Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

12. November 1918

Das Frauenwahlrecht war ein Meilenstein auf dem Weg zur Chancengleichheit von Männern und Frauen. Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland am 12. November 1918 ist der „Aufruf an das Deutsche Volk“ des Rats der Volksbeauftragten inmitten der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg, der Frauen das Wahlrecht zuspricht.

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.
Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen und wählen und gewählt werden.

Mehr als 100 Jahre sind seitdem vergangen. Was bedeutete das Frauenwahlrecht, was ist bis heute keine Selbstverständlichkeit?

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Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland

„Ich fordere, dass Frauen bei denjenigen Gesetzen,
welche sie selbst betreffen, eine Stimme haben. Ich fordere diese Stimme
für sie auch da, wo es gilt, Vertreter des ganzen Volkes zu wählen –
denn wir Frauen sind ein Teil dieses Volkes.“

Louise Otto-Peters(1819–1895)
Begründerin der bürgerlichen Frauenbewegung in Deutschland

Die entscheidenden Schritte auf dem Weg zum Frauenwahlrecht liegen mehr als 100 Jahre in der Vergangenheit. 

Zum historischen Hintergrund:

Nachdem Deutschland den ersten Weltkrieg verloren hatte, wurde in der November-Revolution von 1918 die Monarchie abgelöst und im Deutschen Reich der Weg für eine Republik geebnet. Am 9. November 1918 hatten sich die Mehrheitssozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD) und die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) auf die Bildung eines „entscheidenden Kabinetts“ geeinigt, das die Regierungsgeschäfte bis zum Zusammentritt einer noch zu wählenden Nationalversammlung führen sollte.

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland folgte wenige Tage später, am 12. November 1918 mit dem  Aufruf „An das Deutsche Volk" des Rats der Volksbeauftragten. Dieses sechsköpfige Gremium bestand aus USPD- und MSPD-Politikern unter der Führung des Reichskanzlers Friedrich Ebert (MSPD) und Hugo Haase (USPD). Weitere Mitglieder waren Philipp Scheidemann und Otto Landsberg von der MSPD sowie Emil Barth und Wilhelm Dittmann von der USPD.

Entscheidender Schritt: Der Aufruf an das deutsche Volk

Einen Tag nach dem der Erste Weltkrieg mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandes in Compiègne am 11. November 1918 durch Matthias Erzberger und Ferdinand Foch tatsächlich beendet war, wurde der Rat der Volksbeauftragten in Berlin mit dem Aufruf „An das deutsche Volk" am 12. November 1918 gesetzgeberisch tätig. Dieser Aufruf markiert in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung einer neuen, demokratischen Gesellschaftsordnung.

Am Ende der Erklärung findet sich die Ankündigung eines neuen Wahlrechts:


„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".


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Hintergrund: Der lange Weg zum Frauenwahlrecht

Der Weg zum Frauenwahlrecht

Das Wahlrecht für Frauen ist in Deutschland wie auch in anderen Staaten nicht einfach vom Himmel gefallen. Das Wahlrecht musste von Frauen mindestens genauso ersehnt, eingefordert und erkämpft werden wie das Wahlrecht für die männlichen Bürger. Doch der Weg zum Wahlrecht war für Frauen deutlich länger und steiniger.

Die ersten Wahlen für und mit Frauen

Als „Startschuss" für die erste deutsche Demokratie trat nach der Einführung der Republik in Deutschland am 30. November 1918 das Reichswahlgesetz in Kraft. Es sah das allgemeine, gleiche und geheime aktive und passive Wahlrecht für Männer und Frauen vor.

Die ersten Reden weiblicher Abgeordneter im deutschen Parlament

Als erste Frau überhaupt ergriff Marianne Weber (Deutsche Demokratische Partei), Ehefrau des Soziologen Max Weber, in einem deutschen Parlament das Wort. Bei der konstituierenden Sitzung der verfassunggebenden Versammlung der Republik Baden am 15. Januar 1919 im Karlsruher Ständehaus wandte sie sich an ihre männlichen Kollegen:


Die Wegbereiterinnen des Frauenwahlrechts in Deutschland

In Deutschland kämpfte um 1900 besonders insbesondere die SPD für das allgemeine und gleiche Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch engagierte Frauen außerhalb des sozialdemokratischen Spektrums setzten sich vehement für das Frauenwahlrecht ein, waren sie doch unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit von diesem Recht komplett ausgeschlossen. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte teilweise nur ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht.

Das Wahlrecht auch für Frauen, das uns heute so selbstverständlich ist, musste sich gegen viele Vorurteile von Männern und Frauen durchsetzen. So wurde Frauen etwa verminderte Intelligenz und durch ihre Gebärfähigkeit eine „natürliche" Bestimmung für den privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Viele weitere politische Schritte mussten in der Folgezeit erkämpft werden, viele weitere Rechte und Ansprüche gesetzlich verankert werden.

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur und dem Aufbau eines demokratischen (west)deutschen Staates setzte die Juristin Elisabeth Selbert (SPD), eine der vier „Mütter des Grundgesetzes", mit großem Einsatz durch, dass der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" am 23. Mai 1949 im Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes als Verfassungsgrundsatz aufgenommen wurde.

Trotz dieser formalen Gleichberechtigung stoßen Frauen selbst mehr als 100 Jahre nach Einführung des Wahlrechts oft immer noch an eine „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert.

Das Verhältnis von männlichen und weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten hat sich über die Jahre hinweg zwar deutlich verbessert. Dennoch liegt der Anteil der Parlamentarierinnen im Deutschen Bundestag auch im Jahr 2021 lediglich bei 34,7 Prozent.

  • Dr. Marie Baum (1874–1964)

    Mein sozialer Beruf klärte und weitete sich durch die Berührung mit Menschen, die in lebhafter Auseinandersetzung mit der Arbeiter- und Frauenfrage standen.

    (Maria Braum, Portrait im Alter. Foto: © Universitätsarchiv Heidelberg, Signatur: Pos I 00138)

     

     

     

     

     

     

  • Marianne Weber (1870 - 1954)

    Wir wollen unsere Töchter nicht bildungs- und ahnungslos in die Arme des Mannes werfen.

    (Marianne Weber, 1896. Foto: Ullstein Verlag, Postkarten Wegbegleiterinnen, LpB)

  • Mathilde Brückner (1868-1958)

    Gewissenhaft und gerecht, uneitel und uneigennütz müssen wir Frauen unsere politischen und sozialen Ziele verfolgen.

    (Mathilde Brückner, Foto: Vorlage Stadtarchiv Göppingen)

  • Luise Rist (1877-1955)

    Das Führungspersonal der CDU muss durch und durch selbst Demokratie und Christentum aktiv vertreten.

    (Luise Rist: Archiv des Katholischen Deutschen Frauenbundes e. V. Köln)

  • Clara Zetkin (1857-1933)


    Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

    (Clara Zetkin (um 1892): Landesmedienzentrum Baden-Württemberg)

Wegbereiterinnen der Demokratie im Südwesten.
Porträts engagierter früherer Parlamentarierinnen aus Baden und Württemberg.

Das Postkarten-Set porträtiert eine Auswahl der ersten badischen und württembergischen Parlamentarierinnen. Sie engagierten sich für die Mädchen- und Frauenrechte, stritten für Arbeiterinnenrechte oder waren in der kommunalen Armenfürsorge aktiv. Sie wurden zu „Wegbereiterinnen der Demokratie".
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Einführung des uneingeschränkten Wahlrechts für Frauen in Europa

JahrLand
1894Erstes Land weltweit: Südaustralien gewährt Frauen das allgemeine aktive und passive Wahlrecht*
1906Finnland führt als erstes europäisches Land das Wahlrecht für Frauen ein
1913Norwegen
1915Dänemark und Island
1918Deutschland, Österreich, Polen, Russland
1919Belgien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande
1921Schweden
1928Vereinigtes Königreich und Irland
1930Türkei
1933Spanien
1944Bulgarien
1945Frankreich, Jugoslawien
1946Italien
1948Belgien
1949Griechenland
1960Zypern
1962Monaco
1971Schweiz (auf Bundesebene)
1984Liechtenstein

 * Die neuseeländischen Ureinwohner:innen (Maori) erhielten erst 1962 das Wahlrecht.

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Frauen im Parlament heute

Frauen im Landtag in Baden-Württemberg

Bei der Landtagswahl am 14. März 2021 wurden 45 Frauen und 109 Männer ins baden-württembergische Landesparlament gewählt. Dies entspricht einem Anteil von 29,2 Prozent. Der Landtag von Baden-Württemberg ist das einzige deutsche Landesparlament, in dem bei den Abgeordneten noch nie ein Frauenanteil von wenigstens 30 Prozent erreicht wurde.

Der Spitzenreiter Hamburg kommt dagegen mit 43,9 Prozent Mandatsträgerinnen in der dortigen Bürgerschaft auf eine fast paritätische Zusammensetzung. Im „Ranking“ der Länderparlamente hinsichtlich des Anteils weiblicher Abgeordneter hat der Stuttgarter Landtag damit erstmals einen Platz im unteren Mittelfeld erreicht.

Dossier: Frauen in den Länderparlamenten

Über drei Jahrzehnte waren männliche Abgeordnete in den Landesparlamenten der Bundesrepublik Deutschland fast unter sich. Erst ab den 1990er Jahren wuchs der Anteil weiblicher Abgeordneter kontinuierlich. Seit 2015 ist die Zahl der Mandatsträgerinnen in manchen Landesparlamenten jedoch wieder rückläufig.
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Wahlbeteiligung von Frauen bei der Landtagswahl 2021

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Auswertung der Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung bei der baden-württembergischen Landtagswahl 2021 nach Alter und Geschlecht

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Frauen im Deutschen Bundestag

Der Frauenanteil im 20. Bundestag liegt Stand April 2023 bei 35,19 Prozent, wie es die interaktive Sitzverteilung auf der Webseite des Bundestags zeigt. Demnach sitzen im aktuellen Bundestag 477 Männer und 259 Frauen. In der 19. Wahlperiode lag der Anteil weiblicher Abgeordneter noch bei 31,45 Prozent. 

Weibliche Abgeordnete in den Fraktionen des Bundestags

In den Fraktionen liegt der Anteil der Frauen weit auseinander. Während bei den Grünen und den LINKEN mehr als die Hälfte der Abgeordneten Frauen sind, liegt der Anteil bei der AfD gerade einmal bei etwa 11,5 Prozent. (Stand: April 2023)

ParteiSitze insgesamtFrauenMänner
B’90/Grüne11870 (59,32 %)48
Die LINKE3821 (55,29 %)17
SPD20687 (42,23 %)119
FDP9224 (26,08 %)68
CDU/CSU19747 (23,86 %)150
AfD789 (11,54 %)69
Insgesamt736259 (1 fraktionslos)477 (5 fraktionslos)

Frauen im Europaparlament

Einen Überblick über die aktuelle Entwicklung der Wahlbeteiligung von Frauen in Deutschland gibt eine Erhebung zur Wahl des Europäischen Parlaments.

Gehen Frauen wählen?
Bei der Europawahl 2019  hat sich die Wahlbeteiligung von Frauen und Männern weiter angeglichen. Bereits bei der Europawahl 2014 hatten sich die Werte sehr angenähert (Frauen: 48,9 Prozent, Männer: 49,5 Prozent).
Nur bei der Europa-Wahl im Jahr 1989 lag die Wahlbeteiligung von Männern (60,1 Prozent) um 1,6 Prozentpunkte über der von Frauen (58,5 Prozent).

Insgesamt konnten sich 2019 rund 62 Millionen  Deutsche Menschen an der Wahl zum Europäischen Parlament beteiligen  (rund 30 Millionen Männer und 32 Millionen Frauen).

Besonders in der Altersgruppe ab 70 Jahren nutzten viele wahlberechtigte Frauen ihr Stimmrecht. Beim Vergleich der Wählerinnen und Wähler nach Altersgruppen fällt auf, dass bei den 21- bis 60-jährigen Frauen die Wahlbeteiligung höher ist als bei den gleichaltrigen Männern. Dafür beteiligen sich bei den über 60-Jährigen mehr Männer als Frauen an den Europawahlen.

Wie viele Frauen sitzen im Europäischen Parlament?

Informationen über den Anteil weiblicher Abgeordneter und den Prozentsatz von Frauen in Führungspositionen im Europaparlament finden sich auf dieser Seite des Europaparlaments. Mit 40,4 Prozent Parlamentarierinnen ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im EU-Parlament derzeit so hoch wie nie zuvor (Stand: 2019-2024).

Frauen in den Parlamenten weltweit

Frauenanteil in den Parlamenten weltweit (Auszug)

Quelle: Inter-Parliamentary Union, women in national parliaments (Stand 9/2023)
 

RangLandSitzeFrauenFrauen in Prozent
1Ruanda804961,3
2Kuba47026255,7
3Nicaragua914650,6
4Andorra281450,0
5Mexico50025050,0
6Vereinigte Arabische Emirate402050,0
7Neuseeland1206050,0
8Island63 3047,6
9Costa Rica572747,4
10Schweden34916246,4
11Bolivien1306046,2
12Norwegen1697846,2
13Senegal1657646,1
14Finnland2009246,0
15Monaco241145,8
16Südafrika39818145,5
17Argentinien25711544,8
18Spanien35015544,3
---    
20Dänemark1797843,6
22Belgien1506442,7
24Schweiz1998341.7
27Niederlande1506140,7
29Österreich183 7339,9
34Frankreich57721837,8
40Portugal2308336,1
44Deutschland73625835,1
45Luxemburg602135,0
47England64822434,6
55Italien40012932,3
61Kanada33610330,7
70USA43412528,8
76Polen46013028,3
---    
100Irland1603723,1
101Griechenland3006923,0
112Ukraine4168520,4
118Türkei60011919,8
138Russland4507416,4
149Ungarn1992814,1
164Japan4644810,3
175Iran286165,6
185Yemen24500,0

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Unterrichtsmaterial zum Frauenwahlrecht

Unterrichtseinheit Frauenwahlrecht – Materialien der LpB BW

Die Geburtsstunde der Demokratie vor gut 100 Jahren wäre keine gewesen, wenn sie Frauen ausgeschlossen hätte: 1918 erhielten Frauen in Deutschland endlich das Wahlrecht. Welche Frauen den Weg dahin bereiteten und wie es mit der Gleichberechtigung heute aussieht, können Lehrkräfte mit diesen Unterrichtsmaterialien vermitteln. 


Weiterführende Links zum Thema

Allgemeine Links

Rückblick: Kampagne 100 Jahre Frauenwahlrecht (2018/2019)

Wahlrecht • Macht • Demokratie. 100 Jahre Frauenwahlrecht

Das Wahlrecht gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Die Errungenschaft des Wahlrechts auch für Frauen legte – von entschiedenen Frauenrechtlerinnen erkämpft – vor 100 Jahren einen wichtigen Grundstein für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Aufgrund aktueller politischer und gesellschaftlicher Debatten um die Grundwerte unserer Gesellschaft hat das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ eine besondere Bedeutung.

Die hierfür eigens eingerichtete Internet-Präsenz dient als zentrale Plattform für Informationen, Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das Jubiläum während der Jahre 2018 und 2019.

Die Initiatorinnen der Kampagne: Im Frühjahr 2017 initiierten der Fachbereich „Frauen und Politik“ der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg und  der Verein „Frauen & Geschichte Baden-Württemberg“ eine Arbeitsgruppe, den sogenannten  „Koordinationskreis 100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Gremium besteht aus Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verschiedener Organisationen und Institutionen und es koordiniert Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus ganz Baden-Württemberg. Aufgrund der Bedeutung des Jubiläums für das Land Baden-Württemberg wurde Anfang 2018 eine Koordinierungsstelle im Ministerium für Soziales und Integration eingerichtet, die gemeinsam mit den Initiatorinnen die Kampagne steuert.

PDF: Grußwort zum Jubiläum

Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht. Frauen wählen, Frauen zählen!"

Grußwort zur Abschlussveranstaltung
(Dienstag, 12.11.2019 im Stadtpalais Stuttgart)
Download als PDF (Beate Dörr, LpB)

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Fachbereich Frauen und Politik. Letzte Aktualisierung: Internetredaktion LpB BW, Oktober 2023.

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