Dossier

75 Jahre Grundgesetz

23. Mai 1949: Verfassungstag – Das Grundgesetz hat Geburtstag!

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz bei einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. 2024 jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 75. Mal.

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt.

Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.

Doch was steht im Grundgesetz? Und warum ist es so wichtig?

Was ist das Grundgesetz?

Wir nutzen täglich die Freiheiten, die uns das Grundgesetz gibt: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Religionsfreiheit, Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit, Freiheit der Berufsausübung und viele andere mehr. Alle diese Rechte sind die elementaren Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Kein Zweifel: Das Grundgesetz ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte. Ausgefüllt und gelebt werden muss sie jedoch von informierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern.

Was ist überhaupt eine Verfassung?

In einer Verfassung stehen die Grundsätze, die die Form eines Staates, die Machtverteilung und die Rechte und Pflichten seiner Bürgerinnen und Bürger.

Historische Entwicklung

Umfragen belegen: Die weit überwiegende Mehrheit der Deutschen ist stolz auf das Grundgesetz und schätzt Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Das Grundgesetz hat sich im Lauf der Jahrzehnte bewährt und erfährt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung. Zunächst war es die „Bauordnung“ der noch jungen Republik und wurde schließlich zur „Hausordnung“ der deutschen Demokratie. Im Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz als vorläufige verfassungsrechtliche Grundlage für das „Provisorium Bundesrepublik“.

Das einst als „Provisorium“ entworfene Grundgesetz wurde mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. Auf die Ausarbeitung einer gänzlich neuen Verfassung und auf eine Volksabstimmung wurde nach dem Zusammenbruch der DDR verzichtet.

Wir stehen hinter unseren Grundwerten

Verfassungen begründen nicht nur die Grundstrukturen eines politischen Systems, sie drücken auch die Ziele des Staates, die Wertvorstellungen einer Gesellschaft und ihr Selbstverständnis aus. Trotz kritischer Stimmen und vereinzelter Forderungen nach mehr Elementen direkter Demokratie ist die parlamentarische Demokratie fest im Grundverständnis der Deutschen verankert. Auch wenn sich die Demokratie in den letzten Jahren unter den Zeichen von (Rechts-)Populismus, Extremismus, Hass und Hetze im Stresstest befindet, vertritt die große Mehrheit der Bürger*innen (immer noch) verfassungspatriotische Grundwerte: eine aktive und partizipative Staatsbürgerrolle, verbunden mit der Wertschätzung von demokratischen Institutionen und Verfahren. Genauso verwurzelt ist die Gewaltenteilung. Sie gehört zu den Grundprinzipien einer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert. Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt kontrollieren sich gegenseitig und begrenzen die staatliche Macht.

75 Jahre Grundgesetz: Angebote der LpB zum Jubiläum

Ausstellung: 75 Jahre Grundgesetz

„Die Würde des Menschen ist unantastbar" mit Karikaturen von Gerhard Mester

Donnerstag, 15. Februar bis Mittwoch, 29. Mai 2024, Bad Urach

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes zeigt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) in ihrem Tagungszentrum „Haus auf der Alb“ die Ausstellung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Sie umfasst 24 Karikaturen des vielfach ausgezeichneten Karikaturisten Gerhard Mester. Die Sammlung bietet die Möglichkeit, die Grundrechte in ihrer Vielschichtigkeit kennenzulernen. Zugleich gibt sie Einblick in ihre Geschichte und ihre Bedeutung im Wandel der Zeit. Der Besuch der Ausstellung bietet sich vor allem auch für schulische und außerschulische Lerngruppen an.
Weitere Informationen

Veranstaltung: 75 Jahre Grundgesetz – ein Versprechen auf die Zukunft?

Ein Tag zu den Grundrechten mit Workshops, Podien, Konzert und Lesung

Donnerstag, 18. April 2024 | 10 bis 21 Uhr | Hospitalhof Stuttgart

In welchen Spannungsfeldern stehen die im Grundgesetz verankerten Grundrechte? Auf welche gesellschaftlichen Veränderungen gilt es zu reagieren? Welche Versprechen auf die Zukunft lassen sich im Wissen um 75 Jahre Grundgesetz ableiten? Zum 75-jährigen Bestehen widmen wir dem Grundgesetz einen ganzen Tag, der unterschiedliche Zugänge eröffnet und unterschiedliche Zielgruppen zur Auseinandersetzung einlädt. In Kooperation mit der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, der Universität Tübingen und dem Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart
Programm und Anmeldung (PDF, nicht barrierefrei)


Workshop: Donnerstag, 18. April 2024 | 10 bis 13 Uhr | Hospitalhof Stuttgart

Grundgesetz und soziale Medien. (Grund-)Rechtsfreier Raum soziale Medien?
Herausforderungen und Chancen für Pädagoginnen und Pädagogen im Spannungsfeld von Grundgesetz und privatwirtschaftlichen Interessen. Ein Workshop im Rahmen der Veranstaltung: „75 Jahre Grundgesetz"
Programm und Anmeldung

Gesprächsreihe des Landtags: Wertsachen – was uns zusammenhält

75 Jahre Grundgesetz: Unsere Verantwortung für Demokratie und Zusammenhalt

Mittwoch, 8. Mai 2024, 18:30 Uhr |Haus des Landtags, Stuttgart

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 offiziell verkündet. Die Grundwerte, die in unserer Verfassung niedergeschrieben sind, waren eine Reaktion auf die Schrecken des Nationalsozialismus. Die Wahrung der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit sind Pfeiler dieser Demokratie. Doch demokratiefeindliche Einstellungen und Misstrauen gegenüber dem Staat nehmen zu und bedroht unsere offene, liberale Gesellschaft. Wir müssen uns daher fragen und Antworten finden, wie wir die Errungenschaften unserer Demokratie erhalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Impulsvortag von Joachim Gauck, Podiumsdiskussion und Feier zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes.
Programm (Landtag von Baden-Württemberg)

Künstliche Reproduktion von den Anfängen bis heute

27. April 2024 | 09:30 - 16:00 Uhr | Theodor-Heuss-Haus, Stuttgart

Das Grundgesetz schützt sie in Art. 6 (4) ganz besonders: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ „Ueber künstliche Befruchtung beim Weibe“ bis zur feministischen Ethik der Fortpflanzung: Der Blick auf Schwangerschaft und Mutterrollen von 1900 bis heute deckt rechtliche und ethische Fragen auf, wer wir sind und wie wir leben wollen. 

Details / Anmeldung

75 Jahre Grundgesetz – die LpB Freiburg feiert mit!

Donnerstag, 23. Mai, ab 10 Uhr, Freiburg

Am 23. Mai feiert das Grundgesetz Geburtstag. Und die Außenstelle Freiburg der Landeszentrale für politische Bildung feiert den ganzen Tag mit einem abwechslungsreichen Programm: Vortrag, Stadtrundgang in Freiburg, „CONSTI on Tour“, eine Aktion im öffentlichen Raum, Schatzsuche und Pub-Quiz.
Weitere Informationen zum Progamm

Grundgesetz-Quiz

Social-Media-Kanälen der Landeszentrale

Warum heißt unsere Verfassung „Grundgesetz“? Welcher Stuttgarterin hat es erkämpft, dass im Grundgesetz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert wurde?
Auf unseren Social-Media-Kanälen finden Sie jeden Freitag eine Quizfrage zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes und können in unseren Instagram-Stories auch selber mitraten!

 

 

Aktuelle Publikationen

Bürger & Staat

4/2023
Das Grundgesetz
Verfassung im Wandel
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Politik & Unterricht

aktuell 21-2023

„Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Karikaturen zum Grundgesetz

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Politik – einfach erklärt

60-2024:
Unsere Grundrechte – Leben in Freiheit und Sicherheit!

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Was steht im Grundgesetz?

Das Grundgesetz besteht aus 148 Artikeln, die der Bundestag hier auflistet. Im Mittelpunkt stehen der Mensch und seine Rechte, die sogenannten Grundrechte. Artikel 1 des Grundgesetzes macht deutlich: Der Staat ist für die Menschen da, nicht die Menschen für den Staat:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 1 Grundgesetz

Der Aufbau des Grundgesetzes

  • Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes beschreiben die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Diese legen fest, was der Staat im Umgang mit den Menschen darf und was nicht. In den Grundrechten ist zum Beispiel geregelt, dass staatliche Organe alle Menschen gleich behandeln müssen und dass jeder seine Meinung frei äußern darf.
  • Die weiteren Artikel beschreiben die staatliche Organisation der Bundesrepublik. So gibt es zum Beispiel einen Absatz über Bund und Länder (Art. 20–37), über Institutionen wie den Bundestag oder den Bundesrat (Art. 38–69) oder über die Rechtsprechung (Art. 92–104).
     

Die Leitprinzipien

Art. 1, Abs. 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Der Schutz der Würde des Menschen stellt damit den obersten Verfassungsgrundsatz dar. An ihm soll alle staatliche Gewalt ihr Handeln ausrichten. Art. 1 GG bindet aber als oberster Grundsatz die staatliche Gewalt auch an alle folgenden Grundrechtartikel (Art. 2–Art. 19).

Von besonderer Bedeutung ist auch Art. 20 GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Dieser Grundgesetzartikel ist eine Art „Verfassung in Kurzform“, weil er die Grundprinzipien der Bundesrepublik festschreibt:

  • Demokratieprinzip: Alle Gewalt geht vom Volk aus. Das Volk ist also der Souverän, das in der repräsentativen Demokratie seine Vertreterinnen und Vertreter wählt, die in den Parlamenten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen und nach Mehrheitsprinzip entscheiden.
  • Bundestaatlichkeit: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bund der deutschen Länder, die zahlreiche Befugnisse haben. Über den Bundesrat wirken die deutschen Länder maßgeblich an der Gesetzgebung mit.
  • Rechtsstaatlichkeit: Parlamente (Gesetzgebung), Regierung, Verwaltung und Rechtsprechung sind an die Verfassung gebunden. Unabhängige Gerichte, die allen Bürgerinnen und Bürger offen stehen, wachen über die Einhaltung der Gesetze.
  • Sozialstaatsprinzip: Das Grundgesetz äußert sich nur mit wenigen Worten zu den Themen Sozialstaat. Mit Art. 20 GG (und zusammen mit Art. 1 GG) bekommt der Sozialstaat allerdings Verfassungsrang. Dennoch ist das Sozialstaatsprinzip eher ein Postulat, denn im Grundgesetz sind keine eindeutigen sozialen Grundrechte festgelegt (z. B. Grundrecht auf Arbeit). Über die Ausgestaltung des Sozialstaats entscheidet daher die Politik. Aber die muss sich auch vor höchsten Gerichten immer wieder an diesem Sozialstaatsprinzip messen lassen, etwa bei der Sicherung des Existenzminimums, bei Hilfebedürftigkeit (Sozialhilfe) oder beim Schutz von Familie und Kindern. Mit Art. 14 GG ist im Grundgesetz auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums verankert, wenngleich diese dort nicht näher ausgeführt wird. Dort heißt es in Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Darüber hinaus ist Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung, auch wenn er relativ weit hinten im Verfassungstext steht. Er wird auch die Ewigkeitsklausel oder die Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz genannt, denn er gibt eine Bestandsgarantie für die verfassungspolitischen Grundsatzentscheidungen. Demnach dürfen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger (ausgehend von Art. 1 GG), die republikanisch-parlamentarische Staatsform sowie die Gliederung des Bundes in Länder und ihre grundsätzliche Mitwirkung an der Gesetzgebung (Art. 20 GG) nicht angetastet werden – auch nicht im Wege einer Verfassungsänderung. Diese Grundprinzipien sind also unveränderbar.

Art. 79 Abs. 3 GG lautet: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

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LpB-Podcast: 70 Jahre Grundgesetz trifft Independence Day. Ist ein Hype um Verfassungen gerechtfertigt?

Würde es Deutschland gut tun, auch in Zukunft, das Grundgesetz mehr zu feiern? Was unterscheidet uns verfassungstechnisch von den Amerikanern und welche Auswirkungen hat das? Darum geht es in der Podcast-Folge von POLTISCH BILDET, dem Podcast der LpB. Bianca Braun spricht mit Politikwissenschaftler und Leiter der LpB-Außenstelle in Freiburg, Professor Dr. Michael Wehner.

Weitere Infos zur Podcast-Folge: # 2 Politisch bildet

Die Mütter des Grundgesetzes - Vier Frauen im Parlamentarischen Rat

Selbstverständlich war es nicht, dass 1949 das Grundrecht auf Gleichberechtigung so klar in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurde. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war es 1948/49 Aufgabe des Parlamentarischen Rats, eine demokratische Verfassung für den neuen westdeutschen Staat zu erarbeiten. Lange Zeit war dabei von den „Vätern des Grundgesetzes“ die Rede.

Übersehen wurde, dass sich neben 61 Männern auch vier Frauen im Parlamentarischen Rat engagierten. Die vier Mütter des Grundgesetzes waren:

  • Elisabeth Selbert
  • Frieda Nadig
  • Helene Weber
  • Helene Wessel

Diesen „Müttern des Grundgesetzes“ ist es zu verdanken, dass die Verfassung Frauen und Männern die volle Gleichberechtigung garantiert. Die Verfassung der Weimarer Republik hatte Frauen lediglich „grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ zugestanden (Art. 109 Weimarer Reichsverfassung). Mit Leidenschaft, Zähigkeit und Durchsetzungskraft kämpften sie im Parlamentarischen Rat für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen.

  • Helene Wesel

    *1898 (Dortmund) – ✝ 1969 (Bonn), Zentrumspartei

    Diesen „Müttern des Grundgesetzes“
    ist es zu verdanken, dass die Verfassung Frauen und Männern
    die volle Gleichberechtigung garantiert.
     

    (Helene Wessel. Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte Bonn | Hintergrund Holz. Foto: pixabay.com | Savana Price)

     

  • Dr. Helene Weber

    *1881 (Elberfeld) – ✝ 1962 (Bonn), CDU

    Mit Leidenschaft, Zähigkeit und Durchsetzungskraft
    kämpften Helene Weber und ihre drei Mitstreiterinnen
    im Parlamentarischen Rat für die
    Gleichberechtigung von Männern und Frauen.



    (Helene Weber. Foto: Haus der Geschichte Bonn | Hintergrund Holz. Foto: pixabay.com | Savana Price)

     

  • Friederike Nadig

    *1897 (Herford) – ✝ 1970 (Bad Oeynhausen), SPD

    Wenn es um gleiche Chancen
    für Männer und Frauen geht,
    existiert in unserer Gesellschaft
    nach wie vor ein Demokratiedefizit.


    (Friederike Nadig: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte Bonn| Hintergrund Holz. Foto: pixabay.com | Savana Price)

  • Dr. Elisabeth Selbert

    *1896 (Kassel) – ✝ 1986 (Kassel), SPD

    „Wir müssen nun dahin wirken,
    dass die Gleichberechtigung
    in der Praxis bis zur letzten Konsequenz
    durchgeführt wird.”


    (Elisabeth Selbert. Foto: Archiv der deutschen Frauenbewegung, Kassel, A-F1/00295 | Hintergrund Holz. Foto: pixabay.com | Savana Price)

Ein langer Weg zu wahrer Gleichberechtigung

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es in Kraft. Der Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft war damit frei. Doch viele im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Bestimmungen widersprachen dem Grundrecht auf Gleichberechtigung. Nach Ablauf einer Übergangsfrist sollten diese bis 1953 mit der Verfassung in Einklang gebracht werden. Bundesregierung und Bundestag ließen diesen Termin jedoch tatenlos verstreichen.

Für die Um­setzung der Gleichberechtigung im Gesetzbuch brauchte es immer wieder den Druck von Frauenverbänden und Bundesverfassungsgericht. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, 1977 erfolgte die Reform des Ehe­ und Familienrechts und im Jahr 1980 trat das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in Kraft. 1994 folgte das zweite Gleichberechtigungsgesetz und die Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz.

Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten war 1992 eine Gemeinsame Verfassungskommission zur Überarbeitung des Grundgesetzes einberufen worden. Politikerinnen und Frauenverbände monierten hier die Defizite beim Thema Gleichberechtigung und forderten den konsequenten Einsatz der politischen Kräfte zu deren Umsetzung.

Nach langwierigen Diskussionen wurde 1994 Artikel 3, Abs. 2 Grundgesetz um einen Zusatz ergänzt:


„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“


Schrittweise und im Schneckentempo bewegt(e) sich die Politik in Richtung Gleichberechtigung. Rechtlich ist diese heute weitgehend erreicht. Doch Verfassungstext und Alltagswirklichkeit klaffen immer noch auseinander. Wenn es um gleiche Chancen für Männer und Frauen geht, existiert in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Demokratiedefizit.

Faltblatt: Die vier Mütter des Grundgesetzes

Ein Glücksfall für die Demokratie

Das Faltblatt „Die vier Mütter des Grundgesetzes – ein Glücksfall für die Demokratie“ porträtiert die vier Parlamentarierinnen, die 1949 dafür kämpften, dass die Gleichberechtigung im Grundgesetz verankert wurde. 
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Kann das Grundgesetz geändert werden?

Die Bedingungen für eine Änderung des Grundgesetzes regelt besagter Art. 79 GG in Absatz 2. Demnach ist für eine Änderung des Grundgesetzes eine hohe Hürde eingebaut: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat (Länderkammer) muss eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten bzw. der Bundesratsstimmen vorliegen.

Obwohl die Hürden hoch sind, wurde das Grundgesetz seit seinem Inkrafttreten vielfach geändert. Seit 1949 ist ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, mancher auch mehrfach. Insgesamt gab es mehr als sechzig Grundgesetzänderungen, die sich auf rund 230 einzelne Artikel ausgewirkt haben.

Die größte Änderung war sicherlich der Einigungsvertrag und damit der Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes im Jahr 1990. Eine große Verfassungsänderung zog 1956 auch die Aufstellung der Bundeswehr nach sich. Heftig umstritten waren 1968 die Notstandsregelungen (damals wurde Art. 20 ergänzt) oder 1993 die Änderung von Art. 16 (Grundrecht auf Asyl). 2006 machte die Föderalismusreform Eingriffe in den Grundgesetztext nötig und mehrfach wurde das Grundgesetz geändert, um den europäischen Einigungsprozess nachzuvollziehen.

Bei seiner Verabschiedung im Jahr 1949 war das Grundgesetz ein relativ kurzer Text, gehalten in schlichter und schöner Sprache. Durch die zahlreichen Änderungen wurde der Text immer ausführlicher. Unter Staatsrechtler gibt es darüber schon seit Längerem eine Diskussion entlang der Frage, ob die Verfassungsänderungen nicht die Schlichtheit im Ausdruck, die Ästhetik und die Lesbarkeit des Grundgesetzes zum Nachteil verändern. Auch wird moniert, dass das Grundgesetz ursprünglich nur einen offenen Rahmen für die politische Ordnung der Bundesrepublik setzen sollte. Die vielen Details sollten daher besser der einfachen ausführenden Gesetzgebung überlassen werden. In der Tat ist dies auch bei vielen Grundgesetzartikeln immer dann der Fall, wenn am Ende eines Artikel steht: „Das Nähere regelt ein (Bundes-)Gesetz.“

Trotz – oder gerade wegen – aller Änderungen: Das Grundgesetz hat sich bewährt. Das war weder in seiner Entstehung angelegt noch historisch selbstverständlich oder gar zwingend. Aber das Grundgesetz hat den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen der letzten rund siebzig Jahre einen offenen Rahmen für notwendige Änderungen, wirksame Leitlinien und zentrale Grundwerte als Orientierung gegeben.

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Der lange Weg zum Grundgesetz

1. Juli 1948

Die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone geben den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder mit den „Frankfurter Dokumenten“ den Auftrag, eine Verfassung ausarbeiten zu lassen. Wenig später nehmen die westdeutschen Ministerpräsidenten mit den „Koblenzer Beschlüssen“ den Auftrag an, wehren sich aber gegen eine Zementierung der deutschen Teilung. Um den provisorischen Charakter der Verfassung zu unterstreichen, einigen sie sich auf die Bezeichnung „Grundgesetz“. Auch soll keine verfassunggebende Versammlung einberufen werden, sondern ein von den westdeutschen Landtagen gewählter „Parlamentarischer Rat“. Das zu schaffende Grundgesetz soll auch nicht durch eine Volksabstimmung beschlossen werden, wie es die Militärgouverneure fordern, sondern es soll lediglich in den Landtagen ratifiziert werden.
 

1. September 1948

Im Bonner Naturkundemuseum Koenig versammeln sich die 65 stimmberechtigten Mitglieder des Parlamentarischen Rates. Sie wurden von den westdeutschen Landtagen nach Proporz der vertretenen Parteien gewählt. Hinzu kommen fünf nicht stimmberechtigte Vertreter der Berliner Stadtverordnetenversammlung. Der Parlamentarische Rat arbeitet wie ein Parlament mit Abgeordneten, Präsidium, Fraktionen und Ausschüssen. Zum Präsidenten wird Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Die weiteren Plenar- und Ausschusssitzungen finden in der Pädagogischen Akademie Bonn statt.

Aus den Vorgängerländern des heutigen Baden-Württemberg sind im Parlamentarischen Rat neun Delegierte vertreten (zwei davon mussten im Lauf der Beratungen ersetzt werden):

  • Baden: Hermann Fecht (CDU, im März 1949 durch Anton Hilbert ersetzt), Friedrich Maier (SPD);
  • Württemberg-Hohenzollern: Paul Binder (CDU), Carlo Schmid (SPD);
  • Württemberg-Baden: Fritz Eberhard (SPD), Theodor Heuss (FDP), Theophil Kaufmann (CDU), Felix Walter (CDU, im Febr. 1949 verstorben, ersetzt durch Adolf Kühn, Gustav Zimmermann (SPD).

Vor allem zwei Männer aus dem heutigen Baden-Württemberg prägen die Arbeit des Parlamentarischen Rates: Carlo Schmid als Vorsitzender der SPD-Fraktion und als Vorsitzender des Hauptausschusses sowie Theodor Heuss als Vorsitzender der Fraktion der FDP/DVP. Beide können auf ihre Erfahrungen mit den bereits verabschiedeten südwestdeutschen Landesverfassungen zurückgreifen.

Auf Carlo Schmid gehen die inhaltliche Formulierung der Grundrechte und ihre Platzierung ganz am Anfang des Grundgesetzes zurück. Auch das konstruktive Misstrauensvotum, die Abschaffung der Todesstrafe, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und das Grundrecht auf Asyl verdanken wir maßgeblich Carlo Schmid. Auf Theodor Heuss geht der Name „Bundesrepublik Deutschland“ für das neue Staatswesen zurück, die schwarz-rot-goldene Flagge als eines der Staatssymbole, der Zuschnitt des Amts des Bundespräsidenten und dessen Wahl durch die Bundesversammlung. Heuss gelingt es auch immer wieder, bei strittigen Fragen zwischen CDU und SPD Kompromisse zu schmieden. 1949 wird er zum ersten Bundespräsidenten gewählt.

Weitere Infos im Faltblatt „Demokratische Traditionen
 

8. Mai 1949

Genau vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs verabschiedet der Parlamentarische Rat mit 53 zu 12 Stimmen das Grundgesetz. Gegen das neue Verfassungswerk stimmen zwei Delegierte der KPD, des Zentrums, der Deutschen Partei (DP) und sechs der insgesamt acht CSU-Abgeordneten.
 

12. Mai 1948

Die drei westlichen Militärgouverneure erklären ihr Einverständnis zum Grundgesetz.
 

18.-21. Mai 1949

Innerhalb dieser wenigen Tage stimmen die westdeutschen Bundesländer dem Entwurf des Grundgesetzes zu. Die Landtage von Baden und Württemberg-Baden am 18. Mai 1949, der Landtag von Württemberg-Hohenzollern am 21. Mai 1949. Nur der bayerische Landtag stimmt gegen den Grundgesetzentwurf, weil er einer Mehrheit der bayerischen Abgeordneten zu wenig föderalistisch ist. Allerdings erkennt Bayern das Grundgesetz nachträglich an.
 

23. Mai 1949: Verkündung und Inkrafttreten des Grundgesetzes

Nach neun Monaten Arbeit wird auf der letzten Sitzung des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz ausgefertigt und feierlich verkündet. Noch am selben Tag wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit Ausnahme des Saarlandes, das erst 1957 Teil der Bundesrepublik wird, tritt es in Westdeutschland mit Ablauf dieses Tages in Kraft. Die Verfassungsurkunde unterzeichnen 63 Abgeordnete des Parlamentarischen Rates (zwei der KPD verweigern die Unterschrift), die fünf nicht stimmberechtigten Abgeordneten aus West-Berlin sowie die Ministerpräsidenten und Landtagspräsidenten der elf westdeutschen Länder sowie zwei weitere Vertreter West-Berlins. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

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Rückblick: Gesprächsreihe zum Grundgesetz: „WERTSACHEN – Was uns zusammenhält“

Eine Gesprächsreihe des Landtags von Baden-Württemberg (2017 bis 2020)

Die Gesprächsreihe „WERTSACHEN – Was uns zusammenhält“ hat zum Ziel, die wichtigen Grundlagen unseres Zusammenlebens zu beleuchten, lebendig werden zu lassen und damit eine Wertediskussion anzustoßen. Die Veranstaltungen des Landtags von Baden-Württemberg haben sich von 2017 bis 2020 mit dem Grundgesetz befasst.

Mit den Gesprächsabenden sollte Aufmerksamkeit und Neugierde geweckt werden für die in der Verfassung versammelten Grundrechte. Pro Jahr waren drei Veranstaltungen in verschiedenen baden-württembergischen Städten geplant. Auftakt war am 24. Januar 2017 im Landtag von Baden-Württemberg mit Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ 

Was bis vor wenigen Jahren noch als unverrückbar galt, stand plötzlich im Zentrum der öffentlichen Diskussion: Grundrechte und demokratische Institutionen wurden angezweifelt, Grundwerte unserer Demokratie skeptisch hinterfragt. „Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, sich mit der Basis unseres Zusammenlebens auseinanderzusetzen, nämlich mit Grundgesetz und Landesverfassung“, sagte Landtagspräsidentin Muhterem Aras. 

Dokumentation: "WERTSACHEN - Was uns zusammenhält" (Texte und Fotos / Grafiken: © Landtag von Baden-Württemberg)

  • Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz
    Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    Veranstaltung in Stuttgart am 1. Oktober 2020. Grußwort Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, Musikalischer Beitrag Bläserquintett der Hochschule für Musik Karlsruhe. Impulsvortrag: Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Podiumsdiskussion: Prof. Dr. Susanne Baer, Mareike Nieberding, Journalistin SZ-Magazin, Gründerin der überparteilichen Jugendbewegung DEMO, Prof. Dr. Philipp Gassert, Zeithistoriker, Universität Mannheim. Moderation: Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Hörfunk (SWR)
    Rückblick

  • Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz:
    Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand...

    Veranstaltung in Königsbronn am 20. November 2019. Grußwort Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg. Präsentation von Schüler:innen des Ernst-Abbe-Gymnasiums Oberkochen. Impulsvortrag mit Prof. Dr. Peter Steinbach, Wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand. Trailer zum Spielfilm „Elser – Er hätte die Welt verändert“. Podiumsdiskussion: Prof. Dr. Peter Steinbach, Léonie-Claire Breinersdorfer, Drehbuchautorin und Rechtsanwältin und Dr. Ines Mayer, Oberstudienrätin, 2. Vorsitzende des Vereins Gedenkstätten KZ Bisingen. Moderation: Sandra Müller, freie Hörfunkjournalistin.
    Rückblick

  • Eingangsformel des Grundgesetzes:
    ... Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

    Veranstaltung in Stuttgart am 23. Mai 2019. Musikalische Begrüßung und Beitrag: Susanne Heydenreich, Theater der Altstadt, Grußwort Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg. Festvortrag "Das Grundgesetz als Text" von Prof. Dr. Sandra Richter, Direktorin des Deutschen Literaturarchivs Marbach. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Man beachte den Konjunktiv, ein satirischer Beitrag von Matthias Deutschmann. Veranstaltungsrückblick mit einer Bildergalerie und Videoaufzeichnung.
    Rückblick

  • Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz:
    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Veranstaltung in Bad Urach am 27. März 2019. Musikalische Begrüßung Schulband der Schönbein-Realschule Metzingen & Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Filmbeitrag der Georg-Goldstein-Schule. Impulsvortrag Die „Ewigkeitsklausel“ im Grundgesetz: Prof. Dr. Ursula Münch, Direktorin der Akademie für Politische Bildung, Tutzing. Podiumsgespräch: Prof. Dr. Ursula Münch, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Otfried Höffe, Philosoph, Universität Tübingen und Schüler:innen. Moderation: Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion.
    Rückblick

  • Artikel 11 Landesverfassung:
    Jeder junge Mensch hat ... das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. (…)

    Veranstaltung in Singen am 17. Oktober 2018. Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Filmbeitrag von Patrick Doodt mit Singener Schulen, Lesung: Feridun Zaimoglu, anschließendem Gespräch mit Schüler:innen und ihre Präsentation mit der Auseinandersetzung mit Artikel 11 Landesverfassung. Podiumsrunde: Jaana Espenlaub, ArbeiterKind.de in Baden-Württemberg, Feridun Zaimoglu, Schriftsteller, Valeria Miller, Ausbildungsbotschafterin in Singen und Schüler:innen. Moderation: Kara Ballarin, Landeskorrespondentin Schwäbische Zeitung.
    Rückblick

  • Artikel 4 des Grundgesetzes:
    Die Freiheit des Glaubens ... und ... des religiösen ... Bekenntnisses sind unverletzlich..

    Veranstaltung in Ravensburg am 6. Februar 2018. Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Filmbeitrag von Studierende der Hochschule der Medien, Stuttgart. Vortrag Eberhard Stilz, Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und Präsident der Stiftung Weltethos, Podiumsgespräch mit Eberhard Stilz, Anna Katharina Hahn, Schriftstellerin und Prof. Dr. Hubert Wolf, Kirchenhistoriker Universität Münster. Moderation: Ursula Nusser (SWR). Auftritt der Kirchenkabaretts „Die Vorletzten“.
    Rückblick

  • Artikel 5 des Grundgesetzes:
    Jeder hat das Recht, seine Meinung ... frei zu äußern ...

    Veranstaltung in Offenburg am 18. Oktober 2017. Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Filmbeitrag von Studierende der Hochschule der Medien, Stuttgart. Vortrag Jörg Armbruster, Journalist und ehemaliger ARD-Korrespondent für den Nahen und Mittleren Osten, anschließend Podiumsgespräch mit Jörg Armbruster, Journalist, Lena Gorelik, Journalistin und Schriftstellerin, Katharina Greve, Comiczeichnerin, Autorin und Künstlerin. Zum Abschluss ein kabarettistischer Beitrag von Matthias Deutschmann. Veranstaltungsrückblick mit Bildern der Veranstaltung und Videomitschnitten.
    Rückblick

  • Artikel 3 des Grundgesetzes:
    Niemand darf wegen … seiner Herkunft … benachteiligt werden…

    Veranstaltung in Mannheim am 10. Juli 2017. Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Filmbeitrag von Studierende der Hochschule der Medien, Stuttgart und einer Interviewrunde mit Cacau, Integrationsbeauftragter Deutscher Fußball-Bund, Fatih Çevikkollu, Schauspieler und Kabarettist und Jagoda Marinic, Schriftstellerin, Autorin und Journalistin. Moderation: Silke Gmeiner (SWR). Zum Abschluß: Kabarettistischer Beitrag Fatih Çevikkollu. Veranstaltungsrückblick mit Bildern der Veranstaltung und Pressemitteilung.
    Rückblick

  • Artikel 1 des Grundgesetzes:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar

    Auftaktveranstaltung in Stuttgart am 24. Januar 2017. Grußwort Landtagspräsidentin Muhterem Aras, danach ein Vortrag von Dunja Hayali Journalistin und Fernsehmoderatorin (ZDF) und folgend eine Podiumsgespräch mit Publikumsrunde: Gäste: Dunja Hayali, Journalistin und Fernsehmoderatorin (ZDF), Prof. Dr. Albert Scherr, Pädagogische Hochschule Freiburg - Institut für Soziologie und Nikita Gorbunov, Musiker und Poetry-Slam-Macher aus Stuttgart. Moderation: Silke Gmeiner (SWR). Veranstaltungsrückblick mit einer Bildergalerie und Videoaufzeichnung.
    Rückblick


Mehr zum Thema

Publikationen und Materialien zum Grundgesetz

LpB-Publikationen zum Thema

Gefundene Artikel: 10

Abbildung -B&S 4-2023 Das Grundgesetz
Bürger & Staat

B&S 4-2023 Das Grundgesetz

Verfassung im Wandel

Heft 4-2023

LpB
Stuttgart 2023 , 67 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

4 MB (PDF, barrierefreie)Download 4 MB
Abbildung -MK 60-2024 Unsere Grundrechte
mach's klar

MK 60-2024 Unsere Grundrechte

Leben in Freiheit und Sichterheit!
Mach´s klar! 60-2024
Politik - Einfach erklärt

LpB
Stuttgart 2024 , 4 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

1 MB (PDF, barrierefrei)Download 1,1 MB
Abbildung -P&U aktuell 21: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."
P&U aktuell

P&U aktuell 21: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Karikaturen zum Grundgesetz

Sonderausgabe P&U aktuell 21

LpB
Stuttgart 2023 , 16 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

Zusatz: Einführung in die Karikaturenanalyse (PDF, barrierefrei)Download 7,3 MB (PDF, BARRIEREFREI)
Abbildung -Quiz: Das deutsche Grundgesetz
Spiel

Quiz: Das deutsche Grundgesetz

Ein Kartenspiel zum Grundgesetz  – 100 Fragen und Antworten

Nicht im Handel verfügbar, Produktion nu...

ZpB (Zentralen für politische Bildung)
MeinSpiel GmbH & Co. KG, Hamburg 2023
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: 8,00 €

Abbildung -Grundgesetz und Landesverfassung
Deutschland

Grundgesetz und Landesverfassung

Aktualisierte Auflage 2023

Herausgeber LpB und Landtag von BW
Stuttgart 2023
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos
Download 0,9 MB (PDF, BARRIEREFREI)
Abbildung -Die vier Mütter des Grundgesetzes
Frauen

Die vier Mütter des Grundgesetzes

Ein Glücksfall für die Demokratie

LpB
Stuttgart 2019
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos
Download 2,1 MB
Abbildung -Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)
Lernmedium

Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)

Bestellungen sind nur aus Baden-Württemberg möglich

Grundrechtefibel (Grundgesetz-Wissen) für Kinder...

LpB, Herder
Stuttgart 2022 , 128 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos
Download 2,8 MB
Abbildung -Begleitmaterialien zur Grundrechtefibel
Grundrechtefibel

Begleitmaterialien zur Grundrechtefibel

Voll in Ordnung – unsere Grundrechte. Demokratiebildung mit der Grundrechtefibel

LpB BW
Stuttgart 2021 , 242 Seiten
Der Artikel ist nicht lieferbar.
Preis: 6,00 €

Abbildung -Demokratische Traditionen. Südwestdeutschland und das Grundgesetz
Landeskundliches Faltblatt 14/2009

Demokratische Traditionen. Südwestdeutschland und das Grundgesetz

 

LpB
Stuttgart 2009
Der Artikel ist nicht lieferbar.
Preis: kostenlos
Download PDF 317KB
Abbildung -MK Grundrechte
Mach´s klar

MK Grundrechte

Mach´s klar! 4-2012: Deine Grundrechte - und wie sie Dich schützen

Politik - Einfach erklärt

LpB
Stuttgart 2012 , 4 Seiten
Der Artikel ist nicht lieferbar.
Preis: kostenlos
Download PDF 2,4 MB

(Unterrichts-)Materialien zum Thema

LpB-Podcast "Politisch bildet" zum Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz trifft Independence Day. Ist ein Hype um Verfassungen gerechtfertigt?

Würde es Deutschland gut tun, auch in Zukunft, das Grundgesetz mehr zu feiern? Was unterscheidet uns verfassungstechnisch von den Amerikanern und welche Auswirkungen hat das? Darum geht es in der Podcast-Folge von POLTISCH BILDET, dem Podcast der LpB.

zum LpB-Podcast

Portal: Voll in Ordnung – unsere Grundrechte

Die Grundrechtefibel für Kinder ab 8 Jahren

In der Fibel erklären wir die 19 Grundrechtsartikel unseres Grundgesetzes kindgerecht. So können schon Kinder ein Bewusstsein für die Verantwortung jedes Einzelnen an der Mitgestaltung des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft entwickeln. Auch für den Einsatz in der Schule geeignet.

zur Grundrechtefibel

Inputs zu den Grundrechten

"Deine wöchentliche Ration..."

Im Paket „Deine wöchentliche Ration..." findest du Inputs zu einem Grundrecht. Die Grundrechte sind im deutschen Grundgesetz festgehalten und bilden die Grundlage für alle Gesetze und das Zusammenleben in Deutschland.

zu den Wochenrationen

Grundgesetz & Grundrechte

in Zeiten der Corona-Pandemie

Es war eine historische Herausforderung für alle Verantwortliche in der Politik, in diesem Risikomanagement die schwierige Abwägung zwischen dem Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung einerseits und der Grundrechte andererseits vorzunehmen. Aber welche Grundrechte waren eigentlich eingeschränkt? Und war das überhaupt zulässig?
zum Dossier Grundrechte und Corona

Video: Das Grundgesetz

In einfacher Sprache erklärt!

In diesem Erklärvideo wird in einfacher Sprache die ersten sechs Artikel des Deutschen Grundgesetzes erklärt.
YouTube: Erklärvideo GG (Quelle: YouTube, Veröffentlicht am 27.11.2015)

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Links zum Thema

Weitere Informationen

Historisches zum Grundgesetz

Faksimile der Urkunde der Unterzeichnung des Grundgesetzes durch den parlamentarischen Rat am 23. Mai 1949

Video: Verabschiedung des Grundgesetzes - Historischer Mitschnitt aus der Wochenschau

Der Ausschnitt aus der Wochenschau „Welt im Film“ berichtet über die Arbeit des Parlamentarischen Rates in Bonn. Er verabschiedet am 8. Mai 1949 das Grundgesetz und beschließt die neue Nationalflagge. 

 zum Video: Verabschiedung des Grundgesetzes, 1949 

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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: Januar 2024

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