Politisches System der Ukraine

Zur aktuellen Politik und den jüngsten Wahlen in der Ukraine.


Das politische System der Ukraine basiert auf einer präsidentiell-parlamentarischen Regierungsordnung.

Der Entwurf über die ukrainische Verfassung wurde im Juni 1996 durch die Verhovna Rada (ukrainisches Parlament) angenommen. Diese Verfassung ersetzte die noch bis 1995 gültige Verfassung der Ukrainischen SSR. Der 28. Juni wird seither als Tag der Verfassung gefeiert. Nach der „Orangenen Revolution“ im Jahr 2004 sollte die Verfassung der Ukraine in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Die 2006 in Kraft getretene neue Verfassung stärkte fortan das Parlament und schränkte die Kompetenzen des Präsidenten weiter ein. Der Europarat kritisierte, dass Teile der Verfassungsänderungen dem Rechtsstaatsprinzip widersprechen. Zum Beispiel sei die Stellung des Generalstaatsanwalts übermäßig stark. Am 1. Oktober 2010 hat das ukrainische Verfassungsgericht die Verfassungsänderung von 2004 aus prozeduralen Gründen für verfassungswidrig und damit ungültig erklärt. Damit galt wieder die Verfassung von 1996. Der Präsident konnte jetzt das Kabinett wieder ohne Zustimmung des Parlaments ernennen und entlassen. Nach der Flucht Präsident Janukowytschs wurde die Verfassung von 2004 am 22. Februar 2014 von der Werchowna Rada wieder eingesetzt.

Der Staatspräsident verfügt in der Ukraine über weitreichende Befugnisse. Er schlägt dem Parlament die Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten und das des Verteidigungs- und Außenministers vor. Und er kann den Ministerpräsidenten oder einzelne Minister gegen den Willen der Parlamentsmehrheit entlassen. Das Staatsoberhaupt besitzt ebenso legislative Kompetenzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Präsident das Parlament abberufen. Auch die direkte Wahl durch das Volk verleiht dem Präsidenten eine starke Stellung. Der Präsident vertritt die Ukraine in den internationalen Beziehungen und führt die Außenpolitik. Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte und kann die Verhängung des Ausnahmezustands beschließen.

Die Regierung der Ukraine besteht aus dem Ministerkabinett. Dieses setzt sich aus dem Ministerpräsidenten, dem ersten Vize-Ministerpräsidenten, drei weiteren Vize-Ministerpräsidenten und den Ministern zusammen. Der Ministerpräsident wird vom Präsidenten der Ukraine mit Zustimmung des Parlaments ernannt. Die übrigen Mitglieder des Kabinetts werden auf Vorschlag des Ministerpräsidenten vom Präsidenten ernannt. Die Amtszeit des Kabinetts ist an die Amtszeit des Ministerpräsidenten gebunden. Das Ministerkabinett ist durch seine doppelseitige Ernennung und Entlassung für seine Arbeit auf Mehrheiten im Parlament ebenso angewiesen wie auf die Unterstützung des Präsidenten.

Das Parlament der Ukraine, der Oberste Rat (Werchowna Rada), ist ein Einkammerparlament mit 450 Sitzen. Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre zur Hälfte direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die zweite Hälfte setzt sich in einer Verhältniswahl aus den Listenkandidaten jener Parteien zusammen, die mindestens fünf Prozent der Stimmen holen. Wählen dürfen alle Ukrainer, die mindestens 18 Jahre alt sind. Das Parlament hat heute einen größeren Einfluss auf die Regierungsbildung und kann die Regierung infolge eines Misstrauensvotums ohne Zustimmung des Präsidenten abberufen. Allerdings sind die Zuständigkeitsbereiche von Parlament, Präsident und Regierung im Verfassungstext nicht immer deutlich abgegrenzt.

Die Ukraine ist ein zentralistisch regiertes Land. Organe der regionalen und lokalen Selbstverwaltung haben relativ geringe Kompetenzen. Eine Ausnahme hiervon bildete die Krim, die bis zur Annexion durch Russland mit besonderen Autonomierechten ausgestattet war. Das Land ist in 27 Verwaltungseinheiten aufgeteilt: 24 Bezirke (Oblaste), deren Gouverneure vom Präsidenten ernannt und entlassen werden, sowie die Autonome Republik Krim und die beiden Städte Kiew und Sewastopol mit besonderem Status.

 

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