Dossier

Menschenrechte

Unveräußerlich – universell – unteilbar

Menschenrechte stehen allen Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass der Mensch Mensch ist, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Alter – theoretisch zumindest. Denn leider sind Menschenrechte auch im 21. Jahrhundert kein selbstverständliches Gut. Sie werden weiterhin auch missachtet – von Einzelnen, von Gruppen und von Staaten. Auch heute, Jahrzehnte nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, werden Menschenrechte verletzt. An Aktualität hat die Forderung nach der Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte daher nicht verloren, denken wir nur an die Stichworte Folter, Flüchtlingsschutz, Asylrecht, Religionsfreiheit oder Gewalt gegen Frauen. 

Dieses Dossier soll der Menschenrechtsbildung im Land einen weiteren Impuls geben. Dazu müssen wir alle über Menschenrechte sprechen und ihren Bekanntheitsgrad stärken, damit jeder und jede fordern kann, dass sie eingehalten und respektiert werden. Denn Menschenrechte gelten für alle. Sie gelten universell, sind unveräußerlich und unteilbar.

Was sind Menschenrechte?

Was sind Menschenrechte?
Jeder Mensch hat Rechte, die sogenannten Menschenrechte. 
Sie stehen jedem Menschen zu – einfach nur, weil er oder sie ein Mensch ist.
Jeder und jede hat zum Beispiel ein Recht auf Freiheit und Sicherheit.
Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar (mehr dazu).


Woher kommen die Menschenrechte?
Am 10. Dezember 1948 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” an.
Die Erklärung ist Teil des internationalen Menschenrechtskodex, zu dem noch weitere Dokumente gehören.

Menschenrechte bilden die Grundlage für alle Menschenrechtsdeklarationen und Menschenrechtsabkommen.
Doch nicht alle Länder auf der Welt achten die Menschenrechte  (zu den Verstößen). 
In Deutschland stehen viele Menschenrechte im Grundgesetz (zur Grundgesetz-Seite).


Informationen in Leichter Sprache zu Menschenrechten bietet unter anderem der Bundestag und die Lebenshilfe Niedersachsen an.

Kennen Sie Ihre Menschenrechte?

  • Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 2

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 7

  • Jeder hat das Recht in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14

  • Eine Ehe darf nur bei freier [...] Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16

  • Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 20

  • Jeder hat das Recht, an der Gestaltung [...] seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 21

  • Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 23

  • Die Bildung muss [...] auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26

  • Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 29

10. Dezember: Der Tag der Menschenrechte

Was feiern wir am Tag der Menschenrechte?

Am 10. Dezember 1948 wurde nach einem langen Weg die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von den Vereinten Nationen verkündet.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat zwei Jahre später, im Jahr 1950, den 10. Dezember als Tag der Menschenrechte ausgerufen, um die Aufmerksamkeit „der Völker der Welt” auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das zu erreichende gemeinsame Ziel für alle Völker und Nationen zu richten.

zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte


75 Jahre Menschenrechte – weitere Informationen:

75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Volker Türk, UN-Hochkommissar für Menschenrechte, anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Deutsche Institut für Menschenrecht (75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)


Motto 2023: „Würde, Freiheit und Gerechtigkeit für Alle”

Der Internationale Tag der Menschenrechte, auf Englisch „Human Rights Day” genannt, steht jährlich unter einem anderen Motto. Das Motto der Kampagne lautet „Dignity, Freedom, and Justice for All“, das übersetzt bedeutet: „Würde, Freiheit und Gerechtigkeit für Alle”. In den sozialen Medien wird die Kampagne unter dem Hashtag #StandUp4HumanRights beworben.
Bereits 2022 starten die Vereinten Nationen eine einjährige Kampagne, um auf das anstehende 75-jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 2023 hinzuweisen.

zur Webseite des UN-Human Rights Day

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Fragen rund um Menschenrechte

Die Seiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zum Thema Menschenrechte beantworten viele Fragen. Hier können Sie direkt zu verschiedenen Themenbereichen springen: 

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LpB-Dossiers zum Thema

Kinderrechte im Grundgesetz

Worum geht es bei der Debatte?

Kriegsverbrechen

Definitionen und Beispiele

Die drei „U” der Menschenrechte: unveräußerlich, universell, unteilbar

Unveräußerlich

Menschenrechte sind besondere, grundlegende Rechte. Sie sollen die Würde jedes einzelnen Menschen schützen und jedem Menschen ein freies und selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft mit anderen ermöglichen. Ohne Vorbedingung und von Geburt an stehen sie jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zu. Das bedeutet: Wir müssen nichts dafür tun, um Menschenrechte zu haben. Wir alle haben Menschenrechte, einfach nur, weil wir Menschen sind. Sie sind uns als unveräußerliche Rechte eigen.

Universell

Die Menschenrechte sind mit dem Anspruch verbunden, ausnahmslos für jeden Menschen, also universell zu gelten. In ihrer Eigenschaft als universelle Rechte vertragen sich die Menschenrechte also nicht mit Ideologien, die anderen ihre Menschenrechte absprechen. Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu. Ihrer Natur nach lassen die Menschenrechte keinerlei Diskriminierungen zu, beispielsweise aufgrund rassistisch konstruierter Unterschiede, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Sprache, der Religion, des Vermögens, der politischen oder sonstigen Anschauung sowie anderer Diskriminierungsmerkmale.

 

Unteilbar

Die Menschenrechte sind unteilbar. Das bedeutet, dass man nicht nur bestimmte Rechte haben kann und andere nicht. Sie bilden einen Sinnzusammenhang aufeinander bezogener Rechte. Bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bedingen sich gegenseitig. Sie gehören daher untrennbar zusammen.

Die „Vier Freiheiten”

Die „Vier Freiheiten” sind in der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erwähnt. Aber bereits 1941 sprach US-Präsident Franklin D. Roosevelt von ihnen:

  • Meinungsfreiheit
  • Religionsfreiheit
  • Freiheit von Not
  • Freiheit von Furcht

Während die ersten beiden Freiheitsrechte bereits Ideen früherer Zeiten waren, so war die Freiheit von Not und Furcht umso bedeutsamer, denn sie stellten nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs eine neue Idee für die Menschenrechte dar. 

Hintergrundinformationen über Menschenrechte

Wer bestimmt, was als Menschenrecht gilt?

Diese Frage ist (nur) auf den ersten Blick einfach zu beantworten. Die gegenwärtigen Menschenrechtskataloge, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 und den darauf aufbauenden internationalen Menschenrechtsabkommen zu finden sind, wurden im Rahmen der Vereinten Nationen erarbeitet und zwischen Staaten abgeschlossen, beeinflusst von einzelnen Personen, Betroffenengruppen, nichtstaatlichen Organisationen sowie dem fachlichen und öffentlichen Diskurs der damaligen Zeit. In die Ausarbeitung und Weiterentwicklung gingen ideengeschichtliche und verfassungsrechtliche Traditionen ebenso ein wie konkrete historische Erfahrungen von Krieg, Unterdrückung und Not.

Die völkerrechtliche Verankerung und die Entwicklung von Menschenrechten sind also Ergebnis von politischen Übereinkünften zwischen Staaten zu bestimmten historischen Zeitpunkten. Allerdings wurden die Menschenrechte so allgemein formuliert, dass sie in ihrem Geltungsanspruch weit über die historischen Entstehungszusammenhänge hinausweisen und offen sind für unterschiedliche Begründungen und für andere Kontexte, mit je eigenen Traditionen und Unrechtserfahrungen. Zugleich tragen sie einen überpositiven Gehalt in sich.

Die Frage, was als Menschenrecht gilt, hängt daher nicht nur von der völkerrechtlichen „Normsetzung” ab, sondern auch von der moralischen Begründung sowie der politischen und gesellschaftlichen Anerkennung der Menschenrechte, die ihnen zuteil wird. Hierzu ist ein offener Menschenrechtsdiskurs vonnöten, der letztlich die Grundlage dafür bildet, was als Menschenrecht allgemein anerkannt wird.

Aus: Politik & Unterricht, Heft 3/4–2014. Zum Download

Welche Rechte umfasst der heutige Menschenrechtskanon?

Der Menschenrechtskanon, so wie er heute positivrechtlich verankert ist, umfasst sowohl bürgerlich-politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte.

Zu Ersteren gehören die „klassischen” bürgerlichen und politischen Freiheits- und Beteiligungsrechte, wie sie auf unterschiedlicher nationaler Ebene seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert sukzessive ausformuliert wurden. Sie sind heute unter anderem im „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ sowie in der Europäischen und der Amerikanischen Menschenrechtskonvention niedergelegt. Darunter fallen etwa

  • das Recht auf Leben,
  • das Verbot der Folter,
  • die Rechte auf persönliche Freiheit, Freizügigkeit und Schutz des Privatlebens,
  • die Gedanken-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
  • die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
  • das Recht auf Mitwirkung an öffentlichen Angelegenheiten und Wahlen
  • sowie justizbezogene Rechte (Gleichheit vor dem Gesetz, Unschuldsvermutung und faires Verfahren).

 

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte entstanden – auf nationaler Ebene – vor allem seit dem 19. Jahrhundert infolge der Industriellen Revolution. Zentraler Bezugspunkt ist heute der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“. Er verankert unter anderem das Recht auf

  • Arbeit und faire Arbeitsbedingungen,
  • Gesundheit und soziale Sicherheit,
  • Nahrung, Wohnen, Wasser, Bildung,
  • Teilnahme am kulturellen Leben und
  • Schutz geistiger Urheberrechte.

Die traditionelle Vorstellung, dass sich diese Rechte ihrem Wesen nach grundlegend von den bürgerlich-politischen Rechte unterscheiden, da sie keine Abwehr- und Freiheits-, sondern lediglich „Leistungsrechte” seien, wurde in den vergangenen Jahren zusehends in Frage gestellt und revidiert. So sind auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte als Freiheitsrechte anzusehen.

Einerseits dienen sie dem Schutz des einzelnen Menschen, nicht ausgebeutet zu werden, sich vor menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschäden zu schützen, sich selbstständig ernähren zu können, ein sicheres Wohnumfeld zu bewahren, sich angemessen zu bilden sowie an der Ausübung der eigenen Kultur nicht gehindert bzw. vom kulturellen Leben nicht ausgeschlossen zu werden.

Andererseits müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit die Menschen tatsächlich ein freiheitliches, selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft mit anderen führen können. Dies schließt aktive Maßnahmen gegen extreme Armut, Bildungsnotstände, Arbeitsausbeutung, Krankheiten, Wohnelend und soziale Ausgrenzung ein.

Während bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte heute gemeinsam in jüngeren Menschenrechtsabkommen verankert sind, sind die umfassenderen, überwölbenden Rechte auf Entwicklung, auf Frieden oder auf saubere Umwelt bisher kaum kodifiziert.

Aus: Politik & Unterricht, Heft 3/4–2014. Zum Download

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Der internationale Menschenrechtskodex

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine Resolution der Vereinten Nationen, die 1948 verabschiedet wurde. Zu dieser Zeit musste sich noch niemand an die Vorlagen halten, da es keine Verträge oder andere Absicherungen gab. Die Erklärung sollte als Absichtserklärung die darin enthaltenen Menschenrechte in möglichst allen Staaten durchsetzen und schützen helfen. Als Absichtserklärung besaß sie jedoch nicht die rechtsverbindliche Kraft eines Vertrages. 

Damit die in der Erklärung niedergelegten Menschenrechte rechtsverbindlich werden konnten, verabschiedeten die Vereinten Nationen 1966 zwei Menschenrechtspakte, die 1976 in Kraft traten und die den Menschenrechten eine rechtliche Form gaben. Gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung bilden der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt den internationalen Menschenrechtskodex. 


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Menschenrechte – ein Produkt des Krieges? 

Die grauenvollen Verbrechen an der Menschlichkeit und Menschenwürde durch die Nationalsozialisten prägten die Entstehung und das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Menschenrechte in ihrer heutigen Form. Daher kam auch der folgende Satz in die Präambel der Allgemeinden Erklärung der Menschenrechte:

„... da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen.”

Doch die Idee von Menschenrechten ist viel älter. Mehr dazu steht in der Chronik der Menschenrechte. Wie die modernen Menschenrechte entstanden, lesen Sie hier.

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Verletzungen von Menschenrechten

Fehlende Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt allerdings gemäß ihres Rechtsstatus lediglich eine Empfehlung der Generalversammlung dar, die zunächst ohne Verbindlichkeit blieb. Auch sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte keine Kontrollmechanismen vorgesehen.

Die Einhaltung der Menschenrechte kann jedoch nicht mit Gewalt gegen die betreffenden Staaten erzwungen werden, denn dies würde den eigenen Prinzipien widersprechen. Daher ist es für die Vereinten Nationen schwierig, Menschenrechte durchzusetzen. Ein erster Schritt ist jedoch gemacht: Um ein Bewusstsein für Menschenrechte zu entwickeln und Verletzungen zu verfolgen, wurden in einer Dekade der Menschenrechte (1995 bis 2004) zum Beispiel Institutionen wie der Internationale Strafgerichtshof eingerichtet.

Die Menschenrechtsoragnisation Human Rights Watch weist in ihren Berichten seit Jahren auch auf die besorgniserregenden Entwicklungen bei den Menschenrechten innerhalb der Europäischen Union hin. Vor allem im östlichen Europa kommt es zunehmend zu Verletzungen von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit, allen voran in Polen und Ungarn sowie jüngst in Belarus.

Eine Analyse der Situation von  Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Osteuropa


weiter zu den Menschenrechtsverletzungen weltweit

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Weitere Informationen und Links

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LpB-Publikationen zum Thema

Gefundene Artikel: 4

Abbildung -Handreichung Friedensbildung: Frieden und Menschenrechte
Friedensbildung AKTUELL

Handreichung Friedensbildung: Frieden und Menschenrechte

Unterrichtsideen für die Schule

Ausgabe 01-2023
 

 

LpB, Servicestelle Friedensbildung
Stuttgart 2023 , 4 Seiten
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Abbildung -P&U 2014-3/4 Menschenrechte
Politik & Unterricht

P&U 2014-3/4 Menschenrechte

Unveräußerlich - universell - unteilbar

Heft 3/4-2014

LpB
Stuttgart 2014 , 62 Seiten
Der Artikel ist nicht lieferbar.
Preis: kostenlos
Download 6,2 MB
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Landeskundliche Reihe Bd. 43

LK 43 Forderungen des Volkes - jetzt kostenlos

Menschenrechte und Geschichte. Die 13 Offenburger Forderungen des Volkes von 1847

Hrsg.: Sylvia Schraut, Peter Steinbach, Wolfgang M. Gall und Reinhold Weber
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Der Artikel ist nicht lieferbar.
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Grundrechtefibel (Grundgesetz-Wissen) für Kinder...

LpB, Herder
Stuttgart 2022 , 128 Seiten
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Autor: Internetredaktion LpB BW | letzte Aktualisierung: November 2023.

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