Die Nürnberger Prozesse

Anfang August 1945 begründeten die Alliierten einen Internationalen Militärgerichtshof zur Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden. Der Militärgerichtshof sollte im Justizpalast Nürnberg tagen. Die Nürnberger Prozesse gelten als der wichtigste Bestandteil des alliierten Bestrafungsprogramms gegen führende Vertreter des NS-Regimes. Sie fanden vom 20. November 1945 bis 14. April 1949 statt und umfassten den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher sowie mehrere sogenannte Nürnberger Nachfolgeprozesse.

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Kurz & knapp: Die Nürnberger Prozesse

Was waren die Nürnberger Prozesse?
Die Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen, die gefasst werden konnten, mussten sich in den Nürnberger Prozessen vor Gericht unter anderem für ihre Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Warum sind die Nürnberger Prozesse so bedeutend?
Die Prozesse trugen zur Aufklärung der NS-Verbrechen bei. Erstmals wurden Politiker und Militärs persönlich bestraft und ihre individuelle Schuld untersucht. Seither ist eine Verfolgung durch das Völkerstrafrecht möglich, selbst wenn die Verbrecher ein hohes Amt innehaben oder die Gesetze eines Staates das Verbrechen zulassen. Der erste Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof bereitete dem heutigen Internationalen Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag den Weg. Er war essenziell für das moderne Völkerstrafrecht. 

Wie liefen die Prozesse ab?
Neben dem bekannteren Prozess gegen die „Hauptkriegsverbrecher“ in Nürnberg gab es zwölf weitere Prozesse, die sogenannten „Nachfolgeprozesse“. Im Hauptkriegsverbrecherprozess klagten die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich) 24 Personen und sechs Organisationen vor dem „International Military Tribunal"  (IMT) in Nürnberg an. Er dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946. Die restlichen zwölf Nachfolgeprozesse (1946-1949) bestritten die USA in Alleinregie ohne Internationales Militärtribunal.

Wie gingen die Prozesse aus?
Insgesamt waren 209 Nationalsozialisten aus Politik, Verwaltung, Militär und Wirtschaft angeklagt, 36 davon wurden zum Tod verurteilt. 

Wurden alle NS-Verbrecher verurteilt?
Nein. Einige Kriegsverbrecher wie zum Beispiel Adolf Hitler, Joseph Goebbels oder Heinrich Himmler entzogen sich bereits im Vorfeld ihrer Bestrafung durch Selbstmord. Andere tauchten unter und konnten flüchten.

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Bildergalerie

Der Internationale Militärgerichtshof IMT

Wozu gab es den IMT?

Robert H. Jackson vertrat die Vereinigten Staaten als „öffentlicher Hauptankläger“. Die Grundsätze, die ihn dabei leiteten, legte er am 21. November 1945 in seiner Einführungsrede dar:

„Die Untaten, die wir zu beurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben.“ ...

„Dass vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben, sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch der Gesetze übergeben, ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse, die die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.“

 

Wie kam das IMT zustande?

Großbritannien, die USA und die Sowjetunion hatten bereits in ihrer Moskauer Erklärung (auch Moskauer Deklaration genannt) vom 1. November 1943 während des Zweiten Weltkriegs bekräftigt, NS-Verbrecher zur Verantwortung ziehen zu wollen. Auf Grundlage des Londoner Abkommens vom 8. August 1945 schufen sie unter Einbeziehung Frankreichs ein Internationales Militärtribunal (IMT).

Im Londoner Abkommen stand, es solle „ein Internationaler Militärgerichtshof gebildet werden zur Aburteilung der Kriegsverbrecher“. Damit hatte zum ersten Mal in der Geschichte ein internationales Gericht die Vollmacht, führende Vertreter eines Staates persönlich für Verletzungen des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen.

zur Moskauer Deklaration (englisch)
zum Londoner Abkommen (deutsch)
zum Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (deutsch)

Warum in Nürnberg?
Ursprünglich sollte das IMT in Berlin tagen, wo am 18. Oktober 1945 auch die Eröffnungssitzung stattfand. Anschließend wurde der Prozess aber nach Nürnberg verlegt. Die USA drängten darauf, dass der Prozess in ihrer Besatzungszone, also in Süddeutschland, stattfinden sollte. Die Wahl fiel dann auf Nürnberg und den Nürnberger Justizpalast. Der fast unzerstörte Justizpalast bot mit 80 Verhandlungssälen und 530 Büros genug Platz für das Personal und den Prozess. Keine andere deutsche Stadt biete ein solches Gebäude, begründete US-Hauptankläger Robert H. Jackson damals die Wahl des Ortes, zumal praktischerweise gleich nebenan ein ebenfalls unzerstörtes Gefängnis stand.

Hintergrundwissen: Aufbau des IMT: Richter, Stellvertreter und Hauptankläger

Vorsitzender des IMT, das sich aus je einem Vertreter der vier Signatarmächte des Londoner Abkommens zusammensetzte, war der britische Lord Justice Geoffrey Lawrence.

Jede Nation stellte einen Richter und einen Stellvertreter:

  • Die USA Francis Biddle (Richter) und John J. Parker (stellvertretender Richter), 
  • Großbritannien Sir Geoffrey Lawrence (Richter und Vorsitzender des IMG in Nürnberg) und Norman Birkett (stellvertretender Richter),
  • Frankreich Henri Donnedieu de Vabres (Richter) Robert Falco (stellvertretender Richter)
  • und die UdSSR Iola T. Nikitcheko (Richter) und Alexander F. Wolchkow (stellvertretender Richter).

Jede der vier alliierten Siegermächte stellte auch eine eigene Anklagevertretung für das Nürnberger Verfahren. Als Hauptankläger vor Gericht fungierten

  • für die USA: Robert H. Jackson,
  • für Großbritannien: Sir Hartley Shawcross,
  • für Frankreich: François de Menthon/Auguste Champetier de Ribes (ab Januar 1946)
  • und für die UdSSR: Roman A. Rudenko.

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Der Hauptprozess

Am 20. November 1945 begann im eigens umgebauten Schwurgerichtssaal 600 des Nürnberger Justizpalastes der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des Nationalsozialismus. In dem bis 1. Oktober 1946 andauernden Verfahren waren 24 Personen angeklagt. Ganz bewusst wurden Mitglieder unterschiedlicher Teile der Führung Hitler-Deutschlands angeklagt. Führende Politiker, Beamte, Funktionäre der NSDAP und Generale mussten sich für ihre Taten verantworten.

Die schlimmsten Täter standen allerdings nicht vor Gericht: Diktator Adolf Hitler, Reichspropagandaleiter Joseph Goebbels und Reichsführer SS Heinrich Himmler hatten sich durch Selbstmord der Verantwortung entzogen.

Die Anklage

im Hauptkriegsverbrecher-Prozess

Die deutsche Partei- und Staatsführung wurde nach vier hauptsächlichen Punkten aus dem Statut für das Internationale Militärtribunal (IMT) auf Grundlage von Art. 6a, b und c der IMT-Charta angeklagt:

  1. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung 
  2. Verbrechen gegen den Frieden 
  3. Kriegsverbrechen 
  4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die Angeklagten

Auf der Anklagebank des Nürnberger Prozesses saßen 21 der ursprünglich 24 angeklagten Vertreter des NS-Regimes. Gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt, das Verfahren gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, Robert Ley hatte bereits vor Prozessbeginn Selbstmord begangen.

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Das Urteil im ersten Nürnberger Prozess

Die französische und die sowjetische Anklage forderten die Todesstrafe für alle Angeklagten. Der britische Ankläger forderte unterschiedliche Urteile für die Angeklagten, der amerikanische Ankläger gab keine klare Empfehlung ab.

Nach neun Monaten wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen:
Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. 

Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946, zwei Wochen nach der Urteilsverkündung, in Nürnberg vollstreckt. Nur Hermann Göring entzog sich durch Selbstmord der Hinrichtung am Galgen.

Freispruch
Drei Angeklagte sprach das Gericht frei, genauer gesagt die Angeklagten (im Bild von rechts) Hans Fritzsche, Hjalmar Schacht und Franz von Papen.

Das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS (mit Ausnahme der Reiter-SS) wurden vom Internationalen Militärgerichtshof zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

Erstmals in der Geschichte war durch den Spruch von Nürnberg der Angriffskrieg zum Verbrechen erklärt worden, erstmals waren Politiker und führende Militärs persönlich dafür zur Verantwortung gezogen worden. Das heutige Völkerstrafrecht hatte seinen Ausgangspunkt im Nürnberger Prozess.

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Die Nachfolgeprozesse

In Anschluss an den Hauptprozess fanden von 1946 bis 1949 zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten statt. Die amerikanische Anklagebehörde zog in diesen Verfahren 184 Personen zur Verantwortung. Angeklagt waren wichtige Funktionsträger des NS-Regimes vor allem in Verwaltung, Militär, Justiz, Industrie und SS. Die rechtliche Grundlage für die Nachfolgeprozesse bildete das Gesetz Nr.10 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Dezember 1945, das dem Statut des IMT nachgebildet war.


Die Anklage

Die zentralen Anklagepunkte lauteten, wie auch beim Hauptprozess:

  • Verbrechen gegen den Frieden,
  • Kriegsverbrechen,
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Im Unterschied zum IMT-Prozess wurden auch Annexionen Österreichs und der Tschechoslowakei durch das Deutsche Reich als Tatbestände des Verbrechens gegen den Frieden definiert. Die Anklagebehörde leitete der amerikanische Brigadegeneral Telford Tayler, der sich bereits im IMT-Prozess bewährt hatte. Es wurden sechs Militärgerichte mit jeweils drei Richtern gebildet. Die Verteidigung der Angeklagten übernahmen rund 200 zumeist deutsche Rechtsanwälte. Übersicht über die Prozesse

In insgesamt zwölf Prozessen wurden 177 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militär, Beamte und Diplomaten angeklagt. Die Verfahren belegen, in welchem Ausmaß die deutsche Führungsschicht zum Machtsystem der NS-Gewaltherrschaft beigetragen hatte.


Die Urteile

Von den 177 Angeklagten wurden 24 zum Tode verurteilt, zwanzig zu lebenslanger Haft und 98 zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen. 25 Angeklagte wurden freigesprochen. Durch Begnadigungen in den 1950er Jahren wurden viele der verurteilten NS-Verbrecher vorzeitig aus der Haft entlassen. Von den 24 Todesurteilen wurden 13 vollstreckt.

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Bedeutung von Nürnberg

Die Alliierten zeigten mit den Prozessen, dass sie nicht dem deutschen Volk als Kollektiv die Schuld für die grausamen Verbrechen Nazi-Deutschlands zuschrieben, sondern einzelnen Handelnden. Außerdem wollten sie den gerade erst von einer Diktatur befreiten Deutschen anhand eines fairen Gerichtsprozesses vor Augen führen, wie Demokratie und Rechtsstaaat funktionieren.

Das Konzept der US-amerikanischen Anklagevertretung sah vor, den Prozess als „Dokumentenprozess“ zu führen. Neben der amtlichen Aktenüberlieferung spielten in dem Verfahren auch filmische Beweismittel eine große Rolle. Alle Siegermächte hatten beim militärischen Vormarsch eigene Filmteams damit beauftragt, die Zustände in den Konzentrations- und Vernichtungslagern für die juristische Aufarbeitung festzuhalten.


Der Einzelne war verantwortlich

Ein Novum in der Anklage bei den Nürnberger Prozessen war es, nicht nur einen Staat, sondern auch Einzelpersonen für den Bruch des geltenden Völkerrechts verantwortlich zu machen, so zum Beispiel im Fall von Angriffskriegen. Auch Kriegsverbrechen waren eindeutig definiert.

Noch nie zuvor hatte es ein derartiges internationales Gericht wie das Internationale Militärtribunal für die Bestrafung von Kriegsverbrechern gegeben. Ausschlaggebend war das große Ausmaß der Grausamkeiten, das durch die Deutschen im Zweiten Weltkrieg begangen worden war.
 

Gräueltaten der Nationalsozialisten aufgedeckt

Die Nürnberger Prozesse waren Bestandteil des US-amerikanischen Programms der Reeducation. Sie sollten der deutschen Bevölkerung die Augen über das Nazi-Regime und seine einzigartigen Verbrechen öffnen. Damit waren die Prozesse jedoch überfordert, wie sich angesichts der ambivalenten Wirkung in Deutschland zeigte. Dennoch fand im Nürnberger Gerichtssaal die erste große und öffentliche Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten und somit geschichtliche Aufklärungsarbeit statt.

Im Laufe der Prozesse bekam das deutsche Volk gnadenlos das ganze Ausmaß von Hitlers Wahn und dessen schreckliche Folgen gezeigt. Viele Deutsche sagten später, sie hätten erst während des Nürnberger Prozesses von den Gräueltaten an den Juden und anderen Minderheiten erfahren. Das Medieninteresse an den Prozessen war ungeheuer groß. Journalisten aus aller Welt wohnten den Gerichtsverfahren im Justizpalast in Nürnberg bei. Die Bilder der Hauptangeklagten auf der Anklagebank gingen um die Welt.


Meilenstein im Völkerrecht

Mit dem Statut für den Militärgerichtshof war ein Präzedenzfall für die Bestrafung von Kriegsverbrechen geschaffen worden. Die im Statut festgelegten Rechtsgrundsätze gelten als ein Meilenstein für die Entwicklung des Völkerstrafrechts, das Individuen für staatliches Handeln strafrechtlich verantwortlich macht.

Kritik am Prozess

Im Prozess versuchten die deutschen Verteidiger immer wieder, auch Kriegsverbrechen der Alliierten zum Thema zu machen, so zum Beispiel die Bombardierung von Städten, der Abwurf der Atombomben auf Japan oder die Ermordung von 4.000 polnischen Offizieren durch die sowjetische Armee bei Katyn.

Im Zentrum der Kritik an den Nürnberger Prozessen standen aber vor allem zwei Aspekte. Zum einen der Vorwurf der fehlenden Legitimation: Da die Entscheidung zu einem solchen Prozess ausschließlich in den Händen der alliierten Siegermächte gelegen hatte, empfanden dies viele Deutsche als ungerecht. Aus ihrer Sicht hätte die strafrechtliche Verfolgung der NS-Verbrechen in die Hände der eigenen Justiz gehört. Zum andern der Vorwurf der mangelnden Rechtmäßigkeit: Er bezog sich vor allem auf die anglo-amerikanischen Rechtstraditionen, die den Prozessen zugrunde lagen. Kritiker sprachen immer wieder von einer unfairen Benachteiligung der Angeklagten und ihrer Verteidiger.

Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu den Prozessen nahm auch die Kritik zu. Immer mehr wurde das gesamte Spektrum der alliierten Sanktionen in einen Topf geworfen und als „Siegerjustiz“ kritisiert. Man sprach nun von inszenierten „Stellvertreterprozessen“, in denen es nur vordergründig um die Schuld Einzelner gehe, hintergründig aber um den Beweis einer „Kollektivschuld“ der Deutschen. Eine Schlüsselposition bei dieser Bewertung nahmen gerade diejenigen gesellschaftlichen Eliten ein, an die sich das alliierte Programm „Umerziehung durch Recht“ richtete. Vor allem die beiden christlichen Kirchen waren daran beteiligt und agitierten gegen Entnazifizierung und Strafverfolgung. Teilweise wurde sogar zum passiven Widerstand gegen die Entnazifizierung aufgerufen.
 

Amnestiepolitik unter Adenauer

Wie bedeutend die Nürnberger Prozesse für die junge Bundesrepublik waren, zeigt die Tatsache, dass der frisch gewählte erste Bundeskanzler Konrad Adenauer in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949 ankündigte, sich für eine Amnestie der in Landsberg einsitzenden Häftlinge einsetzen zu wollen. Für so manche „Verfehlung“, so Adenauer, müsse man Verständnis aufbringen. Auch die Sozialdemokraten und die FDP unterstützten ihn dabei. Offenbar wollte man damit im sich verschärfenden Kalten Krieg testen, wie ernst es den Amerikanern mit ihrem Angebot zu Partnerschaft und politischer Selbstbestimmung der Bundesdeutschen war.

In der Tat wurden im August 1950 und im Januar 1951 aufgrund des Drängens der Amnestie-Lobby zahlreiche in Nürnberg Verurteilte freigelassen, deren Strafen herabgesetzt oder Todesurteile in Haftstrafen umgewandelt. Die letzten vier „Landsberger“ kamen im Mai 1958 auf freien Fuß. Vor allem in Frankreich und Großbritannien stieß diese Amnestiepolitik auf scharfe Kritik. In der Bundesrepublik kam die juristische Verfolgung der NS-Verbrechen erst mit dem sogenannten Ulmer Einsatzgruppenprozess und mit der Gründung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen 1957/58 wieder auf die öffentliche Agenda.

 

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Die „Nürnberger Prinzipien“

Bereits 1945 wurden die „Nürnberger Prinzipien“ in der UN-Charta verankert. Zugleich beauftragte die UN-Generalversammlung die damals entstehende Völkerrechtskommission, einen Entwurf für ein Völkerstrafgesetzbuch und Vorschläge für einen Internationalen Strafgerichtshof auszuarbeiten. Am 29. Juli 1950 formulierte die Völkerrechtskommission ihre Fassung der „Nürnberger Prinzipien“, die seither als verbindliche völkerrechtliche Prinzipien gelten.

Die Nürnberger Prinzipien

  1. Jede Person, die ein völkerrechtliches Verbrechen begeht, ist hierfür strafrechtlich verantwortlich.
  2. Auch wenn das nationale Recht für ein völkerrechtliches Verbrechen keine Strafe androht, ist der Täter nach dem Völkerrecht strafbar.
  3. Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.
  4. Handeln auf höheren Befehl befreit nicht von völkerrechtlicher Verantwortlichkeit, sofern der Täter auch anders hätte handeln können.
  5. Jeder, der wegen eines völkerrechtlichen Verbrechens angeklagt ist, hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Verfahren.
  6. Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar:
    • a) Verbrechen gegen den Frieden
    • b) Kriegsverbrechen
    • c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  7. Die Mittäterschaft zur Begehung der genannten Verbrechen stellt ebenfalls ein völkerrechtliches Verbrechen dar. 

Der Weg zum internationalen Strafgerichtshof

Im selben Jahr legte die Völkerrechtskommission einen ersten Entwurf für ein internationales Strafgesetzbuch für „Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“ vor. Zugleich sprach sich die Kommission für die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs für diese Verbrechen aus. 1954 legte sie der Generalversammlung einen überarbeiteten Entwurf dieses Strafgesetzbuches vor, der wiederum die „Nürnberger Prinzipien“ aufnahm.

Allerdings vermochte die Generalversammlung damals weder das Strafgesetzbuch zu verabschieden noch den vorgeschlagenen Gerichtshof einzurichten. Bis in die Neunzigerjahre blieben die „Nürnberger Prinzipien“ ohne Implementierung. Selbst ein erneuter Entwurf, den die Völkerrechtskommission 1991 der Generalversammlung vorlegte, scheiterte. Erst die beiden Ad-hoc-Gerichtshöfe zu Jugoslawien und Ruanda machten den Weg frei für einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof.

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Digitalisierte historische Dokumente

Mehrere Projekte versuchen weltweit, die Dokumente der Nürnberger Prozesse zu digitalisieren und der Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich zu machen. 

Projekte von Universitäten:

Nuremberg Trials Project der Harvard Law School
The Avalon Project der Yale Law School

Daten öffentlicher Institutionen:

Nuremberg Trials - Military Legal Ressources, zur Verfügung gestellt von der Library of Congress
Dokumente des International Criminal Court zu den Nürnberger Prozessen, abrufbar unter: Other International(ised) Criminal Jurisdictions / International Military Tribunal at Nuremberg (IMT)

Einen weiteren Überblick über den Verbleib der Prozessakten bietet das Buch „Vom Recht Zur Geschichte: Akten aus NS-Prozessen als Quellen der Zeitgeschichte“.

 

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