
Geschichte der politischen Bildung bis 1972
Zur Vorgeschichte der LpB Baden-Württemberg
Baden-Württemberg weist eine der ältesten Einrichtungen der politischen Bildungsarbeit im öffentlichen Auftrag auf. Bereits im Dezember 1950 wurde in Stuttgart die Arbeitsgemeinschaft „Der Bürger im Staat e. V.“ ins Leben gerufen. Vorausgegangen waren der Vereinsgründung erste „Heimatdienste“ in Stuttgart und Tübingen – staatliche Stellen, die sich knapp ein Jahr nach Kriegsende die politische Bildung der Bevölkerung auf die Fahnen geschrieben hatten. Nach amerikanischem Vorbild waren zudem Bürgerrechtsgesellschaften in Freiburg und Mannheim/Heidelberg entstanden. Diese unterschiedlichen Einrichtungen prägten die politische Bildung im Land. Sie bildeten das Fundament, auf das die LpB bei ihrer Gründung 1972 aufbauen konnte.
Die heutige dezentrale Struktur der LpB Baden-Württemberg mit ihren vier Außenstellen in allen vier Regierungsbezirken des Landes ist nur vor dem Hintergrund ihrer Vorgeschichte der unmittelbaren Nachkriegsjahre bis 1972 zu verstehen. Bereits 1946 gab es erste Initiativen im deutschen Südwesten, politische Bildung staatlich zu institutionalisieren. Im April 1946 wurde ein „Amt für Heimatdienst“ gegründet, das dem Staatsministerium des Landes Württemberg-Baden unterstand. Wenig später folgte Württemberg-Hohenzollern mit einer als „Büro für Heimatdienst“ bezeichneten ähnlichen Einrichtung in Tübingen.
1950 kam es dann in Stuttgart zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft „Der Bürger im Staat“ – ein staatlich finanzierter Verein, der bereits die Aufgaben einer Landeszentrale übernahm. Damit war der deutsche Südwesten in zweierlei Hinsicht ein Vorreiter: Die Konstruktion als eines von staatlichen Geldern finanzierten Vereins war im bundesweiten Vergleich eine Besonderheit, auch die frühe Gründung einer solchen Institution.
Die Arbeitsgemeinschaft „Der Bürger im Staat“ arbeitete von Anfang an eng mit verschiedenen Bürgerrechtsgesellschaften im Südwesten zusammen, unter anderem mit der „Gesellschaft zur Wahrung der Grundrechte“ in Mannheim-Heidelberg und der „Gesellschaft für Bürgerrechte“ in Freiburg. Gleichzeitig wurde für Nordwürttemberg eine Zweigstelle geschaffen, die aber in Stuttgart ansässig war. Bereits in dieser Phase kamen auch erste Überlegungen auf, eine eigene Akademie oder zumindest eine Tagungsstätte einzurichten.
Bereits im Januar 1951 erschien die erste Ausgabe der Zeitschrift „Der Bürger im Staat“. Sie hat sich über die Jahrzehnte hinweg als traditionsreiche Publikation der LpB Baden-Württemberg etabliert. Seit 2016 erscheint sie unter dem leicht modifizierten Titel „Bürger & Staat“. Der Anspruch, den der Verein an seine Zeitschrift formulierte, erinnert bereits an den Beutelsbacher Konsens, der erst mehr als zwanzig Jahre später formuliert werden sollte: „Ihre ‚Tendenz‘ ist demokratisch und streng überparteilich. Da Fragen der Politik jedoch ihrer Natur nach meist strittig sind, ist es Aufgabe der Monatsschrift, derartige Probleme von den verschiedenen wesentlichen Gesichtspunkten aus zu beleuchten.“
Nach mehreren parlamentarischen Initiativen verkündete Ministerpräsident Hans Karl Filbinger schließlich im Januar 1972 offiziell die Gründung einer Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.












