Was zeichnet eine Demokratie aus?

Grundlagen und Grundwerte einer politischen Ordnung, die mehr als jede andere von der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger lebt

Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie will immer wieder aufs Neue gelernt und gelebt werden. Mehr als jedes andere politische System lebt Demokratie von Beteiligung. Politik und Gesellschaft sind gefordert, sie zu entwickeln und zu bewahren – und auch zu verteidigen. Demokratie steht für Freiheit und Gleichheit, für Gewaltenteilung und Menschenrechte. Sie lebt davon, dass der demokratische Wille im produktiven Konflikt erarbeitet wird. Erst der Abgleich unterschiedlicher Positionen und Perspektiven macht gemeinsame Lernprozesse möglich. Doch auch in der Auseinandersetzung um politische Lösungen darf Demokratie der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen.

Was können Einzelne für eine bessere Demokratie tun? Demokratisches Wissen und demokratische Kompetenzen stärken das gemeinsame Einstehen für Demokratie und fördern – gerade auch in Krisenzeiten – die demokratische Resilienz. Politische Bildung kann hier Angebote machen. Darauf, dass es genug andere Menschen gibt, die sich für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen, sollte sich niemand verlassen.

 

Merkmale einer Demokratie

Demokratie ist eng mit dem Prinzip der Volkssouveränität verbunden: Demokratie ist eine Staatsform, in der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Die einfachste Umschreibung für den Begriff Demokratie heißt „Volksherrschaft“ und leitet sich aus dem Griechischen ab. Der ehemalige US-Präsident Abraham Lincoln erklärte Demokratie mit dem Ausspruch: „Regierung des Volkes durch das Volk für das Volk.“

Doch regelmäßige Wahlen sind nicht das einzige Merkmal einer Demokratie. Es gibt weitere Kriterien. Diese Seite liefert einen Überblick über die Merkmale der Demokratie.

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Volkssouveranität

Volkssouveränität bedeutet, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das ist in unserem Grundgesetz verankert:

Artikel 20, Abs. 2 Grundgesetz

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Alle Organe der staatlichen Gewalt sind also direkt oder indirekt durch das Volk legitimiert. Sie sind also zum Beispiel direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern oder indirekt von ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern gewählt.

Volkssouveränität bedeutet daher nicht, dass das Volk direkt die Herrschaft ausüben muss. In einer repräsentativen Demokratie wie der Bundesrepublik Deutschland drückt sich die Volkssouveränität durch regelmäßig stattfindende demokratische Wahlen aus, bei denen Vertreterinnen und Vertreter des Volkes auf Zeit gewählt werden, um stellvertretend für das Volk politische Entscheidungen zu treffen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind nicht alle politischen Organe direkt durch die Bevölkerung legitimiert. Der Bundestag, die Landtage, ein Stadt- oder Gemeinderat werden direkt von der Bürgerschaft gewählt. Aber die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wählt der Bundestag, genauso wie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von den Abgeordneten der jeweiligen Landesparlamente bestimmt werden.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, dass das Volk selbst Entscheidungen durch Abstimmungen trifft. Das heißt dann direkte Demokratie. Diese Möglichkeit wird in Deutschland insbesondere auf kommunaler Ebene und auf Landesebene genutzt.

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Gewaltenteilung

Gewaltenteilung bedeutet, dass die drei zentralen staatlichen Funktionen von unterschiedlichen und unabhängigen Organen wahrgenommen werden, die sich gegenseitig kontrollieren. Die drei Gewalten sind:

  • Gesetzgebung (Legislative)
    Gesetze werden von Parlamenten verabschiedet, also zum Beispiel vom Bundestag oder den Landtagen. 
     
  • Ausübung (Exekutive)
    Die Regierung ist die ausübende oder vollziehende Gewalt. Mit ihren Behörden und Verwaltungen setzt die Regierung Recht und Gesetz um und sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden.
     
  • Rechtsprechung (Judikative)
    Die Gerichte sind die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was nach den Gesetzen richtig ist.

Diese Aufgabenteilung heißt auch „horizontale Gewaltenteilung“.


Warum brauchen wir Gewaltenteilung?
Die zentrale Aufgabe der Gewaltenteilung ist, dass der Missbrauch von Macht erschwert oder verhindert wird. Beispielsweise sollen Richterinnen und Richter frei und unabhängig entscheiden können, ob jemand sich an ein Gesetz gehalten hat, ohne beispielsweise durch die Regierung unter Druck gesetzt zu werden. Jemand, der im Parlament sitzt und Gesetze macht, soll beispielsweise nicht gleichzeitig auch bei der Polizei sein und die Gesetze vollziehen.

Was ist die vertikale Gewaltenteilung?
Neben dieser horizontalen Gewaltenteilung gibt es auch eine „vertikale Gewaltenteilung“. Darunter versteht man die Aufteilung der staatlichen Kompetenzen auf unterschiedliche Ebenen wie Bund, Bundesländer und Kommunen. Die Gesetzgebung wird also sowohl im Bundestag als auch in den Landesparlamenten erfüllt. Außerdem gibt es verschiedene Gerichte auf Bundes- und Länderebene.

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Rechtsstaatsprinzip

Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass alle staatliche Behörden in ihrem Handeln an Gesetze gebunden sind:

Die gewählte Volksvertretung kann in der Demokratie nicht tun und lassen, was sie will, sondern muss die Vorgaben der Verfassung beachten. Das Rechtsstaatsprinzip schützt und sichert somit die Freiheit der Bürger vor dem Staat. Staatliche Willkür soll dadurch ausgeschlossen werden.

Das Rechtsstaatsprinzip besagt auch, dass für alle Bürgerinnen und Bürger die gleichen Gesetze gelten (Rechtsgleichheit) und sie sich auf die Einhaltung der Gesetze verlassen können (Rechtssicherheit). Für die Menschen muss vorhersehbar sein, welche rechtlichen Konsequenzen ihr Handeln nach sich zieht.

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Konstitutionalismus

Unter Konstitutionalismus versteht man, dass die Verfassung, in Deutschland also das Grundgesetz, als verbindlicher Rahmen für den Staat und seine Bürgerinnen und Bürger gilt. Das Grundgesetz legt die Regeln des politischen Prozesses fest, besonders die Staatsform, die Form der Willensbildung, die Rechtsstellung und Funktion der Verfassungsorgane, das Gerichtswesen sowie die Rechte und Pflichten der der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Eine Verfassung muss nicht gleichbleiben, sondern kann auch geändert werden. In der Bundesrepublik Deutschland darf allerdings nicht alles im Grundgesetz geändert werden. Art. 79 Abs. 3 GG bestimmt, dass Veränderungen nicht zulässig sind, welche die Grundsätze der Artikel 1 und 20 berühren würden, oder welche die Gliederung Deutschlands in Bundesländer sowie deren Mitwirkung an der Gesetzgebung gefährden oder aufheben würden.

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Achtung der Menschenrechte und Grundrechte

Die Achtung der Grund- und Menschenrechte ist ein weiteres Kennzeichen von Demokratien: In einer Demokratie müssen die grundlegenden Rechte der dort lebenden Menschen geschützt werden. Gemeint sind damit individuelle Rechte, die jedem Menschen von Geburt an zustehen.

Menschenrechte und Grundrechte dienen dem Schutz der Menschenwürde. Sie sind

  • universell,
  • allgemein gültig,
  • unveräußerlich,
  • unteilbar.

Sie reichen von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Menschenrechte muss nicht nur die staatliche Gewalt respektieren und schützen. Sie sind die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens und gelten auch für den Umgang zwischen den Menschen.

Auch eine Regierung, die von der Mehrheit nach demokratischen Grundsätzen bestimmt worden ist, kann diese Rechte (z. B. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Religionsfreiheit) nicht abschaffen. Wie schon im Punkt Konstitutionalismus angesprochen, gibt es im Grundgesetz der Bundesrepublik deshalb die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 GG). 

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Pluralismus

Unter Pluralismus versteht man, dass in einer Demokratie viele verschiedene politische, zivilgesellschaftliche, wirtschaftliche oder religiöse Interessengruppen miteinander konkurrieren dürfen und dies auch gewünscht ist. Wesentliche Elemente des Pluralismus sind auch Parteien, Medien und Verbände. Damit die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Interessen friedlich abläuft, müssen alle, die am Meiningsbildungsprozess beteiligt sind, das demokratische Mehrheitsprinzip sowie die rechtsstaatlichen Verfahrensregeln, wie sie in Grundgesetz, Gesetzen und Vorschriften bestimmt sind, akzeptieren.

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Die „Vierte Gewalt“

In der Demokratie haben freie Medien wie Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen eine wichtige Funktion. Sie informieren, geben kritische Kommentare und regen dazu an, sich mit staatlichem Handeln zu beschäftigen. Damit üben sie auch eine Kontrolle  des staatlichen Handelns aus. Sie werden deshalb auch informell „Vierte Gewalt“ genannt. Freie und unabhängige Medien sind deshalb eine Grundbedingung von Demokratien.

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Die Merkmale einer Demokratie stammen aus unserem kostenfreien Unterrichtsmaterial: Politik & Unterricht: Demokratie (PDF)

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zum Thema

Angebote und Publikationen

Gesprächsreihe des Landtags

75 Jahre Grundgesetz: Unsere Verantwortung für Demokratie und Zusammenhalt

Mittwoch, 8. Mai 2024, 18:30 Uhr, Haus des Landtags, Stuttgart
Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Parlamentarischen Rat beschlossen und am 23. Mai 1949 offiziell verkündet. Die Grundwerte, die in unserer Verfassung niedergeschrieben sind, waren eine Reaktion auf die Schrecken des Nationalsozialismus. Die Wahrung der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit sind Pfeiler dieser Demokratie. Doch demokratiefeindliche Einstellungen und Misstrauen gegenüber dem Staat nehmen zu und bedroht unsere offene, liberale Gesellschaft. Wir müssen uns daher fragen und Antworten finden, wie wir die Errungenschaften unserer Demokratie erhalten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern. Impulsvortag von Joachim Gauck, Podiumsdiskussion und Feier zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes.
Programm (Landtag von Baden-Württemberg)

Seminar

Starke Demokraten und Demokratinnen – starke Demokratie

Freitag, 5. bis Sonntag, 7. Juli 2024, Haus auf der Alb, Bad Urach
Wie geraten (junge) Menschen in den Bann autoritär-nationalistischer Parteien? Ein begegnungspädagogisches Seminar mit Gesprächen und Diskussionen mit Filmschaffenden und Fotografierenden, die sich für eine starke Demokratie einsetzen.
Programm und Anmeldung

Essay zum Thema

Demokratie als Daueraufgabe

Sibylle Thelen zur Demokratie als Lebensform.
Der Beitrag erscheint auch in dem Buch: Harald Roth (Hrsg.): Verteidigt die Demokratie!
Verlag J. H. W. Dietz Nachf. 1. Aufl., Bonn 2024, ca. 280 Seiten. (Link zum Buch)
Essay „Demokratie“ (PDF, barrierefrei)

Publikationen zum Thema

Gefundene Artikel: 6

Abbildung -Münkler: Die Zukunft der Demokratie

Münkler: Die Zukunft der Demokratie

Sonderausgabe der Zentralen für politische Bildung

Hrsg.: Herfried Münkler, Hannes Androsch (Brandstätter Verlag)
Wien 2022 , 200 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: 9,00 €

Abbildung -P&U aktuell 21: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."
P&U aktuell

P&U aktuell 21: „Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Karikaturen zum Grundgesetz

Sonderausgabe P&U aktuell 21

LpB
Stuttgart 2023 , 16 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

Zusatz: Einführung in die Karikaturenanalyse (PDF, barrierefrei)Download 7,3 MB (PDF, BARRIEREFREI)
Abbildung -D&E 84-2022 Demokratie in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen
Deutschland & Europa

D&E 84-2022 Demokratie in Krisenzeiten – Herausforderungen und Chancen

Herausforderung und Chancen

Heft 84-2022

LpB
Stuttgart 2022 , 102 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

8,6 MB (PDF, barrierefrei)Download 10,1 MB
Abbildung -P&U 2021-4 Wehrhafte Demokratie
Politik & Unterricht

P&U 2021-4 Wehrhafte Demokratie

LpB
Stuttgart 2022 , 56 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

Zusatzmaterialien (2,1 MB, PDF, barrierefrei)Download 11,6 MB (PDF, BARRIEREFREI)
Abbildung -MK 50-2022 Demokratie – mal kurz erklärt!
mach's klar

MK 50-2022 Demokratie – mal kurz erklärt!

Mach´s klar! 50-2022:
Politik - Einfach erklärt

LpB
Stuttgart 2023 , 4 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos

Download 1,3 MB (PDF, barrierefrei)Download 1,3 MB
Abbildung -Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)
Lernmedium

Voll in Ordnung – unsere Grundrechte (Grundrechte Fibel)

Bestellungen sind nur aus Baden-Württemberg möglich

Grundrechtefibel (Grundgesetz-Wissen) für Kinder...

LpB, Herder
Stuttgart 2022 , 128 Seiten
Der Artikel ist lieferbar.
Preis: kostenlos
Download 2,8 MB

Weitere Angebote

Projekt zur Demokratie- und Medienbildung: „Safe!"

„Streiten und anerkennen: Freiheit erleben.“

Safe! Streiten und anerkennen: Freiheit erleben. Ist ein Programm der Demokratie- und Medienbildung, das sich mit verschiedenen Methoden an Schüler:innen aller Altersstufen richtet. Im Zentrum stehen die Grundschulen und weiterführenden Schulen mit besonderem Fokus auf die nicht-gymnasialen Schulformen.
Projekt „Safe!"

Projekt Demokratiebildung: Läuft bei Dir!

Werte. Wissen. Weiterkommen.

Läuft bei Dir! ist ein Projekt zur werteorientierten Demokratiebildung, das sich an Jugendliche am Übergang zwischen Schule und Beruf richtet. Auszubildende und Teilnehmende an Übergangsmaßnahmen der Berufsvorbereitung werden angeregt, ihre eigenen Werte sowie Prinzipien des Zusammenlebens zu erkunden. Dabei kommen kreative und handlungsorientierte Lernformen zum Einsatz.

zur Webseite

Projektreihe für Kinder und Jugendliche: „Beteiligungs-Dings"

Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung

Gemeinden müssen Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligen, von denen diese betroffen sind – so steht es seit 2015 in der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Doch wie können insbesondere kleinere Gemeinden Kinder- und Jugendbeteiligung auf den Weg bringen und weiterentwickeln? In der Workshop-Reihe „Beteiligungs-Dings" wollen wir Hauptamtlichen in den Kommunen die Möglichkeit bieten, darauf Antworten zu finden, sich auszutauschen und zu vernetzen.
Beteiligungs-Dings

Online-Grundkurs: Demokratie in Deutschland

Der Grundkurs „Demokratie in Deutschland“ ist selbständig und ohne tutorielle Begleitung nutzbar. Er informiert über die Wesensmerkmale der Demokratie am Beispiel der Bundesrepublik.
zum Kursraum
Programm (PDF)

Online-Sammlung: Persönlichkeiten der Demokratie

Eine Sammlung von Persönlichkeiten aus Politik, Gesellschaft und Kultur

Das Tagungszentrum der LpB ist ein gebauter Ort für Demokratie und Beteiligung. Dort hat jeder Raum eine Namenspatin oder einen Namenspaten. Dafür wurden 67 Frauen und Männer aus Baden-Württemberg ausgewählt, die sich in besonderer Weise für die Entwicklung der Demokratie und für Menschenrechte eingesetzt haben. 
Persönlichkeiten der Demokratie

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Letzte Aktualisierung: Juli 2023, Internetredaktion LpB BW

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