gleiche Ausbildung beider Geschlechter. So steht denn auch in dem von Teusch verantworteten Schulordnungsgesetz für Nordrhein-Westfalen 1952:
"Bei der Gestaltung des Schulwesens ist die Verschiedenartigkeit der Geschlechter zu berücksichtigen.“ (Zitiert nach: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Unterwegs zur Gleichberechtigung. Frauenförderung und Gleichstellungspolitik in Schule und Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen. Rückblicke und Ausblicke, 2009, S. 4)
 
Teuschs Bemühungen konzentrieren sich auf eine Förderung von Mädchen und Frauen in der ihnen eigenen Schul- und Berufsausbildung. So bemüht sie sich beispielsweise um einen weiblichen Zweig in der katholischen Studienstiftung Cusanuswerk.

War das gemeinsame schulische Lernen von Mädchen und Jungen in den 1940er und 1950er Jahren noch keinesfalls alltäglich, so hatte der Zweite Weltkrieg doch dazu geführt, dass Mädchen regelmäßig in höheren Jungenschulen aufgenommen wurden. Die Ansicht, die Koedukation müsse – wenn möglich – mit allen Mitteln verhindert werden, war jedoch immer noch weit verbreitet. Teusch wird hier dennoch nicht von alleine aktiv – offenbar ist dieses Problem für sie nicht sonderlich gravierend. Erst 1954 ordnet sie auf Druck von außen an, dass Mädchen in Zukunft keinen Zugang mehr zu Jungenschulen haben sollten.

Ein weiterer Diskussionspunkt in den 1950er Jahren sind die sogenannten Frauenoberschulen (FOS). Um 1900 in Deutschland eingeführt, konnten junge Frauen hier neben der allgemeinen Schulbildung auch hauswirtschaftliche, pflegerische und erzieherische Fähigkeiten erwerben. Nach dem Zweiten Weltkrieg wird diese Schulform kaum mehr aufgegriffen. In Nordrhein-Westfalen aber werden die Frauenoberschulen 1948 als allgemeinbildende höhere Schule anerkannt, obgleich ihr Abschluss keinen uneingeschränkten Hochschulzugang ermöglicht.

Als Kultusministerin Teusch 1954 – mitten in der Abiturvorbereitungszeit – mit sofortiger Wirkung den Erlass plant, den FOS-Absolventinnen nicht wie bis dahin üblich ein „Reifezeugnis“, sondern nur noch ein „Abschlusszeugnis“ auszustellen, stößt sie auf heftigen Gegenwind. Auch ein Frauenoberschul-Abschluss, so ihre GegnerInnen, solle den Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen. Der Druck auf die Kultusministerin ist so groß, dass sie den Erlass zunächst für den laufenden Jahrgang aussetzt. Später wird er gänzlich zurückgenommen.
Archiv ZEIT ONLINE: Das Puddingabitur, in: DIE ZEIT Nr. 09, 4. März 1954, S. 8.


Erinnerungstafel am Wohnhaus von Christine-Teusch, Köln Foto: Johanna Thumm

Dass Christine Teusch 1954 nicht erneut als Kultusministerin berufen wird, erlebt sie als Zu-rückweisung. Auch vier Jahr später scheitert ihr Versuch, nochmals Ministerin zu werden. Aufgrund des veränderten Zeitgeists Ende der 1950er Jahre erscheint das von Teusch propa-gierte Schulsystem veraltet. Besonders geschmerzt haben wird es Christine Teusch, dass sie im Frühjahr 1968 miterlebt, wie die sozialliberale Koalition das von ihr mitgeprägte Schulgesetz und den Schulartikel der Landesverfassung aufhebt. Ihr Engagement für ein konfessionell geprägtes Schulwesen wurde so zunichte gemacht.

Leidenschaft für die europäische Idee
Wie schon während der Weimarer Republik engagiert sich Christine Teusch auch während ihrer Jahre als Landtagsabgeordnete  kontinuierlich  für die europäische Idee. Bereits in den 1920er Jahren hatte sie in den Sozialausschüssen des Völkerbundes gearbeitet und an der Genfer Abrüstungskonferenz teilgenommen. Direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt sie ihr europapolitisches Interesse mit ihrer Teilnahme am Europa-Kongress in Den Haag 1948,  an der ersten beratenden Versammlung der europäischen Parlamentarier und als Mitgründerin des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung.

 

 

Durch einen Herzanfall geschwächt stirbt Christine Teusch am 24. Oktober 1968 im Alter von 80 Jahren in Köln – der Stadt, in der sie fast ihr gesamtes Leben verbracht  hat. Wie viele Lehrerinnen und Parlamentarierinnen jener Zeit hat sie nie geheiratet und ist kinderlos geblieben.


Christine-Teusch-Platz in Köln. Foto: Johanna Thumm

In Nordrhein-Westfalen sind heute mehrere Straßen und Plätze nach Christine Teusch benannt.
Für ihre Verdienste wurde sie vielfach geehrt.
1956 wird ihr als erster Frau in der Bundesrepublik das Große Bundesverdienstkreuz verliehen.

 

Oktober 2013 (Johanna Thumm) 

 


Quellen- und Literatur

  • Dertinger, Antje, Frauen der ersten Stunde. Aus den Gründerjahren der Bundesrepublik,
    Bonn 1989, S. 216-226.
  • Eich, Klaus-Peter, Schulpolitik in Nordrhein-Westfalen. 1945-1954,
    Düsseldorf 1987.
  • Heitzer, Horstwalter: Die CDU in der britischen Zone 1945-1949.
    Gründung, Organisation, Programm und Politik,
    Düsseldorf 1988.
  • Lautenschläger, Gabriele, „Teusch, Christine",
    in: Biographisch-Bibliographisches Kirchen-lexikon 11 (1996), Spalten 726-728.
  • Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Unterwegs zur Gleichberechtigung. Frauenförderung und Gleichstellungspolitik in Schule und Schulaufsicht in Nordrhein-Westfalen. Rückblicke und Ausblicke, 2009.
  • Sack, Birgit: Zwischen religiöser Bindung und moderner Gesellschaft: Katholische Frauenbewegung und politische Kultur in der Weimarer Republik (1918/19-1933)
  • Teusch, Christine: Die verheirateten weiblichen Beamten. Zur Neuregelung ihres Dienstverhältnisses,
    in: Wochenschrift für katholische Lehrerinnen, 38. Jahrgang,
    Ausgabe 1 vom 3. Januar 1926

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